01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG BAU
BAUSTELLENEINRICHTUNG BAU
02 BA 0 ABBRUCHARBEITEN/ RÜCKBAU
BA 0 ABBRUCHARBEITEN/ RÜCKBAU
Alle abgebrochenen Bauteile und Baustoffe gehen in das Alle abgebrochenen Bauteile und Baustoffe gehen in das
Eigentum des AN über und sind eigenverantwortlich den
gesetzlichen Vorschriften entsprechend getrennt zu
entsorgen.
Staubentwicklung ist zu vermeiden.
Die genauen Abbruchstellen werden von der Bauleitung
vor Ort genau angegeben!
Alle abgebrochenen Bauteile und Baustoffe gehen in das
02.01 ABBRUCHARBEITEN BA O
03 HERRICHTEN GELÄNDE
03.01 RÜCKBAU AUSSENANLAGE
03.02 RODUNG UND BAUMSCHUTZARBEITEN
RODUNG UND BAUMSCHUTZARBEITEN
04 ERDARBEITEN DIN 18 300
VORBEMERKUNGEN VORBEMERKUNGEN
Für die Ausführung der Arbeiten, Aufmaß und Abrechnung
gilt die VOB, soweit in dieser Vorbemerkung und den
Positionen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung
nichts abweichendes gesagt ist.
Grundlage für Erdauf- bzw. Abtragungsarbeiten ist das
zur Verfügung gestellte digitale Bestandsnivellement
des Vermessungsingenieurs. Abgerechnet werden bei Auf-
bzw. Abtrag die festgelagerten bzw. eingebauten
verdichteten Massen. Nach Fertigstellung der
Baugrubenabschnitte und Beendigung der Arbeiten
(Rohplanum) ist vom AN ein Nivellement digital durch
einen Vermessungsingenieur herzustellen, wobei die
einzuhaltenden Höhen von der Bauleitung angegeben
werden. Die zulässige Abweichung von den Sollhöhen darf
+3 cm nicht überschreiten. Abgerechnet wird die
Massendifferenz zwischen den beiden Nivellements.
Zusätzliche technische Vorschriften Erdarbeiten DIN Zusätzliche technische Vorschriften Erdarbeiten DIN
18300
Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen
abgegolten.
Rohrgraben werden nur soweit als Aushub,
Wiederverfüllen etc. anerkannt, soweit dies nicht
bereits in anderen Positionen berücksichtigt ist. Der
gesamte Aushub und das Anfüllen sind mit täglichen
Aufmaßaufzeichnungen zu belegen und von der Bauaufsicht
bestätigen zu lassen.
Zu tief ausgehobene Grubensohle ist kostenlos mit Kies
aufzufüllen und in Lagen zu verdichten.
Zuschläge für Verschalen und Versteifen der Baugrube
können nicht gefordert werden. Beseitigen von Tagwasser
ist Sache des Unternehmers und mit den Einheitspreisen
abgegolten. Bei Auftreten von Grundwasser (höchsten
festgestellten Grundwasserstand ist im Bodengutachten
angeben) sind vor Weiterführung der Arbeiten mit dem
Auftragnehmer besondere Preisvereinbarungen zu treffen.
Umfaßt die Leistung des Auftragnehmers auch den Aushub
für Straßen- und Hofflächen so wird bei einer
zeitlichen Trennung der Arbeiten kein besonderer
Zuschlag gewährt.
Aller Flurschaden, Beschädigungen an Straßen, Wegen,
Zäunen und Rasenflächen, Nachbargebäude durch Fahrzeuge
oder Belegschaft des Auftragnehmers verursacht, gehen
zu Lasten der ausführenden Firma.
In den Positionen Erdarbeiten ist die Gesamtherstellung
der Rohplanie nach Baufertigstellung um das Gebäude im
Bezug auf die Anschlußkoten und Übergabe an den
Landschaftsarchitekten / Landschaftsbauer inbegriffen.
Auf der Baustelle darf nur solches Material verbleiben,
welches sich für die spätere Wiedereinfüllung eignet.
Es können sich trotz der im Vorfeld durchgeführten
orientierenden Erkundungen der Böden bezüglich der
fremd- bzw. schadstoffbelasteten Bodenmaterialien
Massenverschiebungen in den entsprechenden Positionen
des LV ergeben.
Kies darf ohne Genehmigung von der Baustelle nicht
abgefahren werden.
Die Zu- und Abfahrt zum Baugrundstück darf nur mit
gummibereiften Fahrzeugen erfolgen.
Das Geländeaufmaß für die Abrechnung, Rohplanie und
Baugrube ist in die EPs einzukalkulieren.
Es erfolgt (bei Abweichung der Planunterlagen) generell
gemeinsam mit dem bauleitenden Architekten.
