Innenputzarbeiten
Kötgen-Allee
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Im Nachfolgenden ist der Einfachheit halber der Auftraggeber mit "AG" sowie der Auftragnehmer mit "AN" benannt. OBJEKTBESCHREIBUNG Die HKM-Bauprojektentwicklung beabsichtigt die Erstellung einer Wohnanlage mit 70 Wohneinheiten, gegliedert in drei Baukörper und einer gemeinsamen, durchgängigen Tiefgarage. Die Tiefgarage umfasst 56 PKW-Stellplätze, Fahrradstellplätze, Bewohnerkeller und Technikräume. Das Baugrundstück befindet sich in zentraler Lage in Bergisch-Gladbach, auf dem Areal der Firma ISOTEC, ehemals Köttgen-Areal. Die Andienung der Baustelle erfolgt aus dem öffentlich Verkehrsraum über die Jacobstraße und dem Paul-Köttgen-Weg auf die vorhandene Baustraße im Baufeld. Die Ausfahrt aus dem Baufeld erfolgt über die bereits teilweise ausgebaute Köttgen - /Allee auf die Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße. Es ist eine Einbahnstraßen - Regelung vorzusehen. Bezüglich der Baustellenandienung wurde mit dem Verkäufer des Grundstücks ein Logistikkonzept vertraglich vereinbart. Dieses sichert dem AG die Nutzung unterschiedlicher Logistikflächen zu unterschiedlichen Zeitpunkten verbindlich zu. Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde ein Kranplatz innerhalb des Baufeldes festgelegt und in statischer und logistischer Hinsicht berücksichtigt. Das Areal stellt derzeit eine Brachfläche, bestehend aus einer Baugrube mit groben Voraushub bis ca. 0,50m über tatsächliche Gründungstiefe, dar. Der Erdaushub erfolgt gemäß den Festsetzungen der Baugenehmigung und der Vorgaben gemäß Baugrundgutachen. Nach Abschluss der Erdarbeiten wird dem AN eine profilierte Baugrube übergeben. Vertiefungen, wie Unterfahrten, Pumpenschächte und Bodenplattenverstärkungen werden durch den Tiefbauunternehmer hergestellt. Gleiches gilt für die Verfüllung der Unterfahrten und Schächte, sowie die Verlegung der Grundleitungen, einschl. der Dichtflansche im Bereich der Bodenplatte. Es kommen zur Ausführung drei Mehrfamilienwohnhäuser in konventioneller, 4-geschossiger, Bauweise mit einer gemeinsamen Tiefgarage. Die Erreichbarkeit der Gebäude sind über separate Zuwegungen über Treppenhäuser mit Aufzugsanlagen bzw. Zufahrten zur Tiefgarage sicher gestellt. Fundamente, Bodenplatte und aufgehende tragende Geschosswände werden aus Stahlbeton bzw. Mauerwerk aus Kalksandstein gemäß Bauphysik nach Brandschutz, Statik nach den schall- und wärmetechnischen Erfordernissen erstellt. Die Aufzugsschächte werden einschalig nach den Erfordernissen des Schallschutznachweis ausgeführt. Alle horizontalen Decken werden nach Erfordernis der Statik sowie der Brand-, Schall- und Wärmeschutznachweise als Ortbetondecken in Stahlbeton oder als Fertigteildecke Filigran ausgeführt. Innentreppen und Aufzugsanlagen der Haupttreppenhäuser werden ebenfalls in örtlicher Stahlbetonbauweise hergestellt und schalltechnisch entkoppelt. Ebenso werden Balkon- bzw. Loggiaplatten in Stahlbetonbauweise örtlich hergestellt und über Iso-Körbe wärmetechnisch entkoppelt. Die Entwässerung der Balkone erfolgt über Fallrohre, Notüberläufe sind vorgesehen. Die Flachdächer sind als "Weiße Decke" ohne Gefälle ausgebildet, erhalten eine Kaltdachwärmeisolierung, abschließend eine Dachbegrünung im System. Mauerwerks- und Stahlbetonwände sowie Treppenhaus und Zwischenpodeste werden mit einem Gipsmaschinenputz versehen. Deckenanteile erhalten einen malerfertigen Anstrich. Die Schnittstelle der Putzarbeiten ist die im Untergeschoss mit der ersten Schleusentür vorgesehen. Außenwandverkleidung aus einem Wärmedämmverbundsystem werden mit einer Dämmstärke gemäß Wärmeschutznachweises und wahlweise mit Klinkerriemchen bzw. einem Scheibenputz ausgeführt. Falls Abweichungen oder Änderungen in Bauausführung oder Gestaltung durch technische oder gestalterische Notwendigkeiten, behördliche Auflagen, Anordnungen, Vorschriften, örtliche Gegebenheiten oder sonstige zwingende Gründe notwendig werden oder zweckmäßig erscheinen, bleiben diese dem AG vorbehalten. Baugrundstück Gemeinde   Gladbach Gemarkung   Bergisch Gladbach Flur    10 Flurstück   339 BGF TG/Keller   ca.  2.484 m² BGF Wohnungen  ca.  5.937 m² BRI TG/Keller   ca.  10.289 m³ BRI Wohnungen  ca.  