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KITA Bürkstraße Villingen-Schwenningen
Lage:
Bürkstraße 3
78054 Villingen-Schwenningen
Objektbeschreibung:
Im Stadtzentrum von Schwenningen soll in der Birkstraße eine
dreigeschossige Kindertagesstätte für 5 Gruppen gebaut werden.
Neben den großzügigen Gruppenräumen dienen auch die Flure als
Spielbereich für die Kinder.
Zudem erwartet die Kinder im Außenbereich ein weiteres Highlight.
Hier werden an dem außenliegenden Treppenturm zwei Rutschen errichtet.
Die Bauteile werden wie folgt ausgeführt (wesentliche
Konstruktionsbeschreibung):
Tragkonstruktion: Massivbau/ Ziegelmauerwerk
Nichttragende Innenwände: Trockenbau/ Hohlwände
Bodenplatte: Ortbeton ca. d=25 cm
Decken: Filigrandecken-Stahlbeton
Dach: Dachabdichtung Bituminös
Fenster: Kunststofffenster mit Aludeckschale
Außentüren: Aluminium
Gewerkespezifische Technische Vertragsbedingungen (GTV)
Gewerk: 53031 Dachabdichtung Bitumen
1 Allgemein
Bei der Angebotsbearbeitung sind neben diesen GEWERKESPEZIFISCHEN
TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN die ALLGEMEINEN AUSSCHREIBUNGS- UND
VERTRAGSBEDINGUNGEN (AAVB) und sofern vorhanden die BESONDEREN
VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB) bzw. PROJEKTSPEZIFISCHEN RANDBEDINGUNGEN des
Auftraggebers (AG) als Angebotsgrundlage zu beachten.
Alternativvorschläge zur beschriebenen Ausführung, die zu
wirtschaftlicheren Lösungen führen, sind grundsätzlich möglich und
erwünscht, soweit die geforderten Funktionen nicht beeinträchtigt
werden. Die Vorschläge sind unter Angabe der Minderkosten klar zu
erläutern.
Zu beachten ist neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik
(a.a.R.d.T.) auch die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen
Anforderungen. Es wird ausdrücklich ergänzend auf die Ziffer 3.2 AAVB
verwiesen.
2 Ausführungshinweise
2.1 Generell gilt:
Lieferung und Montage: Bei allen Positionen ist die Herstellung,
Materiallieferung und Montage eingeschlossen, sofern in den
beschriebenen Positionen keine anderen Angaben erfolgt sind.
Nebenleistungen: Alle Nebenleistungen gem. VOB/C bzw. der DIN 18299, wie
z.B. die Lieferung und Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistung
notwendigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge, sind in die Positionen
einzurechnen.
Gerüste: In der Regel stellt der AG dem Bieter/Auftragnehmer (AN) für
die Dauer der geplanten Montageleistung des AN ein Fassadengerüst zur
Verfügung. Falls der AG kein Gerüst stellt, erfolgt die
Leistungserbringung und Abrechnung über separate Positionen im
Leistungsverzeichnis. Gerüste bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50 m (z.B.
auf Balkonen oder Loggien etc.) sind generell in den Einheitspreisen des
AN enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
Schutzpflicht: Sämtliche Flächen und Einbauteile, die durch die
auszuführenden Arbeiten eine Beschädigung oder Verschmutzung erfahren
können, sind in dafür geeigneter Weise zu schützen. Eine gesonderte
Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Arbeitsreihenfolge: Sollten Teilleistungen in zeitlich versetzten
Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur
Ausführung kommen, sind diese Aufwendungen mit dem Einheitspreis
abgegolten.
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt.
Mehrkosten entstehen dem AG dadurch nicht.
Leistungsbereiche: Der AG behält sich vor, in sich geschlossene
Leistungsbereiche getrennt zu vergeben. Sollte eine Leistung nicht im
Angebotsumfang des AN liegen, wird dennoch um Abgabe des zum Teil
ausgefüllten LV's gebeten.
