Abbrucharbeiten Ergänzungs LV
Kaufland Lüneburg
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Baubeschreibung Baubeschreibung ------------------------- Die Baustelle SB-Warenhaus Kaufland Lüneburg befindet sich in 21339 Lüneburg, Boecklerstraße 7. Das Gelände ist befestigt und ist über die Zuwegungen zum SB-Warenhaus zu erreichen. Die Ausführung der Leistungen soll entsprechend der Kaufland Baubeschreibung erfolgen: KaBa 2025 Neubau und Modernisierung, Stand: 03.03.2025 Gegenstand der Ausschreibung sind die Maßnahmen der Filialmaßnahme und damit im Zusammenhang stehende Leistungen.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ----------------------------------------------------------------- Nachfolgend beschriebene Leistungen sind im SB-Warenhaus Kaufland Lüneburg im Zuge der Filialmaßnahme auszuführen. Sich daraus ergebene Leistungen sind in den Einheitspreisen  zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet. 1.  Allgemeines 1.1  Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. 1.2  Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen. In den Plänen angegebene Maße sind am Bau zu überprüfen. Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung einfach als Papierplan sowie digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN. 1.3  Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen. 1.4  Der AN muß sich alle erforderlichen Höhen- und Fluchtpunkte selbst einmessen. Der AN hat für seine Leistungen und für die Ausbaugewerke einen Meterriss als Höhenbezugspunkt (je Gebäude, je Geschoß) anzulegen und bis über die Putzarbeiten hinaus zu sichern. Der Meterriss ist im Treppenhaus- bzw. Flurbereich in Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen. Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. 1.5  Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganzzeitig durch Bauleiter und einen Polier tagsüber und bei anfallender Nachtarbeit durch einen Bauleiter des AN in der Zeit von Montag bis Samstag zu besetzen, damit eine Koordinierung der einzelnen Teilleistungen gewährleistet werden kann. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet. 1.6.  Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn mit einem einzureichenden BE-Plan abzustimmen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse (Anlieferung, Kundenverkehr) sind BE-Flächen nur begrenzt vorhanden. Elektro-Verteilerkästen sind für die Öffentlichkeit unzugänglich einzurichten. 1.7  Die Verkehrssicherheit im Baubereich ist durch den AN ständig zu gewährleisten. Vorgeschriebene Fluchtwege sind freizuhalten. Ggf. sind dafür Provisorien und zusätzliche Leistungen innerhalb der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. 1.8  Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist. 1.9  Die Oberflächen sind - sofern nicht oberflächenvergütet bzw. oberflächenfertig - grundsätzlich malerfertig herzustellen, einschl. mehrmaligem Spachteln und Schleifen. Bei Gipskartonwänden sind die notwendigen Baukörperanschlüsse einschl. DE-Fugen in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen. 1.10  Die aus den Leistungen hervorgehenden Abbruchmaterialien und Bauschutt gehen ins Eigentum des AN über und sind sofort beim Entstehen sorgfältig zu beseitigen. Durch Staub oder Bauschutt in Mitleidenschaft gezogene Bauteile sind umgehend zu reinigen. 1.11  Aufwendungen für Gerüste, Schutz- und Absperrmaßnahmen, Deponie- und Entsorgungskosten sowie Maschinen- und Transportkosten sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren, Sie werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt nicht für separat erfaßte Positionen, z.B. Fassadengerüst. 