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BAUBESCHREIBUNG / ATV DIN 18299_1+2 Baubeschreibung / Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299_1+2
0.1 ATV DIN 18299_1 / Angaben zur Baustelle
0.1.0 Erläuterungsbericht - Baubeschreibung:
Sparkassenquartier Kempten
Umfang der Baumaßnahme:
Das Baufeld erstreckt sich über die Königstraße 18 - 20, Promenadestraße 5 - 9 sowie Horchlerstraße 1 und 3 in Kempten. Die Baumaßnahme ist in zwei Bauabschnitte unterteilt.
Im Sparkassenquartier sind sowohl Neubauten als auch die Sanierung von Bestandsgebäuden geplant. Auf dem Grundstück des Quartiers soll ein urbaner Nutzungsmix bestehend aus Wohn-, Einzelhandels-, Gastronomie- und Büro- bzw. Praxisflächen entstehen.
Quartiersübersicht:
Foto - Quartiersübersicht - Bestand vor Abrissarbeiten
Foto - Quartiersübersicht - Neubauten
Foto - Quartartiersübersicht - Bezeichnung Gebäude und Bauteile
Bauweise und Materialität Bauteil 1:
Das Untergeschoss ist als WU- Keller geplant. Das Kellergeschoss soll weitestgehend ohne Bodenbeläge geplant werden, damit mögliche Risse im WU-Beton sichtbar sind. Wandbeläge (Fliesen) soll es nur im innenliegenden Duschbereich geben.
Die Decken sind als Stahlbetondecken geplant. Ein umlaufender Unterzug stärkt die Decken zusätzlich. Es sind keine weiteren Unterzüge geplant, was die Flexibilität der Nutzungen, vor allem in der Planung der technischen Leitungen erhöht.
Im Erdgeschoss soll ein Schwerlastestrich geplant werden, der die Verkehrslast von 7,5 kN/qm (Mieterwunsch) erfüllt. Oberhalb des Estrichs wird mieterseits der Bodenbelag verlegt.
In den Büro- und Praxisräumen ist ein Hohlbodensystem geplant. Dies erhöht die Flexibilität für die Verlegung der Leitungen. Auf der Trägerplatte ist Fließestrich mit Fußbodenheizung geplant. In den Sanitärräumen der Büros und Praxen ist kein Hohlboden, sondern ein Aufbau mit klassischem Estrich und Bodenfliesen geplant. Im Wohnhaus H9 sind die Aufbauten mit Heizestrich und Parkett geplant.
Das Sockelgeschoss ist mit einer vorgehängten Natursteinfassade geplant. Die Holzfassade der Obergeschosse ist als nicht tragende, vorgehängte Fassade geplant. Die Neubauten nehmen in ihrer Kleinteiligkeit und der Dachgestaltung den Typus der historischen Kemptener Stadthäuser auf.
Die Dachlandschaft von BT1 entwickelt sich über vier aneinanderschließende Satteldächer. Auf den Südseiten der Dächer sind Photovoltaikpaneele geplant. Die Paneele sollen sich gestalterisch in die Pfannendeckung einbetten. Die rote Dachziegelgestaltung wurde durch die Stadtplanung und den Denkmalschutz festgesetzt. Das Gebäude H5 befindet sich zwischen H6 und H1, die Firstlinie erstreckt sich in Nord-Südrichtung. PV-Paneele sind hier nicht vorgesehen.
Der Sparkassensaal und das dazugehörige Foyer im 3. OG H6 und H7 haben eine ganz besondere Bedeutung im Neubau. Um den Saal besonders flexibel nutzbar zu machen, sind keine Stützen vorgesehen. Das Tragwerk wird gemäß aktuellem Gestaltungskonzept durch eine Holzverkleidung versteckt. Die Holzverkleidung läuft parallel zum geneigten Dachstuhl in vertikaler Richtung.
Bauweise und Materialität Bauteil 2:
Der BT2 umfasst die Gebäude Horchlerstraße 1 (H4), Horchlerstraße 3 (H3), Promenadestraße 9 (H2) und Promenadestraße 7 (H1).
Die H1, H2 und die H4 stehen unter Ensembleschutz. Somit bleiben die Fassade und auch die Dachkonstruktion in Ihrer äußeren Erscheinung unverändert und werden behutsam modernisiert. Das innere wird weitestgehend entkernt und mit neuem "Innenleben" ausgebaut.
Die Fenster bleiben in Lage und Größe erhalten, die Geschosshöhen orientieren sich somit an den bestehenden Brüstungshöhen.
Um eine aufwändige Fassadenaussteifung zu vermeiden ist der planerische Ansatz, dass das statische System hier grundsätzlich erhalten bleibt (d.h. Deckenbalken in den Obergeschossen erhalten, ggf. wenn nötig austauschen und zudem so ertüchtigen, dass eine neuwertige Decke entsteht. Das Dach ist in diesem Bauverlauf provisorisch und abschnittsweise abzustützen.
Die Decke über EG wird in H4, H1 und H2 abschnittsweise durch eine neue Ziegeldecke erneuert. Die Ziegeldecke hat den Vorteil, dass diese von den Lasten Vergleichbar mit einer Holzbalkendecke + Einschub ist und somit im Bodendeckmal zu keiner Neugründung führt. Dieser Ansatz lässt sich aus der Denkmalverträglichkeit ableiten. Zusätzlich erfüllt Sie die erforderlichen Brandschutzanforderungen (F90) die aus der EG Nutzung resultieren.
Die Häuser werden mit einer Innendämmung energetisch saniert.
