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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Baubeschreibung:
Auf dem Gelände der ehemaligen Kita Lenneteich (Unterer
Worthhagen 15, Lüdenscheid)
soll ein fünfgruppiger Kita-Neubau mit angeschlossenem
Jugendtreff/After School Bereich
inkl. der erforderlichen Außenspielflächen,
Stellplätzen und Erschließungsflächen errichtet
werden.
Sonstiges:
Dem Bieter wird empfohlen sich vor Angebotsabgabe über
Art und Umfang der Leistung vor Ort kundig zu machen.
In die Einheitspreise einzurechnen (sofern nicht
seperat ausgeschrieben) sind die Baustelleneinrichtung,
Maschinen, Werkzeuge, erforderliche Arbeitsgerüste,
Unterkünfte und sonstige
Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der
Bauleistungen erforderlich sind. Vorgenannte
Arbeitsmittel auf die Baustelle bringen, bereitstellen
und - soweit der Geräteseinsatz nicht gesondert
vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der
dafür notwendigen Arbeiten.
Mitgeltende Dokumente:
- Grundrisse
- Schnitte
Baubeschreibung:
2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
2.01 Diese Vorbemerkungen sind ZTV - Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen - und gültig in
Verbindung mit den ATV - Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen - DIN 18 299, sowie den ATV zur DIN
18 353 Estricharbeiten.
2.02 Sind in diesem LV für Erstellen, Vorhalten und
Beseitigen der Baustelleneinrichtung keine besonderen
Positionen aufgeführt, so sind diese Kosten in die
Einheitspreisen einzurechnen.
2.03 Die Erstellung des Baustromanschlusses, Verteiler
usw., ist für alle Gewerke im LV Rohbauarbeiten
erfasst. Alle anderen Gewerke haben auf eigene Kosten
von dort aus Strom zu entnehmen. evtl. eigene
Unterverteilungen etc. zu erstellen und wieder zu
beseitigen.
2.04 Wie Pos. 2.03, jedoch für Bauwasser.
2.05 Wie Pos. 2.03, jedoch für Toilettenwagen
2.1 Estricharbeiten DIN 18 353
2.1.01 Die Originalausschreibung ist vollständig
auszufüllen. Das angebotene System muss die
nachfolgende technische Beschreibung erfüllen.
Abweichungen sind schriftlich separat mitzuteilen bzw.
die Gleichwertigkeit zu begründen und nachzuweisen.
2.1.02 Alle erforderlichen Arbeitsgerüste, Schutz- und
Sicherungsmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien und
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
sind in die Einheitspreisen einzurechnen, wenn hierfür
keine separate Position im Leistungsverzeichnis
vorgegeben ist.
2.1.03 Fremdmaterialien sowie Einrichtungsgegenstände
und Transportwege sind in geeigneter Form vor
Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Alle
aufgetretenen Beschädigungen und Verschmutzungen sind
sofort restlos zu beseitigen. Falls dies dem
Auftragnehmer aus technischen oder sonstigen Gründen
nicht möglich ist, werden die Arbeiten von Drittfirmen
auf Kosten des Auftragnehmers ausgeführt. Die
Bauleitung ist berechtigt, diese Kosten von den Teil-
und Schlussrechnungen abzuziehen.
2.1.04 Alle auf der Baustelle arbeitenden Auftragnehmer
sind verpflichtet einander nicht zu gefährden und zu
behindern sowie sich optimal zu koordinieren. Sollte es
durch gelagertes Material zu Behinderungen kommen, ist
dieses auf Verlangen der Bauleitung kurzfristig
umzusetzen. In Konfliktfällen entscheidet die
Bauleitung nach eigenem Ermessen. Die
Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt davon
unberührt.
2.1.05 Vor Beginn der Arbeiten sind alle erforderlichen
Maße an der Baustelle zu nehmen.
2.1.06 Vor Beginn der Arbeiten ist ein Ablaufplan zur
Genehmigung vom AN der Bauleitung vorzulegen, der in
Abstimmung mit den anderen Gewerken zu erstellen ist.
2.1.07 Alle Materialien sind, sofern im LV nichts
gegenteiliges beschrieben ist, einschließlich Lieferung
und Transport auf der Baustelle bis zum Verwendungsort
anzubieten.