1.12  Der Schutz vorhandener Bauteile, wie Fußböden, Wände, Decken etc. ist durch den AN zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Verkaufsraum, Regalierungen und allen Sanitärbereichen. Bei staubintensiven Arbeiten, die außerhalb der durch Staubwände abgeschotteten Bereiche durchzuführen sind, sind die Regale und Waren mit Folien staubdicht abzudecken. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Folien zu entfernen und die Böden und eventuell betroffene Bauteile zu reinigen. Alle zu bearbeitenden Warenbereiche, die für den Kundenverkehr weiterhin zugänglich sind, sind vor Verkaufsbeginn gründlich zu reinigen. Maßnahmen dieser Art sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 1.13  Das Herstellen der Baukörperanschlüsse von Einbauteilen bzw. von Beschichtungen, auch die dafür notwendigen DE-Fugen, wird nicht separat vergütet und ist jeweils in den Preisen zu berücksichtigen. 1.14  Bei Arbeiten mit starker Hitzeentwicklung, z.B. Schweißen, Löten, Trennen sind geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes einzuplanen, wie z.B. das Stellen einer Brandwache. 1.15  Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN. Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt. 1.16 Leistungen für die Baustelleneinrichtung werden nicht separat ausgeschrieben bzw. vergütet und s ind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Dies betrifft sämtliche Leistungen und Einrichtungen, welche für die Durchführung der beauftragten Arbeiten erforderlich sind, z.B. Container für Unterkünfte, Firmenbauleitung, Materiallager, Werkbereiche, Schuttcontainer, Krane, Hebezeuge sowie Zufahrten, Lager-, Werk-, Wendeplätze, Baustellensicherung, Zwischenreinigung und Grundreinigung der Baubereiche nach Beendigung der Arbeiten. Die Baubereiche sind täglich besenrein zu hinterlassen. 2.  Bauausführung 2.1  Die Arbeiten werden im laufenden Betrieb des Marktes durchgeführt, d.h. der Markt schließt nicht für die Dauer der Baumaßnahme. Aufwendungen für daraus resultierende besondere Schutzmaßnahmen, Logistik etc. werden nicht separat vergütet und sind in den Preisen bzw. in der Baustelleneinrichtung entsprechend zu berücksichtigen. 2.2 Die Arbeiten sind zum Großteil während der Geschäftszeiten des Marktes auszuführen.  Lärm- und geruchsintensive Arbeiten bzw. Arbeiten mit großer Staubentwicklung und Arbeiten auf der Verkaufsfläche sind außerhalb der Öffnungszeiten des Marktes auszuführen. Öffnungszeiten des Marktes: Mo - Sa:       07:00 - 22:00 Uhr 2.3  Die jeweiligen Arbeitszeiten sind mit der Bauleitung in Abhängigkeit von den Anforderungen des Marktes abzustimmen. Dabei ist davon auszugehenden, daß, um die Bauzeit und die Beeinträchtigung des Verkaufsbetriebes gering zu halten, an allen Wochentagen, auch an Feiertagen gearbeitet wird. Sofern es der Bauablauf und die vorgegebenen Termine es erfordern, ist von Schichtbetrieb, also von mehrschichtiger Tätigkeit auszugehen. 2.4  Alle zusätzlichen Aufwendungen und Lohnzuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sind in die Angebotspreise miteinzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht. Dies gilt auch für ggf. gemäß Bauablauf notwendigen Schichtbetrieb. 2.5  Genehmigungen, die aufgrund notwendigen Schichtbetriebes, Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich werden, hat der AN rechtzeitig einzuholen. 