Die vorhandene Dachdeckung wird zurückgebaut, um auch die Abdichtungsebene zu erneuern, in dem Zuge wird die Dachdeckung passend zur Leitepoche in Naturrot (Doppelmuldenfalzziegel Ton) neu hergestellt.
Gemäß Wunsch der Sparkasse hat kbnk mit der unteren Denkmalschutz-behörde abgestimmt, ob es möglich ist, eine PV-Anlage auf der südlichen Dachfläche der H1auszuführen. Auf der Süd-Dachfläche wird ein rotes Solar-Indach System z.B. von Creaton verbaut, dieses fügt sich flächenbündig in die Dachhaut ein.
Der Neubau von H3 erhält ein Satteldach, welches sich gut in die bestehende Dachlandschaft einfügt. Die Dämmung wird gem. Bauphysik nach Stand der Technik für einen Neubau dimensioniert.
Barrierefreiheit:
Grundsätzlich werden die Gebäude gem. BayBauO barrierefrei ausgeführt.
In Teilbereichen des Bestandes sind Einschränkungen der Barrierefreiheit jedoch nicht zu vermeiden (s. z.B. BT2 Erschließung der Obergeschosse).
Die Wohnungen im Neubau BT1 sind alle vier barrierefrei zugänglich. Die beiden Wohnungen im 1. OG sind barrierefrei nach DIN 18040-2. In BT 2 gibt es eine barrierefreie Wohnung im 1. OG in der H3 wobei aufgrund der im Bestand gebauten Situation die Treppe im Haupttreppenhaus nur barrierearm ausgebildet werden konnte (gewendelte Treppe!), da hier nur begrenzter Platz zur Verfügung steht. Der Aufzug hingegen ist barrierefrei geplant und entspricht den Mindestbmessungen.
Verkaufsstätten sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich, hier gilt Barrierefreiheit nach DIN 18040-1. Ein barrierefreier Zugang des Nahversorgers im EG ist über einen Eingangsbereich mit Rampe von der Horchlerstraße geplant. In den Büro- und Praxisräumen gelten die Anforderungen der Arbeitsstätten Richtlinien. Die ASR V3a.2 ist in Bezug auf Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Dem Leistungsverzeichnis ist ein Barrierefreiheitskonzept gemäß den geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen (z. B. DIN 18040, Landesbauordnung, einschlägige Richtlinien) als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Dieses Konzept ist Grundlage für die weitere W+M-Planung und Ausführung der Leistungen und ist von den Bietern bei der Angebotserstellung sowie während der Ausführung zu berücksichtigen.
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz:
Bei der Planung des Neubaus werden die Vorgaben des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die DIN 4108 berücksichtigt. Dabei steht nicht nur die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, sondern auch der Klimaschutz im Fokus. Auf allen durch das Denkmalamt freigegeben Dachflächen wird eine Photovoltaikanlage installiert, um den Energiebedarf des Gebäudes durch erneuerbare Energien zu decken und aktiv zur Verringerung der CO2-Emissionenbeizutragen.
Fördermittel:
Für das gegenständliche Projekt werden Förderkredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sowie des Denkmalschutz (BLfD) herangezogen.
Die Bereiche für den Neubau (BT1 und H3) nehmen Gelder aus dem Förderprogramm KFNWG-Q in Anspruch. Für das Bestandsgebäude werden Fördermittel nach BEG EG 55 (Bundesförderung für effiziente Gebäude) herangezogen.
Mit Beendigung der Bauvorhaben, jedoch spätestens bis zum 10.06.2031 ist die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführung" einschließlich aller erforderlichen Unterlagen der KfW vorzulegen. Nach beanstandungsfreier Prüfung, wird die KfW die Auszahlung der Förderzusagen tätigen.
Gebäudedaten und Flächenaufstellung:
Bauteil 1: BGF oberirdisch 4500,2 m², unterirdisch 903,3 m², gesamt 5406,5 m² gewerbliche Nutzung in Form von Einzelhandel / Dienstleistung im EG, Büro- und Praxisnutzung in den Obergeschossen, Wohnflächen in den Obergeschossen Bauteil 2: BGF oberirdisch 2338,3 m², unterirdisch 317,2 m², gesamt 2655,5 m² gewerbliche Nutzung im EG, Wohnflächen in den Obergeschossen
Abbruch, Schadstoffentsorgung, Entkernung:
Ein Schadstoffgutachten vom 31. Oktober 2024 liegt der Ausschreibung bei. Beim Bauteil 1 werden die bestehenden Fenster und Fassaden, Wände, Decken, Fassadenbekleidungen, Haustechnik, Klempnerarbeiten und Dachaufbauten komplett abgebrochen und entsorgt. Dies gilt ebenfalls für H3. Die Gebäude H1, H2 und H4 werden entkernt. Schadstoffsanierung Asbest, KMF, PAK, PCB, HBCD, etc.. nach Angaben Schadstoffgutachten und Schadstoff-Untersuchungsbericht. In den Gebäuden wurden unterschiedliche asbesthaltige Materialien, Kleber und Fugendichtmassen, Fensterbänke aus Asbestzement etc. festgestellt. Tätigkeiten mit Asbest dürfen nur von sachkundigem Personal ausgeführt werden. Dafür sind eine Betriebsanweisung und ein Arbeitsplan zu erstellen, die Beschäftigten sind vor Aufnahme der Tätigkeiten zu unterweisen. Die Arbeiten sind bei der genehmigenden Behörde anzuzeigen. Entkernungsarbeiten Innenbereich: Abbruch und Entsorgung Türen, Wand- und Schachtbekleidungen
Rückbau / Sanierung / Neubau:
Bauzeit:
Der Rückbau ist geplant von September 2025 bis März 2026. Die Verbauarbeiten laufen in Abstimmung mit der Objektbetreuung parallel zum Abbruch ab ca. Februar 2026.
