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Description
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Fachbereich
Gebäudemanagement
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Gewerk:Fliesenarbeiten
Projekt:B.1919.00013
Maßnahme: Kita Buchnerstraße, Umbau und Sanierung
Bauort: Kita Löwenzahn
Buchnerstraße 2
30627 Hannover
Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Gebäudemanagement
Aegidientorplatz 1, 30159 Hannover
Fachbereich
Fliesenarbeiten Titel 01. Fliesenarbeiten
Titel 02. Stundenlohn und Sonstiges
Allgemeine Darstellung des Bauvorhabens
Die Kita Löwenzahn soll in 2024 - 2025 saniert und erweitert werden.
Das Grundstück der Kita liegt neben dem Roderbruch Markt im Stadteil Groß-Buchholz, gut zu erreichen über die B3, (Messeschnellweg), Ausfahrt Weidetorkreisel.
Das Gebäude wurde Anfang der 70ger Jahre als Modulbau"Typ 7s" errichtet. Sämtliche Kitas diese Typs sind im Erdgeschoss aus raumhohen bewehrten Porenbetonelementen im 1,25 m Raster erstellt.
Als Ringbalken dient ein mittels Vergußankern mit den Porenbetonelementen verbundenen Holzprofil.
Zur Abfangung der Dachlasten über den raumhohen Fenstern wird der Ringbalken alle ca. 1,25 m durch Stahl- oder Holzprofile gestützt. (dies ist aber vor Ort noch zu überprüfen)
Das deutlich kleiner Obergeschoss ist eine Konstruktion aus Holz- und Stahlträgern und Stützen.
Das Bestandsdach über dem EG hat eine Innenentwässerung
Baubeschreibung
Das Gebäude wird schadstoffsaniert.
Das EG wird barrierefrei gestaltet.
Der Bau wird erweitert.
Das Obergeschoss wird abgerissen und neu erstellt.
Der Bestandsteil wird energetisch saniert.
Das Gebäude und die Außenanlagen sollen wieder ein modernes und homogenes Erscheinungsbild erhalten.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - allgemein
Allgemeiner Hinweis
Diese Vorbemerkungen sind zusätzliche technische Vertragsbedingungen - ZTV. Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil.
Besondere Hinweise
Sofern in der Leistungsbeschreibung die Vorgänge 'Herstellen', 'Liefern', Einbauen' nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und der Ausführungsbestimmungen der ATV-VOB Teil C als beschrieben. Hat der Auftraggeber Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder gegen vorgeschriebene Stoffe und Bauteile, oder glaubt er, Mängel in der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis festzustellen, so hat er seine Bedenken über die Vergabeplattform im vorgegebenen Zeitraum schriftlich anzumelden.
Beigefügte Unterlagen
- Bodenpläne EG, 1.OG,
- Fliesenspiegel WCs 1:50
- Baustelleneinrichtungsplan 1:250
- Bauzeitenplan Stand 22.05.2025
Baustellenzufahrt
Die Zufahrt erfolgt über die Buchnerstraße.
Baustelleneinrichtung
Im Grundstücksbereich wird eine Fläche für die allgemeine Baustelleneinrichtung und als Lagerfläche zur Verfügung gestellt.
Ausführungszeitraum
Ausführungszeitraum gemäß dem Formblatt 214.
Schutt, Müllentsorgung, Sonstiges
Abzubrechende Materialien, Bohrstaub und Stemmreste, Verpackungen, Materialreste etc. sind täglich aufzunehmen, aus dem Gebäude zu schaffen, in eigene Container zu lagern oder täglich abzufahren. Arbeitsbereiche sind sofort nach Abschluss der Arbeiten, bei längeren Tätigkeiten täglich, besenrein zu säubern. Lagerräume im Gebäude dürfen (im Ausnahmefall) nur nach Zustimmung der Bauleitung eingerichtet werden.
Rauchverbot
In allen Räumen des Bauvorhabens gilt ein generelles Rauchverbot. Dieses muss auch im Bereich der Baustelle eingehalten werden.
Baustoffe
Prüfzeugnisse und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der angebotenen Baustoffe sind, soweit erforderlich, dem Angebot beizufügen.
Schutz von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen
Bei der Baustelleneinrichtung und Ausführung der Bauleistung in der Nähe von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen sind diese zur Vermeidung von Schäden zu schützen.
Fliesenarbeiten
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Verkehrsflächen & Benutzung öffentlicher Grundstücke
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Genehmigungen für die Benutzung
öffentlicher Straßen und/oder privater Grundstücke einzuholen.
Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen.
Die vom Auftragnehmer genutzten Baustellenflächen, Zufahrtsstraßen und
Arbeitsbereiche sind ständig sauber zu halten. Alle aus den Leistungen
des Auftragnehmers herrührenden Schutt-, Abfall- und
Verpackungsmaterialien sind jeweils umgehend abzufahren.