2.6  Der Auftragnehmer stellt als Generalunternehmer den Bauleiter nach Landesbauordnung, auch wenn nicht alle Teilleistungen übertragen werden. (Haustechnik / Kältetechnik / Ladenbau) 2.7  Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Ecktermine des Bauablaufes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot enstprechend zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung einen Detailterminplan auf den Termineckdaten des Auftrages auszuarbeiten und in diesem Plan Kapazitätsübersichten des erforderlichen Personaleinsatzes darzustellen. Die Kapazitätsübersichten sind in Form einer Wochenvorschau für den Zeitraum von 2 Wochen einzureichen und ständig zu aktualisieren. Die Arbeitsvorbereitung und insbesondere die Materialbeschaffung ist anhand der vorgegebenen Termineckdaten zu organisieren. 2.8  Die Binder und Unterzüge dürfen nur seitlich angebohrt werden (ab ca. 10 cm über UK Binder/Unterzug). Es darf nicht in die Unterseite der Stege gebohrt werden. Die Lage der Bohrungen sollte vor Ausführung mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden. 2.9  Die Lagerung von Baustoffen / -materialien auf Fahrstraßen und Stellplätzen ist außerhalb der BE-Fläche nicht zulässig. 2.10  Maßgebend für die Ausführung ist die Baubeschreibung des Auftraggebers KaBa 2025 Neubau und Modernisierung,Stand: 03.03.2025. Zugelassen sind nur Fabrikate gemäß geltender Fabrikatsliste der Baubeschreibung. Falls es zu Produkten keine Vorgaben in der Fabrikatsliste gibt, sind die angebotenen Produkte im Angebot zu vermerken. 2.11  Evtl. Widersprüche zwischen Baubeschreibung und Planunterlagen / Leistungsbeschreibung sind vor Beginn der Arbeiten zweifelsfrei mit der Bauleitung zu klären.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Schutzmaßnahmen
1
Schutzmaßnahmen
1.__.__.__.__.010 x..M-STW1_A-4..x_Staubwand, OSB-Platten Selbsttragende Staub- und Sichtschutzwände im Innenbreich, in unterschiedlichen Einzelabmessungen, Unterkonstruktion nach Wahl des AN, Beplankung mit OSB-Platten, raumhoch, inkl. Abdichten der Randanschlüsse. Wandhöhe: bis ca. 6,5 m
1.__.__.__.__.010
x..M-STW1_A-4..x_Staubwand, OSB-Platten
40.00
m2
1.__.__.__.__.020 Zulage - Rückbau Staubwände OSB-Platten Zulage für den Rückbau der vorher beschriebenen Staubschutzwänden, einschließlich der gegebenfalls vorhandenen Staubschutztür sowie die fachgerechte Entsorgung.
1.__.__.__.__.020
Zulage - Rückbau Staubwände OSB-Platten
40.00
m2
1.__.__.__.__.030 x..M-STW1_A-1..x_Staubwand, Gipskarton Selbsttragende Staub- und Sichtschutzwände im Innenbereich, in unterschiedlichen Einzelabmessungen, Unterkonstruktion aus Trockenbauprofilen, einseitig und einlagig beplankt mit Gipskarton-Bauplatten 12,5 mm, raumhoch, inkl. Fugenverspachtelung ohne Sichtanforderung, Abdichten der Randanschlüsse und Durchdringungen. Wandhöhe: bis ca. 6,5 m
1.__.__.__.__.030
x..M-STW1_A-1..x_Staubwand, Gipskarton
40.00
m2
1.__.__.__.__.040 Zulage - Rückbau Staubwände Gipskarton Zulage für den Rückbau der vorher beschriebenen Staubschutzwänden, einschließlich der gegebenfalls vorhandenen Staubschutztür sowie die fachgerechte Entsorgung.
1.__.__.__.__.040
Zulage - Rückbau Staubwände Gipskarton
40.00
m2
1.__.__.__.__.050 Staubschutzwand aus HDPE o. PVC-Planen, ca. 200 - 250 g/m2 inkl. Holz UK Staubschutzwand, in unterschiedlichen Einzelabmessungen, aus HDPE- oder PVC-Abdeckplanen, Flächengewicht ca. 200 - 250 g/m2, inkl. Abdichten der Randanschlüsse. Montiert auf Holz Unterkonstruktion nach Wahl des AN, befestigt an Trapezblech durch Schrauben, am Boden nach Wahl des AN Das Anarbeiten an Trapezblech und Betonfertigteilbinder ist einzukalkulieren Wandhöhe: bis ca. 9,00 m - TIKO-Back, Bedientheke, Backshop -
1.__.__.__.__.050
Staubschutzwand aus HDPE o. PVC-Planen, ca. 200 - 250 g/m2 inkl. Holz UK
390.00
m2
1.__.__.__.__.060 Zulage - Rückbau Staubwände aus HDPE o. PVC-Planen, ca. 200 - 250 g/m2 inkl. Holz UK Zulage für den Rückbau der vorher beschriebenen Staubschutzwänden, einschließlich der gegebenfalls vorhandenen Staubschutztür sowie die fachgerechte Entsorgung.
