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KLINIKUM MEMMINGEN UND BEZIRKSKRANKENHAUS
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OBJEKT: KLINIKUM MEMMINGEN UND BEZIRKSKRANKENHAUS OBJEKT: KLINIKUM MEMMINGEN UND BEZIRKSKRANKENHAUS Leistungsverzeichnis Projekt:                       Neubau des Klinikums Memmingen und des Bezirkskrankenhauses Leistung:                     VE TW350 Trockenbauwände und Innentüren
OBJEKT: KLINIKUM MEMMINGEN UND BEZIRKSKRANKENHAUS
ANLAGENVERZEICHNIS ANLAGENVERZEICHNIS siehe beiliegende Anlage Planliste + Verzeichnis der Gutachten
ANLAGENVERZEICHNIS
VORBEMERKUNG LEISTUNGSVERZEICHNIS VORBEMERKUNG LEISTUNGSVERZEICHNIS
VORBEMERKUNG LEISTUNGSVERZEICHNIS
1. ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG 1. ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG AUSGANGSSITUATION Das Klinikum Memmingen ist ein Schwerpunktversorger (Versorgungsstufe II) mit 480 Planbetten. Das Klinikum befindet sich in Trägerschaft der kreisfreien Stadt Memmingen und ist akademisches Lehrkrankenhaus der LMU München. Gegenstand der Baumaßnahme ist der Ersatzneubau des Klinikums Memmingen und des Bezirkskrankenhauses einschließlich der erforderlichen Zufahrten und Erschließungsstraßen. Das MVZ/Ärztehaus sowie die Parkierungsanlagen sind nicht Teil der Baumaßnahme. LAGE DER BAUSTELLE Die Baustelle befindet sich in der nördlichen zentrumsnahen Peripherie der Stadt Memmingen. Nordöstlich und nordwestlich wird das Areal durch das Autobahnkreuz Bundesautobahn 96 und Bundesautobahn 7 begrenzt. Zu den anderen Seiten wird das Grundstück durch die Buxheimerstraße. sowie die Europastraße eingefasst. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Memmingen. ERSCHLIESSUNG / BAUSTELLEN- UND VERKEHRSSITUATION Die Erschließung des Baufelds erfolgt über zwei Zufahrten. Die zentrale Baustellenzufahrt mit einer prov. Parkplatz für die Firmen erfolgt im Norden über die Europastraße. Die komplette Ver- und Entsorgung der Baustelle wird über diese Zufahrt organisert. In dem nördlichen Bereich befindet sich auch der Containerstandort Nord für die Auftragnehmer. Vom Bauherrn werden Sanitärcontainer an den Standorten Nord, Mitte und Süd zur Verfügung gestellt. Das südliche Baufeld erhält eine weitere Baustellenzufahrt im Bereich der Buxheimer Straße. Hier befinden sich die Container für die örtliche Bauaufsicht. Der Zutritt zum Baufeld wird über Schrankenanlagen und Vereinzelungsanlagen mit Zutrittsberechtigung geregelt. Im Zuge der Baugrubenherstellung wird eine ringförmige Baustraße errichtet. ART UND LAGE DER BAULICHEN ANLAGEN Die Baumaßnahme besteht aus zwei fördertechnisch unterschiedenen Maßnahmen: Errichtung eines Ersatzneubaus für das Klinikum Memmingen einschließlich Energiezentrale mit Wirtschaftshof Errichtung eines Ersatzneubaus für das Bezirkskrankenhaus ERSATZNEUBAUS FÜR DAS KLINIKUM MEMMINGEN Der Neubau besteht aus zwei Untergeschoßen, einem Erd- und fünf Obergeschossen. Der zweigeschossige Sockel ist L-förmig und hat eine Abmessung werden von ca. 150 m x 135 m. Ab dem 2.OG springt das Gebäude zurück und die Abmessung reduziert sich auf ca. 100 m x 84 m. Außerhalb vom eigentlichen Klinikum befindet sich auf der Gebäude Westseite die Energiezentrale sowie der teilüberdachte Wirtschaftshof. Die Energiezentrale ist auf zwei Ebenen (-01/ -02) organisiert Von dort erfolgt die Verteilung der Medien über einen Technikgang in -02 an die vertikalen Schächte des Klinikums. Die Ebene -02 ist ein reiner Technikbereich. Im Neubau des Klinikums Memmingen sind folgende Funktionsbereiche geplant: Ebene +00 Anmeldung, Cafeteria und WartebereicheZNA mit AbklärungseinheitBildgebungInterventionelles Eingriffszentrum, HerzkatheterlaborUntersuchungs- und AufnahmezentrumKinder- und JugendambulanzKinder- und ErwachsenendialyseEbene +01 OP-Abteilung mit sechs OperationssälenITS und IMC-BereicheEntbindung mit Sektio-OP und WöchnerinnenstationNeonatologie, Neonatologische ÜberwachungseinheitSäuglings-, Kinder- und Jugendkrankenpflege Ebene +02 RLT-Zentrale, RohrpostzentralePersonalspeisenversorgung, Konferenzbereich, PhysiotherapieBesucher- und Patiententerrasse Ebene +03 bis +05 Stationen mit PatientenzimmerVerwaltung, Leitungs- und DiensträumeBereitschaftsdienst Ebene +06 RLT-Zentrale, AufzugsmaschinenraumBekieste und teilweise extensiv begrünte Dachflächen mit PV-Modulen Ebene +07 Hubschrauberlandeplatz, Notfallaufzug Ebene -01 Besucher- und Patiententerrasse Wirtschaftshof mit Energiezentrale und Wertstofftrennung/AbfallApotheke, AEMP, Pathologie, LaborPersonalumkleide, Speisenversorgung, WerkstättenRLT, ELT, Heizungs- und KältezentralenPatienten- und Logistik-/Mediengang (Psychiatrie und MVZ) Ebene -02 Energiezentrale mit Mediengang Fläche und Kubatur Maßnahme Süd  Nord ca. 132 m Ost  West ca. 150 m BGF            gesamt   75.659 m² BRI              gesamt 342.311 m³ BGF: Ebene -02      2.817m² Ebene -01    15.123m² Ebene  00    15.137m² Ebene +01   14.351m² Ebene +02     7.651m² Ebene +03     6.547m² Ebene +04     6.547m² Ebene +05     6.247m² Ebene +06     TB01.144m² Ebene +07          95m² GESCHOSSHÖHEN: wenn nicht in den Plänen anders angegeben Ebene -02    ca. 4,75 m - 3,14 m,Energiezentrale ca. 5,32 m Ebene -01    ca. 4,56 m,                                Energiezentrale ca. 5,30 m bis 4,30 m Ebene  00    ca. 4,56 m Ebene +01   ca. 4,56 m Ebene +02   ca. 4,46 m,                                freistehende RLT-Zentrale ca. 5,61 m Ebene +03   ca. 3,70 m Ebene +04   ca. 3,70 m Ebene +05   ca. 3,70 m Ebene +06   ca. 4,50 m                                 RLT-Zentrale mit Löschanlage HLP Ebene +07   ca. 2,80 m                                 HLP mit Löschmonitor OKFFB 0,00 = 596,05 mNN OK Attika +06 = + 25,28 m ERSATZNEUBAUS FÜR DAS BEZIRKSKRANKENHAUS Die Psychiatrie gliedert sich in ein Erdgeschoß sowie einem Obergeschoß. Das Untergeschoß ist teilunterkellert. Im EG befinden sich die Tagesklinik sowie die übergeordneten Therapiebereiche. Von hier aus ist ein Zugang in die unterschiedlich gestalteten Therapiegärten möglich.  Die stationären Pflegebereiche gliedern sich in eine Pflegestation im EG sowie eine Doppelstation im 1.OG. Verbunden werden die beiden Ebenen über eine Freitreppe. Im Neubau der Psychiatrie sind folgende Funktionsbereiche geplant: Ebene +00 Allgemeine Psychiatrie mit TagesklinikTherapeutische EinrichtungenPsychiatrische InstitutsambulanzPsychiatrie und Psychotherapie Ebene +01 Allgemeine PsychiatrieKrankenhausverwaltungBereitschaftsdienst Ebene +02 Aufzugsmaschinenraum Bekieste und teilweise extensiv begrünte Dachflächen mit PV-Modulen Ebene -01 PersonalumkleideBettenaufbereitung, LogistikWartung und ReparaturReinigungs- und TransportdienstRLT, ELT, Heizungs- und Kältezentralen Fläche und Kubatur Maßnahme Süd  Nord ca. 52 m Ost  West ca. 80 m BGF            gesamt     8.940 m² BRI              gesamt   40.992 m³ BGF: Ebene -01      1.937m² Ebene  00      3.476m² Ebene +01     3.432m² Ebene +02          95m² GESCHOSSHÖHEN: wenn nicht in den Plänen anders angegeben Ebene -01    ca. 4,56 m Ebene  00    ca. 4,56 m Ebene +01   ca. 4,56 m Ebene +02   ca. 3,24 m OKFFB 0,00 = 596,05 mNN OK Attika +02 = + 9,68 m VERBINDUNGSBAUWERK KLINIKUM UND BEZIRKSKRANKENHAUS Die Gebäudeteile Klinikum und Psychiatrie sind im Erdgeschoß durch zwei eingeschossige Bauwerke miteinander verbunden. Das westliche Anbindungsbauwerk ist mit einem Versorgungsgang unterkellert, über den die Ver- und Entsorgung zum zentralen Wirtschaftshof als auch die haustechnische Versorgung von der Energiezentrale erfolgt. KURZBESCHREIBUNG KONSTRUKTION KLINIKUM UND PSYCHIATRIE: teilweise Baugrubensicherung mit einem rückverankerten VerbauFlachgründung mit einer bis zu 1,0 m starken BodenplatteStahlbetonskelettbau mit Aufzügen und Treppenhäusern als aussteifende KerneUnterzugsfreie Stahlbetondecken, im Raster von 8,40m frei spannend. i.d.R. 36cm starkBrüstungen als Überzüge, teilweise Stürze als Unterzüge im FassadenbereichTragende Fassadenebene mit Stützen, bzw. teilweise Wandvorlagen als Teil der AußenwandTechnikzentrale Klinikum im 2.Obergeschoß, als StahlbaukonstruktionTrennwände als Gipskartonständerwände mit Anforderung an Leitungsführung, Brand-, Schall- und StrahlenschutzWände von Installationsschächten, Technikräume und Brandwände als MauerwerkswändeEstriche als Zementestriche auf Dämmung, Trennlagein den Patientenzimmern des Klinikums (Ebene 02 bis 05) Betonkernaktivierung als Heiz-Kühl-Deckein den Patientenzimmern Lüftungsbox mit Durchtrittsicherung und Witterungsschutzin den Fluren revisionierbare Metallkassettendeckenäußere Fassade als Lochfassade mit Aluminium-ElementfensterInnenhöfe mit Pfosten-Riegel-Bandfassade3-fach Isolierverglasungen mit SonnenschutzbeschichtungSonnen-, Blend- und Sichtschutz mit außenliegendem SonnenschutzFassade der Dachzentralen aus gedämmten Paneelendie Terrassenflächen im 2.OG des Klinikums sind teilweise nutzbar und werden im Zusammenhang mit den Innenhofgärten gestaltetDachflächen über dem 2.OG und folgende sind nur für Wartungs- und Reinigungsarbeiten begehbar, Anseilschutz zur AbsturzsicherungLärmschutzwand vor den Rückkühlern auf dem Dach der EnergiezentRAL NCSe
1. ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
2. GEWERKESPEZIFISCHE BESCHREIBUNG 2. GEWERKESPEZIFISCHE BESCHREIBUNG Leistungen: Es sind Leistungen gemäß Beschreibung im Leistungsverzeichnis und der beiliegenden Planung zu erbringen. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht gestattet. Es handelt sich um die Leistungen für die Trockenbauarbeiten Wände, sowie Innentüren Holz.
