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Net total EUR
1. Angaben zum Bauvorhaben
Bauherr
Bauherrin
WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH,
c/o WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte mbh
sowie
WBM Immobilien Service GmbH, c/o WBM
Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte mbH
Dircksenstraße 38
10178 Berlin
1.1 Lage der Baustelle
Das Grundstück Karl-Marx-Allee 93 liegt im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg in 10243 Berlin. Es liegt
südlich des
Weidenwegs, westlich der Straße der Pariser Kommune und
nördlich der Karl-Marx-Allee etwas zurückversetzt an
der
dazugehörigen Fußgängerpromenade. Östlich des
Grundstücks
befindet sich das Gebäude des ehemaligen Café
Warschau, in
dem derzeit ein Computerspielemuseum betrieben wird.
Zwischen
dem Gartenlokal und dem Computerspielemuseum liegt eine
öffentlich zugängliche große Plattenfläche, an deren
nördlichem
Ende sich ein historisches Wandmosaik befindet.
1.2 Anlass und Zweck der Baumaßnahme
Die Freifläche Karl-Marx-Allee 93 mit Gartenrestaurant
und
gärtnerischen Anlagen ist Teil der denkmalgeschützten
Gesamtanlage 1.Bauabschnitt Karl-Marx-Allee KMA I.
Sowohl die als Biergarten genutzte Freifläche als auch
das
Gebäude befinden sich in Folge mehrfacher Umbauten und
gärtnerischer Vernachlässigung in einem Zustand, der
den
denkmalrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.
Das Gartenrestaurant ist ein eingeschossiges, voll
unterkellertes
Gebäude in Mauerwerks-Bauweise. Es ist nicht beheizt
und die
Substanz erfordert Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen.
Ziele und Inhalte der Gesamtmaßnahme sind:
- Erfüllung der Denkmalanforderungen an das
Gartendenkmal und
an das Gebäude, inklusive Rückbau denkmalrechtlich
unzulässiger
Bauteile und früherer Anbauten.
- Ausführung erforderlicher Sanierungsarbeiten an
Freifläche und
Gebäudebestand.
- Modernisierungsarbeiten, inklusive umfassende
Erneuerung der
Haustechnik,
- Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die
Vollküche des
Gastronomiebetriebes gemäß aktuellen Standards.
- Ganzjährige Nutzbarkeit des Gartenrestaurants
herstellen,
inklusive Herstellung eines gartenseitigen Anbaus und
Ertüchtigungen zum vorbeugenden Brandschutz.
Während der Baumaßnahme findet keine gastronomische
Nutzung
von Gebäude und Gartenfläche statt. Der jetzige Nutzer
wird die
Flächen gemäß beiligendem Herrichtungs- und BE-Plan vor
Baustart beräumen.
1.3 Größe des Grundstücks
Das zu beplanende Grundstück hat einschließlich
Gebäude und
Wirtschaftshof eine Gesamtfläche von 2.415m² und
befindet sich
im Eigentum der WBF Wohnungsbaugenossenschaft
Friedrichshain, Berlin. Die große Plattenfläche
zwischen
Gartenlokal und Computerspielemuseum wird nach
Fertigstellung
der Baumaßnahme gereinigt.
Die zu sanierende Gartenfläche hat eine Größe von
1.431m². Der
Wirtschaftshof wird nicht umgeplant und weitestgehend
wie im
Bestand belassen. Er wird nach Fertigstellung wieder
der
Anlieferung und Lagerung von Waren des Mieters sowie
als
Stellfläche für Müllcontainer genutzt.
1.4. Gestaltungskonzept
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung
der
vorhandenen Außenanlagen unter Berücksichtigung
denkmalpflegerischer Vorgaben. Vorgefundene Beton und
Natursteinelemente sind zu reinigen, gegenfdalls zu
repaieren oder
durch neue Elemte zu ersetzen.
Beläge/ Mauern
Es werden überbaute Plattenbeläge freigelegt. Die
vorhandenen
Hochbeeteinfassungen aus Waschbeton-U-Elementen werden
wieder mit lehnenlosen Sitzbänken versehen.
Die umlaufende Natursteinmauer wird saniert bzw.
teilweise neu
aufgesetzt und mit einer Abdeckplatte aus Naturstein
versehen.
