Fenster, Außentüren, PR-Fassade, Sonnenschutz
KITA Süd Hameln
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Leistungsverzeichnis Erweiterte Zimmer- und Holzbauarbeiten als Generalunternehmerleistung
Leistungsverzeichnis
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Verkehrsflächen & Benutzung öffentlicher Grundstücke Das Einholen von Genehmigungen zur Sperrung von Straßen, Parkzonen, für das hiermit verbundene Aufstellen von Verkehrsschildern sowie die Absicherung von Zuwegungen ist Sache des Auftragnehmers, wenn dieses für die Ausführung seiner Vertragsleistungen wie z.B. für Sondertransporte oder Mobilkranaufstellungen erforderlich ist und wird nicht gesondert vergütet. Die vom Auftragnehmer genutzten Baustellenflächen, Zufahrtsstraßen und Arbeitsbereiche sind ständig sauber zu halten. Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen. Umweltschutz & Ordnungsbehörden Alle Vorschriften und Auflagen von Ordnungsbehörden insbesondere zum Umweltschutz sind zu erfüllen. Allgemein geltende gesetzliche und behördliche Bestimmungen zum Umweltschutz sind zu beachten, auch wenn sie in den Vertragsunterlagen nicht eigens erwähnt werden. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördlichen Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen seiner Arbeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Bauschuttbeseitigung Der Auftragnehmer hat die Baustelle täglich von den anfallenden Schuttmassen bzw. Schuttresten, Abfällen, Verunreinigungen usw. zu räumen bzw. zu säubern. Dies gilt auch für nachträglich angeordnete Arbeiten. Die anfallenden Schuttmassen sind abzufahren. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, ebenso werden Deponiegebühren nicht erstattet, wenn dies nicht in besonderen Positionen explizit erwähnt wird. Falls nicht als Leistungsposition ausgeschrieben, sind Container-gebühren ebenfalls in die jeweilige Position mit Entsorgungsanteil einzukalkulieren. Kommt der Auftragnehmer einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung der zuständigen Bauleitung innerhalb von drei Werktagen nicht nach, so kann die Bauleitung die Baureinigung durch Dritte veranlassen. Eine besondere Nachfristsetzung ist nicht erforderlich. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Arbeitsorte Für alle angebotenen Arbeiten seiner Gewerke hat der Bieter / AN den Zugang zu den Arbeitsorten sowie für die Ausführung der Arbeiten in der Höhe selbst mittels Hilfe von Leitern, Gerüsten, Fahrbühnen, Kranunterstützung, mobilen Aufzügen, etc. in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit diese nicht in Form von separaten Positionen ausgeschrieben sind. Dies gilt auch ausdrücklich für alle Arbeitshöhen größer 2,00m über dem Boden. Die Arbeits- und Schutzgerüste, fahrbare Arbeitsbühnen, etc. müssen bauaufsichtlich zugelassene Produkte sein und sind gemäß den geltenden Arbeitssicherheitsregeln sowie gemäß der jeweiligen Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers aufzustellen, zu unterhalten und nach Abstimmung mit der Bauleitung wieder abzubauen. Kooperation, Koordination und Eigenüberwachung Für die einzelnen Leistungsbereiche hat der AN auf der Baustelle einen verantwortlichen und deutschsprachigen Bauleiter zu benennen. Der Name des Bauleiters ist dem AG schriftlich mit ausdrücklicher Erklärung mitzuteilen, dass dieser berechtigt ist, Anordnungen des AG, der bauleitenden Architekten bzw. Fachingenieure auszuführen und gemeinsame Aufmaße verbindlich gegenzu-zeichnen. Um einen zügigen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten, ist eine Zusammenarbeit zwischen allen Gewerken notwendig. Bei erkennbaren Behinderungen und Unstimmigkeiten im Arbeitsablauf durch andere Gewerke ist die Bauleitung des AG durch den AN so frühzeitig in Kenntnis zu setzen, dass Maßnahmen zur Behebung schnell getroffen werden können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung durch die Bauleitung des AGs an Koordinierungsbesprechungen, Baubesprechungen und Besprechungen mit Behörden, Ämtern, Versorgungsunternehmen u. ä. teilzunehmen bzw. solche Besprechungen im Rahmen seiner Leistungserstellung selbstverantwortlich zu führen und zu