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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
2 Rohbauarbeiten
2
Rohbauarbeiten
Bauvorhaben:
Fertigstellung und Reaktivierung der Tiefgarage für den
Nachweis der erforderlichen Stellplätze und Änderung
von Rettungswegen bei den Häusern 1-3
Auftraggeber:
Cureus West Gmbh
Karl-Breuing-Str. 4
45770 Marl
1.1. Projektbeschreibung
1.2. Lage der grundstücks
Der Standort des zu sanierenden Bauvorhaben befindet
sich in Kassel.
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Mombachstraße 96-94
34127 Kassel
1.1.3 Bestand
Das Grundstückt ist bebaut und bewohnt. Die
erforderlichen Erdarbeiten werden parallel zu Sanierung
der Tiefgarage stattfinden.
1.1.5 Verkehrstechniche Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung der Tiefgarage
erfolgt über "Mombachstraße 86".
1.2 Plaungskonzept, Projetdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die
Vorschriften der derzeit gültigen HBO, Die Garagen
verordnung GaV in der zurzeit gültigen Fassung in zu
beachten.
Bauvorhaben:
Ausschreibung:
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen
der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie
z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die
vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige
Erbringung der geforderten Leistung einschließlich
aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten
Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate
gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle
Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie
werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes.
Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges
Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der
Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden
kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur
Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf
Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung.
Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend
beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich
mitzuteilen.
Art der Positionen:
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition):
Eventualposition mit GP sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei
denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht,
ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur
Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung
der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der
Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit.
Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als
Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis:
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei
denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht
feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur
Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P.
anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition:
Alternativpositionen sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie
können anstelle einer oder mehrerer anderer
Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die
Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der
Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung
ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach
der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig
vom Auftraggeber darüber informiert.
Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten,
nicht als Gesamtpreis.
Allgemeine Vorbemerkungen:
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt
und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden
(Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen
Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch
den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber
beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers
veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und
Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze,
örtlichen Verordnungen, Satzungen und
Transportbestimmungen verwiesen, die bei den
zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche
Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders
beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und
lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes
ausgeschrieben ist.
Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als
abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter
Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und
Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas
anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe
und Materialien muss in der Originalverpackung
erfolgen. Es sind die Richtlinien des
Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei
Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers
verwendet werden.
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht
entsprechend der DIN - Normen, der
Herstel-lerrichtlinien und den allgemein anerkannten
Regeln der Technik auszuführen.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden
Arbeiten erforderlichen Baustellen-
einrichtungsmaßnahmen, wenn diese nachfolgend nicht
gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und
werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte
Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine mögliche Nutzung des Baukranes durch andere
Handwerker ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind
vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das
Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu
Lasten des AN.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze
Baustelleneinrichtung usw.).
Besondere Hinweise:
Pläne / Planunterlagen: Werkstattpläne aller
wesentlichen Bereiche und Anschlusspunkte hat der
Auftragnehmer auf Verlangen rechtzeitig vor Ausführung
in Abstimmung mit dem Auftraggeber und übrigen
Projektbeteiligten anzufertigen und zur Freigabe
vorzulegen.
Bautagesberichte: Es sind Bautagesberichte (einschl.
Fotodokumentation) zu erstellen, die mindestens
wöchentlich einzureichen sind.
Datenblätter / Prüfzeugnisse: Für alle einzubauenden
Materialien sind dem Auftraggeber unaufgefordert vor
dem jeweiligen Einbau Produkdatenblätter, Zulassungen,
Prüfzeugnisse etc. einzureichen!
RC-Material: Bei der Verwendung von RC-Material ist
hierfür umgehend nach Beauftragung ein Prüfzeugnis
vorzulegen und das Lieferwerk zu benennen, damit der
Auftraggeber eine wasserrechtliche Erlaubnis für den
Einbau des RC-Materials einholen kann.
Bauleitung / Revisionsunterlagen: Der AN verpflichtet
sich, einen der deutschen Sprache mächtigen örtlichen
Fachbauleiter zu benennen, welcher ständig während der
Ausführungen der Leistungen vor Ort ist und an den
Baubesprechungen (ca. 1 x pro Woche) teilnimmt. Ist im
LV die Erstellung und Vorlage von Revisionsunterlagen
gefordert, so sind diese vollständig vor, spätestens
jedoch mit der Schlussrechnung einzureichen. Hierzu
gehören auch oben genannte Nachweise etc. Wir weisen an
dieser Stelle darauf hin, dass die Leistung erst nach
Vorlage der Revisionsunterlagen -die sonstige
Fertigstellung vorausgesetzt- komplett erbracht sind.
Lieferscheine / Nachweise: Sämtliche Lieferscheine
(Lieferscheine / Wiegenoten Bodenabfuhr, Lieferscheine
/ Wiegenoten Einbaumaterial, wie Sand, Kies, Schotter,
etc.) sind dem Auftraggeber spätestens wöchentlich im
Original zu übergeben. Zur Schlussrechnung ist eine
komplette Massenliste mit -bilanz aller ein- und
ausgebauten Massen zu übergeben.
Aufmaße: Spätestens zur Schlussrechnung sind die
ausgeführten Leistungen sowie alle Massen (aus Punkt 5,
Besondere Hinweise) in Aufmaßen zu dokumentieren; auch
wenn ein Pauschalvertrag geschlossen wird.
