Abdichtungsarbeiten
Kinder- und JFE Grimau
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1. Bauvorhaben / Objektbeschreibung 1. Bauvorhaben / Objektbeschreibung Bauvorhaben: Neubau JFE Grimau Waldstr. 37 12489 Berlin Baukörper Das Baugrundstück Waldstr. 37, 12489 Berlin liegt in einem Wohnquartier zwischen Einfamilienhäusern und mehrgeschossigen Wohnhäusern. Der Baukörper des geplanten Gebäudes der Jugendfreizeiteinrichtung grenzt direkt an eine dreigeschossige Zeilenbebauung. Die Bauflucht des Nachbargebäudes in der Waldstraße wird aufgenommen. Der Baukörper folgt dem Straßenverlauf entlang der Kreuzung von Waldstraße und Lohnauer Steig. Im Verlauf des Gebäudes stuft sich der Baukörper terrassenartig von einer Dreigeschossigkeit bis zu einer Eingeschossigkeit ab. Das Gebäude wird teilunterkellert. In diesen Räumen sind der Hausanschluss, Lageraum des Nutzers sowie die Technikflächen angesiedelt. Durch den AG wurde festgelegt, dass die Nutzung im Untergeschoss nach Nutzungsklasse A gem. WU-Richtlinie herzustellen sind. Erschließung Die Haupterschließung zum Haupteingang der Einrichtung erfolgt von der Kreuzung Waldstr./Lohnauer Steig. Für die rollstuhlgerechte/barrierefreie Zugänglichkeit ist hier eine Rampe mit einer 6%-igen Steigung eingeplant. Über den Lohnauer Steig ist eine PKW-Zufahrt zum hofseitigen Bereich der Außenanlagen vorgesehen inkl. eines rollstuhlgerechten PKW-Stellplatzes. Hofseitig ist entlang des Gebäudes eine Terrasse und ein Weg gepflastert, um die Zugänglichkeit sowie den Fluchtweg aus dem Treppenraum 2 sicherzustellen. Die vertikale Erschließung des Gebäudes erfolgt über zwei voneinander getrennte Treppenräume sowie einen rollstuhlgerechten/barrierefreien Aufzug. Der Aufzug fährt alle Ebenen des Gebäudes an. Somit sind alle Ebenen des Gebäudes rollstuhlgerecht/barrierefrei erschlossen. Auf jeder Ebene sind Verbindungsgänge /-flure angeordnet. Diese sind nach Abstimmung mit dem Brandschutzplaner nicht als "notwendige Flure" auszubilden. Damit ist es dem Nutzer möglich die Flure auch für die Nutzung, z.B. als Ausstellungsfläche zu nutzen. Eine Verkehrsfläche in ausreichender Breite sollte dabei freigehalten werden. technische Anforderungen: - Planung gem KfW55-Standard (siehe GEG-Nachweis) - Brandschutz gem. Gebäudeklasse 3 (siehe Brandschutznachweis) - besondere Schallschutzanforderungen, Immissionsschutz sowie Emissionsschutz (siehe Schallschutzplanung) - Enbruchschutz für ebenerdig erreichbare Wände/Türen/Fenster: RC3 (EG, Terrasse 1.OG) - Gründach mit extensiver Begrünung - PV-Anlage auf Hauptdach, Standeelemente in Kombination mit Gründach von AG/durch Bauwerk, PV-Elemente durch Berliner Stadtwerke - Barrierefreiheit im gesamten Objekt, schwellenlose Übergänge - Raumakustik nach Inklusionsstandard - Grundstück ist als Vorleistung durch den AG bauseits beräumt worden, inkl. Oberboden - Boden wurde nach Rasterfelduntersuchung beprobt und durch Senat als BM-0 klassifiziert vorliegende Unterlagen - Baugenehmigung - geprüfter Brandschutznachweis - geprüfter Standsicherheitsnachweis, inkl. Schal- und Bewehrungsplänen - Baugrundgutachten inkl. Deklarierung des Bodens, Schadstoffgutachten - Planung Wasserhaltung inkl. durchgeführter Beantragung zur Wassserabsenkung - geprüfter GEG-Nachweis - Schallschutznachweis, Schallschutzplanung - Ausführungsplanung Hochbau - Außenanlagenplanung, Ausführungsplanung - Medienauskunft, Netzbetreiber 2. Bauwerk - Konstruktion 2. Bauwerk - Konstruktion Mauerwerk - Außen- und Inenwände Die tragenden Außenwände werden als kerngedämmte Hochlochziegel in 42,5cm Stärke und davon abweichend im Bereich der zurückspringenden Fensterbänder in 30cm Stärke ausgeführt.Die gemauerten Innenwände der Obergeschosse werden aus Schallschutzgründen mit Beton verfüllt (Planfüllziegel). Im Untergeschoss werden die nicht tragenden Innenwände aus Kalksandstein-Planelementen