protokollieren. Die Objektüberwachung seitens des Auftraggebers schränkt die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Ausführung seiner Leistungsbereiche und seine Koordinationspflicht nicht ein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet während der Arbeiten regelmäßig und ausreichend Eigenüberwachungen durchzuführen. Dies bezieht sich auch auf die rechtzeitige Kontrolle der bestehenden oder der von anderen Gewerken erstellten Vorleistungen, Untergründe oder Anschluss-punkte. Bautagesberichte Vom AN sind täglich über die gesamte Bauzeit Bautagesberichte zu erstellen, jeweils mit Angaben zu Personal, mit Uhrzeit Beginn und Ende, Art und Ort der Arbeiten, Materiallieferungen, Containerlieferungen und -abholungen, Abstimmungen mit anderen Personen, Temperatur, Witterung, besondere Vorkommnisse. Diese Bautagesberichte sind der Bauleitung 1x wöchentlich in Papier alternativ als PDF-Dokumente digital per mail vorzulegen. Baubesprechung Einmal wöchentlich findet eine Baubesprechung statt, die Teilnahme ist für den AN ab dem Zeitpunkt der förmlichen Einladung durch die Bauleitung des AGs verpflichtend. Die Teilnahme des AN an den Baubesprechungen ist für den AG kostenfrei und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Gleiches gilt für außerordentliche Baubesprechungen aus besonderen Gründen, die auch - falls durch den Bauablauf erforderlich - kurzfristig einberufen werden können. Der AN ist verpflichtet, zu Besprechungen einen Vertreter seines Unternehmens zu senden, der legitimiert ist, verbindliche Aussagen zu terminlichen Abläufen und Mitarbeitereinsatz treffen zu können. Zufahrten und Zugänge Zufahrten und Zugänge zu benachbarten Häusern und Grundstücken sind ständig freizuhalten, insbesondere Feuerwehr- und Rettungswagenzufahrten. Alle Anlieferungen und Abholungen müssen im Bereich der Zufahrt wie auch dem Gelände von allen betreffenden Firmen selbsttätig zeitlich untereinander abgestimmt werden. Die Bauleitung ist zudem im Vorfeld über größere Lieferungen zu informieren. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet. LKW-Fahrten sowie alle Rückwärtsfahrten insbesondere bei der Querung von Fuß- und Radfahrwegen dürfen grundsätzlich nur mit Einweiser und ausschließlich im Schritttempo erfolgen. Baustelleneinrichtungsfläche und Materiallagerung Das Grundstück wird bauseits durch einen Bauzaun mit Toren gem. Baustelleneinrichtungsplan des AG von den umgebenden Flächen abgegrenzt und unentgeltlich als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Flächen insbesondere für Zwischenlagerungen größerer Materialmengen, Container etc. sind durch die verschiedenen Gewerke nach Abstimmung mit der Bauleitung des AG möglich. Diese Flächen können jedoch nur im Rahmen einer gemeinschaftlichen Nutzung durch alle jeweils tätigen Gewerke zur Verfügung gestellt werden. Ein grundsätzlicher Anspruch auf uneingeschränkte Lagerflächen besteht nicht. Parkplätze und Containeraufstellung Auf der Baustelleneinrichtungsfläche sowie auf zusätzlichen hierfür besonders ausgewiesenen Stellplätzen auf dem unmittelbar anschließenden Gelände ist ausreichend Platz für Fahrzeuge, Bauwagen sowie Schuttcontainer des AN vorhanden. Diese Flächen können nach Absprache mit der Bauleitung des AG sowie in Abstimmung mit den übrigen Gewerken kostenfrei genutzt werden. Baustellen-WCs Es werden  wenn nicht abweichend im Leistungsverzeichnis beschrieben - je1 Toilettenanlage für Männer und Frauen als Baustellen-WC vorgehalten. Ein sauberer und sachgemäßer Umgang mit den WCs durch die Mitarbeiter und Nachunternehmer des ANs ist zu gewährleisten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der AG vor, den Verursacher an Reinigungs- und Instand-setzungskosten zu beteiligen. Personalräume Der AG stellt weder Personalaufenthaltsräume noch Umkleideräume zur Verfügung. Die Verantwortung sowie die Kosten für eine ordnungsgemäße Einrichtung insbesonders gemäß Arbeitsstätten-Richtlinie für die eigenen Bedürfnisse der Mitarbeiter liegen ausschließlich beim AN. Baustrom und Bauwasser Baustrom und Bauwasser werden vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Baustromentnahme erfolgt über Baustromverteiler, die im Außenbereich oder den Etagen bauseits aufgestellt werden. Die Bauwasserentnahme erfolgt über eine Außen-Wasserzapfstelle. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass durch den AN keine Fremdstoffe, Materialreste o.ä. in das Abwassernetz gegeben werden, die zu einer Verstopfung oder den Verschluss des Leitungsnetzes führen können. Zuwiderhandlungen führen zu einer  für den verursachenden AN kostenpflichtigen  Inspektion und erforderlichenfalls Reinigung des betroffenen Leitungsnetzes durch eine Fachfirma, die der AG zur Schadensbeseitigung beauftragt. Der Auftragnehmer ist für einen sparsamen Verbrauch von Strom und Wasser in seinem Tätigkeits-bereich verantwortlich. Die Verwendung von Baustrom zu Koch- und Heizzwecken ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung gestattet. Offenes Feuer ist generell verboten. Beleuchtung & Bewachung Eine geeignete und vorschriftsmäßige Beleuchtung im Gebäude im jeweiligen Arbeitsbereich des Gewerkes ist durch den AN zu stellen und zu unterhalten. Die Kosten hierfür werden nicht besonders vergütet. Eine Baubewachung wird bauseits nicht gestellt. Bauablauf und Bauzeiten Als Regelarbeitszeit gilt: Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr sowie Samstag von 06:00 bis 16:00 Uhr. Einschränkungen aus Lärm und Verschmutzung durch die Tätigkeiten des AN sind für die Nutzer der angrenzenden Büro-, Geschäfts und Wohngebäude - aktiv durch den AN - auf ein unumgängliches Mindestmaß zu reduzieren. Für die Ausführung der Arbeiten sind jeweils Starttermin und Dauer der einzelnen Arbeitsschritte aus dem Bauzeitenplan unter Berücksichtigung des Zusammenspiels mit anderen Gewerken einzuhalten. Falls es zur Einhaltung des vertraglich vereinbarten Ausführungszeitraumes erforderlich wird und Verzögerungen in der Leistungserbringung des AN nicht durch den AG oder Fremdgewerke nachweislich verschuldet sind, ist eine Arbeitszeit von 10 Stunden / Tag und 6 Tagen / Woche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz umzusetzen. In diesem Fall entsteht dem AN keinerlei Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung. Sollte der Terminablauf auf der Baustelle dieses notwendig machen, kann eine entsprechende Arbeitszeit durch die Bauleitung bei dem AN abgerufen werden. Sind Materialbestellungen, -Verfügbarkeit sowie Lieferzeiten für den terminlichen Ablauf relevant, sind vom AN unmittelbar nach Beauftragung entsprechende Mengenermittlungen und Materialbestellungen durchzuführen. Hierbei ist Material in so ausreichender Menge zu bestellen und anliefern zu lassen, dass eine unterbrechungsfreie Ausführung der Leistungen des AN sichergestellt ist. Werbung Es ist nur nach Zustimmung durch die Bauleitung des AG gestattet, Werbung auf der Baustelle in Form von Planen, Schildern, etc. aufzuhängen. Abrechnung allgemein Einzel-, Abschlags- sowie Schlussrechnungen, sind grundsätzlich digital sowie 1-fach im Original einzureichen. Bei Rechnungen mit fortgeschriebenen Leistungen sind diese immer kumulierend einzureichen. Dies bedeutet, dass auch für Teilleistungen eine komplette und prüffähige Mengenermittlung aufgestellt werden muss sowie alle Stundenlohn-, Material- und sonstige Nachweise beigefügt werden müssen. Hierbei sind alle Anlagen, wie Aufmaße, Mengenermittlungen, Stundenzettel und sonstige Nachweise 1-fach im Original einzureichen. Dokumentation Der AN hat spätestens zur Abnahme bezüglich seiner ausgeführten Leistungen je nach tatsächlichem Erfordernis eine Dokumentation mit folgendem Inhalt zu übergeben:             Benennung der ausgeführten Produkte, ggf. inkl. Modellbezeichnung u. technischen Leitwerten (z.B. U-Wert)             Übereinstimmungserklärungen zur fach- und sachgerechten Verwendung und Einbau der ausgeführten Produkte, sowie Zulassungen und Prüfzeugnisse, insbesondere relevanter Ausführungen/Qualitäten für Brand-, Wärme-, Schall- und Feuchteschutz, Rutschhemmung, Einbruchschutz, etc..             