2.1.08 Alle Arbeiten sind komplett einschl. aller,
eventuell erforderlicher, Anpassungs- und
Befestigungsarbeiten und einschließlich allen Zubehörs
anzubieten und auszuführen.
2.1.09 Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat
in Übereinstimmung mit den allgemeinen
Vertragsbedingungen (VOB), den DIN Normen, den
Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Behörden,
den Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften sowie den Hinweisen und
Richtlinien der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie
gelten vollinhaltlich als Ergänzung der
Leistungsbeschreibung.
2.1.10 Ergeben sich auf der Baustelle Unstimmigkeiten,
Auftragsmehrungen oder -minderungen, bzw. Bedenken des
AN bezüglich der geplanten Ausführung, so hat dies der
AN unverzüglich, vor Ausführungsbeginn der betreffenden
Leistungen schriftlich der Bauleitung mitzuteilen und
das weitere Vorgehen erst abzustimmen. Vor
Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Örtlichkeit
sowie Anlieferungs-, Transport-, Lager-, Montage- und
Einbaumöglichkeiten zu informieren sowie sich über den
Umfang der Leistungen Klarheit zu verschaffen. Sollten
dabei Bedenken gegen die Art der Ausführung, der
Untergrundbeschaffenheit o. Ä. auftreten, sind diese
vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber auszuräumen.
2.1.11 Alle aus vorstehenden Forderungen entstehende
Kosten sind, sofern im LV nichts Gegenteiliges
beschrieben ist in den Einheitspreise zu erfassen.
2.2.01 Zementestriche als Nutzestriche oder als
Unterlage für bauseitige Beläge, sind gem. DIN 18 560
in der Festigkeitsklasse ZE 20, ZE 30, ZE 40 und ZE 50
herzustellen, die jeweiligen Festigkeitsklassen sind
der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zur Rezeptur wird auf die Vorschriften der DIN 18560,
Teil 1 sowie auf das AGI - Arbeitsblatt 11
hingewiesen.
2.2.02 Vor Beginn der Arbeiten sind vor Ort alle
Detailpunkte, An- und Abschlüsse unter Berücksichtigung
der vorhandenen Ausführungspläne mit der Bauleitung
abzusprechen.
2.2.03 Notwendiges Anarbeiten an Bodeneinläufe,
Lüftungskanäle usw. ist in die Einheitspreise e
inzurechnen. Vor Angebotsabgabe hat sich der AN
ausreichend zu informieren.
2.2.04 Alle Estrichflächen für die ein Fliesenbelag
vorgesehen ist, sind mit erhöhten Anforderungen an die
Ebenheit herzustellen. Unklarheiten sind, vor
Ausführung der Arbeiten, mit der Bauleitung
auszuräumen.
2.2.05 Bei ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes
sowie bei zu erwartender Mehrstärke > 20 % der
vorgesehenen Nenndicke ist unverzüglich die Bauleitung
zu informieren.
2.2.06 Estriche auf Dämmschichten zur Aufnahme von
Stein- oder keramischen Belägen müssen mind. 45 mm dick
sein, Zementestriche sind zusätzlich zu bewehren.
2.2.07 Estriche dürfen nur ab einer Mindesttemperatur
von + 5° C hergestellt werden, wenn das Bindemittel
keine anderen Temperaturen erfordert oder zulässt.
2.2.08 Gebäudetrennfugen sind an gleicher Stelle und in
ausreichender Breite zu übernehmen.
2.2.09 Bei mehrlagigen Belägen müssen die Arbeitsnähte
der einzelnen Lagen gegeneinander versetzt werden.
2.2.10 Trennfugen als Arbeitsfugen sind gemäß
Herstellervorschriften in Eigenverantwortung des AN
nach Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen
2.2.11 Aus technischen Gründen kann von einem
durchgehenden Arbeitseinsatz nicht ausgegangen werden.
So ist z. B. in Teilflächen Estrich einzubauen, die der
Witterung ausgesetzt sind und deren Decke erst zu einem
späteren Zeitpunkt betoniert werden können. Dies ist
vor Angebotsabgabe zu beachten.
2.2.12 Ablaufbedingte Schutzabdeckungen von
Estrichflächen mit Folie sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
2.2.13 Auf beengte Platzverhältnisse, Lager- und
Arbeitsflächen betreffend wird hingewiesen. Auch
muss mit überlangen Pumpstrecken gerechnet werden.