2. GEWERKESPEZIFISCHE BESCHREIBUNG
3. ALLGEMEINE HINWEISE 3. ALLGEMEINE HINWEISE Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind die Trockenbauwände mit den Holz-Innentüren Das Leistungsverzeichnis ist in die folgenden 2 Bereiche gegliedert: - Klinikum Memmingen - Bezirkskrankenhaus Psychiatrie Diese sind getrennt abzurechnen. Örtliche Begebenheiten Es besteht nur eine beschränkte Lagerfläche, die auf dem Baustellenlageplan ersichtlich ist. Weitere Flächen außer dem ausgewiesenen Bereich als Baustellenfläche zu nutzen, ist strengstens untersagt. Abkürzungen Es werden die folgenden Abkürzungen verwendet: AN                                  Auftragnehmer AG                                  Auftraggeber OÜ                                  Objektüberwachung, Bauleitung SIGEKO                          Sicherheits- und Gesundheitskoordinator RB                                  Auftragnehmer Rohbau DA                                  Auftragnehmer Dachabdichtung FA                                  Auftragnehmer Fassade TLK                                 Teilleistungskatalog APTK                              Äthylen-Propylen-Terpolymer-Kautschuk (Bekannt auch als EPDM) DS                                  dichtschließender Abschluss VDS                                vollwandig dicht-und selbschließender Abschluss VD                                  vollwandiger dichtschließender Abschluss Nachweise Vor der Ausführung sind zu allen Stoffen und Bauteilen die Werksgarantien und Lieferscheine, die technischen Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, sowie die notwendigen gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfbescheide und sonstige erforderliche Qualitätsnachweise vorzulegen. Die Unterlagen müssen über die Datenplattform PAVE zur Verfügung gestellt werden. Nicht genormte Baustoffe Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Güteschutzzeichen einer anerkannten Überwachungs-/ Güteschutzgemeinschaft vorliegt. Können diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist die Genehmigung des AG vor dem Einbau dieser Stoffe und Bauteile einzuholen. Produkte innerhalb der Produktgruppe Die angebotenen Produkte in einer Produktgruppe müssen, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, von einem Hersteller sein. Dies ist aus gestalterischen und technischen Gründen sowie der einheitlichen Lagerhaltung für Ersatzteile zwingend erforderlich. Staubbelastungen und Erschütterungen bei Baustellenbetrieb Erschütterungen und Staubbelastungen sind generell auf ein Minimum zu begrenzen. Die erforderlichen Maßnahmen sind in Einheitspreise mit einzukalkulieren. Erschütterungen sind zu begrenzen auf die Werte der DIN 4150. Die Vorgaben der BGV B3  Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sind einzuhalten. Erschütterungs- Lärm- und Staubintensive Arbeiten sind grundsätzlich nur tagsüber, d. h. von Montag bis Freitags zwischen 07.00 und 19.00 Uhr  und Samstags von 07:00 bis 14:00 Uhr zulässig. Ver- und Entsorgungsanschlüsse der Baustelle Vom Auftragnehmer wird im Freibereich der Baustelle ein Versorgungsanschluss für Wasser und Entsorgungsanschlüsse für Abwasser eingerichtet und zur Verfügung gestellt. Koordination der Arbeiten auf der Baustelle Bei dem Bauvorhaben wird eine projektspezifische Baustellenverordnung - BaustellV - angewendet, welche bei Vertragsabschluss an den AN übergeben wird Es ist ein Sicherheitskoordinator nach BaustellV tätig. Er hat ebenso die Aufgabe, auf mögliche Nichteinhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes hinzuweisen. Diese Hinweise, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie eine für die Baustelle gültige Baustellenordnung sind zu beachten. Die Sprache auf der Baustelle ist deutsch. Beschäftigt der Auftragnehmer Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so hat er sicherzustellen, dass eine dolmetschende Person anwesend ist. Terminkontrollen Es werden wöchentlich nach Bedarf Terminkontrollen durchgeführt. Die zur Durchführung der Terminkontrollen erforderlichen Unterlagen, Daten und Angaben hat der AN dem AG jeweils rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, auf dessen Verlangen auch in Form von Prüflisten. Gegenstand der Kontrolle sind abgeschlossene Vorgänge, angeschnittene Vorgänge und deren Restdauer sowie weitere Ablaufdaten (z.B. Kapazitäten, Mengen, Aufwandswerte) und Änderungen von Fristen und Terminen gegenüber dem letztgültigen Steuerungsplan. Sauberkeit auf der Baustelle Die Baustelle, der Baustellenbereich, deren Umfeld und die vom AN genutzten privaten und öffentlichen Verkehrsflächen sind sauber zu halten. Es herrscht ein striktes Rauchverbot außerhalb der ausgewiesenen Raucherbereiche. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die von ihm, seinen Subunternehmern oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Lieferanten) verursachten Verunreinigungen umgehend beseitigt werden. Eine Verschmutzung von Boden und Grundwasser ist auszuschließen. Farbreste, Säure, Laugen und sonstige Wasser gefährdende Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation geleitet werden. Müll-Entsorgung Die ordnungsgemäße Abfallbeseitigung ist Pflicht des Auftragnehmers. Das Verbrennen von Verpackungsresten und anderen Baustellenabfällen auf dem Baugrundstück ist strengstens untersagt. Der Auftragnehmer muss seine Baustellenabfälle, Verpackungen etc. unter Einhaltung der aktuellen Abfallgesetzgebung selbst und ordnungsgemäß entsorgen. Nachweis Entsorgung über Baulogistiker. Die Baustellenabfälle sind täglich von den Auftragnehmern zu entfernen. Vorgefundene Verunreinigungen, Zurücklassung von Verpackungen, Abbruchmaterial etc. werden nach einmaliger Fristsetzung von max. 2 Tagen durch die Objektüberwachung des Auftraggebers zu Lasten des Verursachers entsorgt. Die Abfallbehälter des öffentlichen Raums dürfen keinesfalls benutzt werden. Die entsprechend vollständige Dokumentation der Abfallentsorgung ist fortlaufend zu führen und dem AG über den Projektdatenraum zur Verfügung zu stellen. Beiseits steht ein Müllplatz zur Verfügung, vgl. WBVB Pkt 10.16 und 10.29 Brandschutz: Die Durchführung von Schweißarbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen ist grundsätzlich untersagt. Lässt sich die Brandgefahr aus baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht restlos beseitigen, hat der Unternehmer der ausführenden Firma die anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen in einer schriftlichen Schweißerlaubnis festzulegen. Auf BGR 500 -26, Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren wird hingewiesen. Die WBVB Punkt 10.22. sind zu beachten
3. ALLGEMEINE HINWEISE
4. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUSTELLE 4. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUSTELLE Bauablauf Innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung ist vom Auftragnehmer auf der Grundlage der Terminpläne des Auftraggebers ein Bauablaufplan seiner gesamten Leistungen vorzulegen, anhand dessen die Einhaltung der Ausführungsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen ist der Plan vom Auftragnehmer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen zu überarbeiten. Insbesondere sind hier auch auf die Materiallieferung angepasste Terminabfolgen für den W+M-Planungsprozess inkl. Freigabeprozess zu berücksichtigen. Materialwiederverwendung/-entsorgung Es gilt grundsätzlich Verwertung vor Beseitigung. Alle aus der Zerlegung, Trennung, Separierung und zusätzlichen Behandlung von Rest- und Wertstoffen resultierenden Personal- und Materialkosten sind Teil der Arbeitsleistung und werden nicht gesondert vergütet. Prüfpflicht des Auftragnehmers Alle Maße und Eintragungen in den Planunterlagen sind vor Beginn der Ausführung und im Verlauf der Bauzeit zu überprüfen. Übernommene Festpunkte sind örtlich zu kontrollieren und festgestellte Abweichungen oder Bedenken vor Ausführung der Arbeiten schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Videoüberwachung: Die Baustelle wird videoüberwacht.
4. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUSTELLE
5. WERKSTATT- UND MONTAGEPLANUNG DES AUFTRAGNEHMERS 5. WERKSTATT- UND MONTAGEPLANUNG DES AUFTRAGNEHMERS Auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Pläne muss vom Auftragnehmer die Montageplanung, Detail- und Befestigungszeichnungen erstellt und geliefert werden: Digital in pdf und dwg. Die Montagepläne sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn und Materialbestellung beim Auftraggeber zur Prüfung einzureichen. Aus diesen Zeichnungen müssen alle zur Montage und Beurteilung der Konstruktionen notwendigen Einzelheiten wie z. B. Abmessungen, Materialien, Verbindungen, Anschlüsse, etc. klar hervorgehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die für seine Ausführung erforderlichen Pläne und Angaben rechtzeitig beim Auftraggeber anzufordern und zu prüfen. Planläufe für ggf. erforderliche technische Klärungen sind zu berücksichtigen. Die Montageplanung ist durch den AN fortzuschreiben. Änderungen, die sich während des Baufortschrittes ergeben, werden nicht besonders vergütet. Es ist mit einer Prüffrist des Auftraggebers von ca. 10 Werktagen zurechnen. Mit mindestens 2 Prüfläufen zu je 10 Werktagen ist zu rechnen. Die in den Leistungsbeschreibungen, beigefügten Systemskizzen und sonstigen Planunterlagen angegebenen Neubaumaße sind ca.-Maße und vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zeitlich unabhängig von den anderen Leistungen eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen. Vom Auftragnehmer sind folgende Pläne zu liefern: - Montage-/Werkstattpläne/Terminpläne: für Ganzglaswände, mobile Trennwände, Türen Digital als pdf und dwg/dxf etx Format. Sofern in den jeweiligen Kapiteln/Titeln oder in einzelnen Positionen Konstruktionszeichnungen des AN gefordert werden, so sind  Konstruktions-/ Werkstattzeichnungen, nämlich   -  Übersichtspläne im Maßstab 1:10   -  Detailpläne im Maßstab 1:1, 1:2 zu fertigen und auf die Datenplattform hohzuladen Aus diesen Zeichnungen müssen alle zur Beurteilung der Konstruktion notwendigen Einzelheiten wie z.B. Abmessungen der Profile, Anschlüsse an das Bauwerk usw. klar hervorgehen. Zwingend ist die Verteilung über der Datenplattform PAVE im pdf und bearbeitbaren dwg/dxf etx. Format. Datenplattform PAVE Die Datenplattform PAVE ist zu benutzen für die Übergabe aller Unterlagen /Pläne (im gesamten Prozess der Freigabe )/ Terminpläne/Bautagebücher / Angaben zu geforderten Kennzahlen und der weiteren projekt- und vertragsrelevanten Informationen und Unterlagen (z.B. Nachträge,  Aufmaß u.ähnl.) . Die Datenplattform ist verpflichtend zu benutzen, Aufwendungen hieraus sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dalux: Die Mängelverfolgung erfolgt mit der Software Dalux. Der AN erhält einen Link zu Dalux über den die Kommunikation zur Mängelbeseitigung bis zur Erledigungsmeldung läuft. Die Fertigung darf ausnahmslos nur nach freigegebenen Plänen erfolgen. Grundsätzlich sind die diversen Konstruktionszeichnungen in jedem Fall entsprechend dem festgelegten Bauablauf eigenverantwortlich so rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen, dass es zu keinen Bauzeitverzögerungen kommen kann. Ausführungspläne Es obliegt dem AN alle erforderlichen Architektenpläne bzw. Unterlagen zeitgerecht beim AG anzufordern. Die vom AG übergebenen Pläne und Unterlagen bleiben im Eigentum des AG's und dürfen ohne Zustimmung vom AG nicht an Dritte weitergegeben werden. Die in den Architektenplänen angeführten Masse sind, sofern nicht anders angeführt, Rohbaumasse, Planmasse, die durch Naturmasse am Bauwerk zu überprüfen sind. Vom AN sind die zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen auf ihre Richtigkeit und auf die technische, statische, bauphysikalische, baubehördliche, gesetzliche bzw. fachliche einwandfreie Ausführung zu prüfen. Sofern vom AN bei der Überprüfung Fehler festgestellt werden bzw. er gegen die angedachte Ausführung bedenken hat, muss er diese dem AG unverzüglich in Schriftform mitteilen. Trockenbauausführungspläne: Die Trockenbauausführungspläne (M1:50) werden vom Architekten erstellt und über die Projektplattform Pave dem AN entsprechend dem Baufortschritt im PDF-Format zur Verfügung gestellt einschließlich aller erforderlicher Indexpläne während der Bauausführung. Planlieferung: Die Bereitstellung der Trockenausführungspläne erfolgt Zug um Zug entsprechend des Baufortschritts von unten nach oben. Als Vorlaufzeiten für die Planlieferung gelten 3 Wochen, jeweils zurückgerechnet ab dem Leistungsbeginn (Beginn der Montage Trockenbauständerwerk) des jeweiligen, im Plan erfassten Bauabschnitts entsprechend der Terminplanung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf gleichzeitige vollständige Auslieferung von Plänen z.B. für ein gesamtes Geschoß oder für einen gesamten Bauabschnitt. Bei Bauteilen mit längerer Lieferfrist ist die Anforderung der Pläne durch den AN entsprechend anzupassen. Auf Grundlage der Terminplanung sind die Planliefertermine vom AN mit einer Vorlaufzeit von 3 Wochen zu planen und mit dem Architekten abzustimmen. Vom AG werden Pläne, Details und Skizzen zur Verfügung gestellt. Der AN hat vor Montagebeginn sämtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse insbesondere für Brandschutz:- und Schallschutz des zur Ausführung kommenden Systems dem AG zur Freigabe vorzulegen. Mindestens die freigegebenen Pläne und Verwendbarkeitsnachweise sind vom AN auf die Projektplattform zu stellen. Die Schnittstellen zu anderen Gewerken werden durch den Generalplaner festgelegt bzw. sind im Leistungsverzeichnis und den Plänen definiert. Die Firmen haben eine Hinweis- und Warnpflicht.
5. WERKSTATT- UND MONTAGEPLANUNG DES AUFTRAGNEHMERS
6. DOKUMENTATION 6. DOKUMENTATION Der Auftragnehmer schuldet eine einwandfreie und lückenlose Dokumentation gemäß der Dokumentationsrichtlinie des Büros Rotermund Ingenieure welche Anlage des LV ist inkl. sämtlicher ausgeführter Leistungen als Revisionsunterlagen und zur Beurteilung der Vertragsübereinstimmungen seiner Leistungen. Sämtliche Ausführungs- Werkstattpläne inkl. dem zugehörigen Schriftverkehr, alle erforderlichen Informationen, Produktbeschreibungen, Nachweise, Dokumentationen etc. müssen spätestens 6 Wochen vor Durchführung der Abnahme der Leistungen dem AG übergeben werden. Die Unterlagen sind auf Datenträger mit übersichtlichem Inhaltsverzeichnisses nach Wunsch des AG aufzubereiten und zu übergeben. Die Daten sind auf die Datenplattform (PAVE) hochzuladen. Hierbei müssen die gesamten Unterlagen den letzten Stand beinhalten, der durch den AG zur Ausführung freigegeben wurde. Die Unterlagen müssen dem AG  auf Datenträger auf der Datenplattform PAVE zur internen Dokumentation übergeben werden. Grundsätzlich dürfen hierbei nur gängige Datenformate eingesetzt werden: - CAD erstellte Planunterlagen im CAD-Format als DWG-/DXF-Dateien - Tabellenkalkulationen und Listen im EXCEL Format als XLS-Dateien - Textdokumente und Beschreibungen im WORD-Format als doc-Dateien oder als PDF-Dateien Folgende Unterlagen sind durch den AG vor der Abnahme zu übergeben: - Fertigungs, Detail- und Montagezeichnungen mit dem letzten freigegeben Stand - Revisionspläne, insbesondere - falls vorhanden - aller technischen Anlagen mit Funktionsbeschreibung, Schaltplänen etc. - Vollständige Dokumentation (Nutzanweisungen, Wartungsanweisungen, Reinigungsanweisungen, Zulassungen für Baustoffe und Bauarten, Ersatzteillisten, Paneellisten, Fabrikatslisten, Türlisten, Prüfbücher, Sicherheitsdatenblätter etc.) - Prüfzeugnisse und Nachweise über Stoffe und Bauteile, an die Anforderungen gemäß Einzelbeschreibung wie z.B. Brandschutz:, Schallschutz, etc. gestellt sind. Übergabe baubegleitend zwingend erforderlich - Schadstoffe, Deponienachweise - Entsorgungsnachweise - Fachbauleitererklärung / Übereinstimmungserklärung Der Aufbau der Dokumentation muss lückenlos, übersichtlich und verständlich gestaltet werden. Um dies erfahrungsgemäß zu erreichen, fordert der AG, dass die Dokumentationsunterlagen bereits mit der technischen Auftragsabwicklung beginnen und sukzessive begleitend erstellt werden. Der AN muss hierzu 8 Wochen nach Auftragserteilung in Abstimmung mit dem AG ein Konzept erstellen. Die beiliegende Dokumentationsrichtlinie ist zu beachten! Abrechnung der vorgenannten Leistungen gemäß separater Position.