Mengen / Massen: Alle Massen sind vom AN anhand der ihm
zur Kalkulation zur Verfügung gestellten Planunterlagen
selbstständig zu prüfen. Sollten hierzu weitere
Unterlagen benötigt werden, müssen diese beim
Auftraggeber angefordert werden. Die Bodenarten und der
-aufbau sowie die Belastungen der vorhandenen Böden
sind dem Bodengutachten zu entnehmen. Eine Überprüfung
der Mengen und Massen durch den Auftragnehmer hat der
Angebotsabgabe vorauszugehen. Nachforderungen
resultierend aus Verletzung der Prüfpflicht des
Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten: Sollten Stundenlohnarbeiten
notwendig und / oder angeordnet werden, so sind zur
Abrechnung und Anerkennung dieser folgende
Voraussetzungen als Vergütungsgrundlage zu erfüllen:
schriftliche Anzeige mit voraussichtlichem Umfang der
Leistung, Fotodokumentation (vor allem bei
untergehenden oder später überdeckten Leistungen),
Vorlage des Stundennachweises innerhalb von 5 Tagen
nach Leistungserbringung. Stundenlohnarbeiten sind nur
nach verheriger schriftlicher Ausführungsanzeige mit
Bestätigung des AG's, voraussichtlicher
Aufwandsbenennung und schriftlicher
Ausführungsbestätigung, wie oben angeführt, mit der
jeweils nächsten Rechnung zur Abrechnung durch den AN
vorzulegen. Für einfache Arbeiten sind immer
Helferstunden zu verrechnen.
Beweissicherung: Vor Bauausführung ist ein
Bestandsprotokoll / eine Beweissicherung der
angrenzenden Straßen, Wege, Seitenräume etc. und / oder
der in Anspruch genommenen Medien durch den AN zu
erstellen. Dem AG ist dieses spätestens zum Baubeginn
im Original und digital (als pdf-Datei) vorzulegen.
Nach Beendigung der Bauleistungen ist das
Bestandsprotokoll um den IST-Zustand nach
Fertigstellung zu ergänzen und dem AG spätestens mit
der Schlussrechnung im Original sowie digital (als
pdf-Datei) vorzulegen.
Reinigung: Für die tägliche (bzw. nach bedarf)
Reinigung und Sauberhaltung aller in Anspruch
genommenen öffentlichen Einrichtungen, wie Gehwege,
Straßen, Seitenräume und dergleichen, ist der
Auftragnehmer verantwortlich.
Behinderungen: Um Ansprüche aus evtl. auftretenden
Behinderungen des AN's aufrecht zu erhalten, sind
hierzu die Dauer und der Entfall der Behinderung zu
dokumentieren. In der Behinderungsanzeige ist Auskunft
über den Verursacher und der genauen Lage der
Behinderung zu geben. Des Weiteren ist der Nachweis zu
führen, dass keine anderweitigen Tätigkeiten
durchführbar sind. Nach Wegfall der Behinderungen hat
der AN die Arbeiten nach spätestens 2 Tagen, jedoch
unverzüglich, wieder aufzunehmen.
Abnahme: Dem Auftraggeber ist eine angemessene
Nachfrist zur Abnahme zu setzen, sollte der AG keinen
Abnahmetermin innerhalb der genannten Frist im
Abnahmeverlangen des AN benennen.
Alle Leistungen in fix und fertiger Arbeit inkl. aller
Nebenarbeiten sowie Abnahme und Bestätigung durch die
zuständige Behörde.
Verdrängter Boden ist, soweit wiederverwendbar,
geordnet bauseits zu lagern. Nicht geeigneter Boden ist
zu laden und zu entsorgen.
Alle Rohrleitungen in KG2000.
Rohrstutzen sind mit einem Deckel / Verschlussteller zu
versehen und die Lage zu markieren.
Nach Fertigstellung der Leistungen ist ein
Revisionsplan zu erstellen und mit allen weiteren
Revisionsunterlagen dem AG zu übergeben.
Angaben der Grabentiefen ab ca. -20 cm unter
OK-Fertigplanum. Böschungsbereiche sind hierbei
unberücksichtigt.
Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in
technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines
Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu
begründen.
Im Auftragsfalle sind Preise für nicht im LV angebotene
Leistungen unbedingt vor Ausführung anzubieten;
versäumt der AN dieses, setzt der AG marktübliche
Preise nach billigem Ermessen ein.
Mit der Abgabe des Angebots erkennt der
Auftragnehmer/Bieter an, dass diese Vorbemerkungen
Bestandteil seines Angebotes sind und in den
Einheitspreisen enthalten sind.
Ausschreibung:
Außerdem sind zu beachten:
- DIN 18300 Erdarbeiten
- DIN 18303 Verbauarbeiten
- DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
- DIN 18307 Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von
Gebäuden
- DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten
- DIN 18301 Bohrarbeiten
- DIN 18308 Dränarbeiten
- DIN 18311 Nassbaggerarbeiten
- DIN 18312 Untertagebauarbeiten
- DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten
- DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
- DIN 18318 Verkehrwegebauarbeiten
- TL Pflaster StB
- ZTV Pflaster StB
alle weiteren einschlägigen und gültigen Regelwerke,
Normen und Vorschriften.
Außerdem sind zu beachten:
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind dem
Leistungsverzeichnis beigefügt und bei der Kalkulation
zu beachten:
- 01_Bau- & Nutzungsbeschreibung
- 02_Lageplan_Index B
- 03_Grundriss 1.UG
- 04_Schnitt BTA-A
- 05_Schnitt BTA-B
- 06_Brandschutzkonzept_1.Revision
- 07_Visualisierung BSK_1.UG
- 08_Visualisierung BSK_2.UG
- 09_Visualisierung BSK_3.UG
- 10_KASM_ENT_ELT_01_1. UG TG_1-100, 2026-03-27
- 11_KASM_ENT_HLS_01_1. UG TG_1-100, 2026-03-27
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind dem
2.1 Tiefgarage
2.1
Tiefgarage