Rückbau:
Komplettabbruch und Rückbau Bauteil 1 (H5 bis H9) und H3
Teilrückbau / Entkernung und Sanierung:
Entkernung der Gebäude H1, H2 und H4
Neubau:
Neubau Bauteil 1 mit H5 bis H9 Neubau Bauteil 2 mit H3
Sanierung:
Sanierung Bauteil 2 mit H1, H2 und H4
Brandschutz:
Ertüchtigung einiger Bauteile (Stützen, Geschoßdecken, Treppenhausabtrennungen, Mauerwerk) Errichtung Brandwand im Neubau Errichtung von Brandschutzelementen zur Rauchabschnittstrennung Als Maßnahmen zur Begrenzung der Brandausbreitung sind u.a. nichtbrennbare Trägerplatten, nichtbrennbare Dämmstoffe, Minimierung des Luftspaltes der hinterlüfteten Fassade, Ausbildung auskragender horizontaler Brandsperren, ausbildung vertikaler Brandsperren im Bereich von Brandwänden Siehe Brandschutzplanung
Technische Gebäudeausrüstung:
Heizung:
Generell soll die Beheizung über die vorhandene Fernwärmestation der ZAK-Energie GmbH Kempten erfolgen die Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten bis auf den Nahversorger werden mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. bei BT1 erfolgt die Heizung als Bodenheizung im Estrich des Hohlraumbodens.
Lüftung:
In H7 ist das DG als reines Technikgeschoss geplant, hier befinden sich der große Rückkühler und eventuell weitere Lüftungsgeräte der Obergeschosse. Dieses Geschoss wird aufgrund des Rückkühlers wie ein Außenraum geplant. In H8 befindet sich ebenfalls im DG ein reiner Technikraum mit dem Gaskühler des Nahversorgers und optional Lüftungsgeräte der OG-Nutzungen. Über dem Treppenhaus von H6 befindet sich ein Technikraum für die Saallüftung, der Saal wird darüber hinaus seitlich über den Drempel und die Abhangdecke belüftet. Im Bereich der Büros erfolgt die Lüftung und Kühlung über Unterflurkonvektoren, die im Bereich vor der Fassade in den Hohlraumboden integriert werden. Der Nahversorger benötigt ein Technikraum im UG zwischen Achse 11 und 13. Es wird ein Luftschacht Richtung Hof vorgesehen. Für die Rückkühler ist auf dem nördlichen Dachrücken ein großes offenes Lüftungsgitter eingeplant. Anfallendes Regenwasser wird über zwei interne Regenrohre abgeleitet. Die Wohnraumlüftungen sind als Einzelraumlüfter und Nachströmung von Außenluft über Fensterlüfter geplant. Alle Gewerbeeinheiten erhalten je ein Lüftungsgerät mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung. Die Außenluft wird über Gitter in der Fassade angesaugt.
Sanitär:
Der Gebäudekomplex erhält einen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und an das öffentliche Abwassernetz der Stadt Kempten. Für Schmutzwasser und Regenwasser werden separate Kanalsysteme im Trennsystem errichtet.
Elektro:
Im Gebäudekomplex wird eine Niederspannungshauptverteilung, kurz NSHV, angeordnet. Diese versorgt alle Gebäudetechnischen Anlagen. Ausgehend von der Niederspannungshauptverteilung erfolgt die Verteilung zu den Allgemeinverteiler Haustechnischen Anlagen, Fördertechnischen Anlagen, Sicherheitstechnischen Anlagen, Kommunikationsanlagen. Die Beleuchtungsanlage ist generell mit LED-Leuchtmitteln geplant. Für die Fahrradabstellplätze sind Steckdosen zur Ladung von E-Fahrrädern vorgesehen. Im Bereich des Parkplatzes werden Vorbereitungen für die Versorgung von E-Ladestationen (2x 11kW Ladesäulen) geplant. Es ist geplant die Dachflächen mit PV-Modulen zu belegen. Es werden alle Fenster von Klassen-, Lern- und Büroräumen mit elektrischen Außen-Jalousien ausgestattet. Die Bestückung der einzelnen Räume mit Steckdosen, Schaltern, Lichtauslässen, Leerverrohrungen und Verkabelungen erfolgt generell gem. Planung.
Angaben zum Bauablauf:
Vorabmaßnahme: Abbruch Lichtschacht Süd-Osten mit Hilfe geböschter Baugrube + sukzessives Verfüllen bis GOK im Zuge Verfüllung UG-Bestandsgebäude (gemäß Abbruchkonzept) Tieferlegung Treppenhaus H1 - BT2: Zeitliche Abhängigkeit zum Erstellen der Baugrube BT1 bzw. der notwendigen Unterfangung Einbringung Verbauträger: Zeitliche Abhängigkeit zum sukzessiven Verfüllen des UG´s des Bestandsgebäudes bis GOK (gemäß Abbruchkonzept) Baugrubenaushub: Abhängigkeit zu den Unterfangungsmaßnahmen Trennung Maßnahmen Unterfangung und Baugrubenaushub rarr; Bermen im Bereich Unterfangungen stehen lassen und Aushub schrittweise im Zuge der Herstellung der Unterfangung ODER: Baugrubenaushub sukzessive zur Herstellung Unterfangung
Ziehen Verbauträger (+ Stahlausfachung): Abhängigkeit zum vorherigen Verfüllen der Baugrube, sowie zum nachfolgenden Erstellen des Stauraumkanals bzw. Mikropfähle + Zerrbalken auf der Westseite
Die Abrissarbeiten laufen teilweise parallel mit den Verbaumaßnahmen im Bereich UG. Die Unterfangungsarbeiten müssen in Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung zeitlich eng eingetaktet werden, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.