20.348 m³ ALLGEMEINES Sollte es an anderer Stelle des Leistungsverzeichnis anders erwähnt sein, sind folgende Punkte verbindlich und Vertragsbestandteil: Das Angebot ist in Papierform oder auch als GAEB-Datei DA84 auf einem Datenträger zu übergeben. Sowohl Abschlags- als auch Schlussrechnung, inkl. der Aufmaße sind in digitaler Form dem AG zu übermitteln. Die E-Mail Adresse wird mit Beauftragung bekannt gegeben. Auf die geleisteten Arbeiten werden gegen Vorlage einer von der örtlichen Bauleitung des AG geprüften und mit einem positiven Prüfungsvermerk versehenen Abschlagsrechnung, Teilzahlungen in Höhe von max. 90% geleistet, wobei der Wert angelieferter und noch nicht eingebauter Materialien nicht berücksichtigt wird. Weitere 5% werden nach Prüfung der Schlussrechnung nach Abnahme ausgezahlt, spätestens 3 Monate nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme. Die restlichen 5% werden gegen Vorlage einer unbefristeten Bankbürgschaft eines Geldinstitutes oder einer Versicherungsgesellschaft gemäß VOB Teil B § 17 ausgezahlt. Bei Auftragsvergabe ist ein Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes für die vorgeschriebenen Sondereinbehalte nachzuweisen. Der Bescheid muss eine Gültigkeit von mindestens noch einem Jahr ab dem Ende der Zuschlagfrist haben. Ansonsten wird von allen Rechnungen ein Anteil von 15% abgezogen und durch den AG an das zuständige Finanzamt abgeführt. Der AN hat sich in erforderlichem und angemessenem Umfang gegen alle sich im Zusammenhang mit der Ausführung der ihm übertragenen Leistungen stehend, und von ihm übernommenen Risiken zu versichern. Die vom AN abzuschließende Versicherung muss, soweit dies zu üblichen Bedingungen versichert ist, auch den Ersatz von Folgeschäden umfassen. Der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung ist dem AG unverzüglich nach Vertragsschluss zu übergeben. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für Güte und Vertragsgemäßheit seiner sämtlichen Lieferungen und Leistungen für die Dauer von fünf (5) Jahren seit der mängelfreien Abnahme (gemäß BGB). Die gemeinsame Abnahme der erbrachten Vertragsleistung des AN erfolgt förmlich nach Fertigstellung des Bauvorhaben. Ca. 6 Wochen vor der Übergabe wird in einer Vorbegehung zur Feststellung der Abnahmereife mit dem AG der Leistungsstand erfasst, etwaige Mängel werden in einem zu erstellenden Protokoll gemeinsam festgehalten. Diese sind bis zur Übergabe innerhalb vereinbarter Frist zu beseitigen. Die Abnahmeerklärung des AG erfolgt im Anschluss nach Mängelbeseitigung. Für später unzugängliche Teile seiner Vertragsleistung hat der AN den AG rechtzeitig zur vorläufigen Abnahme aufzufordern. § 12, VOB/B Absatz (5) findet keine Anwendung. Der Auftragnehmer verzichtet weiterhin auf das ihm gemäß § 648 BGB zustehende Recht auf Eintragung einer Sicherungshypothek. 01. Die nachfolgend angebotenen Leistungen umfassen die Herstellung und Lieferung aller Materialien sowie die fachgerechte Ausführung, Montage / Demontage, Verarbeitung und Entsorgung. Es gelten für Angebot und Ausführung, soweit nicht nachstehend oder im LV nichts anderes beschrieben wird, die VOB, Teil B + C, in der am Tage der Angebotsabgabe gültigen Fassung, alle einschlägigen DIN - Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Vorschriften und Bedingungen der zuständigen Behörden, der beteiligten Fachgutachter, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller in fix und fertiger Arbeit, sofern nichts anderes in den Positionen gesagt ist - einschliesslich aller Nebenkosten und Nebenleistungen. Es gelten alle zur Erfüllung der Leistungsinhalte erforderlichen deutschen und europäischen Normen in ihrer aktuellen Fassung. Es wird darauf hingewiesen, dass Teil A der VOB kein Vertragsbestandteil wird und dem Bieter kein klagbares Recht einräumt. Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und gelten für die gesamte Bauzeit. Eine Gleitklausel ist ausgeschlossen. 02. Ebenfalls sind die gültige Landesbauordnung, die Genehmigungsauflagen der Behörden, die allgemeinen und örtlichen Auflagen und Bedingungen der Versorgungsunternehmen zu beachten. 03. Der AN hat die Sicherungsvorschriften und Auflagen der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht zu erfüllen und eigenverantwortlich zu überwachen. 