Project description
Das Archivgebäude ist sechsgeschossig mit einem Satteldach und einer Unterkellerung. Das Gebäude ist in Skelettbauweise konzipiert. Den äußeren Abschluss des Skelettbaus bildet eine umlaufende Mauerwerkswand. Das Skelettgerüst bestehend aus Stützen und Trägern wurde in Stahlbauweise, die Decken in Stahlbeton als "Koenen´sche" Voutendecken ausgeführt. Das denkmalgeschützte Archivgebäude sowie der EG-Garagenanbau werden eingeschränkt entkernt. Es werden insgesamt 31 Wohnungen, zwei Balkontürme und ein Stellplatz realisiert. Die Außenbereiche werden neu gestaltet. Das Archivgebäude wird mit einem Aufzug versehen, der vom Erdgeschoss bis zum fünften Obergeschoss fährt.
Am derzeitigen Garagenanbau wird eine zusätzliche Erschließungsmöglichkeit zum EG und zugleich der zweite bauliche Rettungsweg über eine Spindeltreppenanlage errichtet. Im EG „Archivraum“ bleiben 24 historische Metallregale erhalten (vgl. EG- Grundriss Baugenehmigung) und dienen der Erinnerung der vormaligen Nutzung als Archiv. Die fünf Oberschosse verfügen jeweils über sechs Wohneinheiten ähnlicher Grundrisse. Das 6. OG wurde als eine Wohneinheit für vier separate Nutzer (WG-Nutzung) geplant. 31 Wohneinheiten sind in sich abgeschlossen und erfüllen dabei die Anforderungen an Eigentumswohnungen. Die Baubeschreibung zielt auf eine autarke Bewohnbarkeit von 34 Parteien und einem Archivraum mit historischen Regalsystemen im EG ab.
Die Umbaumaßnahmen verfolgen die unbedingten Ziele „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Haus, gesundes Wohnen (Schallschutz und Lüftung), Digital, Barrierefreiheit sowie E-Mobilität“ bei Einhaltung der geltenden Normen und DIN-Vorschriften. Die bauliche Ausführung entsprechend den Vorgaben des GEG-Berechnungsnachweises zum Bauantrag bzw. des Energieeffizienz-Experten zum Erhalt der Bundesförderung für effiziente Gebäude -Wohngebäude (BEG WG) gilt als vereinbart. Die Bauausführung wird nach dem Baugesetzbuch, der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen der einschlägigen DIN-Normen vorgenommen. Geltungszeitpunkt ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Die bauliche Ausführung erfolgt entsprechend der Statik, den Bestimmungen des Nachweises des konstruktiven Brandschutzes, des Brandschutzkonzepts sowie unter Einhaltung der Anforderungen des Schallschutznachweises. AN erbringt entsprechende Nachweise der Fachunternehmen. Der AG wird nach Fertigstellung des Objektes Messungen vornehmen und dokumentieren lassen, über die nachgewiesen werden muss, dass die vertraglich geschuldeten akustischen Dämmwerte bei der Ausführung erreicht wurden. Es werden im Gebäude jeweils drei Luft- und Körperschallmessungen vereinbart.