Umweltschutz & Ordnungsbehörden
Alle Vorschriften und Auflagen der Polizei und der Ordnungsbehörden des
Umweltschutzes sind zu erfüllen. Das gilt besonders auch bei Arbeiten /
Einsätzen außerhalb der normalen Arbeitszeiten.
Allgemein gültige gesetzliche und behördliche Bestimmungen zum
Umweltschutz sind zu beachten, auch wenn sie in den Vertragsunterlagen
nicht eigens erwähnt werden. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und
der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten
hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß
einzuschränken. Behördlichen Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen
der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber
unverzüglich mitzuteilen.
Lärm- & Staubschutz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärm-Emissionen der Baugeräte
und Baumaschinen durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen so gering wie
möglich zu halten. Hierbei sind die allgemeinen Verwaltungsvorschriften
zum Schutz gegen Baulärm in der neuesten Fassung sowie die gültige
Lärmschutzverordnung zu beachten.
Ausführung
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau durch den AN zu überprüfen.
Bauschuttbeseitigung
Der Auftragnehmer hat die Baustelle täglich von den anfallenden Schuttmassen bzw. Schuttresten, Abfällen, Verunreinigungen usw. zu räumen bzw. zu säubern.
Dies gilt auch für nachträglich angeordnete Arbeiten. Das direkte Abwerfen von Bauschutt ist nicht gestattet. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden.
Die anfallenden Schuttmassen sind abzufahren. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, ebenso werden Deponiegebühren nicht erstattet. Containergebühren sind ebenfalls in die jeweilige Position mit
Entsorgungsanteil einzukalkulieren. Kommt der Auftragnehmer einer
mündlichen oder schriftlichen Aufforderung der zuständigen Bauleitung
innerhalb von zwei Tagen nicht nach, so behält sich die Bauleitung vor,
die Baureinigung durch Dritte zu veranlassen. Die entstehenden Kosten
können im Sinne der VOB zu Lasten des Auftragnehmers gehen.
Kooperation, Koordination und Eigenüberwachung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung an
Koordinierungsbesprechungen, Baubesprechungen und Besprechungen mit
Behörden, Ämtern, Versorgungsunternehmen teilzunehmen bzw. solche
Besprechungen im Rahmen seiner Leistungserstellung eigenverantwortlich
zu führen und zu protokollieren.
Die Objektüberwachung seitens des Auftraggebers schränkt die
Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Ausführung seiner
Leistungsbereiche und seine Koordinationspflicht nicht ein.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Arbeiten
Eigenüberwachungen durchzuführen.
Die Ergebnisse der Eigenüberwachung sind täglich über die gesamte
Bauzeit mit zusätzlichen Angaben der Tagesleistungen, Personal,
Temperatur, Witterung, sowie verwendete / eingebaute Materialien und
Mengenangaben in einem Bautagebericht aufzuzeichnen und der Bauleitung
1x wöchentlich vorzulegen (siehe auch Punkt "Bautagesberichte").
Dokumentation
Der AN hat spätestens zur Abnahme bezüglich seiner ausgeführten
Leistungen eine Dokumentation 3-fach in Papierform und zusätzlich digital mit folgendem Inhalt zu übergeben, Erklärungen und Prüfbücher im Original:
1. Benennung der ausgeführten Produkte, ggf. inkl. Modellbezeichnung u.
technischen Leitwerten (z.B. U-Wert)
2. Übereinstimmungserklärungen zur fach- und sachgerechten Verwendung
und Einbau der ausgeführten Produkte, insbesondere relevanter
Ausführungen für den Brand-, Wärme-, Schall- und Feuchteschutz.
3. Bedienungs- und Wartungsunterlagen der technischen Ausrüstungen gemäß der technischen Beschreibungen in den nachfolgenden ATV.
4. Fachunternehmererklärung
a: Leistungen nach allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt,
b: Leistung gemäß den vertraglich vereinbarten Eigenschaften - ohne gebrauchseigenschaftsherabsetzende Fehler oder Mängel,
c: Leistungen entsprechen dem öffentlichen Baurecht und wurden auf die Arbeiten anderer Unternehmer abgestimmt / § 55 NBauO
5. Prüfbücher für prüfrelevante Produkte (Toranlagen, Brandschutzabschlüsse, rauchmeldegesteuerte Feststell- bzw. Freilaufanlagen, etc.).
6. Unternehmererklärung nach GEG §96, sofern zutreffend
7. Protokolle zur Einweisung des Nutzers
8. Bestandszeichnungen
9. Brandschottungen gem. Verfahrenshinweis 3-135-7 Sicherung von Leitungsanlagen (Brandschutzschottungen) (siehe Anlagen).
10. Das Fehlen dieser Unterlagen wird im Rahmen der
Schlussrechnungsprüfung wie das Fehlen von Aufmaßen gewertet und
verhindert eine abschließende Bearbeitung der Rechnung.