Stark beschädigte Waschbetonelemente werden durch neue
ersetzt.
Springbrunnen/Wasserspiel
Ein in der Mitte des Gartens befindlicher kleiner
Springbrunnen/
Wasserspiel wird saniert, mit neuer Technik
ausgestattet und
wieder in Betrieb genommen. Das neben liegende
Pflanzbett wird
wieder bepflanzt.
Beleuchtung
Eine Mastleuchte im Eingangsbereich sowie kleine
Pollerleuchten
in den Hochbeeten ermöglichen eine Nutzung der Fläche
auch bei
Dunkelheit.
Einfriedung
Eine dezente vollständig umlaufende Einfriedung aus
60cm hohen
Metallrahmen im Bereich der Hochbeete stellt eine
optische
Barriere gegen unbefugte Nutzer dar.
Ein doppelflügeliges Eingangstor mit einer Höhe von
1,23m
ermöglicht dem Betreiber des Gartenlokals die
Öffnungszeiten oder
geschlossene Gesellschaften durchzusetzen'.
Pflanzung
Eine Baumreihe entlang der Straße der Pariser Kommune
bildet
eine neue Raumkante zur Straße. In diesem Bereich
werden 25
Fahrradbügel eingebaut
Durch die Wegnahme einer großen Werbetafel entlang der
Straße
der Pariser Kommune ist die Gartenfläche sehr offen.
Es wird eine
immergrüne Hecke oberhalb der Natursteinmauer
gepflanzt. Durch
Lücken in der Hecke entstehen Gartenfenster', die
Blicke von
außen nach innen und umgekehrt ermöglichen.
Es werden einige Bäume gefällt und vier neue Bäume
gepflanzt.
Die Hochbeetfläche erhalten eine Strauch- und
Bodendeckerunterpflanzung.
Die Fläche vor dem großen Wandmosaik am Ende der
Plattenfläche wird mit Gräsern und Stauden angelegt,
dort
versickert ein Teil des Dachregenwassers.
Zugang
Vor dem Wandmosaik entsteht durch eine neue Rampe ein
barrierefreier Zugang zur 50cm höher liegenden
Terrasse und den
WCs.
Aufwertung Plattenfläche
Die Installation von langen Gartenbänken auf der großen
Plattenfläche zwischen Gartenlokal und
Computerspielemuseum
schafft mehr Aufenthaltsqualität in der öffentlichen
Nutzung und
ermöglicht außerdem eine gemeinsame Nutzung der Fläche
von
beiden Betreibern.
1.5 Äußere Erschließung/ Grundstückszufahrten
Der jetzige und auch spätere Haupteingang des
Gartenlokals ist
von der Promenade der Karl-Marx-Allee sein. An der
Ostseite des
Gebäudes entsteht eine neuer barrierefreier Zugang.
Es wird ein zusätzlicher Fluchtwegtreppenaufgang aus
dem KG an
der N/W Ecke des Gebäudes gebaut. Der Personaleingang
wie
auch die Anlieferung in den Wirtschaftshof befindet
sich am
Weidenweg.
1.6 Zusammenstellung auszuführender Arbeiten
zu bearbeitende 1431m² Fläche (zzgl 200m² BE-Fläche)
Die Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus umfassen
folgende
Leistungen:
Einbau von ca.:
- 80 m² Betonformplatten, Verband aus runden und
abgerundeten Platten,
Sonderanfertigung, Verlegung
flächig oder als Einzelsteine zur
Sanierung
vorh. Fläche
- 134lfm. Natursteinmauer ausbessern, abreißen u. neu
aufsetzen, vollständig neu
Sandstein, Bossenmauerwek versch. Stein-Größen,
Mauerhöhe 0,30-1,0m, Br. 45cm
- 134 lfm Natursteinmauer Abdeckplatte, Br= 45cm, 3
versch.
Längen
- 1 Stk. Mastleuchte
- 25 Stk. Pollerleuchten
- 13 Stk. Bodeneienbaustrahler
- 10,6 lfm Sitzbänke, o. Lehne, hängend, 1 Einzellänge
- 85 lfm Sitzbänke, o.Lehne, stehend, 17 Einzellängen
- 5 Stk. Sitzbänke, mit Lehne, 5m lang
- 25 Stk. Fahrradbügel,
- 66 m² Gitterrost Bereich Fahhradstellplätze, 5 Fl.