Entsprechende Erschwernisse sind in die
Einheitspreise einzurechnen und berechtigen nicht zu
Nachforderungen.
2.2.14 Auf die strikte Einhaltung der geplanten
Estrichhöhen wird ausdrücklich hingewiesen, Übergänge,
Türschwellen etc. sind kleiner 2 cm auszuführen.
Zusätzliche Leistungen wie Aufspachtelungen,
Anrampungen auf Grund falscher Estrichhöhen werden zu
Lasten des AN abgerechnet.
Mitgeltende Normen und Vorschriften:
- DIN 18 202 Maßtoleranzen im Hochbau, Tabelle 3, Zeile
2
- DIN 18 299 ATV "Allgemeine Regeln für Bauarbeiten
jeder Art"
- DIN 18 353 ATV "Estricharbeiten"
- DIN 18 560 Estriche im Bauwesen, T. 2 Estriche auf
Dämmschichten
- DIN 18 560 Estriche im Bauwesen, T. 3 Verbundestriche
- DIN 18 560 Estriche im Bauwesen, T. 4 Estriche auf
Trennschicht
- DIN 18 560 Estriche im Bauwesen, T. 5 Zementgebundene
Hartstofestriche
- DIN 16 945 Reaktionsharze, Reaktionsmittel und
Reakt.Harzmassen
- DIN 1 100 Hartstoffe für zementgebundene
Hartstofestriche
- DIN 1 164 Portland-, Eisenportland-, Hochofen- und
Trasszement
- DIN 4 208 Anhydritbinder
- DIN 18 164 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das
Bauwesen
- DIN 18 165 Faserdämmstoffe für das Bauwesen
- DIN 488 Betonstahl, Betonstahlmatten und
Bewehrungen
- DIN 52 100 Prüfung von Naturstein
Oben aufgeführte Normen erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
01 Estricharbeiten
01
Estricharbeiten
Vorbemerkungen:
Die Ausführung ist mit der Bauleitung abzustimmen.
Alle Räume sind mit Messmarken für die spätere
Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes des Estrichs zu
versehen. Dies ist entsprechend in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die Planung sieht die 3 Fußbodenbeläge vor, die den
beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen sind:
FL = Fliese
LN = Linoleum
FA Fussbodenbeständiger Anstrich
Die Raumangaben entnimmt man dem Planstempel:
Vorbemerkungen:
01.__. 1 Zementestrich CT-C30-F4 als schwimmender Estrich im Erdgeschoss Liefern und Herstellen eines schwimmenden
Zementestrichs ohne Gefälle, Mindestgüte CT-C30-F4
gemäß DIN 18560-2 und DIN EN 13813.
Auf das Vermeiden von Schallbrücken ist zu achten,
einschl. erf. Arbeitsfugen durch Kellenschnitte, sowie
Randabstellungen.
Aufbau:
- 0,50 cm PVC Belag (bauseits)
- 8,00 cm Zementestrich
- PE-Folie (Bedarfsposition)
- 3,00 cm Trittschalldämmung WLG 040, Anwendungstyp DES
sm, dynamische Steifigkeit = 30 MN/m³ (bauseits)
- 12,00 cm Ausgleichlage aus EPS, WLG 035 (bauseits)
- 0,5 cm Dampfsperre (bauseits)
Fußbodenaufbau gesamt: 240 mm einschließlich Dämmung
und Bodenbelag
Einbauort: Erdgeschoss
01.__. 1
Zementestrich CT-C30-F4 als schwimmender Estrich im Erdgeschoss
23.00
m²
01.__. 2 Zementestrich CT-C30-F4 als Heizestrich im Erdgeschoss Liefern und Herstellen eines Zementestrichs als
Heizestrich ohne Gefälle (die Trittschalldämmung /
Tackerplatte wird vom Heizungsbauer geliefert und
verlegt), Mindestgüte CT-C30-F4 gemäß DIN 18560-2 und
DIN EN 13813.
Auf das Vermeiden von Schallbrücken ist zu achten,
einschl. erf. Arbeitsfugen durch Kellenschnitte.
Auf einen lückenlosen Anschluss an die bauseits
verlegten Heizleitungen / -rohre ist sorgsam zu achten,
alle erforderlichen Zusatzstoffe- und Mittel sind zu
liefern und fachgerecht einzuarbeiten.
