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Zusätzliche vertragliche und organisatorische Pflichten nach VOB Besondere vertragliche, organisatorische und technische Pflichten des Auftragnehmers nach VOB:
Wichtiger Kalkulationshinweis: Sämtliche nachfolgend beschriebenen Schutz-, Reinigungs-, Besetzungs- und Koordinationspflichten werden nicht als gesonderte Leistung vergütet. Alle hierfür anfallenden Kosten (wie Material für Abdeckungen, Personalkosten für Baustellenreinigung, Mindestbesetzung, deutschsprachige Bauleitung etc.) sind zwingend in die Einheitspreise der jeweiligen Einzelpositionen dieses Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Dies gilt nicht, soweit einzelne dieser Leistungen (z. B. Gerüstverankerungen, Gerüstreinigung, Abdecken des Gehwegs oder die unter „Notwendige Zusatzmaßnahmen“ ausgewiesenen Leistungen) im Leistungsverzeichnis als eigene Position mit gesondertem Einheitspreis ausgeschrieben sind; in diesem Fall erfolgt die Vergütung ausschließlich über die jeweilige Einzelposition.
Die nachfolgenden Bedingungen sind integraler Bestandteil des Vertrages und ergänzen die Bestimmungen der VOB/B und VOB/C.
Geltung von VOB/B und VOB/C: Die Ausführung aller Leistungen hat streng nach den Regelungen der VOB/B sowie den Fachnormen der VOB/C zu erfolgen. Dies gilt insbesondere für die DIN 18345 (Wärmedämm-Verbundsysteme), DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) und DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art).
Schutz- und Abdeckmaßnahmen (VOB/C): Alle schutzbedürftigen Bauteile und Oberflächen im Arbeitsbereich – darunter sämtliche Fenster, Türen, Fensterbänke, Mauerabdeckungen, Balkone und Hauseingänge – sowie Gehwege und Gerüstlagen sind vor Beginn der Arbeiten staub- und wasserdicht mit geeigneten, rückstandsfrei entfernbaren Materialien abzukleben, abzudecken und vor Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen. Dies gilt als vertragliche Pflicht gemäß den Richtlinien der VOB/C und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Schutz der Nachbarbebauung: Zum Schutz der Fassaden, Fenster und Grundstücke der Nachbargebäude vor Verunreinigungen und Beschädigungen (z.B. durch Putzspritzer oder Staubeintrag) sind wirksame Schutzmaßnahmen (wie Gerüstschutzplanen oder staubdichte Abschottungen) zu treffen. Eventuelle Verschmutzungen sind unverzüglich fachgerecht zu beseitigen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Tägliche Reinigung und Entsorgung (VOB/B § 4): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle sowie die genutzten Verkehrs- und Gerüstflächen täglich nach Arbeitsende zu reinigen (Besenreinheit). Sämtliche durch die Arbeiten entstehenden Abfälle, Verpackungsmaterialien, Verschnittreste und Schutt sind täglich zu sammeln und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Kosten fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Baustellenbesetzung: Zur Sicherung des vertraglich vereinbarten Bauzeitenplans ist die Baustelle während der gesamten Ausführungszeit kontinuierlich mit einer Mindeststärke von 4 qualifizierten Arbeitskräften (Facharbeitern) zu besetzen. Die Personalkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Ständiger deutschsprachiger Ansprechpartner (VOB/B § 4 Abs. 1): Es ist sicherzustellen, dass während der gesamten Arbeitszeit auf der Baustelle mindestens ein qualifizierter, deutschsprachiger Mitarbeiter (Vorarbeiter oder Polier) ständig anwesend ist, der als bevollmächtigter Vertreter des Auftragnehmers Weisungen der Bauleitung entgegennehmen und rechtsverbindlich im Sinne des Bauablaufs agieren kann. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Zusätzliche vertragliche und organisatorische Pflichten nach VOB
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
1. Allgemein:
Alle Festlegungen in diesem Leistungsverzeichnis gehen den Bedingungen der VOB (unter A.3 und A. 4) vor und werden zum Bestandteil des abzuschließenden Werkvertrages. Die beschriebenen Leistungen sind nach den "Allgemeinen technischen Vorschriften" für Bauleistungen VOB Teil 3, den einschlägigen DIN-Vorschriften neuester Fassung, für die zu liefernden und verarbeiteten Stoffe und deren Zulässigkeit nach den jeweiligen Erfordernissen und den einschlägigen VDE-Vorschriften und Ausführungsregeln sowie evtl. vorhandener Fachgutachten durchzuführen.
Zu beachten und einzuhalten sind besonders die Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Gerüstordnung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden und baurechtliche Bestimmungen, sowie die Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs-, und Ge-sundheits-polizeiverordnung, die örtlichen Vorschriften, die Vorschriften des Bau- und Nachbarrechtes, die technischen Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerkes sowie des Fernmeldeamtes.