1.__.__.__.__.060
Zulage - Rückbau Staubwände aus HDPE o. PVC-Planen, ca. 200 - 250 g/m2 inkl. Holz UK
390.00
m2
1.__.__.__.__.070 x..M-STW1_A-2..x_Staubwand, Sandwich-Paneele Selbsttragende Staub- und Sichtschutzwände im Innenbereich, in unterschiedlichen Einzelabmessungen, Sandwich-Paneele aus verzinkten und beschichteten Stahlblechen mit Polyurethan-Kern, Stärke bis 80 mm, weiß, Unterkonstruktion nach Wahl des AN, raumhoch, inkl. Abdichten der Randanschlüsse und Durchdringungen, Anschlüsse an Trapezblech mit Sickenfüllern. Wandhöhe: bis ca. 6,5 m
1.__.__.__.__.070
x..M-STW1_A-2..x_Staubwand, Sandwich-Paneele
60.00
m2
1.__.__.__.__.080 Zulage - Rückbau Staubwände Sandwich-Paneele Zulage für den Rückbau der vorher beschriebenen Staubschutzwänden, einschließlich der gegebenfalls vorhandenen Staubschutztür sowie die fachgerechte Entsorgung.
1.__.__.__.__.080
Zulage - Rückbau Staubwände Sandwich-Paneele
60.00
m2
1.__.__.__.__.090 x..M-STS1..x_Staubschutzabdeckung Staubschutzabdeckungen, in unterschiedlichen Einzelabmessungen, aus HDPE- oder PVC-Abdeckplanen, Flächengewicht ca. 200 - 250 g/m2, inkl. Abdichten der Randanschlüsse.
1.__.__.__.__.090
x..M-STS1..x_Staubschutzabdeckung
200.00
m2
1.__.__.__.__.100 Zulage - Rückbau Staubwände Staubschutzabdeckung Zulage für den Rückbau der vorher beschriebenen Staubschutzwänden, einschließlich der gegebenfalls vorhandenen Staubschutztür sowie die fachgerechte Entsorgung.
1.__.__.__.__.100
Zulage - Rückbau Staubwände Staubschutzabdeckung
200.00
m2
2 Außenanlagen
2
Außenanlagen
2.__.__.__.__.010 Abbruch Randeinfassungen Abbruch von Randeinfassungen aus Beton wie Hochborde, Tiefborde, etc. in unterschiedlichen Einzelabmessungen, inkl. Fundament bzw. Rückenstütze aus Beton
2.__.__.__.__.010
Abbruch Randeinfassungen
33.00
m
2.__.__.__.__.020 Abbruch Pflasterbeläge bis 8 cm Abbruch von Pflasterbelägen aus Betonpflaster in unterschiedlichen Formaten, inkl. Fugenmaterial und Bettungsschicht Pflasterstärke: bis 8 cm
2.__.__.__.__.020
Abbruch Pflasterbeläge bis 8 cm
315.00
m2
2.__.__.__.__.030 Pflasterdecke aufnehmen ... Freitext ...*Ungeb. Fugenmat. Ungeb. Bettung*Steine lagern Pflasterdecke aufnehmen. Aufnehmen der Tragschicht wird gesondert vergütet. Art 'unterschiedliche Pflastersteine in Klein- und Anschlussflächen..' Mit Fugenfüllung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel. Bettung aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel. Steine innerhalb der Baustelle fördern und lagern. Übriges Aufbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zu- führen.
2.__.__.__.__.030
Pflasterdecke aufnehmen ... Freitext ...*Ungeb. Fugenmat. Ungeb. Bettung*Steine lagern
50.00
m2
2.__.__.__.__.040 Abbruch Pflasterbeläge bis 10 cm Abbruch von Pflasterbelägen aus Betonpflaster in unterschiedlichen Formaten, inkl. Fugenmaterial und Bettungsschicht Pflasterstärke: bis 10 cm
2.__.__.__.__.040
Abbruch Pflasterbeläge bis 10 cm
30.00
m2
2.__.__.__.__.050 Abbruch Betonbeläge Abbruch von Fahrbahnbelägen aus unbewehrtem Beton Betonstärke: bis 26 cm
2.__.__.__.__.050
Abbruch Betonbeläge
12.00
m2
2.__.__.__.__.060 Boden bzw. Fels lösen und verwerten profilg. lösen*Planum nicht ges. Boden bzw. Fels aus Abtragsbereichen lösen, laden und nach Wahl des AN verwerten. Beschreibung der Homogenbe- reiche nach Unterlagen des AG. Die Herstellung von Mul- den und Gräben wird gesondert vergütet. Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen. Profilgerecht lösen. Das Herstellen des Planums wird nicht gesondert vergütet.