Prüfung & Koordination: Der AN ist verpflichtet, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit,
fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die zu
erwartende Beanspruchung. Sinnvolle oder notwendig erscheinende
Änderungen oder Zusätze sind je nach Umfang mit einer entsprechenden
Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen bzw. als Änderung direkt
in der jeweiligen Position zu vermerken.
Die Dachdichtung muss als funktionsgerechte Einheit betrachtet werden,
die den Beanspruchungen durch die örtlichen klimatischen Bedingungen,
der Nutzung der Dachfläche und des Gebäudes genügt.
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern sie
im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgewiesen sind:
Planung: Die Gefälleplanung sowie die Wind-Sog-Berechnung sind vom AN
gem. den Örtlichkeiten zu erstellen und dem AG rechtzeitig vorzulegen
und freizugeben.
Lagesicherung: Die Lagesicherung des Dachaufbaus mit allen Schichten
muss gem. der DIN EN 1991 erfolgen.
Die Berechnungen hierfür (alle Schichten) sind vom NU zuerstellen auch
wenn die Auflast bauseits erfolgt.
Der AN hat bei allen Außenbauteilen eigenverantortlich die Einhaltung
der Windsogsicherung nach DIN 1055, Teil 4 sowie der
Flachdachrichtlinien einzuhalten und dementsprechende mechan.
Sicherungen und Maßnahmen wie statisch nachweisbare Verdübelung von
Randbereichen etc. in den jeweiligen EP mit einzukalkulieren. Der AN hat
für alleFlachdächer eine Windlastberechnung des Bahnenherstellers
vorzulegen und seine Verlegeart darauf abzustellen.
Der Abschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteilen erfolgt unter
Beachtung der jeweilig anzuwendenden Anwendungskategorie gem. DIN 18531
und/oder der DIN 18195 und/oder sonstigen anzuwendenden Richtlinien,
Normen etc. ggf. mit Klemmflanschen, Klemmschienen einschl. deren
Lieferung und Einbau.
Alle notwendigen Abstufungen, Schrägverläufe, Gehrungen, Eck- und
Endausbildungen, freie Ränder, Abschlüsse Formstücke usw. des
Dachabdichtungsaufbaus, der Wandanschlüsse, Abdeckungen, Verwahrungen
etc. sind Bestandteil der Leistung.
Dachabdichtungen: Erforderliche Nachweise und Prüfzeugnisse für die
Gütesicherung sind unaufgefordert, in der jeweils neuesten Fassung,
innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung vorzulegen
(Materialzulassungen / Systemzulassungen soweit erforderlich).
Gewährleistung in projektspezifischen Angaben enthalten
Materialien: Es dürfen nur aufeinander abgestimmte Systeme verwendet
werden, insbesondere ist die Materialverträglichkeit zu beachten.
Es darf kein Oxidationsbitumen verwendet werden.
Vorleistungen: Die Rohbautoleranzen und bauseitigen Vorleistungen sind
vor Ausführungsbeginn zu überprüfen.
Dehnfugen: Der AN hat sich über die Dehnfugen am Bauwerk zu informieren
und diese bei der Ausführung zu berücksichtigen. Die Vergütung erfolgt
gemäß separater LV-Position.
Untergrundvorbereitung: Auf dem Untergrund vorhandener Niederschlag ist
unbedingt zu entfernen.
Ausführung: Besonders zu beachten ist der ordnungsgemäße Anschluss der
Dampfsperre an Rändern und Durchdringungen, auch bei nachträglichem
Anarbeiten von Teilen.
Abschlüsse: Sämtliche Eckausbildungen, Gehrungsschnitte und Abkantungen
sind fachgerecht auszuführen.
Dachabläufe: Im Bereich der Dachabläufe ist die Dämmung leicht
auszunehmen, so dass Regenwasser ungehindert ablaufen kann.
Schutz vor Rückstau: Herstellen einer Abschottung im Bereich der
Dachabläufe zum Schutz der Dämmung vor Rückstau.