6. DOKUMENTATION
7.BAUSTELLENEINRICHTUNG 7.BAUSTELLENEINRICHTUNG Baustrom und Bauwasser wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Hinweise Die Entsorgung des eigenen Abfalls ist Teil der Leistung des AN. Es steht eine Müllinsel zur Verfügung, siehe WBVB. Der AG stellt kostenlos Baustrom und Bauwasser zur Verfügung. Es wurden bereits entsprechende Hauptverteileranschlüsse für Bauwasser/-abwasser auf dem Gelände bereitgestellt. Die Baustelle ist im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und der Objektüberwachung einzurichten. Der Abbau von Teilen der Baustelleneinrichtung darf nur im Benehmen mit dem Auftraggeber und der Objektüberwachung erfolgen. Das Einrichten und Räumen der Baustelleneinrichtung für die Leistungen des Auftragnehmers sowie das Einrichten und Räumen von Teilen der Baustelleneinrichtung, die zusätzlich vom Auftraggeber gefordert werden und die über den Fertigstellungstermin der Arbeiten hinaus vorgehalten werden müssen, wird nach den im Leistungsverzeichnis hierfür vorgesehenen Positionen vergütet. Das zur Verfügung gestellte Gelände ist nach Abschluss der eigenen Leistung bzw. bei Abbau der Baustelleneinrichtung, soweit nicht anders angegeben wird, in den vorgefundenen Zustand zu versetzen. Einbauten der Baustelleneinrichtungen (z.B. Fundamente, Gründung, s.o.) sind nach Beendigung der Nutzung zu beseitigen. Der Auftragnehmer hat Verunreinigungen der Fahrbahnen und Gehwege, die auf seine Arbeiten zurückzuführen sind mindestens einmal täglich zu entfernen. Sind die Verunreinigungen derart, dass sie die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, so sind die Fahrbahnen, Gehwege und Baustellenzufahrten sofort zu reinigen. Im Falle von Unterlassungen durch den AN werden Verunreinigungen auf seine Kosten durch den AG entfernt. Die Verkehrssicherheit von öffentlichen Wegen darf zu keinem Augenblick gefährdet sein. Vom AN wird innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ein Baustelleneinrichtungs -und Flächenmanagementplan im M 1:250 mit Einzeichnung aller vorgesehenen Einrichtungen (Bauleitungscontainer, Materialbaracken, Materiallager, Lagerflächen, Kranstandorte, freizuhaltende Flächen etc.) unter Angaben des Verwendungszweckes ggfs. getrennt für verschiedene Ablaufphasen und eine Beschreibung der wichtigen Einzelheiten vorzulegen. Dazu gehört auch die Andienung der Baustelle. Der Leistungsbeschreibung liegt der Übersichtsplan Baustelleneinrichtung bei. Dieser ist ein Vorschlag und wird im Einzelnen noch abgestimmt. Kann sich ein Bieter diesen Überlegungen nicht anschließen, so hat er mit Abgabe des Angebotes einen eigenen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Die Baustelle ist im Einvernehmen mit dem Auftraggeber einzurichten. Mannschaftsunterkünfte für Wohnzwecke und Einrichtungen zur Bewirtschaftung dürfen auf der Baustelle nicht eingerichtet werden. In den genannten Baustellenbereichen ist der AN bis zur Abnahme seiner Leistungen für Ordnung, Sauberkeit, Unfallverhütung und Verkehrssicherung allein verantwortlich. Hinweis auf Baustelleneinrichtungsplan, Ausbau mit Eintragung der Bauaufzüge, Baustellenzugänge KMM UG1: Achse A/7-8, EG Achsen 1/G-J, S/6-7 und 12/K-N, BKH Achse 1.1/K1-M1 Die Zugänge zur Baustelle sind auch nach Arbeitsschluß vom AN ordnungsgemäß unter Verschluß zu halten. Beleuchtung im und außerhalb des Gebäudes sowie der gesamten Zuwegung, sind, wenn erforderlich Tag und Nacht, bis Ende der Bauzeit des AN zu sichern. Kranaufstellung Es ist ein Autokran zur Aufstellung der Baucontainer einzukalkulieren. Bauseits werden keine Kräne oder Hebezeuge zur Verfügung gestellt. (Büro- und Aufenthaltscontainer nach Mietmodell, Lagercontainer werden vom AN gestellt) Lagerflächen Auf allen Flächen außerhalb der Baustelleneinrichtung ist das Lagern von Materialien, Erdaushüben etc. strengstens verboten. Innerhalb der Baustelleneinrichtung ist das Lagern von Materialien, Erdaushüben etc. nur nach Zuweisung durch die Bauleitung des Auftraggebers auf den gemäß Übersichtplan Baustelleneinrichtung vorgesehenen Flächenerlaubt. Baugrobreinigung Grobreinigung und Bauschuttentsorgung, Grundsätzlich ist jede Firma vor Ort für die Beseitigung ihrer Abfälle verantwortlich. Auf besondere Anordnung der Objektüberwachung können aber zusätzliche Reinigungsarbeiten angeordnet werden. Siehe hierzu DIN 18299 Teil 4 Pkt 4.TB01.12 "Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des AN)" Die Entsorgung der Bauabfälle hat sorgfältig getrennt, den einschlägigen Richtlinien für die Abfallentsorgung entsprechend, zu erfolgen. Nebenleistungen: Ergänzend werden folgende Leistungen nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht besondere Positionen dafür vorgesehen sind: - Alle Prüfungen, Prüfzeugnisse und Unterlagen, die zum Nachweis der ausgeschriebenen Qualitäten und Anforderungen erforderlich sind. Alle Preise verstehen sich auf eine nutzungsfertige Arbeitsleistung, einschließlich Lieferung, Einbringung, Transport im Gebäude und der Montage sämtlicher Materialien soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung oder Leistung vermerkt ist. Aufenthalts- und  Bürocontainer werden im Mietmodell zur Verfügung gestellt, gegen eine monatliche Miete. Erforderliche Lagercontainer sind vom AN selbst zu stellen, Aufstellort wird zugewiesen vgl. WBVB Punkt 10.41
7.BAUSTELLENEINRICHTUNG
8.SCHNITTSTELLEN 8.SCHNITTSTELLEN Der AN hat Schnittstellen zu anderen Gewerken, diese sind zu koordinieren Vorgewerke: RB110 Rohbauarbeiten, Fassadenarbeiten Folge-bzw- Parallelgewerke: Estrich -und Bodenbelagsarbeiten TGA und ELT-Arbeiten Ausbaufirmen Medizintechnik Schnittstelle zum Rohbau: Anschlüsse Massivbauwände Die bauseitige Rohbau-Firma erstellt die Stahlbetonwände und Stürze, sowie alle Kalksandsteinmauerwerkswände und Türstürze. Schnittstelle zu Estricharbeiten: Die Trockenbauwände stehen im Allgemeinen auf dem Rohboden. Der AN Trockenbau stellt die Unterkonstruktion der Wände und beplankt diese einseitig. Auf der anderen Seite wird ein Streifen ca. 50 cm hoch vorab beplankt, damit der Estrichleger den Estrich legen kann. Vorsatzschalen werden ebenfalls auf der Rohdecke montiert. Schnittstelle zu Stahl- Glastüren: Der AN Trockenbau schließt alle Trockenbauwände und Trockenbauschotte, an die bauseitigen Stahlglas- und Stahlblechtüren angrenzen. Zur Verstärkung der Unterkonstruktion, als Tragprofil für die Türzargen, werden bereits vordimensionierte Rohrprofile in den Wänden vom AN Trockenbau um die Türöffnungen eingebaut. Schnittstelle zu Elektroarbeiten, HLS-Arbeiten: Der AN Trockenbau stellt die Unterkonstruktion der Wände und beplankt diese einseitig. Danach verlegen die bauseitigen TGA-Gewerke ihre Leitungen. Anschließend werden die Trockenbauwände auf der 2. Seite geschlossen. Schnittstelle zur bauseitigen Firma für die Trockenbau-Decken: Der AN baut die Trockenbau-Wände, die bauseitige Firma für die Decken baut die anschließenden Decken. Im Bereich der freibleibenden Seiten für Installationen sind im Deckenbereich vorab Beplankungsstreifen zu montieren, damit die Decken anschließen können. Schnittstelle zur bauseitigen Firma für die Fassadenarbeiten: Der AN baut die Anschlüsse zu den Fassaden (Fassadenschwerter). Schnittstelle zur bauseitigen Firma für Malerarbeiten Der AN baut die Wände und Innentüren, der Maler streicht die Wände und die Zargen. Aussparungen und Ausschnitte in Trockenbauwänden und Vorsatzschalen Schnittstellen zu den AN TGA Runde Ausschnitte für Schalter und Steckdosen in Trockenbauwänden und Vorsatzschalen werden durch den AN Starkstrom hergestellt Runde Ausschnitte > 6cm werden durch die AN TGA vor Ort angezeichnet, mit eindeutiger Vermassung zur X- und Y Achse als Bezug zum Mittelpunkt der Bohrung und durch den AN Trockenbauer hergestellt, der Ringspaltverschluss erfolgt durch den AN Trockenbau, soweit nach isolierter Leitungsdurchführung erforderlich