04. Zur Baustellenlogistik hat der AG ein Konzept entwickeln lassen, was mit dem AN mit Beauftragung als vereinbart gilt. Änderungen sind ausschließlich mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen bzw. zu vereinbaren. Die Andienbarkeit des Grundstücks für sein eigenes Gewerk hat der AN selbst zu prüfen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe durch Besichtigung der Örtlichkeit und durch Einsicht in die Plan- und Berechnungsunterlagen ausreichend zu informieren. Aufwendungen jeglicher Art für Baustellenlogistik zu allen Leistungsbereichen ist allein Sache des AN und in die Einheitspreise der späteren Beauftragung einzukalkulieren. Der AN versichert hierzu, dass er sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut gemacht hat. Nachforderungen, dies betreffend, aus mangelnder Ortskenntnis und Nichterkennen der baulichen Zusammenhänge werden durch den AG nach Vertragschluß nicht mehr anerkannt. 05. Alle angebotenen Leistungen müssen frei von Rechten Dritter sein. 06. Einen Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter Lager- und Arbeitsplätze hat der AN nicht. Werden Flächen oder Räume zur Verfügung gestellt, so hat der AN eigenverantwortlich für die Verschliessbarkeit, Verkehrssicherheit, Reinigung und sonstigen Unterhalt auf seine Rechnung Sorge zu tragen. Er ist ohne besondere Vergütung auch verpflichtet, seinen Arbeitsbereich täglich, insbesondere nach Fertigstellung seiner eigenen Leistung, aufzuräumen und zu reinigen. Sind für Baustelleneinrichtung im LV keine Leistungsansätze vorgesehen, sind diese Nebenleistungen und die Kosten hierfür in den Einheitspreis einzurechnen. 07. Zu den Nebenleistungen gehört auch die Gestellung von Schutz- und Arbeitsgerüste bis Arbeitshöhen von 2,00 m. Auffangnetze nach § 12 BGV C22, die nur dem Schutz der Mitarbeiter des AN dienen, zählen zu den Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1.4 DIN 18299. 08. Muss der AN im Zuge seiner eigenen Arbeiten vorhandene Schutzmaßnahmen oder Gerüste der Baustelleneinrichtung entfernen, hat er ausreichend andere Maßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung seiner Arbeiten hat der AN ohne besondere Vergütung den alten Zustand, soweit erforderlich, wiederherzustellen bzw. in entsprechend abgeänderter, aber betriebsbereiter Form. 09. Erfordert die Gliederung der Baumaßnahme zeitlich versetzte Arbeitseinsätze oder mehrere Einrichtungen, erfolgt hierfür keine besondere Vergütung. Auch sind zeitweise mehrere Gewerke gleichzeitig im Rahmen dieser Maßnahme tätig. Die Arbeiten sind daher nicht allein auf Beschleunigung und hindernisfreies Arbeiten bezüglich des eigenen Gewerks sondern unter Berücksichtigung des Kooperationsprinzip auf einen stimmigen Gesamt - Bauablauf ausgerichtet zu erbringen. Dies bedingt, dass Teilabschnitte der Leistungen auch einmal zurückgestellt oder vorgezogen werden müssen. 10. Für seine eigene Leistungserbringung nimmt und prüft der AN eigenverantwortlich alle Maße, die für die Herstellung von zum Einbau bestimmten Bauteilen notwendig sind, und weist den AG unverzüglich auf etwaige Maßdifferenzen hin. Die Prüfung wird nicht besonders vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Glaubt der AN, dass seine Fachkenntnisse hierzu nicht ausreichen, um vorstehende oder eine nach § 4 Abs. 3 VOB/B erforderliche Prüfung vorzunehmen, hat er den AG in Textform darauf hinzuweisen. Soweit der AN für die Ausführung der ihm übertragenen Leistungen öffentlich - rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigt, hat er diese selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen. 11. Logistik und ggf. die gezielte Steuerung wartender LKW's über andere, unsensible Straßen / Verkehrsflächen (Einzelabruf per Funk) ist Sache des AN diese, für den AG kostenfrei, zu koordinieren. Die Kosten für Verpackung einschl. deren Abtransport, Transporte und Versicherungen etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Evtl. erforderlichen Schutzabklebungen sind vor der Montage aufzubringen und vor Inbetriebnahme oder nach Aufforderung durch die Bauleitung rückstandslos ohne gesonderte Vergütung wieder zu entfernen. Die Entsorgung von Abfall hat umgehend nach ATV DIN 18299, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des AN zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem AN selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Dritte Abfälle in diese Behälter füllen. Nach diesen Richtlinien werden die Arbeiten ausgeführt und die Schutt- und Abbruchmaterialien entsorgt. 