Estrich
Kita Lenneteich - Lüdenscheid
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Baubeschreibung: Auf dem Gelände der ehemaligen Kita Lenneteich (Unterer Worthhagen 15, Lüdenscheid) soll ein fünfgruppiger Kita-Neubau mit angeschlossenem Jugendtreff/After School Bereich inkl. der erforderlichen Außenspielflächen, Stellplätzen und Erschließungsflächen errichtet werden. Sonstiges: Dem Bieter wird empfohlen sich vor Angebotsabgabe über Art und Umfang der Leistung vor Ort kundig zu machen. In die Einheitspreise einzurechnen (sofern nicht seperat ausgeschrieben) sind die Baustelleneinrichtung, Maschinen, Werkzeuge, erforderliche Arbeitsgerüste, Unterkünfte und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind. Vorgenannte Arbeitsmittel  auf die Baustelle bringen, bereitstellen und - soweit der Geräteseinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Mitgeltende Dokumente: - Grundrisse - Schnitte
Baubeschreibung:
2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 2.01 Diese Vorbemerkungen sind ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - und gültig in Verbindung mit den ATV - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - DIN 18 299, sowie den ATV zur DIN 18 353 Estricharbeiten. 2.02 Sind in diesem LV für Erstellen, Vorhalten und Beseitigen der Baustelleneinrichtung keine besonderen Positionen aufgeführt, so sind diese Kosten in die Einheitspreisen einzurechnen. 2.03 Die Erstellung des Baustromanschlusses, Verteiler usw., ist für alle Gewerke im LV Rohbauarbeiten erfasst. Alle anderen Gewerke haben auf eigene Kosten von dort aus Strom zu entnehmen. evtl. eigene Unterverteilungen etc. zu erstellen und wieder zu beseitigen. 2.04 Wie Pos. 2.03, jedoch für Bauwasser. 2.05 Wie Pos. 2.03, jedoch für Toilettenwagen 2.1  Estricharbeiten DIN 18 353 2.1.01 Die Originalausschreibung ist vollständig auszufüllen. Das angebotene System muss die nachfolgende technische Beschreibung erfüllen. Abweichungen sind schriftlich separat mitzuteilen bzw. die Gleichwertigkeit zu begründen und nachzuweisen. 2.1.02 Alle erforderlichen Arbeitsgerüste, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind in die Einheitspreisen einzurechnen, wenn hierfür keine separate Position im Leistungsverzeichnis vorgegeben ist. 2.1.03 Fremdmaterialien sowie Einrichtungsgegenstände und Transportwege sind in geeigneter Form vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Alle aufgetretenen Beschädigungen und Verschmutzungen sind sofort restlos zu beseitigen. Falls dies dem Auftragnehmer aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, werden die Arbeiten von Drittfirmen auf Kosten des Auftragnehmers ausgeführt. Die Bauleitung ist berechtigt, diese Kosten von den Teil- und  Schlussrechnungen abzuziehen. 2.1.04 Alle auf der Baustelle arbeitenden Auftragnehmer sind verpflichtet einander nicht zu gefährden und zu behindern sowie sich optimal zu koordinieren. Sollte es durch gelagertes Material zu Behinderungen kommen, ist dieses auf Verlangen der Bauleitung kurzfristig umzusetzen. In Konfliktfällen entscheidet die Bauleitung nach eigenem Ermessen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt davon unberührt. 2.1.05 Vor Beginn der Arbeiten sind alle erforderlichen Maße an der Baustelle zu nehmen. 