Rechteckige Wandöffnungen für den Einbau von Abschottungssystemen TGA sind gemäß Ausführungsplan Trockenbau und den Vorgaben TGA herzustellen. Die damit verbundenen Auswechselungen und Beplankungen der Rahmen im Ständerwerk sind bereits bei der einseitigen Beplankung herzustellen. Die Vorgaben der TGA werden mit dem Bau der Musterwand hergestellt. Der Musterwand kommt an dieser Stelle eine besondere Bedeutung zu. Rechteckige Ausschnitte ohne Brandschutz:anforderung sind gemäß Ausführungsplan Trockenbau herzustellen. Nach Leitungsinstallation der AN TGA wird die verbleibende Fuge durch den Trockenbauer schallschutztechnischen verschlossen. AN Fassade Liefert und montiert die Fassadenschwerter sowie Fensterleibungen und -bänke an die der AN Trockenbau anschließt AN Reinraum Der AN Reinraum errichtet die Reinraumwände inkl. Türen sowie Decken im Apothekenbereich (UG). Es gibt Anschlussstellen zum AN Trockenbau. Teilweise werden Reinraum-Vorsatzschalen vor TB-Wänden gestellt AN OP-Trennwände Der AN OP-Trennwände errichtet die OP-Wände inkl. Türen im Eingriffsbereich (EG) sowie Operationsbereich (1.OG). Es gibt Anschlussstellen zum AN Trockenbau. Teilweise werden OP-Vorsatzschalen vor TB-Wänden gestellt. AN Stahlglastüren Der AN Trockenbau liefert und montiert die Stahlunterkonstruktion in den Trockenbauwänden für die Stahlglastüren, sowie Wandverstärkungen für Türstopper und elektromagnetische Feststeller und dokumentiert die Achse der Wandeinbauten z. B. durch Schrauben +2mm auf der oberen Lage der Wände so, dass keine Behinderung der Malerarbeiten durch nicht überdeckbare Beschriftung, erfolgt. Der Übergabepunkt Starkstrom und Türzentrale erfolgt im Deckenschott oberhalb der Türe. AN Starkstrom Schnittstelle Verkabelung Türantriebe, Brandschutz:tore, Jalousieantriebe, Bodentanks im Hohlraumbodensystem (Leistung AN Trockenbau) Der AN Trockenbau stelle die Antriebs- und Steuerungskomponenten, elektrische Tür-Öffner, elektromagnetische Feststellungen sowie die dazugehörigen Verkabelungspläne zur Verfügung. Verkabelung bis zur Übergabedose durch den AN Trockenbau. Ab dort Weiterverkabelung durch den AN Starkstrom Der AN Trockenbau montiert Hohlraumbodensysteme mit Revisionsöffnungen und Bodentanks nach koordinierter Planung und Vorgabe der TGA. AN Zutrittskontrollanlage Der AN Zutrittskontrollanlage liefert die E-Beschläge:. Der AN Trockenbau liefert die Tür, die Drücker, die Schlösser sowie die Kabelübergänge. AN Medizinische Gase Der AN Medizinische Gase stellt die Bereichsabsperreinheiten für die medizinischen Gase zur Verfügung und montiert diese in die bauseitigen Nischen. AN Trockenbau stellt die Nische einschließlich Unterkonstruktion und Traversen her. Der AN Medizintechnik zieht sofort nach, damit die zweite Lage der Beplankung gesetzt werden kann. AN Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Der AN Abwasser montiert die Schränke für Wandhydranten- sowie Handfeuerlöscher in die bauseitigen Nischen. AN Trockenbau stellt die Nische einschließlich Unterkonstruktion und Traversen her. Der AN Abwasser übergibt Schlitzrinnen und Punktabläufe an den AN Trockenbau zum Einbau in das Hohlraumbodensystem AN Trockenbau stellt UA-Profile zur Befestigung der Sanitärtragständer für WC, WB, Klappgriffe AN Trockenbau stellt Stahlhohlprofile als Unterkonstruktion für WC‘s und WB in Räuem mit Adipositasanforderung. AN Trockenbau stellt Wandrevisionsöffnungen für Tauwasseranschluss-Punkte. AN Wärme- und Kälteversorgungsanlagen Der AN WK montiert die Verteilerschränke für die Fussbodenheizung. AN Trockenbau stellt die Nische einschließlich Unterkonstruktion und Traversen her. AN Trockenbau montiert Wandverstärkungen für die Montage der Heizkörper. AN Trockenbau stellt Aussparungen für Heizkörperanschlussbox her und verschließt diese. AN Medizintechnik AN Trockenbau erbringt für die AN Medizintechnik folgende Leistungen: Öffnungen in Trockenbauwänden zum Einbau von Durchreiche-Kühlschränken und RDG-Geräten in der Milchküche, Durchreiche Färben/Zyto Pathologie MRT-Einbringöffnung Wandnische zum Einbau einer Dialysebox Wandverstärkungen zur Montage von medizinischen Geräten und Festeinbauten: Wandmontierte Untersuchungsleuchten, Wärmestrahler, Hängeschränke, medizinische Geräteschienen, Medienversorgungsschienen AN Küchentechnik, Kühlzellen, Stationsküchen AN Trockenbau erbringt für den AN Küchentechnik folgende Leistungen Wandverstärkungen für die Montage der Hängeschränke Hohlraumbodensysteme als UK für den Kochblock, Kühlzelle usw. Rohrhülsen mit Manschetten zum Anschluss des Kochblocks Revisionsöffnungen nach koordinierter Planung und Vorgabe der TGA.
8.SCHNITTSTELLEN
9. MATERIALKATALOG 9. MATERIALKATALOG, LISTE ANGEBOTENER FABRIKATE Nach Aufforderung ist ein Materialkatalog für alle vorgesehenen Materialien abzugeben Die beiliegende Liste der angebotenen Fabrikate ist auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
9. MATERIALKATALOG
10.1 HINWEISE ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG 10.1 HINWEISE ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG 10.1.1 Gegenstand dieser Leistungsbeschreibungsind Trockenbauarbeiten und Innentüren. Es gilt die VOB Teil B und C in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung. 10.1.2 Bei der Ausführung der Leistungen sind VOB/C, sämtliche einschlägige DIN-Vorschriften, Technische Merkblätter, Ausführungsrichtlinien des Handwerks und techn. Angaben, Richtlinien und Empfehlungen der Materialhersteller zu beachten. Die jeweils bei den DIN-Normen als mitgeltend genannten Normen und zugehörigen Prüfnormen. Die UVV der Bauberufsgenossenschaft sind zu beachten. Besonders hingewiesen wird auf die erforderliche Einhaltung der - Regeln für Gefahrenstoffe (insbes. TRGS 524, 521) - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, inkl. dessen untergesetzl. Regelwerk - stoff-, verfahrens- und länderspezifisch. Regelungen - die Bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften UVV - die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik 10.1.3. Ablauf Die zeitliche Ausführungsfeinabstimmung erfolgt in Absprache mit der Bauleitung des AG. 10.1.4 Nachweise Auf Verlangen des AG sind zu allen Stoffen und Bauteilen die Werksgarantien und Lieferscheine, die technischen Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, sowie die notwendigen gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfbescheide und sonstige erforderliche Qualitätsnachweise vorzulegen. Nachweise, Allgemein Soweit mit den Nachweisen zum Angebot nicht bereits gefordert, kann der Auftraggeber den Nachweis verlangen, dass die für den Einbau vorgesehenen Baustoffe, Konstruktionen und die angewandten Verfahren den Normen und / oder den geforderten Qualitäten entsprechen. Der Nachweis ist zu erbringen durch: - Prüfzeugnisse amtlicher o. anerkannter Prüfinstitute   ( z.B. Brandschutz:, Schallschutz etc.). - Bauaufsichtliche Zulassungen. - Gutachterliche Stellungnahmen anerkannter Güteprüfstellen. - Rechnerische oder vergleichbare Nachweise. - Grenz-, Ausfallmuster, Werkanalysen. - Güteüberwachung nach Bestimmungen oder Zulassungen. Angebotene Fabrikate Für einzubauendes Material sind die Richtlinien der Hersteller grundsätzlich zu beachten. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Falls die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße durch das vom Bieter angebotene Fabrikat nicht zu realisieren sind, hat er das in seinem Angebot festzustellen und die erforderlichen Maße für die Vorleistungen bekannt zu geben. Trockenbauwände: - Trockenbauarbeiten Montagewände, Installationswände, Vorsatzschalen, Strahlenschutzwände, Schachtwände und Stürze -  Rammschutz Hohlraumböden Sanitärtrennwände Glas-Trennwände: - Glas-Trennwände Türen: - Holztüren mit Stahlzargen - Brandschutz:türen - Kunststofftüren mit Stahlzargen - Schiebetüren Ausführung gemäß DIN 18340 Mengen und Abmessungen sind vor Ort zu prüfen.