Alle Positionen sind als fertige Arbeit für die Lieferung, die Beanspruchung und die Herstellung, sowie den Einbau mit allen Ausricht- und Hebematerialien, mit allen erforderlichen und sinnvollen Werkzeugen und Geräten zu kalkulieren. Ebenso sind alle konstruktiv erforderlichen Arbeiten, Leistungen und Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren, auch wenn hierauf nicht besonders eingegangen wird. Jedes Gewerk hat für seine Schuttbeseitigung zu sorgen.
2. Planunterlagen und Ausführungshinweise einschl. Nebenleistungen:
Gültige Planunterlagen und Ausführungshinweise werden, falls nicht anders bei Vertragsabschluß festgelegt, kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Sie sind grundsätzlich über die örtliche Bauleitung anzufordern und vor Beginn der Ausführung bei evtl. vorhandenen Unstimmigkeiten durch den Nachunternehmer eigenverantwortlich, im Hinblick auf angegebene Maße, ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit, zu überprüfen. Hierbei hat sich der Nachunternehmer mit den örtlichen Gegebenheiten genau vertraut zu machen und insbesondere die örtlichen Baumaßen, die seine zu erbringenden Leistungen betreffen zu überprüfen. Abweichungen, die festgestellt werden, sind dem Auftraggeber durch den Nachunternehmer schriftlich mitzuteilen. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem Auftraggeber vorab ausdrücklich schriftlich festzulegen.
Fachspezifische Planunterlagen wie z.B. Durchbruchplanung, Haustechnikplanung, Detailplanung der vom Nachunternehmer einzubauenden Gegenstände sowie die notwendigen Berechnungen für seine Leistungen, Pläne über Leitungsführungen von vorhandenen Leitungen, Kabeln, Kanälen und sonstigen Hindernissen, sind im Regelfall von Nachunternehmer zu erstellen bzw. von ihm bei den verschiedenen zuständigen Stellen (Versorgern, Behörden etc.) ohne besondere Vergütung einzusehen und zu beachten. Die vom Nachunternehmer diesbezüglich festgelegten Punkte sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Der Auftraggeber hat das Recht die Unterlagen zur freien Verwendung kostenlos einfordern zu können.
Im weiteren hat jeder Nachunternehmer sein eigenes Materialgut, welches nicht mehr zur weiteren Verwendung auf der Baustelle benötigt wird, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, fachgerecht zu entsorgen. Eine Klärung wie diese Entsorgung vollzogen werden muß, liegt in dem alleinigen Verantwortungsbereich des Nachunternehmers und ist kostenmäßig mit den verhandelten Einheitspreisen abgegolten.
Auf die vorgefundenen Materialien (wie z.B. Wände, Decken etc.) hat der Nachunternehmer grundsätzlich seine Befestigungs-, Anschluß- und Ausführungs-techniken abzustimmen, so daß im Sinne der DIN-Normen und anderer einschlägiger Vorschriften ein komplettes System in statischer, schallschutz-, brandschutz-, sowie wärmeschutztechnischer und winddichter Hinsicht entsteht.
Als einzukalkulierende Nebenleistungen sind alle Maßnahmen anzusehen, die zur Unfallverhütung unerläßlich sind. Diese Maßnahmen müssen so ausgeführt werden, daß nur eine einmalige Demontage durchgeführt werden braucht, wenn der eigentlich geplante Endzustand erstellt wird. Dies gilt insbesondere für Notgeländer und Brüstungssicherungen. Nach Demontage der Materialien geht es wieder in den Besitz des Nachunternehmers über.
Die von dem Nachunternehmer eingebauten Materialien und Gegenstände sind von ihm fachgerecht gereinigt und frei von Verpackungsmaterial sowie Schutzfolien etc. am Ende der Bauzeit zu übergeben.
Technische Vorbemerkungen
Angebotsbedingungen: Angebotsbedingungen:
- sämtliche Geschäftsbedingungen (einschl. Zahlungsbedingungen) des NU haben keine Gültigkeit
- die dem NU übergebenen Ausschreibungsunterlagen nebst den örtlichen Gegebenheiten der Baumaßnahme sind für
den NU zur Angebotsbearbeitung ausreichend; sofern von ihm keine schriftliche Einschränkung zur Angebotsabgabe
erfolgt
- die Ausschreibung ist stets als beschränkte Ausschreibung anzusehen, die vom Auftraggeber frei verhandelt werden kann
- der NU hat den von ihm verursachten Bauschutt regelmäßig und fachgerecht zu entsorgen
- der NU hat die Verantwortung dafür, daß
- er die Arbeiten fachgerecht und termingerecht durchführen kann
- er sämtliche von ihm hier eingesetzte Arbeitskräfte arbeits- und versicherungsrechtlich nach deutschem Recht
einsetzen darf.