2.1.06 Vor Beginn der Arbeiten ist ein Ablaufplan zur Genehmigung vom AN der Bauleitung vorzulegen, der in Abstimmung mit den anderen Gewerken zu erstellen ist. 2.1.07 Alle Materialien sind, sofern im LV nichts gegenteiliges beschrieben ist, einschließlich Lieferung und Transport auf der Baustelle bis zum Verwendungsort anzubieten. 2.1.08 Alle Arbeiten sind komplett einschl. aller, eventuell erforderlicher, Anpassungs- und Befestigungsarbeiten und einschließlich allen Zubehörs anzubieten und auszuführen. 2.1.09 Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB), den DIN Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Behörden, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie den Hinweisen und Richtlinien der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. 2.1.10 Ergeben sich auf der Baustelle Unstimmigkeiten, Auftragsmehrungen oder -minderungen, bzw. Bedenken des AN bezüglich der geplanten Ausführung, so hat dies der AN unverzüglich, vor Ausführungsbeginn der betreffenden Leistungen schriftlich der Bauleitung mitzuteilen und das weitere  Vorgehen erst abzustimmen. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Örtlichkeit sowie Anlieferungs-, Transport-, Lager-, Montage- und Einbaumöglichkeiten zu informieren sowie sich über den Umfang der Leistungen Klarheit zu verschaffen. Sollten dabei Bedenken gegen die Art der Ausführung, der Untergrundbeschaffenheit o. Ä. auftreten, sind diese vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber auszuräumen. 2.1.11 Alle aus vorstehenden Forderungen entstehende Kosten sind, sofern im LV nichts Gegenteiliges beschrieben ist in den Einheitspreise zu erfassen. 2.2.01 Zementestriche als Nutzestriche oder als Unterlage für bauseitige Beläge, sind gem. DIN 18 560 in der Festigkeitsklasse ZE 20, ZE 30, ZE 40 und ZE 50 herzustellen, die jeweiligen Festigkeitsklassen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.   Zur Rezeptur wird auf die Vorschriften der DIN 18560, Teil 1 sowie auf das AGI - Arbeitsblatt 11 hingewiesen. 2.2.02 Vor Beginn der Arbeiten sind vor Ort alle Detailpunkte, An- und Abschlüsse unter Berücksichtigung der vorhandenen Ausführungspläne mit der Bauleitung abzusprechen. 2.2.03 Notwendiges Anarbeiten an Bodeneinläufe,    Lüftungskanäle usw. ist in die Einheitspreise e   inzurechnen. Vor Angebotsabgabe hat sich der AN   ausreichend zu informieren. 2.2.04 Alle Estrichflächen für die ein Fliesenbelag vorgesehen ist, sind mit erhöhten Anforderungen an die Ebenheit herzustellen. Unklarheiten sind, vor Ausführung der Arbeiten, mit der Bauleitung auszuräumen. 2.2.05 Bei ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes sowie bei zu erwartender Mehrstärke > 20 % der vorgesehenen Nenndicke ist unverzüglich die Bauleitung zu informieren. 2.2.06 Estriche auf Dämmschichten zur Aufnahme von Stein- oder keramischen Belägen müssen mind. 45 mm dick sein, Zementestriche sind zusätzlich zu bewehren. 2.2.07 Estriche dürfen nur ab einer Mindesttemperatur von + 5° C hergestellt werden, wenn das Bindemittel keine anderen Temperaturen erfordert oder zulässt. 2.2.08 Gebäudetrennfugen sind an gleicher Stelle und in              ausreichender Breite zu übernehmen. 2.2.09 Bei mehrlagigen Belägen müssen die Arbeitsnähte der einzelnen Lagen gegeneinander versetzt werden. 