Baubesprechungen
Der AN hat nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG im Rahmen
seiner Koordinierungspflicht an den regelmäßig stattfindenden
Baubesprechungen teilzunehmen. Der Vertreter des AN auf diesen Besprechungen muss autorisiert sein, für den AN Aussagen zu Terminen und zur Ausführung treffen zu können.
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Verschluss und die Sicherung der Baustelle liegt in der Verantwortung des AN.
Zufahrten und Zugänge zu benachbarten Häusern und Grundstücken sind ständig freizuhalten.
Schäden an öffentlichen Wegen und Grünanlagen sind hierbei im größtmöglichen Maß zu vermeiden.
Alle Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen
untereinander zeitlich abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Verkehrssicherung
Das Einholen von Genehmigungen zur Sperrung von Parkzonen für das
Aufstellen von Verkehrsschildern und die Absicherung der Zuwegung ist
Sache des Auftragnehmers und wird nicht gesondert vergütet.
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Auftragnehmer während der
Dauer der Erfüllung seines Auftrages. Sie umfasst den unmittelbaren
Arbeitsbereich sowie die Ausschilderung - auch von Umleitungen - nach
Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Zur Wahrnehmung der Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die
laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände
der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können. Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.
Rot-weiße Warnbänder dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
Baustelleneinrichtungsfläche und Materiallagerung
Eine Baustelleneinrichtungsfläche steht nur begrenzt zur Verfügung.
Die erforderlichen Flächen werden nach Abstimmung mit der Bauleitung vergeben. Siehe hierzu auch Titel 1 Hinweis Vorleistungen - Baustelleneinrichtung und Bauzaun.
Parkplätze
Der AG stellt grundsätzlich keine Parkplatzflächen zur Verfügung.
Baustellen-WCs
Es wird bauseits durch den Rohbauer ein WC-Container aufgestellt.
Personalräume
Der AG stellt weder Personalaufenthaltsräume, Umkleideräume, noch
Sanitärräume zur Verfügung. Entsprechende Aufstellflächen für Aufenthaltscontainer können in Absprache mit der Bauleitung begrenzt auf der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt werden. Die
Verantwortung sowie die Kosten für das ordnungsgemäße Einrichten liegen
beim AN.
Baustrom und Bauwasser
Bauseitig wird ein Anschlusspunkt / Elektro-Hausanschlusskasten (HAK) 3x63A für die Baustromversorgung zur Verfügung gestellt.
Die Anforderungen des AN an die Stromversorgung für den Baustellenbetrieb
(Leistung / Ampere) sind unmittelbar nach Auftragsvergabe mit dem
Netzbetreiber abzustimmen und eigenverantwortlich zu veranlassen.
Die Baustromentnahme erfolgt über eine abschließbare
Unterverteilung, die durch den AN vorzuhalten ist.
Baustrom-Unterverteilungen und Bauwasser-Entnahmestellen sind täglich
zum Feierabend durch den AN zu verschließen.
Der Auftragnehmer ist für sparsamen Verbrauch in seinem
Tätigkeitsbereich verantwortlich. Die Verwendung von Baustrom zu Koch- und
Heizzwecken ist nicht gestattet. Offenes Feuer ist generell verboten.
Beleuchtung & Bewachung
Eine geeignete und vorschriftsmäßige Beleuchtung im und außerhalb der
Gebäude im jeweiligen Arbeitsbereich des Gewerkes ist durch bei Bedarf durch das jeweilige Gewerk zu stellen und zu unterhalten. Die Kosten hierfür sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Eine Baubewachung wird bauseits nicht gestellt.
Wohnbebauung, Arbeitszeiten und Lärmschutz
Der AN hat seinen Baubetrieb darauf einzurichten, dass die Kita baustelle sich in einem Wohngebiet befindet.
Einschränkungen für die umliegenden Wohnhäuser durch Lärm und Verschmutzung sind auf ein unumgängliches Mindestmaß zu reduzieren. Als Regelarbeitszeit gilt: Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr.
Bauablauf, Bauzeiten & Witterungseinflüsse
Für die Ausführung der Arbeiten sind jeweils Starttermin und Dauer der
einzelnen Arbeitsschritte aus dem Bauzeitenplan unter Berücksichtigung
des Zusammenspiels von Planungszeiten, Fertigung, Ausbau und anderen Gewerken einzuhalten.
Falls erforderlich, sind Arbeitszeiten von 10 Stunden/Tag und 6 Tage/Woche
einzukalkulieren.
Witterungseinflüsse, mit denen üblicherweise gerechnet werden muss sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, Mehraufwendungen in diesem Zusammenhang für Materialien, Verarbeitungsverfahren, Geräte, Personaleinsatz, Unterbrechungen und Verzögerungen werden nicht gesondert vergütet.