12. Der Nachweis der Güteeigenschaften der angebotenen Materialien ist rechtzeitig vor Bestellung und Verwendung durch Vorlage von Prüfzeugnissen einer amtlich anerkannten deutschen Materialprüfanstalt bzw. durch Angabe des / der Prüfzeichen vom AN zu erbringen. Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen nach DIN - oder EN - Normen müssen nachweisbar sein. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der örtlichen Bauleitung des AG vor Einbau zu übergeben. 13. Der AG ist berechtigt, den angefallenen Schutt bzw. die Verschmutzungen und / oder Verpackungen durch Dritte zu Lasten des AN beseitigen und entsorgen zu lassen, sofern dieser nicht nach einmaliger Aufforderung durch die örtliche Bauleitung des AG zum vorgesehenen bzw. vereinbarten Termin die Arbeiten selbst ausgeführt hat. Im Übrigen gilt, dass der AN seine Arbeitsbereiche täglich zu reinigen und den Schutt selber zu entsorgen hat. Die, durch den AN, zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die öffentlichen Verkehrswege, welche durch Fahrzeuge und Maschinen des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen befahren werden. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. 14. Dem AN werden für seine Leistungen notwendige Ausführungsunterlagen rechtzeitig in der Regel in zweifacher Ausfertigung übergeben. Ggf. notwendige weitere Exemplare können gegen Vergütung gestellt werden, soweit nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wird. 15. Alle Zeichnungen müssen an Ort und Stelle überprüft werden und dürfen, falls erforderlich, nur nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung des AG an die vorhandenen Gegebenheiten angeglichen werden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Die tatsächlichen Einbauhöhen -maße, bezogen auf das gesamte Ausbausystem, sind mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen in der geplanten Bauausführung festgestellt oder vermutet werden. 16. Für die Erbringung der Leistungen des AN evtl. notwendige bzw. vom AG geforderte Konstruktionszeichnungen und/oder Berechnungen sind für den AG kostenfrei zu erstellen, soweit im Vertrag nichts Anderes geregelt wird. 17. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom AN verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom AN entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht, diese bleiben unberührt. 18. Der AG führt regelmäßige in der Regel wöchentliche Baubesprechungen durch, an denen für den AN Teilnahmepflicht besteht für die Zeit seiner Tätigkeit vor Ort bzw. im Falle einer gesonderten Einladung. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. 19. Der AN hat arbeitstäglich ein Baustellentagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung des AG wöchentlich vorzulegen. Die vollständige Gewerke spezifische Objektdokumentation ist mindestens 6 Wochen vor dem Abnahmeverlangen dem AG in elektronischer Form (im Datenformat PDF 1-fach) zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen beinhalten folgende Unterlagen: - ausführliches Bautagebuch seiner Tätigkeiten - Werk- und Montageplanungen - Genehmigungen und Zulassungen - Material- und Produktinformationen - Abnahmeprotokolle - Einbau-, Pflege- und Wartungsanleitungen wartungsrelevanter Bauprodukte - Übernahme-, Transport- und Entsorgungsnachweise nachweispflichtiger Abbruch- und Gefahrstoffe - Fachunternehmererklärung 20. Durch den AN ist im Rahmen der Angebotserstellung eine von ihm vorgesehene Ausführungszeit zur Herstellung anhand eines Bauzeitenplanes vorzulegen und verbindlich zu bestätigen. Hierzu sind die Ausführungstage der eigenen Bauleistung maßgeblich, KEINE kalendarischen Angaben. Als Regelarbeitszeiten zur Herstellung der eigenen Leistung werden wie folgt vereinbart: Montag  Samstag von 7.00  17.00 Uhr Einsatz der Personalstärke und von Arbeitskräften je nach Bauteilabschnitt in Absprache mit der örtlichen Bauleitung des AG.