á 15
Einzelgitter (ges. 75 Stk)
- 71 lfm Zaun, h=60cm
- 1 Stk. Zauntore, h=123cm, Br.6,25m
- 3 Stk. Rampengeländer Flachstahl
- 2 Stk. Zauntor, h= 60cm, l=2,20m, 1,20m
- 10 Stk. Bäume, versch. StU16-18
- 25 Stk. Sträucher
- 61 lfm Heckenpflanzung
- 620m² Pflanzfläche für Sträucher und Bodendecker,
Stauden
- 75 m² Rasen
- 1 Stk. Brunnen sanieren einschl. Technik
Reinigen von
- 540m² Betonformplattenfläche
- 47m² Terrazzo (Tanzfläche)
- 340m² Betonplatten (rot)
- 147lfm Waschbeton-U-Profilen, 2 seitig, h=0,8,
br=0,45m
- 90m² Sandsteinmauer, Ansichtsfläche
- 93 lfm Entwässerungsrinnen
Herrichten
14 Stk. Baumfällungen, stubben fräsen
4 Stk. Großstrauch roden
170m³ Bodenaushub/Entsorgung (Bereich
Versickerungsflächen)
20 Stk. Pflegeschnitt Bäume, KrDurchm 2-10m
BE-Fläche herstellen
200m² 10 cm Asphalttragschicht auf Vlies und 10cm Sand
225m² BE-Zufahrt mit Schutzplatten
225lfm Bauzaun
3 Stk. Bauzauntore
2. Projektbezogene Vorbemerkungen
2.1. Adresse
Karl-Marx-Allee 93
10243 Berlin
2.2. Baustelleneinrichtung
2.2.1 Baustelleneinrichtungsfläche für alle Gewerke
Der AN stellt die Baustelleneinrichtungsfläche für
alle Gewerke her.
Es wird eine nicht befahrbare Plattenfläche überbaut
mit einer
Sandschicht auf der eine Asphalttragschicht eingebaut
wird, um die
Befahrbarkeit zu ermöglichen. Nach Fertigstellung
entsorgt der AN
die Überbauung.
Die BE-Fläche wird vor dem Gartenrestaurant auf der
Promenade
der Karl-Marx-Allee hergestellt.
Der AN stellt einen Bauzaun entlang der BE-Fläche und
umlaufend
der Gartenfläche Süd- und Westseite. Die
Nord-West-Ecke des
Gebäudes wird ebenfalls gesichert.
Sollten Arbeiten an den Lichtschächten Weidenweg und
der
Anlieferungsplattform stattfinden wird dieser Bereich
temporär
ebenfalls eingezäunt.
auzaun und Computerspielemuseum dauerhaft freizuhalten.
Der Wirtschaftshof kann in Rücksprache mit der
örtlichen BL
zusätztlich für kleinere Materiallagerungen genutzt
werden. Er ist
durch eine zweiflügeliges Tor abschließbar.
2.2.2 Baustelleneinrichtung AN
Der nicht befahrbare Plattenbelag im Garten kann nur
bedingt als
Lagerfläche genutzt werden. Die Bereiche die
maschinell genutzt
werden sind durch durch lastverteilende Platten zu
schützen.
In der BE-Fläche steht ausreichend Raum für die
Materiallagerung
und Personalunterkunft zur Verfügung. Der
Auftragnehmer hat auf
seine Kosten für Personal- und Materialunterkunft zu
sorgen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Es stehen Sanitäreinrichtungen für das Personal auf
der Baustelle
zur Verfügung.
Der Auftragnehmer übernimmt bis zu dem Tag, an dem der
Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wird und der
Auftraggeber die Leistung mängelfrei abgenommen hat,
die
Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle.
Der AN hat mit Fertigstellung seiner Leistungen
Flächen, die er zur
Baustelleneinrichtung genutzt hat, wieder in den
vorherigen
Zustand zu versetzen.
Bauschutt, Verpackungen und sonstige Verunreinigungen
sind zu
beseitigen.
