Estricharbeiten
Kinderhaus Buch am Erlbach
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Leistungsverzeichnis über Estricharbeiten    Leistungsverzeichnis über Estricharbeiten Allgemeine zusätzliche Regelungen 1. Der Positionstext ist in Stichworten verfasst, die angebotenen Einheitspreise gelten, wenn im Text nicht ausdrücklich anders verlangt, für die komplette Leistung, liefern, einbauen, Übergabe usw. einschl. aller dazu erforderlichen Materiallieferungen, Hebewerkzeuge, Arbeits- und Schutzgerüste. Leistung incl. Inbetriebnahme, Einweisung und Übergabe an den Bauherrn. 2. Regiearbeiten sind vor Ausführung der Arbeiten von der Bauleitung genehmigen zu lassen. 3. Soweit örtliche Aufmaße notwendig sind ist mit der Bauleitung ein gemeinsamer Termin zu vereinbaren. Im Regelfall sind alle Leistungen soweit möglich nach den Ausführungszeichnungen abzurechnen. 4. Der Auftragnehmer hat täglich Tagesberichte (Bautagebuch) zu erstellen, mit Angaben über Belegschaftsstärke, Leistungsumfang etc. Eine Ausfertigung ist der Bauleitung zu übergeben, die Kosten hierzu gehen zu Lasten des Unternehmers. 5. Die im LV und den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße sind vor Ausführung zu überprüfen, Unstimmigkeiten sind sofort der Bauleitung anzuzeigen. 6. Bei der Schuttbeseitigung ist nach den einschlägigen Vorschriften zu verfahren (z.B. neues Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz etc.). Vorrangig ist zu prüfen, ob Abfallmaterial einer Wiederverwertung zugegührt werden kann. Durch Baumaßnahmen oder Baustellenverkehr entstandene Sachverschmutzungen der Baustelle oder der öffentlichen Straßen sind unverzüglich zu beseitigen. Bauabfälle, die von den Arbeiten des Unternehmers herrühren sind laufend aus dem Bauobjekt zu entfernen und entsprechend den gültigen Vorschriften zu entsorgen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung der Aufforderung durch die Bauleitung zur Säuberung der Baustelle, nach einer angemessenen Frist, die Müllbeseitigung durch Dritte vornehmen zu lassen und dem Verursacher die Kosten in Rechnung zu stellen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der Arbeitsplatz besenrein zu säubern. 7. Die Leistungen sind nach den entprechenden Richtlinien und Normen, VOB Teil C auszuführen und abzurechnen. Mit den im Positionsbeschrieb und in den allgemeinen zus. Regelungen enthaltenen Texten gilt der gesamte Herstellungsvorgang als beschrieben. 8. Im Leistungstext angegebene Fabrikate sind maßgeblich im Hinblick auf die Qualität, nicht aber auf den Hersteller. Soweit die Wahl dem Bieter freigestellt ist, ist das entprechende Erzeugnis einzusetzen. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Hierfür erforderliche Nachweise sind vom Bieter/AN nach Aufforderung durch den AG vorzulegen. Bei verschiedenen LV-Positionen wird dem Bieter das angebotene Fabrikat abgefragt. Er folgt hier kein Eintrag durch den Bieter, gilt das ausgeschriebene Richtfabrikat als angeboten. 9. Herstellervorschriften für alle zur Verwendung kommenden Produkte sind zu beachten. 10. Untergründe und Vorleistungen anderer Unternehmer sind auf Ihre Eignung für die zu erbringende Leistung zu prüfen. Der beanstandungsfreie Beginn jeder Einzelarbeit stellt die Anerkennung der vorgefundenen Untergründe dar. Sind Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten bzw. entspricht die Vorleistung nicht den geltenden Normen und Bestimmungen, so ist der Auftraggeber nach § 4, Nr 3 VOB Teil B schriftlich darauf hinzuweisen. 