2.__.__.__.__.060
Boden bzw. Fels lösen und verwerten profilg. lösen*Planum nicht ges.
173.00
m3
2.__.__.__.__.070 Abbruch Kastenrinnen Abbruch von Kastenrinnen, inkl. Rinnenabdeckung, Fundament bzw. Bettung aus Beton Breite: bis 20 cm
2.__.__.__.__.070
Abbruch Kastenrinnen
9.00
m
2.__.__.__.__.080 Fettabscheideranlage NS2r ausbauen Vorh. Fettabscheideranlager NS2, Außendurchmesser ca. 1,5 m, Tiefe ca. 2,5 m einschließlich Rahmen und Abdeckung ausbauen, laden und abfahren. Das Material geht in Eigentum des AN über und ist fachgerecht zu entsorgen. Abrechnung nach Stück auszubauenden Abscheider.
2.__.__.__.__.080
Fettabscheideranlage NS2r ausbauen
1.00
St
2.__.__.__.__.090 Schachtteil ausbauen Abdeckung*Ausbau verwerten Freigelegtes Schachtteil ausbauen. Aufbruch von Stra- ßenbefestigung wird gesondert vergütet. Teil = Abdeckung beliebiger Bauart, lichte Weite bis 1,00 m. Sämtliche Ausbaustoffe nach Wahl des AN verwerten.
2.__.__.__.__.090
Schachtteil ausbauen Abdeckung*Ausbau verwerten
9.00
St
2.__.__.__.__.100 Schachtteil ausbauen Schachtring*Ausbau verwerten Freigelegtes Schachtteil ausbauen. Aufbruch von Stra- ßenbefestigung wird gesondert vergütet. Teil = Schachtring. Sämtliche Ausbaustoffe nach Wahl des AN verwerten.
2.__.__.__.__.100
Schachtteil ausbauen Schachtring*Ausbau verwerten
9.00
St
2.__.__.__.__.110 Betonfundament (Kleinfundamente) aufnehmen Betonfundament von Kleinfundamenten (Pylon, Stahlpoller) einschließlich Bewehrung aufbrechen, lösen, aufnehmen und zur Verwendung des AN abfahren.
2.__.__.__.__.110
Betonfundament (Kleinfundamente) aufnehmen
3.00
m3
2.__.__.__.__.120 Werbepylon aufnehmen Werbepylon auf zwei Rohrpfosten aufnehmen Pylom, h = ca. 4,0 m, b = ca. 1,2m Elektroinstallation wird gesondert beauftragt. Abbrechen der Betonfundamente wird gesondert berechnet. Restliches Abbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Durch den Abbau entstandene Grube mit geeignetem Material des AN verfuellen und verdichten.
2.__.__.__.__.120
Werbepylon aufnehmen
1.00
St
2.__.__.__.__.130 Stahlpoller aufnehmen Stahlpoller h = ca. 2,0 m, d = ca. 0,2 in Pflasterfläche aufnehmen und der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Abbrechen eines Betonfundamentes wird gesondert berechnet. Sämtliches Abbruchgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
2.__.__.__.__.130
Stahlpoller aufnehmen
1.00
St
2.__.__.__.__.140 Stahlpoller reinigen/abschleifen Neue Farbe auf Poller aufgetragen Vorh. Stahlpoller gründlich mit geeignetem Gerät, reinigen/abschleifen  Rost und alte Anstriche entfernen. Stahlpoller h = ca. 2,0 m, d = ca. 0,2 m. Neue Farbe gemäß Angaben des AG auf Poller aufgetragen.
2.__.__.__.__.140
Stahlpoller reinigen/abschleifen Neue Farbe auf Poller aufgetragen
2.00
St.
2.__.__.__.__.150 Zaun aufnehmen Maschendrahtzaun*Höhe 1,20-1,70 m Pfosten Stahl*Abstand2,00-3,00m ... Freitext ...*Lö.schl.Mat.lief. Material verwert. Zaun aufnehmen, einschließlich Verstrebungen. Maschendrahtzaun. Zaunhöhe über 1,20 bis 1,70 m. Pfosten aus Stahl. Pfostenabstand über 2,00 bis 3,00 m. Pfosten 'in Pfllasterfläche. Abbrechen der Betonfundamente wird gesondert berechnet.' Pfostenlöcher entsprechend der sie umgebenden Fläche schließen. Material liefern. Ausgebautes Material nach Wahl des AN verwerten.