Fachunternehmererklärung im Original             Alle Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt sowie entsprechen den vertraglich vereinbarten Eigenschaften - ohne gebrauchseigenschafts-herabsetzende Fehler oder Mängel             Prüfbücher für prüfrelevante Produkte (Toranlagen, Brandschutzabschlüsse, rauchmelder-gesteuerte Feststellanlagen, …) im Original             Unternehmererklärung / Nachweis nach GEG (Gebäudeenergiegesetz), sofern zutreffend.             Sofern Werkstattpläne in der AN-Leistung enthalten sind: Alle Werkpläne in maßstabsgerechter Größe sowie in Farbe, sofern in Original-Darstellung verwendet. Bei geänderter Ausführung sind diese Pläne vom AN vor Abgabe entsprechend anzupassen.             Entsorgungsnachweise. Das Fehlen dieser Unterlagen wird im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung wie das Fehlen von Aufmaßen gewertet und verhindert eine abschließende Bearbeitung der Rechnung. Die Dokumentation ist 1-fach in Papier sowie digital auf einem Datenträger abzugeben. Die Papierdokumentation sowie auch die digitale Dokumentation sind mit beschrifteten Registern nach Themen sowie Ober- und Unterbegriffen zu ordnen, einschl. Benennung der einzelnen Dateien und Verzeichnisse. Termine für Werkplanung, Statik und sonstige Nachweise Für alle Gewerke, bei denen eine Werkplanungserstellung durch den AN Vertragsbestandteil ist, wird, um einen möglichst reibungslosen Ablauf vor, während und nachfolgend der Arbeiten auf der Baustelle gewährleisten zu können, folgende Terminabfolge zwischen AN und AG vereinbart: Nach Abruf durch die Bauleitung sind innerhalb von 6 Werktagen alle für die Durchführung der Leistungen notwendigen Aufmaße durchzuführen. Nach diesem Aufmaß ist die Werkplanung, die prüffähige Statik für alle Elemente sowie alle weiteren geforderten Nachweise (z.B. U-Wert) bei der Bauleitung unter Beachtung der terminlichen Abläufe ( z.B. Beteiligung des Prüfstatikers, Liefer- und Fertigungszeiten u.ä. ) sowie baulichen Abhängigkeiten zur Einhaltung der Vertragstermine schnellstmöglich zur Freigabe vorzulegen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektspezifische Vorbemerkungen Projektbezogene Vorbemerkungen Projektbezeichnung Kita Süd Neubau Kindertagesstätte Hameln Anschrift Objekt Ohsener Straße 30 31789 Hameln Objektbeschreibung Lage: im Gewerbegebiet mit angrenzender Wohnbebauung in der Innenstadt von Hameln, das zukünftige Gebäude liegt leicht ins Gelände gebettet inmitten einer mehrgeschossigen Wohn- und Gewerbehallen-Bebauung, das Grundstück liegt unmittelbar an der K 12, die Erschließung des Grundstücks für den Baustellenverkehr erfolgt in erster Linie über eine von der K 12 abgehenden Anliegerstraße über den westlichen Grundstücksteil, eine Baustellenausfahrt besteht ebenfalls von der K12 direkt. Lage angrenzend an das Überschwemmungsgebiet der Hamel und der Weser Gebäudeform: Das neu zu errichtende 2-geschossige Gebäude ist ca. 37,0m lang und ca. 12,0 m bis 21,0m breit. Das Dach ist 6 Grad geneigt und extensiv begrünt. Der Baukörper hat eine Höhe von ca. 7,50m bis 9,00m und orientiert sich mit der größeren Länge an der Ost-West-Ausrichtung der Anliegerstraße. Der Baukörper schafft somit einen geschützten Au0enbereich für die Kita-Nutzung im Westen des Grundstücks. Um den Baukörper legt sich im Süden sowie im Westen ein Laubengang der zugleich Erschließungs- wie überdachte Spielfläche im Obergeschoss ist. Das Gebäude wird straßenseitig über einen ebenerdigen Eingangsbereich im Osten, ausgerichtet zur Ohsener Straße erschlossen. Nutzung: Kindertagesstätte mit zwei U3- und zwei Ü-3 Gruppen. Konstruktion : Stahlbetongrundplatte mit Frostschürzen, werks-vorgefertigte tragende und nicht-tragende Holztafeln für Innen und Außenwände Massivholzkasten-Geschossdecke sowie Massivholz-Platten für das extensiv begrünte Dach Stahlstützen und Stahlbetondecke für den Laubengang mit außenliegenden Stahltreppen, Laubengang mit Betonplatten auf Split belegt, Stahlbetonfertigteiltreppe sowie Innentreppe in Holzbauweise nicht-tragende Wände als GK-Montagewände, Vorhangfassaden (VHF) - Wärmedämmung MiWo geputzt, Holzfassaden Flach geneigtes Dach mit Mineralwolledämmung, Bitumenabdichtung und Dachbegrünung bzw. Kiesschüttung, Holz- und Holz-Alufenster und -Türen, Pfosten-Riegelkonstruktion als Holz-Alu-Konstruktion Bauelemente