0.1.1 Lage der Baustelle:
Das Grundstück des Sparkassen-Quartiers liegt im Zentrum des historischen Kerns der Stadt Kempten. Das Quartier wird eingefasst von der Königstraße im Westen, der Horchlerstraße im Norden und der Promenadestraße im Osten.
Die beiden Wohn- und Geschäftshäuser Promenadestraße 1 und 3, sowie Aufm Plätzle 8, grenzen über den gemeinsamen Innenhof direkt an das Sparkassen- Quartier an. Jenseits der Königstraße, die von PKW befahren wird, erstreckt sich der Stadtpark als freundlich und hell gestalteter öffentlicher Raum. Die Horchlerstraße und Promenadestraße sind Fußgängerzonen. Jenseits der Horchlerstraße liegt die Residenz mit der Basilika St. Lorenz, während sich westlich der Promenadestraße eine altstädtisch verdichtete Mischbebauung befindet.
Der Bereich für die Baustelleneinrichtung (BE) liegt im südlichen Bereich des Grundstückes und ist über die Königs- und / oder Linggstraße zugänglich. Geplant ist ein Durchfahrverkehr mit einer separaten Ein- und Ausfahrt.
Die Zu- und Abfahrt zur Baustelle erfolgt über die Königs- und / oder Linggstraße im Süden.
Baustelleneinrichtungskonzept:
Das Baustelleneinrichtungskonzept ist der Anlage zur Ausschreibung in Form eines Baulogistikphasenplan 1 - Abbruch Gebäude - beigefügt.
Materialanlieferung:
Materialanlieferungen sind grundsätzlich mit der Bauleitung abzustimmen. Die Anlieferungen haben gemäß dem jeweils gültigen Bauzeitenplan zu erfolgen.
Die Zu- und Abfahrten der Baustelle sind abhängig von den Ladungszustand der LKW. Um den Pflasterbelag des Residenzplatzes zu schützen, sollen hier keine schwerbeladenen LKWs fahren.
Daraus ergib sich, dass für die anliefernden Verkehr die Zufahrt über die Linggstraße aus den Süden erfolgt und die Abfahrt nach Norden über den Residenzplatz.
Für den Verkehr der Materialien z.B. Abbruch, Aushub und Abfälle von dem Baufeld abfährt, ist die Zufahrt der leeren LKW übern den Residenzplatz und die Abfahrt erfolgt über die Linggstraße.
Materiallagerung:
Eine Lagerung von Materialien und Geräten auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung und für kurze Zeiträume möglich. Dauerhafte bzw. permanente Lagerflächen stehen nicht zur Verfügung.
Es soll eine Just in Time Verarbeitung angestrebt werden.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen:
Das Baufeld befindet sich in der Innenstadt von Kempten mit angrenzenden Wohn- und Geschäftsräumen. Während der gesamten Bauphase läuft der Betrieb in den angrenzenden und benachbarten Läden und Geschäften weriter.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse:
Gem. Art. 2 (4) BayBO ist der Neubau (BT1) und der Ensembleschutz Bauteil (BT2) s. Nr.4 unten, in die Gebäudeklasse 5 einzustufen, und als Sonderbau zu beantragen:
Art. 2 (4) BayBO: Nr. 4 Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Fläche von insgesamt mehr als 800 qm haben,
Flächen Einzelhandel / Dienstleistung: ca. 160 qm +ca. 670 qm für die Verkaufsfläche = ca. 830 qm> 800 qm.
Nr. 6 Gebäude mit Räumen, die einzeln für eine Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind,
Sparkassensaal max. 199 Personen (< 200 damit keine Versammlungsstätte) Der Bauteil 3 (Promenadestraße 5) ist der Gebäudeklasse 4 zuzuordnen (Höhe im Sinn des Satzes 1 = 8,83m).
Erdgeschoss: Verkaufsstatte (Nahversorger) im BT1 und BT2 und Gastronomie + Einzelhandel im BT3
Obergeschosse: Wohn-, Büro- und Praxisflächen
H1: dreigeschossig, Geschosshöhe von ca. 2,70m bis ca. 3,70m
H2: viergeschossig, Geschosshöhe von ca. 2,70m bis ca. 3,00m
H3: dreigeschossig, Geschosshöhe von ca. 2,20m bis ca. 3,30m
H4: viergeschossig, Geschosshöhe von ca. 2,80m bis ca. 3,45m
H5: dreigeschossig, Geschosshöhe von ca. 2,50m bis ca. 3,50m
H6: viergeschossig. Geschosshöhe von ca. 3,50 bis ca. 4,50 m
H7: viergeschossig. Geschosshöhe von ca. 3,50 bis ca. 4,50 m
H8: viergeschossig. Geschosshöhe von ca. 3,50 bis ca. 4,50 m
H9: viergeschossig. Geschosshöhe von ca. 3,00 bis ca. 4,50 m
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen:
Parken von Firmenfahrzeugen auf der Baustelle ist für das gewerbliche Personal nur außerhalb des Baufeldes möglich.
Transportwege im Außenbereich sind maximal für Feuerwehrfahrzeuge mit bis zu 10t Achslast ausgelegt.
Bei Abstützungen sind entsprechend lastverteilende Platten zu verwenden.
