Kühlräume
Kaufland Lüneburg
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Baubeschreibung Baubeschreibung ------------------------- Die Baustelle SB-Warenhaus Kaufland Lüneburg befindet sich in 21339 Lüneburg, Boecklerstraße 7. Das Gelände ist befestigt und ist über die Zuwegungen zum SB-Warenhaus zu erreichen. Die Ausführung der Leistungen soll entsprechend der Kaufland Baubeschreibung erfolgen: KaBa 2025 Neubau und Modernisierung, Stand: 03.03.2025 Gegenstand der Ausschreibung sind die Maßnahmen der Filialmaßnahme und damit im Zusammenhang stehende Leistungen. Baueckdaten: Submission: 30.03.2026 Techn. Bietergespräche: 13.04.2026 Vergabe: 20.04.2026 Baubeginn: 18.05.2026 Fertigstellung: 26.11.2026
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ----------------------------------------------------------------- Nachfolgend beschriebene Leistungen sind im SB-Warenhaus Kaufland Lüneburg im Zuge der Filialmaßnahme auszuführen. Sich daraus ergebene Leistungen sind in den Einheitspreisen  zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet. 1.  Allgemeines 1.1  Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. 1.2  Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen. In den Plänen angegebene Maße sind am Bau zu überprüfen. Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung einfach als Papierplan sowie digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN. 1.3  Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen. 1.4  Der AN muß sich alle erforderlichen Höhen- und Fluchtpunkte selbst einmessen. Der AN hat für seine Leistungen und für die Ausbaugewerke einen Meterriss als Höhenbezugspunkt (je Gebäude, je Geschoß) anzulegen und bis über die Putzarbeiten hinaus zu sichern. Der Meterriss ist im Treppenhaus- bzw. Flurbereich in Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen. Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. 1.5  Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganzzeitig durch Bauleiter und einen Polier tagsüber und bei anfallender Nachtarbeit durch einen Bauleiter des AN in der Zeit von Montag bis Samstag zu besetzen, damit eine Koordinierung der einzelnen Teilleistungen gewährleistet werden kann. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet. 1.6.  Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn mit einem einzureichenden BE-Plan abzustimmen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse (Anlieferung, Kundenverkehr) sind BE-Flächen nur begrenzt vorhanden. Elektro-Verteilerkästen sind für die Öffentlichkeit unzugänglich einzurichten. 1.7  Die Verkehrssicherheit im Baubereich ist durch den AN ständig zu gewährleisten. Vorgeschriebene Fluchtwege sind freizuhalten. Ggf. sind dafür Provisorien und zusätzliche Leistungen innerhalb der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. 1.8  Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist. 1.9  Die Oberflächen sind - sofern nicht oberflächenvergütet bzw. oberflächenfertig - grundsätzlich malerfertig herzustellen, einschl. mehrmaligem Spachteln und Schleifen. Bei Gipskartonwänden sind die notwendigen Baukörperanschlüsse einschl. DE-Fugen in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen. 1.10  Die aus den Leistungen hervorgehenden Abbruchmaterialien und Bauschutt gehen ins Eigentum des AN über und sind sofort beim Entstehen sorgfältig zu beseitigen. Durch Staub oder Bauschutt in Mitleidenschaft gezogene Bauteile sind umgehend zu reinigen. 1.11  Aufwendungen für Gerüste, Schutz- und Absperrmaßnahmen, Deponie- und Entsorgungskosten sowie Maschinen- und Transportkosten sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren, Sie werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt nicht für separat erfaßte Positionen, z.B. Fassadengerüst. 1.12  Der Schutz vorhandener Bauteile, wie Fußböden, Wände, Decken etc. ist durch den AN zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Verkaufsraum, Regalierungen und allen Sanitärbereichen. Bei staubintensiven Arbeiten, die außerhalb der durch Staubwände abgeschotteten Bereiche durchzuführen sind, sind die Regale und Waren mit Folien staubdicht abzudecken. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Folien zu entfernen und die Böden und eventuell betroffene Bauteile zu reinigen. Alle zu bearbeitenden Warenbereiche, die für den Kundenverkehr weiterhin zugänglich sind, sind vor Verkaufsbeginn gründlich zu reinigen. Maßnahmen dieser Art sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 1.13  Das Herstellen der Baukörperanschlüsse von Einbauteilen bzw. von Beschichtungen, auch die dafür notwendigen DE-Fugen, wird nicht separat vergütet und ist jeweils in den Preisen zu berücksichtigen. 