Kernbohr- und Sägearbeiten
Kaufland Isernhagen
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Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Grundlagen Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter, soweit diese auf die auszuführenden Arbeiten anwendbar sind wie z.B. VOB/C, DIN-und Euronormen, Technische Richtlinien und Informationen von Produktherstellern und Fachverbänden, DGUV- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: alle Bereiche des Centers. Gerüste Gerüste, Leitern oder Hebezeuge für Arbeiten über 3,50 m Höhe sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Angaben zur Ausführung Allgemeines Die in den „Technische Vorbemerkungen“ aufgeführten Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind vom Nachunternehmer (NU) bei der Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen und in sein Angebot einzurechnen, sofern keine gesonderten Ansätze in der Leistungsbeschreibung vorhanden sind. Der Nachunternehmer muss als Fachfirma im Zuge der Angebotserstellung die Beschreibung der verlangten Leistung auf ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit prüfen, falls erforderlich auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Ergänzungen oder Erläuterungen dem AG einreichen. Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nicht anders vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften als vereinbart und mit dem EP abgegolten: - Lieferung, Montage und Umsetzten aller notwendigen Materialien und Geräte - sämtliche Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze - Schutzmaßnahmen an angrenzenden Bauteilen, inklusive dem Absaugen von Wasser - Scharfkantiges ausschneiden der Ecke - An- und Abfahrt inklusive Baustelleneinrichtung - Abtransport und fachgerechte Entsorgung des Abbruchmaterials - Bohrkerne sowie Schutt sind abzufangen und / oder zu untersteifen und gegen Herabfallen zu sichern Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend. Die Anzahl der Einsätze pro Montageabruf bleibt dem AN überlassen. Eventuell notwendige Arbeitsunterbrechungen und mehrmalige An- und Abfahrt bedingt durch den Bauablauf und durch paralleles Arbeiten mehrerer Gewerke berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Die Regelarbeitszeit ist Montags bis Samstags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Angaben zur Abrechnung Nach ATV DIN 18299 ist der Abrechnung nach Zeichnung Vorrang zu geben. Wenn trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur in den Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung von den Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem Objektüberwacher vereinbart oder von diesen angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich werden, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Maßabweichung zu vereinbaren. Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten davon zu überzeugen, das seine Planunterlagen den letzten Stand der Planung darstellen. Ungültige planstände sind von der Baustelle zu entfernen. Aktuelle Planstände sind nach Eingang den Mitarbeitern des Auftragnehmers unverzüglich weiterzuleiten.
Technische Vorbemerkungen
802 Bohr-, Säge- und Schlitzarbeiten
802
Bohr-, Säge- und Schlitzarbeiten
802.010 Kernbohrungen
802.010
Kernbohrungen
802.020 Schneide- und Sägearbeiten
802.020
Schneide- und Sägearbeiten