Schutz der Wärmedämmung: Schützen der Wärmedämmung vor
Witterungseinflüssen, z.B. Abschotten der Tagesleistung.
Bekiesung und Begrünung: Erst nach technischer Zustandsfeststellung
durch den AG darf die Bekiesung bzw. Begrünung der Dachfläche (gilt auch
für Teilflächen) erfolgen.
Gewerkespezifische Technische Vertragsbedingungen (GTV)
Gewerk: 53031 Dachbegrünung
1 Allgemein
Bei der Angebotsbearbeitung sind neben diesen GEWERKESPEZIFISCHEN
TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN die ALLGEMEINEN AUSSCHREIBUNGS- UND
VERTRAGSBEDINGUNGEN (AAVB) und sofern vorhanden die BESONDEREN
VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB) bzw. PROJEKTSPEZIFISCHEN RANDBEDINGUNGEN des
Auftraggebers (AG) als Angebotsgrundlage zu beachten.
Alternativvorschläge zur beschriebenen Ausführung, die zu
wirtschaftlicheren Lösungen führen, sind grundsätzlich möglich und
erwünscht, soweit die geforderten Funktionen nicht beeinträchtigt
werden. Die Vorschläge sind unter Angabe der Minderkosten klar zu
erläutern.
Zu beachten ist neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik
(a.a.R.d.T.) auch die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen
Anforderungen. Es wird ausdrücklich ergänzend auf die Ziffer 3.2 AAVB
verwiesen.
2 Ausführungshinweise
2.1 Generell gilt:
Lieferung und Montage: Bei allen Positionen ist die Herstellung,
Materiallieferung und Montage eingeschlossen, sofern in den
beschriebenen Positionen keine anderen Angaben erfolgt sind.
Nebenleistungen: Alle Nebenleistungen gem. VOB/C bzw. der DIN 18299, wie
z.B. die Lieferung und Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistung
notwendigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge, sind in die Positionen
einzurechnen.
Die verwendeten Geräte und Maschinen sind in den jeweiligen
Dachbelastungen anzupassen. Dies gilt auch für
Aufschüttungen/Stapelungen von Baustoffen, wie z.B. Substrate.
Die Dachbegrünung muss als funktionsgerechte Einheit betrachtet werden,
welche den Beanspruchungen durch die örtlichen klimatischen Bedingungen,
der Nutzung der Dachfläche und des Gebäudes genügt. Im Leistungsumfang
sind deshalb alle zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Einbauteile,
Befestigungsmittel, Kleinmaterialien, usw., auch wenn diese in den
Texten des Leistungsverzeichnisses nicht besonders erwähnt sind, und
alle Nebenleistungen enthalten.
Gerüste: In der Regel stellt der AG dem Bieter/Auftragnehmer (AN) für
die Dauer der geplanten Montageleistung des AN ein Fassadengerüst zur
Verfügung. Falls der AG kein Gerüst stellt, erfolgt die
Leistungserbringung und Abrechnung über separate Positionen im
Leistungsverzeichnis. Gerüste bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50 m (z.B.
auf Balkonen oder Loggien etc.) sind generell in den Einheitspreisen des
AN enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
Schutzpflicht: Sämtliche Flächen und Einbauteile, die durch die
auszuführenden Arbeiten eine Beschädigung oder Verschmutzung erfahren
können, sind in dafür geeigneter Weise zu schützen. Eine gesonderte
Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Arbeitsreihenfolge: Sollten Teilleistungen in zeitlich versetzten
Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur
Ausführung kommen, sind diese Aufwendungen mit dem Einheitspreis
abgegolten.
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt.
Mehrkosten entstehen dem AG dadurch nicht.
Leistungsbereiche: Der AG behält sich vor, in sich geschlossene
Leistungsbereiche getrennt zu vergeben. Sollte eine Leistung nicht im
Angebotsumfang des AN liegen, wird dennoch um Abgabe des zum Teil
ausgefüllten LVs gebeten.