Bei Befahrung mit höheren Lasten liegt die Verantwortung für Schäden beim AN.
Vom AN sind in diesem Fall Lastverteilungs-, Schutz-, oder Reparaturmaßnahmen auszuführen.
Die Begrenzungen der StVO sind zu beachten.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Alle nicht explizit für die BE ausgewiesenen Flächen, Zufahrt, Zuwegung und Schulhof, sowie Feuerwehrangriffsflächen sind jederzeit freizuhalten. Treppenhäuser sind grundsätzlich von allem Material freizuhalten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen:
Für die Rohbauarbeiten im Rahmen der Unterfangung von H1 und H4 steht kein Hebewerkzeug bauseits zur Verfügung. Für das Einbringen von Material und Gerätschaften in die Baugrube sind entsprechende Hebewerkzeuge einzuplanen und vom AN zu stellen.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser:
Alle Medienanschlüsse werden über eine externe Baulogistik eingerichtet und zur Verfügung gestellt. Die Kosten werden über eine Umlage abgerechnet.
Hinweis: Baustellenlogistik
Die Baulogistik wird für beide Bauteile extern vergeben und anteilig über eine Umlage abgerechnet.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume:
Siehe Baustelleneinrichtungskonzept.
Siehe auch gewerkespezifische ATV.
Die Sicherung des Lagebereichs durch abschließbare Gitterwände o.ä. ist Leistung der jeweiligen Firmen.
Ein Pausenraum gem. ASR ist auf der BE-Fläche entsprechend vorhanden und ausgewiesen.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen:
Ein Baugrundgutachten liegt vor und liegt der Rohbauausschreibung bei.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen:
Siehe Baugrundgutachten - Auszug:
Höchster Grundwasserstand: 668,80 mNN
Mittlerer Grundwasserstand: 667,30 mNN
Niedrigster Grundwasserstand: 666,50 mNN
Der höchste Grundwasserspiegel liegt damit ca. 5 m unter Gelände bzw. ca. 1,45 m
unter OK FFB UG.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften:
Keine, nach gesetzlichen Vorgaben.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall:
Baumüll / Baureinigung: Es gelten die Bestimmungen aus der VOB C DIN 18299 4.1.11 und 4.1.12. Der AN ist verpflichtet seinen Abfall aus dem Bereich des AG die von den Arbeiten des AN herrühren fachgerecht zu entsorgen. Kommt der AN trotz Aufforderung der OÜ seiner Verpflichtung nicht nach, wird der Abfall kostenpflichtig durch den AG entsorgt und entsprechend an den AN weiterbelastet.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen:
Überflutungsnachweis:
Keine, nach gesetzlichen Vorgaben.
Lärmschutz, Emissionsschutz:
Es dürfen nur schallgedämmte Geräte eingesetzt werden; die gültigen Bestimmungen über den vorbeugenden Lärmschutz sind zu erfüllen. Sämtliche Maschinen müssen den "erhöhten Schallschutzanforderungen" genügen. Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, bei denen die Schadstoffentwicklung auf ein Mindestmaß beschränkt ist. Die Geräte müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Die Bestimmungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (nach BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) sind zu beachten.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle:
Auf dem Grundstück befinden sich geschützte Bäume. Während der gesamten Bauausführung ist sicherzustellen, dass diese nicht beschädigt oder in ihrer Vitalität beeinträchtigt werden. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind rechtzeitig zu treffen und aufrechtzuerhalten.
Von den Arbeiten und dem Gewerk des AN dürfen keine Gefahren für andere Arbeitnehmer und Dritte ausgehen z. B. Verkehrssicherungspflicht. Entsprechende Sicherungs- und Koordinationsmaßnahmen sind vom Auftragnehmer zu veranlassen.
Siehe auch beiliegender Baumbericht
0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen:
Es liegen Trassenpläne im Bereich der Baugrube und der Verbauwand vor.
Der alte Abwasserkanal wird abgestellt und im Zuge der Abrissarbeiten freigelegt und im Bereich der Baugrube rückgebaut.
Leitungen im Bereich des Verbaus müssen während der Einbringung und während der Vorhaltezeit des Verbaus entsprechend gesichert werden. Leitungsquerungen müssen in Abstimmung mit dem jeweiligen Betreiber umgelegt oder rückgebaut werden.
0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer:
Im Bereich der westlichen Verbauwand befinden sich Bestandsfundamente vom Abriss der Arkaden, welche durchbohrt werden müssen.
Im Bereich der Unterfangung ist mit dem Freilegen der historischen Stadtmauer zu rechnen, welche archäologisch kartografiert werden muss. Diese Arbeiten sind im Arbeitsablauf entsprechend einzukalkulieren mit ggf. Stillstandzeiten.
Im südlichen und nördlichen Bereich des Verbaus ist mit einem Bestandsabewasserkanal zu rechnen, welcher abgestellt, verfüllt und anschließend durchbohrt werden muss. Nach Freilegung ist der in der Baugrube befindliche Teil rückzubauen.
0.1.17 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden:
Keine Maßnahmen erforderlich, Kampfmittelfreigabe liegt vor, siehe Bericht vom 03.04.2025
Sollten im Zuge von Bauarbeiten, Erdarbeiten oder sonstigen Maßnahmen Kampfmittel zufällig aufgefunden werden (sog. Zufallsfunde), ist wie folgt zu verfahren:
1. Arbeiten sofort einstellen:
Die Arbeiten im unmittelbaren Gefahrenbereich sind unverzüglich einzustellen. Der Fundort ist
abzusichern und gegen Betreten zu sichern.
