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Allgemeine Baubeschreibung KETEK
Neubau Produktions- und Bürogebäude
Hofer Straße 15, 81737 München
In München, Gemarkung Perlach, plant die Firma KETEK auf dem Grundstück der Hofer Straße 15 den Neubau eines Produktions- und Bürogebäudes als Ergänzung zur benachbarten Firmenzentrale in der Hofer Straße 3.
Die Grundstückfläche umfasst ca. 4.062 m².
Der Neubau setzt sich zusammen aus einer zweigeschossigen Reinraumhalle mit Iso-Klassifizierten Teilbereichen, einem Technikaufbau sowie einem viergeschossigen Bürotrakt in jeweils massiver Bauweise (Stahlbetonskelettbau).
Das Gebäude ist vollflächig unterkellert. Das Untergeschoss wird etwa auf halber Grundfläche als Tiefgarage genutzt.
Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch des derzeit vorhandenen Bestandsgebäudes und Erstellung des Büro- und Produktionsgebäudes in schlüsselfertiger Bauweise.
Allgemeine Baubeschreibung
ATV ATV
Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden.
Darüber hinaus gelten,
-die anerkannten Regeln der Technik - als Mindeststandard für die Leistungen
-die VOB B/C, soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
-die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen
Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll
Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
ATV
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Lüftung
Die nachfolgend beschriebenen Lieferungen und
Leistungen beziehen sich auf die Gewerke Lüftung
1. Wesentliche Anlagenbeschreibung
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Errichtung einer Lüftungsanlage, als kombiniertes Zu- und Abluft-gerät, in der Technikzentrale im 3. Obergeschoss für den Versorgungsbereich Kopfbau (UG bis 3.OG), eines KWL-Flachgerätes als Zu- und Abluftgerät unter der Decke der Tiefgarage für die Be- und Entlüftung der ELT-Technikräume im Untergeschoss sowie Abluftanlagen für die Tiefgarage, den Traforaum und den SiBel-Raum im Untergeschoss.
2. Regelwerke
Neben den einschlägigen DIN-Normen, den VDI-Richtlinien
und den anerkannten Regeln der Technik gelten folgende
Regelwerke in ihrer jeweils zu Vertragsschluss
aktuellsten Fassung als verbindlich:
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Technischen Anschlussbedingungen
der örtlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen
Allgemeine Vorbemerkungen des Auftraggebers
3. Produkterklärungen im Leistungsverzeichnis
Falls nicht dem Leitfabrikat angebotene Produkte Gegenstand des Angebots sind, ist die technische Gleichwertigkeit zu belegen.
4. Nachtragspositionen
Bei Stellung von Nachträgen sind die Kalkulations-
nachweise dem Nachtrag zwingend beizufügen.
5. Ausführungsunterlagen / Koordination
Die für die Ausführung relevanten
Unterlagen wie Grundrisszeichnungen,
Schemata, Technische Berechnungen etc.
werden dem Auftragnehmer in digitaler Form
zur Verfügung gestellt.
Für die Koordination mit Fremdgewerken ist der
Auftragnehmer nach Erhalt der Ausführungs-
unterlagen eigenverantwortlich.
6. Werk- und Montageplanung
Vor Ausführungsbeginn ist eine Werk- und Montage-
planung gemäß der im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Positionen zu erstellen und zur Prüfung
und Freigabe einzureichen.
7. Fachbauleiter / Baustellenordnung
Für die Baustelle ist ein geeigneter Fachbauleiter bei
Vertragsabschluss zu benennen. Die Baustellenordnung
ist einzuhalten.
8. Bautagebuch
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein Bautagebuch
gemäß folgendem Muster zu führen:
a) Anzahl des jeweils am Tag eingesetzten Personals
einschließlich Zeiterfassung
b) Durchgeführte Arbeiten einschließlich des Ortes
wie Bauteil, Geschoss, Raum
c) Besondere Vorkommnisse wie Verletzungen, Diebstähle,
Behinderungen durch Fremdgewerke
Das Bautagebuch ist in möglichst kurzen Intervallen, jedoch spätestens alle 14 Tage der örtlichen Bauleitung zwecks Gegenzeichnung vorzulegen.
9. Aufmaße / Abrechnungen
Sofern der Auftrag nicht zum Pauschalfestpreis vergeben
wird, sind geeignete Aufmaß Zettel bzw. Abrechnungs-zeichnungen nach Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen.
10. Tagelohnarbeiten
Tagelohnarbeiten sind vor Ausführung von der örtlichen
Bauleitung zu genehmigen, andernfalls werden die
Tagelohnzettel nicht anerkannt.
11. Baubesprechungen
Der Auftragnehmer hat an regelmäßigen Baubesprechungen
teilzunehmen. Ein Ansprechpartner in deutscher Sprache
ist vorzuhalten.
12. Inbetriebnahmen
Die Richtlinien des VDI sind einzuhalten.
Inbetriebnahmen sind rechtzeitig mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Protokolle zu Inbetriebnahmen sind den
Revisionsunterlagen beizufügen.
13. Abnahmen / Dokumentation
Für die Lieferungen und Leistungen wird eine förmliche
Abnahme vereinbart. Eine fiktive oder stillschweigende
Abnahme ist ausgeschlossen.
Der Abnahmetermin ist mit allen Beteiligten rechtzeitig
abzustimmen. Die Revisionsunterlagen zu den erbrachten
Leistungen sind gemäß eingebautem Zustand zu erstellen
und zum Abnahmetermin in entsprechender Anzahl
vorzulegen.
Technische Vorbemerkungen
Hinweise zur Kalkulation Insgemeinkosten Lüftung
für Fracht, An- und Abfuhr von Material, Werkzeug und
Personal frei Baustelle. Beaufsichtigung der Arbeiten,
Abnahme und Probebetrieb, Schutz der eingebauten Aggregate bis zur Abnahme sind, falls noch nicht in den Einzelpositionen bzw. als Einzelposition bereits erwähnt, in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Hinweise zur Kalkulation
01 Lüftungstechnik
01
Lüftungstechnik
01.01 Lüftungsgeräte und Ventilatoren
01.01
Lüftungsgeräte und Ventilatoren
01.02 Garagenlüftung, CO-Warnanlage und Zubehör
01.02
Garagenlüftung, CO-Warnanlage und Zubehör
01.03 Rohre, Kanäle und Zubehör
01.03
Rohre, Kanäle und Zubehör
01.04 Luftauslässe und Zubehör
01.04
Luftauslässe und Zubehör
01.05 Einbauteile und Zubehör
01.05
Einbauteile und Zubehör
01.06 Brandschutz und Zubehör
01.06
Brandschutz und Zubehör
01.07 Technische Wärmedämmung
01.07
Technische Wärmedämmung
01.08 Besondere Leistungen Gewerk Lüftung
01.08
Besondere Leistungen Gewerk Lüftung
01.09 Kompl. Wartung der kältetechnischen Anlagen 5 Jahr
gemäß VDMA - Einheitsblatt 24186 Teil 2. Die Wartung erfolgt 1 x jährlich.
VDMA 24186 Teil 2 (heizungstechnische Anlagen)
Wartung für das 5. Jahr: ..............................................
01.09
Kompl. Wartung der kältetechnischen Anlagen 5 Jahr
gemäß VDMA - Einheitsblatt 24186 Teil 2. Die Wartung erfolgt 1 x jährlich.
VDMA 24186 Teil 2 (heizungstechnische Anlagen)
Wartung für das 5. Jahr: ..............................................