Gerüstbauarbeiten
Kläranlage, Weiterstadt
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Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10   Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.21.1   Gerüstbauarbeiten Für den Auf- und Abbau der angefragten Gerüste (hierzu zählen auch Rollgerüste!) sind grundsätzlich die geltenden staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten. Besonders wird in diesem Zusammenhang auf die im September 2009 eingeführte TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" hingewiesen. Demnach ist bei Auf- und Abbau der Gerüste die Absturzsicherung als Seitenschutz auszuführen. Dies bedeutet, dass der Bieter den Auf- und Abbau ausschließlich mit einem Montagesicherungsgeländer (MSG) oder vgl. auszuführen hat. Die Benutzung von PSA gegen Absturz ist grundsätzlich verboten, nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gestattet. Vor der Gerüstmontage hat der Auftragnehmer je nach Komplexität einen Plan für den Aufbau, Umbau und Abbau (Montageanweisung) zu erstellen und dem SiGeKo mindestens 5 Werktage vor Beginn vorzulegen. Gleiches gilt für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und dem Plan für die Benutzung. Sind nach Abschluss eines Gerüst-Montagetages oder bei Unterbrechung der Arbeiten bestimmte Teile eines Arbeits- und Schutzgerüstes nicht einsatzbereit, sind diese mit dem Verbotszeichen "Zutritt verboten" zu kennzeichnen. Nach der Montage hat der Gerüstersteller sicherzustellen, dass das Gerüst nach Abschluss der Montagearbeiten, d. h. vor der Übergabe an den Gerüstbenutzer durch eine befähigte Person (Definition der befähigten Person gem. TRBS 2121-1, Abschnitt 4.7.2) geprüft wird. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage des Plans für Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung). Die Prüfung ist in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren, anschließend ist das Gerüst für die Freigabe zu kennzeichnen. Das Prüfprotokoll ist auf der Baustelle vorzuhalten.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten 1.   Vorbemerkungen Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" ergänzen die VOB, Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) gemäß § 8a (3) VOB/A bzw. § 8a EU (3) VOB/A. Sie werden ebenfalls Vertragsbestandteil und sind der Kalkulation sowie der Bauausführung zu Grunde zu legen. Der Auftragnehmer hat diese "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" auch mit allen Nachunternehmern zu vereinbaren. Die nachstehenden Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht hier oder in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen getroffen sind. 2.8   Arbeitssicherheit Bei der Durchführung der Arbeiten sind die einschlägigen Vorschriften zur Arbeitssicherheit zu beachten. Insbesondere wird auf folgende Richtlinien hingewiesen: DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" DGUV Vorschrift 22 "Abwassertechnische Anlagen" DGUV Regel 103-004 "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenene Räumen von abwassertechnischen Anlagen" Vor Beginn der Arbeiten ist die Freigabe durch den Kläranlagenbetrieb einzuholen. 2.9   Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination Der Auftraggeber wird entsprechend den Vorgaben der Baustellenverordnung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGeKo) stellen. Folgende Unterlagen sind mit dem Beginn der Baustelleneinrichtung auf der Baustelle zur Einsicht (für den Auftraggeber, die Berufsgenossenschaften, das RP-Darmstadt, den SiGe-Koordinator etc.) vorzuhalten: die Gefährdungsbeurteilung nach § 4 ArbSchG mit mindestens folgendem Inhalt:    Festlegung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten    Ermitteln der Gefährdungen,    Beurteilungen der Gefährdungen,    Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,    Durchführung der Maßnahmen,    Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen,    Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung. eine Abbruchanweisung (falls erforderlich: Die Abbruchanweisung stellt die Grundlage für einen gefahrlosen Abbruch und Rückbau dar). Benennung des/der Erst-Helfer. Mind. 10 % der Beschäftigten, einer jeglichen Firma, auf der Baustelle müssen ausgebildete Erst-Helfer sein. Die aktuellen Erst-Helfer Bescheinigungen sind auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten.
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
Gerüstarbeiten - Ergänzungen zu DIN 18451 Alle Gerüste sind vom Gerüstersteller vor der ersten Benutzung zu prüfen, freizugeben und entsprechend zu kennzeichnen. Bohrungen für Verankerungen sind leicht schräg nach oben anzusetzen. Für die Verankerung der Gerüste sind Dübel aus korrosionsbeständigem Stahl zu verwenden. Die Verankerungsstellen sind beim Rückbau der Gerüste mit kunststoffmodifiziertem Zementmörtel zu verschließen. Im Bereich von gedämmten Fassaden sind Dauergerüstanker aus Edelstahl mit thermischer Trennung zu verwenden (Ausführung wie Halfen / HGA-Q oder gleichwertig). Die Geometrie der Gerüste ist so zu wählen, dass die maximal zulässigen Wandabstände nicht überschritten werden. In Bereichen in denen dies nicht möglich ist, muss ein zusätzlicher Seitenschutz bzw. eine Belagverbreiterung vorgesehen werden.