1.14  Bei Arbeiten mit starker Hitzeentwicklung, z.B. Schweißen, Löten, Trennen sind geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes einzuplanen, wie z.B. das Stellen einer Brandwache. 1.15  Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN. Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt. 1.16 Leistungen für die Baustelleneinrichtung werden nicht separat ausgeschrieben bzw. vergütet und sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Dies betrifft sämtliche Leistungen und Einrichtungen, welche für die Durchführung der beauftragten Arbeiten erforderlich sind, z.B. Container für Unterkünfte, Firmenbauleitung, Materiallager, Werkbereiche, Schuttcontainer, Krane, Hebezeuge sowie Zufahrten, Lager-, Werk-, Wendeplätze, Baustellensicherung, Zwischenreinigung und Grundreinigung der Baubereiche nach Beendigung der Arbeiten. Die Baubereiche sind täglich besenrein zu hinterlassen. 2.  Bauausführung 2.1  Die Arbeiten werden im laufenden Betrieb des Marktes durchgeführt, d.h. der Markt schließt nicht für die Dauer der Baumaßnahme. Aufwendungen für daraus resultierende besondere Schutzmaßnahmen, Logistik etc. werden nicht separat vergütet und sind in den Preisen bzw. in der Baustelleneinrichtung entsprechend zu berücksichtigen. 2.2 Die Arbeiten sind zum Großteil während der Geschäftszeiten des Marktes auszuführen.  Lärm- und geruchsintensive Arbeiten bzw. Arbeiten mit großer Staubentwicklung und Arbeiten auf der Verkaufsfläche sind außerhalb der Öffnungszeiten des Marktes auszuführen. Öffnungszeiten des Marktes: Mo - Sa: 07:00 - 22:00 Uhr 2.3  Die jeweiligen Arbeitszeiten sind mit der Bauleitung in Abhängigkeit von den Anforderungen des Marktes abzustimmen. Dabei ist davon auszugehenden, daß, um die Bauzeit und die Beeinträchtigung des Verkaufsbetriebes gering zu halten, an allen Wochentagen, auch an Feiertagen gearbeitet wird. Sofern es der Bauablauf und die vorgegebenen Termine es erfordern, ist von Schichtbetrieb, also von mehrschichtiger Tätigkeit auszugehen. 2.4  Alle zusätzlichen Aufwendungen und Lohnzuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sind in die Angebotspreise miteinzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht. Dies gilt auch für ggf. gemäß Bauablauf notwendigen Schichtbetrieb. 2.5  Genehmigungen, die aufgrund notwendigen Schichtbetriebes, Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich werden, hat der AN rechtzeitig einzuholen. 2.6  Der Auftragnehmer stellt als Generalunternehmer den Bauleiter nach Landesbauordnung, auch wenn nicht alle Teilleistungen übertragen werden. (Haustechnik / Kältetechnik / Ladenbau) 2.7  Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Ecktermine des Bauablaufes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot enstprechend zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung einen Detailterminplan auf den Termineckdaten des Auftrages auszuarbeiten und in diesem Plan Kapazitätsübersichten des erforderlichen Personaleinsatzes darzustellen. Die Kapazitätsübersichten sind in Form einer Wochenvorschau für den Zeitraum von 2 Wochen einzureichen und ständig zu aktualisieren. Die Arbeitsvorbereitung und insbesondere die Materialbeschaffung ist anhand der vorgegebenen Termineckdaten zu organisieren. 2.8  Die Binder und Unterzüge dürfen nur seitlich angebohrt werden (ab ca. 10 cm über UK Binder/Unterzug). Es darf nicht in die Unterseite der Stege gebohrt werden. Die Lage der Bohrungen sollte vor Ausführung mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden. 2.9  Die Lagerung von Baustoffen / -materialien auf Fahrstraßen und Stellplätzen ist außerhalb der BE-Fläche nicht zulässig. 2.10  Maßgebend für die Ausführung ist die Baubeschreibung des Auftraggebers KaBa 2025 Neubau und Modernisierung,Stand: 03.03.2025. Zugelassen sind nur Fabrikate gemäß geltender Fabrikatsliste der Baubeschreibung. Falls es zu Produkten keine Vorgaben in der Fabrikatsliste gibt, sind die angebotenen Produkte im Angebot zu vermerken. 2.11  Evtl. Widersprüche zwischen Baubeschreibung und Planunterlagen / Leistungsbeschreibung sind vor Beginn der Arbeiten zweifelsfrei mit der Bauleitung zu klären.