Abrechnung allgemein
Alle Rechnungen, auch die Abschlagsrechnungen, sind immer kumulierend und komplett einzureichen. Das heißt, dass auch für Teilleistungen eine komplette und prüffähige Mengenermittlung aufgestellt werden muss sowie auch Stundenlohn- Material und sonstige Nachweise beigefügt werden müssen.
Alle Rechnungen sind in digitaler Form an folgende E-Mail-Adresse der LHH zu senden:
19.OR@hannover-stadt.de
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
1. Eine E-Mail darf nur eine Rechnung und deren Anlagen (siehe Punkt 4) als PDF-Datei (A-Format) enthalten.
2. Im Betreff der E-Mail muss Ihre eindeutige Rechnungs-Nr. genannt werden.
3. E dürfen keine abrechnungsrelevanten Informationen außerhalb der angehängten PDF-Datei im Textfeld oder im Betreff der E-Mail enthalten sein, da diese Informationen aufgrund der maschinellen Verabeitung nicht gelesen werden können.
4. Ihre Rechnungen können nur bearbeitet werden, wenn sie die folgenden Grundangaben enthalten:
- Rechnungsanschrift:
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Gebäudemanagement
Aegidientorplatz 1
30159 Hannover
- Projektnummer (siehe Auftrag der LHH)
- Bestellnummer (siehe Auftrag der LHH)
- Sachgebiet (Beginnend mit OE 19.xx (siehe Auftrag der LHH)
Begründende Unterlagen zu den Rechnungen wie z.B. Aufmaße, Zeichnungen, Arbeitszettel, Materialscheine,... senden Sie uns bitte als separate Anlage als PDF-Datei (A-Format).
Bei Bedarf können die Originale als Papierversion vom Fachbereich Gebäudemanagement angefordert werden.
Über das o. g. Postfach können ausschließlich Rechnungen und deren Anlagen verarbeitet werden. E-Mails, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können weder bearbeitet noch beantwortet werden.
5. Mahnungen, Saldenbestätigungen, Zahlunsavise und sonstigen zahlungsbezogenen Schriftverkehr senden Sie bitte an die folgende Adresse:
19.03service@hannover-stadt.de
Alle bauprojektbezogenen Schreiben senden Sie bitte weiterhin an die projektverantwortlichen Stellen.
Bauablauf, Bauzeiten, Witterungseinflüsse
Witterungseinflüsse, mit denen üblicherweise zu rechnen ist, sind gemäß VOB einzukalkulieren.
Daraus resultierende Mehrkosten für den AN, insbesondere auch bei Unterbrechungen und bei Verzögerungen, werden nicht gesondert vergütet.
Sämtliche, durch den AN zu erbringende Leistungen
- aus den allgemeinen und projektbezogenen Vorbemerkungen,
- aus Hinweisen, Leitbeschreibungen sowie
- aus den zusätzlichen technischen Vorbemerkungen
gelten als Nebenleistung im Sinne der VOB und werden nicht gesondert
vergütet, wenn nicht anders im LV-Text beschrieben.
Im Folgenden sind Umstände sowie Vorgaben, die durch den AN einzuhalten bzw. zu erbringen sind, genannt. Diese Umstände und Vorgaben sind durch den Bieter / AN in die Einheitspreis einzukalkulieren.
Der AN hat vor Beginn und auch ständig während der Durchführung die Einhaltung dieser Vorgaben zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen,
Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall
sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für
Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage
von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu
informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger
einzuholen. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom AN zu beantragen.
Bereits eingeholte Leitungsabfragen liegen der Ausschreibung bei.
Funkenerzeugende Arbeiten
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten,
z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der
Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete
Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und
Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind
Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den
Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum
Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf.
erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der
Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt
neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der
Leistungsbeschreibung.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1 Fliesenarbeiten
1
Fliesenarbeiten
Untergründe Boden: Zementestrich, Bestand und neu
Estrichnenndicke 45 - 65 mm
Wände: Kalkzementputz
Gipskarton Feuchtraumplatte
Untergründe
1.010 Grundierung mit Haftgrund Grundierung und Haftvermittler für Untergründe im Innenbereich.
Zur Untergrundverfestigung für saugfähige und nichtsaugfähige Untergründe an Wand und Boden.
Wand- und Bodenflächen säubern und entstauben und nach Herstellervorschrift grundieren
1.010
Grundierung mit Haftgrund
270.00
m2
1.020 Randdämmstreifen abschneiden Randdämmstreifen oberhalb Bodenbelag abschneiden, sammeln, aufnehmen und Abfall entsorgen.
Achtung: Um Fügenmörtel in der Randfuge zu vermeiden tatsächlich erst nach Verfugen der Bodenfliesen abschneiden!