Im Nachfolgenden ist der Einfachheit halber der
Im Nachfolgenden ist der Einfachheit halber der Auftraggeber mit "AG" sowie der Auftragnehmer mit "AN" benannt. Nachfolgend aufgeführte technische Vorbemerkungen werden neben den gültigen technischen und gesetzlichen Regelwerken zusätzlich zum Vertragsbestand bei Vertragsabschluss vereinbart. Vor Ausführungsbeginn hat der AN mit dem AG festzulegen, wo das zu verwendende Baustellengerät und Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Ein umlaufendes Arbeits- und Schutzgerüst mit Dachdeckerfangschutz im Aussenbereich wird bauseits gestellt und unterhalten. Sämtliche sonstige Kosten für die Einrichtung der Baustelle, Silos usw. sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Sofern nachfolgend nicht gesondert beschrieben, sind alle erforderlichen Schutzeinrichtungen und Gerüste gemäß VOB DIN 18451 vorzuhalten. Ebenso sind alle erforderlichen Hub- u. Förderanlagen zu berücksichtigen. Diese werden nicht gesondert vergütet. Alle an den Arbeitsbereich angrenzenden Flächen, Teile usw. sind sorgfältig gegen Verschmutzung zu schützen. Klammern, Heften und Befestigungen, die die Oberfläche beschädigen sind ausdrücklich untersagt. Klebemittel müssen sich von Oberflächen vollständig wieder lösen lassen. Durch Mörtel beschmutzte Oberflächen und Teile sind sofort zu reinigen. Bei Nichtbeachtung gehen Folgeschäden zu Lasten des AN. Der Innenputz ist in der Regel bis auf OK Rohdecke aufzusetzen und bis UK Rohdecke zu führen. Starre Anschlüsse / Verbindungen zu entkoppelten Bauteilen, z.B. im Treppenhaus die Innentreppenläufe sind unbedingt zu vermeiden. Arbeitsfugen, Materialwechsel oder Gebäudedehnungsfugen etc. im Untergrund sind grundsätzlich mit Kellenschnitt oder mit geeigneten, verzinkten Blechprofilen im Putz auszubilden. Putzkanten-, Putzabschluß- und Dehnungsfugenprofile etc. sind raumhoch auszuführen. Für alle fertigen Putzoberflächen im Innenbereich gelten die Anforderungen gemäß Merkblatt Nr. 3 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 als Standard vereinbart. Beim Verputz von Treppenuntersichten ist darauf zu achten, dass die Knicklinien Podest-/ Treppenlauf- untersichten mit den Kanten des Treppenauges exakt und geradlinig durchlaufend ausgeführt werden. Fugen zur schalltechnischen Trennung sind im Putz vorrangig zu übernehmen und mit entsprechenden Profilen auszubilden. Alle Übergange  zwischen Putz und Trockenbauarbeiten erhalten ein Abschlussprofil. Das Schließen von eingefrästen Schlitzen für Leitungen sowie vertikalen und horizontalen Wandfugen der Filigranelemente bis zu 7,5 cm Breite ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Alle Elektrodosen sind vor Beginn der Arbeiten deutlich zu kennzeichnen. Folgeschäden die durch eingeputzte Dosen und hierdurch erforderliche Arbeiten entstehen, gehen zu Lasten des AN. An allen Positivecken sind Eckschutzschienen vorzusehen. Wandendungen, Eckausbildungen und freistehende Wandenden werden nicht gesondert vergütet und müssen in den E.P. mit eingerechnet werden. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden, beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben. Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den AG oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Nach Fertigstellung der Arbeiten sind die Bauflächen im Ganzen besenrein zu übergeben, Rückstände auf den Böden sind zu beseitigen. Durch nicht beseitigte Rückstände erforderliche Arbeiten der nachfolgenden Unternehmer gehen zu Lasten des AN.
Im Nachfolgenden ist der Einfachheit halber der
01 Vorbereitung
01
Vorbereitung
01.__. 1 Bauteilschutz Fenster, Türen Alle im Arbeitsbereich befindlichen Türen, Fenster und besonders zu schützende Bauteile mittels Kunststofffolie und UV - beständigem Klebeband abdecken. Türen und Fenster müssen auch im abgeklebten Zustand zu öffnen sein. Anfallende Stoffe bleiben Eigentum des AN, nach Fertigstellung der Arbeiten wieder entfernen und nach örtlichen Bestimmungen fachgerecht entsorgen einschl. anfallender Deponiegebühren.
01.__. 1
Bauteilschutz Fenster, Türen
1,316.00
01.__. 2 Untergrundreinigung Rohbauflächen Vorhandene schadhaften Untergrund gründlich mit einem Stahlbesen säubern und Staub entfernen. Untergrund: KS Mauerwerk/Stahlbeton Alle anfallende Stoffe werden Eigentum des AN und sind gemäß örtlicher Bestimmungen zu entsorgen. einschl. der anfallenden Deponiegebühren.
01.__. 2
Untergrundreinigung Rohbauflächen
O
1.00
02 Profile, Putzträger
02
Profile, Putzträger
02.__. 1 Eckschutzprofil Eckschutzprofil aus verzinktem Stahlblech, für nachstehend beschriebenen Innenputz. Eckschutzprofil an Außenecken sowie 4-seitig an Fenster- und Türöffnungen lotrecht und gerade auf Rohmauerwerk einrichten und lagesicher anbringen.
