Wärmedämmsysteme Geschossdecke
Kölnische Straße 101, ES & Balkonanbau
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Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Projektbezeichnung: Energetische Sanierung und Balkonanbau, Kölnische Straße 101 1.2 Anschrift der Baustelle: Kölnische Straße 101, 34119 Kassel 1.3 Name und Anschrift des Auftraggebers: GWG der Stadt Kassel mbHNeue Fahrt 2, 34117 Kassel 1.4 Angaben zum Auftraggeber: Wohnbaugesellschaft 1.5 Projektbeschreibung Das Gebäude in der Kölnischen Straße 101 ist im Jahr 1938 als Geschosswohnungsbau mit vier Geschossen und acht Wohneinheiten errichtet und im Jahr 1958 nach Kriegsschäden wiederaufgebaut worden. Die 24 cm starken Außenwände der Geschosse wurden aus Hohlblockstein-Mauerwerk, die 51 cm starken Außenwände des Kellers aus Ziegelsteinen errichtet. Die Geschossdecken wurden als Stahlbetonrippendecken, die Kellerdecke als Stahlsteindecke ausgeführt. Das traufständige Satteldach mit einer Neigung von 30° hat eine Deckung aus Flachdachziegeln im 13er Format, die ursprünglichen Fenster wurden in den 80er Jahren durch Kunststofffenster ersetzt. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen · die Erneuerung der Dachdeckung · die Wärmedämmung der Keller- und obersten Geschossdecke · die Wärmedämmung der Außenwände · den Austausch der Fenster · den Anbau von vorgestellten Balkonen auf der Hofseite · und Nebenarbeiten, die im Zusammenhang zu vorbenannten Hauptarbeiten stehen. 1.6 Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand der Ausschreibung sind Wärmedämmsysteme Geschossdecken Die Ausschreibung erfolgt in 1 Los wie folgt, sowie gem. nachfolgender Leistungsbeschreibung: - Dämmung oberste Geschossdecke - Dämmung Kellerdecke - Dämmung Innenwände Keller zu Treppenhaus - Gitter-Trennwände Kellerabteile - sowie div. ergänzende Leistungen 1.7 Vertragstermine + Vertragsfristen Die nachfolgend genannten Termine, Fristen und Ablaufbedingungen werden Vertragsbestandteil, an die bei Nichteinhaltung Rechtsfolgen geknüpft sind. - Ausführungsbeginn: 22.07.2026 - Fertigstellung: 02.02.2027 Die Zwischentermine gemäß beigefügtem Bauzeitenplan werden im Auftragsfall Vertragsgegenstand. Sofern Änderungsvorschläge zu Fristen und Ablaufbedingungen eingereicht werden, sind diese als Balkenplan dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragstermine vorzuverlegen oder hinauszuschieben. 2. Angaben zum Ausschreibungsverfahren 2.1 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/B wird Vertragsbestandteil. 2.2 Der Bauherr beabsichtigt die Vergabe der Bauleistungen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung. 2.3 Die Verdingungsunterlagen sind vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Werden die Unterlagen unvollständig eingereicht, wird der Bieter von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Bieter reicht das Angebot digital als pdf und im GAEB-Format beim AG ein. 2.4 Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind nicht zulässig. Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind als besondere Anlage beizufügen und als solche deutlich zu kennzeichnen. Nebenangebote ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes werden ausgeschlossen. 2.5 Sollten Bieter Spezialbauweisen oder in Abänderung der Ausschreibung andere Konstruktionen in Nebenangeboten vorschlagen, so sind hierfür sämtliche erforderliche Unterlagen vom AN kostenlos beizubringen. 2.6 Bei Ausschreibungen, die losweise bzw. teillosweise erfolgen, sind die einzelnen Lose/Teillose losweise zu kalkulieren. Bei einer losweisen/teillosweisen Ausschreibung behält sich der Auftraggeber eine losweise/teillosweise Vergabe der Gesamtleistung vor. Für den Fall einer Gesamtvergabe ist vom Bieter der gewährte Nachlass als pauschaler Prozentsatz zu beziffern. 2.7 Sollen Leistungen zum Pauschalpreis vergeben werden, hat der Auftragnehmer vor Vertragsabschluss, Leistungen und Mengen anhand der Werkpläne zu prüfen und bei einer gemeinsamen Mengenabstimmung mit dem Auftraggeber die tatsächlichen Mengen festzustellen. 2.8 Die Angebotserstellung erfolgt kostenfrei, ein Vergütungsanspruch des Bieters für seine Angebotserstellung besteht nicht. 3. Ausführungsunterlagen 3.1 Für seine Angebotserstellung erhält der Bieter die relevanten Ausführungsunterlagen und Bauzeichnungen in digitaler Form im PDF-Format. Das Leistungsverzeichnis wird zusätzlich im GAEB-Format übergeben. 3.2 Folgende Unterlagen werden übergeben: Leistungsverzeichnis im PDF- + GAEB-Format Inhaltsverzeichnis Anlagen: - Ausführungsplanung - Übersichten Mengen + Massen - Fotos Bestand - Bauzeitenplan - Baustelleneinrichtungsplan - energetsiche Nachweise - Vertragsunterlagen: A01_Allgemeine Geschäftsbedingungen der GWG A01.1_Zustimmung AGBs unbefristet A04_Tariftreueerklärung A05_Vertragsstrafenerklärung 3.3 Nach der Auftragserteilung erhält der AG sämtliche erforderlichen Ausführungsunterlagen in digitaler Form im PDF-Format. Die Herstellung von Papierplänen für den eigenen Bedarf obliegt dem AG. Er trägt auch die Vervielfältigungskosten hierfür. 4. Ausführung 4.1 Die Ausführung erfolgt gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Weiterhin sind die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Industrieverbände einzuhalten. 4.2 Stoffe und Bauteile, die der AN zu liefern hat und die in das Bauwerk eingehen, müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Die zum Einsatz kommenden Stoffe sind im System eines Herstellers zu verwenden. Sie sind in technischer und funktioneller Hinsicht auf die Art und Beschaffenheit des Untergrundes sowie den Verwendungszweck und die Art der Nutzung abzustimmen. 4.3 Der Auftragnehmer haftet für die Zulässigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand aller einzubauenden Materialien. Ergeben sich zum Montagetermin Fabrikats- oder Ausführungsänderungen, sind rechtzeitig vorher Klärungen mit der Bauleitung herbeizuführen. 4.4 Für die Richtigkeit und Einhaltung der Maße aus Zeichnungen und Ausführungsunterlagen ist der AN allein verantwortlich. Etwaige Unklarheiten hierin hat der AN unverzüglich mit der Bauleitung zu klären und gegebenenfalls richtigstellen zu lassen. Der AN haftet für alle aus der Unterlassung dieser Pflicht entstehenden Mängel, Fehler und Vorkommnisse. 4.5 Bei Unstimmigkeiten - gleich welcher Art - ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Bauleitung zu verständigen undeine Entscheidung einzuholen, so z.B. wenn er Anordnungen des Auftraggebers oder der Bauleitung für unzweckmäßig oder unberechtigt ansieht, Einwände gegen die vorliegende Planung erhebt, Bedenken hat, dass die Leistungen anderer Unternehmer die Qualität seiner eigenen Arbeit beeinträchtigen können bzw. Mehrleistungen von seiner Seite erfordern würden, etc. 4.6 Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen vorausgesetzt. 