Blitzschutz
Klimakammerzentrum Golm
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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE REGELUNG FÜR BAUARBEITEN JEDER ART-DIN 18299 0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE / DER BAUMASSNAHME 0.1.1 Lage der Baustelle Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände des Max-Planck-Campus, Am Mühlenberg 1, in 14476 Golm, bei Potsdam. Das Campus-Gelände liegt an der Verbindungsstraße zwischen Golm und Bornim. Der Campus bestehend aus - dem MPI für Molekulare Pflanzenphysiologie mit Gewächshäusern - dem MPI für Kolloid- und Grenzflächenforschung - dem MPI für Gravitationsphysik, - dem sogenannten Zentralbau (mit Cafeteria, Hörsaal, Seminarräumen, Institutsverwaltungen, Werkstatt- und Lagerbereichen, sowie zentraler Technik) und - dem Gästehaus Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist nicht möglich. 0.1.3 Art u. Lage der baulichen Anlage Im aktuellen Gebäudestand wurden bereits Klimakammern errichtet. Für das Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie soll nun ein Erweiterungsbau in Verlängerung des östlichen Gewächshauses errichtet werden, um weitere Klimakammern unterbringen zu können. Hierfür steht ein Baufeld von rd. 20,75 x43,50 m zur Verfügung. Das Klimakammerzentrum schließt an die Südfassade des Gewächshauses an. Der mittig verlaufende Erschließungsgang hat eine lichte Breite von 3,25m. Er wird durch den Neubau fortgeführt. Der Baukörper Klimakammerzentrums gliedert sich von Norden nach Süden in drei Funktionsbereiche. Westlich des Erdlagers wird ein Trafohaus als Solitärbaukörper errichtet. a) Baukonstruktion: Das Gebäude des neuen Klimakammerzentrums besteht aus 3+1 Baukörpern: Baukörper 1 "Vorbereitung": Grundfläche: b x t = 5,13 x 20,67m - Lichte Raumhöhe: 3,25m - Boden: gedämmte Stahlbetonplatte, Estrich auf bituminöser Abdichtung, Epoxidharzbeschichtung - Wände: Stahlbeton mit gedämmten Alupaneel, raumseitige Oberflächen gespachtelt und wischfest gestrichen - Decken: Flachdach aus Stahlbetonplatte mit Umkehrdachkonstruktion auf Gefälleestrich, raumseitige Oberflächen gespachtelt und wischfest gestrichen Baukörper 2 "Klimakammerhalle": Grundfläche: b x t = 27,96 x 20,67m - Lichte Raumhöhe Klimakammern: 4,85m - Lichte Raumhöhe Wartungsbühne: i.M. 2,50m - Boden: gedämmte Stahlbetonplatte, Estrich auf bituminöser Abdichtung, Epoxidharzbeschichtung - Bodenhöhen: Absenkung der Aufstellflächen der Klimakammern gegenüber dem Mittelgang um 20cm zur Herstellung eines durchlaufenden Fußbodenniveaus +/-0,00 - Wände Achse k38 und k86: Stahlpfosten mit gedämmten Alupaneel - Wände Achse kB und kG: Stahlbeton, raumseitige Oberflächen gespachtelt und wischfest gestrichen - Decke Zwischenebene: Stahlträger mit Gitterrostauflage, oberhalb des Erschließungsganges zusätzlich mit Riffelblechauflage - Dach: Satteldach aus Stahlträgern mit gedämmten Alupaneel Baukörper 3 "Technikzentrale": Grundfläche: b x t = 10,40 x 20,67m - Lichte Raumhöhe: 4,50m - Boden: gedämmte Stahlbetonplatte, Estrich auf bituminöser Abdichtung, Epoxidharzbeschichtung, teilweise Doppelboden oder Gitterrostkonstruktion - Wände: Stahlbeton mit gedämmten Alupaneel, raumseitige Oberflächen gespachtelt und wischfest gestrichen - Decken: Flachdach aus Stahlbetonplatte mit Umkehrdachkonstruktion auf Gefälleestrich, raumseitige Oberflächen gespachtelt und wischfest gestrichen Baukörper 4 als Solitär "Trafo I bis III und MS-Raum": Grundfläche: b x t = 6,06 x 7,82m - Lichte Raumhöhe: 2,75m - Boden: ungedämmte Stahlbetonplatte, Doppelbodenkonstruktion - Wände: Stahlbeton ungedämmt und ohne Anstrich - Decken: Stahlbeton ungedämmt und ohne Anstrich mit bituminöser Abdichtung b) Abmessungen / Gebäudedaten: Abmessungen: Gesamt: ca. 20,67 x 43,30 m Vorbereitung: OKF = -4,00 m OK Traufe = -0,35 m Technikzentrale: OKF 1 = -4,60 m OKF 2 = -4,25 m OKF 3 = -4,23 - 4,00 m OKF 4 = -4,00 m OK Attika = +1,48 m Klimakammerhalle: OKF = -4,20 m OK Traufe = +4,00 m OK First = +4,95 m c) Transporthilfe wird bauseits nicht gestellt, gebäudeinterne Aufzüge können nicht benutzt werden. Es ist Sache der jeweiligen Firma entsprechende Nutzungsvereinbarungen mit der Rohbaufirma für Krandienste etc. zu vereinbaren. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle / Verkehrsbeschränkungen Die Zufahrt zum Institut bzw. zum Baugelände erfolgt über die "Bornimer Chausee" bzw. die Straße "Am Mühlenberg". Die Baustellenein- und -ausfahrt hat nach den verkehrsrechtlichen Anforderungen zu erfolgen. Parkmöglichkeiten auf dem Gelände stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Eine Benutzung dieser Parkplätze ist mit der Bauleitung abzustimmen. Der AG veranlasst, dass auf dem Gelände eine Fahr- und Montagestraße ausgeführt und vorgehalten wird. Die Verkehrssicherheit und tägliche Reinigung der benutzen Straßen auf dem Grundstück ist Sache des Auftragnehmers, die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Alle Zufahrten zu den Gebäuden sind stets freizuhalten. Flucht- und Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten, Löscheinrichtungen (Hydranten) sind freizuhalten. Die entsprechende Beschilderung ist zu beachten. 