Kommt er dieser Verpflichtung auch nach Aufforderung
und
angemessener Fristsetzung nicht nach, wird der AG
diese Arbeiten
anderweitig vergeben und die Kosten der bauseitigen
Durchführung
von der Brutto-Schlussrechnungssumme des AN absetzen.
Die gesamte Baustelleneinrichtung und zwischengelagerte
Materialien sind durch einen 2 m hohen Bauzaun zu
sichern, sofern
nicht bauseits vorhanden. Außerhalb des mit dem AG
abgestimmten Baustelleneinrichtungsplanes bzw.
Baustellenbereiches sind keine Flächen zu belegen bzw.
zu
verstellen.
Mit den Einheitspreisen abgegolten sind:
- Schutz der bereits fertig gestellten Leistungen bis
zur Abnahme.
- Ein mehrmaliger An- und Abtransport der Geräte bzw.
Umsetzen
der Baumaterialien und -maschinen aufgrund vereinbarter
Ausführungstermine.
- Ein Sichern der eigenen Baustelleneinrichtung durch
einen
Bauzaun.
- Die Sauberhaltung des benutzten Straßenlandes und des
Baugrundstücks bzw. der Außenanlagen
- arbeitstägliche Entfernen bzw. in geschlossenen
Containern
lagern des anfallendes Schutts
- umweltschonende Entsorgung des anfallenden Schutts
und
Materials. Der Nachweis zur ordnungsgemäßen Entsorgung
ist den
Vorschriften entsprechend zu erbringen.
2.3. Baustrom und Bauwasser
Baustrom und Bauwasser stellt der AG zur Verfügung,
Verrechnung über eine Umlage.
2.4 Umlagekosten
Alle Umlagekosten werden durch den Auftraggeber
benannt und im
Bewerberbogen dargestellt.
2.5. Bauablauf/ Bauablaufplan
Der zeitliche und organisatorische Bauablauf erfolgt
in Abstimmung
mit der örtlichen Bauüberwachung des AG.
Es wird mit allen Beteiligten einmal wöchentlich eine
örtliche
Baustellenbesprechung durchgeführt, an der der
Auftragnehmer
sowie die zum Zeitpunkt vor Ort tätigen Subunternehmer
mit einem
aussagefähigen und entscheidungsfähigen Vertreter
teilzunehmen
verpflichtet sind.
Die Baustelle ist zwingend mit wenigstens einem
ausgebildeten
Landschaftsgärtner zu besetzen!
Der Auftragnehmer erstellt nach Auftragserteilung einen
Bauablaufplan und schreibt ihn über die gesamte
Bauzeit fort.
Aus dem Bauablaufplan muss folgendes ersichtlich sein:
die Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte, die
wesentlichen Arbeiten,
Meilensteine, Abhängigkeiten der Arbeiten voneinander,
Baubeginn
und Bauende. Der Bauablaufplan ist gemäß Baufortschritt
fortzuschreiben und die Überarbeitung der
Bauüberwachung
spätestens 5 Werktage nach Aufforderung vorzulegen.
Es sind Bautagesberichte zu führen und wöchentlich der
Bauüberwachung auszuhändigen.
2.6 Baustellenzufahrten/ Baustelleneinrichtungsfläche
Es werden zwei Baustellenzufahrten hergestellt.
Eine vorhandene Zufahrt von der Straße der Pariser
Komune wird
als Baustellenzufahrt genutzt. Im weiteren Verlauf
erhält der
vorhandene Tennenbelag eine Schutzplatten Überbauung.
Im Bereich des neuen Fluchtausgangs, N/W-Ecke des
Gebäudes
wird eine Gehwegüberbauung als Zuwegung hergestellt.
2.7 Andere am Bau Beteiligte
Der Bau der Außenanlagen findet parallel zu Arbeiten
anderer
Gewerke in/an und um die Gebäude statt. Mit der
Behinderung
durch die anderen am Bau beteiligten Gewerke ist zu
rechnen,
wodurch der Ausbau der Außenanlagen unter Umständen in
räumlich und zeitlich getrennten Teilabschnitten
erfolgt, die sich
aus dem allgemeinen Baufortschritt ergeben.