5. Nebenleistungen Folgende Nebenleistungen werden ohne gesonderte Vergütung vereinbart: 5.1 Die Baustelleneinrichtung einschließlich Lieferung, Vorhaltung und Räumung für sämtliche Leistungen gem. Leistungsverzeichnis. Sämtliche Kosten für die Baustelleneinrichtung und sämtliche Sicherungsmaßnahmen, die zur Errichtung des Objektes erforderlich sind, müssen in die Einheitspreise der folgenden Titel einkalkuliert werden, wobei die Bedarfspositionen nicht zu berücksichtigen sind. Diese sind so zu kalkulieren, dass wenn sie zur Ausführung kommen, ein evtl. anfallender zusätzlicher "Baustelleneinrichtungsanteil" im EP enthalten ist. 5.2 Dem Auftragnehmer steht für die Montage der Konsolen vor Beginn der WDVS- und Putzerarbeiten kostenfrei ein Fassadengerüst zur Verfügung. Dieses wird nach Fertigstellung der WDVS- und Putzarbeiten und vor Montage der Balkone abgebaut. Notwendige Arbeitsgerüste für die Montage der Balkone sind in die Einheitspreise der Montagepositionen zu berücksichtigen. Für das Fassadengerüst gelten folgende Nutzungsbedingungen: a) Einhaltung des Bauzeitenplans b) Schutz- und Fanggerüste müssen den bauberufsgenossenschaftlichen Richtlinien entsprechen. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, die Gerüste daraufhin zu prüfen und Beanstandungen umgehend der Bauleitung mitzuteilen. Die Einhaltung der Schutzbestimmungen sind täglich zu kontrollieren. Die Pflicht der Kontrolle erlischt erst nach Beendigung der Arbeit. Aufstellung und Hängung von Bauschildern / Werbung der Firmen nur nach Absprache mit der Bauleitung. Freie Sicht aus den Fenstern muss gewährleistet bleiben. 5.3 Eine Mobiltoilette wrid durch den Auftraggeber zur kostenfreien Nutzung gestellt. 5.4 Sämtliche Leistungen zur Sicherstellung der Montagezustände während der Bauzeit. Die Verantwortung hierfür liegt beim AN. 5.5 Das Erstellen und Vorhalten von Baubehelfen, Abfangungen, Abstützungen, etc. für sämtliche Leistungen gem. Leistungsverzeichnis. 5.6 Der Schutz und die Unterhaltung fertiggestellter Leistungen bis zur Abnahme. 5.7 Sämtliche Leistungen zur Sicherung des Verkehrs. 5.8 Sämtliche Leistungen gemäß Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Arbeitsstättenrichtline (ASR) 5.9 Die Lieferung der Werkstatt- und Montageplanung der vom AN geschuldeten Leistungen. 5.10 Das Anarbeiten an angrenzende Bauteile. 5.11 Nach Auftragserteilung ist der AN verpflichtet, das Projekt fortlaufend den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Konstruktionen, Dimensionierungen, Maße, etc., sind auf ihre Übereinstimmung mit den Planunterlagen kontinuierlich zu überprüfen. 5.12 Sofern im LV die Untergrundvorbereitung Leistungsbestandteil wird, bedeutet dies die Herstellung eines trockenen, tragfähigen, gleichmäßig saugfähigen, sauberen und glatten Untergrundes gem. VOB/C. Die erforderlichen Leistungen sind in den EP der Einzelpositionen einzukalkulieren. 5.13 Der AN stellt den Fachbauleiter nach Landesbauordnung für seinen Leistungsbereich. Dieser muss der deutschen Sprache mächtig sein, während der Ausführungszeit auf der Baustelle anwesend und zur Entgegennahme von Anweisungen berechtigt sein. 5.14 Die Lieferung gewerkeüblicher Bestands- und Dokumentationsunterlagen vor Abnahme der Vertragsleistung. Übergabe der Unterlagen digital im PDF-Format. 5.15 Der AN ist verpflichtet, sich gegen alle Schadensfälle, gleich welcher Art, in geeigneter Weise zu versichern. Ebenso ist er auch haftbar für Schäden, einschließlich deren Folgelasten, die durch seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden. 5.16 Der AN liefert erforderliche Eignungs- und Gütenachweise z.B. Bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse, Konformitätsbescheinigungen, etc. unaufgefordert mindestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn. Sie müssen zum Zeitpunkt der Ausführung gültig sein. 5.17 Im Rahmen der Bauabwicklung werden wöchentlich Baubesprechungen abgehalten, an denen der AN teilnehmen muss. 5.18 Bundesförderung für effiziente Gebäude: Die Sanierung des Wohngebäudes wird nach dem BEG als Sanierung eines Worst Performing Building (WPB) zum Effizienzhaus 70 durch die KfW gefördert. Alle erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der Fördermittelauszahlung sind als Teil der Abschlussdokumentation durch den Bieter zusammenzustellen und als PDF-Dateien zu übermittlen. Dies umfasst zum Beispiel: - Fachunternehmererklärung (kfw-Formular) - Übereinstimmungserklärung - Fachbauleitererklärung - Technische Datenblätter der verarbeiteten Produkte - Sicherheitsdatenblätter der verarbeiteten Produkte - Nachweis des U-Wertes für Fenster- und Türelemente - usw. 6. Vergütung 6.1 Die Vergütung der erbrachten Leistung errechnet sich aus den Preisen des Leistungsverzeichnisses zuzüglich der zum Zeitpunkt des Einzelauftrags geltenden Umsatzsteuer. Sämtliche Preise sind für die fix und fertige Leistung anzugeben und beinhalten die Lieferung und den Einbau der erforderlichen Stoffe und Bauteile, einschließlich Laden, Lagern auf der Baustelle und Transport zur Einbaustelle sowie die Gestellung sämtlicher erforderlicher Werkzeuge und Geräte. 6.2 Die Kosten für den Verschnitt von Baumaterialien sind in den EP der Einzelpositionen einzurechnen. 6.3 Teilweise sind die Massen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung in unterschiedlichen Materialien und Ausführungsarten ausgeschrieben. Die endgültige Materialauswahl bzw. Ausführungsart erfolgt bei Auftragsvergabe. 6.4 Der Auftraggeber behält sich vor, die Bedarfspositionen ganz oder teilweise zu streichen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf entgangenen Gewinn abgeleitet werden kann. Das heißt, dass bei der Kalkulation diesem Umstand Rechnung zu tragen ist (Umlage der Allgemeinkosten auf die Hauptpositionen). 6.5 Alle angebotenen Preise sind Festpreise, an die der Auftragnehmer für die Dauer der Bauausführung bis zur endgültigen Abrechnung gebunden ist. Während der Bauvorbereitung und Bauausführung eintretende Materialpreis- oder Lohnerhöhungen werden nicht vergütet. 6.6 Ein Preisnachlassangebot wird bei der Wertung nur dann berücksichtigt, wenn dies nicht zu einer Änderung der Verdingungsunterlagen führt. 7. Abnahme 7.1 Es wird eine förmliche Abnahme in Anwesenheit des Auftragnehmers und des Auftraggebers vereinbart. Die fiktive Abnahme gem. § 640 Abs. 2 BGB wird ausgeschlossen 8. Abrechnung 8.1 Alle Rechnungen sind auf Briefbogen des AN unter Angabe des Projektes und der MOB-Nummer auszustellen an: GWG der Stadt Kassel mbH Neue Fahrt 2 34117 Kassel und über die Buchhaltung als pdf einzureichen: buchhaltung@gwg-kassel.de Die Architekten sind zur Prüfung in CC zu setzen: GWG der Stadt Kassel mbH Neue Fahrt 2 34117 Kassel 8.2 Die Massen der erbrachten Leistungen werden aus Zeichnungen ermittelt, soweit die ausgeführte Leistung den Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, wird die Leistung vom Auftragnehmer und Bauleiter gemeinsam aufgemessen. Der Auftragnehmer hat die Aufmaße rechtzeitig zu beantragen. Wirkt der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen an der Mengenermittlung zum abgestimmten Termin nicht mit, so kann diese auf Kosten des Auftragnehmers erfolgen. Notwendige örtliche Aufmaße sind von beiden Parteien durch Unterschrift zu bestätigen; andernfalls gilt nur das Aufmaß der Bauleitung. 