10.1 HINWEISE ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG
10.2 STOFFE 10.2 STOFFE 10.2.1 bauaufsichtlich zugelassenen Systeme Es sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Systeme zu verwenden. Die eingesetzten Materialien/ Erzeugnisse müssen den gültigen DIN-Anforderungen entsprechen, allgemein bauaufsichtlich zugelassen sein und den Mindestanforderungen der Einzelbeschreibungen/ Positionstexten im Leistungsverzeichnis entsprechen. Die Nachweise und erforderlichen Zulassungen darüber sind der Bauleitung des AG auf Verlangen vorzulegen. Konformitätsprüfung ist durchzuführen, Zulassung aller Einbauelemente miteinander muss gegeben sein. 10.2.2 Bemusterung: Muster für alle sichtbaren Materialien und für alle Oberflächen wie zb., HPL, PU Kanten, Echtholzfurnier, Holzanleimer, Beschläge:, Bänder, Rammschutz, FingerklemmschutzProfile, Beschläge:, etc. sind oberflächenfertig in je drei Alternativen (1 St, 1 m, 1 m², etc. gemäß Mengeneinheiten der jeweiligen Position) 5 Wochen vor der Planung durch den Auftragnehmer oberflächenfertig in je 3 Farb-Alternativen nach Wahl des Auftraggebers zu bemustern, soweit nicht in Einzelposition gefordert. 10.3 Wenn in den LV-Positionen nicht anders angegeben sind folgende Mindestanforderungen einzuhalten. 10.3.1 Unterkonstruktion Für Unterkonstruktionen, Befestigungsteile und -mittel ist Stahl gem. DIN EN10025-2 Stahlgüte dem Verwendungszweck und der Nutzung entsprechend, korrossionsgeschützt durch Feuer- oder Bandverzinkung gem. DIN EN ISO 1461 zu verwenden, wenn nicht in Einzelpositionen anders beschrieben. 10.3.2  Feuerschutzplatten Grundsätzlich dürfen nur bauaufsichtlich geprüfte und für die jeweiligen Feuerschutzkonstruktionen zugelassene Platten, Dämmstoffe, Unterkonstruktionen einschl. aller Befestigungsmittel verwendet werden. 10.3.4 Gipskartonplatten Der AN hat die Qualität des Gipsmaterials insbesondere die die absolute Unbedenklichkeit des Gipsmaterials durch ein baubiologisches Gutachten eines amtlich zugelassenen Prüfinstituts nachzuweisen. -  Plattentyp GKB nach DIN 18 180 -  Brandverhalten nach DIN EN 13501-1 A2-s1, d0 (B) -  Rohdichte: ca. 680 kg/m3 -  Plattendicke: 12,5 mm -  Plattengewicht: 8,6 kg/m2 10.3.4 Dämmungen Es sind Dämmschichten aus mineralischem Faserdämmstoff MW DIN EN 13162, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WTR, Dicke = siehe Einzelpositionen, Rohdichte mindestens 50kg/m³, längenbezogener Strömungswiderstand r größer gleich 5 kPas/m², Kanzerogenitätsindex größer 40, Baustoffklasse A1 DIN 4102-17, Schmelzpunkt größer 1000 Grad Celsius zu verwenden.. Zur Ausführung kommen für F90-Wände: Steinwolle   - nicht brennbar, Baustoffklasse A 1   - Schmelzpunkt > 1000° C nach DIN 4102-17 für F0-und F30-Wände und Vorsatzschalen: Glaswolle -  nicht brennbar, Baustoffklasse A 2 Alle Maßnahmen wie zusätzliche Streifen, Anpassungen, etc. bei Wandecken und Verkröpfungen, sowie bei getrenntem Ständerwerk entsprechend den Vorschriften und Prüfzeugnissen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Dämmstoffe sind ohne offene Fugen einzubauen und abgleitsicher zu befestigen. Die Dämmstoffdicken werden in den einzelnen Positionen festgelegt. Die Rohdichten der Hohlraumdämmungen bestimmen sich nach den Schallschutzanforderungen gemäß Herstellervorschriften. 10.3.5 Spritzbare Dichtmassen Es kommen grundsätzlich nur auf Dauer alterungs-, UV-, witterungsbeständige, hochrückstellfähige und überstreichfähige Dichtstoffe auf Acryl-, Silikon-, PU- oder Polysulfidbasis zur Anwendung. Silikonfugen Farbe nach Angabe Bauleitung des AG. 10.3.6 Fugendichtband Dichtband aus offenzelligem PU-Weichschaumstoff, auf PE-Basis, selbstklebend, Farbe nach Angabe Bauleitung des AG. Anwendung im Innenbereich. 10.3.8 Befestigungen Alle Verschraubungen, Verdübelungen, Verspannungen und sonstigen Befestigungen sind nichtrostend auszuführen. 10.3.9 Zementbauplatte -  bestehend aus    .  Kern aus Portlandzement und Zuschlagstoffen    .  beidseitig mit Glasgittergewebe armiert -  Baustoffklasse nach DIN EN 13501: A1 nicht brennbar -  Rohdichte: ca. 750 kg/m3 -  Plattendicke: 12,5 mm -  Plattengewicht: ca. 11 kg/m2 -  Biegefestigkeit gemäß EN 12467: mind. 7 MPa -  pH-Wert: 12 Eigenschaften -  100% wasserbeständig -  Widerstandsfähig gegen Schimmelpilzbefall Fugenbehandlung nach Herstellerstandard als Klebefuge -  Fugenkleber (PU) auf gereinigte Plattenkante auftragen -  Zementbauplatten stumpf aneinander stoßen -  nach Aushärten des Klebers überschüssigen Fugenkleber entfernen 10.3.10 Schallschutzplatte - Plattentyp GKF nach DIN 18 180 - Brandverhalten nach DIN EN 13501-1 A2-s1, d0 (B) - Rohdichte: 800 kg/m3 - Plattendicke: 12,5 mm - Plattengewicht: 10 kg/m2 10.3.11 Befestigungsmittel Die Befestigungsmittel für die Verankerung der Bauteile, Elemente, etc. am Untergrund (Stahlbeton, Kalksandstein, Gipskarton) müssen aus korrosionsbeständigem Metall bestehen, den auftretenden Belastungen entsprechend bemessen sein und nach den bauaufsichtlichen Zulassungsbestimmungen eingebaut werden. Kunststoffdübel sind nicht zugelassen. Die Verankerung muss spannungsfrei temperaturbedingte Verformungen aufnehmen können. Untergründe sind auf ihre Tragfähigkeit zu prüfen. Die Befestigungsmittel sind so zu wählen, dass ein Toleranzausgleich zum Rohbau von mindestens +/- 2 cm  möglich ist. Sämtliche Befestigungsmittel und sonstige erforderlichen Verbindungs- mittel werden grundsätzlich nicht gesondert vergütet und sind in die Einheits- preise einzurechnen. 10.3.12 Ständerwerk Die Unterkonstruktion aus Stahlblechprofilen DIN EN 14195 und DIN 18182-1 ist an allen Anschlüssen umlaufend mit Dichtungsband bzw. Trennwandkitt zu versehen. Die Befestigung erfolgt mit geeigneten, zugelassenen Schrauben entsprechend dem Befestigungsuntergrund. Bei Wandlängen unter 600 mm Achsabstand sind auf jeden Fall 2 vertikal stehende C-Profile anzuordnen. Am Wandende und im Anschluss an bauseitige Tragständer, wie auch bei Unterkonstruktionen für die Türzargen steht grundsätzlich ein zusätzlicher C-Profil-Ständer. Bei Türanschlüssen ist zwischen UA-Profilen bzw. Stahlvierkantrohren und angrenzendem Ständerwerk ein Abstand von mindestens 150 mm zum Einbau der Elektrohohlwanddosen einzuhalten. Alle Maßnahmen in der Unterkonstruktion, die aus wechselnden Wandstärken, Ecken, Kreuzungen usf. resultieren, sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Alle vertikal stehenden CW-Profile müssen zur Durchführung von Leitungen werkseitig mit H-Stanzungen versehen sein. Zusätzliche C- oder U-Profile im Ständerwerk, soweit diese aufgrund von Türplatzierungen, kurzen Wandstücken etc. notwendig werden, werden nicht gesondert vergütet. Bei  Türanschlüssen ist zwischen UA-Profilen bzw. Stahlvierkantrohren und angrenzendem Ständerwerk ein  Abstand  von  mindestens 150 mm zum Einbau der Elektrohohlwanddosen einzuhalten. 10.3.13 Öffnungen für Installationen in Wänden, Vorsatzschalen in die jeweiligen Positionen sind grundsätzlich das -  Herstellen einer geeigneten Unterkonstruktion -  Herstellen der Öffnung einzurechnen Verschließen der Öffnungen mit Brandschutz: erfolgt bauseits, Verschließen der Öffnungen ohne Brandschutz: nach extra Positionen Das Verschließen sämtlicher ELT-Wandöffnungen erfolgt bauseits mit Weichschott. Das Einmessen und Anzeichnen aller Öffnungen nach den Ausführungsplänen ist ebenfalls in die Einheitspreise einzurechnen. Die TGA-Firmen zeichnen alle Durchbrüche an, die kleiner sind als das Ständermaß, größere rechteckige Durchbrüche werdne in den Plänen angegeben Es ist darauf zu achten, dass alle Leitungen, an denen Kondenswasserbildung möglich ist und zur Vermeidung von Schallübertragungen durch Fließgeräusche bauseits mit Dämm-Material ummantelt sind. Die Fuge zwischen Installation und Bekleidung ist zu hinterfüllen und dauerelastisch zu verfugen.