Etwaige Unterbrechungen einzelner Arbeiten aufgrund
mangelnder
Baufreiheit werden als Baubehinderung nicht anerkannt
und nicht
gesondert vergütet, solange auf dem Baufeld andere
Arbeiten
ausgeführt werden können.
2.7. Bodenbeschaffenheit
Ein Bodengutachten hat ergeben, daß in den Hochbeeten
Schuttlagerungen vorhanden sind, z.T. bis 2,80m tief.
Der Boden/
Schutt wird als Z2, (jetzt BM F3-Qualität) eingestuft.
Er wird im Bereich der Versickerungsflächen
ausgekoffert und
entsorgt.
Baumstubben werden nicht gerodet, nur gefräst.
3 . Allgemeine Vorbemerkungen
3.1. Kenntnis der Baustelle, Planunterlagen
Dem Auftragnehmer wird empfohlen, sich vor
Angebotsabgabe von
den Gegebenheiten auf der Baustelle wie z.B.
Baugelände,
Zufahrtsmöglichkeiten, Nutzungen in der Umgebung usw.
zu
überzeugen und sich über die örtliche Situation
Kenntnis zu
verschaffen.
Die der Ausschreibung beigefügten Planunterlagen sind
Bestandteil
der Leistungsbeschreibung.
Nachforderungen und Geltendmachung von Mehraufwänden,
welche auf Unkenntnis offensichtlich erkennbarer
Baustellengegebenheiten oder eindeutig aus den zur
Ausschreibung vorliegenden Planunterlagen beruhen, sind
ausgeschlossen.
3.2. Zugänglichkeit umliegender Grundstücke
Die Zugänglichkeit der umliegenden Grundstücke und
Einrichtungen für Nutzer, Anlieferung und Feuerwehr
sowie die Befahrbarkeit der umliegenden Straßen ist
jederzeit zu
gewährleisten.
3.3. Geltungsbereich VOB / Normen
Grundlage für die Ausführung und Abrechnung der
Arbeiten ist die
VOB in der neuesten Fassung in allen Teilen.
Es gelten insbesondere die: ATVen DIN 18299,18300 und
18320
sowie die in den einzelnen Leistungspositionen
genannten
technischen Spezifikationen.
3.4. Sicherung der Baustelle an Verkehrsflächen,
Reinigung
Die Baustelle ist, wenn dies erforderlich ist, auf
Grundlage von
Straßenverkehrsordnung StVO, Richtlinien für die
Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (RSA), Stand 1995,
Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten,(BG-Vorschrift
C 22),
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und
Richtlinien für
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen
(ZTV-SA 97),
sowie aktuell gültiger Baustellenverordnung mit den
erforderlichen
Verkehrs- und Hinweisschildern für die Dauer der
gesamten
Maßnahme durch den Auftragnehmer zu sichern. Dies
betrifft
neben den Flächen für den Straßenverkehr auch alle
Flächen für
den Fußgänger- und Radverkehr.
Das Straßenland einschließlich Fußgänger- und Radwege
sind
durch den Auftragnehmer täglich zum Arbeitsschluss
gründlich zu
säubern und, falls nicht anders festgelegt, für den
Verkehr
freizugeben.
Der Aufwand für die gesamten Sicherungs- und
Reinigungsmaßnahmen sind in den Einheitspreis
Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
3.5. Zustandsdokumentation zu Baubeginn, Haftung für
Schäden
Vor Beginn der Bautätigkeit ist der vorhandene Zustand
der
Gebäude und anderer Einbauten wie u.a.
Lüftungsschächte und
Schachtdeckel zu dokumentieren und der örtlichen BL zu
übergeben.
Nachweislich durch den Auftragnehmer verursachte
Verunreinigungen und Beschädigungen an vorhandenen
Bauteilen,
Leitungen, Straßen und Wegen müssen umgehend durch den
AN
beseitigt werden.
Die Beweislast für Schäden an Bauwerken und
Bearbeitungsflächen obliegt während des gesamten
Ausführungszeitraums dem Auftragnehmer.
Im Bereich empfindlicher Trassen, Leitungen und
sonstiger
Bauwerke ist ohne gesonderte Vergütung
erschütterungsfrei zu
arbeiten.