0.1.7 Wasser-/ Energie-/ und Abwasseranschlüsse Die Hauptübergabestellen innerhalb des Baugeländes für Wasser- und Stromanschluss werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bauwasser Die Einrichtung der Hauptübergabestellen, sowie der Anschlussstellen für das Bauwasser erfolgt im Gewerk Baustelleneinrichtung. Das Heranführen der Versorgungsleitungen von den Hauptübergabestellen zu den Anschlussstellen für die Bauwasserverteilung innerhalb des Baugeländes, ist Bestandteil der Leistung des AN Baustelleneinrichtung. Das Heranführen von diesen Anschlussstellen an die Verbrauchsstellen ist Sache des jeweiligen AN und mit den Einheitspreisen abgegolten. Baustrom Die Einrichtung der Hauptübergabestellen sowie der Anschlussstellen für die Baustromversorgung erfolgt im Gewerk Baustelleneinrichtung. Das Heranführen der Versorgungsleitungen von den Hauptübergabestellen zu den Anschlussstellen für die Baustromverteilung innerhalb des Baugeländes, ist Bestandteil der Leistung Baustelleneinrichtung. Das Heranführen von diesen Anschlussstellen an die Verbrauchsstellen ist Sache des jeweiligen AN und mit den Einheitspreisen abgegolten. Verbrauchskosten Der Bauherr trägt die Verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser. Die Abrechnung dazu erfolgt zwischen AN Baustelleneinrichtung und Bauherr. Für die Versorgung der bietereigenen Bauleitungs- und Personalcontainer mit Strom und Wasser sind von den Firmen geeichte Messvorrichtungen zu beschaffen und für die Dauer der Nutzung vorzuhalten. Der Auf und Abbau darf nur in Gegenwart der Bauleitung geschehen, die die Verbrauchswerte gemeinsam mit dem AN abliest. Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser der bietereigenen Bauleitungs- und Personalcontainer trägt der AN. Die Verrechnung der Kosten erfolgt zwischen Bauherrn und AN zu ortsüblichen Tarifen der Versorgungsunternehmen. Der Bauherr veranlasst, dass durch den AN Baustelleneinrichtung Sanitärcontainer für die Dauer der Bauzeit aufgestellt werden. Diese werden allen Firmen (auch Baustelleneinrichtung) kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten trägt der Bauherr. 0.1.8 Lagerflächen innerhalb / außerhalb des Gebäude Lagerflächen stehen innerhalb des Grundstückes nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht das gesamte Baumaterial auf einmal angeliefert und gelagert werden kann. Dies ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Lagerplätze sind mit der Bauleitung abzustimmen. Lagerflächen und Personalräume in den Gebäuden sind nicht zugelassen. Von Auftragnehmern angebrachte Bautüren werden zu Lasten des AN entfernt. Wohncontainer auf dem Gelände sind nicht zugelassen. Die in Anspruch genommenen Flächen hat der AN nach Beendigung der Bauarbeiten zu reinigen und im ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Der Auftragnehmer erstellt einen Baustelleneinrichtungsplan auf der Grundlage der ihm zugewiesenen Fläche. Der Plan ist 10 Tage nach Auftragserteilung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit -siehe Bodengutachten- 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern -siehe Bodengutachten- 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften -nicht bekannt- 0.1.12 Entsorgung von Bauschutt, Abfall, Verpackungsmaterial, etc. siehe Weitere besondere Vertragsbedingungen (WbVb) der MPG, Pkt 10.16 0.1.14 Schutzmaßnahmen (Bäume, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, etc.) Bäume dürfen während der Bauzeit weder beschädigt, oder durch Erdarbeiten ausgetrocknet werden. Baumerhaltene Maßnahmen sind bauseits vorhanden. 0.1.16 Im Baugelände vorhandene Leitungen und vermutete Hindernisse (Ver- u. Entsorgungsleitungen inkl. deren Eigentümer, Gebäudereste, etc.) Bestandspläne werden nach Auftragsvergabe übergeben. 0.1.17 Vermutete Kampfmittel -KEINE- 0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen Das Baugelände wird auf Veranlassung durch den AG eingezäunt. Die Zufahrt erfolgt über verschließbare Türen und Tore. Der AN Baustelleneinrichtung wird im Rahmen der allg. Baustelleneinrichtung diese Leistung erbringen und vorhalten. Die Tore werden durch den AN Baustelleneinrichtung nach Beendigung der Arbeitszeit verschlossen, ebenso an Wochenenden und Feiertagen. Unabhängig davon bleibt jeder AN für die Sicherung seiner Leistung und seiner Geräte etc. alleine verantwortlich, der Bauherr trifft keine eigene Sicherungsmaßnahmen. Aus dem Aufstellen des Zaunes und dem Verschließen der Tore können keine Ansprüche gegen den AG bzw. seine Erfüllungsgehilfen abgeleitet werden. Baustellenordnung - SiGe Koordination siehe WbVb der MPG, Pkt 10.18 0.1.20 Art u. Umfang von Schadstoffbelastungen (des Bodens, der Gewässer, der Luft, etc.) -KEINE- 0.1.21 Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten -KEINE- 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Die Ausbauarbeiten beginnen bereits während der Rohbauarbeiten. Die Arbeiten sind so voranzubringen, dass die Nachfolgeunternehmer bzw. gleichzeitig arbeitende Firmen nicht behindert sind. Daraus bedingte Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen. ============================================== 0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um einen Anbau an ein bestehendes Institutsgebäude. Die auszuführenden Arbeiten laufen während des normalen Institutsbetriebes. Sie sind mit der nötigen Sorgfalt auszuführen, dass Störungen weitestgehend unterbleiben. 0.2.4 Besondere Anforderungen an Maschinen und Geräte Es dürfen nur elektrisch betriebene Geräte wie Hebezeuge und Kleingeräte verwendet werden. Erdbaugeräte, Kompressoren und sonstige Geräte, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden, müssen schallgedämpft sein. Die Vorschriften hinsichtlich Arbeitszeit und zulässigem Lärmpegel sind zu beachten und genau einzuhalten. Bauarbeiten die Schwingungen erzeugen, sind rechtzeitig der Bauleitung, mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. Die damit entstehenden Aufwendungen sind einzukalkulieren. 