Allgemeine Vorbemerkungen
200 - Rohbau- und Tiefbauarbeiten 200 - Rohbau- und Tiefbauarbeiten -------------------------------------------------
200 - Rohbau- und Tiefbauarbeiten
201 Baustelleneinrichtung
201
Baustelleneinrichtung
201.000 Vorbemerkungen
201.000
Vorbemerkungen
201.010 Allgemeine Baustelleneinrichtung
201.010
Allgemeine Baustelleneinrichtung
201.040 Baucontainer
201.040
Baucontainer
201.060 Bauzaun
201.060
Bauzaun
201.070 Schutzmaßnahmen
201.070
Schutzmaßnahmen
201.090 Provisorien
201.090
Provisorien
201.100 Sonstige
201.100
Sonstige
202 Abbrucharbeiten
202
Abbrucharbeiten
202.000 Vorbemerkungen
202.000
Vorbemerkungen
202.020 Tragkonstruktion
202.020
Tragkonstruktion
202.030 Fassaden
202.030
Fassaden
202.060 Innenausbau
202.060
Innenausbau
202.080 Außenanlagen
202.080
Außenanlagen
202.090 Sonstige
202.090
Sonstige
203 Erdarbeiten
203
Erdarbeiten
203.000 Vorbemerkungen
203.000
Vorbemerkungen
203.010 Vorbereiten des Baugeländes
203.010
Vorbereiten des Baugeländes
203.020 Oberbodenarbeiten
203.020
Oberbodenarbeiten
203.030 Bodenbewegungen
203.030
Bodenbewegungen
203.040 Baugrubenaushub
203.040
Baugrubenaushub
203.050 Fundamentaushub
203.050
Fundamentaushub
203.060 Rohrgrabenaushub
203.060
Rohrgrabenaushub
203.080 Tragschichten
203.080
Tragschichten
207 Entwässerung / Versorgungsleitungen
207
Entwässerung / Versorgungsleitungen
207.080 Kabelschutzrohre
207.080
Kabelschutzrohre
207.090 Schächte
207.090
Schächte
207.110 Abscheideranlagen
207.110
Abscheideranlagen
207.130 Sonstige
207.130
Sonstige
208 Beton- und Stahlbetonarbeiten
208
Beton- und Stahlbetonarbeiten
208.000 Vorbemerkungen
208.000
Vorbemerkungen
208.010 Bewehrung und Einbauteile
208.010
Bewehrung und Einbauteile
208.030 Fundamente
208.030
Fundamente
208.040 Bodenplatten
208.040
Bodenplatten
208.160 Filialmaßnahmen
208.160
Filialmaßnahmen
210 Mauerwerk
210
Mauerwerk
210.000 Vorbemerkungen
210.000
Vorbemerkungen
Hinweis Arbeitsgerüste Hinweis Arbeitsgerüste ------------------------------ Die Positionen verstehen sich einschl. sämtlicher Arbeitsgerüste auch für Arbeitshöhen von 3,50 m über der Gerüststandfläche. Die Aufwendungen dafür sind in den entsprechenden Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet
Hinweis Arbeitsgerüste
210.010 Innenwände
210.010
Innenwände
210.020 Außenwände
210.020
Außenwände
210.040 Sonstige
210.040
Sonstige
211 Stahlbauarbeiten
211
Stahlbauarbeiten
211.000 Vorbemerkungen
211.000
Vorbemerkungen
211.020 Stahlträger
211.020
Stahlträger
211.050 Tragwerksverstärkungen
211.050
Tragwerksverstärkungen
211.060 Sonstige
211.060
Sonstige
300 - Gebäudehülle und Abschlüsse 300 - Gebäudehülle und Abschlüsse ---------------------------------------------------
300 - Gebäudehülle und Abschlüsse
304 Dachabdichtung
304
Dachabdichtung
304.000 Vorbemerkungen
304.000
Vorbemerkungen
304.050 Aufbauten und Einbauten
304.050
Aufbauten und Einbauten
304.060 Absturzsicherungen
304.060
Absturzsicherungen
304.080 Sonstige
304.080
Sonstige
304.090 Filialmaßnahmen
304.090
Filialmaßnahmen