Gerüstarbeiten - Ergänzungen zu DIN 18451
Allgemeine Baubeschreibung (ABB) Lage der Baustelle Die Kläranlage Weiterstadt befindet sich am westlichen Bebauungsrand der Stadt Weiterstadt. Die postalische Anschrift der Kläranlage lautet: Kläranlage Weiterstadt Spitalwiese 1 64331 Weiterstadt Die Zufahrt zur Kläranlage erfolgt über die Straße Am Aulenberg. Die Zufahrt zur Erweiterungsfläche erfolgt über die Straße Schlimmergraben. Das Gelände ist weitgehend eben und hochwasserfrei. Der bauzeitliche Grundwasserstand wird vom Baugrundgutachter mit 99,00 mNN angegeben. Umfang der geplanten Maßnahmen Die Kläranlage Weiterstadt wird zur weitergehenden Phosphor- und Spurenstoffelimination mit einer 4. Reinigungsstufe ausgebaut. Die Ausführung der Arbeiten auf dem Gelände der Bestandskläranlage können zu folgenden Zeiten erfolgen: Montag bis Donnerstag:      7:00 bis 16:00 Uhr Freitag:            7:00 bis 12:00 Uhr Ausnahmen hiervon können mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Ein Anspruch auf abweichende Arbeitszeiten besteht jedoch nicht. Die Ausführung erfolgt insbesondere auf dem Grundstück der Kläranlage Weiterstadt, Stadt Weiterstadt. Nördlich des Grundstücks befindet sich die Erweiterungsfläche für die 4. Reinigungsstufe. Für die Ausführung der Arbeiten auf der Erweiterungsfläche gibt es vom Auftraggeber hinsichtlich der Uhrzeit keine Vorgaben. NSHV Auf dem Gelände der Bestandskläranlage wird südlich des Trübwasserbeckens eine neue NSHV-Station errichtet. EINWEISUNG für Fremdfirmen, die auf dem Gelände und in den Gebäuden der Kläranlage Weiterstadt tätig sind 1.   Der Auftragnehmer ist für die vollständige Einhaltung der nachfolgenden Punkte sowohl bei    eigenem Personal als auch für alle seine Nachunternehmer voll verantwortlich. Er hat einen    leitenden projektverantwortlichen Mitarbeiter zu benennen, der vor Ort für die Einhaltung aller    Punkte verantwortlich ist. 2.    Alle Einrichtungen für den Baubetrieb haben sich dem laufenden Betrieb der Kläranlage    unterzuordnen. 3.   Der Kläranlagenbetrieb darf in keinem Bereich durch den Auftragnehmer, dessen Angestellte    und Mitarbeiter, oder durch Maßnahmen der vorerwähnten Personen gestört werden. 4.    Alle den Betrieb evtl. beeinflussenden Maßnahmen sind der Kläranlagenleitung rechtzeitig vor    Arbeitsbeginn bekannt zu geben. 5.   Dem Personal des Auftragnehmers ist es verboten, irgendwelche Anlagen und Gebäude    außerhalb der Baustelle ohne jeweils ausdrückliche Genehmigung der Kläranlagenleitung zu    betreten. 6.    Werkseigene WC- und Sanitäranlagen stehen dem Auftragnehmer nicht zur Verfügung. 7.   Der Montageleiter/Vorarbeiter ist für die Sicherheit verantwortlich. Dies gilt sowohl für die    Sicherheit seiner Mitarbeiter als auch für die Sicherheit Dritter sowie für den Fall, dass die    Mitarbeiter irgendwelche der Sicherheiten dienenden Vorrichtungen oder Einrichtungen    entfernen oder beschädigen oder Vorschriften und Anordnungen missachten. 8.   Der Auftragnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass die polizeilichen, baurechtlichen und    berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen eingehalten werden. Er haftet für sämtliche    Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder    deren Folgen entstehen. 9.   Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherheit der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller    Eigenverantwortung zu ergreifen und haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher    Maßnahmen dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten Vertreter erwachsenden unmittelbaren oder mittelbaren Schäden. 10.   In Bezug auf Sauberkeit und Ordnung am Bau ist der Auftragnehmer für alle seine Mitarbeiter    und Nachunternehmer verantwortlich. 11.   Brand- und Explosionsschutz:    In besonders feuergefährdeten Zonen ist Rauchen oder Arbeiten mit funkenbildenden    Gerätschaften unbedingt zu vermeiden und nur auf ausdrückliche Anordnung des Vorgesetzten    zulässig. Eine schriftliche Gestattung durch die Kläranlagenleitung ist zuvor einzuholen. 12.   Arbeiten an Maschinen dürfen nur ausgeführt werden, wenn diese vorher freigeschaltet    wurden. Dieses ist jeweils vorher mit der Betriebsführung der Kläranlage abzustimmen bzw.    durch diese ausdrücklich freigeben zu lassen.
