Vorbemerkungen Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter, soweit diese auf die auszuführenden Arbeiten anwendbar sind wie z.B. VOB/C, DIN-und Euronormen, Technische Richtlinien und Informationen von Produktherstellern und Fachverbänden, DGUV- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Aufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Anfallender Schutt wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.
02 Leistungen ohne auflösende Bedingung
Leistungen ohne auflösende Bedingung
02.408 Schreiner- und Tischlerarbeiten
Schreiner- und Tischlerarbeiten