8.3 Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert, der jeweils durch prüfbare Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10 %igen Einbehaltes. Die Kürzung um diesen Einbehalt ist so lange berechtigt, bis der in Ziffer 9.1 vereinbarte Sicherheitseinbehalt erreicht ist, dessen Sicherstellung der Einbehalt dient. Bei Vorlage einer Bürgschaft nach Ziffer 9.2 entfällt die Kürzungsmöglichkeit. 8.4 Die prüffähige Schlussrechnung ist frühestens nach der förmlichen Abnahme einzureichen. Die Schlusszahlung erfolgt nach vollständiger Fertigstellung sämtlicher vertraglich geschuldeten Leistungen einschl. festgestellter Mängelbeseitigungsleistungen. 8.5 Der AN legt eine gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG vor. 8.6 Für das Bauvorhaben wird eine Gesamtbauwesenversicherung durch den Auftraggeber als Versicherungsnehmer ohne Summenbegrenzung abgeschlossen. Der Auftragnehmer zahlt hierfür einen pauschalen Betrag in Höhe von 0 % der jeweiligen Bruttoabrechnungssumme an den Versicherungsnehmer. Der Betrag wird im Zuge der Rechnungslegung abgezogen. 8.7 An folgenden Kosten beteiligt sich der AN gemäß nachstehendem Schlüssel: Bauwasser: 0 % der Abrechnungssumme Baustrom: 0 % der Abrechnungssumme Baustellen-WC: 0 % der Abrechnungssumme 9. Sicherheitsleistungen 9.1 Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Nettoauftragssumme, einschließlich erteilter Nachtragsaufträge, einbehalten. 9.2 Der Erfüllungseinbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwideruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes abgelöst werden, in der dieses sich verpflichtet, auf die erste schriftliche Anforderung zu zahlen und in der dieses sich auf  sämtliche Einreden sowie auf das Recht der Hinterlegung verzichtet. 9.3 Der Auftraggeber darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Gewährleistungsansprüche auf die Dauer von fünf Jahren, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5% der Netto-Schlussrechnungssumme, einschließlich erteilter Nachtragsaufträge, einbehalten. 9.4 Der Gewährleistungseinbehalt darf vom Auftragnehmer gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwideruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes abgelöst werden, in der dieses sich verpflichtet, auf die erste schriftliche Anforderung zu zahlen und in der dieses sich auf sämtliche Einreden sowie auf das Recht der Hinterlegung verzichtet. 9.5 Der AG ist nicht verpflichtet, ein gemeinsames Sperrkonto nach § 17 Nr. 6 VOB/B einzurichten. 10. Vertragsstrafe - 11. Verjährung 11.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt auch bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktion hat, 5 Jahre, auch wenn die Wartung nicht an den Auftragnehmer übertragen wird. Nach Abnahme/Durchführung einer Mängel- beseitigungsleistung beginnt für diese Leistung, die 5-jährige Verjährungsfrist neu zu laufen. 12. Sonstiges 12.1 Jeder Unfall und jede Verletzung von Mitarbeitern ist dem Auftraggeber am gleichen Tag schriftlich zu melden. Die Unfallmeldepflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft sowie dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz obliegt dem Auftragnehmer. Ein Durchschlag der Unfallanzeige ist beim AG einzureichen. 12.2 Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht gestattet. 12.3 Öl- und Treibstofflager sind entsprechend den gültigen Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen herzustellen. 12.4 Der Auftragnehmer hat anzugeben, welche Leistungen er an Nachunternehmer vergeben will. Erforderliche Bescheinigungen der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bzw. Sozialversicherungsnachweise, etc., legt der AN auf Anforderung vor. Die Eignung der Nachunternehmer für den geforderten Leistungsumfang, liegt in der Verantwortung des AN.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 1. Angabe zur Baustelle 1.1 Lage der Baustelle Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Die Baustelle liegt an der Kölnischen Straße 101 in 34119 Kassel. Die Kölnische Straße ist vor allem während der Berufsverkehrszeiten und der Mittagszeit stark befahren. Die Zufahrt auf das Grundstück erfolgt über die Kölnische Straße an der Nord-Ost-Seite der Liegenschaft. Die Zufahrt ist asphaltiert und ca. 2.90 m breit. Während der Gerüststandzeiten, d. h. während der Hauptarbeiten der Dachdeckung, des Fenstereinbaus und der WDVS-Arbeiten, ist die Zufahrt auf das Grundstück nur bis zu einer Tiefe von ca. 7,5 m gegeben, da der Zufahrtsweg ab dann durch die Gerüststellung auf ca. 1.50 m verengt wird. Der rückseitige Teil des Grundstücks ist während dieser zeit nicht mit Fahrzeugen anfahrbar und daher nur bedingt als BE-Fläche nutzbar. Die Nutzung der im Hof befindlichen Garagen wird während der Bauzeit ausgesetzt. Die ca. 7,5 m tiefe Vorgartenzone kann als BE-Fläche genutzt werden. Dabei ist zu brücksichtigen, dass der vorhandene Fußweg zum Haupteingang während der gesamten Bauzeit als Haupterschließung für die Bewohnder des Hauses freizuhalten ist. Die BE-Fläche wird dadurch in einen westlichen und einen östlichen Bereich geteilt. Das Gebäude ist vollvermietet und wird während der Bauzeit bewohnt. Der Auftraggeber plant für die Zeit der Dachdeckungs- und WDVS-Arbeiten die beiden vor dem Haus leigenden Stellplätze zu Zwecken der Baustelleneinrichtung anzumieten. Diese Flächen sind mit einem Bauzaun gesichert gegen unbefugtes Betreten gesichert. Der Bauzaun ist geschlossen zu halten. 1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. Es sind keine Immissionsbelastungen bekannt. Die Kölnische Straße ist stark durch Verkehr genutzt. Aufgrund der innerstäditschen Lage ist der Bauzaun dauerhaft  geschlossen zu halten. 1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung eines bestehenden Gebäudes. Es wurde im Jahr 1938 als Geschosswohnungsbau mit vier Geschossen und acht Wohneinheiten errichtet und im Jahr 1958 nach Kriegsschäden wiederaufgebaut worden. Das Gebäude ist nach §2(4) HBO der Gebäudeklasse 4 zuzuordnen. Die 24 cm starken Außenwände der Geschosse wurden in Massivbauweise aus Hohlblockstein-Mauerwerk, die 51 cm starken Außenwände des Kellers aus Ziegelsteinen errichtet. Die Geschossdecken wurden als Stahlbetonrippendecken, die Kellerdecke als Stahlsteindecke ausgeführt. Das traufständige Satteldach mit einer Neigung von 30° hat eine Deckung aus Flachdachziegeln im 13er Format, die ursprünglichen Fenster wurden in den 80er Jahren durch Kunststofffenster ersetzt. Das Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 12,5 x 12,5 m. Die lichten Geschosshöhen liegen in der Regel bei ca. 2,40 m. Die Betonrippendecken sind mit einer Unterdecke aus Rohr-Putz versehen. Diese Decken sind zusammen mit der Rohdecke brandschutztechnisch wirksam. 