02.__. 1
Eckschutzprofil
2,734.00
m
02.__. 2 Abschlußprofil Wand wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch als Putzabschlußprofil aus verzinktem Stahlblech in Wandputz einbauen. Fabrikat: Protektor oder gleicher Art Angebotenes Fabrikat:
02.__. 2
Abschlußprofil Wand
O
1.00
m
02.__. 3 Anschlußprofil Fenster Elastischer Putzanschluss für Fenster- und Türrahmen als angrenzendes Bauteil, liefern und herstellen, bestehend aus: U-förmiges Kunststoffprofil mit integriertem selbstklebenden Schaumstoffdichtungsband. Eine gleichmäßige umlaufende Blendrahmenbreite beim Anlegen ist einzuhalten. Farbe: weiß Fabrikat: Protektor o. gleicher Art Angebotenes Fabrikat:
02.__. 3
Anschlußprofil Fenster
2,080.00
m
02.__. 4 Abschlußprofil Trennung Wand/Treppenlauf Geeignete Putzschienen in den Innenecken als Trennung zwischen Wand- und Decke an den Untersichten der Treppenlaufplatten, Aufzugsbereichen und im Bereich der Treppenauflager An- und Austritt liefern, einbauen und mit dem Wand- und Deckenputz einputzen. Abrechnung nach Länge Putzschiene. Die entstehende Fuge muss rückstandsfrei ausgebildet sein, Schallbrücken sind zu vermeiden. Die Versiegelung erfolgt im Folgegewerk "Maler". Fugenbreite: bis ca. 10 mm Fabrikat: Profil Protektor 1236 Stahl verzinkt oder gleicher Art Angebotenes Profil:
02.__. 4
Abschlußprofil Trennung Wand/Treppenlauf
860.00
m
02.__. 5 Putzbewehrung (Gewebe) Putzbewehrung durch Einarbeiten eines Kunststoffgewebe als Gitex-Gewebe, zweilagig, Stoßüberlappung mind. 10cm im Bereich von Übergängen bei Materialwechsel im Untergrund gemäß den Herstellerrichtlinien des gewählten System liefern und fachgerecht nass in nass fix in fertiger Arbeit einbauen. Aufmaß erfolgt nach eingebauter Sichtfläche auf Nachweis. Fabrikat: Knauf / GITEX oder gleicher Art Angebotenes Fabrikat:
02.__. 5
Putzbewehrung (Gewebe)
200.00
02.__. 6 Putzträger innen Aufdopplung von Putzflächen mit Putzträgerplatten um bis zu 50 mm einschl. Vorbehandlung als Haftbrücke. Putzträgerplatten liefern und vor Innenputz fachgerecht anbringen, wenn zur Vermeidung von unzulässigen Mehrstärken vorhandene Putzflächen nicht plan und eben mit angrenzenden Putzflächen hergestellt werden können. Ausführung ausschließlich auf Anordnung und Hinweis der örtlichen Bauleitung des AG.
02.__. 6
Putzträger innen
25.00
02.__. 7 Streckmetall+Glaswolle wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Ausführung als Überdeckung von Rohrschlitzen mit Rippenstreckmetall inkl. Befestigung und füllen der Hohlräume darunter mit Glaswolle. Raumhöhe: bis 3,00 m Abwicklung: bis 0,50 m Fabrikat: Knauf oder gleicher Art Angebotenes Fabrikat:
02.__. 7
Streckmetall+Glaswolle
O
1.00
m
03 Putzbeschichtung
03
Putzbeschichtung
03.__. 1 Gipsputz Innenwandputz Einlagiger Innenwandputz nach DIN EN 13279, MG P IV nach DIN V 18550 als Maschinenputz auf Mauerwerk nach DIN 1053 oder vorbehandelten Stahlbeton nach DIN 1045 auftragen, eben und fluchtrecht verziehen und nach dem Ansteifen abglätten, einschl. aller Vorbereitungen mit Haftgrundierung im System des Herstellers. Schichtstärke: max. 15 mm Wandhöhe: bis 3,00 m Oberfläche: geglättet, tapezierfähig (Q2) Putzgrund: Stahlbeton, KS- Mauerwerk Einbauort: Treppenhaus u. Wohnräume Fabrikat: Knauf MP 75 L oder gleicher Art auf Mauerwerk mit Knauf Aufbrennsperre oder gleicher Art auf Stahlbeton mit Knauf Betokontakt oder gleicher Art Angebotenes Fabrikat:
03.__. 1
Gipsputz Innenwandputz
8,810.00
03.__. 2 Gipsputz Vorwandinstallation Winddichtigkeit hinter Vorwandinstallation an Aussenwänden mit Innenwandputz wie in Vorposition beschrieben, jedoch als Vorableistung. Diese Leistung erfolgt auf Abruf durch die Bauleitung des AG.