1.020
Randdämmstreifen abschneiden
140.00
m
1.030 Ausgleich Boden 0,5 bis 1,5 cm Niveauausgleich in den Feuchträumen,
als Vorbereitung für die Fliesenarbeiten,
Untergrund grundieren,
Ausgleich mit Glätt- und Nivelliermasse, Material kunststoffvergütet,
Ausgleich in einer Stärke von 0,5 bis 1,5 cm,
im Mittel 1,0 cm.
1.030
Ausgleich Boden 0,5 bis 1,5 cm
50.00
m2
Abdichtungssystem Die folgenden Abdichtungen sind als aufeinander abgestimmtes System anzubieten.
angebotener Hersteller:
Abdichtungssystem
1.040 Abdichtung unter keramischen Bodenbelägen Rissüberbrückende Abdichtungs- und Entkopplungsbahn,
dreischichtig,
für Bodenflächen im Innenbereich,
zur sicheren und flexiblen Abdichtung,
im Verbund von Bodenflächen,
unter keramischen Fliesen in Nassräumen,
Einwirkungsklasse: W2-I nach DIN 18534,
Einbauort: unter allen Bodenfliesen,
Bodenflächen säubern,
mit vorgenannter Abdichtungsbahn nach Herstellervorschrift fachgerecht abdichten.
angebotener Typ:
1.040
Abdichtung unter keramischen Bodenbelägen
45.00
m2
1.050 Abdichtung unter keramischen Wandbelägen Rissüberbrückende Abdichtungs- und Entkopplungsbahn,
dreischichtig,
für Wandflächen im Innenbereich,
zur sicheren und flexiblen Abdichtung,
im Verbund von Wandflächen,
unter keramischen Fliesen in Nassräumen,
Einwirkungsklasse: W2-I nach DIN 18534,
Einbauort: Wandflächen nur in Duschbereichen,
Wandflächen säubern,
mit vorgenannter Abdichtungsbahn nach Herstellervorschrift fachgerecht abdichten.
angebotener Typ:
1.050
Abdichtung unter keramischen Wandbelägen
15.00
m2
1.060 Eckdichtband Eckdichtband liefern und mit Flüssigfolie nach Herstellervorschrift einkleben,
im Anschluss Wand / Wand und Wand / Boden,
in die Abdichtungsbahn einkleben.
angebotener Typ:
1.060
Eckdichtband
15.00
m
1.070 Dichtmanschetten Dichtmanschetten liefern und einbauen,
bis D = 100 mm,
mit Flüssigfolie im Anschluss von Rohrdurchführungen,
in Vorwandinstallationen oder geputzen Wänden,
nach Herstellervorschrift einkleben.
angebotener Typ:
1.070
Dichtmanschetten
20.00
St
1.080 Trennwinkelschiene einbauen Trennwinkelschiene liefern und einbauen,
als Abschluss der nachfolgend beschriebenen Bodenbeläge,
Höhe passend zu den ausgeschriebenen Bodenfliesen,
im Bereich der Übergänge zu anderen Belägen,
Material Edelstahl gebürstet, V2A.
angebotener Hersteller:
angebotener Typ:
1.080
Trennwinkelschiene einbauen
20.00
m
Fliesensystem Die angebotene Wand- und Bodenfliesen sollen in den Größen aufeinander abgestimmt sein.
Fugen sind aus dem Boden in die Wände weiterzuführen.
Farben:
Fußboden, Sockel- und Formfliesen:
Küchen- und Nebenräume Feinsteinzeug unglasiert R10 und R11 melliert mittelgrau
WCs, Personalräume Feinsteinzeug unglasiert R10 sandfarben.
Wandfliesen:
Küchenräume weiß.
WCs grün (ähnlich RAL 6033 Minttürkis).
Fugenfarbe nach Wahl des AGs.
Zur Auswahl müssen mindestens 5 Farbtöne stehen.
Formate:
Farbige Wandfliesen Modulmaß 15/15 cm
Weiße Wandfliesen Modulmaß 30/30 cm
Formteile für die barrierefreie Dusche Modulmaß 15/15 cm
Bodenfliesen im Bereich der Duche entsprechend den Formteilen
Bodenfliesen sonst Modulmaß 30/30 cm
Der Verschnitt ist mit einzurechnen
Fliesensystem
Bemusterung Der AN hat für die Bodenfliesen grau 3 Muster, für die Bodenfliesen sandfarben 3 Muster, für die Wandfliesen weiß 2 Muster und für die Wandfliesen grün 5 Muster in unterschiedlicher Farbgebung inder Originalgröße und gleichen Preiskategorie vorzulegen.
Die Oberfläche soll matt sein.
Die Lieferung von Mustern wird nicht gesondert vergütet.