1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Flächen können in Abstimmung aller am Bau beteiligten Firmen und der Bauleitung genutzt werden. Die rückseitigen Freiflächen können aufgrund der druch Gerüststellung verengten Zufahrt nicht angefahren werden und sind damit nur bedingt als Baustelleneinrichtungsflächen geeignet. Siehe hierzu auch Punkt 1.1 dieser ATV. Aufgrund der engen Platzverhältnisse können keine Parkplätze auf der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt werden. Für private Pkws besteht keine Möglichkeit auf dem Grundstück zu parken. 1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Die öffentlichen Straßen- und Gehwegsflächen sowie die Zuwegung zum Haupteingang sind freizuhalten. Siehe Punkt 1.1 dieser ATV. 1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen Gemäß Angabe in den Leistungsbeschreibungen und laut Plandarstellung.  Einzelheiten sind mit der Bauleitung abzustimmen. 1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Anschlüsse für Bauwasser, Baustrom, die Wegebeleuchtung der Baustelle sowie Bautoiletten werden bauseits hergestellt und unterhalten. Die Kosten werden durch den Auftraggeber getragen. 1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Lagerräume auf oder in der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Es stehen in geringem Umfang Lagerplätze für Baustellencontainer und Container zur Abfallentsorgung auf der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Aufgrund der Enge im Bereich der Baustelle können Erdstoffe, Abrissstoffe und Abfälle nur sehr eingeschränkt gelagert werden. Materialien, die nicht zur Wiederverwendung vorgesehen sind, müssen unmittelbar auf Lkw oder in Container verladen werden. Die Container sind umgehend abzufahren. Die freie Lagerung von Abfällen im Gebäude und im Außenbereich ist nicht gestattet. 1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. Ein Bodengutachten liegt derzeit nicht vor. 1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. Eine Hydrologische Baugrundbewertung liegt derzeit nicht vor. 1.11 Besondere umweltrechtlichen Vorschriften. - keine - 1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Die Entsorgung der Materialien geschieht getrennt gem. den örtlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Baustelle täglich von Bauschutt zu räumen und die Abfälle umgehend zu beseitigen. Die Aufforderung zur Abfallbeseitigung kann durch die Bauleitung bei kürzester Fristsetzung erfolgen. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung nicht unverzüglich nach, (i.d.R. am selben Tag), so ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung auf Kosen des Verursachers durch Dritte ausführen zu lassen. 1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur- Landschafts- oder Immissionsschutzes, vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. - keine - 1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Es sind Pflanz- und Vegetationsbestände auf dem Grundstück sowie im Bereich der Zufahrt vorhanden. Diese werden im Zuge dieses Baumaßnahme erneuert. 1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Im Vorgarten liegen im Bereich der Zuwegung und westlich dazu diverse Medienleitungen (Fernwärme, Glasfaser, Strom, Zuwasser, Abwasser, usw). Insbesondere beim Freilegen des Sockels und der Kellerwände ist daher an der Nordseite besondere Vorsicht geboten. Aktuelle Leitungspläne sind vor Baubeginn von der Bauleitung einzuholen. 1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Über die unter Punkt 1.15 genannten Leitungen sind keine weiteren Hindernisse bekannt. Auffälligkeiten sind der Bauleitung mitzuteilen. 1.17 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltende Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden. - keine - 1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Die allgemeinen Anforderungen der BG UVV sind zu berücksichtigen. 1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. - keine - 1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Die Arbeiten umfassen Rückbaumaßnahmen mit Asbesthaltigen Materialien (Innenfensterbänke, Teilabschnitte von Lüftungskanälen). Die gültigen Vorschriften sind zu beachten. Ein Schadstoffgutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. 1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. - keine - 1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Es erfolgen Arbeiten verschiedener Gewerke in dichter Folge und zeitgleich überschneidend. Die Arbeiten der Gewerke sind mit- und untereinander abzustimmen. Teilweise stehend die Arbeiten verschiedener Gewerke in direkter Abhängigkeit (Vorleistungen). Aufgrund der Sanierung im bewohnten Zustand kommt der Gewerkereihenfolge und der Abstimmung daher eine erhöhte Bedeutung zu. Dies ist in der Fachbauleitung im besonderen zu Berücksichtigen und setzt einen erhöhten Kommunikationsbedarf mit der Bauüberwachung voraus. 2. Angaben zur Ausführung 2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechnungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. Die Bauleistungen sollen in einem Bauabschnitt erbracht werden. Dabei sind die Ausführungszeiten dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Arbeitsunterbrechnungen berechtigen nicht zu Mehrkosten oder Nachforderungen. 2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Wie beschrieben ist das Wohnhaus voll vermietet. Die Sanierungsarbieten finden im bewohnten Zustand statt. Daher bedarf es besonderer Absprachen zwischen den Gewerken, der Bauüberwachung und den Bewohnern des Hauses. Darüberhinausgehende besonderheiten sind der Bauleitung anzuzeigen. 2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Die Arbeiten umfassen Rückbaumaßnahmen mit Asbesthaltigen Materialien (Innenfensterbänke, Teilabschnitte von Lüftungskanälen). Die gültigen Vorschriften sind zu beachten. Ein Schadstoffgutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. 2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung. Für die Entsorgung von Schadstoffen, z. B. Asbesthaltigen Bauteilen, sind die gültigen Vorschriften zu beachten. Ein Schadstoffgutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. 