Die einzubauenden Massen werden im Verdichteten Zustand
ermittelt und abgerechnet.
Der Umrechnungsfaktor bei losem Material beträgt 0,8
Durch die Verdichtung müssen mindestens 100% der
einfachen Proctordichte als Lagerungsdichte der
Schüttung erreicht werden. Die Höhe der Schüttung
richtet sich nach den Verdichtungsgeräten und sollte 50
cm nicht überschreiten.
Ein tragfähiges, ebenflächiges und höhengleiches Planum
für die Gerüstbauarbeiten umlaufend um das Gebäude auf
ca. 2 m Breite ist nach Baufortschritt herzustellen.
Der Aushub sollte bei trockener Witterung erfolgen.
Das beigelegte Bodengutachten der GEO-Consult Allgäu
GmbH ist zu beachten.
Zusätzliche technische Vorschriften Erdarbeiten DIN
04.01 OBERBODENARBEITEN
04.02 BAUGRUBE
05 WASSERHALTUNGSARBEITEN DIN 18305
WASSERHALTUNGSARBEITEN DIN 18305
05.01 WASSERHALTUNGSARBEITEN BAUGRUBE
WASSERHALTUNGSARBEITEN BAUGRUBE
06 BA0 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN
18306
BA0 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN
18306
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften
1. Den auszuführenden Abwasserkanalarbeiten liegt die
DIN 18306 zugrunde.
2. Ferner sind die Bestimmungen der DIN-EN 12056
und DIN 1986-100, sowie der Entwässerungssatzung des
Abwasserverbandes Kempten zu beachten.
3. Alle Rohrstöße sind nach den gültigen DIN-
Bestimmungen zu dichten.
4. Das Hinterfüllen der Rohrgräben darf erst nach
Abnahme/Prüfung der Leitungen durch die
Bauleitung/Stadt erfolgen. Die Bauleitung/Stadt ist
rechtzeitig zu informieren.
5. Der genehmigte Entwässerungsplan mit den amtlichen
Auflagen ist genau zu beachten. Änderungen müssen mit
der Bauleitung vereinbart werden.
6. Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach VOB DIN 18306,
Abschnitt 5.
7. Alle Leitungen sind im Kies-Sand-Bett genau im
angegebenen Gefälle zu verlegen.
8. Leitungen jeder Art sind so zu verlegen, dass durch
Setzungen des Bauwerkes keinerlei Schäden entstehen
können. Grundleitungen dürfen bei
Fundamentdurchführungen nicht Kraftschlüssig
einbetoniert werden.
Leitungsdurchführungen im wasserdicht herzustellenden
Bereich sind entsprechend abzudichten. Bei Druckwasser
wird die Abdichtung der Rohreinführungen in den
Umfassungswänden nach besonderer Position vergütet.
9. Aufgrabungen in öffentlichen Flächen sind
rechtzeitig an zuzeigen und die Genehmigung hierfür
muss der Unternehmer einholen, wobei alle Auflagen in
diesem Zusammenhang zu erfüllen sind. Alle Kosten,
soweit sie nicht besonders aufgeführt sind, gelten mit
den Einheitspreisen als abgegolten.
10. Für Erdarbeiten gelten die zusätzlichen
technischen Vorschriften von LB Nr 702.
11. Bei Abnahmen einzelner Titel geht die Gefahr
entgegen VOB/B §12 (2) nicht auf den AG über.
Regelungen für die Ausführung:
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB),
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Schichten ohne Bindemittel im
Straßenbau (ZTV SoB-StB),Technische Lieferbedingungen
für Mineralstoffe im Straßenbau (TL
Gestein-StB),Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen
(ZTV A-StB), Technische Regeln im Rohrleitungsbau DVGW
GW 315.
Zusätzliche technische Vorschriften
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG
Allgem. Hinweise zur Baumaßnahme
- Ausgabe Oktober 2025 -
Sicherheitstechnik
Die allgemeinen und einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften
sind zu beachten. Besonders hingewiesen wird auf die
DGUV, Vorschrift 21 (ehemal. BGV C5 "Abwassertechnische
Anlagen") und DGUV, Regel 103 (ehemal. - BGR 126
"Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen
von abwassertechnischen Anlagen".
Eine Sicherheitsfachkraft ist zu benennen, auf
Anforderung ist der Lehrgangsabschluss bei der
Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Die persönliche
Schutzausrüstung, die Sicherheits- und Rettungsgeräte
und ein Funk- Telefon für Notfälle sind ständig auf der
Baustelle vorzuhalten. Für den Einstieg in Schächte
sind die vorgeschriebenen besonderen Maßnahmen zur
Absturzsicherung vorzusehen.