Bemusterung
1.090 Wandbekleidung Fliesen 15/15 cm grün Wandbekleidung,
aus Steingutfliesen,
Gruppe B III nach EN 14411,
Steingut, glasiert, matt
auf vorbehandelten Gipskartonwänden,
Wandbekleidung im Dünnbett (ca. 1 - 3 mm) mit Spezial Fliesenkleber,
Höhe der Bekleidungsfläche bis ca. 2,2 m,
ansetzen und verlegen im Fugenschnitt,
verfugen durch Einschlämmen mit grauem Fugenmörtel,
Modulmaß 15/15 cm,
Fabrikationsmaß um Fugenbreite kleiner,
Farbe grün (ähnlich RAL 6033 Minttürkis).
Ausführung in allen WCs
angebotener Hersteller:
angebotener Typ:
1.090
Wandbekleidung Fliesen 15/15 cm grün
125.00
m2
1.100 Fliesen Küche, 30/30 cm weiß Wandbekleidung,
aus Steingutfliesen wie vor, jedoch
Ausführung im Küchenbereich,
Abmessungen:
Höhe der Bekleidungsfläche ca. 260 cm,
Modulmaß 30/30 cm,
Fabrikationsmaß um Fugenbreite kleiner,
Farbe weiß
Ausführung in der Küche, Spülküche und Vorräte
angebotener Hersteller:
angebotener Typ:
1.100
Fliesen Küche, 30/30 cm weiß
30.00
m2
1.110 Zulage Rohrdurchführungen + Steckdosen Löcher für Rohrdurchführungen und Steckdosen
in Fliesenbelag einarbeiten, als Zulage.
1.110
Zulage Rohrdurchführungen + Steckdosen
50.00
St
1.120 Kantenschutzschienen an Außenecken Abschluss- und Eckprofil,
aus Edelstahl gebürstet, V2A,
Profil gerundet, Viertelkreisprofil,
mit trapezförmig gelochtem Befestigungsschenkel,
im Zuge der Fliesenverlegung fachgerecht einsetzen,
Ausführung gemäss den Herstellervorgaben,
Profilhöhe entsprechend Fliesenstärke,
Einbauort an allen Wandaußenecken so wie entlang der Ablageflächen an halbhohen Vorsatzschalen etc.
angebotener Hersteller:
angebotener Typ:
1.120
Kantenschutzschienen an Außenecken
30.00
m
1.130 Bodenbelag Fliesen 30/30 cm R 10 sandfarben Bodenbelag
aus keramischen Fliesen,
Gruppe B Ib nach EN 14411,
Feinsteinzeug,
rutschhemmend R 10,
auf gespachtelten Böden,
Bodenbelag im Dünnbett mit Spezial Fliesenkleber,
ansetzen und verlegen im Verband,
verfugen durch Einschlämmen mit Fugenmörtel,
Modulmaß 30/30 cm,
Fabrikationsmaß um Fugenbreite kleiner,
Alle WCs und Personalräume
angebotener Hersteller:
angebotener Typ:
1.130
Bodenbelag Fliesen 30/30 cm R 10 sandfarben
60.00
m2
1.140 Bodenbelag Fliesen 30/30 cm R 10 mittelgrau Bodenbelag
aus keramischen Fliesen,
Gruppe B Ib nach EN 14411,
Feinsteinzeug,
rutschhemmend R 10,
auf gespachtelten Böden,
Bodenbelag im Dünnbett mit Spezial Fliesenkleber,
ansetzen und verlegen im Verband,
verfugen durch Einschlämmen mit Fugenmörtel,
Modulmaß 30/30 cm,
Fabrikationsmaß um Fugenbreite kleiner,
Nebenräume und Übergangsbereich vom R9 Bereich (Linoleum) zur R11 Küche.
angebotener Hersteller:
angebotener Typ:
1.140
Bodenbelag Fliesen 30/30 cm R 10 mittelgrau
8.00
m2
1.150 Bodenbelag Fliesen 15/15 cm R 11 Dusche sandfarben Bodenbelag
aus keramischen Fliesen,
Gruppe B Ib nach EN 14411,
Feinsteinzeug,
rutschhemmend R 11,
auf gespachtelten Böden,
Bodenbelag im Dünnbett mit Spezial Fliesenkleber,
ansetzen und verlegen im Verband,
auf bauseits erstelltem Gefälleestrich,
verfugen durch Einschlämmen mit grauem Fugenmörtel,
Modulmaß 15 x 15 cm,
Fabrikationsmaß um Fugenbreite kleiner
Dusche.