Allgemeine Baubeschreibung (ABB)
09 Arbeits- und Schutzgerüste / Schutzmaßnahmen
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Arbeits- und Schutzgerüste / Schutzmaßnahmen
Die Vorbemerkungen "Ergänzungen zu Weitere besondere Die Vorbemerkungen "Ergänzungen zu Weitere besondere Vertragsbedingungen Hessen 214, Pkt. ff 10.22" sind für alle nachfolgenden Gerüste zu berücksichtigen. Für die Gerüste sind 28 Tage vor Ausführung Gerüstpläne und Typenstatiken mind. 2-fach vorzulegen. Die Kosten sind einzukalkulieren. Die Aufbau- und Verwendungsanleitungen sind 1-fach vorzulegen. Die Kosten sind einzukalkulieren. Die Gerüste sind bis zur Freigabe gegen Nutzung zu sichern/sperren. Die Freigabe der Gerüste ist an allen Aufstiegen auszuhängen. Der Freigabeschein ist zu unterschreiben. Die Gerüste sind auch zur Nutzung Dritter zur Verfügung zu stellen. Das Reinigen der Gerüste vor dem Ausbau bzw. im Zuge des Ausbaus sowie das Ausbauen und fachgerechte Entsorgen des Reinigungsmaterials einschl. Entsorgungskosten ist einzukalkulieren. Für die Verankerung der Gerüste sind Dübel aus korrosionsbeständigem Stahl zu verwenden. Die Verankerungsstellen sind beim Rückbau der Gerüste mit kunststoffmodifiziertem Zementmörtel zu verschließen. Im Bereich von gedämmten Fassaden sind Dauergerüstanker aus Edelstahl mit thermischer Trennung zu verwenden. (Ausführung wie Halfen / HGA-Q oder gleichwertig)
Die Vorbemerkungen "Ergänzungen zu Weitere besondere
09.__.0010 Fassadengerüst Fassadengerüst an den Außenflächen des NSHV-Gebäudes als Schutz- und Arbeitsgerüst mit 3-teiligem Seitenschutz anfahren, abladen, aufstellen, befestigen, unterhalten, vorhalten, wieder abbauen und abfahren. Gerüststellung an den geraden Außenflächen im Grundriss umlaufend an allen Wänden in voller Höhe gemäß den einschlägigen DIN- und Sicherheitsvorschriften. DIN 4420-1: 2004-03 (Schutzgerüste) und DIN EN 12811-1: 2004-03 (Arbeitsgerüste) Grundvorhaltezeit: 4 Wochen Die Aufstandsfläche des Gerüstes liegt ca. 30 - 130 cm unterhalb der umlaufend einzubauenden Putzfassade. Der Bereich des Trübwasserbeckens  (Nordseite) ist freitragend zu überbauen. Das Becken ist ca. 5,50 m breit, und 1,50 m hoch ab GOK. Die Fassade des NSHV-Gebäudes  erhält in Teilflächen eine Bekleidung mit WDVS: 5 cm Dämmung + Putz. Das Dach ist ein Flachdach.. Grundrissabmessungen Gebäude (Rohbaumaß): Erdgeschoss: Breite:         ca. 2,60 m Länge:         ca. 9,10 m Höhe Dach Attika: oberhalb Aufstellebene: ca. 5,00 m Zu berücksichtigende Einbauteile durch Dritte: Die nachfolgend aufgeführten Türen und Tore sind in den Gerüstebenen freizuhalten und zu überbauen; sie müssen vollständig (90°) geöffnet werden können: Ostwand: 1 Stück Zugangstüre im Erdgeschoss zum Flur 2-flügelig: bxh ca. 1,26 x 2,51 m; Mindestanforderungen an das Gerüst: Lastklasse:   3 Breitenklasse:   W06 Höhenklasse:   H1 Bei der Befestigung der Gerüste am Stahlbeton dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Klebedübel aus Edelstahl WSt.-Nr. 1.4571 verwendet werden. Beton Druckfestigkeit:   C25/30 Das Gerüst ist insbesondere für nachfolgende Teilleistungen vorzuhalten und zu unterhalten: Dach- und Spenglerarbeiten WDVS-System Anstrich-, Maler- und Putzarbeiten des WDVS-System Fassadenarbeiten hinterlüftete Vorhangassade Die Vorhaltung und Gerüstunterhaltung für die Ausführung der v.g. Teilleistungen einschl. evtl. zeitlicher Unterbrechungen ist einzukalkulieren. Das Gerüst ist auch für die bauseitige Montage der Blitzschutzeinrichtungen und der bauseitigen Montage der Photovoltaik-Anlage bereit zu stellen. Die Vorhaltezeiten zur Ausführung von Leistungen Dritter wird gesondert vergütet.
09.__.0010
Fassadengerüst
140.00
m2
09.__.0020 Längervorhaltung Gerüst der vorstehenden Positionen vorhalten
09.__.0020
Längervorhaltung
1,680.00
m2Wo