10.2 STOFFE
10.4. AUSFÜHRUNG 10.4. AUSFÜHRUNG 10.4.1 Verkleidung der Unterkonstruktion mit 12,5 mm starken Gipskartonplatten, wenn im LV nicht anders vermerkt, Befestigung mit nichtrostenden Kreuzschlitzschrauben (Drahtklammern sind unzulässig). 10.4.2 Die Plattenfugen sind unter Einschluss von Glasfaserbewehrungsstreifen in mehrfachem Arbeitsgang flächeneben zu verspachteln und malerfertig zu verschleifen, d.h. die Oberfläche muß ohne weitere Vorarbeiten streichfertig sein. Schleifstaub ist abzusaugen. Oberflächengüte im allgemeinen Q3. 10.4.3 In Küchen, Feuchträumen, Bädern und Naßzellen sind hierfür geeignete, feuchteimprägnierte Gipskartonplatten und -spachtelmassen zu verwenden (Herstellernachweis erforderlich) bzw. zementgebundene Platten (siehe Einzelpositionen). 10.4.4 Der Toleranzausgleich zwischen Rohbau und Trockenbau ist Sache des Auftragnehmers. Grundsätzlich gilt, dass das Ausgleichen von Unebenheiten, die im Rahmen der zlässigen Maßtoleranzen nach DIN 18202, Tabelle 1- Zeile 1-5, Tabelle 2, sowie Tabelle 3 - Zeile 5 liegen, in die Angebotspreise einzukalkulieren ist. Die Ebenheit der Wände ist mit erhöhten Anforderungen nach DIN 18202-Toleranzen im Hochbau, Tabelle 3, Zeile 7 auszuführen. 10.4.5 Anschlüsse an Fassaden sind beweglich und diffusionsdicht herzustellen und besonders mit den beteiligten Fachfirmen abzustimmen. 10.4..6 Montagewände Die beschriebenen GK-Wandteile und Vorsatzschalen werden auf Rohdecken den Schallschutzanforderungen entsprechend befestigt. Eine Beplankungsseite ist ohne gesonderte Vergütung, bis zur ausdrücklichen Freigabe der örtl. Bauleitung für die Installationen offenzuhalten. Bewegliche, gleitende Anschlüsse müssen die zu erwartenden Baukörper- und Bauteilbewegungen schadlos aufnehmen. 10.4.7 Konstruktionen mit Brandschutz:-, Schall- und Wärmedämmanforderungen sind entsprechend den bauaufsichtlichen Zulassungen und Vorgaben der Hersteller auszuführen. 10.4.8 An die Leistung des Auftragnehmers angrenzende oder einbindende Bauteile sind vom Auftragnehmer gegen Verschmutzung und Beschädigung zu sichern. Eventuelle Verunreinigungen sind sofort, in frischem Zustand mit geeignetem Mittel beschädigungsfrei zu entfernen. 10.4.9 Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört auch das maßgenaue Herstellen von Öffnungen und der erforderlichen Unterkonstruktion für den Einbau von Leuchten, Lüftungsauslässen, o.ä. Installationen. 10.4.10 Bei den Ständerwerkswänden ist darauf zu achten, daß durch die Elektro- oder andere Installation die Wandschalldämmung nicht vermindert wird. Die Verlegung von Kabeln oder Leitungen im Wandzwischenraum muß daher insbesondere so erfolgen, daß eine mindestens 40 mm dicke Mineralfaserplatte einseitig zwischen Kabeln/Leitungen und Gipskartonschale im Luftraum montiert werden kann. Der Einbau von gegenüberliegenden Steckdosen ist grundsätzlich zu vermeiden. Sofern dies nicht möglich ist, müssen Plattenabschottungen zwischen Steckdosen und Schaltern vorgesehen werden. Die Anschlußfugen an massive Baukörper müssen durch Einlegen von Moosgummistreifen o.glw. abgedichtet werden. 10.4.11 Die Ausführungsplanung gibt im Wesentlichen die funktionalen Anforderungen und gestalterische Absicht wieder. Die konstruktive Ausbildung bleibt der Wahl des AN überlassen, jedoch sind die vom AN gewählten Konstruktionen mit dem Architekten und den benachbarten Gewerken - insbesondere Trockenbau Decken und Haustechnik abzustimmen (siehe Pkt. 8 Schnittstellenübersicht). Dies gilt insbesondere für Aussteifungen der Unterkonstruktionen, welche in den Bereich der anderen Gewerke eingreifen. Die komplette konstruktive und planerische Durcharbeitung ist Teilleistung des AN und in die Positionen einzurechnen. 10.4.12 Sonstiges Generell werden Wände je Seite und Vorsatzschalen doppelt beplankt. Vereinzelt erhalten Wände und Vorsatzschalen oberhalb der Rammschutzbekleidungen in den Fluren eine 3.GK-Beplankungslage Alle Anschlüsse zum Baukörper, Eck- und Kreuzungspunkte sowie Übergänge von Wandtypen verschiedener Qualitätsanforderungen sind so auszubilden, daß die geforderten Werte für Schall- und Brandschutz:, Stabilität und Luftdichtigkeit an diesen Stellen nicht unterschritten werden. Das Aufbringen der 2. Seite der 2-lagigen Beplankung hat grundsätzlich nur nach Freigabe durch die örtliche Bauleitung zu erfolgen. Diese Freigabe wird ausdrücklich und schriftlich erteilt. Sollten Wandbereiche vorher geschlossen werden, ohne dass hierfür eine Freigabe vorliegt, so sind diese auf Kosten des Auftragnehmers wieder zu öffnen und fachgerecht wieder zu verschließen. Die Brandschutz:anforderungen an die Wandkonstruktionen werden in den einzelnen Positionen beschrieben und zudem über den jeweils beschriebenen Wandaufbau definiert. Bei den in den Grundrissen 1:50 beschriebenen Schallschutzwerten (im eingebauten Zustand) handelt es sich um Mindestanforderungen. Für die Ausführung sind die in den einzelnen Positionen beschriebenen Werte (im Prüfstand) maßgebend, die zudem über den jeweils beschriebenen Wandaufbau definiert sind. 10..13 Aufmaßarbeiten Sofern Bauteile in maßlicher Abhängigkeit vom Rohbau herzustellen sind, so ist vom AN dem Rohbaufortschritt entsprechend bzw. rechtzeitig vor Ausführungsbeginn eine Maßaufnahme durchzuführen und in Messprotokollen darzustellen. Eventuell auftretende Maßabweichungen des Rohbaus, die außerhalb der zulässigen Toleranzen liegen, sind der OÜ des AG rechtzeitig mitzuteilen. 10.4.14 Untergrundprüfung Bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten ist durch den AN der vorhandene Untergrund auf seine Eignung hin zu überprüfen und diesbezügliche Mängel sind sofort der OÜ des AG zu melden. Wird eine fehlende oder eine mangelhafte Leistung des Vorunternehmers nicht spätestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn des AN angezeigt, so gehen der Terminverzug und ggfs. daraus entstehende Mehrkosten zu Lasten des AN Grundsätzlich gilt, dass das Ausgleichen von Unebenheiten, die im Rahmen der zulässigen Maßtoleranzen nach DIN 18202, Tabelle 1- Zeile 1-5, Tabelle 2, sowie Tabelle 3 - Zeile 5 liegen, in die Angebotspreise einzukalkulieren ist.
10.4. AUSFÜHRUNG
10.5. ARBEITSTAKTE 10.5 ARBEITSTAKTE Die Arbeiten erfolgen bauteil- und geschoßweise getrennt, gemäß Rahmenterminplan. Folgende Leistungsabschnitte werden dabei ebenfalls zeitlich getrennt ausgeführt: Die Terminplanung hat nach Takten in einer Größe von ca. 400 - 600 m² und sonstigen Qualitätsanforderungen gem. Anlage zu erfolgen. 10.5.1 ARBEITSTAKTE BEI TROCKENBAUARBEITEN: Montagereihenfolge: Folgende Leistungsabschnitte werden dabei ebenfalls zeitlich getrennt ausgeführt: 1. Einmessen der Wände Einmessen der Wandachsen und Oberflächen der Vorsatzschalen zeitlich getrennt vorab und montieren aller Deckenanschlüsse bzw. markieren an der Deckenunterseite mit Schlagschnur auf voller Achsenlänge Bodenprofile, Wandanschlussprofile, Aufnahme der Toleranzen aus den Rohbauarbeiten. Die Sanitärblöcke werden nach Anzeichnen der Wandachsen gesetzt. 2. Trockenbauwände einseitige Beplankung. Erstellen der Unterkonstruktion einschl. Verstärkungs- und Aussteifungsprofilen, Wechsel für Wandöffnungen und deren Rahmen gem. Vorgabe der TGA Gewerke und sonstigen Einbauten auf Rohdecke. Einseitig beplanken, bei Flurwänden ist die Flurseite zuerst bis unter die Decke bzw. gleitenden Anschluss zu führen und zu spachteln, damit die Installationsarbeiten in den Wänden und Decken der Flure ausgeführt werden können. Abstellungen auf der zweiten Seite für Estricharbeiten. 3. Einzelne Metallständerwände sind nach Anordnung der Bauüberwachung (Vorgabe TGA-Gewerke aufgrund von Einbauten, erhöhter Installationsdichte etc) nicht zu beplanken. Erst nach Freigabe der Bauüberwachung/ TGA dürfen die Wände ein- oder beidseitig geschlossen werden. 4.In einzelnen Bereichen muss eventuell die zweite Wandbeplankung ca. 1 m von DUK vorgezogen werden. Dieser Umstand ist bei erhöhter Installationsdichte erforderlich, bei welcher eine spätere Beplankung nach Rohmontage - Leitungsverlegung nicht mehr möglich ist. 5. Unterkonstruktionen mit verstärkten Profilen für Türen, Fenster, Brandschutz:vorhänge und -tore, Portale etc. Auswechslungen, Aussteifungen sowie Wandverstärkungen für Handläufe, Halterungen etc. (siehe Schnittstellenliste) 6.TB-Wände schließen, spachteln, Türzargen, Montage Hohlraumboden nach Freigabe Bauüberwachung TGA Schließen der Ständerwände, Vorsatzschalen, Schächte, inklusive Wandverstärkungen. Spachtelungen der Wände gem. definierter Qualitätsstufe. Vorbereitung für Rammschutz und Sockel. 