angebotener Hersteller:
angebotener Typ:
1.150
Bodenbelag Fliesen 15/15 cm R 11 Dusche sandfarben
1.50
m2
1.160 Bodenbelag Fliesen 30/30 cm R 11 mittelgrau Bodenbelag
aus keramischen Fliesen,
Gruppe B Ib nach EN 14411,
Feinsteinzeug,
rutschhemmend R 11,
auf gespachtelten Böden,
Bodenbelag im Dünnbett mit Spezial Fliesenkleber,
ansetzen und verlegen im Verband,
verfugen durch Einschlämmen mit grauem Fugenmörtel,
Modulmaß 30/30 cm,
Fabrikationsmaß um Fugenbreite kleiner
Küche, Spülküche
angebotener Hersteller:
angebotener Typ:
1.160
Bodenbelag Fliesen 30/30 cm R 11 mittelgrau
30.00
m2
1.170 Bewegungsfuge, Fliesenbelag, Profil Bewegungsfuge mit flexiblem Anschlussprofil,
Kunststoffprofil aus PVC, mit 5 mm breiter Bewegungszone aus CPE-Weichkunststoff,
im Zuge der Bodenfliesenverlegung fachgerecht und unter Beachtung der Herstellervorgaben einabuen,
Fugenbreite: ca. 5 mm,
Fugentiefe: passend zu den vorbeschriebenen Bodenfliesen,
Farbe: nach Wahl des AG nach Herstellerpalette.
angebotener Hersteller:
angebotener Typ:
1.170
Bewegungsfuge, Fliesenbelag, Profil
6.00
m
1.180 Formfliesen Dusche sandfarben Formfliesen für den noch barrierefreien Höhenversprung zur Dusche.
angebotener Hersteller:
angebotener Typ:
1.180
Formfliesen Dusche sandfarben
6.00
m
1.190 Formfliesen Ecke Dusche sandfarben Ecken zu den zuvor beschriebenen Formfliesen.
Passen zum Typ zuvor.
1.190
Formfliesen Ecke Dusche sandfarben
4.00
St
1.200 Anarbeiten Bodenablauf Anarbeiten an einen bauseits erstellten Duch- oder Bodenablauf
1.200
Anarbeiten Bodenablauf
6.00
St
1.210 Hohlkehlsockel Ausbildung des Übergangs Boden / Wand als Hohlkehle,
Verwendung von Hohlkehl-Sockelfliesen,
passend zu den Fliesen der Position
Format der Hohlkehl-Sockelfliese: gemäß Bodenfliesen,
Einbau liegend, die spätere Versiegelung soll oberhalb der Bodenfliesen liegen.
angebotener Hersteller:
angebotener Typ:
1.210
Hohlkehlsockel
100.00
m
1.220 Hohlkehlsockel Eckenausbildung Ausführung der Innen- und Aussenecken,
an vorbeschriebener Hohlkehlausbildung,
1.220
Hohlkehlsockel Eckenausbildung
50.00
St
1.230 Fliesensockel Höhe 100 mm, Nebenräume Ausführung eines 75-100 mm hohen Fliesensockels,
passend bzw. im Zusammenhang zu den Bodenfliesen
auf vorbehandelten, verputzten Mauerwerks- und Betonwänden bzw. auf Trockenbauwänden,
Sockelbekleidung im Dünnbett mit Spezial Fliesenkleber,
Fliesenbreite entsprechen Bodenfliesen,
verfugen durch Einschlämmen mit grauem Fugenmörtel,
Fugenbreite , Fliesenstärke wie angrenzende Fliesen.
Farbton passend zu Bodenfliesen,
Ausführung in den Nebenräumen.
angebotener Hersteller:
angebotener Typ:'
1.230
Fliesensockel Höhe 100 mm, Nebenräume
40.00
m
1.240 Fugen dauerelastisch versiegeln Dauerelastische Versiegelung von Fugen,
Ausführung bei Eckfugen, Trennfugen, Anschlussfugen,
Ausführung mit Silikon-Fugendicht,
passend zur Fliesenfarbe,
Breite bis ca. 10 mm.
1.240
Fugen dauerelastisch versiegeln
500.00
lfdm
1.250 Spiegel 600 x 600mm Spiegel silberbelegt,
liefern und einbauen,
Abmessungen: ca. 600 x 600 mm,
Stärke: 6 mm,
Kanten umlaufend poliert,
liefern und mit verdeckter Befestigung einbauen,
Vorderkante Spiegel mit Vorderkante Fliesen bündig,
Einbau oberhalb der Fliesenspiegel hinter den Waschtischen,
umlaufende Versiegelung wird unter Vorposition abgerechnet.
1.250
Spiegel 600 x 600mm
1.00
St
1.260 Spiegel 600 x 900mm Spiegel silberbelegt,
liefern und einbauen,
Abmessungen: ca. 600 x 900 mm,
Stärke: 6 mm,
Kanten umlaufend poliert,
liefern und mit verdeckter Befestigung einbauen,
Vorderkante Spiegel mit Vorderkante Fliesen bündig,
Einbau oberhalb der Fliesenspiegel hinter den Waschtischen,
umlaufende Versiegelung wird unter Vorposition abgerechnet.