- sein Unternehmen notwendige Bescheinigungen besitzt die hier ausgeschriebenen Leistungen auszuführen
sowie Betriebshaftpflicht versichert ist.
Allgemeine Nachunternehmerbedingungen:
1. Ausführungsunterlagen:
- der NU hat die Prüfungspflicht der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen. Falls der NU Abweichungen zwischen
den übergebenen Unterlagen und den örtlichen Gegebenheiten feststellt, hat der NU schriftlich und rechtzeitig darauf
aufmerksam zu machen. Fehlende Planunterlagen sind vom NU schriftlich anzufordern. Bei nicht Erfüllung der Hinweis-
pflicht haftet der NU für den entstandenen Schaden
- grundsätzlich sind das kostenlose Vorlegen von Mustermaterialien durch den NU Pflicht und diese müssen vom
Auftraggeber freigegeben werden
Abweichend hiervon wird die Herstellung von Musterflächen vor Ort gesondert über die Position „Musterflächen anlegen“ vergütet, sofern diese im Leistungsverzeichnis enthalten ist. Die Pflicht zur kostenlosen Vorlage einzelner Mustermaterialien (Materialproben) bleibt hiervon unberührt.
2. Durchführung:
- grundsätzlich hat der NU nach den neusten anerkannten Regeln der Bautechnik, unter Berücksichtigung aller
Vorschriften und Auflagen, die vertraglich festgelegte Qualität herzustellen
- Bedenken gegen den örtlichen Bautenstand und der von anderen Unternehmen erbrachten Vorleistungen hat der NU
in Schriftform gemäß VOB dem Auftraggeber mitzuteilen
- die vom NU erbrachten Leistungen sind bis zu deren Abnahme durch den Auftraggeber vom NU zu schützen, dies gilt
auch für Witterungs- und Frosteinflüsse
- der NU muß sämtliche seine Leistung betreffende Anträge, Abnahmen, Genehmigungen, Fachunternehmer-
bescheinigungen etc. kostenlos beistellen
- der NU wird verpflichtet, daß zumutbares Parallel-Arbeiten mit NU´s anderer Gewerke akzeptiert wird und aus dieser
Gegebenheit keine Mehrkosten geltend gemacht werden
- der Auftraggeber ist berechtigt, bei nicht geplanten Hindernissen oder Bauherreneinflüssen Termine für die Ausführung
von NU Leistungen zu verschieben, ohne das hierdurch Ersatzforderungen des NU geltend gemacht werden können
bzw. die geplanten Arbeitstage für die vom NU auszuführende Leistung vermehrt werden
- der NU hat einen qualifizierten und kompetenten Fachbauleiter nach LBO für die ihm vom Auftraggeber aufgetragende
Leistung einzusetzen, der sich über alle der Baustelle betreffenden Punkte zu erkundigen hat und die gesetzlichen
Pflichten auch nach der Unfallverhütungsvorschrift- zu erfüllen hat. Der Name des Fachbauleiters ist dem Auftraggeber
vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen
- entstehen dem Auftraggeber, dem Bauherren oder anderen Schäden durch die vom NU fehlerhaften oder fahrlässig
falsch ausgeführten Leistungen, trägt der NU hierfür die Haftung
- der NU haftet uneingeschränkt während der gesamten Ausführungszeit bis zur förmlichen Abnahme/Teilabnahme für die
von ihm erbrachten Leistungen
- Versicherungsschäden, die durch die vom Auftraggeber oder vom Bauherrn abgeschlossene Bauwesen-versicherung
abgedeckt sind, hat der NU unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen dem Auftraggeber schriftlich mitzu-
teilen. Nach Verstreichen dieser Frist lehnt der Auftraggeber sämtliche Ersatz-ansprüche ab. Die Höhe der Entschädigung
kann den von der Versicherung festgelegten Kostenrahmen nicht überschreiten
3. Abnahmen:
- haben grundsätzlich förmlich zu erfolgen, wobei der NU eigenverantwortlich vor der förmlichen Abnahme für die
Vollständigkeit seiner Leistung (einschl. Restarbeiten) sorgen muß
4. Sicherheitsleistungen:
- eine vereinbarte Vertragserfüllungsbürgschaft ist vom NU innerhalb von 12 Werktagen nach Vertragsabschluß beim
Auftraggeber einzureichen
- während der Gewährleistungszeit kann der Auftraggeber bis zu 10% des Auftragswert als Sicherheit einbehalten. Diese