3.6. Baumschutz
Die vorhandenen Bäume im Bearbeitungsgebiet sind
zu´schützen
und zu erhalten. Bei allen auszuführenden Arbeiten ist
die DIN
18920 Schutz von Bäumen,
Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
zu beachten. Sämtliche Arbeiten im Wurzelbereich von
Bäumen,
wie z.B. Abtragearbeiten dürfen nur in Handarbeit
durchgeführt
werden.
3.7. Befahrung zukünftiger Vegetationsflächen
Zukünftige Vegetationsflächen dürfen nur für direkte
Arbeiten an
diesen Flächen mit leichten Fahrzeugen befahren
werden. Für
Ausnahmen zu dieser Regelung ist die Freigabe der
Bauüberwachung einzuholen.
3.8. Nutzung des öffentlichen Straßenlandes
Es steht ausreichend Baustelleneinrichtungsfläche auf
dem
Gelände des AG zur Verfügung. Ein Nutzen des
öffentlichen
Straßenlandes für Materiallagerungen ist nicht
vorgesehen.
3.9. Ausführungsunterlagen - Prüfpflicht des
Auftragnehmers
Alle für die Ausführung vom Auftraggeber übergebenen
Unterlagen
sind durch den Auftragnehmer gemäß VOB/B §3 (3) binnen
10
Werktagen nach Erhalt auf Unstimmigkeiten und zur
Ausführung
noch notwendige Angaben und Unterlagen zu prüfen und
diese ggf.
unverzüglich nachzufordern. Verzögerungen im
Bauablauf, welche
auf dem nicht ausreichenden Nachkommen der Prüfpflicht
beruhen, liegen im Risikobereich des Auftragnehmers.
3.10. Transportwege innerhalb der Baustelle
Transportwege innerhalb der Baustelle werden nicht
gesondert
vergütet und sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren, insofern
dies im Leistungstext der Position nicht anders
definiert ist.
3.11. Gefahrenstoffe
Die Einhaltung der Vorschriften des
Chemikaliengesetztes und der
Gefahrenstoffverordnung sind zu beachten. Es gilt die
DIN 52 900.
3.12. Material- und Bodenentsorgung
3.12.1 Materialentsorgung gefährliche Abfälle
Die für die Entsorgung gefährlicher Abfälle
erforderliche
Erzeugernummer für das Bauprojekt wird ebenso wie
erforderliche
Einzelentsorgungsnachweise (EN) vom AG bzw. dessen
Verfahrensbevollmächtigten beantragt. Der AN wird
nicht als
Verfahrensbevollmächtigter des AG tätig; diese Aufgabe
übernimmt ein vom AG beauftragtes fachkundiges
Ingenieurbüro.
Nach Erteilung der Erzeugernummer erfolgt, ebenfalls
durch den
AG, die Registrierung bei der Zentralen
Kommunikationsstelle
(ZKS).
Der AN ist für den Transport der gefährlichen Abfälle
zu den vom
AN vorgegebenen Entsorgungsanlagen verantwortlich und
ist in
diesem Zusammenhang auch am elektronischen
Nachweisverfahren beteiligt. Die hierfür
erforderlichen Vorgänge
und Abläufe (insbesondere die Signatur von
Begleitscheinen) sind
in den Pauschalfestpreis einzukalkulieren.
3.12.2 Materialentsorgung ungefährliche Abfälle
Sämtliche im Rahmen der Baumaßnahme anfallenden und
durch
den Auftragnehmer zu entsorgenden Materialien sind
erst nach
einem gemeinsamen Aufmaß mit der Bauleitung abzufahren
und
auf Nachweis zu entsorgen.
Gegebenenfalls erforderlich werdende
Zwischenlagerungen sind so
zu sichern, dass Unfallgefahren sowie Ansammeln von
Sperrmüll
sicher ausgeschlossen sind.
Die Abfuhr von Schutt und Bauabfällen muss
entsprechend den
Vorschriften zum Nachweis der Entsorgung nicht
besonders
überwachungsbedürftiger Bauabfälle durchgeführt
werden. Hierzu
gehört auch die Führung von Begleitscheinen zum
Nachweis.
Diese sind unaufgefordert der Bauüberwachung
vorzulegen.