2.2.10 Trennfugen als Arbeitsfugen sind gemäß   Herstellervorschriften in Eigenverantwortung des AN   nach Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen 2.2.11 Aus technischen Gründen kann von einem durchgehenden Arbeitseinsatz nicht ausgegangen werden. So ist z. B. in Teilflächen Estrich einzubauen, die der Witterung ausgesetzt sind und deren Decke erst zu einem späteren Zeitpunkt betoniert werden können. Dies ist vor Angebotsabgabe zu beachten. 2.2.12 Ablaufbedingte Schutzabdeckungen von   Estrichflächen mit Folie sind in die Einheitspreise   einzurechnen. 2.2.13    Auf beengte Platzverhältnisse, Lager- und    Arbeitsflächen betreffend wird hingewiesen. Auch   muss mit überlangen Pumpstrecken gerechnet werden.   Entsprechende Erschwernisse sind in die   Einheitspreise einzurechnen und berechtigen nicht zu   Nachforderungen. 2.2.14 Auf die strikte Einhaltung der geplanten Estrichhöhen wird ausdrücklich hingewiesen, Übergänge, Türschwellen etc. sind kleiner 2 cm auszuführen. Zusätzliche Leistungen wie Aufspachtelungen, Anrampungen auf Grund falscher Estrichhöhen werden zu Lasten des AN abgerechnet. Mitgeltende Normen und Vorschriften: - DIN 18 202 Maßtoleranzen im Hochbau, Tabelle 3, Zeile   2 - DIN 18 299 ATV "Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art" - DIN 18 353 ATV "Estricharbeiten" - DIN 18 560 Estriche im Bauwesen, T. 2 Estriche auf Dämmschichten - DIN 18 560 Estriche im Bauwesen, T. 3 Verbundestriche - DIN 18 560 Estriche im Bauwesen, T. 4 Estriche auf Trennschicht - DIN 18 560 Estriche im Bauwesen, T. 5 Zementgebundene                                        Hartstofestriche - DIN 16 945 Reaktionsharze, Reaktionsmittel und                                        Reakt.Harzmassen - DIN   1 100 Hartstoffe für zementgebundene Hartstofestriche - DIN   1 164 Portland-, Eisenportland-, Hochofen- und Trasszement - DIN   4 208 Anhydritbinder - DIN 18 164 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen - DIN 18 165 Faserdämmstoffe für das Bauwesen - DIN      488 Betonstahl, Betonstahlmatten und Bewehrungen - DIN 52 100 Prüfung von Naturstein Oben aufgeführte Normen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
01 Estricharbeiten
01
Estricharbeiten
Vorbemerkungen: Die  Ausführung ist  mit der Bauleitung abzustimmen. Alle Räume sind mit Messmarken für die spätere Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes des Estrichs zu versehen. Dies ist entsprechend in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Planung sieht die 3 Fußbodenbeläge vor, die den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen sind: FL = Fliese LN = Linoleum FA Fussbodenbeständiger Anstrich Die Raumangaben entnimmt man dem Planstempel:
Vorbemerkungen:
01.__. 1 Zementestrich CT-C30-F4 als schwimmender Estrich im Erdgeschoss Liefern und Herstellen eines schwimmenden Zementestrichs ohne Gefälle, Mindestgüte CT-C30-F4 gemäß DIN 18560-2 und DIN EN 13813. Auf das Vermeiden von Schallbrücken ist zu achten, einschl. erf. Arbeitsfugen durch Kellenschnitte, sowie Randabstellungen. Aufbau: - 0,50 cm PVC Belag (bauseits) - 8,00 cm Zementestrich - PE-Folie (Bedarfsposition) - 3,00 cm Trittschalldämmung WLG 040, Anwendungstyp DES   sm, dynamische Steifigkeit  =  30 MN/m³ (bauseits) - 12,00 cm Ausgleichlage aus EPS, WLG 035 (bauseits) - 0,5 cm Dampfsperre (bauseits) Fußbodenaufbau gesamt: 240 mm einschließlich Dämmung und Bodenbelag Einbauort: Erdgeschoss
01.__. 1