11. Bestehen seitens des Bieters Bedenken gegen die im LV-Text verlangte Ausführungsart, bzw. wenn abzusehen ist, dass Leistungen nicht ausgeschrieben sind, die zur ordnungsgemäßen Ausführung notwendig wären, so ist eine diesbezügliche Erklärung zusammen mit dem Angebot einzureichen. Diese Erklärung beinhaltet mögliche Alternativen und die Angabe von Einheitspreisen. 12. Vom Auftragnehmer zu fertigende Zeichnungen oder Berechnungen sind rechtzeitig zur Freigabe vorzuzlegen. Der Zeitraum einer Prüffrist von 10 Arbeitstagen durch den Auftraggeber, bzw. den Architekten ist dabei zu berücksichtigen. Weitere Zeiten sind ggf. in den BVB und in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Erfolgt die Planvorlage durchden AN verschuldet verspätet, so beeinflusst dies vertragliche Ausführungsfristen nicht. 13. Sicherheits- u. Gesundheitsschutz / Arbeitssicherheit    Es gilt die Baustellenverordnung in der neuesten Fassung, diese ist vom AN zu beachten und in die Einheitspreise einzukalkulieren!    Der AN benennt einen Ersthelfer auf der Baustelle.    Der AG hat einen Koordinator nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf    Baustellen (BaustellV) bestellt (§ 4 BaustellV).    Der vom AG bestellte Koordinator wird durch laufende Kontrollen die Einhaltung der Sicherheits-    und Gesundheitsschutzpläne überwachen und die Aufgaben nach der BaustellV wahrnehmen.    Ferner wird der Koordinator durch regelmäßige Begehung der Baustelle die sicherheitstechnischen    Einrichtungen und Schutzmaßnahmen des AN überprüfen. Soweit der Koordinator sicher-    heitstechnische Mängel auf der Baustelle feststellt, wird er AN und AG in schriftlichen Berichten    und/oder mündlicher Form unterrichten.    Der AN ist verpflichtet, die festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben. Der AN hat für den    Koordinator nach der BaustellV einen Ansprechpartner zu benennen, der für die Erfüllung der    erforderlichen Maßnahmen auch von eventuellen Nachunternehmern verantwortlich ist. 14. Allgemein gelten die Regelungen und Normen der VOB B/C in der aktuellen Fassung, sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. 15. Rauchverbot    Grundsätzlich besteht im ganzen Gebäude zur Verhinderung von Bränden Rauchverbot.
Leistungsverzeichnis über Estricharbeiten
Baubeschreibung und Termine BAUBESCHREIBUNG Bauherr: Kommunalunternehmen Buch am Erlbach Rathausplatz 1 84172 Buch am Erlbach Lage der Baustelle: Schulstraße 84172 Buch am Erlbach Objektbeschreibung: Neubau einer Kindertagesstätte mit fünf Kindergartengruppen und vier Kinderkrippengruppen Die Gebäude-Hauptabmessungen betragen ca.: Länge: 53 m Breite: 21 m Höhe: 9 m (Flachdach) Im Nebengebäude wird kein Estrich eingebracht, die Bodenplatte entspricht dem Fertigfußboden. Konstruktion: Gründung: Stahlbetonplattengründung inkl. Frostschürzen Außenwände: Massivbau Ziegel und Beton Innenwände: Ziegel, Beton, Trockenbau Decken: Stahlbeton Dach: Stahlbeton mit Flachdachaufbau Fassade: Putz und Holzlamellen Treppenhäuser und Aufzug in Stahlbetonbauweise TERMINE Gemäß Bauzeitenplan sind folgende Termine für die Leistungen vorgesehen: Dämmarbeiten EG: 06.10. - 17.10.2025 Dämmarbeiten OG: 20.10. - 31.10.2025 Verlegung Fußbodenheizung EG: 20.10. - 14.11.2025 Verlegung Fußbodenheizung OG: 17.11. - 12.12.2025 Estrich EG: 17.11. - 21.11.2025 Estrich OG: 12.01. - 16.01.2026 (ab Anfang Januar möglich) Fertigstellung (Ende Aufheiz- und Trocknungszeit): 9.KW 2026 Sollte sich der Baubeginn witterungsbedingt oder aufgrund fehlender Vorleistung der vorherigen Gewerke verschieben, verschieben sich die nachfolgenden Termine entsprechend nach hinten, das ist zu berücksichtigen. Aktuell ist keine Verschiebung abhersehbar!