gemauert. Stahlbeton - Fundamente, Aufzugschacht, Stützen, wandartige Träger, Über- und Unterzüge Die Geschossdecken, Dachdecken sowie die Bodenplatte inkl. Streifenfundamente werden in Stahlbeton hergestellt. Die Stützen werden ebenfalls in Stahlbeton mitsamt quadratischen Einzelfundamenten hergestellt. Aufgrund zahlreicher Versätze und Sprünge in der Geometrie des Gebäudes werden Unter- bzw. Überzüge, in Ausnahmen auch wandartige Träger erforderlich. Diese werden in Verbindung mit den Decken ebenfalls in Stahlbeton hergestellt. Im Raum R.EG.07 muss zwischen Achse 6-8 ein Unterzug vorgesehen werden. In dem darüber befindlichen Geschoss steht hier eine Außenwand auf der Decke und bildet den Übergang vom Innenraum zu einer außenliegenden Terrasse. Für die barrierefreie Zugänglichkeit der Terrasse muss ein Deckensprung eingeplant werden. Hier wurde mit dem Auftraggeber abgestimmt, dass mit Aufstellung von zwei Stützen im Raum R.EG.07 der notwendige Unterzug auf die Abmessung von ca. 40x45cm und damit nahezu deckengleich mit dem Deckenversprung hergestellt werden kann. Im EG wird sich dadurch kein Unterzug im Bereich der Decke darstellen. Der Aufzugschacht wird 4-seitig umlaufend über alle Geschosse in Stahlbeton hergestellt. Aus Schallschutzgründen für die angrenzenden Innenräume ist für die Wandstärke des Aufzugsschachtes 250mm Stahlbeton vorzusehen. Eine Unterfahrt ist für die Errichtung des Aufzuges vorgesehen. WU-Stahlbeton - Teilunterkellerung Die Teilunterkellerung wird mit einer Sohlplatte und den Kelleraußenwänden in Stahlbeton hergestellt. Da sich der Keller ca. 60cm unterhalb des zeHGW (höchster gemessener Wasserstand) befindet, muss die Kellerkonstruktion in WU-Beton hergestellt werden. Die Gründung des Kellers und die Gründung im Bereich des angrenzenden Nachbarhauses muss im Winkel von 1:2 auf das Niveau der Fundamentierung des nicht unterkellerten Bereiches abgetreppt hergestellt werden Fenster + Außentüren Die Fensterelemente und Außentüren werden zur Erfüllung der Vorgaben des KfW55-Standards mit einer 3-fach-Verglasung geplant. Der sommerliche Wärmeschutz ist bei den südlich ausgerichteten Fassaden entlang der Waldstraße und dem Lohnauer Steig, sowie der nach Osten ausgerichteten Fassaden der abgestuften Terrassen im 1. und 2.OG mit außenliegendem Sonnenschutz beplant. 3. Zugänglichkeit/Zufahrt/Lieferverkehr 3. Zugänglichkeit/Zufahrt/Lieferverkehr Die Zufahrt auf das Grundstück erfolgt über die Zufahrt vom Lohnauer Steig. Vor dem Grundstück wird auf der Waldstraße eine Anliefer-/Parkzone für die Dauer der Baumaßnahme abgesperrt. Die Durchfahrt über die Waldstraße muss jederzeit frei durchfahrbar sein. Auf dem Grundstück ist für die Dauer der Rohbauarbeiten und darüber hinaus eine Kranstellung auf dem Baugelände vorgesehen, um die Anlieferung von Großgütern (Betonfertigteilen etc.) zu ermöglichen. Da Lagerflächen auf dem Grundstück nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, sind die Materiallieferungen aus Sicherheitsgründen so zu disponieren, dass diese umgehend zum Einbau gelangen. Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. 4. Baustelleneinrichtung 4. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist im Einvernehmen mit der Bauleitung, entsprechend den örtlichen Verhältnissen sowie unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, herzustellen. Bei der Lagerung sind zudem die Abstandsvorschriften zu Nachbargrundstücken von ca. 1,5 m einzuhalten (Forderung Artenschutzgutachten). Baugeräte, -materialien: Baugeräte, Baumaterialien und Hilfsstoffe sind, in Absprache mit der Bauleitung, jeweils kurzfristig für die Bauarbeiten der einzelnen Bauabschnitte anzuliefern und, soweit erforderlich, innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche zwischenzulagern. Die Sicherung gegen Diebstahl und Verlust der Baumaschinen, Geräte und Materialien obliegt ausschließlich dem