0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzügen etc. Gerüste Der Auftraggeber veranlasst, dass nach Abschluss der Rohbauarbeiten ein Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst für die Folgegewerke, ausgenommen Rohbau, erstellt wird. Darüber hinausgehende Schutzmaßnahmen sind Sache des jeweiligen Auftragnehmers und in dessen Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. Dazu zählen notwendige Schutzmaßnahmen, zusätzliche Innen- und Außengerüste, Absturzsicherungen, etc. Diese sind vom jeweiligen Auftragnehmer nach den Forderungen der Berufsgenossenschaften und Unfallschutzbestimmungen zu erstellen und vorzuhalten. Die Höhenangaben sind in den jeweiligen Positionen enthalten. Eine Mithaftung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung wird grundsätzlich ausgeschlossen. Aufzüge Transporthilfe wird bauseits nicht gestellt, eine gebäudeinterne Aufzugsanlage steht nicht zur Verfügung. Toilettenanlagen Vom Bauherrn werden kostenlos für alle Auftragnehmer an einer zentralen Stelle geeignete Sanitärcontainer aufgestellt und unterhalten. 0.2.12 Art und Umfang Eignungs- und Gütenachweise Prüfungen und Nachweise Art und Umfang der Eignungs-, Güte- und Kontrollprüfungen und sonstigen Prüfungen, sowie der Nachweise über die Eignung der Bauprodukte richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen. Die Durchführung dieser Prüfungen, sowie die Erbringung der Nachweise, gelten als Nebenleistung, soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Soweit auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften Prüfungen oder Abnahmen gefordert jedoch nicht Vertragsinhalt sind, hat der Auftragnehmer deren Durchführung in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu veranlassen. Die Termine für die Durchführung von Prüfungen bzw. Abnahmen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig festzulegen, dass im Bauablauf keine Unterbrechungen bzw. Behinderungen entstehen. Bauprodukte (Baustoffe und Bauteile usw.) Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn der Nachweis über deren Eignung gemäß DIN 18 299 erbracht ist. Bauprodukte dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn für sie ein gültiger Verwendungsnachweis (gemäß den geregelten Bauprodukte) bzw. ein gültiger Übereinstimmungsnachweis (nicht geregelte Bauprodukte) vorliegt. Als Verwendungsnachweis kommen ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder bei wesentlichen Abweichungen eine Zustimmung im Einzelfall in Betracht. Bei der Bauausführung sind die Herstellervorschriften zu beachten. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber unentgeltlich Muster bzw. Proben in 2-facher Ausfertigung zu liefern bzw. zu fertigen. Mit dem Einbau der Bauprodukte darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Auftraggebers erfolgt ist. ============================================== 0.3 WEITERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.3.1 Abweichungen von den gewählten Konstruktionen Alle erforderlichen Nachweise und Ausführungszeichnungen für Konstruktionen, die auf Wunsch der ausführenden Firmen abweichend von den vorgegebenen Unterlagen ausgeführt bzw. mittelbar davon betroffen werden, sind von den ausführenden Firmen aufzustellen bzw. anzufertigen. Dies gilt sinngemäß auch für die Fälle, in denen der Firma von vornherein eine bestimmte Freiheit für die Ausführungsart eingeräumt wurde. Genehmigung durch den Bauherrn, den Architekten, die Bauleitung und die anderen Planungsbeteiligten ist Voraussetzung für Änderungen. Bei der Aufstellung von Ausführungsunterlagen durch die ausführenden Firmen müssen diese die Angaben der übrigen Projektanten sowie die statischen Unterlagen beachten. Die Kosten für die vorgenannten Leistungen des Auftragnehmers sind in die Einheitspreise einzurechnen. 0.3.2 Werbung Werbung auf dem Gelände ist nicht gestattet. 0.3.3 RECHNUNGEN zu § 14 und 16 VOB/B und Nr. 17 EVM (B) ZVB/E Die Stellung von Teilschlussrechnungen wird nur im Ausnahmefall und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zugelassen. Für zugelassene oder abverlangte Teilschlussrechnungen gelten die Bestimmungen wie für Schlussrechnungen. 0.3.4 Dokumentation der verwendeten Materialien /Produkte Der Auftragnehmer hat vor der VOB-Abnahme des Leistungsumfanges eine Dokumentation der verwendeten Materialien mit entsprechenden Nachweisen der im LV geforderten Qualitäten für den Bauherrn zu erstellen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hierzu gehören: -Fachkundenachweis / Fachunternehmererklärung - Bestätigung des Auftragnehmers, dass die von ihm eingebauten Produkte den Gesetzen und Bestimmungen des Umweltbundesamtes entsprechen und durch den Einbau dieser Produkte die max. zugelassene Schadstoffkonzentration (MAK-Liste) gemäß ASR nicht überschritten wird. - Beschreibung aller ausgeführten Systeme - Produktdatenblätter mit den technischen Daten aller ausgeführten Systeme, - Bauart- und Zulassungsbescheinigungen / Prüfzeugnisse gemäß geltendem Recht, für alle Bauteile die Brandschutz und/oder Schallschutzanforderungen erfüllen müssen. - Nachweise über Eignungs-, Güte- und Kontroll- und sonstige Prüfungen Nachweise über Eigen- und Fremdüberwachungen Vorgeschriebene Prüf- und Abnahmebescheinigungen sonstiger Dritter (wie z.B. Behördenbescheide, TÜV-Dokumente, Sachverständigenbescheinigungen - Ausarbeitung und Lieferung von allen, insbesondere für Betrieb und Wartung notwendigen, Revisions- bzw. Bestandsunterlagen. Bedienungsanleitungen / Wartungshinweise für technische Anlagen, mechanische Antriebe oder motorische Antriebe - Farbangaben - Pflegehinweise Die Unterlagen sind in Ordner geheftet 3-fach dem AG zu übergeben. Zusätzlich sind die Unterlagen 1-fach digital im PDF- Format und Pläne zusätzlich im DXF Format, auf Datenträger einzureichen. 0.4 ANGABEN ZUR AUSSCHREIBUNG UND KALKULATION 0.4.1 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. 