Aluminiumfenster
Kaufland Gelsenkirchen
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Vorbemerkungen Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der VOB, Teile B und C, in ihrer neusten Fassung, den DIN/DIN-EN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. Insbesondere sind folgende geltende Normen und Bestimmungen zu beachten: DIN 18 355 Tischlerarbeiten DIN 18361 Verglasungsarbeiten DIN EN 12207 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung DIN EN 12208 Schlagregendichtigkeit TRAV "Technische Regeln für die Verwendung von Absturz sichernden Verglasungen" DIN 18360 Metallbauarbeiten Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen, Gerüstordnungen, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrsverordnungen, örtliche Vorschriften, Baustellenordnung, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts sind zu beachten und einzuhalten. Die Schlagregensicherheit muss entsprechend den Forderungen nach DIN 18055, Blatt 2 gewährleistet sein. Die Fenster sind nach Beanspruchungsgruppe B herzustellen. Sämtliche Befestigungen sowie Beschlagteile einschließlich Schrauben müssen mind. 18 my verzinkt sein, alle Leichtmetallteile sind in eloxierter Ausführung anzubieten. Für die Befestigung sind Flacheisen-, bzw. Winkeleisenabschnitte mitzuliefern und anzubringen. Die Befestigung am Baukörper hat durch Dübel zu erfolgen. Schussbolzen sind nicht gestattet. Es ist eine ausreichende, dauerhafte Stabiltität ohne zusätzliche, bauseitige Maßnahmen zu gewährleisten. Es wird eine dauerhaft winddichte und beständige Ausbildung der äußeren Anschlussfugen zwischen Baukörper und der Fensterkonstruktion gefordert. Hohlräume zwischen Blendrahmen und Baukörper sind mit Fugendichtungsbändern zu hinterlegen und mit Mineralwolle o.ä. satt auszustopfen. Das Ausschäumen mit Montageschaum ist nicht gestattet. Sofern keine speziellen Putzanschlussprofile vorgesehen sind, sind Anschlüsse zu Mauerwerk, einschließlich der seitlichen und unteren Anschlüsse der Aluminium- Fensterbänke, mit elastischen Dichtstoffen (z.B. auf Thiokol-Basis) zu versiegeln. Die Verarbeitungsrichtlinien der Dichtstoffhersteller sind zu beachten. Winddichtungsfolien sind normgerecht und absolut dicht einzubauen und an alle Bauteile, die sie durchdringen ebenso anzuschließen. Hinweis: Der Bauherr behält sich die Durchführung eines "Blower- Door-Tests" zur Prüfung der Winddichtigkeit des Gebäudes vor. Sämtliche Scheiben werden von innen eingesetzt und mit umlaufenden Glashalteleisten gehalten. Die Glashalteleisten sind durchgehend einzurasten. Die DIN-Vorschriften für die Bemessung der Gläser, die Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern. Diese Vorschriften gelten auch für die Wahl der Versiegelung. Die Scheiben sind fachgerecht zu verklotzen. Bei Verglasungen unterhalb von 90 cm ab OKFF und einer Absturzhöhe von mehr als 1 m sind grundsätzlich Sicherheitsgläser gemäß der entsprechenden Landesbauordnung sowie den "Technischen Regeln für die Verwendung von Absturz sichernden Verglasungen" (TRAV) einzubauen, auch wenn dies im LV nicht im Einzelnen beschrieben ist. Die Maße der Bestandsöffnungen sind vor Bestellung zu prüfen und die Kosten in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Vorbemerkungen
02 Leistungen ohne auflösende Bedingung
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Leistungen ohne auflösende Bedingung
02.000 Vorbemerkungen
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Vorbemerkungen
02.309 Metallbauarbeiten
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Metallbauarbeiten

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