7. in Sonderfällen, nach Anordnung der Bauüberwachung, sind einzelne Wandbereiche nicht zu schließen und zumindest der Bodenanschluss ca. 50 cm für Estricharbeiten herzustellen. Wandschließung nach Freigabe der Bauüberwachung/ TGA 8. Montage der Zargen mit Schließen der Ständerwände 9.Montage Rammschutz, einjustieren der Negativsockeln erfolgt nach dem Estrich vor dem Maler und Bodenbelag 10. Türmontage Montage der Türblätter (Drehtüren, Schiebetüren), Beschläge:, Türschließer, -begrenzer, einrichten, justieren und prüfen. 11. Montage der Fenster, Verglasungen und Jalousien, Glastrennwände, mobile Trennwände 12.Dauerelastische Verfugung, sofern nicht überstreichbar, erfolgt nach den Malerarbeiten 13. Deckschale Sockelleiste nach dem Bodenbelag 14.Montage der Handläufe 15. Feinmontage/Komplettierung 16. Komplettierung, Kalttest der automatischen Antriebe für Dreh- und Schiebetüren, nach Installation der Antriebe. Die Ausführung anderer Gewerke, wie Rohbau, Fassade, Haustechnik über insbesondere auch in Hinblick auf Maße, Ebenheit und Toleranzen ist rechtzeitig vorab zu prüfen sofort nach Auftragsvergabe, siehe Formblatt 214 BVB. Fehler, besonders Abweichungen von den zulässigen Toleranzen sind dem Auftraggeber unverzüglich jedoch so rechtzeitig mitzuteilen, dass diese noch von den Verursachern beseitigt werden können ohne den Beginn der Ausführung durch den AN zu behindern. Abrechnung: Bewertung der teilfertigen Leistungen im Trockenbau für Abschlagsrechnungen Profile anlegen und montieren13% Beplankung 1. Seite                            28% Dämmung                                                                3% Beplankung 2. Seite                            28% Spachtelung 1. Seite                           14% Spachtelung 2. Seite                           14% 10.5.2 ARBEITSTAKTE TÜREN Der AN hat „Schnittstellen zu anderen Gewerken in der Detaillierung und Ausführung zu beachten und eigenständig zu koordinieren“ Bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten ist durch den AN der vorhandene Untergrund auf seine Eignung hin zu überprüfen und diesbezügliche Mängel sind sofort der OÜ des AG zu melden . Wird eine fehlende oder eine mangelhafte Leistung des Vorunternehmers nicht spätestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn des AN angezeigt, so gehen der Terminverzug und ggfs. daraus entstehende Mehrkosten zu Lasten des AN. Eine enge Koordination mit den anderen Ausbaugewerken (Estrichleger, Bodenleger, Maler, Elektro- und Haustechnikgewerke, siehe Pkt. 5.6 Schnittstellenübersicht, ist hierfür unbedingt notwendig. Grundsätzlich gilt , dass das Ausgleichen von Unebenheiten, die im Rahmen der zulässigen Maßtoleranzen nach DIN 1 8202 , Tabelle 1- Zeile 1 -5, Tabelle 2 , sowie Tabelle 3 - Zeile 5 liegen , in die Angebotspreise einzukalkulieren ist . Folgende Leistungsabschnitte werden dabei in mehreren Abfolgen zeitlich getrennt ausgeführt: 1. Prüfen Vorleistungen (AN) Die Vorleistungen anderer Gewerke, besonders des Rohbaus, in Hinblick auf Maße, Ebenheit und Toleranzen ist rechtzeitig vorab zu prüfen, mind. 6 Wochen vor der Ausführung. Fehler, besonders Abweichungen von den zulässigen Toleranzen sind dem Auftraggeber unverzüglich jedoch so rechtzeitig mitzuteilen, dass diese noch von den Verursachern beseitigt werden können, ohne den Ausführungsbeginn des AN zu behindern. Die Prüfung der Vorleistungen erfolgt vorab, zeitlich getrennt von den übrigen Arbeiten. 2. Konstruktionszeichnungendes AN Sofern in den jeweiligen Kapiteln / Titeln oder in einzelnen Positionen Konstruktionszeichnungen des AN gefordert werden, so sind auf Grundlage des örtlichen Aufmaßes Konstruktions- / Werkstattzeichnungen, nämlich - Übersichtspläne im Maßstab 1:10 - Detailpläne im Maßstab 1:1 , 1:2 zu fertigen und der OÜ des AG 2-fach zur Genehmigung vorzulegen. Die Unterlagen des AN sind der OÜ des AG beginnend ab 2 Wochen nach Auftragserteilung und danach kontinuierlich mit ausreichender Vorlaufzeit entsprechend dem festgelegtem Bauablauf in 2- facher Ausfertigung zur Freigabe vorzulegen. Für den 1 . Freigabevorgang der OÜ des AG ist jeweils eine Frist von 2 Wochen einzuplanen. Nach eventuellen Korrekturen durch die OÜ des AG sind die Unterlagen innerhalb von 2 Wochen nach nachgewiesenem Eingang der Korrekturunterlagen beim AN zu korrigieren und zur abschließenden Freigabe zu übergeben. Für den 2 . Freigabevorgang der OÜ des AG ist wiederum jeweils eine Frist von 2 Wochen einzuplanen. Die Fertigung darf ausnahmslos nur nach freigegebenen Plänen erfolgen. Die endgültigen Konstruktionszeichnungen sind der OÜ des AG bis spätestens 2 Wochen nach endgültiger Freigabe in 3 - facher Ausfertigung auszuhändigen. Grundsätzlich sind die diversen Konstruktionszeichnungen in jedem Fall entsprechend dem festgelegten Bauablauf eigenverantwortlich so rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen, dass es zu keinen Bauzeitverzögerungen kommen kann. 3. Einbau der Türelemente, Zargen (Auftragnehmer) Für die Werkstoffe dürfen nur Markenerzeugnisse verwendet werden, die einer laufenden Gütekontrolle durch Materialprüfanstalten unterliegen und bauaufsichtlich zugelassen sind. Die Verarbeitungsvorschriften der Materialhersteller der jeweiligen Erzeugnisse sind unbedingt einzuhalten. E s sind grundsätzlich nur die zu den angebotenen Erzeugnissen gehörenden Systemkomponenten zu verwenden. Die Befestigungmittel für die Verankerung der Bauteile, Elemente, etc.  am Untergrund (Stahlbeton, Kalksandstein, Gipskarton) müssen aus korrosionsbeständigem Metall bestehen, den auftretenden Belastungen entsprechend bemessen sein und nach den bauaufsichtlichen Zulassungsbestimmungen eingebaut werden. Kunststoffdübel sind nicht zugelassen. Die Verankerung muss spannungsfrei temperaturbedingte Verformungen aufnehmen können. Untergründe sind auf ihre Tragfähigkeit zu prüfen. Die Befestigungsmittel sind so zu wählen, dass ein Toleranzausgleich zum Rohbau von mindestens + /- 2 cm möglich ist. Sämtliche Befestigungsmittel und sonstige erforderlichen Verbindungs- mittel werden grundsätzlich nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Nach Fertigstellung der Trockenbauwände und Schotte, sowie sämtlicher Estricharbeiten, werden die Türelemente zeitlich getrennt eingebaut, inkl. Fertigstellung der Brandschutz:technisch und schallschutztechnisch erforderlichen Anschlüsse und Verfugungen zwischen Rohrrahmen und/ oder Zargen und angrenzenden Bauteilen, welche nach den Putz und Trockenputzarbeiten nicht mehr zugänglich sind. 3. Leistungen bauseitiger Firmen Die bauseitige Firma für Malerarbeiten beschichtet die Stahlzargen. Die bauseitigen Firmen für Bodenbeläge/ Fliesen/ Betonwerkstein/ Parkett/ textile Beläge und PVC verlegen die Böden 5. Fertigstellung der Leistung des Auftragnehmers Nach Fertigstellung der vor beschriebenen Leistungen unter 4.montiert der AN zeitlich getrennt die Drücker- bzw. Wechselgarnituren, stellt die Türen ein (Gangbarmachung), montiert die ITS, Dichtungsgummis und Wandstopper. Für diese Leistung muss der AN mit einem zeitlich versetzten Baustelleneinsatz rechnen. Außerdem noch nicht abgeschlossene Verfugungen nach Beendigung der Malerarbeiten. 6. Inbetriebnahme und Abnahme Es erfolgt eine zeitlich getrennte nachträgliche Inbetriebnahme und Abnahme gemeinsam mit der bauseitigen Elektrofirma statt. 7. Türblätter: Türblätter müssen zwischengelagert werden und entsprechend geschützt gelagert werden. Verpackungen, Folien, Schutzpolster und ähnl. dürfen erst kurz vor dem Einbau bzw. wenn möglich erst bei der Inbetriebnahme entfernt werden. Es erfolgt eine zeitlich getrennte Montage nach Maler- und Bodenbelagsarbeiten.
10.5. ARBEITSTAKTE
01 KLINIKUM MEMMINGEN
01
KLINIKUM MEMMINGEN
01.01 TROCKENBAU WÄNDE
01.01
TROCKENBAU WÄNDE
02 BEZIRKSKRANKENHAUS PSYCHIATRIE
02
BEZIRKSKRANKENHAUS PSYCHIATRIE
VORBEMERKUNGEN VORBEMERKUNGEN Die ZTV und Einzelbeschreibungen aus dem Klinikum gelten hier entsprechend.
VORBEMERKUNGEN
02.01 TROCKENBAU WÄNDE
02.01
TROCKENBAU WÄNDE