Holztüren
Kaufland Gelsenkirchen
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Vorbemerkungen Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der VOB, Teile B und C, in ihrer neusten Fassung, den DIN / DIN - EN - Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. Auf folgende Normen wird besonders hingewiesen: - DIN 1961 - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) - DIN 1961 - Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) - DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18101 - Innentüren- Türblattgrößen - DIN 18355 - Tischlerarbeiten - DIN 18361 - Verglasungsarbeiten - DIN 4108 - Wärmeschutz - DIN 4109 - Schallschutz Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen, Gerüstordnungen, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrsverordnungen, örtliche Vorschriften, Baustellenordnung, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts sind zu beachten und einzuhalten. Einzubauende Materialien und Stoffe (z. B. Beschläge, Versiegelungen, Farben usw. ) sind dem Auftraggeber auf Verlangen in ausreichender Menge vor Einbau zu bemustern. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Die Schallschutzanforderungen sind für den geplanten Einbauort im Einheitspreis zu berücksichtigen. Die Türliste ist vor Beginn / Bestellung mit der Ausführungsplanung und den örtlichen Gegebenheiten abzugleichen und auf Konformität zu prüfen. Die Kosten sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Änderungen sind dem AG mitzuteilen und durch den AG freizugeben. Das nachfolgende Angebot umfasst neben den in den Einzelpositionen genannten und beschriebenen Leistungen die Lieferung, den Transport zum Einbauort und Montage von Verglasungen, sämtlicher Beschläge sowie die Lieferung sämtlicher Befestigungs- und Dichtungsmaterialien. Sämtliche Befestigungen sowie Beschlagteile einschließlich Schrauben müssen mind. 18 µm verzinkt sein, alle Leichtmetallteile in eloxierter Ausführung. Für die Befestigung sind Flacheisen- , bzw. Winkeleisenabschnitte mitzuliefern und anzubringen. Die Befestigung am Baukörper hat durch Dübel zu erfolgen. Schußbolzen sind nicht gestattet. Es ist eine ausreichend dauerhafte Stabilität ohne zusätzliche, bauseitige Maßnahmen zu gewährleisten Der Einbau der Türen und sonstiger Einbauten hat so zu erfolgen, dass die gesamte Konstruktion die geforderten Dämmwerte besitzt, d. h. es sind auch die Anschlüsse zum Mauerwerk, zur Decke und zu Stürzen, sauber abzudichten. Die Türen sind zu liefern, zum Einbauort zu transportieren und fachgerecht einzubauen. Alle Komponenten verstehen sich einschließlich Lieferung, Transport zum Einbauort fachgerechte Montage, Anschluss und Inbetriebnahme und gelten mit den Einheitspreisen als abgegolten. Die interne Verkabelung der einzelnen Komponenten bspw. zwischen Haftmagneten und Rauchmeldern ist fachgerecht auszuführen und ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Die 1-teiligen Zargen sind vorab und vormontiert zum Bauvorhaben zu liefern. Der Transport und die Montage der 1-teiligen Zargen erfolgt bauseits. Die Sonderausstattung ist gemäß der freigegebenen Türliste vom AG bzw. nach Festlegung durch den AG zu bestellen und abzurechnen.
Vorbemerkungen
02 Leistungen ohne auflösende Bedingung
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Leistungen ohne auflösende Bedingung
02.313 Holztüren
02.313
Holztüren

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