Bauabfälle, die aufgrund ihrer Art, Beschaffenheit
oder Menge,
gem. §2 Abs. 2 AabfG einer besonderen Behandlung
bedürfen,
sind gemäß den Vorschriften, insbesondere §8ff.
RestÜberwV zu
entsorgen und zu belegen
3.12.3 Bodenentsorgung/ Deklarationsuntersuchung
Die Deklarationsuntersuchungen der Mischproben,
Haufwerksuntersuchungen werden vom
Verfahrensbevollmächtigten des AG ausgeführt.
Der Mindestuntersuchungsumfang der Proben sowie die
Terminierung der Beprobung sind im Vorfeld frühzeitig
und
eigenständig durch den AN mit dem
Verfahrensbevollmächtigten Baugrundgutachter
abzustimmen.
Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu
berücksichtigen und in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
3.14. Materiallieferung
Die beauftragten Materialien sind unmittelbar nach der
Auftragserteilung hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit zu
sichern.
Sämtliche Materialien sind vor dem Einbau anhand von
Mustern
unaufgefordert der örtlichen Bauleitung vorzulegen und
bestätigen
zu lassen.
Für sämtliche Materialien gelten die derzeit gültigen
Gütebestimmungen, Normen und Richtlinien.
Erforderliche Nachweise sind der Bauleitung auf
Verlangen vor
Baubeginn vorzulegen und bestätigen zu lassen. Die
entsprechenden Nachweise werden nicht gesondert
vergütet und
sind in die jeweiligen Leistungspositionen mit
einzukalkulieren.
3.15. Verbotene Produkte, Umweltverträglichkeit
Tropische Hölzer, Torfprodukte sowie PVC-haltige
Materialien
dürfen bei der Baumaßnahme nicht verwendet werden.
Nicht
verwendet werden dürfen außerdem Baustoffe, die
vollhalogenierte
oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlen- wasserstoffe
(FCKW,
HFCW, CFC) enthalten oder unter Verwendung dieser
Stoffe
hergestellt werden. Alle verwendeten Materialien dürfen
grundsätzlich keine umweltschädigenden sowie
gesundheitsgefährdenden Eigenschaften aufweisen. Für
Ausnahmen zu dieser Regelung ist die Freigabe der
Bauüberwachung einzuholen.
3.16. Abrechnung
Zu jeder Rechnung ist eine aktuelle
Freistellungsbescheinigung
zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48 b Abs. 1
Satz 1 des
Einkommensteuergesetzes beizulegen.
3.17. Beauftragung von Nachträgen
Nachtragsangebote müssen vor Ausführung schriftlich
beauftragt
sein.
3.18. Zwischenabnahme nicht mehr sichtbarer Leistungen
Nicht mehr sichtbare Teile (z.B. Baugrund) sind der
Bauüberwachung gemäß § 4 (10) VOB/B rechtzeitig zur
Zwischenabnahme anzuzeigen. Weiterführende Leistungen
ohne
erfolgte Zwischenabnahme werden nicht anerkannt bzw.
müssen
vom AN prüfbar nachgewiesen werden.
3.19. Lieferscheine und Fuhrscheine
Sämtliche Lieferscheine und Fuhrscheine müssen die
Fahrzeugnummer vom Triebwagen bzw. Anhänger enthalten.
Wagenmaße sind exakt anzugeben. Auf Verlangen sind die
Bodenmengen auf dem Fahrzeug einzuebnen. Die
Lieferscheine
sind am Tage der Lieferung als Original der
Bauüberwachung
vorzulegen.
3.20. Qualifizierung für Arbeiten im öffentlichen
Straßenland
Sämtliche Straßenbauarbeiten dürfen nur durch eine
Fachfirma
ausgeführt werden. Sollte die anbietende Firma nicht
über diese
Qualifikation verfügen, ist zwingend ein entsprechend
qualifizierter
Nachunternehmer für diese Arbeiten mit dem Angebot zu
benennen.
3.21. Sonstiges
Sämtliche eingesetzten Arbeitsgeräte müssen
schallgedämmt sein.
Arbeiten an Elektroanlagen sind nur durch eine Firma
mit der
Zulassung hierfür durchzuführen.