03.__. 2
Gipsputz Vorwandinstallation
240.00
03.__. 3 Kalk-Zementputz Innenwandputz Einlagiger Innenwandputz MG P II/CS II nach DIN V 18550/DIN EN 998-1 als Maschinenputz auf Mauerwerk nach DIN 1053 oder vorbehandelten Beton nach DIN 1045 auftragen, eben und fluchtrecht verziehen und nach dem Ansteifen nachschaben u. filzen, einschl. aller Vorbereitungen mit Haftgrundierung im System eines Herstellers. Schichtstärke: 15 mm i.M. Wandhöhe: bis 3,00 m Oberfläche: rapportiert oder gefilzt Putzgrund: Beton, KS-Mauerwerk Fabrikat: Knauf UP 210 oder gleicher Art auf Mauerwerk mit Grundierung Knauf Aufbrennsperre oder gleicher Art oder auf Stahlbeton mit Haftgrund Knauf Betokontakt oder gleicher Art Angebotenes Fabrikat:
03.__. 3
Kalk-Zementputz Innenwandputz
O
1.00
03.__. 4 ZULAGE Leibungen wie Vorpositionen sinngemäß beschrieben, jedoch als ZULAGE an Leibungen und Stützen. Leibungstiefe:  bis 20 cm
03.__. 4
ZULAGE Leibungen
2,080.00
m
03.__. 5 ZULAGE Leibungsputz > 5 cm Zulage zum Leibungsputz der Vorposition zur Aufnahme von Bautoleranzen in Bezug auf eingebaute Fenster für eine Leibungsauffüllung in einer Stärke von min. 5 cm mit Heratekta oder einem anderen geeigneten Putzträgermaterial. Einzukalkulieren ist das ggf. notwendige Einlegen eines Gewebes im Bereich der Leibungsecke zum Wandputz. Leibungstiefe: bis ca. 20 cm
03.__. 5
ZULAGE Leibungsputz > 5 cm
O
1.00
m
03.__. 6 ZULAGE Innenwandputz, lotrecht Zulage zum Innenwandputz der Vorpositionen für die lot- u. fluchtrechte Ausführung als planebenen Untergrund für großformatige Wandfliesen ab Größe 60/60, einschl. Putzlehren raumhoch. Putzhöhe: bis ca. 3,00 m Einbauort: Bäder
03.__. 6
ZULAGE Innenwandputz, lotrecht
400.00
03.__. 7 ZULAGE für Mehrstärke, Gipsputz Zulage zum Gipsputz an Wänden und Decken, für je 10 mm Mehrstärke.
03.__. 7
ZULAGE für Mehrstärke, Gipsputz
O
1.00
03.__. 8 ZULAGE für Mehrstärke, Kalk-Zementputz Zulage zum Kalk-Zementputz an Wänden und Decken, für je 10 mm Mehrstärke.
03.__. 8
ZULAGE für Mehrstärke, Kalk-Zementputz
O
1.00
03.__. 9 Gipsputz Deckenputz Einlagiger Deckenputz nach DIN EN 13279, MG P IV nach DIN V 18550 als Maschinenputz auf vorbehandelten Beton nach DIN 1045 auftragen, eben und fluchtrecht verziehen und nach dem Ansteifen abglätten, einschl. aller Vorbereitungen mit Haftgrundierung im System des Herstellers. Schichtstärke: 15 mm i.M. Deckenhöhe: bis ca. 3,00 m Oberfläche: geglättet, Q2 Putzgrund: Stahlbeton Fabrikat: Knauf MP 75 L oder gleicher Art mit Haftgrund Knauf Betokontakt oder gleicher Art Angebotenes Fabrikat:
03.__. 9
Gipsputz Deckenputz
O
1.00
03.__. 10 Gipsputz Treppenlaufuntersicht Treppenlaufuntersichten aus Ortbeton mit Deckenputz, einlagig, wie in Vorposition beschrieben, auf rauhgeschaltem, saugfähigem Beton, ca. 10 - 15 mm stark liefern, auftragen und ausziehen. Oberfläche filzen oder glätten als Untergrund Q2. Die Lieferung und Montage der Eckschutzschienen sowie die Stellung der Gerüste ist in diese Position einzukalkulieren.
03.__. 10
Gipsputz Treppenlaufuntersicht
200.00
03.__. 11 Gipsputz Treppenlaufwangen Gipsputz einschl. doppelter Gewebeeinlage auf Treppenwangen oder seitliche Deckenansichten lot- und fluchtgerecht, einlagig, i.M. 10 - 15 mm stark, wie in Vorposition beschrieben herstellen, und sauber an den Natursteinbelag unterseitig anarbeiten. Oberfläche filzen oder glätten als Untergrund Q2 inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen herstellen. Die Stellung der erforderlichen Gerüste ist in diese Position einzukalkulieren. Auf gleichmäßigen Überstand der Randbänder des Natursteinbelag ist zu achten. Die zeitlich versetzte Ausführung an den Treppenwangen nach Verlegung Naturstein ist einzukalkulieren. Wangenhöhe: i.M. ca. 250 mm Abrechnung nach lfm. Ansichtsfläche Ausführung ausschließlich in Absprache mit der örtlichen Bauleitung des AG.