Zementestrich CT-C30-F4 als schwimmender Estrich im Erdgeschoss
23.00
01.__. 2 Zementestrich CT-C30-F4 als Heizestrich im Erdgeschoss Liefern und Herstellen eines Zementestrichs als Heizestrich ohne Gefälle (die Trittschalldämmung / Tackerplatte wird vom Heizungsbauer geliefert und verlegt), Mindestgüte CT-C30-F4 gemäß DIN 18560-2 und DIN EN 13813. Auf das Vermeiden von Schallbrücken ist zu achten, einschl. erf. Arbeitsfugen durch Kellenschnitte. Auf einen lückenlosen Anschluss an die bauseits verlegten Heizleitungen / -rohre ist sorgsam zu achten, alle erforderlichen Zusatzstoffe- und Mittel sind zu liefern und fachgerecht einzuarbeiten. Estrich verdichten und die Oberfläche für die Verlegung von Fliesen im Dünnbett/textilen Belägen eben und glatt abziehen. Aufbau: - 0,5 cm PVC Belag (bauseits) - Estrichdicke: 8,00 cm, mind. 4,50 cm Überdeckung über   Heizungsrohr - 3,00 cm Systemplatte (bauseits) - 12,00 cm Ausgleichlage aus EPS, WLG 035 (bauseits) Bei Heizestrichen: Für nachfolgende CM-Messungen sind entsprechend viele Prüfstellen zu markieren. Fußbodenaufbau gesamt: 240 mm einschließlich Dämmung und Bodenbelag Einbauort: Erdgeschoss
01.__. 2
Zementestrich CT-C30-F4 als Heizestrich im Erdgeschoss
628.00
01.__. 3 Zementestrich CT-C30-F4 als schwimmender Estrich im Obergeschoss Liefern und Herstellen eines schwimmenden Zementestrichs ohne Gefälle, Mindestgüte CT-C30-F4 gemäß DIN 18560-2 und DIN EN 13813. Auf das Vermeiden von Schallbrücken ist zu achten, einschl. erf. Arbeitsfugen durch Kellenschnitte, sowie Randabstellungen. Aufbau: - 0,50 cm PVC Belag (bauseits) - 6,50 cm Zementestrich - PE-Folie (Bedarfsposition) - 3,00 cm Trittschalldämmung WLG 040 (bauseits) - 6,00 cm Ausgleichlage aus EPS, WLG 035 (bauseits) Fußbodenaufbau gesamt: 160 mm einschließlich Dämmung und Bodenbelag Einbauort: Obergeschoss
01.__. 3
Zementestrich CT-C30-F4 als schwimmender Estrich im Obergeschoss
9.00
01.__. 4 Zementestrich CT-C30-F4 als Heizestrich im Obergeschoss Liefern und Herstellen eines Zementestrichs als Heizestrich ohne Gefälle (die Trittschalldämmung / Tackerplatte wird vom Heizungsbauer geliefert und verlegt), Mindestgüte CT-C30-F4 gemäß DIN 18560-2 und DIN EN 13813. Auf das Vermeiden von Schallbrücken ist zu achten, einschl. erf. Arbeitsfugen durch Kellenschnitte. Auf einen lückenlosen Anschluss an die bauseits verlegten Heizleitungen / -rohre ist sorgsam zu achten, alle erforderlichen Zusatzstoffe- und Mittel sind zu liefern und fachgerecht einzuarbeiten. Estrich verdichten und die Oberfläche für die Verlegung von Fliesen im Dünnbett/textilen Belägen eben und glatt abziehen. Aufbau: - 0,50 cm PVC Belag (bauseits) - Estrichdicke: 6,5 cm, 4,5 cm Überdeckung über Heizungsrohr - 3,00 cm Systemplatte (bauseits) - 6,00 cm Ausgleichlage aus EPS, WLG 035 (bauseits) Bei Heizestrichen: Für nachfolgende CM-Messungen sind entsprechend viele Prüfstellen zu markieren. Fußbodenaufbau gesamt: 160 mm einschließlich Dämmung und Bodenbelag Einbauort: Obergeschoss
01.__. 4
Zementestrich CT-C30-F4 als Heizestrich im Obergeschoss
628.00
01.__. 5 Dehnfugen im Heizestrich Liefern und Herstellen von Dehnungsfugen im Heizestrich der zuvor beschribenen Pos. mit Fugenprofil der Fa. Guggemos, TFH 80 oder glw. Profil setzen und gegen seitlichen Versatz fixieren, einschl. Lieferung und Einbau von Estrichdübeln gegen Höhenversatz im Fugenbereich.