Baubeschreibung und Termine
Vorbemerkung VORBEMERKUNG 1. Baustelleneinrichtung Bezüglich der Baustelleneinrichtung ist gem. der Regelung in der VOB (C) DIN 18299 zu verfahren: Auszug: Nebenleistungen sind demnach insbesondere: 4.1.1 Einrichten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen. 2. Baustrom und Bauwasser / Sanitärcontainer Die Einrichtung von Baustrom und Bauwasser erfolgen bauseits. Die Kosten des Verbrauchs trägt der Bauherr. Sanitärcontainer werden bauseits gestellt. Der Auftragnehmer wird mit einem pauschalen Kostenanteil von 0,4% der Netto-Schlussrechnungssumme an den Verbrauchskosten beteiligt. Dies ist in die Angebotspreise einzukalkulieren. 3. Baustraße und Lagerflächen Lagerflächen wurden vom bauseitigen Erdbauer vorbereitet und können unentgeltlich verwendet werden. Die Baustelleneinfahrt wurde auf der Ostseite von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude hergestellt. Im Zuge der Entwässerungsarbeiten auf der Westseite wird eine zusätzliche Zufahrt auf der Westseite hergestellt. PLÄNE Sämtliche Ausführungspläne und -unterlagen werden dem AN in digitaler Form übergeben. Eine Übergabe in Papierform erfolgt nicht. Sämtliche notwendige Vervielfältigungen einschließlich aller Planaktualisierungen hat der AN auf eigene Kosten herzustellen. ANLAGEN Anlage A1: Lageplan Anlage A2: Baustelleneinrichtungsplan Anlage A3: Grundriss Erdgeschoss Anlage A4: Grundriss Obergeschoss Anlage A5: Grundriss Dachaufsicht Anlage A6: Schnitte Anlage A7: Ansichten Anlage A8: Bodenübersicht EG Anlage A9: Bodenübersicht OG Anlage A10: Fußbodenaufbauten Anlage A11: Fußbodenheizung EG Anlage A12: Fußbodenheizung OG
Vorbemerkung
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Estricharbeiten Toleranzen (Rohbautoleranzen) Rohbautoleranzen der Massiv-Bauteile sind nach DIN 18202 und 18 203 festgelegt. Es gelten erhöhte Anforderungen wie folgt: - Grenzabmaße (Tabellle 1) über 6m gemäß den Werten der Spalte 3 - Winkeltoleranzen (Tabelle 2) über 6m gemäß dem Wert der Spalte 4 - Ebenheitstoleranzen (Tabelle 3): es gelten mind. die erhöhten Anforderungen der Zeilen 4 und 7 Sämtliche Rohdecken sind vor Ausführungsbeginn vom AN unaufgefordert mit einem Laser-Nivelliergerät zu überprüfen. Festfixpunkte hierfür sind die 6 Höhenmarken (Meterrisse) am Aufzugsschacht und an den Stahlbetonstützen in den Gebäudeecken (EG und OG). Ebenso ist die Oberflächenbeschaffenheit aller Rohdecken rechtzeitig - um die evtl. nötige Mängelbeseitigung störungsfrei durchführen zu können - zu prüfen und bei etwaigen Beanstandungen (z. B. durch Höhendifferenzen, Unebenheiten durch Betongrate, etc.) die Bauleitung schriftlich zu unterrichten. Höhendifferenzen innerhalb der zulässigen Bautoleranz werden nicht gesondert vergütet. Größere Maßdifferenzen oder Unebenheiten sind der Bauleitung nachzuweisen. Unterbleibt dieser Nachweis, kann später keine Vergütung erfolgen. Für die Überprüfung ist eine eigene LV-Position vorgesehen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) für
Aufbauten EG Fußbodenaufbau mit Fußbodenheizung 180mm Bodenaufbau von oben nach unten 15mm Fliesen / Kokos-Sauberlaufmatte + Kleber 85mmHeizestrich CT-C35-F5-S85-H65              mit Beschleuniger 5mm Verlegeplatte für Fußbodenheizung              PE-Folie 1-lagig 15mmTrittschalldämmung WLG 040 50mmWärmedämmung EPS WLG 035 8-15mmFeuchtigkeitssperre V60 S4 5mm Kautschuk + Kleber 85mmHeizestrich CT-C35-F5-S85-H65              mit Beschleuniger 5mm Verlegeplatte für Fußbodenheizung              PE-Folie 1-lagig 15mmTrittschalldämmung WLG 040 60mmWärmedämmung EPS WLG 035 8-15mmFeuchtigkeitssperre V60 S4 EG Fußbodenaufbau ohne Fußbodenheizung 180mm Bodenaufbau von oben nach unten 5mm Ableitfähige Beschichtung 70mmEstrich CT-C35-F5-S70              mit Beschleuniger              PE-Folie 1-lagig 15mmTrittschalldämmung WLG 040 80mmWärmedämmung EPS WLG 035 8-15mmFeuchtigkeitssperre V60 S4 OG Fußbodenaufbau mit Fußbodenheizung 180mm Bodenaufbau von oben nach unten 15mm Fliesen / Kokos-Sauberlaufmatte + Kleber 85mmHeizestrich CT-C35-F5-S85-H65              mit Beschleuniger 5mm Verlegeplatte für Fußbodenheizung              PE-Folie 1-lagig 15mmTrittschalldämmung WLG 040 60mmWärmedämmung EPS WLG 035              PE-Folie 2-lagig 5mm Kautschuk + Kleber 85mmHeizestrich CT-C35-F5-S85-H65              mit Beschleuniger 5mm Verlegeplatte für Fußbodenheizung              PE-Folie 1-lagig 15mmTrittschalldämmung WLG 040 70mmWärmedämmung EPS WLG 035              PE-Folie 2-lagig
Aufbauten
01.__.001 Untergrund reinigen Untergrund mit Besen grob abfegen und anschließend mit Industriestaubsauger staubfrei absaugen und Verunreinigungen anderer Gewerke entfernen. Im EG ist die Abdichtung gegen aufsteigende Feuchte bereits eingebracht worden. Die Oberfläche ist ebenfalls zu reinigen.