2.__.__.__.__.150
Zaun aufnehmen Maschendrahtzaun*Höhe 1,20-1,70 m Pfosten Stahl*Abstand2,00-3,00m ... Freitext ...*Lö.schl.Mat.lief. Material verwert.
2.00
m
2.__.__.__.__.160 Endausbild/Schnitt Maschendrahtzaun herst.(Zul) Endausbildung für vorh. Maschendrahtzaun fachgerecht herstel- len. Maschendrahtzaun schneiden, eventuell kürzen und anpassen. Korrosionsschutz an den Schnittstellen herstellen.
2.__.__.__.__.160
Endausbild/Schnitt Maschendrahtzaun herst.(Zul)
2.00
St
2.__.__.__.__.170 Pfosten mit Pfostenverstr.f.Maschendrahtz.herst ... Freitext ...*Stahlr.D34,WD1,5 Länge mind.2,40m*Aushub verwerten Pfosten mit Pfostenverstrebung für vorhandenen Maschendrahtzaun einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten, herstellen. Pfosten mit Strebe für Zaunhöhe '1,2 bis 1,7 m.' Stahlrohr, Durchmesser mind. 34 mm, Wanddicke mind. 1,5 mm, feuerverzinkt, mit Betonfundament C 12/15, Durch- messer = 40 cm, Tiefe = 80 cm bis 12 cm unter Oberkante Gelände. Länge mindestens 2,40 m. Bodenklasse 3 bis 5, Überschüssiges Aushubmaterial nach Wahl des AN verwerten.
2.__.__.__.__.170
Pfosten mit Pfostenverstr.f.Maschendrahtz.herst ... Freitext ...*Stahlr.D34,WD1,5 Länge mind.2,40m*Aushub verwerten
2.00
St
3 Provisorien
3
Provisorien
3.__.__.__.__.010 Provisorische Türanlage, 1-flügelig Provisorische Türanlage als Bautür in einer vorhandenen Türöffnung, abschließbar, inkl. aller erforderlichen Beschläge. Abmessung: 1-flügelig, bis ca. 1,2/2,3 m Durch den Einbau und die Tür dürfen angrenzende Bauteile nicht beschädigt werden.
3.__.__.__.__.010
Provisorische Türanlage, 1-flügelig
3.00
Stk.
3.__.__.__.__.020 Zulage - Rückbau Provisorische Türanlage, 1-flügelig Zulage für den Rückbau der vorher beschriebenen Provisorische Türanlage, 1-flügelig, sowie die fachgerechte Entsorgung.
3.__.__.__.__.020
Zulage - Rückbau Provisorische Türanlage, 1-flügelig
3.00
Stk.
3.__.__.__.__.030 Provisorische Türanlage, 2-flügelig Provisorische Türanlage als Bautür in einer vorhandenen Türöffnung, abschließbar, inkl. aller erforderlichen Beschläge. Abmessung: 2-flügelig, bis ca. 2,4/2,3 m Durch den Einbau und die Tür dürfen angrenzende Bauteile nicht beschädigt werden.
3.__.__.__.__.030
Provisorische Türanlage, 2-flügelig
2.00
Stk.
3.__.__.__.__.040 Zulage - Rückbau Provisorische Türanlage, 2-flügelig Zulage für den Rückbau der vorher beschriebenen Provisorische Türanlage, 2-flügelig, sowie die fachgerechte Entsorgung.
3.__.__.__.__.040
Zulage - Rückbau Provisorische Türanlage, 2-flügelig
2.00
Stk.
3.__.__.__.__.050 Bauschließzylinder Bauschließzylinder als Doppel- oder Halbzylinder, Zylinderlänge bis 100 mm, gleichschließend, inkl. 3 Schlüssel je Zylinder.
3.__.__.__.__.050
Bauschließzylinder
5.00
Stk.