2. Unverzügliche Meldung:
Der Fund ist umgehend der zuständigen Polizei (Notruf 110) zu melden. Alternativ kann auch direkt die Feuerwehr (Notruf 112) informiert werden, die die notwendigen Maßnahmen koordiniert.
3. Keine Manipulation am Fundstück:
Es dürfen keinerlei Veränderungen, Bewegungen oder Versuche zur Identifikation vorgenommen
werden. Jegliche Manipulation ist zu unterlassen.
4. Sicherung des Gefahrenbereichs:
Bis zum Eintreffen der zuständigen Behörden ist der Gefahrenbereich weitläufig zu sichern. Der Zutritt ist Unbefugten zu untersagen.
5. Weiteres Vorgehen durch Fachbehörden:
Die Gefahreneinschätzung, Bergung und gegebenenfalls Entschärfung oder Sprengung erfolgt durch
den Kampfmittelräumdienst im Auftrag der zuständigen Behörde (i.d.R. Behörde für Inneres
und Sport bzw. Polizei).
6. Dokumentation:
Der Fund, die eingeleiteten Maßnahmen sowie die Information an die Behörden sind durch den
Bauherrn bzw. die Bauleitung zu dokumentieren. Die Dokumentation ist den Aufsichtsbehörden
auf Verlangen vorzulegen.
0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen:
Die gesetzlichen Maßnahmen gem. Baustellenverordnung sind vom AN einzuhalten und im Not- und Bedarfsfall vorzulegen. Die Gefährdungsbeurteilungen müssen zu Arbeitsbeginn vom AN vorgelegt werden.
Die Vorarbeiter des AN erhalten vom örtlich beauftragten SigeKo eine Einweisung, diese ist für jeden AN vor Aufnahme der Tätigkeit auf der Baustelle verpflichtend.
(PKW- und LKW Wende- und Rückwärtsverkehr nur mit entsprechendem Einweiserpersonal des AN. Auf dem gesamten Quartiersgelände gilt Schritttempo!).
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der AG von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle:
Anforderungen gem. SiGeKo-Plan. Bauzäune gem. Baustelleneinrichtungskonzept.
0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen:
Ein Schadstoffgutachten liegt vor (siehe Anlage zur Ausschreibung). Die Schadstoffsanierung erfolgt im Rahmen des nichtstatischen Abbruchs, des Abbruchs der Außenhülle, der PCB/Asbest/PAK/KMF-Sanierung.
0.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten:
Die Bauabreiten beginnen nach Freimeldung der BÜ.
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
Es sind grundsätzlich mehrere AN/ andere Gewerke auf der Baustelle tätig. Koordination siehe ZTV.
Der AN hat sicherzustellen, dass sich ein deutschsprachiger Bauleiter auf der Baustelle befindet.
0.1.23 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden Kalendertag, an dem auf der Baustelle Arbeiten ausgeführt werden, einen Bautagesbericht zu erstellen.
Die Bautagesberichte müssen mindestens Angaben zu Datum, Wetterverhältnissen, eingesetztem Personal (Anzahl und Funktion), eingesetzten Geräten, ausgeführten Leistungen, Lieferungen, besonderen Vorkommnissen sowie Behinderungen oder Leistungsstörungen enthalten.
Die Berichte sind in schriftlicher Form (handschriftlich oder elektronisch, nach Abstimmung mit der Objektüberwachung) zu führen und jeweils spätestens bis zum Ende der auf den Berichtstag folgenden Kalenderwoche gesammelt der Objektüberwachung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen.
0.2 ATV DIN 18299_2 / Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer:
Die Baumaßnahme erfolgt wie unter Abschnitt 0.1.0 Rückbau / Sanierung / Neubau beschrieben.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen:
An den Stellen, an denen Kreuzungen nicht zu vermeiden sind, sind besondere Schutzvorkehrungen zu treffen (PKW- und LKW Wende- und Rückwärtsverkehr nur mit entsprechendem Einweisepersonal des AN. Auf dem gesamten Quartiersgelände gilt Schritttempo!).
0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen:
Siehe Schadstoffgutachten
0.2.4 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls
auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt:
s. Vorbemerkungen "Beschreibung der Baumaßnahme; Angaben zum Bauablauf".
Für Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum (Einholung der Genehmigung, Durchführung und dergleichen) ist der AN verantwortlich.
0.2.5 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten:
Siehe Ausführungsbeschreibung.
0.2.6 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer:
Siehe Angaben zur Baustelle.
Aufenthaltsräum- /Pausenräume stehen auf der Baustelle (BE-Fläche) zur Verfügung und sind entsprechend Vorort ausgewiesen.
0.2.7 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.
Siehe Ausführungsbeschreibung.
0.2.8 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen:
keine
0.2.9 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.
keine
0.2.10 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.
siehe: Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen zu Leistungsverzeichnissen aus den Vorbemerkungen.
0.2.11 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.
Bestätigung der Eignererklärung siehe VHB 216 ff.
0.2.12 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.
Es ist keine Wiederverwendung vorgesehen. Eigene Stoffe / Materialien / Reste sind vom Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen.
0.2.13 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.
Siehe entsprechende LV-Positionen und ZTV bei Abbruch und Rückbauarbeiten.
0.2.14 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe.
Keine.
0.2.15 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
Keine.
0.2.16 Leistungen für andere Unternehmer.
Gewerkespezifische Schnittstellen mit anderen Unternehmern. Siehe ZTV und Positionsbeschrieb.
0.2.17 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation.
Siehe Ausführungsbeschreibung.
0.2.18 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.
Siehe Ausführungsbeschreibung.
0.2.19 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag.