Sicherheiten können durch Bürgschaften abgelöst werden. Das Bürgschaftsmuster wird vom Auftraggeber vorgegeben
5. Vergütung/Abrechnung:
- der NU hat bei Aufmaß-Aufträgen eine prüffähige Abschlags- bzw. Schlußrechnung in zweifacher Ausfertigung beim
Auftraggeber einzureichen. Die dazugehörigen Unterlagen wie Aufmaß etc. müssen gegenseitig anerkannt werden
- Schlußrechnungen müssen spätestens 12 Tage nach Beendigung der Arbeiten des NU beim Auftraggeber
eingereicht werden. Falls auch nach schriftlicher Aufforderung keine Schlußrechnung eingereicht worden ist, hat der
Auftraggeber das Recht eine Schlußrechnung für den NU zu erstellen und hierbei seinen Aufwand für die Rechnungs-
erstellung in Anspruch zunehmen
- die vereinbarten Einheitspreise bzw. Pauschalpreise, unter der Berücksichtigung von eventl. verhandelten Nachlässen, sind
Festpreise bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme
- grundsätzlich sind sämtliche Nebenleistungen, die zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig sind mit den Einheitspreisen
bzw. Pauschalpreis abgegolten
- die Pauschalpreisprüfung obliegt dem NU und muß vor Auftragsbeginn von ihm durchgeführt werden
6. Kündigung:
- der Auftraggeber kann den Vertrag grundsätzlich nach § VOB / B kündigen und darüber hinaus hat er das Recht bei
Konkurs oder Anmeldung eines Vergleichs des NU den Vertrag über die Vorschriften des § 8 Nr. 2 VOB / B zu kündigen und
ihm somit den Auftrag entziehen. D.h. wenn der Antrag auf Konkurseröffnung bzw. der Antrag auf Vergleichsverfahren
gestellt ist, ist dies ein Kündigungsgrund durch den Auftraggeber
7. Abtretung und Übertragung:
Der Bauherr darf auf eigenes Verlangen in die Verträge zwischen dem AG und dem AN eintreten, sofern der
AG, aus welchen Gründen auch immer, aus den Verträgen ausscheidet.
die Abtretung der Ansprüche der NU aus dem Auftrag ist ausgeschlossen. Er versichert, daß die von ihm eingebauten
Materialien nicht mit Rechten Dritter belastet sind
8. Streitigkeiten und Gerichtsstand:
- falls der Auftraggeber mit dem Bauherrn Streitigkeiten mittels Schiedsgerichtsvereinbarung abhandeln möchte, ist der
NU verpflichtet sich diesem anzuschließen. Der Schiedsgutachter wird gemeinsam bestimmt.
- der Gerichtsstand ist Aachen.
9. Gültigkeit:
- sollte eine der Bestimmungen dieser Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührt
Diese Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen werden anerkannt.
Ort: den,
Stempel & rechtsverbindliche Unterschrift
Angebotsbedingungen:
01 Fassade WDVS
01
Fassade WDVS
01.__.0001 Untergrundprüfung und Grundierung, Neubau Prüfung des neu erstellten Untergrunds (Kalksandstein-Mauerwerk oder Beton) auf Ebenheit, Tragfähigkeit, Sauberkeit und ausreichende Durchtrocknung vor Beginn der Dämmarbeiten.
Entfernen von Mörtelgraten, losen Anhaftungen, Schalungs- und Verarbeitungsresten sowie gründliches Reinigen und Entstauben des Untergrunds.
Aufbringen eines geeigneten Grundieranstrichs (z. B. Tiefengrund) nach Herstellervorschrift zur Egalisierung des Saugverhaltens und Haftverbesserung vor dem Aufbringen der Wärmedämmung.
01.__.0001
Untergrundprüfung und Grundierung, Neubau
685.40
m²
01.__.0002 EPS-Wärmedämmplatten liefern und ankleben, d=200mm Wärmedämmschicht aus EPS (expandiertem Polystyrol-Hartschaum) Platten mit einer Nennrohdichte von mind. 15 kg/m³ auf den vorzubehandelnden Untergrund (Kalksandstein oder Beton) mit einem geeigneten Kleber nach Herstellervorschrift vollflächig aufkleben, einschließlich aller Leibungen, Sohlbankflächen, Pfeilervorlagen etc.
Wärmedämmung: d = 200 mm, EPS, Lambda = 0,032
01.__.0002
EPS-Wärmedämmplatten liefern und ankleben, d=200mm
470.762
m²
01.__.0003 Zulage EPS-Wärmedämmung, Stärke 300 mm (statt 200 mm) Zulage zur Position „EPS-Wärmedämmplatten liefern und ankleben, d=200mm“ für die Ausführung mit erhöhter Dämmstoffdicke.