03.__. 11
Gipsputz Treppenlaufwangen
111.00
m
03.__. 12 Verspachteln von Deckenfugen, Q2 Schließen der Deckenfugen der Filigran- Betondeckenplatten mit einem geeigneten, faserarmierten, kunstharzvergüteten Gipsspachtel. Fugen nässen, Gips-Spachtel, Bezeichnung C6/20/2 nach DIN EN 13279-1, in die Stoßfugen einbringen, eben und fluchtrecht ausziehen, nach dem Ansteifen abglätten. Das Ausziehen der Kantenversätze bis 500 mm Gesamtbreite ist im Einzelpreis enthalten. Fugenbreite: bis 3 cm Fugentiefe: bis 5 cm Deckenhöhe: bis 3,00 m Oberfläche: geglättet, tapezierfertig (Q2) Putzgrund: Stahlbeton Filigran, glatt Einbauort: Treppenhaus u. Wohnräume Fabrikat: Knauf Multi-Finish oder gleicher Art mit Haftgrund Knauf Betokontakt oder gleicher Art Angebotenes Fabrikat:
03.__. 12
Verspachteln von Deckenfugen, Q2
750.00
m
03.__. 13 Einputzen Fensterbank Herstellen eines geraden und sauberen Anschluss der Putzfläche bis Unterkante Fensterbank mit einer zusätzlichen horizontalen Eckschutzschiene. Fensterbrüstungen werden als Leibung bis Unterkante Blendrahmen der Fensteranlage geputzt und erhalten bauseits später eine geklebte Naturstein-Fensterbank. Brüstungstiefe: bis ca. 170 mm Abrechnung in lfm Brüstungslänge Eckschutzschiene ist in dieser Position einzukalkulieren.
03.__. 13
Einputzen Fensterbank
25.00
m
03.__. 14 Einputzen FH Türen Einseitiges Einputzen von FH - Türen mit Zementputz, 3 - seitig angepasst an die Mauerwerks- oder Stahlbetonleibungen. Abgerechnung erfolgt je FH - Tür. Wandstärke: bis ca. 240 mm Abmessung b/h: i.M. ca. 1010/2130 mm
03.__. 14
Einputzen FH Türen
13.00
St
03.__. 15 Einputzen Lichtkuppel Einputzen von Lichtkuppeln mit Gipsputz sinngemäß nach Position 03.1, 4-seitig, inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen herstellen. Die Stellung der erforderlichen Gerüste ist in diese Position einzukalkulieren. Auf gleichmäßigen Überstand der Rahmen der Lichtkuppel ist zu achten. Abrechnung erfolgt je Lichtkuppel. Aufbauhöhe: bis ca. 700 mm Abmessung b/l: i.M. ca. 1.000/1.000 mm
03.__. 15
Einputzen Lichtkuppel
7.00
St
04 Stunden
04
Stunden
04.__. 1 Stundensatz Facharbeiter, Innenputz Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach besonderer Beauftragung durch die örtliche Bauleitung des AG ausgeführt werden. Über geleistete Arbeitsstunden sind werktäglich Rapportlohnzettel einzureichen. Mit dem Einheitspreis für die Lohnleistung sind alle damit verbundenen Aufwendungen des AN für Lohn- und Gehaltskosten der Baustelle, Stoffkosten der Baustelle, Kosten der Einrichtungen, Geräte, Werkzeuge, Maschinen und maschinellen Anlagen der Baustelle, Fracht-, Fuhr- und Ladekosten, Sozialkassenbeiträge und Sonderkosten, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung entstehen, mit angemessenen Zuschlägen für Gemeinkosten und Gewinn (einschl. allgemeinen Unternehmerwagnis) abgegolten. Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen für Facharbeiter
04.__. 1
Stundensatz Facharbeiter, Innenputz
40.00
h
04.__. 2 Stundensatz Helfer, Innenputz wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Helfer
04.__. 2
Stundensatz Helfer, Innenputz
40.00
h
05 Maschinen
05
Maschinen
05.__. 1 Raumgerüst 200 kg/m² Raumgerüste als Arbeitsgerüst nach DIN 4420 für Raumhöhen über 3,00 m sowie Arbeiten im Bereich von Treppenaufgängen, inkl. Aufbau, Abbau, Vorhaltung während der gesamten Ausführung des Gewerkes sowie Umbau nach entsprechenden Erfordernissen. Ausführung nach DIN 18451-Gerüstarbeiten, sowie den geltenden Sicherheitsvorschriften. Gerüstgruppe: 3, Nutzgewicht 200 kg/m² Ausführungsart: Stahlrohrgerüst Tragsystem: Standgerüst
05.__. 1
Raumgerüst 200 kg/m²
5.00
Psch