Wartungsarbeiten sind soweit gewerkerelevant in LV-Positionen ausgeschrieben.
0.2.20 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.
Abrechnung nach vom AN zu erstellenden Aufmaß.
Übergabe der prüffähigen Rechnung in Papierform sowie digital als PDF im ocr-Format.
1. Abrechnung
Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, ist die Leistung aufzumessen.
2 Technische Spezifikationen, Normen
2.1 Technische Spezifikationen, Normen:
"Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen."
3 ATV DIN 18299 ff.
3.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV):
Soweit nicht in den Vorbemerkungen entsprechend ergänzt haben die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) nach DIN 18299 ff. in der letzten Fassung Gültigkeit und sind mit Abgabe eines Angebots bindend.
Ende der Baubeschreibung / Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299_1+2
BAUBESCHREIBUNG / ATV DIN 18299_1+2
ZUGEHÖRIGE PLANUNTERLAGEN 4. ZUGEHÖRIGE PLANUNTERLAGEN
Folgende Unterlagen (pdf Format) sind dem Leistungsverzeichnis als
Kalkulationshilfe beigefügt.
Folgende Pläne und Dokumente sind dem Leistungsverzeichnis beigefügt:
Architekturplanung
SKQ_ARC_5_B2_DT_DA_301 SKQ_ARC_5_B2_DT_DA_302 SKQ_ARC_5_B2_DT_DA_303 SKQ_ARC_5_B2_DT_DA_304 SKQ_ARC_5_B2_DT_DA_305 SKQ_ARC_5_B2_DT_DA_401 SKQ_ARC_5_B2_DT_FA_101 SKQ_ARC_5_B2_DT_FA_301 SKQ_ARC_5_B2_DT_FA_401 SKQ_ARC_5_B2_DT_IA_101 SKQ_ARC_5_B2_DT_IA_201 SKQ_ARC_5_B2_DT_IA_301 SKQ_ARC_5_B2_DT_TR_101 SKQ_ARC_5_B2_DT_TR_201 SKQ_ARC_5_B2_GR_00_000 SKQ_ARC_5_B2_GR_01_000 SKQ_ARC_5_B2_GR_02_000 SKQ_ARC_5_B2_GR_03_000 SKQ_ARC_5_B2_GR_DA_000 SKQ_ARC_5_B2_GR_U1_000 SKQ_ARC_5_B2_SC_EE_000 SKQ_ARC_5_B2_SC_FF_000 SKQ_ARC_5_B2_SC_GG_000 SKQ_ARC_5_B2_SC_HH_000 SKQ_ARC_5_B2_SC_XX_101 SKQ_ARC_5_B2_AP_00_000 SKQ_ARC_5_B2_AP_01_000 SKQ_ARC_5_B2_AP_02_000 SKQ_ARC_5_B2_AP_03_000 SKQ_ARC_5_B2_AP_U1_000
Tragwerksplanung
SKQ_TWP_4_B2_PO_XX_001_E SKQ_TWP_5_B2_SP_XX_002_- Angaben für die Ausschreibung H1 Angaben für die Ausschreibung H2 Angaben für die Ausschreibung H3 Angaben für die Ausschreibung H4 Ablaufplan_statik Ablaufplan statische Zwangspunkte 24-01-200004_Gurtung V2 24-01-200004_Gurtung H4_u_H1 13 24-01-200004_Gurtung H4_u_H1 9
Gutachten und Nachweise
Kampfmittelbericht Baugrunderkundung Gutachten Schadstoffuntersuchung mit Beurteilung Schalltechnisches Gutachten Schallschutz Nachweis Bradschutznachweis Baumbericht Bauzeichnungen Baudenkmal Maßnahmenbeschreibung Bodendenkmal Schnitt Grabungshöhe Baulogistikplan Phase 3 Rohbau
Fachplaner
SKQ_ELT_5_B2_EP_00_210 SKQ_ELT_5_B2_EP_00_215 SKQ_ELT_5_B2_EP_01_310 SKQ_ELT_5_B2_EP_02_410 SKQ_ELT_5_B2_EP_03_510 SKQ_ELT_5_B2_EP_U1_115 SKQ_ELT_5_B2_FE_DA_611 SKQ_ELT_5_B2_FE_U1_111 SKQ_ELT_5_B2_FE_U1_116 SKQ_ELT_5_B2_GR_00_208 SKQ_ELT_5_B2_GR_00_213 SKQ_ELT_5_B2_GR_01_308 SKQ_ELT_5_B2_GR_02_408 SKQ_ELT_5_B2_GR_03_508 SKQ_ELT_5_B2_GR_U1_108 SKQ_ELT_5_B2_GR_U1_113 SKQ_ELT_5_B2_SD_00_209 SKQ_ELT_5_B2_SD_00_214 SKQ_ELT_5_B2_SD_01_309 SKQ_ELT_5_B2_SD_01_314 SKQ_ELT_5_B2_SD_02_409 SKQ_ELT_5_B2_SD_02_414 SKQ_ELT_5_B2_SD_03_509 SKQ_ELT_5_B2_SD_03_514 SKQ_ELT_5_B2_SD_DA_609 SKQ_ELT_5_B2_SD_U1_109 SKQ_ELT_5_B2_SD_U1_114 SKQ_HLSK_5_B2_GR_00_000 SKQ_HLSK_5_B2_GR_01_000 SKQ_HLSK_5_B2_GR_02_000 SKQ_HLSK_5_B2_GR_03_000 SKQ_HLSK_5_B2_GR_U1_000 SKQ_HLSK_5_B2_GR_XO_100 SKQ_HLSK_5_B2_SD_00_000 SKQ_HLSK_5_B2_SD_01_000 SKQ_HLSK_5_B2_SD_02_000 SKQ_HLSK_5_B2_SD_03_000 SKQ_HLSK_5_B2_SD_U1_000
ZUGEHÖRIGE PLANUNTERLAGEN
ALLG. REGELUNGEN F. BAUARBEITEN / ATV DIN 18299 ff. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 ff. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
5 ATV DIN 18299 ff.
5.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV):
Soweit nicht in den Vorbemerkungen entsprechend ergänzt haben die nachfolgenden Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - in der letzten DIN Fassung Gültigkeit und sind mit Abgabe eines Angebots bindend:
5.2 DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.
Ende der Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 ff. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ALLG. REGELUNGEN F. BAUARBEITEN / ATV DIN 18299 ff.