0.4.2 Grundlage des Angebotes Grundlage des Angebotes ist die vorliegende Leistungsbeschreibung. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. 0.4.3 Preisgrundlagen Die vorzuschlagenden Preise basieren auf den derzeitig gültigen Tarifverträgen und Materialpreisen. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind unverbindlich. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen ca. Maße sind Planungsmaße der Einzelabmessungen und können einen Toleranzbereich von +/- 10 % aufweisen. 0.4.4 Fahrtkosten Für die im LV enthaltenen Leistungen sind sämtliche Fahrt- und Fahrzeugkosten in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.4.5 Stundenlohnarbeiten Im Leistungsverzeichnis anzubietende Stundenlohnarbeiten fließen in die Bewertung mit ein und werden gesondert beauftragt. Mit der Ausführung von im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Stundenlohnzettel sind der Bauüberwachung spätestens an dem auf die Leistung folgenden Arbeitstag vorzulegen und von dieser abzeichnen zu lassen. Stundenlohnarbeiten sind im Falle vertraglich vorgesehener Stundenlohnarbeiten unter den hierfür vorgesehenen Positionen des Leistungsverzeichnisses abzurechnen. Im Falle einer nachträglichen Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten sind diese in den Rechnungen im Anschluss an die vertraglich vereinbarten Positionen wie Nachtragsleistungen unter gesonderten Positionen abzurechnen. Alle vorgenannten Hinweise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, wenn nicht in nachfolgenden Leistungspositionen abweichend aufgeführt. - ENDE ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN BETONARBEITEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN zu den nachfolgenden Titeln BETONARBEITEN 1.1 Allgemeine Hinweise zur Stahlbetonkonstruktion 1.1.1 Grundsätze Verwendung von Beton nach der Überwachungsklasse 2 (DIN 1045-3) bedarf der Überwachung und der Zertifizierung der Produktionskontrolle (Eigen- und Fremdüberwachung). Vor Beginn der Bauarbeiten hat die ausführende Firma den Nachweis der Form der Güteüberwachung zu erbringen. Die Dokumentation der Betonqualität ist lückenlos nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG geordnet zu übergeben. Alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. sind einzukalkulieren. Der Nachweis möglicherweise einzusetzender Stahlbeton-Fertigteile und Halbfertigteile einschließlich der zugehörigen Transport- und Montagezustände erfolgt durch die auszuführenden Firmen. Alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. sind einzukalkulieren. Der Bewehrungsstahl wird unabhängig von anzustrebenden Pauschalierungen etc. gemäß Stahlliste, Einbauteile gemäß Einbauteilliste des AG (Tragwerksplaner) abgerechnet. Alle Nachweise für die Ortbetonschalungen sind durch die ausführenden Firmen zu erbringen. Alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. sind einzukalkulieren. Sonderbauteile, wie z.B. tragende Wandscheiben und Wandträger als Überzüge, müssen so lange eingeschalt und durchgesteift bleiben, bis eine ausreichende Tragfähigkeit für das vorausgesetzte statische System erreicht ist. Für die Wandträger etc. bedeutet dies, dass die oberste Deckenplatte, an der der Wandträger etc. anschließt, ihre Tragfähigkeit erreicht haben muss. Es sind stets der Wandträger etc. und mindestens die daran anschließenden Deckenfelder bauzeitlich auszusteifen. Zu betonierende Deckenplatten sind bis zum Erreichen ihrer Tragfähigkeit durch mindestens zwei voll tragfähige Deckenplatten (ohne bauzeitlicher Auflast) auszusteifen. Die Fenster der Außenwände sind gleichfalls im gleichen Prinzip durchzusteifen. Das Erreichen der Tragfähigkeit eines Bauteils orientiert sich am erreichen der 28-Tage-Normfestigkeit des Betons. Alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. sind einzukalkulieren. Die Bodenplatte sowie die Gründungsbauteile des Untergeschosses sind in der Bauart einer "weißen Wanne" (wasserundurchlässiger Beton) herzustellen. Alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. sind einzukalkulieren. 1.1.2 Hinweise zur Rissbreitenbeschränkung - Rissverteilungsbewehrung In sämtlichen Stahlbetonteilen entstehen Risse infolge Biegung und/oder infolge planmäßigem Zwang. Zur Vermeidung des Bewehrungsangriffes müssen daher die entstehenden Risse in ihrer Breite beschränkt und daher die Rissbildung auf viele kleine Risse verteilt werden. Für diese Beanspruchung sowie für auftretende ungewollte Zwangsbeanspruchungen (z.B. infolge Hydratation bei der Betonage, Temperaturspannungen) wird eine Mindestbewehrung in den Beton eingelegt. Diese Bewehrung beschränkt die Rissweite nach EC 2 auf zulässige Werte unter Berücksichtigung der verwendeten Stabdurchmesser. Für die Bauart der "weißen Wanne" (wasserundurchlässiger Beton zur Sicherung des Gebäudes gegen Schichtenwasser) wird die Bewehrung für eine rechnerische Rissbreite von wk =< 0,30 mm ausgelegt (infolge des anliegenden Druckgefälles (wu-Richtline)). In den oberirdischen Geschossen wird die rechnerische Rissbreite für normale Betonflächen auf wk =< 0,3 mm begrenzt. Weiterhin erhalten alle Decken in jedem Falle eine geschlossene obere Bewehrung (zweiachsig) zur Abdeckung von Zugkräften aus ungewolltem Zwang. Decken- und Wandeinschnürungen und konkave Ecken werden mit einer verstärkten Bewehrungsanordnung (kleine Stabdurchmesser, enger Stababstand, Diagonaleisen) abgesichert. Alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. sind einzukalkulieren. 