305 Dachlichtsysteme
305
Dachlichtsysteme
305.000 Vorbemerkungen
305.000
Vorbemerkungen
305.010 Lichtkuppeln
305.010
Lichtkuppeln
305.050 Abnahme / Inbetriebnahme
305.050
Abnahme / Inbetriebnahme
309 Metallbauarbeiten
309
Metallbauarbeiten
309.000 Vorbemerkungen
309.000
Vorbemerkungen
309.020 Aluglas-Türelemente
309.020
Aluglas-Türelemente
310 Kunststofffenster
310
Kunststofffenster
310.000 Vorbemerkungen
310.000
Vorbemerkungen
Hinweis Arbeitsgerüste Hinweis Arbeitsgerüste ------------------------------ Die Positionen verstehen sich einschl. sämtlicher Arbeitsgerüste auch für Arbeitshöhen von 3,50 m über der Gerüststandfläche. Die Aufwendungen dafür sind in den entsprechenden Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet
Hinweis Arbeitsgerüste
310.010 Fenster
310.010
Fenster
312 Stahltüren
312
Stahltüren
312.000 Vorbemerkungen
312.000
Vorbemerkungen
312.010 Innentüren
312.010
Innentüren
312.020 Außentüren
312.020
Außentüren
312.030 Revisionstüren
312.030
Revisionstüren
312.040 Sonstige
312.040
Sonstige
312.050 Abnahme / Inbetriebnahme
312.050
Abnahme / Inbetriebnahme
312.070 Filialmaßnahmen
312.070
Filialmaßnahmen
313 Holztüren
313
Holztüren
313.000 Vorbemerkungen
313.000
Vorbemerkungen
313.010 Innentüren
313.010
Innentüren
313.020 Sonstige
313.020
Sonstige
400 - Ausbau 400 - Ausbau -------------------
400 - Ausbau
401 Putzarbeiten
401
Putzarbeiten
401.000 Vorbemerkungen
401.000
Vorbemerkungen
401.010 Innenputz
401.010
Innenputz
402 Trockenbau
402
Trockenbau
402.000 Vorbemerkungen
402.000
Vorbemerkungen
402.010 Innenwände
402.010
Innenwände
402.020 Blenden und Umwehrungen
402.020
Blenden und Umwehrungen
402.040 GK-Decken
402.040
GK-Decken
402.050 Mineralfaserdecken
402.050
Mineralfaserdecken
402.060 Metalldecken
402.060
Metalldecken
402.080 Sonstige
402.080
Sonstige
402.090 Filialmaßnahmen
402.090
Filialmaßnahmen
403 Estricharbeiten
403
Estricharbeiten
403.000 Vorbemerkungen
403.000
Vorbemerkungen
403.010 Zementestrich
403.010
Zementestrich
404 Fliesen- und Plattenarbeiten
404
Fliesen- und Plattenarbeiten
404.000 Vorbemerkungen
404.000
Vorbemerkungen
404.010 Abdichtung
404.010
Abdichtung
404.020 Wandfliesen
404.020
Wandfliesen
404.030 Bodenfliesen
404.030
Bodenfliesen
404.060 Betonwerksteinarbeiten
404.060
Betonwerksteinarbeiten
404.090 Filialmaßnahmen
404.090
Filialmaßnahmen
405 Bodenbelagsarbeiten
405
Bodenbelagsarbeiten
405.000 Vorbemerkungen
405.000
Vorbemerkungen
405.020 PVC-Bodenbeläge
405.020
PVC-Bodenbeläge
405.030 Linoleum-Bodenbeläge
405.030
Linoleum-Bodenbeläge
405.070 Filialmaßnahmen
405.070
Filialmaßnahmen
406 Maler- und Beschichtungsarbeiten
406
Maler- und Beschichtungsarbeiten
406.000 Vorbemerkungen
406.000
Vorbemerkungen
Hinweis Arbeitsgerüste Hinweis Arbeitsgerüste ------------------------------ Die Positionen verstehen sich einschl. sämtlicher Arbeitsgerüste auch für Arbeitshöhen von 3,50 m über der Gerüststandfläche. Die Aufwendungen dafür sind in den entsprechenden Einheitspreisen zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet.