01.__.001
Untergrund reinigen
1,550.00
m2
01.__.002 Schließen von Löchern / Beschädigungen Schließen von partiellen Löchern und Beschädigungen in den Bodenflächen bis 0,05 m2 mit einem Epoxidharzmörtel, hergestellt aus Quarzsand und lösemittelfreiem Epoxidharz. Abrechnung entsprechend dem verbrauchten Epoxidharzmörtel. Die Lohnkosten sind in den kg-Preis mit einzurechnen.
01.__.002
Schließen von Löchern / Beschädigungen
15.00
kg
01.__.003 Überprüfen V60 S4 im EG Überprüfen der Abdichtung gegen aufsteigende Feuchte V60 S4. Die Bodenabdichtung im EG wurde bauseits im Vorfeld aufgebracht. Vor Beginn der Estricharbeiten hat der Auftragnehmer die komplette Fläche auf Beschädigungen zu überprüfen und evtl. Schadstellen mit gleichem Material zu überschweißen. Mit Aufnahme der Estricharbeiten nimmt der Auftragnehmer den vorhandenen Untergrund ab.
01.__.003
Überprüfen V60 S4 im EG
790.00
m2
01.__.004 PE-Folie 0,4 mm Dampfbremse im OG Liefern und Verlegen einer 2-lagigen Abdeckung aus PE-Folie der Dicke 0,4 mm auf die Rohbetondecke im OG. Die Stöße der Oberlage sind 5 cm zu überlappen und zu verkleben und an den Rändern über OK FFB hochzuziehen. Der Hochzug ist einzukalkulieren, ebenso die Ausbildung von Innen und Außenecken sowie Durchdringungen, Rohre etc. Höhe Bodenaufbau ca. 18 cm. Abgerechnet wird die im Grundriss sichtbare Fläche.
01.__.004
PE-Folie 0,4 mm Dampfbremse im OG
760.00
m2
02 Zementestrich
02
Zementestrich
02.01 Estricharbeiten
02.01
Estricharbeiten
02.02 Estrich ohne Fußbodenheizung
02.02
Estrich ohne Fußbodenheizung
02.03 Heizestrich
02.03
Heizestrich
02.04 Einbauteile / Zusatzleistungen
02.04
Einbauteile / Zusatzleistungen
03 Stundensätze
03
Stundensätze
Vorbemerkung Vorbemerkungen: Zum Nachweis abgerechnet werden Regieleistungen - die gegen täglichen Stundennachweis ausgeführt werden müssen, da sie noch nicht übersehen werden können- nach Angabe der örtlichen Bauleitung. Für übersehbare, jedoch im LV nicht enthaltene Leistungen sind rechtzeitig Nachtragsangebote mit Massen und E.P. vorzulegen. Sämtliche Leistungen gegen Nachweis sind monatlich in dreifacher Ausfertigung in Rechnung zu stellen. Einen evtl.Überschreitung der Auftragssumme ist der Bauleitung rechtzeitig zu melden. Von der Bauleitung nicht unterschriebene Belege werden nicht anerkannt. Von der Bauleitung auf der Baustelle unterschriebene Nachweise können evtl. auch nachträglich nicht anerkannt werden, wenn z.B. erst bei Prüfung der Schlußrechnung festgestellt wird, daß die Leistungen in Positionen des LV mit eingeschlossen waren. Verrechnungssätze für Arbeitskräfte: Die Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt. Diese gelten für die gesamte Bauzeit und unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden. In diesen Stundenverrechnungssätzen sind die Lohn- und Gehaltskosten, Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen, Lohn- und Gehaltsnebenkosten und sonstige Unkosten enthalten.
Vorbemerkung
03.__.001 Stundensatz Vorarbeiter Stundensatz Vorarbeiter
03.__.001
Stundensatz Vorarbeiter
10.00
Std
03.__.002 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
03.__.002
Stundensatz Facharbeiter
10.00
Std
03.__.003 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer
03.__.003
Stundensatz Helfer
10.00
Std

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