1.1.3 Betontechnologie Die Komponenten Betonzusammensetzung, Betonverarbeitung und Nachbehandlung des eingebrachten Betons haben einen großen Einfluß insbesondere für die Beherrschung der Erstrissbildung. Es sind folgende Maßnahmen zu ergreifen, wobei alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. einzukalkulieren sind: Betonierfreundliche Bewehrungsführung: Für die Qualität des fertigen Betonkörpers ist die Verdichtung des Frischbetons von besonderer Bedeutung. Es werden daher Bauteildicken (Wände) gewählt, die genügend Platz für den Einsatz der Rüttelflasche ermöglichen. Die Bewehrungsführung in Flächenbauteilen wird so gewählt, dass Rüttelgassen gebaut werden können. Im Bedarfsfall sind Außenrüttler zu verwenden. Geeignete Betonrezeptur: - Beton mit geringer Schwindneigung. - Beton mit niedriger Wärmeentwicklung. - Beton mit kleinem w/z-Faktor, verarbeitbar durch Zusatz von Fließmitteln. Betonverarbeitung: - Bei Bodenplatten und Decke Beginn der Betonage nach Möglichkeit in der Mitte der Betonierabschnittes. - Herstellung möglichst großer Betonierabschnitte und damit Minimierung von Arbeitsfugen. - Frischbeton bei hohen Außentemperaturen mit niedriger Eigentemperatur oder gekühlt einbauen, bzw. zeitliche Verlegung des Betonganges an einen Zeitpunkt mit niedrigerer Tagestemperatur. Nachbehandlung: Abdecken (Bodenplatte und Decken) oder Einpacken (Stützen, Wände und Balken/Züge) der frischen Betonageabschnitte mit beispielsweise Wärmedämmatten mit dem Ziel, die sich entwickelnde Temperaturdifferenz beim Abbinden klein zu halten. Der Auftrag von Nachbehandlungsfilmen muß vollflächig gewährleistet werden, wobei der Film durch feines Sprühen gleichmäßig erzeugt werden muß. Ein starkes Wässern ist wegen der sonst örtlich auftretenden Zwänge zu vermeiden. Zugluft und direkte Sonneneinstrahlung müssen von den frischen Betonierabschnitten (vor allem von den Rändern) dringend ferngehalten werden. Alle mit den vorgenannten Maßnahmen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen etc. sind einzukalkulieren. 1.1.4 Hinweise zu Betondeckung und Expositionsklassen Für die Durchbildung der Baukonstruktion sowie für deren Erstellung gelten für die allgemeinen Anforderungen an die Betondeckung neben den Normen die DBV-Merkblätter, herausgegeben vom Deutschen Beton-Verein e.V., und das Heft 400 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, soweit im Folgenden bzw. in der weiteren Planung keine höheren Angaben festgeschrieben werden. Um die Lage der Bewehrung zu sichern, erfolgt die Wahl und die Lage der Abstandhalter nach den DBV-Merkblättern. Abstandhalter aus Kunststoff werden nicht gestattet. Im Bereich der Sichtbetonflächen gelten zu den Abstandhaltern und Rödeldrähten (Edelstahl) die Forderungen und Angaben des Architekten. Es wird ein "normalfester" Stahlbeton nach Eigenschaften gewählt. Er ist entsprechend der DIN 1045-2 bzw. EC und der DIN EN 206-1 herzustellen. Im Bereich von Sichtbeton sowie in Zonen mit einer besonders hohen Bewehrungskonzentration können davon abweichende Anforderungen gelten. Zusätzliche Anforderungen: Für das fugenlose Bauen und der Bauart der "weißen Wanne" (wasserundurchlässiger Beton) sind alle Flächenbauteile aus einem schwindarmen Beton mit niedriger Wärmeentwicklung herzustellen (Beton mit geringer Rissneigung). Die Zuschlagsstoffe sollen eine raue Kornoberfläche und eine geringe Wärmedehnung aufweisen. Vorzusehen ist ein hoher Wassereindringungswiderstand und die Prüfungen der Wasser-eindringtiefe gemäß DIN EN 12 390-8 für die Bauteile der "weißen Wanne" (wasserundurchlässiger Beton) usw. 1.1.5 Bautechnologische Hinweise Alle Aufwendungen infolge der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen soll der AN einkalkulieren und im Bauablauf eigenverantwortlich umsetzen. a) In der Planung wurden die Beanspruchungen aus zentrischem Zwang infolge Hydratation im "jungen Beton" beachtet. b) Für die Bauausführung werden Empfehlungen zur Betontechnologie gegeben (Merkblatt DBV "Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau" - 9/96) - Arbeitsfugen minimieren - (möglichst kleine Wandfelder in einem Arbeitsgang betonieren) - Verwendung von schwindarmen Beton - Zement soll eine geringe Hydradationswärmeentwicklung haben - W/Z-Wert ist gering zu halten - Nachbehandlung des Betons: - Betonoberflächen wiederholt mit Wasser fein besprühen (kein Wässern) - Wände sind mit feuchtem Jutegewebe zu bekleiden Frischbeton vor direkter Sonneneinstrahlung schützen c) Anforderungen an Rissbreitengrenzwerte - Infolge Umweltbedingungen nach DIN 1045-1, Abschnitt 11.2 - Infolge Dichtigkeit gegen drückende Wässer (WU-Beton): Siehe "Weiße Wanne" - Zur Verdichtung des Frischbetons sind geeignete Rüttler / Verdichter zu verwenden. U.U. sind Außenrüttler zu verwenden. Im Bewehrungskorb sind ausreichende Rüttelgassen etc. vorzuhalten. Die verwendete Sieblinie ist u.U. auf den Bewehrungsgehalt abzustellen. - Besondere Obacht ist bei der Betoneinbringung an großformatigen Durchbrüchen, Fenster- und Türöffnungen, etc. anzuwenden. U.U. sind in die Öffnungen in die Schalung Betoneinfüllrohre (z.B. KG-Rohre) einzusetzen. Der erhärtete Beton ist an diesen Stellen nachzuarbeiten. Die Einfüllstützen sind fachgerecht vom Betonkörper abzutrennen, auszubauen und zu entsorgen. Fugenausbildungen Die im Tragwerk auftretenden Zwangsbeanspruchungen werden entlang der kontinuierlichen verbundenen Bauteile aufgenommen bzw. durch Risse, deren Rissweiten mit Bewehrung gesteuert werden, vermindert. Möglicherweise im Bereich von technologischen Imperfektionen (z.B. Betonierabschnittsfugen) auftretende einzelne größere Risse sind - wenn erforderlich - im Rahmen der Rohbauarbeiten vom AN zu verpressen. Dabei stellt das Verpressen von Rissen einen Bestandteil der Bauwerkserstellung, also keine Mangelbeseitigung, dar. 1.1.6 Ebenheit Die Ebenheitstoleranzen sind in DIN 18 202 "Toleranzen im Hochbau" (Ebenheitstoleranzen für Flächen von Decken und Wänden) definiert. Die Konstruktion der Schalungen ist so auszulegen, dass die vereinbarten Kriterien eingehalten werden können. Dabei ist zu beachten, dass die Ebenheit der Betonflächen im Wesentlichen durch die Verformungen, die Herstelltoleranzen der Schalelemente sowie die Ausbildung von Betonfugen beeinflusst wird. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind - alle Schaloberflächen lotrecht / waagerecht auszurichten und - alle Durchbrüche umlaufend lotrecht / waagerecht einzubauen. 1.2 Baustoffe und Einbauhinweise 1..2.1 Beton, Expositionsklassen und Feuchtigkeitsklassen Im Einzelnen können die Festigkeitsklassen, Expositionsklassen, Feuchtigkeitsklassen sowie wu- Anforderungen einschließlich Beanspruchungsklassen nach wu-Richtlinie für den Beton der einzelnen Bauteile den Positionsplänen entnommen werden. Wenn nicht anders angegeben, wird Beton C30/37 verwendet. 1.2.2 Betonstahl Als Betonstahl kommt B 500 A (Stabstahl), auch in zwei- und dreidimensionalen Biegeformen zur Anwendung. Die Biegerollendurchmesser sind zu berücksichtigen. Lieferlängen bis 14 m (im Sonderfall auch bis 18 m). Es kommt durchweg Stabstahl zur Anwendung. Für das Schweißen von Betonstahl ist die DIN EN ISO 17 660 zu beachten und anzuwenden. 1.2.3 Stahl der Einbauteile Die Konstruktionen/Einbauteile sind in die Bewehrung einzuflechten und gegen Verrutschen beim Betonieren zu fixieren. Vor dem Betonieren muss die Lage der Übergangskonstruktion über ein Aufmaß noch einmal geprüft werden. Einbauteile aus Stahl in S 235, S355, mit Korrosionsschutz mindestens C2 für Innenbauteile, C3 lang für Außenbauteile. a. Beton- und Stahlbetonarbeiten Für Stoffe und Bauteile, Ausführung, Nebenleistungen, Aufmaß und Abrechnung gelten die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen: - VOB/C DIN 18 331 (Beton- u. Stahlbetonarbeiten), Soweit eine Abnahme der Bewehrung vorgeschrieben ist, hat der Auftragnehmer die dafür zuständige Behörde oder Person rechtzeitig zu verständigen. Mit dem Betonieren darf grundsätzlich erst nach Freigabe der Bewehrung durch den Prüfer begonnen werden. Eine Verschiebung der Ausführungsfrist in Folge verspäteter Abnahme und Freigabe der Bewehrung ist ausgeschlossen. b. Nachweise gemäß DIN 1045 sowie DIN 1084 Alle erforderlichen Nachweise für die Baustoffe und die Betongüten sind entsprechend DIN 1045, zu erbringen. Die Ergebnisse der erforderlichen Nachweise sind der Bauleitung ohne besondere Aufforderung sofort nach Fertigstellung des entsprechenden Bauteils in 2-facher Ausfertigung vorzulegen. Der Bauleitung ist vor Baubeginn das Prüfbüro zu benennen. c) Nachfolgend aufgeführte Nachweise sind als werkplanbegleitende Statik mit den zugehörigen Werkstattplanungen durch den AN zu erbringen. 1 Hersteller - und bauartbedingte Nachweise 2. Statischer Nachweis für Verbundkonstruktionen einschließlich Knoten- und Auflagernachweisen 3. Umbemessungen/statischer Nachweis von Stahlbetonfertigteilen und Halbfertigteilen inkl. der Nachweise für Transport und Montage. 4. Montage und Werkstattzeichnungen für Stahlbetonfertigteile 5. Statische Nachweise von Bauzuständen, Schalung, Rüstung etc. 6. Planung/statischer Nachweis ggf. zusätzlich erforderlicher Fundamente bzw. Verstärkungen für Kranaufstellungen o.ä. d. Statische Berechnung Zur Ausführung werden dem AN die statische Berechnung sowie alle Schalungs- und Bewehrungspläne kostenlos durch das Statikbüro gemäß Terminplan zur Verfügung gestellt. Die Positionspläne liegen dem Angebot bei. Weitere statische Unterlagen sind nicht erforderlich. e. Ausführung Nach Vorgabe des Statikers wird die gesamte Massivkonstruktion in fugenloser Bauweise erstellt. Dadurch kommt es zu Beanspruchungen aus Zwang bedingt durch das Schwinden des Betons insbesondere durch abfliesen der Hydration. Der AN Rohbau ist verpflichtet einen Betontechnologen / Physiktechniker einzuschalten der den Bauablauf (i.E. Betonierfolge, Schwindgassen etc.) festlegt. Außerdem muss der Betontechnologe die Art des Betons verantwortlich festlegen, z.B. schwindarmen Beton. Sämtliche Schalungsflächen sind als glatte Schalung mit geordneten Stößen herzustellen, soweit nicht ausdrücklich Sichtbeton verlangt wird. Die Kantenausbildungen erfolgen scharfkantig, ohne Einlegen von Dreikantleisten. Nach dem Ausschalen sind die Betonflächen sauber zu entgraten und zu säubern. Schalölrückstände auf den Wandflächen sind zu entfernen. Sämtliche Betonteile sind ohne durchgehende Spanndrähte herzustellen. Ist dies nicht möglich, so sind für die durchgehenden Spannstähle oder die innenliegenden Abstandshalter spezielle Maßnahmen zu ergeifen, die nach Ausschalung der Betonsichtflächen entweder herausgenommen werden können oder nicht augenfällig sind. Bei der Herausnahme von Teilen sind die verbleibenden Löcher beidseitig passend zur Beton- oberfläche dauerhaft zu schließen. Der Hohlraum in den Abstandshaltern ist entsprechend der Brand- und Schallschutzanforderungen vollflächig auszumörteln. Sind diese Teile später sichtbar, so ist ihre Anordnung (Lage, Abstand usw.) mit der Bauleitung festzulegen. Die Verwendung von Beton-Zusatzmitteln ist nur mit Eignungsprüfung und mit Bewilligung des Statikers zulässig. Es dürfen nur Betonstähle mit amtlicher Zulassung verwendet werden. Die Bewehrung ist mit Abstandhaltern entsprechend dem DBV-Merkblatt "Abstandhalter" zu unterstützen. Es sind geeignete Abstandhalter zur Erfüllung der geforderten Beton- bzw. Sichtbetonqualitäten zu verwenden. Soweit eine Abnahme der Bewehrung vorgeschrieben ist, hat der Auftragnehmer die dafür zuständige Behörde oder Person rechtzeitig, jedoch spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Betoniertermin, zu verständigen. Mit dem