Wärmedämmung: EPS, d = 300 mm (anstelle von d = 200 mm der Hauptposition), Lambda = 0,032. einschl. Dübel
01.__.0003
Zulage EPS-Wärmedämmung, Stärke 300 mm (statt 200 mm)
5.50
m²
01.__.0004 Steinwolle-Wärmedämmplatten liefern und ankleben, Brandwand, d=200mm, einschl. Dübelung Wärmedämmschicht aus nichtbrennbaren Steinwolle-Dämmplatten (Mineralwolle, Schmelzpunkt >= 1000 °C, d = 200 mm, Lambda = 0,035) mit einem systemkompatiblen Kleber auf den vorzubehandelnden Untergrund nach Herstellervorschrift vollflächig aufkleben, einschließlich bauaufsichtlich zugelassener Dübelung.
Bereich: Brandwand
01.__.0004
Steinwolle-Wärmedämmplatten liefern und ankleben, Brandwand, d=200mm, einschl. Dübelung
94.50
m²
01.__.0005 Steinwolle-Wärmedämmplatten liefern und ankleben, Untersichten Balkone, Terrasse, Vordach, d=100mm, einschl. Dübelung Wärmedämmschicht aus nichtbrennbaren Steinwolle-Dämmplatten (Mineralwolle, Nennrohdichte mind. 15 kg/m³, d = 100 mm, Lambda = 0,035) mit einem systemkompatiblen Kleber auf den vorzubehandelnden Untergrund nach Herstellervorschrift vollflächig aufkleben, einschließlich bauaufsichtlich zugelassener Dübelung.
Einbauorte: Untersichten von Balkonen, Terrasse und Vordach.
01.__.0005
Steinwolle-Wärmedämmplatten liefern und ankleben, Untersichten Balkone, Terrasse, Vordach, d=100mm, einschl. Dübelung
74.40
m²
01.__.0006 EPS-Wärmedämmplatten liefern und ankleben, Brüstungsseiten innen, d=80mm Wärmedämmschicht aus EPS (expandiertem Polystyrol-Hartschaum) Platten mit einer Nennrohdichte von mind. 15 kg/m³ auf den vorzubehandelnden Untergrund mit einem geeigneten Kleber nach Herstellervorschrift vollflächig aufkleben, einschließlich aller Anschlüsse und Kanten.
Bereich: Brüstungsseiten, innen.
Wärmedämmung: d = 80 mm, EPS, Lambda = 0,032
01.__.0006
EPS-Wärmedämmplatten liefern und ankleben, Brüstungsseiten innen, d=80mm
37.50
m²
01.__.0007 Steinwolle-Wärmedämmplatten liefern und ankleben, Brandwand Terrasse OG4, d=80mm, einschl. Dübelung Wärmedämmschicht aus nichtbrennbaren Steinwolle-Dämmplatten (Mineralwolle, Schmelzpunkt >= 1000 °C, d = 80 mm, Lambda = 0,035) mit einem systemkompatiblen Kleber auf den vorzubehandelnden Untergrund nach Herstellervorschrift vollflächig aufkleben, einschließlich bauaufsichtlich zugelassener Dübelung.
Bereich: Brandwand, Terrasse OG4.
01.__.0007
Steinwolle-Wärmedämmplatten liefern und ankleben, Brandwand Terrasse OG4, d=80mm, einschl. Dübelung
8.00
m²
01.__.0008 Bauwerksabdichtung mit mineralischer Dichtschlämme, Sockelbereich (VOB-konform) Fachgerechtes Anbringen einer mineralischen Dichtungsschlämme (MDS) zum Feuchtigkeitsschutz und zur Bauwerksabdichtung im Sockel- und Spritzwasserbereich, gemäß VOB (DIN 18533 – Abdichtung erdberührter Bauteile – und DIN 18350 – Putz- und Stuckarbeiten).
Abdichtungsart: Kunststoffvergütete mineralische Dichtungsschlämme (MDS), Wassereinwirkungsklasse W2.1-E nach DIN 18533-1 (mäßige Beanspruchung durch nichtstauendes Sickerwasser bzw. Spritzwasser im Sockelbereich).
Ausführungsort: Die Bauwerksabdichtung ist direkt auf dem Wanduntergrund (Mauerwerk bzw. Beton) auszuführen, vor dem Aufbringen der Wärmedämmung (WDVS). Die Dichtschlämme liegt somit unterhalb der Sockeldämmung.
Die Leistung umfasst:
Untergrundvorbereitung und Aufbringen einer systemkompatiblen Grundierung auf dem Wanduntergrund.
Fachgerechtes Anbringen der Dichtungsschlämme auf der Wandfläche in mindestens zwei Arbeitsgängen (Mindestschichtdicke nach Herstellervorgabe).
Ausführungshöhe im Sockelbereich: ca. 50 cm.