Estrich verdichten und die Oberfläche für die Verlegung
von Fliesen im Dünnbett/textilen Belägen eben und glatt
abziehen.
Aufbau:
- 0,5 cm PVC Belag (bauseits)
- Estrichdicke: 8,00 cm, mind. 4,50 cm Überdeckung über
Heizungsrohr
- 3,00 cm Systemplatte (bauseits)
- 12,00 cm Ausgleichlage aus EPS, WLG 035 (bauseits)
Bei Heizestrichen: Für nachfolgende CM-Messungen sind
entsprechend viele Prüfstellen zu markieren.
Fußbodenaufbau gesamt: 240 mm einschließlich Dämmung
und Bodenbelag
Einbauort: Erdgeschoss
01.__. 2
Zementestrich CT-C30-F4 als Heizestrich im Erdgeschoss
628.00
m²
01.__. 3 Zementestrich CT-C30-F4 als schwimmender Estrich im Obergeschoss Liefern und Herstellen eines schwimmenden
Zementestrichs ohne Gefälle, Mindestgüte CT-C30-F4
gemäß DIN 18560-2 und DIN EN 13813.
Auf das Vermeiden von Schallbrücken ist zu achten,
einschl. erf. Arbeitsfugen durch Kellenschnitte, sowie
Randabstellungen.
Aufbau:
- 0,50 cm PVC Belag (bauseits)
- 6,50 cm Zementestrich
- PE-Folie (Bedarfsposition)
- 3,00 cm Trittschalldämmung WLG 040 (bauseits)
- 6,00 cm Ausgleichlage aus EPS, WLG 035 (bauseits)
Fußbodenaufbau gesamt: 160 mm einschließlich Dämmung
und Bodenbelag
Einbauort: Obergeschoss
01.__. 3
Zementestrich CT-C30-F4 als schwimmender Estrich im Obergeschoss
9.00
m²
01.__. 4 Zementestrich CT-C30-F4 als Heizestrich im Obergeschoss Liefern und Herstellen eines Zementestrichs als
Heizestrich ohne Gefälle (die Trittschalldämmung /
Tackerplatte wird vom Heizungsbauer geliefert und
verlegt), Mindestgüte CT-C30-F4 gemäß DIN 18560-2 und
DIN EN 13813.
Auf das Vermeiden von Schallbrücken ist zu achten,
einschl. erf. Arbeitsfugen durch Kellenschnitte.
Auf einen lückenlosen Anschluss an die bauseits
verlegten Heizleitungen / -rohre ist sorgsam zu achten,
alle erforderlichen Zusatzstoffe- und Mittel sind zu
liefern und fachgerecht einzuarbeiten.
Estrich verdichten und die Oberfläche für die Verlegung
von Fliesen im Dünnbett/textilen Belägen eben und glatt
abziehen.
Aufbau:
- 0,50 cm PVC Belag (bauseits)
- Estrichdicke: 6,5 cm, 4,5 cm Überdeckung über
Heizungsrohr
- 3,00 cm Systemplatte (bauseits)
- 6,00 cm Ausgleichlage aus EPS, WLG 035 (bauseits)
Bei Heizestrichen: Für nachfolgende CM-Messungen sind
entsprechend viele Prüfstellen zu markieren.
Fußbodenaufbau gesamt: 160 mm einschließlich Dämmung
und Bodenbelag
Einbauort: Obergeschoss
01.__. 4
Zementestrich CT-C30-F4 als Heizestrich im Obergeschoss
628.00
m³
01.__. 5 Dehnfugen im Heizestrich Liefern und Herstellen von Dehnungsfugen im Heizestrich
der zuvor beschribenen Pos. mit Fugenprofil der Fa.
Guggemos, TFH 80 oder glw.
Profil setzen und gegen seitlichen Versatz fixieren,
einschl. Lieferung und Einbau von Estrichdübeln gegen
Höhenversatz im Fugenbereich.