ABBRUCH- und RÜCKBAUARBEITEN / DIN 18459 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
13 ATV DIN 18459 ff.
13.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV):
Soweit nicht in den Vorbemerkungen entsprechend ergänzt haben die nachfolgenden Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - in der letzten DIN Fassung Gültigkeit und sind mit Abgabe eines Angebots bindend:
13.2 DIN 18459 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.
Ende der Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
ABBRUCH- und RÜCKBAUARBEITEN / DIN 18459
ZTV WEITERE ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN / VERTRAGSFRISTEN 14. Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen / Vertragsfristen
14.1. Ortsbesichtigung
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtend vor Angebotsabgabe mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen, insbesondere was die Zugänglichkeit der einzelnen Bauteile und die Beschaffenheit der Zufahrten angeht.
14.2. Vertragsfristen
Gemäß Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen
Ende der Weiteren zusätzlichen Vertragsbedingungen / Vertragsfristen
ZTV WEITERE ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN / VERTRAGSFRISTEN
ZTV SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG 15. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
A Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer auf gleichwertige technische Spezifikationen Bezug genommen.
B Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen.
C Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Wichtiger Hinweis für Besucher der Baustelle
Zur Gewährleistung der Sicherheit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auf dem gesamten
Baustellengelände besondere Besucherschutzmaßnahmen gelten. Alle Besucher sind
verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und den Anweisungen des
Baustellenpersonals Folge zu leisten.
Das Tragen persönlicher Schutzausrüstung - bestehend aus Schutzhelm, Warnweste und
Sicherheitsschuhen - ist zwingend erforderlich. Der Zutritt zur Baustelle ist nur nach vorheriger
Anmeldung und in Begleitung befugter Personen gestattet.
D Angaben zur Abrechnung
Aufmaß
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Die im Folgenden ausgeschriebenen Positionen verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, inkl. Materiallieferung und Montage bzw. Verarbeitung.
E Sonstige Angaben
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Abstimmungstermine mit anderen Gewerken, der OÜ und Jourfixetermine sind vom AN wahrzunehmen sodass Gewerkeschnittstellen reibungslos im Bauablauf funktionieren. Die Ausführungspläne werden einfach digital für den Auftragnehmer bereitgestellt. Für Ausdrucke und weitere Vervielfältigungen ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Die Ausführungsfristen sind im Vertrag festgelegt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen, falls bauseitige Anforderungen oder Änderungen Verzögerungen verursachen können. Sein Hinweis an die OÜ ist in jedem Fall so rechtzeitig schriftlich abzugeben, dass Verzögerungen noch verhindert werden können. Sämtliche Maße sind vor Ausführung der Arbeiten am Bau vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen. Maßdifferenzen zwischen Ausführungszeichnungen und baulichen Gegebenheiten sind unverzüglich der örtlichen OÜ mitzuteilen und mit Ihr inhaltlich abzustimmen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren." Der AN hat spätestens zehn Arbeitstage nach Auftragserteilung einen verbindlichen auf die vereinbarten Ausführungsfristen abgestimmten Detailterminplan vorzulegen. Der Detailterminplan ist mit dem AG abzustimmen. Der AG und sein Architekt sind berechtigt, die Überarbeitung und Aufstellung eines sachgerechten Terminplans zu verlangen, wenn der Terminplan und die angegebenen Zwischentermine nicht zweckentsprechend zur Erreichung des Bauziels und des Fertigstellungstermins sind. Eine Überarbeitung muss innerhalb von zehn Arbeitstagen erfolgen. Der o.g. Terminplan beinhaltet folgende Vorgänge:
- Vorlage Montageplanung
- für die Freigabe der Unterlagen durch den Architekten sind jeweils
14 Kalendertage einzurechnen.
- nach Freigabe durch den Architekten sind die Unterlagen ggf. zu
überarbeiten oder zu vervollständigen und in der Endfassung freigeben
zu lassen.
- die Lieferfristen des AN ab Freigabe bis zur Lieferung auf die Baustelle.
- die Montagedauer der einzelnen Bereiche.
- auf Verlangen des AG, bzw. des Architekten sind je Element die Termine
für die verschiedenen Einbauorte gesondert zu nennen.
Ende der Zusätzlichen Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
ZTV SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG
06 Beton- und Stahlbetonarbeiten
06
Beton- und Stahlbetonarbeiten
06.07 Durchbrüche/Aussparungen/Nischen
06.07
Durchbrüche/Aussparungen/Nischen
06.12 Schutzmaßnahmen/Sonstiges/Abbruch
06.12
Schutzmaßnahmen/Sonstiges/Abbruch
11 Rückbau und Abbruch
11
Rückbau und Abbruch
11.01 H2
11.01
H2
11.02 H1
11.02
H1
11.03 H4
11.03
H4