01.__.0008
Bauwerksabdichtung mit mineralischer Dichtschlämme, Sockelbereich (VOB-konform)
27.00
m²
01.__.0009 Zulage Sockeldämmplatten (Perimeterdämmung), d=200 mm Zulage zur Position 01.-.0002 „EPS-Wärmedämmplatten liefern und ankleben“ für die fachgerechte Ausführung im spritzwassergefährdeten Sockelbereich (auch in Loggien auf der Rückseite und in den breiche der Kamputzfeldern auf den Fensterbänke) gemäß VOB (DIN 18345 und DIN 18350).
Anstelle der Fassadendämmung: Liefern und Anbringen von hochbelastbaren, feuchtigkeitsbeständigen Sockel-Dämmplatten (Perimeter-Dämmplatten, d = 200 mm, Lambda = 0,032) nach Herstellervorschrift im Klebeverfahren auf den vorbehandelten Untergrund.
Abrechnung als Zulage je Quadratmeter Sockelfläche.
01.__.0009
Zulage Sockeldämmplatten (Perimeterdämmung), d=200 mm
39.50
m²
01.__.0010 Armierungsschicht mit Glasfasergewebe, Fassade Vollflächige Spachtelung der Wärmedämmschicht mit einem Mörtel nach Herstellervorschrift (Armierungsschicht). Einbetten eines geeigneten Glasfasergewebes mit 10 cm Naht- und Stoßüberdeckung und nochmaliges voll deckendes Überspachteln.
Gebäudeecken, Leibungsecken und ähnliche Bauteile sind ohne Aufpreis mit Glasfasergewebe doppelt zu bewehren, auch die abgezogenen Öffnungen.
Liefern und Anbringen von Dichtungsbändern Typ Illmod oder gleichwertig an allen Anschlüssen zu Bauteilen wie Sparren, Rahmen etc., einschließlich Abtropfprofile und Sockelprofile etc.
Herstellen von dauerhaft elastischen Silikon-Anschlussfugen an den Fensterbank-Anschlüssen, einschließlich systemkonformem Voranstrich (Primer) nach Herstellervorgabe.
Am oberen Fassadenabschluss (Attika, Dachrand, Traufe) sind geeignete Abschlussprofile (Traufprofile bzw. Attika-Abschlussprofile) fachgerecht einzubauen, mit dem Armierungsgewebe zu verbinden und systemkonform abzudichten. Diese Leistung ist ohne gesonderte Vergütung in die Einheitspreise dieser Position einzukalkulieren.
01.__.0010
Armierungsschicht mit Glasfasergewebe, Fassade
685.40
m²
01.__.0011 Zulage Armierungsschicht Sockel Zulage zu Pos. 01.-.0011 für die vollflächige Spachtelung (Armierungsschicht) mit Mörtel und Einbetten von Glasfasergewebe im Sockelbereich, inklusive doppelter Gewebebewehrung an Kanten und Ecken.
Abrechnung als Zulage je Quadratmeter Sockelfläche.
01.__.0011
Zulage Armierungsschicht Sockel
39.50
m²
01.__.0012 Oberputz, Kratzputzstruktur, Fassade Oberputz gemäß Herstellervorschrift sowie den einschlägigen Bestimmungen der VOB/C, DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) und DIN 18345 (Wärmedämm-Verbundsysteme) aufbringen.
Putzstruktur: z.B. Silicon-Harzputz mit Kratzputzstruktur, Fabr. Brillux, Korn < 2 mm, oder gleichwertig.
Angebotenes Fabrikat:
01.__.0012
Oberputz, Kratzputzstruktur, Fassade
617.97
m²
01.__.0013 Oberputz, Kammputzstruktur, senkrechte Ausführung, EG-OG1-OG3 Oberputz gemäß Herstellervorschrift sowie den einschlägigen Bestimmungen der VOB/C, DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) und DIN 18345 (Wärmedämm-Verbundsysteme) aufbringen.
Putzstruktur: Kammputz (gekammte Struktur) in senkrechter Ausführung, z.B. Fabr. Brillux oder gleichwertig.
Bereich: ausgewiesene Flächen in OG1, OG2 und OG3.
Angebotenes Fabrikat:
01.__.0013
Oberputz, Kammputzstruktur, senkrechte Ausführung, EG-OG1-OG3
67.50
m²
01.__.0014 Zulage Sockel-Oberputz, Filzputz, EG, zu Pos 01.-0012 und Pos 01.-.0013 Zulage für das Aufbringen eines feuchteresistenten mineralischen Sockel-Oberputzes, im spritzwassergefährdeten Sockelbereich.
Putzstruktur: Filzputz.