Innen aus Holz und Aluminium Fußböden teilweise mit Fußbodenheizung, belegt mit  Linoleum oder Fliesen abgehängte Decken aus HWL-Platten, Akustikdecken aus Gipskarton technische PV-Anlage auf der Dachfläche, Wärmepumpe Aufgabenstellung und Leistungsumfang Es sind in diesem Leistungsverzeichnis alle Leistungen zusammengefasst, die erforderlich sind, um ein Gebäude zimmermannsmäßig im Rohbau zu errichten, die Fassaden mit Bauelementen zu schließen, die unterschiedlichen Fassadenkonstruktionen einschließlich erforderlicher Malerarbeiten vollständig herzustellen, das Dach in allen Ebenen einschl. Klempnerarbeiten sowie Dachbegrünung fertigzustellen sowie den Laubengang mit Ausnahme des Geländers jedoch einschließlich Plattenbelag zu errichten. Die vorgenannten Leistungen ergeben in Summe ein Gebäude mit fertiger Gebäudehülle und einem fertiggestellten Rohbau im Innenbereich, in dem zum Teil baubegleitend zum Teil nach Fertigstellung der Innenausbau bauseits erfolgen kann. Auch wenn Planungsleistungen an verschiedenen Stellen und Losen dieses Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben sind, sind diese als gesamtplanerische Leistungen des AN zu verstehen und durch den AN umzusetzen. Dies bedeutet somit die vertragliche Verpflichtung zur Koordination der beauftragten Leistungen aller Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses in Bezug auf mangelfreie und funktionstüchtige Detail-lösungen sowie die Umsetzung im Zusammenspiel aller vertraglich geschuldeten Leistungen der eigenen Leistungen des AN mit den Leistungen der anderen Gewerke dieser Ausschreibung sowie aller seiner Nachunternehmern. Der AN hat als Generalunternehmer zudem alle angefragten Leistungen in Bezug auf Planung, Ausführung, Bauabläufe und Terminierung eigenverantwortlich zu koordinieren.
Projektspezifische Vorbemerkungen
Anlagen zum LV Die folgend genannten beiliegenden Anlagen gelten ergänzend zum LV und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen: Pläne und Unterlagen gemäß Planliste
Anlagen zum LV
04 Fenster, Außentüren, PR-Fassade, Sonnenschutz
04
Fenster, Außentüren, PR-Fassade, Sonnenschutz
Technische Vorbemerkungen für Fenster, Fassaden und Türen aus Aluminium / Holz-Aluminium Technische Vorbemerkungen für Fenster, Fassaden und Türen aus Aluminium / Holz-Aluminium Mitgeltende Normen und Regeln Es gilt die VOB Teil C in Ihrer zu Vertragsabschluss gültigen Fassung. Für die Ausführung der angebotenen Leistungen gelten die Regelungen der ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, DIN 18361 Verglasungsarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten und der ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Gegenstand dieses Angebotes ist die Herstellung, Lieferung und Montage von Holz-Aluminium-Fenstern und -Türen sowie Aluminium-Türen, einschließlich Isolierverglasung. Art und Umfang der Leistungen werden nachfolgend beschrieben. Fenster und Türen im System Es sind nur Fenster und Türen anzubieten und auszuführen, die jeweils als zugelassenes System aus Einzelkomponenten zusammengestellt sind, von mindestens einer unabhängiger Stelle in Bezug auf die gelten allgemeinen Vorschriften positiv geprüft sind und einer ständigen unabhängigen Qualitätssicherung unterliegen. Die jeweiligen Nachweise dazu sowie die Herstellerrichtlinien sind dem AG auf Verlangen zu übergeben. Es gelten für die Herstellung und den Einbau vorrangig die Systemherstellervorschriften. Der AN muss gemäß Landesbauordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen Bauregelliste eine Übereinstimmungserklärung für die Profilsysteme der Fassaden, Fenster, Türen und Verglasungen vorlegen (Ü-Zeichen). Statik Bei Fenstern und Türen außerhalb der vom Hersteller geregelten Standardgrößen und -verbindungen ist vom AN jeweils eine Statik für das Element und für die Anschlüsse ans Gebäude zu erstellen und dem AG zu übergeben. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Konstruktive Anforderungen Die Fassaden- / Fensterelemente einschließlich der Verbindungs- und Verankerungsteile müssen alle auf sie einwirkende Kräfte, insbesondere die Bewegungen aus der Wärmedehnung der Elemente als auch aus den zu erwartenden Formänderungen am Bauwerk, aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben. Statische Anforderungen sind durch die Holzprofile zu erfüllen. Die Windlasten sind nach DIN 1055 - Teil 4 anzunehmen. Fenster- und Türkonstruktionen dürfen keine vertikalen Verkehrslasten aufnehmen. Für die Verankerung von Fensterwänden gilt sinngemäß DIN 18056 "Fensterwände; Bemessung und Ausführung". Holz Bei der Auswahl der Holzart ist das, vom Verband für Fenster- und Fassadenhersteller e.V., Frankfurt, herausgegebene Merkblatt HO.06 "Holzarten für den Fensterbau - Anforderungen, Holzartentabelle" in der aktuellen Fassung zu berücksichtigen, sowohl bezüglich der grundsätzlichen Eignung einer Holzart, als auch bezüglich der Holzqualität. Die einzusetzende Holzqualität ist durch die Angabe einer geeigneten Sortierklasse nach DIN EN 942 festzulegen. Die prinzipielle Eignung lamellierter und keilgezinkter Profile ist durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Der Feuchtegehalt soll im Bereich von 13 % +- 2% liegen. An verleimten Profilen darf der Feuchteunterschied zwischen den Holzteilen 2% nicht übersteigen. Die Messung des Feuchtigkeitsgehaltes ist vor Beginn der formgebenden Bearbeitung durchzuführen und aktenkundig zu erfassen. Aluminiumprofile Für die Anforderungen an Strangpressprofile gelten DIN 17615 und DIN 1748. Bei Blechen und Bändern gilt DIN 1745. Stahlteile Alle nach dem Einbau nicht mehr zugänglichen Stahlteile sind zu verzinken. Bauteile aus Stahl müssen an Flächen, die nach dem Einbau zugänglich bleiben, entsprechend DIN 18360 gegen Korrosion geschützt werden. Zusammenbau unterschiedlicher Metalle Bei Verbindung unterschiedlicher Metalle ist sicherzustellen, dass keine Kontaktkorrosionen und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen auftreten. Verbindungselemente wie Schrauben, Bolzen usw. müssen korrosionsgeschützt sein. In Verbindung mit Aluminium müssen sie aus nichtrostendem Stahl bestehen. Bei statisch nicht belasteten Teilen können auch AL-Verbindungselemente eingesetzt werden. Oberflächenschutz der Holzteile Für den Holzschutz gilt DIN 68800-3. Als Holzschutzmittel sind nur solche Mittel anzuwenden, deren Anstrichverträglichkeit nachgewiesen ist. Das Anstrichsystem ist nach der Tabelle "Anstrichgruppen für Fenster und Außentüren" auszuwählen. Anstrichmittel müssen der DIN 18363 und den "Technischen Richtlinien für Fensteranstriche" entsprechen. Oberflächenvergütung der Aluminiumteile Die Oberflächenvergütung durch anodische Oxydation erfolgt nach den Güterichtlinien "EURAS/EWAA"; die Farbbeschichtung nach den Gütevorschriften der Gütegemeinschaft "Stückbeschichtete Bauelemente e.V." Pulverbeschichtung nach RAL-RG 631. Die Vorbehandlung ist nach DIN EN ISO 3892 "Chromatieren von Aluminium" auszuführen.  Die Oberflächenveredelung ist, aufgrund der geforderten Werksgarantie, vom Systemhersteller auszuführen. Alle sichtbaren Aluminium-Profile und -Bleche sind im RAL-Farbton herzustellen. Sichtbare Beschlagsteile: verzinkt und chromatiert silberfarbig. Der AN hat von der vorgesehenen Oberflächenbehandlungsfirma einen Prüfbericht über die Einhaltung der Güterichtlinien vorzulegen. Der AG behält sich vor, die Einhaltung dieser Forderung durch entsprechende Prüfungen (z.B. Schichtdickenprüfung, Gitterschnittprüfung) auf Kosten des AN untersuchen zu lassen. Sichtbare Schnittkanten sind ebenfalls oberflächenveredelt auszuführen. Als zusätzlichen Oberflächenschutz sind die Profiloberflächen der Elemente gegen Kratzer und Schlierenbildung mit systemspezifischen Klebefolien zu schützen und vom AN ohne zusätzliche Kosten zu entfernen. Ausbildung der Holzprofile Der Holzteil ist in Anlehnung an DIN 68121 "Holzprofile für Fenster und Fenstertüren" sowie nach DIN 18361 "Verglasungsarbeiten" auszuführen. Die Auswahl des Holzquerschnittes richtet sich nach den Systemvorgaben und den statischen Anforderungen. Alle Kanten der Profile sind mit einem Radius von ca. 2 mm zu runden. Falzabmessungen richten sich nach den Einbauhinweisen der Beschlaghersteller. Die Profile sind so zu gestalten, dass anfallendes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeleitet wird. Holzrahmenverbindung Alle Rahmenverbindungen ab einer Holzdicke von 45 mm sind mindestens mit Doppelzapfen auszuführen; die äußeren Wangen dürfen dabei nicht dicker als ca. 16 mm sein. Für andere Rahmenverbindungen wie Dübel oder Kleinzinken ist die Eignung nachzuweisen. Eckverbindung der Aluminiumrahmen Die Gehrungen sind zu verschweißen. Andere Eckverbindungen sind nicht zulässig. Die mechanische Nachbearbeitung der geschweißten Ecke darf das dekorative Aussehen der Sichtseite nicht beeinträchtigen. Eingesetzte Unterteilungen wie Riegel, Pfosten und Sprossen sind von außen unsichtbar zu verschweißen. Stumpfe Profilstöße sind rückseitig mit Dichtstoffen abzudichten, damit jeglicher Wassereintritt verhindert wird. Verbindung zwischen Aluminiumrahmen und Holz Die Verbindung der Aluminiumrahmen mit dem Holzrahmen hat so zu erfolgen, dass eine temperaturbedingte Dilatation zwischen Aluminium und Holz spannungsfrei gewährleistet ist. Die Verbindungen müssen ohne Beschädigungen der Rahmen wieder lösbar sein; starre Verbindungselemente oder direkte Verschraubungen mit dem Holzteil sind nicht zugelassen. Anschluss zum Baukörper Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu beachten. Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten. Für weitere Informationen wird der Leitfaden zur Montage RAL- Gütegemeinschaft empfohlen. Dichtprofile Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen sowohl auch Anstrichen verträglich sein. Für Falz- und Glasdichtungen sind grundsätzlich Profile aus EPDM nach DIN 7863 zu verwenden. Die Profile müssen an den Ecken zu ganzen Rahmen vulkanisiert werden. Modifiziertes PVC ist nicht zugelassen. Um die Funktionalität des Fenstersystems zu gewährleisten, sind ausnahmslos Dichtprofile entsprechend der Systemfreigabe zu verwenden. Dichtstoffe Dichtstoffe haben in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck nach DIN 18361 und DIN 18540 zu entsprechen. Auch müssen sie nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Die Verwendung hat nach den Vorschriften und Richtlinien der Dichtstoffhersteller zu erfolgen. Die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes muss bei Festlegung der Fugenbreite berücksichtigt werden. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Elastische Dichtstoffe müssen überstreichbar sein. Bauabdichtungsfolien Bauabdichtungsfolien, soweit gefordert, müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und DIN 18195 entsprechen. Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und sollen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Lufteinschlüsse an den Klebeflächen sind zu vermeiden. Grundsätzlich sind die Angaben des Folienherstellers für die Verarbeitung maßgeblich. Klebstoffe Für die Verleimung der Holzteile sind Klebstoffe entsprechend der geforderten Beanspruchungsgruppe nach EN 204 einzusetzen. Beschläge Die Beschläge müssen den zu erwartenden Belastungen entsprechend den Vorgaben des Systemherstellers ausgelegt werden und die verwendeten Werkstoffe gegen Korrosion geschützt sein. Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung soll gegeben sein. Geforderte Beschläge sind in der Positionsbeschreibung angegeben. Horizontale und vertikale Mittelverrieglungen sind entsprechend den Anforderungen einzukalkulieren, ebenso alle größen- und gewichtsabhängigen Zweitscheren. Öffnungsarten DIN L / DIN R und die Lage der Betätigungselemente sind vor Beginn der Arbeiten mit dem AG festzulegen. Fensterbeschläge grundsätzlich vorgerichtet zur nachträglichen Aufrüstung im eingebauten Zustand ohne Austausch des Grundbeschlags, Eckumlenkungen aus gekapseltem Aluminium-Spritzgussgehäuse und Edelstahleckumleitung. Einschließlich aller sonstigen erforderlichen Zubehörteile gemäß den Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers. Verglasung Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Windbelastung nach den Vorschriften der Glashersteller zu ermitteln. Falls zusätzliche Belastungen anzusetzen sind oder der Einbau von Sondergläsern geplant ist, wird in den einzelnen Positionsbeschreibungen darauf hingewiesen. Die Verglasung ist nach der "Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern" unter Beachtung der DIN 18361 auszuführen. Vorschriften der Isolierglashersteller sowie des Profilsystemlieferanten müssen beachtet werden. Für die Verglasung sind Mehrscheiben-Isoliergläser (2- bzw. 3-fach-Verglasung in Abhängigkeit zum erf. U-Wert) vorgesehen. Die Isoliergläser werden mit EPDM-Profildichtungen in die Rahmenprofile eingesetzt. Abdichtungen der Paneele erfolgen sinngemäß. Grundsätzlich soll eine innere Glasvorlage aus EPDM und außenseitig ein eckvulkanisierter EPDM Dichtungsrahmen als umlaufende Dichtungen eingesetzt werden. Bei Verglasungen mit absturz- bzw. durchsturzsichernden Eigenschaften sind diese Bereiche u. Glasaufbauten vom AN eigenverantwortlich, aufgrund der gültigen Normen u. Vorschriften, gemäß DIN 18008 bzw. TRAV/01-2003, zu ermitteln oder das Nachweisverfahren mittels Pendelschlagversuch bzw. statischem Nachweis zu führen. Bei Flügelübergrößen außerhalb des Systemstandards ist die Verglasung statisch tragend auszulegen und mit dem Flügelrahmen zu verkleben, sodass sie als statisch tragend angesetzt werden kann. Fenster und Türen erhalten beidseitig VSG Verbundsicherheitsglas. Allgemeines Alle bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Anfallendes Wasser muss unmittelbar und kontrolliert abgeführt werden. Konstruktionspläne Vom AN sind für Türen, Fenster und Fassaden vor der Ausführung von allen relevanten Detailpunkten inkl. Anschlüsse an das Bauwerk Konstruktionspläne anzufertigen und dem AG zur Kenntnis zu übergeben. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Wärmeschutz Vom AN sind für alle Türen, Fenster und Verkleidungen etc. Nachweise für die U-Werte (U W, U D, …), jeweils als Wert für das Gesamtbauteil sowie getrennt nach Rahmen und Verglasung, zu erstellen und an den AG zu übergeben. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Montage Falls im Leistungstext nicht anders beschrieben erfolgt eine Blendrahmen- bzw. Laschenmontage mit entsprechenden zugelassenen Befestigungsmitteln in den Holztafel-Wandelementen. Die mehr oder weniger aufwändige Führung der Abdichtbänder ist einzukalkulieren. In jedem Fall ist die Montageart in der Statik zu berücksichtigen und vor der Montage mit dem AG abzustimmen. Zur Befestigung der Elemente am Baukörper sind Ankerteile aus Aluminium oder aus feuerverzinkten Stahlteilen vorzusehen. Zur Befestigung des Ankers und der Elemente am Baukörper sind baubehördlich zugelassene Dübel zu verwenden, ein Anschießen ist nicht zulässig. Alle erforderlichen Stemm- und Bohrarbeiten, die mit dem Einbau direkt in Verbindung stehen, sind im Preis einzukalkulieren. Zusätzlich sind alle Verbindungsstellen zwischen Stahl und Aluminium durch Unterlegung von Kunststoff- oder EPDM-Streifen vollflächig voneinander zu trennen. Zur Verbindung zwischen Stahl und Aluminium sind grundsätzlich Edelstahlschrauben zu verwenden. Der AN hat die Befestigung und Herstellung der Elemente so auszuführen, daß Temperaturdehnungen und Spannungen geräuschlos aufgenommen werden. Die Montage der Elemente hat lot- und fluchtgerecht nach den bauseits in jedem Geschoß angelegten Markierungen, wie z.B. Meterrissen und Lotachsen, zu erfolgen. Bei Funken erzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Transparente Scheiben von Türblättern und gleichartigen Festverglasungen sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftragnehmer. Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein. Sämtliche Maße sind eigenverantwortlich durch den AN am Bau zu überprüfen, Abweichung von Maßen außerhalb der DIN 18 202 Maßtoleranzen im Hochbau-sind vor Ausführung der Bauleitung mitzuteilen. Während der Bauzeit sind zum Schutz vor Beschädigung der Elemente bei Transport und Lagerung geeignete Maßnahmen vorzunehmen.
Technische Vorbemerkungen für Fenster, Fassaden und Türen aus Aluminium / Holz-Aluminium
04.01 PR-Fassade Holz-Alu
04.01
PR-Fassade Holz-Alu
04.02 Holz-Alu-Fenster
04.02
Holz-Alu-Fenster
04.03 Holz-Alu-Türen
04.03
Holz-Alu-Türen
04.04 Alu-Rahmentüren
04.04
Alu-Rahmentüren
04.06 Sonnenschutz-Anlagen
04.06
Sonnenschutz-Anlagen
04.07 Stundenlohnarbeiten
04.07
Stundenlohnarbeiten