Prüfung & Koordination: Der AN ist verpflichtet, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit,
fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die zu
erwartende Beanspruchung. Sinnvolle oder notwendig erscheinende
Änderungen oder Zusätze sind je nach Umfang mit einer entsprechenden
Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen bzw. als Änderung direkt
in der jeweiligen Position zu vermerken.
Die Dachbegrünung muss als funktionsgerechte Einheit betrachtet werden,
die den Beanspruchungen durch die örtlichen klimatischen Bedingungen,
der Nutzung der Dachfläche und des Gebäudes genügt.
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern sie
im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgewiesen sind:
Planung: Vom Ersteller der Dachbegrünung ist das Gewerk Abdichtung,
einschließlich der regelgerechten An- und Abschlüsse, vor dem
Ausführungsbeginn durch Inaugenscheinnahme zu prüfen.
Lagesicherung: Die vorhandene Windsogberechnung ist vor Ausführung zu
prüfen.
Ausführung: Die Begrünung der Dachfläche darf erst nach einer
technischen Zustandsfeststellung (Dichtigkeitsprüfung) der
fertiggestellten Dachhaut durch den AN erfolgen
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Materialien können in einem
Dachbegrünungssystem nach Wahl des AN angeboten werden. Die angebotenen
Fabrikate, Aufbaudicken und Flächenbelastung sowie
Wasserspeicherkapazität etc. sind im Leistungsbeschrieb einzutragen und
ein Prospekt ist dem Angebot beizulegen. Ohne diese Angaben wird die
Angebotsauswertung nicht erfolgen.
Materialien müssen den einschlägigen Richtlinien entsprechen und die
maßgeblichen Gütezeichen tragen.
Für Vegetationstragschichten ist zu beachten:
Werden im Leistungsverzeichnis keine detaillierten Angaben über die Art
der Vegetationsschicht gemacht, obliegt dem AN, die geeignete Ausführung
für den vorgesehenen Aufbau und die vorgesehene Begrünung anzubieten.
Werden Einzelheiten gemacht, so sollen folgende Bezeichnungen der
Ausführung zugrunde gelegt werden:
- Bodengemisch (verbesserter Ober- bzw. Unterboden)
- Schüttstoffgemisch (mineralisches Schüttstoffgemisch mit oder ohne
organische Bestandsteile)
- Schüttstoff (mineralischer, poröser Stoff)
- Substrate aus (modifiziertem) Schaumstoff
- Substrate aus (verfestigten) Mineralfasern
- Vegetationsmatten (vorgefertigte Trägermatten - geotextil ausgebildet
- mit Schüttstoffgemischen).
Der pH-Wert wird dabei wie folgt eingesetzt:
* für Intensivbegrünungen 5,5 - 7
* für Extensivbegrünung 6,5 - 8
Unabhängig davon sind die optimalen Werte für bestimmte Vegetationsarten
nicht wesentlich zu überschreiten. Der Nährstoffgehalt ist auf die
vorgesehene Bepflanzung und Bewässerungsart abzustimmen und auf
Anforderung nach Herstellerangabe nachzuweisen.
Das Pflanzsubstrat für extensive Dachbegrünungen muss weniger als 20
Gewichtsprozent an organsichen Bestandteilen enthalten.
Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von unerwünschtem
Aufwuchs sind verboten.
Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von Schädlingen und
Krankheiten dürfen nur mit Genehmigung des AG verwendet werden.
Es ist darauf zu achten, dass bei angrenzenden Verwahrungen
verschiedener Positionen die Anschlüsse bzw. Übergänge exakt und
einwandfrei ausgeführt werden.
Die Wandverkleidungen dürfen keinesfalls beschädigt oder verschmutzt
werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Einbauteile wie
Dacheinläufe, Oberlichter etc. nicht durch Verunreinigungen oder
Beschädigungen während der Bauzeit in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt
werden. Diese Teile sind daher besonders zu schützen. Gegebenenfalls
behält sich die Bauleitung das Recht vor, verschmutzte oder beschädigte
Elemente auf Kosten des AN auszutauschen.