1.260
Spiegel 600 x 900mm
4.00
St
1.270 Spiegel 1500 x 750 mm Spiegel silberbelegt,
liefern und einbauen,
Abmessungen: ca. 1500 x 750 mm,
Stärke: 6 mm,
Kanten umlaufend poliert,
liefern und mit verdeckter Befestigung einbauen,
Vorderkante Spiegel mit Vorderkante Fliesen bündig,
Einbau oberhalb der Fliesenspiegel hinter den Waschtischen,
umlaufende Versiegelung wird unter Vorposition abgerechnet.
1.270
Spiegel 1500 x 750 mm
2.00
St
2 Stundenlohn und Sonstiges
2
Stundenlohn und Sonstiges
Vorbemerkung Stundensätze Stundenverrechnungssätze
Soweit bei der Durchführung der durch das Leistungsverzeichnis gekennzeichneten Arbeiten zusätzliche und unvermeidbare Stundenlohnarbeiten anfallen, sind hierfür Stundenverrechnungssätze anzubieten. Diese gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Die Stundenverrechnungssätze enthalten unaufgegliedert:
- Lohn- und Gehaltskosten, einschließlich
vermögenswirksamer Leistungen
- die tariflichen und übertariflichen Zuschläge
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten
- Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Beiträge an die
tariflichen Sozialkassen und die
Winterbeschäftigungsumlage nach der
Winterbeschäftigungsverordnung vom
01.05.2006
- Wegezeitvergütung und Fahrgelderstattung
Stundenlohnzettel
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung oder mit Zustimmung des fachlich zuständigen Bauleiters durchgeführt werden. Die Abrechnung der eingesetzten Arbeitskräfte erfolgt gemäß der vom Auftraggeber geforderten Qualifikation. Höherqualifizierte Arbeitskräfte werden entsprechend niedriger vergütet, es dürfen jedoch keine weniger qualifizierten Arbeitskräfte eingesetzt werden. Die Originale behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Die Stundenlohnzettel müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B folgendes enthalten:
- Datum
- Bezeichnung der Baustelle
- Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder
Gehaltsgruppe
- genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der
Baustelle
- Art der Leistung
- geleisteten Arbeitsstunden ohne Pausen und Wegezeiten je
Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-,
Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im
Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen
- Gerätekenngrößen
- Materialverbrauch ist täglich zu erfassen und nach
nachgewiesenen Stoffkosten und Auftragnehmer-Zuschlag
abzurechnen.
- Leihgeräte und Gerüste, die nicht mit den Nebenleistungen
gemäß VOB/C abgegolten sind, sind gesondert aufzuführen
und werden nach Gerätekosten und AuftragnehmerZuschlag
abgerechnet.
Stundenlohnrechnungen
Um eine Nachvollziehbarkeit zu gewähren sind Stundenlohnrechnungen gemäß § 15 Abs. 4 VOB/B alsbald nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten einzureichen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Klärung des Vergütungsanspruchs erfolgt mit der Rechnungslegung.
Vorbemerkung Stundensätze
2.010 Stundensatz Hauptmonteur Normalstunden Hauptmonteur oder mitarbeitenden Meisters
2.010
Stundensatz Hauptmonteur
10.00
h
2.020 Stundensatz Monteur Normalstunden Monteur
2.020
Stundensatz Monteur
10.00
h
2.030 Stundensatz Helfer Normalstunden Helfer
2.030
Stundensatz Helfer
10.00
St
2.040 Stoffkosten Sollte für erforderliche Materialien im Rahmen der Stundenlohnarbeiten ein prozentualer Zuschlag erhoben werden, ist in der Spalte EP der entsprechende Zuschlag einzutragen. Dieser ermittelt sich wie folgt:
(Ihr Zuschlag in % / 100%) + 1
Bei beispielsweise 5 % Zuschlag ist der Wert 1,05 einzutragen, bei 12 % 1,12 usw. Der Gesamtpreis der Stoffkosten ergibt sich aus den vorgegebenen Stoffkosten multipliziert mit Ihrem Zuschlagswert.
Sollte kein Zuschlag erhoben werden, ist in der Spalte EP eine „1" einzutragen.
2.040
Stoffkosten
1,000.00
Euro
2.050 Gerätekosten Sollte für erforderliche Geräte im Rahmen der Stundenlohnarbeiten ein prozentualer Zuschlag erhoben werden, ist in der Spalte EP der entsprechende Zuschlag einzutragen. Dieser ermittelt sich wie folgt:
(Ihr Zuschlag in % / 100%) + 1
Bei beispielsweise 5 % Zuschlag ist der Wert 1,05 einzutragen, bei 12 % 1,12 usw. Der Gesamtpreis der Gerätekosten ergibt sich aus den vorgegebenen Gerätekosten multipliziert mit Ihrem Zuschlagswert.
Sollte kein Zuschlag erhoben werden, ist in der Spalte EP eine „1" einzutragen.
2.050
Gerätekosten
500.00
Euro
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