jeweiligen Auftragnehmer. Container, Material: Materialcontainer können ausschließlich in den Baustelleneinrichtungsflächen aufgestellt werden. Alle Nebenleistungen, wie das Herrichten des Untergrundes durch Auslegen von Holzbohlen etc. sowie das Heranführen von Stromanschlüssen sind Nebenleistungen und vom AN in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung zu erbringen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Container, Sanitär: Innerhalb der Baustelleneinrichtung stehen mobile, beheizte Sanitäranlagen zur Verfügung. Sie sind pfleglich zu behandeln und in einem ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zu belassen. Die Entsorgung von Schutt sowie von Putz-, Spachtel- und Mörtelresten über die Wasch- und WC-Anlagen ist nicht zulässig. Werden die zur Verfügung gestellten Sanitäranlagen durch die Mitarbeiter des AN verschmutzt oder in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, so erfolgt eine Reinigung durch Dritte auf Kosten des AN. Container, Aufenthalt Container mit Aufenthaltsräumen können, nach Möglichkeit, in Abstimmung mit der Bauleitung in begrenzter Zahl auf dem Baufeld aufgestellt werden. Die Baustelle ist umzäunt. Die Unzäunung muss dauerhaft gegen Zutritt Unbefugter gesichert sein. Dies gilt insbesondere außerhalb der Arbeitszeit (auch bei Arbeitsunterbrechungen). Es wird empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten ausreichend zu informieren. 5. Baustrom, Bauwasser und Beleuchtung 5. Baustrom, Bauwasser und Beleuchtung Vom Auftraggeber wird Baustrom und Bauwasser zur Verfügung gestellt. Von der Nettoabrechnungssumme des Auftrages werden 0,2% für Baustrom und 0,2% für Bauwasser in Abzug gebracht - siehe Vertragsbedingungen des AG. Durch den AG wurde Baustrom für das Grundstück beantragt. Baustrom: Auf dem Grundstück wird durch den Netzbetreiber eine Zuleitung für Baustrom hergestellt. Die weitere Verteilung ab dem bereitgestellten Baustromanschluss ist Leistung des AN. Bauwasser: Es wird ein Bauwasseranschluss im Außenbereich hergestellt. Zum Schutz vor Überflutungen sind im Bauwerk keine Bauwasserzapfstellen erlaubt. Sofern Zuleitungen für Bauwasser in das Gebäude gelegt werden, sind diese täglich zum Arbeitsende aus dem Gebäude zu entfernen. Im Rahmen der Baustelleneinrichtung wird eine Beleuchtung des Baufeldes hergestellt. 6. Arbeitsschutz, Sicherungsmaßnahmen 6. Arbeitsschutz, Sicherungsmaßnahmen In nicht absturzgesicherten Bereichen ist das Anlegen einer persönlichen Schutzausrüstung erforderlich (Anseilschutz). Die vom AN zu erbringenden Sicherungsmaßnahmen liegen im Verantwortungsbereich des AN und sind eigenverantwortlich mit dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator abzustimmen. 6.1 Schutzmaßnahmen Das Anbringen, Unterhalten und spätere Abbauen aller den Forderungen der Bauberufsgenossenschaft, des Landesamtes für Arbeitsschutz und sonstiger Behörden entsprechenden erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, Absperrungen usw. während der gesamten Bauzeit bzw. bis zum Zeitpunkt der Beseitigung der Gefahrenstelle hat der Auftragnehmer sicherzustellen. Die Verantwortung für die Koordination trägt der Auftragnehmer. Die Baustellenordnung ist zwingend zu beachten. Die Verantwortung für die Koordination obliegt dem Auftragnehmer. Alle im Einzelfall notwendigen Schutzmaßnahmen, die für eine Weiterarbeit bei sehr warmer sowie kühler Witterung sowie bei Feuchtigkeit und Nässe erforderlich sind und eine mögliche bleibende Beeinträchtigung der Güteeigenschaften der eingebauten Baustoffe ausschließen, sind, soweit sie dem Auftragnehmer nicht  ohnehin obliegen, zu erbringen. Nasse und gefrorene Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig ausgeführt werden. Die Verantwortung für die Koordination trägt der Auftragnehmer. Es ist dem Auftragnehmer dabei freigestellt, in welcher Form die notwendigen Maßnahmen von ihm