Jahreszeitliche Termine für Pflanz- und Saatarbeiten sind zu beachten.
Vor allem Sprossenaussaaten und Ansaaten sind in der passenden
Jahreszeit auszuführen (Frühjahr oder Herbst). Dachbegrünung bis zur
vollständigen Verwurzelung feucht halten, inkl. notwendige Schneide- und
Anpaßarbeiten ggf. Substratfehlstellen auffüllen.
Fertigstellungspflege Extensivbegrünung: Die Pflege der
Extensivbegrünung bis zur Erreichung eines abnahmefähigen Zustandes
erfolgt nach den FLL-Richtlinien für Dachbegrünungen (jeweils neuste
Ausgabe).
Gewerkeübersicht/Dachübersicht
Die Dachflächen gliedern sich in folgende Bereiche:
Flachdach 1: KITA
Höhe der Dachfläche über Gelände bzw. Fußboden EG: ca. 11, 10 m
Dachneigung: ca. 2 %
Abmessung im Grundriss-Dachfläche 1: ca. 28,07 x 13,55 m
Abmessung im Grundriss-Dachfläche 2: ca. 16,99 x 7,50 m
[x] siehe auch beiliegende Pläne
Sonstiges
geplant:
[x] Photovoltaik vom
[x] Peter Gross
[ ] BH
[x] Stahlbetondecke
[x] TGA Aufbauten - Lüftungsgerät/ Wärmepumpen
Dachart:
[x] Flachdach
Tragdecke:
[x] Beton
[x] ohne Gefälle
Dachnutzung:
[x] genutzt
[ ] nicht genutzt
Dachbauweise:
[x] Warmdach
[ ] Umkehrdach
Wärmedämmung:
[ ] PIR / PUR
[x] EPS
[ ] MiWo
[ ] Schaumglas
Dachabdichtung:
[x] Bitumen
[ ] Folien
[ ] durchwurzelungsfest gemäß FLL
Absturzsicherung:
[x] vorhanden
[ ] nicht vorhanden
im Bereich des Hauptbereichs des Daches
zulässige Verkehrslast/ Nutzlast: 4,00 kN/m2 bei voller Wassersättigung
der Dachbegrünung
Standortbedingungen-/Vorgaben für die Pflanzenwahl:
[x] Sonne
[ ] Halbschatten
[ ] Schatten
Umlagen für Nachunternehmerleistungen:
1,6% für Baustrom, Bauwasser und Sanitäreinrichtungen
0,5% für die Bauwesenversicherung
KITA Bürkstraße Villingen-Schwenningen
Die Mengen in diesem Abschnitt wie
- Untergrund reinigen
- Dampfsperre
- Dämmung
- Abdichtung
beziehen sich ausschließlich auf die horizontalen
Dachflächen.
Die Mengen für die Anschlüsse, wie z.B.
1. vertikal
- aufgehenden Wänden starr/beweglich (vertikal)
- Fenster- und Türenelemente (vertikal)
- Lichtkuppeln/Lichtbänder (vertikal)
2. vertikal/horizontal
- Attiken
3. Sonstiges
- vorgehängten Rinnen
- Durchdringungen etc.
werden in den Positionen "Anschlüsse" berücksichtigt.
Die Mengen in diesem Abschnitt wie
1 Dachabdichtungsarbeiten - KITA
1
Dachabdichtungsarbeiten - KITA
1. 1 Dachabdichtungsarbeiten Kita
1. 1
Dachabdichtungsarbeiten Kita
1. 2 Dachabdichtungsarbeiten Vordach
1. 2
Dachabdichtungsarbeiten Vordach
1. 3 Dachabdichtungs-Anschluss an
Fenster-/Türelemente
1. 3
Dachabdichtungs-Anschluss an
Fenster-/Türelemente
1. 5 Sockelabdichtung
1. 5
Sockelabdichtung
1. 6 Wartung
1. 6
Wartung