Ausführungsbereich: Erdgeschoss (EG); Balkone Terrassen Rücksprünge
Liefern und Anbringen aller erforderlichen Systemanschlüsse, Sockelabschlussprofile und Dichtbänder nach Herstellervorgabe.
Abrechnung als Zulage je Quadratmeter Sockelfläche.
01.__.0014
Zulage Sockel-Oberputz, Filzputz, EG, zu Pos 01.-0012 und Pos 01.-.0013
39.50
m²
01.__.0015 Anstrich, Silicon-Fassadenfarbe, Fassade Voranstrich und Schlussbeschichtung auf dem Oberputz aufbringen, Farbe weiß oder leicht getönt.
Farbe: Dinova Silicon-Fassadenfarbe FZ (Algen- und Pilzschutz) oder gleichwertig.
01.__.0015
Anstrich, Silicon-Fassadenfarbe, Fassade
685.40
m²
01.__.0016 Zulage Sockel-Anstrich, Silicon-Fassadenfarbe, zu Pos 01.-0015 Zulage zu Pos. 01.-.0015 für das Aufbringen eines Voranstrichs und einer Schlussbeschichtung mit spritzwasserbeständiger Silicon-Fassadenfarbe im Sockelbereich (auf dem Sockel-Filzputz gemäß Pos. 01.-.0015).
Farbe: Dinova Silicon-Fassadenfarbe FZ (Algen- und Pilzschutz) oder gleichwertig, Farbton passend zur Sockel-Putzoberfläche.
Abrechnung als Zulage je Quadratmeter Sockelfläche.
01.__.0016
Zulage Sockel-Anstrich, Silicon-Fassadenfarbe, zu Pos 01.-0015
39.50
m²
01.__.0017 Zulage für Brandriegel (Steinwolle) an Decken und Nachbargrenzen Zulage zu Position 01.__.0002 (und ggf. Position 01.__.0003) für das Liefern und fachgerechte Montieren von Brandriegeln aus nichtbrennbarer Mineralwolle (Steinwolle, Schmelzpunkt ≥ 1000 °C) gemäß Herstellervorschrift, Systemzulassung und Brandschutzkonzept.
Die Ausführung erfolgt in folgenden Bereichen:
Horizontal über dem Sockelbereich
Horizontal im Bereich der Decke über dem Erdgeschoss (EG)
Horizontal im Bereich der Decke über dem 1. Obergeschoss (OG1)
Horizontal im Bereich der Decke über dem 2. Obergeschoss (OG2)
Horizontal im Bereich der Decke über dem 3. Obergeschoss (OG3)
Horizontal im Bereich der Decke über dem 4. Obergeschoss (OG4)
Horizontal im Bereich der Decke über dem Dachgeschoss (DG)
Jeweils an der Vorderseite und Rückseite des Gebäudes
Senkrecht an allen 4 Seiten zum linken und rechten Nachbar (Brandschutz-Trennwandanschlüsse), im EG, OG1, OG2, OG3, OG4 und DG
Inklusive aller systemkonformen Befestigungen, Kleber, Verdübelung und Spachtelung mit Gewebearmierung.
01.__.0017
Zulage für Brandriegel (Steinwolle) an Decken und Nachbargrenzen
189.40
m
01.__.0018 Armierungsschicht mit Anputzleisten, Leibungen Liefern und Montieren von Teleskop-Anputzleisten (Gewebe-Anputzleisten) mit elastischer Lippe/Dichtband zur Herstellung schlagregensicherer und dauerhafter Anschlüsse an Fenster- und Türrahmen, gemäß Herstellervorschrift sowie den einschlägigen Bestimmungen der VOB/C, DIN 18345 (Wärmedämm-Verbundsysteme) und DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten).
Ausführung: hochwertiges, zweiteiliges 3D-Anputzleisten-Profil mit Teleskopmechanismus zur Aufnahme dreidimensionaler Bewegungen und geprüfter Schlagregendichtigkeit bis 600 Pa, z.B. Dinova DT1632 Anputzleiste Teleskop oder gleichwertig.
Vollflächige Spachtelung der Leibungen mit systemzugehörigem Armierungsmörtel sowie vollständiges Einbetten des Armierungsgewebes mit mindestens 10 cm Überlappung zum Hauptgewebe.
01.__.0018
Armierungsschicht mit Anputzleisten, Leibungen
299.80
m
01.__.0019 Oberputz Leibung Aufbringen des systemkonformen Oberputzes (Strukturputz) einschließlich Strukturierung passend zur angrenzenden Fassadenfläche. wie voher beschriebn
01.__.0019
Oberputz Leibung
299.80
m
01.__.0020 Anstrich Leibung, Voranstrich und zweifacher Farbanstrich (Schlussbeschichtung) der fertigen Leibungsflächen mit hochwertiger Silicon-Fassadenfarbe.