Betonieren darf grundsätzlich erst nach Freigabe der Bewehrung durch den Prüfer begonnen werden. In die Einheitspreise ist mit einzukalkulieren, dass bis zu 1% der Bewehrung vor Ort zu schneiden und zu biegen ist. Das Biegen vor Ort beschränkt sich auf Bewehrung bis Durchmesser 14 mm. Unabhängig und in Ergänzung der vorgenannten Angabe ist zudem einzukalkulieren, dass in den Bewehrungsplänen Wand- und Deckendurchbrüche bis zu einer Querschnittsfläche von 1.000 cm² nicht berücksichtigt werden und die Bewehrung entsprechend vor Ort auszuschneiden ist. Die Bewehrungspläne sehen im Allgemeinen für die Ausführung Betonstabstahl vor. Nur in geringen Teilbereichen sind Betonstahlmatten als Lagermatten vorgesehen. Listenmatten werden in den Bewehrungsplänen nicht eingeplant. Sofern der AN beabsichtigt, Listenmatten zu verwenden, hat er die hierfür notwendigen Änderungen und Umplanungen eigenverantwortlich zu übernehmen. Die hierfür erforderlichen statischen Nachweise und die entsprechenden Ausführungs- und Verlegepläne hat der AN fünffach zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die entsprechenden Kosten einschließlich anfallender Prüfgebühren sind dann in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Alle Decken, Wände und Bodenplatten der Gebäude sind im Hinblick auf eine fugenlose Ausbildung in einem schwindarmen Beton herzustellen. Wenn nicht anders aufgeführt, müssen alle Betonbauteile die Expositionsklassen XC1, XC2, XC3, XC4, XF1 und XF3 erfüllen. Betonierabschnitte und Arbeitsfugen sind vom AN unter Berücksichtigung der statischen Erfordernisse eigenverantwortlich festzulegen. Sämtliche Arbeitsfugen sind mindestens rau herzustellen. Die hierfür erforderlichen statischen Nachweise, insbesondere für die Bewehrungsanschlussleisten und die Fugenausbildung, und die entsprechenden Ausführungs- und Verlegepläne hat der AN zweifach zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Hat das Ingenieurbüro aufgrund der vom AN festgelegten Arbeitsfugen seine bereits gefertigten Pläne zu überarbeiten, sind die Kosten vom AN zu übernehmen. Die Ausbildung der Arbeitsfugen mittels Streckmetall ist in jedem Einzelfall durch die örtliche Bauüberwachung freizugeben, ein Anspruch hierauf besteht nicht. Das Ausbilden und Schließen der Arbeitsfugen, die notwendigen Bewehrungsanschlussleisten, die erforderlichen statischen Nachweise und die Ausführungs- und Verlegepläne sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das Verfüllen von Arbeitsräumen darf erst erfolgen, nachdem die jeweiligen Geschoßdecken betoniert und ausreichend erhärtet sind. Legen sich im Bereich von Geschoßversprüngen auf Außenwände zusätzlich Bodenplatten auf, sieht die statisch-konstruktive Planung vor, dass über der Wand eine Arbeitsfuge mittels Bewehrungsanschlussleisten und Bewehrungsschraubanschlüssen ausgebildet wird, so dass hierdurch nach dem Verfüllen des Arbeitsraums die Bewehrung für die angrenzende Bodenplatte angeschlossen werden kann. e) Kalkulationshinweise Schalungsarbeiten Die in den Positionen angegebenen Schalungshöhen beziehen sich auf die maximalen Wandhöhen, ausgehend von den Zwischendecken oder aufbauend auf erstellte Abschnitte der Untergeschoße, jeweils von der Bauinnenseite gesehen. Dem AN ist die Wahl der senkrechten und waagrechten Betonierabschnitte in Abstimmung mit dem Statiker freigestellt. Die notwendigen Arbeitsgerüste, innen und aussen, ebenso Arbeitsplattformen in Schächten sowie in Hallen sind in der Baustelleneinrichtung des AN enthalten. Erforderliche statische Nachweise für Schalung und Rüstung sind sofern erforderlich von der ausführenden Firma zu erbringen. Dies betrifft auch erforderliche Traggerüste der Bemessungsklasse B nach DIN 12812 inkl. dem Herstellen der erforderlichen Zeichnungen und der bautechnischen Prüfung. Nach Ausschalen des 1. Wandabschnittes im Untergeschoß erfolgt eine Begutachtung der Betonoberfläche und Schalqualität durch den Auftraggeber bzw. die Architekten und Bauleitung. Nach Freigabe sind die übrigen Bauteile entsprechend auszuführen. f) Hinweis zu den bauzeitlichen Unterstützungen der Geschossdecken und der Wandträger Ausschalfristen und Notunterstützungen Es gelten die in den Positionsplänen angegebenen Ausschalfristen und die Hinweise zu den Notunterstützungen. - Geschossdecken (Regelbereich) Vollflächige bauzeitliche Aussteifung der jeweiligen Geschossdecke bis zum Zeitpunkt des Erreichens der Betonnormdruckfestigkeit der jeweiligen Decke vollständig durch mindestens zwei Geschosse mit geeigneten Untersprießungen nach Wahl des AN. - Eine Verlängerung der Ausschalfristen gegenüber den Angaben zum Beispiel nach Tab 2 im DBV-Merkblatt "Betonschalungen und Ausschalfristen" bei einer überwiegend fugenlosen Bauweise bzw. bei Sichtbetonanforderungen wird dringend empfohlen. - Für Spannweiten >6m bis 16m wird eine lineare Verlängerung auf das doppelte der Ausschalfristen ebenfalls dringend empfohlen. Auskragende Bauteile, Wandträger, abgehängte Konstruktion etc. die erst mit darüber liegenden Teilen tragfähig werden, sind solange zu unterstützen bis die entsprechenden Anschlussbauteile ihre Tragfähigkeit erlangt haben. - Die Unterstützung/Hilfsunterstützung der Betonkonstruktion im Rohbau (Untersprießung) erfolgt kraftschlüssig und ist z.B. nach DBV-Merkblatt "Betonschalungen und Ausschalfristen" durch den AN eigenverantwortlich festzulegen und auch mit dem Prüfingenieur abzustimmen. g. Angaben zur Abrechnung Wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist, wird Beton/Stahlbeton getrennt nach Beton, Schalung und Bewehrung abgerechnet. Der Betonstahl wird hierbei nach Stahllisten oder Bewehrungszeichnungen, ohne Zuschlag für Abstandshalter und