2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt. Zur Beschreibung der Verkehrssituation an der Kölnischen Straße siehe Punkt 1.1 dieser ATV 2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. Durch das Gewerk "Gerüstbauarbeiten" wird auf der Außenseite der Umfassungswände ein Gerüst der Lastklasse 3 gestellt. Das Gerüst wird im Vorlauf zu den Dachdeckerarbeiten gestellt und nach Abschluss der WDVS-Arbeiten an der Hauptfassade (oberhalb des Sockels) abgebaut um Baufreiheit für die Arbeiten im Sockelbereich und der Balkonfundament zu schaffen. Anforderungen bezüglich der darüber hinaus gehender Gerüstarbeiten - siehe Beschreibung in Leistungsverzeichnissen. 2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Bauseits stehen für die Dachdecker-, Rückbau-, Fensterbau und WDVS-Arbeiten in den dafür geplanten Ausführungszeiten ein Gerüst zur Verfügung. Darüber hinaus werden keine Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen zur Verfügung. gestellt. Im Zuge der Dachdeckerarbeiten wird ein Kran gestellt; unter welchen Konditionen dieser genutzt werden kann, ist mit der ausführenden Firma abzustimmen. 2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Siehe Beschreibung im Leistungsverzeichnis. 2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen. Nicht zulässig, soweit nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben. 2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffen und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. Im Einzelfall mit der Bauüberwachung und dem Auftraggeber abzustimmen und durch diese freizugeben. 2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit und Hilfsstoffen. Alle Baustoffe, die in das Gebäude eingehen bzw. im Gebäude verarbeitet werden, dürfen keine zur Zeit bekannten gesundheitsschädlichen Substanzen enthalten wie: Formaldehyd, Teer, Asbest, PCB, PCP, Lindan, Toluol, Benzol, alkohollösungsmittelhaltige Stoffe und weitere. Bei Zuwiederhandlung wird der Auftragnehmer für die Beseitigung und Folgeschäden haftbar gemacht. Alle Stoffe müssen in Originalverpackung des Produzenten angeliefert werden. 2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Dokumentation der verwendeten Materialien, Gebrauchs- und Wartungsanleitungen, Oberflächen- und Farbausführungen spätestens mit der Schlussrechnung, so dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten uneingeschränkt ohne Rückfragen möglich sind. Siehe auch "Allgemeine Vertragsbedingungen" dieses Leistungsverzeichnisses. 2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. -entfällt- 2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Soweit nicht anders in den Leistungsbeschreibungen benannt, werden die ausgebauten Materialien Eigentum des AN und sind generell abzutransportieren und zu entsorgen. 2.15 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. Soweit nicht anders in den Leistungsbeschreibungen benannt, werden keine Stoffe oder Bauteile vom AG bereitgestellt. 2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Der AG übernimmt keine der beschriebenen Leistungen. 2.17 Leistungen für andere Unternehmer. Im Allgemeinen keine, wenn nicht anders in der Leistungsbeschreibung benannt. 2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. Siehe Leistungsbeschreibung der technischen Gewerke 2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme. Falls notwendig erfolgen für die einzelnen Geschosse jeweils Zustandsfeststellungen nach Fertigstellung und vor Benutzung. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Abnahme der Gesamtleistung nach dem Fertigstellen der gesamten Leistung. 2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. Siehe Leistungsbeschreibung der technischen Gewerke 2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung dieser Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, ist die Leistung aufzumessen. 3. Nebenleistungen Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere: 3.1 Das Reinigen des Untergrundes, das für die eigene Ausführung notwendig ist. 3.2 Der Schutz von Bauteilen vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Arbeiten. Die Aufwendungen für Nebenleistungen sind vom Auftragnehmer in die Kosten der einzelnen Leistungspositionen einzurechnen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0001 Besonderer Schutz von Bau- und Anlageteilen durch Abkleben mit Folie auf Anweisung der Bauleitung Besonderer Schutz von Bau- und Anlageteilen z.B. Fenster, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen und oberflächenfertigen Teilen durch Abkleben mittels Folie. Abdeckung nach Arbeitsende wieder rückstandslos entfernen und entsorgen. Diese Position bezieht sich nur auf besondere Schutzmaßnahmen, die nicht ohnehin als Nebenleistung in die Ausführung der einzelnen Positionen einzukalkulieren sind. Die Ausführung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung.
01.__.0001
Besonderer Schutz von Bau- und Anlageteilen durch Abkleben mit Folie auf Anweisung der Bauleitung
100.00
01.__.0002 Besonderer Schutz von Bau- und Anlageteilen durch loses Abdecken mit Abdeckvlies auf Anweisung der Bauleitung Besonderer Schutz von Bau- und Anlageteilen z.B. Fenster, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen und oberflächenfertigen Teilen durch loses Abdecken mit Abdeckvlies. Abdeckung nach Arbeitsende wieder rückstandslos entfernen und entsorgen. Diese Position bezieht sich nur auf besondere Schutzmaßnahmen, die nicht ohnehin als Nebenleistung in die Ausführung der einzelnen Positionen einzukalkulieren sind. Die Ausführung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung.
01.__.0002
Besonderer Schutz von Bau- und Anlageteilen durch loses Abdecken mit Abdeckvlies auf Anweisung der Bauleitung
100.00
02 Dämmung oberste Geschossdecke - MiWo
02
Dämmung oberste Geschossdecke - MiWo
Hinweis zur Dämmung der obersten Geschossdecke Die gewählten Produkte für den Dämmbelag der obersten Geschossdecke müssen in Kombination des angebotenen Gesamtaufbaus inkl. Plattenbelag konstruktiv, bauphysikalisch und im Hinblick auf die Baumaterialkombination funktionieren. Der U-Wert des Aufbaus muss entsprechend den Vorgaben des Wärmeschutzes und der Förderbedingungen des EH70-Förderprogrammes 0,16 W/m²K betragen. Nach dem Reinigen der bestehenden Rohbaudecke muss deren Zustand gemeinsam mit der Bauüberwachung begutachtet und dokumentiert werden. Ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen der Bestandsdecke sind während eines gemeinsamen Ortstermines abzustimmen. Unregelmäßigkeiten sind der Bauüberwachung umgehend anzuzeigen. Dazu vereinbart der AN aktiv einen Termin mit der Bauleitung. Die Ausführung weiterer Arbeitsschritte erfolgt erst nach der abgeschlossenen Dokumentation und Freigabe durch die Bauüberwachung. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund von Sanierungsmaßnahmen an der Rohdecke die Dämmarbeiten nicht in kontinuierlichem Arbeitsfortschritt erbracht werden können. Ggf. angeordnete Unterbrechungen der Dämmarbeiten durch erforderlich werdende Sanierungsarbeiten sind einzukalkulieren und geben keinen Anlass zur Geltendmachung von Mehrkosten aus Arbeitsunterbrechung.