01.__. 5
Dehnfugen im Heizestrich
151.00
m
01.__. 6 Estrich als Mehr- und Minderstärke Mehr- und Minderstärken Estrich bei zuvor genannten
Pos. 1-4, je 1 cm/m²
01.__. 6
Estrich als Mehr- und Minderstärke
O
1.00
m²
01.__. 7 Mehr- und Minderstärken Ausgleichslage WLG 035 je 1 cm/m² Mehr- und Minderstärken Ausgleichslage aus Pos. 1-4,
der WLG 035, je 1 cm/m²
01.__. 7
Mehr- und Minderstärken Ausgleichslage WLG 035 je 1 cm/m²
O
1.00
m²
01.__. 8 Zulage Glasfaser-Bewehrung Zulage für Estrichbewehrung in Bereichen mit
keramischen Belägen als Glasfaserbewehrung
Einbauort: siehe Planunterlagen, EG und OG
01.__. 8
Zulage Glasfaser-Bewehrung
253.00
m²
01.__. 9 Zulage Gefälleestrich Zulage für die Ausbildung von Gefälleestrich in
Duschbereichen und an Bodeneinläufen.
01.__. 9
Zulage Gefälleestrich
66.20
m²
01.__. 10 Estrich Schalungselement, h = 170 mm Schalungselement zur Herstellung von sauberen Rändern
bei Treppenaufgängen, Emporen und Podesten, als
Putzträger geeignet
Produkt: z.B. Gefidehn® Estrichrandschalung oder
gleichwertig
01.__. 10
Estrich Schalungselement, h = 170 mm
10.00
m
01.__. 11 Zulage Estrichabsenkung für Sauberlaufzone Sauberlaufzone im Hauseingang, ca. 2,10 x 2,10 m
einschließlich Anpass-und Nebenleistungen
01.__. 11
Zulage Estrichabsenkung für Sauberlaufzone
2.50
m²
01.__. 12 Estrich-Sollbruchfuge kraftschlüssig verbinden Vorhandene Sollbruchfugen bzw. Risse im Zementestrich
kraftschlüssig sanieren.
Hierzu erforderliche Querschlitze herstellen, reinigen
und entstauben, Wellenverbinder aus Stahl einlegen und
mit Reaktionsharz verfüllen und kraftschlüssig
verkleben.
Leistungsumfang umfasst:
Anzeichnen und Herstellen der Querschlitze mittels
Trennschneider.
Reinigen der Schlitze durch Ausblasen und Absaugen.
Liefern und Einbauen von Wellenverbindern.
Vergießen/Verkleben mit 2-K Epoxidharz oder
gleichwertigem Reaktionsharz.
Oberflächenbündiges Schließen der Schlitze.
Entsorgung von Reststoffen und Reinigung der
Arbeitsbereiche.
Ausführung:
Wellenverbinder ca. 70 × 6 mm, verzinkt oder Edelstahl
Einbau quer zur Fuge
Achsabstand ca. 20 bis 30 cm
Abrechnung:
nach Stück (Wellenverbinder)
Verwendetes System: '.........'
01.__. 12
Estrich-Sollbruchfuge kraftschlüssig verbinden
O
1.00
St
01.__. 13 Zusatzmittel liefern und beifügen Zusatzmittel liefern und beifügen
für die Beschleunigung der Austrocknung des Estrichs.
Einbau nach Angabe und Abstimmung mit der Bauleitung.
Material:
Contopp - Beschleuniger 10, oder glw.
Angebotenes Material: '.........'
01.__. 13
Zusatzmittel liefern und beifügen
O
1,282.00
m²
01.__. 14 Randdämmstreifen liefern und einbauen Randdämmstreifen liefern und einbauen
Stellen und fixieren eines Randdämmstreifens an
aufgehenden Bauteilen.
01.__. 14
Randdämmstreifen liefern und einbauen
O
1.00
m
01.__. 15 Einbau der Trennschicht/Trennlage Einbau der Trennschicht/Trennlage
Auslegen einer trennend wirkenden PE-Folie (ein- bzw.
zweilagig) auf zuvor verlegter Dämmung.
01.__. 15
Einbau der Trennschicht/Trennlage
O
1.00
m²
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__. 1 Stundensatz Polier Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Polier
02.__. 1
Stundensatz Polier
O
1.00
h
02.__. 2 Stundensatz Facharbeiter Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet für:
Facharbeiter
02.__. 2
Stundensatz Facharbeiter
O
1.00
h
02.__. 3 Stundensatz Helfer Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden berechnet für:
Bauhelfer
02.__. 3
Stundensatz Helfer
O
1.00
h