Bindedraht, abgerechnet. Verschnitt wird nicht berücksichtigt. h. Bauteile aus WU-Beton Die erdberührten Bauteile müssen gegen Sickerwasser und normale Erdfeuchte gesichert werden. Dies betrifft die Bodenplatte einschließlich aller Bodenplattenaufkantungen.. Die Sicherung wird mit einer wu-Konstruktion (diffusionsoffen) erreicht, wobei die Fugen entsprechend zu sichern sind. Es wird eine redundante Fugensicherung vorgeschlagen. Allgemein Die gem. DIN geforderten Betongüten, der Mindest- bewehrungsgrad, sowie die Mindestabmessungen der einzelnen Bauteile dürfen nicht unterschritten werden. Es ist durch den AN ein baustellenbezogenes Betonsortenverzeichnis anzufertigen und inklusive sämtlicher Eignungsprüfungen der Bauakte beizufügen. Die Gewährleistung der geforderten Betoneigenschaften, der Baustellenüberwachungen und Betonprüfungen (Überwachungsklasse ÜK2 ehem. BII Beton) liegt beim AN. Die zugehörigen Protokolle sind der Bauleitung zu übergeben. Arbeitsfugen der einzelnen Betonierabschnitte sind ent- sprechend der Anforderungen an Gebäudedehnfugen mittels Fugenbändern gegen das Eindringen von Wasser zu schützen. i. Einbauteile / Aussparungen Die zur einwandfreien Befestigung und Verankerung von Stahlbeton-Fertigteilen, am Ortbeton oder ähnlichen Bauteilen, erforderl. Einbauteile und Aussparungen sind nach den Vorgaben des Herstellers einzumessen und einzubetonieren. Die Sicherung von Einbauteilen während des Betoniervorganges ist in die Einheitspreise einzurechnen. k. zu erbringende Nachweise Nachfolgend aufgeführte Nachweise sind als werkplanbegleitende Statik mit den zugehörigen Werkstattplanungen durch den AN zu erbringen. - Hersteller - und bauartbedingte Nachweise -. Umbemessungen/statischer Nachweis von Stahlbetonfertigteilen und Halbfertigteilen inkl. der Nachweise für Transport und Montage. -. Montage und Werkstattzeichnungen für Stahlbetonfertigteile -. Statische Nachweise von Bauzuständen, Schalung, Rüstung etc. ÜBERSICHT LV-ANLAGEN ÜBERSICHT LV-ANLAGEN Pläne und sonstige Anlagen Allgemein MOPF_000300INGA__G_U1___6A_Baustelleneinrichtungsplan MOPF_000300INGAN_G_U10316B_Grundriss UG Gründung MOPF_000300INGAN_G_U10116B_Grundriss UG MOPF_000300INGAN_G_U10416A_Grundriss Technikebene MOPF_000300INGAN_G_DA0516A_Grundriss Dachaufsicht MOPF_000300INGAN_A__O___6A_Ansicht Ost MOPF_000300INGAN_A__S___6A_Ansicht Sued MOPF_000300INGAN_A__W___6A_Ansicht West MOPF_000300INGAN_S_AA___6A_Laengsschnitt AA MOPF_000300INGAN_S_BB___6A_Querschnitt BB MOPF_000300INGAN_S_CC___6A_Querschnitt CC MOPF_000300INGAN_S_DD___6A_Querschnitt DD MOPF_000300INGAN_S_EE___6A_Querschnitt EE MOPF_000300INGAN_S_FF___6A_Querschnitt FF Details MOPF_000300INGAN_D___0026_Sockelanschluss F06 MOPF_000300INGAN_D___0046_Glasdach Anschluss Bestand F60a MOPF_000300INGAN_D___0056_Detailsammlung MOPF_000300INGAN_D___0076_Stahltreppe F23 MOPF_000300INGAN_D___0096_Sockelanschluss F18 MOPF_000300INGAN_D___0136_Sockelanschluss F24 MOPF_000300INGAN_D___0166_Gerätefundamente F48 F49 MOPF_000300INGAN_D___0176_Sockelanschluss_Einzelfundamente F52 MOPF_000300INGAN_D___0186_Deckelanschluss Abwasserschacht F55 MOPF_000300INGAN_D___0196_Bodenaufbau Kaeltetechnik F56a-b.pdf MOPF_000300INGAN_D___0216_Sockelanschluss Bestand F58a Sonstiges Baugrundgutachten 23193_xxx_Statik_anonymisiert 23193_xxx_1.Fortsetzung_anonymisiert 23193_xxx_P001a-Gruendung_anonymisiert 23193_xxx_P002a UG Zwischengeschoss_anonymisiert 23193_xxx_P003a-UG-DG_anonymisiert 23193_xxx_P004a-Schnitt_anonymisiert
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01 ALLGEMEIN
01
ALLGEMEIN
TAGELOHNARBEITEN TAGELOHNARBEITEN
TAGELOHNARBEITEN
Vorbemerkungen Tagelohnarbeiten Tagelohnstunden für Arbeiten, die nicht im LV enthalten sind, sich aber während der Ausführung ergeben, bzw. zur vertragsgemässen Fertigstellung des Auftrages erforderlich werden. Diese Arbeiten sind nur nach Aufforderung zu leisten und täglich durch die Bauleitung zu rapportieren. Der Auftragnehmer erklärt gleichzeitig, daß die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten, unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechnten Stunden gelten. In den Stundenverrechnungssätzen sind ausser Lohn- und Gehaltskosten und Gemeinkostenanteilen die Sozialkassenbeiträge, die vermögenswirksamen Leistungen sowie sämtliche Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Fahrtkosten, An- und Abfahrten sowie Zuschläge jeder Art enthalten.
Vorbemerkungen Tagelohnarbeiten
Hinweis Regie-Arbeiten Regie-Arbeiten dürfen nur mit einer schriftlichen Vorgenehmigung des Auftraggebers ausgeführt werden. Die Regiezettel sind dem Auftraggeber innerhalb von 5 Tagen nach der Ausführung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nicht rechtzeitig vorgelegte Regieberichte oder unangemeldete Regiearbeiten können nicht akzeptiert werden.
Hinweis Regie-Arbeiten
01.__.__.__.0030 Regiearbeiten Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Qualifizierter Facharbeiter / Geselle Regiestunden werden nur als solche anerkannt, die durch die Bauleitung angeordnet und schriftlich genehmigt/freigegeben worden sind.
01.__.__.__.0030
Regiearbeiten Facharbeiter
10.00
H
01.__.__.__.0040 Regiearbeiten Helferstunden Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helferstunden Regiestunden werden nur als solche anerkannt, die durch die Bauleitung angeordnet, freigegeben und schriftlich genehmigt sind.
01.__.__.__.0040
Regiearbeiten Helferstunden
10.00
H
10 ROHBAUARBEITEN ELEKTROTECHNIK (ZUARBEIT ELT)
10
ROHBAUARBEITEN ELEKTROTECHNIK (ZUARBEIT ELT)
10.02 KGR 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
10.02
KGR 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen

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