Hinweis zur Dämmung der obersten Geschossdecke
02.__.0001 Deckenfläche reinigen Reinigen der vorhandenen Geschossdecke aus Beton bzw. Betondecke mit Verbundestrich, Fegen, lose Teile aufsammeln, in geeignetem Behältnis sammeln, nach unten vertragen und entsorgen. inkl. Entsorgungskosten
02.__.0001
Deckenfläche reinigen
O
50.00
02.__.0002 Mineralwolle-Dämm-FILZ auf oberster Geschossdecke, NICHT genutzte Bereiche mit lichter Höhe < 1.50 m Mineralwolle-Dämm-FILZ auf oberster Geschossdecke, NICHT genutzte Bereiche mit lichter Höhe < 1.50 m Dämmung der obersten Geschossdecke in Bereichen mit geringer Höhe von < 1.50 m mit Mineralwolle-Dämmfilz (Steinwolle oder Glaswolle) eines nicht genutzten und nicht ausgebauten sowie unbeheizten Dachrauesm mit möglicher Betretbarkeit zu Wartungszwecken; mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. gesundheitlich unbedenklich nach der Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach EU-Richtlinie 97/69 Nota Q; Einseitig mit fadenverstärktem Glasvlies kaschiert; dicht gestoßen auf dem Untergrund (Glasvlieskaschierung auf der Oberseite) verlegen. Ausführung gemäß Detail KOE101.5A.D02.02 Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K Anwendungsgebiet DAD-dk bzw. DZ (DIN 4108-10); Druckfestigkeit 10 kPA; Nichtbrennbar, Euroklasse A1 (DIN EN 13501) Dicke: 20 cm, Ausführung in zwei Lagen Untergrund: Verbundestrich auf Betonrippendecke Leitprodukt: z. B. Steinwolle: Rockwool Tegarock L  oder z. B. Glaswolle: Isover Topdec DF 1-034 RENO Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
02.__.0002
Mineralwolle-Dämm-FILZ auf oberster Geschossdecke, NICHT genutzte Bereiche mit lichter Höhe < 1.50 m
50.00
02.__.0003 Steinwolle-Dämm-PLATTEN auf oberster Geschossdecke mit untergeordneter Nutzung Dämmung der obersten Geschossdecke mit Steinwolle-Dämmplatten mit verdichteter Deckschicht im nicht für Wohn- oder Arbeitszwecke genutzten und nicht ausgebauten sowie unbeheizten Dachraum mit möglicher Begehbarkeit für untergeordnete Nutzung. Bei Auflage einer druckfesten und beigesteifen Bodenplatte ist ein Begehen und Nutzen als Lagerfläche für leichte Gegenstände möglich. Platten geeignet für Auflage entsprechender Plattenwerkstoffe. Ausführung gemäß Detail KOE101.5A.D02.01 Ausführung in zwei Lagen, Plattenanordnung stoßversetzt, die angegebene Dämmstärke ist die Gesamtdämmstärke als Summe der beiden Lagen, die Aufteilung der Gesamtdicke in Einzellagen ist entsprechend den Erfordernissen vor Ort und in Abstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen. Euroklasse: A1, nichtbrennbar, gemäß DIN EN 13501-1; Schmelzpunkt > 1.000 °C; Bemessungswert der Wärmeleitfaehigkeit: 0,035 W/(mK); Anwendungsgebiet: DAD-dg nach DIN 4108-10; Gesundheitliche Unbedenklichkeit: Nachweis gemäß EU-Richtlinie 97/69 Dicke: 20 cm, Ausführung in zwei Lagen Untergrund: Verbundestrich auf Betonrippendecke. Leitfabrikat: z. B. Rockwool Dämmplatte Tegarock oder z. B. Isover Topdec Loft Dachboden-Dämmplatten Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
02.__.0003
Steinwolle-Dämm-PLATTEN auf oberster Geschossdecke mit untergeordneter Nutzung
100.00
02.__.0004 Lastverteilende Abdeckplatte, Gipsfaserplatte d = 18mm, nicht brennbar, auf Steinwolle-Dämm-PLATTEN auf oberster Geschossdecke mit untergeordneter Nutzung Herstellen einer lastverteilenden Abdeckung aus druckfesten und biegesteifen Bodenbelagsplatten auf zuvor hergestellter Dämmschicht aus Steinwolledämmplatten auf oberster Geschossdecke im nicht für Wohn- oder Arbeitszwecke genutzten und nicht ausgebauten sowie unbeheizten Dachraum mit möglicher Begehbarkeit für untergeordnete Nutzung. Gipsfaser-Platte mit verringerter Wasseraufnahme der Plattenüberfläche (Typ GF-W2), erhöhter Oberflächenhärte (Typ GF-I) Art der Nutzung: Die untergeordnete Nutzung des unbeheizten Dachraumes als Lagerfläche soll möglich sein Baustoffklasse gemäß DIN EN 13501-1 nichtbrennbar, A2-s1, d0 Wasserdampfadsorption in Anlehnung an DIN 18947:2013-08: WS II Plattentyp Kennzeichnung gem. DIN EN 15283-2 GF-I-W2-C1 Platendicke: 18 mm Leitprodukt: z. B. Fermacell Gipsfaser-Platte Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
02.__.0004
Lastverteilende Abdeckplatte, Gipsfaserplatte d = 18mm, nicht brennbar, auf Steinwolle-Dämm-PLATTEN auf oberster Geschossdecke mit untergeordneter Nutzung
100.00
02.__.0005 Anarbeiten des Dämmsystems an flankierende Bauteile Anarbeiten des Dämmsystems inkl.der lastverteilenden Gipsfaserplatte an flankierende Bauteile Erforderliche Schrägschnitte im Bereich der Traufe sind mit einzukalkulieren. Ausführung gemäß Detail KOE101.5A.D03.01
02.__.0005
Anarbeiten des Dämmsystems an flankierende Bauteile
50.00
m
03 Dämmung Kellerdecke Steinwolle, kaschiert mit Glasvlies
03
Dämmung Kellerdecke Steinwolle, kaschiert mit Glasvlies
Vorbemerkung - Dämmung Kellerdecke Steinwolle, kaschiert mit Glasvlies Nachträgliche Wärmedämmung der Kellerdecke Ergänzende Technische Vorbemerkungen 1. Die gewählten Produkte für den Dämmung der Kellerdecke von unten müssen in Kombination des angebotenen Gesamtaufbaus inkl. mechanischer Befestigung, Fugenschlüssen usw konstruktiv, bauphysikalisch und im Hinblick auf die Baumaterialkombination funktionieren. Der U-Wert des Aufbaus muss entsprechend den Vorgaben des Wärmeschutzes und der Förderbedingungen des EH70-Förderprogrammes 0,34 W/m²K betragen. 2. Für die nachträgliche Wärmedämmung der Kellerdecke ist ein nicht-brennbarer, in der Euroklasse A1 klassifizierter Dämmstoff in formstabiler Plattenware zu verwenden. Die Deckendämmplatten müssen eine beidseitige helle mineralische Beschichtung aufweisen, die überstreichbar und für eine nachträgliche Farb- oder Spachtelbeschichtung geeignet ist. 3. Die Tragfähigkeit und somit Eignung des Untergrundes für die Montage ist vom Auftragnehmer zu prüfen und zu bewerten. Gegebenenfalls sind zusätzliche Vorbehandlungsmaßnahmen des Untergrundes erforderlich. Der AN hat den AG auf die Erfordernis ggf. nötig werdender Zusatzmaßnahmen aktiv hinzuweisen. 4. Nach dem Reinigen der bestehenden Rohbaudecke muss deren Zustand gemeinsam mit der Bauüberwachung begutachtet und dokumentiert werden. Unregelmäßigkeiten sind der Bauüberwachung umgehend anzuzeigen. Ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen der Bestandsdecke sind während eines gemeinsamen Ortstermines abzustimmen. Dazu vereinbart der AN aktiv einen Termin mit der Bauleitung. Die Ausführung weiterer Arbeitsschritte erfolgt erst nach der abgeschlossenen Dokumentation und Freigabe durch die Bauüberwachung. 5. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund von Sanierungsmaßnahmen an der Rohdecke die Dämmarbeiten nicht in kontinuierlichem Arbeitsfortschritt erbracht werden können. Ggf. angeordnete Unterbrechungen der Dämmarbeiten durch erforderlich werdende Sanierungsarbeiten sind einzukalkulieren und geben keinen Anlass zur Geltendmachung von Mehrkosten aus Arbeitsunterbrechung. 6. Bei Verladung und Auspacken der Dämmplatten dürfen die Ecken und Kanten nicht beschädigt werden. 7. Die Befestigung der Dämmplatten erfolgt mechanisch mit für das Anwendungsgebiet zugelassenen Dübeln. Dübelart, -anzahl und -anordnung ist beim jeweiligen Systemanbieter zu erfragen.