Hinweis Arbeitsgerüste
406.010 Außenanstrich
406.010
Außenanstrich
406.020 Innenanstrich
406.020
Innenanstrich
406.040 Lackierarbeiten
406.040
Lackierarbeiten
406.060 Bodenbeschichtungen
406.060
Bodenbeschichtungen
406.090 Filialmaßnahmen
406.090
Filialmaßnahmen
407 Trennwände
407
Trennwände
407.000 Vorbemerkungen
407.000
Vorbemerkungen
407.010 WC-Trennwände
407.010
WC-Trennwände
408 Schreiner- und Tischlerarbeiten
408
Schreiner- und Tischlerarbeiten
408.000 Vorbemerkungen
408.000
Vorbemerkungen
408.010 Rammschutz
408.010
Rammschutz
408.050 Sonstige
408.050
Sonstige
409 Schlosserarbeiten
409
Schlosserarbeiten
409.000 Vorbemerkungen
409.000
Vorbemerkungen
409.010 Treppen
409.010
Treppen
409.020 Bühnen und Stege
409.020
Bühnen und Stege
409.030 Geländer und Handläufe
409.030
Geländer und Handläufe
409.050 Rammschutz
409.050
Rammschutz
409.060 Abdeckungen und Vergitterungen
409.060
Abdeckungen und Vergitterungen
409.080 Sonstige
409.080
Sonstige
410 Kühlräume
410
Kühlräume
410.000 Vorbemerkungen
410.000
Vorbemerkungen
410.010 Türen
410.010
Türen
410.020 Kühlräume
410.020
Kühlräume
410.030 Tiefkühlräume
410.030
Tiefkühlräume
410.050 Rammschutz
410.050
Rammschutz
410.070 Filialmaßnahmen
410.070
Filialmaßnahmen
701 Außenanlagen
701
Außenanlagen
701.000 Vorbemerkungen
701.000
Vorbemerkungen
701.010 Randeinfassungen
701.010
Randeinfassungen
701.040 Einläufe und Rinnen
701.040
Einläufe und Rinnen
701.050 Pflasterbelag
701.050
Pflasterbelag
702 Begrünung
702
Begrünung
702.000 Vorbemerkungen
702.000
Vorbemerkungen
702.010 Oberbodenarbeiten
702.010
Oberbodenarbeiten
702.040 Bäume
702.040
Bäume
702.060 Rasenarbeiten
702.060
Rasenarbeiten
702.080 Pflege
702.080
Pflege
705 Beschilderung / Markierung
705
Beschilderung / Markierung
705.000 Vorbemerkungen
705.000
Vorbemerkungen
705.010 Beschilderungen
705.010
Beschilderungen
705.020 Markierungen
705.020
Markierungen
800 - Regiearbeiten 800 - Regiearbeiten ---------------------------
800 - Regiearbeiten
801 Baureinigung
801
Baureinigung
801.000 Vorbemerkungen
801.000
Vorbemerkungen
801.030 Fenster und Fassaden
801.030
Fenster und Fassaden
801.040 Sonstige
801.040
Sonstige
802 Bohr-, Säge- und Schlitzarbeiten
802
Bohr-, Säge- und Schlitzarbeiten
802.010 Kernbohrungen
802.010
Kernbohrungen
802.030 Schlitzarbeiten
802.030
Schlitzarbeiten
803 Stundenlohnarbeiten
803
Stundenlohnarbeiten
803.010 Arbeitsstunden
803.010
Arbeitsstunden
804 Geteilte Leistungen
804
Geteilte Leistungen
804.010 Abbruch
804.010
Abbruch
804.020 Rohbau
804.020
Rohbau