01.__.0020
Anstrich Leibung,
299.80
m
01.__.0021 Notwendige Zusatzmaßnahmen Schutz- und Entsorgungsmaßnahmen an angrenzenden Bauteilen (VOB-konform):
Sämtliche schutzbedürftigen Bauteile im Arbeitsbereich der Fassadenarbeiten – insbesondere Türen, Fenster, Fensterbänke, Mauerabdeckungen, Balkonfertigteile, Terrassenbeläge und Hauseingangstüren – sind vor Beginn der Arbeiten gemäß den Bestimmungen der VOB/C, insbesondere DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) sowie DIN 18345 (Wärmedämm-Verbundsysteme) und DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten), mit geeigneten, rückstandsfrei entfernbaren Materialien fachgerecht abzudecken und vor Verschmutzung, Beschädigung sowie Witterungseinflüssen zu schützen.
Nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten sind die eingesetzten Schutzabdeckungen und -materialien vollständig zu entfernen und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vorgaben der VOB/B § 4 fachgerecht zu entsorgen.
01.__.0021
Notwendige Zusatzmaßnahmen
L
1.00
psch
01.__.0022 Gerüstverankerungen Gerüstverankerungen sind nach der Demontage des Gerüstes zuzuputzen und zu streichen.
01.__.0022
Gerüstverankerungen
L
1.00
psch
01.__.0023 Versiegeln sämtlicher Kleinteile wie Lüftungsauslässe etc.
01.__.0023
Versiegeln
L
1.00
psch
01.__.0024 Gehweg aufnehmen, Platten wiedereinbauen Aufnehmen und Wiederherstellen von Gehwegplatten sowie Herstellen einer (VOB-konform):
Wiederherstellung des Gehwegbelags im betroffenen Bereich. Die Ausführung umfasst folgende Teilleistungen:
Gehweg öffnen: Fachgerechtes Aufnehmen des vorhandenen Plattenbelags im Anschlussbereich zur Wand, inklusive staubfreiem Schneiden und Lösen der Platten.
Sichern und Lagern: Sorgfältiges Säubern, Sortieren und seitliches Lagern der ausgebauten Gehwegplatten zur späteren Wiederverwendung.
Bodenaushub: Bodenaushub und Freilegen des Mauerwerks bis ca. 30 cm Tiefe unter Geländeoberkante (GOK).
Untergrundvorbereitung: Reinigen des freigelegten Mauerwerks, Entfernen von losen Teilen und Aufbringen einer systemkompatiblen Grundierung.
Wiederherstellung des Unterbaus: Herstellen des erforderlichen Unterbaus inklusive fachgerechter Verdichtung.
Wiedereinbau der Gehwegplatten: Fachgerechtes Neuverlegen der gelagerten Gehwegplatten im ursprünglichen Verband, inklusive Anpassen, Einklopfen und vollständigem Verfugen mit geeignetem Fugensand sowie abschließendem Kehren der Fläche.
01.__.0024
Gehweg aufnehmen, Platten wiedereinbauen
18.00
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01.__.0025 Gerüstreinigung Regelmäßige fachgerechte Reinigung der Gerüstflächen und Gerüstbeläge während der gesamten Bauzeit gemäß VOB/B § 4 und VOB/C (DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art).
Abrechnung als Pauschale.
01.__.0025
Gerüstreinigung
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1.00
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01.__.0026 Fachbauleitung durch Hersteller Beistellung einer fachtechnischen Bauleitung durch den Systemhersteller des Wärmedämm-Verbundsystems zur Überwachung der fachgerechten Ausführung gemäß Systemzulassung und Herstellervorschrift, einschließlich Baustellenbegehungen während der Ausführung und Erstellung eines Abschlussberichts.
Abrechnung als Pauschale.
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Fachbauleitung durch Hersteller
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1.00
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01.__.0027 Musterflächen anlegen Herstellen von Musterflächen für Putzstruktur, Putzkörnung und Anstrichfarbe zur Vorlage und Freigabe durch die Bauleitung vor Beginn der Ausführung der Fassadenflächen.
Abrechnung als Pauschale. mindesten 4 Stück
01.__.0027
Musterflächen anlegen
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1.00
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01.__.0028 Abdecken des Gehwegs Staub- und wasserdichtes Abdecken des Gehwegs im Arbeitsbereich mit geeigneten, rückstandsfrei entfernbaren Materialien zum Schutz vor Verschmutzung und Beschädigung während der Fassadenarbeiten, gemäß VOB/C (DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art).
Nach Fertigstellung der Arbeiten sind die Abdeckmaterialien vollständig zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
Abrechnung als Pauschale.
01.__.0028
Abdecken des Gehwegs
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1.00
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