Vorbemerkung - Dämmung Kellerdecke Steinwolle, kaschiert mit Glasvlies
03.__.0001 Deckendämmplatte Steinwolle mit einseitiger Glasvlieskaschierung, ohne optische Anforderungen, d = 80 mm Steinwolle-Dämmplatte mit einseitiger, heller Glasvlieskaschierung für die unterseitige Dämmung von Kellerdecken ohne optische Anforderungen. Decken Dämmplatten liefern, zuschneiden und dicht gestoßen, mit für das Anwendungsgebiet zugelassenen Dübeln, nach Herstellervorgabe auf die vorbereiteten Deckenunterseiten montieren. Anwendungsgebiet nach DIN 4108 10: DI (Innendämmung der Decke unterseitig) Mineralwolle Dämmplatte nach DIN EN 13 162, mit RAL Gütezeichen, sichtseitig helle Vlieskaschierung. Dämmplatten: Dämmstoff aus hoch verdichteter, Kunstharz gebundener Steinwolle mit einem Schmelzpunkt >1000° C. Die Steinwollefasern müssen die Freizeichnungskriterien des Anhangs IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung und des Abschnitts 23 des Anhangs zu §1 Chemikalien- Verbotsverordnung sowie der EU-Richtlinie 97/69/EG erfüllen. Der Grenzwert der Klasse E1 nach DIN EN 13964 für die Freigabe von Formaldehyd muss eingehalten werden. Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: DI/WI-zg, Innendämmung der Decke/Innendämmung der Wand - geringe Zugfestigkeit Oberfläche: einseitig helle Vlieskaschierung Brandverhalten (Euroklasse) nach DIN EN 13501-1: nichtbrennbar, A1 Glimmverhalten nach DIN EN 16733: keine Neigung zu kontinuierlichem Schwelen Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4 0,035 W/(m·K) Dämmschichtdicke: 80 mm Montageuntergrund: Stahlbeton - Kellerdecke Leitprodukt: z. B. Rockwool Ceilrock Top Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
03.__.0001
Deckendämmplatte Steinwolle mit einseitiger Glasvlieskaschierung, ohne optische Anforderungen, d = 80 mm
120.00
03.__.0002 Anarbeiten des Dämmsystems an flankierende Bauteile Anarbeiten des Dämmsystems an flankierende Bauteile wie Wände, Unterzüge und Schornsteine durch passgenaues Zuschneiden und press Gegenstoßen.
03.__.0002
Anarbeiten des Dämmsystems an flankierende Bauteile
170.00
m
03.__.0003 Anarbeiten des Dämmsystems in Fensternischen Anarbeiten des Dämmsystems in die Fensternischen der Kellerfenster Abmessungen der Nische: Breite ca. 60 cm, Tiefe ca. 50 cm Ausführung gemäß Detail D-12 Kellerfenster Neu
03.__.0003
Anarbeiten des Dämmsystems in Fensternischen
10.00
St
03.__.0004 Anarbeiten und Aussparen des Dämmsystems im Bereich von Leitungen Anarbeiten und Aussparen des Dämmsystems im Bereich von deckenverlegten Leitungen, Schellen, Abhängern etc.
03.__.0004
Anarbeiten und Aussparen des Dämmsystems im Bereich von Leitungen
50.00
m
03.__.0005 Dämmen von Deckenversprüngen und Unterzügen mit Gehrungsschnitten Vorgenanntes Deckendämmsystem um Deckenversprünge und Unterzüge herumführen. Ausführung mit Gehrungsschnitten zur Herstellung einer einheitlichen, hellen Vliesoberfläche und Vermeidung von offenen Stirnseiten.
03.__.0005
Dämmen von Deckenversprüngen und Unterzügen mit Gehrungsschnitten
10.00
m
03.__.0006 Abschlussprofil aus Aluminium zum Schutz der Stirnseiten von Kellerdecke-Dämmplatten Abschluss Kellerdeckendämmung herstellen mit Abschlussprofil aus Aluminium zum Schutz der Stirnseiten von Kellerdecke-Dämmplatten, liefern und montieren. Farbe: weiß Für Dämmstoffdicken 80 mm Leitprodukt: z. B. Heck Abschlussprofil Kellerdecke Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
03.__.0006
Abschlussprofil aus Aluminium zum Schutz der Stirnseiten von Kellerdecke-Dämmplatten
5.00
m
04 Dämmung Innenwände Keller zu Treppenhaus
04
Dämmung Innenwände Keller zu Treppenhaus
04.__.0001 Haftzugprobe Eignung der Kellerwand für die Klebemontage durch Klebe- oder Abreißversuche prüfen und beurteilen.