vorgenommen werden 7. Abfall- und Schuttentsorgung / Baureinigung 7. Abfall- und Schuttentsorgung / Baureinigung Die Entsorgung der Bauabfälle ist Sache des AN und hat nach den gültigen Entsorgungsvorschriften arbeitstäglich und fachgerecht zu erfolgen. Entsorgungsnachweise sind grundsätzlich der Bauüberwachung vorzulegen. Es sind ausschließlich Container mit Deckel zugelassen. Sämtliche Container bzw. Containerdeckel sind mit Ketten und Vorhängeschlössern zu sichern. Die Reinigung der Baustelle bzw. des Arbeitsbereiches hat täglich und am Ende der Arbeiten besenrein bis zur Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen. Bei Missachtung wird die Reinigung auf Kosten des Verursachers auch ohne Aufforderung erfolgen. 8. Allgemeines 8. Allgemeines Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBu) ist einzuhalten. Der AG übernimmt keine Haftung bei Diebstahl und Beschädigungen an Material bzw. Maschinen des AN. Die Mitarbeiter der Firmen müssen durch Namensschilder und/oder an der Kleidung eindeutig der jeweiligen Firma zuzuordnen sein. Die Schilder bzw. spezielle Firmenbekleidungen sind durch den AN bereitzustellen, eine zusätzliche Vergütung hierfür erfolgt nicht. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutschsprechender Vorarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer hat zur Überwachung der Ausführung des Bauvorhabens einen Fachbauleiter zu benennen. Der Fachbauleiter bzw. Stellvertreter muss während der Ausführung stets erreichbar sein. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Sämtliche Leistungen sind komplett und gebrauchsfertig herzustellen einschl. Lieferung, Verbringung und Montage, Abfallentsorgung sowie aller Neben- und Begleitarbeiten. Maschinen und Geräte müssen den geltenden Vorschriften entsprechen. 9. Zeichnungen 9. Zeichnungen Dem Leistungsverzeichnis sind zur Angebotsausarbeitung Ausführungspläne des Gewerkes in digitaler Form auf der Vergabeplattform beigefügt (siehe Planliste). Die vorliegende Ausführungsplanung gibt die formalen und technischen Lösungen als Grundkonzeption vor. Diese Grundkonzeption ist die verbindliche Angebotsgrundlage und definiert das qualitative Mindestmaß, welches keinesfalls unterschritten werden darf. Die dazugehörige Regeldetailplanung mit der Darstellung der grundsätzlichen und häufig wiederkehrenden Detailpunkte stellt keine vollständige und werkstattmäßige Ausarbeitung dar, sondern definiert das zu erreichende Ziel prinzipiell im Hinblick auf Funktion, Mindestqualität und Gestaltung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. 8.1 Ausführungsplanung, Details Die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Ausführungszeichnungen werden dem Auftragnehmer ausschließlich in digitaler Form (DWG und PDF) übergeben. Desweiteren erhält der AN die Ausführungspläne Architektur als PDF zur Kenntnis und Koordination mit den anderen Gewerken. Sämtliche Druck- und Vervielfältigungskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat die Ausführungsunterlagen rechtzeitig vor Beginn seiner Arbeiten zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauüberwachung zu melden. 8.2 Werksplanung, Details Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Werksplanungen, Details und Berechnungen sind dem Auftraggeber in 1-facher Ausfertigung in Papierform und digitaler Form - PDF, DWG - zu übergeben.
1. Bauvorhaben / Objektbeschreibung
07 Bauwerksabdichtung, Dämmung
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Bauwerksabdichtung, Dämmung
07.01 Keller-Außenwand
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Keller-Außenwand
07.02 Fundament+Sockel, außen
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Fundament+Sockel, außen
07.04 Bodenplatte, EG, innen
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Bodenplatte, EG, innen
07.05 Geschoss-/Dachdecken, OG
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