Lüftung
KETEK - Neubau Büro- und Produktionsgebäude
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Allgemeine Baubeschreibung KETEK Neubau Produktions- und Bürogebäude Hofer Straße 15, 81737 München In München, Gemarkung Perlach, plant die Firma KETEK auf dem Grundstück der Hofer Straße 15 den Neubau eines Produktions- und Bürogebäudes als Ergänzung zur benachbarten Firmenzentrale in der Hofer Straße 3. Die Grundstückfläche umfasst ca. 4.062 m². Der Neubau setzt sich zusammen aus einer zweigeschossigen Reinraumhalle mit Iso-Klassifizierten Teilbereichen, einem Technikaufbau sowie einem viergeschossigen Bürotrakt in jeweils massiver Bauweise (Stahlbetonskelettbau). Das Gebäude ist vollflächig unterkellert. Das Untergeschoss wird etwa auf halber Grundfläche als Tiefgarage genutzt. Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch des derzeit vorhandenen Bestandsgebäudes und Erstellung des Büro- und Produktionsgebäudes in schlüsselfertiger Bauweise.
Allgemeine Baubeschreibung
ATV ATV Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden. Darüber hinaus gelten,                -die anerkannten Regeln der Technik - als Mindeststandard für die Leistungen                -die VOB B/C, soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.                -die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
ATV
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Lüftung Die nachfolgend beschriebenen Lieferungen und Leistungen beziehen sich auf die Gewerke Lüftung 1. Wesentliche Anlagenbeschreibung Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Errichtung einer Lüftungsanlage, als kombiniertes Zu- und Abluft-gerät, in der Technikzentrale im 3. Obergeschoss für den Versorgungsbereich Kopfbau (UG bis 3.OG), eines KWL-Flachgerätes als Zu- und Abluftgerät unter der Decke der Tiefgarage für die Be- und Entlüftung der ELT-Technikräume im Untergeschoss sowie Abluftanlagen für die Tiefgarage, den Traforaum und den SiBel-Raum im Untergeschoss. 2. Regelwerke Neben den einschlägigen DIN-Normen, den VDI-Richtlinien und den anerkannten Regeln der Technik gelten folgende Regelwerke in ihrer jeweils zu Vertragsschluss aktuellsten Fassung als verbindlich: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Technischen Anschlussbedingungen der örtlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen Allgemeine Vorbemerkungen des Auftraggebers 3. Produkterklärungen im Leistungsverzeichnis Falls nicht dem Leitfabrikat angebotene Produkte Gegenstand des Angebots sind, ist die technische Gleichwertigkeit zu belegen. 4. Nachtragspositionen Bei Stellung von Nachträgen sind die Kalkulations- nachweise dem Nachtrag zwingend beizufügen. 5. Ausführungsunterlagen / Koordination Die für die Ausführung relevanten Unterlagen wie Grundrisszeichnungen, Schemata, Technische Berechnungen etc. werden dem Auftragnehmer in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Für die Koordination mit Fremdgewerken ist der Auftragnehmer nach Erhalt der Ausführungs- unterlagen eigenverantwortlich. 6. Werk- und Montageplanung Vor Ausführungsbeginn ist eine Werk- und Montage- planung gemäß der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen zu erstellen und zur Prüfung und Freigabe einzureichen. 7. Fachbauleiter / Baustellenordnung Für die Baustelle ist ein geeigneter Fachbauleiter bei Vertragsabschluss zu benennen. Die Baustellenordnung ist einzuhalten. 8. Bautagebuch Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein Bautagebuch gemäß folgendem Muster zu führen: a) Anzahl des jeweils am Tag eingesetzten Personals einschließlich Zeiterfassung b) Durchgeführte Arbeiten einschließlich des Ortes wie Bauteil, Geschoss, Raum c) Besondere Vorkommnisse wie Verletzungen, Diebstähle, Behinderungen durch Fremdgewerke Das Bautagebuch ist in möglichst kurzen Intervallen, jedoch spätestens alle 14 Tage der örtlichen Bauleitung zwecks Gegenzeichnung vorzulegen. 9. Aufmaße / Abrechnungen Sofern der Auftrag nicht zum Pauschalfestpreis vergeben wird, sind geeignete Aufmaß Zettel bzw. Abrechnungs-zeichnungen nach Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen. 10. Tagelohnarbeiten Tagelohnarbeiten sind vor Ausführung von der örtlichen Bauleitung zu genehmigen, andernfalls werden die Tagelohnzettel nicht anerkannt. 11. Baubesprechungen Der Auftragnehmer hat an regelmäßigen Baubesprechungen teilzunehmen. Ein Ansprechpartner in deutscher Sprache ist vorzuhalten. 12. Inbetriebnahmen Die Richtlinien des VDI sind einzuhalten. Inbetriebnahmen sind rechtzeitig mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Protokolle zu Inbetriebnahmen sind den Revisionsunterlagen beizufügen. 13. Abnahmen / Dokumentation Für die Lieferungen und Leistungen wird eine förmliche Abnahme vereinbart. Eine fiktive oder stillschweigende Abnahme ist ausgeschlossen. Der Abnahmetermin ist mit allen Beteiligten rechtzeitig abzustimmen. Die Revisionsunterlagen zu den erbrachten Leistungen sind gemäß eingebautem Zustand zu erstellen und zum Abnahmetermin in entsprechender Anzahl vorzulegen.
Technische Vorbemerkungen
Hinweise zur Kalkulation Insgemeinkosten Lüftung für Fracht, An- und Abfuhr von Material, Werkzeug und Personal frei Baustelle. Beaufsichtigung der Arbeiten, Abnahme und Probebetrieb, Schutz der eingebauten Aggregate bis zur Abnahme sind, falls noch nicht in den Einzelpositionen bzw. als Einzelposition bereits erwähnt, in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Hinweise zur Kalkulation
01 Lüftungstechnik
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Lüftungstechnik
01.01 Lüftungsgeräte und Ventilatoren
01.01
Lüftungsgeräte und Ventilatoren
01.02 Garagenlüftung, CO-Warnanlage und Zubehör
01.02
Garagenlüftung, CO-Warnanlage und Zubehör
01.03 Rohre, Kanäle und Zubehör
01.03
Rohre, Kanäle und Zubehör
01.04 Luftauslässe und Zubehör
01.04
Luftauslässe und Zubehör
01.05 Einbauteile und Zubehör
01.05
Einbauteile und Zubehör
01.06 Brandschutz und Zubehör
01.06
Brandschutz und Zubehör
01.07 Technische Wärmedämmung
01.07
Technische Wärmedämmung
01.08 Besondere Leistungen Gewerk Lüftung
01.08
Besondere Leistungen Gewerk Lüftung
01.09 Kompl. Wartung der kältetechnischen Anlagen 5 Jahr gemäß VDMA - Einheitsblatt 24186 Teil 2. Die Wartung erfolgt 1 x jährlich. VDMA 24186 Teil 2 (heizungstechnische Anlagen) Wartung für das 5. Jahr: ..............................................
01.09
Kompl. Wartung der kältetechnischen Anlagen 5 Jahr gemäß VDMA - Einheitsblatt 24186 Teil 2. Die Wartung erfolgt 1 x jährlich. VDMA 24186 Teil 2 (heizungstechnische Anlagen) Wartung für das 5. Jahr: ..............................................