Tiefbau
Kita Ratingen, Liebigstraße
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Hinweistext – Erdarbeiten Die Ausführung der Erdarbeiten hat gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses, des Baugrundgutachtens sowie den einschlägigen Normen (insbesondere DIN 18300) zu erfolgen. Bodenverhältnisse und Materialtrennung Im Baufeld sind unterschiedliche Bodenarten sowie belastete Materialien vorhanden, insbesondere: Oberboden bindige Auffüllungen gewachsene Sande Schlacken (Sondermaterial / gefährlicher Abfall) Diese Materialien sind bereits beim Aushub strikt getrennt zu behandeln, zu lagern und zu entsorgen. Eine Vermischung der Materialfraktionen ist unzulässig. Die erforderlichen Maßnahmen zur Trennung (z. B. getrennte Lagerflächen, Container, Kennzeichnung) sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Umgang mit belasteten Materialien Schlacken sind als gefährlicher Abfall (AVV 17 05 03*) einzustufen und unmittelbar nach Freilegung getrennt aufzunehmen, in geeignete Container zu verladen und über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zu entsorgen. Eine offene Zwischenlagerung ist unzulässig. Die Entsorgung hat einschließlich elektronischem Begleitscheinverfahren zu erfolgen. Entsorgung und Nachweise Der Auftragnehmer schuldet: vollständige Mengennachweise je Materialfraktion Wiegescheine und Entsorgungsnachweise Begleitscheine für gefährliche Abfälle Fotodokumentation der Materialtrennung Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bauablauf und Witterung Die bindigen Böden sind witterungsempfindlich. Änderungen der Bodeneigenschaften durch Niederschläge sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Maßnahmen zur Sicherung der Baugrube (z. B. Abdeckung, Entwässerung) sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Baugrube und Ausführung Die Baugrube ist entsprechend den vorgegebenen Böschungen und Tiefen herzustellen. Die Baugrubensohle ist unmittelbar vor den Folgearbeiten planeben herzustellen und entsprechend den Anforderungen zu verdichten. Hindernisse im Boden Im Boden vorhandene Hindernisse (z. B. Mauerwerk, Beton) sind im Rahmen der Erdarbeiten zu beseitigen und zu entsorgen. Diese Leistungen sind, sofern nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nachunternehmerbedingungen Die Einheitspreise sind als Festpreise zu kalkulieren und beinhalten sämtliche Nebenleistungen. Erschwernisse aus: Bodenverhältnissen gemäß Baugrundgutachten Materialtrennung beengten Baustellenverhältnissen Bauablaufstörungen Witterungseinflüssen sind in die Preise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Haftung Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Erdarbeiten sowie die fachgerechte Entsorgung verantwortlich. Alle aus fehlerhafter Ausführung, unzureichender Trennung oder unsachgemäßer Entsorgung entstehenden Folgekosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Hinweistext – Erdarbeiten
01 Rodungen
01
Rodungen
01.01 Positionen
01.01
Positionen
01.02 Oberbodenarbeiten
01.02
Oberbodenarbeiten
01.03 Baugrubenaushub
01.03
Baugrubenaushub
01.04 Tragschichten
01.04
Tragschichten
01.05 Brunnenfundamente
01.05
Brunnenfundamente