01.__. 5
Dehnfugen im Heizestrich
151.00
m
01.__. 6 Estrich als Mehr- und Minderstärke Mehr- und Minderstärken Estrich bei zuvor genannten Pos. 1-4, je  1 cm/m²
01.__. 6
Estrich als Mehr- und Minderstärke
O
1.00
01.__. 7 Mehr- und Minderstärken Ausgleichslage WLG 035 je 1 cm/m² Mehr- und Minderstärken Ausgleichslage aus Pos. 1-4, der WLG 035, je 1 cm/m²
01.__. 7
Mehr- und Minderstärken Ausgleichslage WLG 035 je 1 cm/m²
O
1.00
01.__. 8 Zulage Glasfaser-Bewehrung Zulage für Estrichbewehrung in Bereichen mit keramischen Belägen als Glasfaserbewehrung Einbauort: siehe Planunterlagen, EG und OG
01.__. 8
Zulage Glasfaser-Bewehrung
253.00
01.__. 9 Zulage Gefälleestrich Zulage für die Ausbildung von Gefälleestrich in Duschbereichen und an Bodeneinläufen.
01.__. 9
Zulage Gefälleestrich
66.20
01.__. 10 Estrich Schalungselement, h = 170 mm Schalungselement zur Herstellung von sauberen Rändern bei Treppenaufgängen, Emporen und Podesten, als Putzträger geeignet Produkt: z.B. Gefidehn® Estrichrandschalung oder gleichwertig
01.__. 10
Estrich Schalungselement, h = 170 mm
10.00
m
01.__. 11 Zulage Estrichabsenkung für Sauberlaufzone Sauberlaufzone im Hauseingang, ca. 2,10 x 2,10 m einschließlich Anpass-und Nebenleistungen
01.__. 11
Zulage Estrichabsenkung für Sauberlaufzone
2.50
01.__. 12 Estrich-Sollbruchfuge kraftschlüssig verbinden Vorhandene Sollbruchfugen bzw. Risse im Zementestrich kraftschlüssig sanieren. Hierzu erforderliche Querschlitze herstellen, reinigen und entstauben, Wellenverbinder aus Stahl einlegen und mit Reaktionsharz verfüllen und kraftschlüssig verkleben. Leistungsumfang umfasst: Anzeichnen und Herstellen der Querschlitze mittels Trennschneider. Reinigen der Schlitze durch Ausblasen und Absaugen. Liefern und Einbauen von Wellenverbindern. Vergießen/Verkleben mit 2-K Epoxidharz oder gleichwertigem Reaktionsharz. Oberflächenbündiges Schließen der Schlitze. Entsorgung von Reststoffen und Reinigung der Arbeitsbereiche. Ausführung: Wellenverbinder ca. 70 × 6 mm, verzinkt oder Edelstahl Einbau quer zur Fuge Achsabstand ca. 20 bis 30 cm Abrechnung: nach Stück (Wellenverbinder) Verwendetes System: '.........'
01.__. 12
Estrich-Sollbruchfuge kraftschlüssig verbinden
O
1.00
St
01.__. 13 Zusatzmittel liefern und beifügen Zusatzmittel liefern und beifügen für die Beschleunigung der Austrocknung des Estrichs. Einbau nach Angabe und Abstimmung mit der Bauleitung. Material: Contopp - Beschleuniger 10, oder glw. Angebotenes Material: '.........'
01.__. 13
Zusatzmittel liefern und beifügen
O
1,282.00
01.__. 14 Randdämmstreifen liefern und einbauen Randdämmstreifen liefern und einbauen Stellen und fixieren eines Randdämmstreifens an aufgehenden Bauteilen.
01.__. 14
Randdämmstreifen liefern und einbauen
O
1.00
m
01.__. 15 Einbau der Trennschicht/Trennlage Einbau der Trennschicht/Trennlage Auslegen einer trennend wirkenden PE-Folie (ein- bzw. zweilagig) auf zuvor verlegter Dämmung.
01.__. 15
Einbau der Trennschicht/Trennlage
O
1.00
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__. 1 Stundensatz Polier Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Polier
02.__. 1
Stundensatz Polier
O
1.00
h
02.__. 2 Stundensatz Facharbeiter Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Facharbeiter
02.__. 2
Stundensatz Facharbeiter
O
1.00
h
02.__. 3 Stundensatz Helfer Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Bauhelfer
02.__. 3
Stundensatz Helfer
O
1.00
h