Vor Betreten der Schächte und Kanäle ist von einem
gesicherten Standort aus, die Kanalatmosphäre auf
schädliche Gase zu prüfen. Die Prüfung erfolgt mittels
vierfach- Gaswarnmessgerät. Es muss eine
kontinuierliche Messwerterfassung erfolgen. Die
Messergebnisse (CO2, CH4, O2, H2S) sind in einem
Formblatt zu protokollieren. Sollte das Betreten der
Abwassertechnischen Anlage ohne Gefahr nicht möglich
sein ist der AG durch den AN sofort zu verständigen.
Dieser entscheidet über den Fortgang der Arbeiten.
Ergeben die Messungen, dass Schadstoffkonzentrationen
in gesundheitsgefährdender Konzentration vorhanden
sind, kann nach Absprache eine Zwangsbelüftungsanlage
erforderlich sein. Die Geräte sind vorzuhalten und bei
Bedarf zu betreiben. Der AG hat das Recht die Arbeiten
einzustellen, wenn Sicherheitsvorschriften nicht
eingehalten werden.
Baustelleneinrichtung
Einmessen der Haltungen und Schächte auf vorhandene
Grundstücksgrenzen,
Grenzsteine, Häuserkanten bzw. auf vorhandene Schächte.
Dreieckseinmessung der Anschlussleitungen.
Fotodokumentation
als Nachweis für spätere Abrechnung.
Information über bestehende Ver- und
Entsorgungsleitungen
Unmittelbar nach Auftragserteilung ist der AN
verpflichtet, sich alle erforderlichen Bestandspläne
von den Ver- und Entsorgungsträgern vor Beginn der
Arbeiten einzuholen. Gegebenenfalls muss die genaue
Lage von Leitungen vorgezeigt werden. Den Trägern
öffentlicher Belange ist der tatsächlichen Beginn der
Arbeiten anzuzeigen. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen werden, dass sich im Arbeitsraum noch
weitere als die bereits angegebenen Leitungen befinden.
Baustelleneinrichtung siehe auch Titel
Baustelleneinrichtung
Für alle nachfolgenden Abschnitte und Positionen gilt:
Sofern nicht anders beschrieben:
Einschließlich Lieferung und fachgerechter, nach
Herstellerangben des Produktes auszuführender und
gebrauchsfertiger Montage
06.01 Kanalsanierung, grabenlos
Kanalsanierung, grabenlos
06.02 Demontage
06.03 Schmutzwasser
06.04 Mischwasser
06.05 Regenwasser
06.06 Durchschuss Regenwasser Bestand West
Durchschuss Regenwasser Bestand West
06.07 Regenrückhalte- und Zisternenanlage
Regenrückhalte- und Zisternenanlage
06.08 Erdleitungen Heizung/Sohle-KVS
Erdleitungen Heizung/Sohle-KVS
06.09 Erdverlegte PE-Druckrohre (Trinkwasser)
Erdverlegte PE-Druckrohre (Trinkwasser)
06.10 Erdverlegte PVC-Leerrohre für
Elektrokabel
Erdverlegte PVC-Leerrohre für
Elektrokabel
06.11 Wasserhaltung
06.12 Sonstiges
07 BA1 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN
18306
BA1 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN
18306
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften
siehe BA0 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN 18306
Zusätzliche technische Vorschriften
07.01 Schmutzwasser
07.02 Regenwasser
07.03 Drainage
07.04 Sonstiges
07.05 Kanalsanierung, grabenlos
Kanalsanierung, grabenlos
10 BA1 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18
331
BA1 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18
331
10.03 WU KONZEPT
16 ROHBAUARBEITEN FÜR ELEKTRO
ROHBAUARBEITEN FÜR ELEKTRO
16.02 ELT Hauseinführungen-Grundleitungen
ELT Hauseinführungen-Grundleitungen
17 BA0 - Vorbereitende Maßnahmen für alle Bauabschnitte
BA0 - Vorbereitende Maßnahmen für alle Bauabschnitte
17.02 ELT Hauseinführungen-Grundleitungen-Außenbeleuchtung
ELT Hauseinführungen-Grundleitungen-Außenbeleuchtung
18 AUSSENANLAGE
18.01 Abbruch/Abbau
18.02 PROVISORISCHER WEG
18.03 TREPPENANLAGE FREIANLAGEN OSTSEITE ERWEITERUNGSBAU ZWISCHEN ERWEITERUNGSBAU UND OSTBAU SÜD
TREPPENANLAGE FREIANLAGEN OSTSEITE ERWEITERUNGSBAU ZWISCHEN ERWEITERUNGSBAU UND OSTBAU SÜD
19 REGIE- UND STUNDENLOHNARBEITEN
REGIE- UND STUNDENLOHNARBEITEN
19.01 STUNDENLOHNARBEITEN
19.02 GERÄTE