04.__.0001
Haftzugprobe
2.00
St
04.__.0002 Haftbrücke auf tragfähigen Untergründen Auftragen eines systemzugehörigen Haftvermittlers/ Grundierung auf glatten Betonoberflächen, Gipskartonplatten und vorhandenen, tragfähigen, dichten, nicht mehlenden Farbbeschichtungen. Leitprodukt: z. B. Rockwool Haftbrücke Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
04.__.0002
Haftbrücke auf tragfähigen Untergründen
30.00
04.__.0003 Untergrundverfestigung auf stark saugenden Untergründen Untergrundverfestigung von tragfähigen, sandenden Putzen sowie tragfähigen, mehlenden Farbebeschichtungen und stark saugenden Untergründen, die einer einer Vorbehandlung mit einem Verfestiger bedürfen Leitprodukt: z. B. Rockwool Tiefengrundierung Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
04.__.0003
Untergrundverfestigung auf stark saugenden Untergründen
30.00
04.__.0004 Steinwolle-Dämmplatte für Innendämmsysteme, d = 30 mm Wärmedämmung einer Kellerinnenwand aus nichtbrennbaren Steinwolle-Dämmplatten mit einer beidseitigen hellen mineralischen Beschichtung für die Dämmung von Innenwänden liefern und dicht gestoßen auf tragfähigem Untergrund nach Herstellervorgabe anbringen. Dämmplatten Dämmstoff aus hochverdichteter, kunstharzgebundener Steinwolle mit beidseitiger Vlieskaschierung und einem Schmelzpunkt >1000° C. Montageuntergrund: Mauerwerk, verputzt Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: DI/WI-zg, Innendämmung der Decke/Innendämmung der Wand - geringe Zugfestigkeit Oberfläche: Beidseitige helle mineralische Beschichtung Brandverhalten (Euroklasse) nach DIN EN 13501-1: nichtbrennbar, A1 Glimmverhalten nach DIN EN 16733: keine Neigung zu kontinuierlichem Schwelen Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit (Steinwolle) nach DIN 4108-4: λ=0,035 W/(m·K) Dämmschichtdicke: 30 mm Kleber Werktrockenmörtel CR, CS II, Wc 0 nach DIN EN 998-1, z. B. HECK INNEO, HECK DP MIN, HECK AERO iP Der Nachweis der Eignung für die Verklebung von Steinwolledämmplatten als Innendämmung auf tragfähige, ausreichend ebene Kellerwand ist vor Ausführung in Papierform und als PDF-Datei der Bauleitung vorzulegen Leitprodukt: z. B. Rockwool Innendämmplatte Comfortrock ID Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
04.__.0004
Steinwolle-Dämmplatte für Innendämmsysteme, d = 30 mm
30.00
04.__.0005 Anarbeiten des Dämmsystems an flankierende Bauteile Anarbeiten des Dämmsystems an flankierende Bauteile wie Decke und Fussboden durch passgenaues Zuschneiden und press Gegenstoßen.
04.__.0005
Anarbeiten des Dämmsystems an flankierende Bauteile
25.00
m
04.__.0006 Wandverkleidung aus Gipsfaserplatten, d = 18mm, nicht brennbar Herstellen einer Wandverkleidung aus Gipsfaserplatten auf vorbeschriebenem Innendämmsystem. Gipsfaserplatten liefern, zuschneiden und dicht gestoßen mit für das Anwendungsgebiet zugelassenen Dübeln auf das vorbeschriebene Innendämmsystem montieren. Gipsfaser-Platte mit verringerter Wasseraufnahme der Plattenüberfläche (Typ GF-W2) und erhöhter Oberflächenhärte (Typ GF-I) Baustoffklasse gemäß DIN EN 13501-1 nichtbrennbar, A2-s1, d0 Wasserdampfadsorption in Anlehnung an DIN 18947:2013-08: WS II Plattentyp Kennzeichnung gem. DIN EN 15283-2 GF-I-W2-C1 Platendicke: 18 mm Leitprodukt: z. B. Fermacell Gipsfaser-Platte Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter einzutragen)
04.__.0006
Wandverkleidung aus Gipsfaserplatten, d = 18mm, nicht brennbar
100.00
04.__.0007 Herstellen von Stößen der Gipsfaserplatten an Außenecken Herstellen von rechtwinkligen Außenecken durch stumpfes Stoßen der vorgenannten Gipsfaserplatten.
04.__.0007
Herstellen von Stößen der Gipsfaserplatten an Außenecken
10.00
m
05 Kellerabteil-Trennwände
05
Kellerabteil-Trennwände
05.__.0001 Gittertrennwand Kellerabstellräume, Lichte Raumhöhe: ca. 2,12 m Lieferung und Montage von Gittertrennwänden für Kellerabstellräume, System bestehend aus Pfosten und Gittermatten. Pfosten als Teleskopstützen, ca. 40 x 60 mm, für flexible Montage zwischen Fußboden und Decke. Doppelstab-Gittermatten aus verzinktem Stahl, Maschenweite 50 x 200 mm, punktverschweißt, Elementhöhe: ca 1800 mm Montageuntergrund Fußboden: Estrichbeton Montageuntergrund Decke: Stahlbetondecke Die Kellerdecke erhält unterseitig eine 80 mm starke Dämmung. Dies ist bei der Montage der Gittertrennwände zu berücksichtigen. Lichte Raumhöhe: ca. 2,12 m Einbauort: Kellerraum zur Straßenseite, neben Einfahrt
05.__.0001
Gittertrennwand Kellerabstellräume, Lichte Raumhöhe: ca. 2,12 m
7.00
m
05.__.0002 Drehtür für Gittertrennwand Drehtür zu vorgenanntem Trennwandsystem als Gittertür, für Verriegelung mit Vorhängeschloss Türbreite: 800 mm
05.__.0002
Drehtür für Gittertrennwand
2.00
St
05.__.0003 Drehtür als Gittertür Drehtür als Gittertür wie zu vorgenanntem Trennwandsystem, jedoch als einzelne Tür in einer Mauerwerksöffnung unter der Kellertreppe, für Verriegelung mit Vorhängeschloss B x H: ca. 0,75 x 2,00 m
05.__.0003
Drehtür als Gittertür
1.00
St
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Abrechnung von Stundenlohnarbeiten 1. Abrechnung 1.1 Stundenlohnarbeiten dürfen nur in begründeten Fällen und nur auf Anweisung der Bauleitung durchgeführt werden. Es werden nur Stunden abgerechnet, deren Leistungsnachweise (Stundenzettel) innerhalb von drei Tagen der Bauleitung zur Unterschrift vorgelegt werden. Der Bieter erklärt, dass der nachfolgend angebotene Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. 1.2 Die angebotenen Stundenverrechnungssätze (§15, Ziff.1 VOB/B) für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. 1.3 Geräteleistungen dürfen nur in begründeten Fällen und nur auf Anweisung der Bauleitung durchgeführt werden.
Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
06.__.0001 Stundenlohn für einen Helfer Stundenlohn für einen Helfer
06.__.0001
Stundenlohn für einen Helfer
10.00
h
06.__.0002 Stundenlohn für einen Facharbeiter Stundenlohn für einen Facharbeiter
06.__.0002
Stundenlohn für einen Facharbeiter
10.00
h
06.__.0003 Stundenlohn für einen Vorarbeiter Stundenlohn für einen Vorarbeiter
06.__.0003
Stundenlohn für einen Vorarbeiter
5.00
h