1. Angaben zum Bauvorhaben
Die Anlage zum LV ist Bestandteil der
Leistungsbeschreibung und bei der
Kalkulation entsprechend zu
berücksichtigen.
BV Karl-Marx-Allee 93, Gartenrestaurant, Außenanlagen,
Planliste Ausführungsplanung
Plan-Code
Plan-Nr.
Inhalt
Maß-
stab
Datum
KMA93_24
212_AP_FA
TP_01_O_V
TP-01
Technischer Plan
Außenanlagen
1:100
12.12.24
KMA93_24
212_AP_FA
HP_01_O_V
HP-01
Herrichtungsplan
Außenanlagen
1:100
12.12.24
KMA93_24
212_AP_FA
BEP_01_O
V
BEP-01
Baustelleneinrichtun
splan
1:100
12.02.25
DT.1.0
Wegeaufbauten,
Mauern, Treppen
KMA93_24
212_AP_FA
DT_11_0_V
DT.1.1
Belag, Sonderplatten
1:25
12.12.24
KMA93_24
212_AP_FA
DT_12_O_V
DT 1.2
Rampe, Treppe
Seiteneingang Ost
1:25
12.12.24
KMA93_24
212_AP_FA
DT_13_O_V
DT 1.3
Rampe
Seiteneingang Ost
1:25
12.12.24
KMA93_24
212_AP_FA
DT_13_O_V
DT 1.4
Natursteinmauer
1:25
12.12.24
DT. 2.0
Vegetation
KMA93_24
212_AP_FA
DT_21_O_V
DT.2.1
Baumpflanzung westl.
Garten
1:25
12.12.24
DT. 3.0
Brunnen/
Wasserspiel
KMA93_24
212_AP_FA
DT_31_O_V
DT 3.1
Wasserspiel
1:25
12.12.24
DT. 4.0
Ausstattung
KMA93_24
212_AP_FA
DT_41_O_V
DT.4.1
Sitzbank hängend
1:20
12.12.24
KMA93_24
212_AP_FA
DT_42_O_V
DT.4.2
Sitzbank stehend
1:20
12.12.24
DT.5.0
Stahlbau (LA)
KMA93_24
212_AP_FA
DT_51_O_V
DT.5.1
Eingangstor
1:25
12.12.24
KMA93_24
212_AP_FA
DT_52_O_V
DT.5.2
Einfriedung in
Pflanzflächen
1:25
12.12.24
KMA93_24
212_AP_FA
DT_53_O_V
DT.5.3
Tor Seiteneingang
Ost
1:25
12.12.24
Die Anlage zum LV ist Bestandteil der
01 Geländeflächen
01
Geländeflächen
01.01 Bodenarbeiten
01.01
Bodenarbeiten
02 Befestigte Flächen
02
Befestigte Flächen
02.01 Wege
02.01
Wege
03 Baukonstruktionen in Außenanlagen
03
Baukonstruktionen in Außenanlagen
03.01 Einfriedungen Vermieter
03.01
Einfriedungen Vermieter
03.02 Einfriedungen Mieter
03.02
Einfriedungen Mieter
03.03 Mauern, Wände
03.03
Mauern, Wände
03.04 Rampen, Treppen, Tribühnen
03.04
Rampen, Treppen, Tribühnen
04 Technische Anlagen in Aussenanlagen
04
Technische Anlagen in Aussenanlagen
04.01 Abwasseranlagen
04.01
Abwasseranlagen
04.02 Wasseranlagen
04.02
Wasseranlagen
04.06 Starkstromanlagen Vermieter
04.06
Starkstromanlagen Vermieter
04.07 Starkstromanlagen Mieter
04.07
Starkstromanlagen Mieter
05 Einbauten in Aussenanlagen
05
Einbauten in Aussenanlagen
05.01 Allgemeine Einbauten, Vermieter
05.01
Allgemeine Einbauten, Vermieter
05.09 Einbauten, sonstiges
05.09
Einbauten, sonstiges
07 Pflanz- und Saatflächen
07
Pflanz- und Saatflächen
07.01 Oberbodenarbeiten
07.01
Oberbodenarbeiten
07.02 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
07.02
Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
07.04 Pflanzen
07.04
Pflanzen
07.05 Rasen und Ansaaten
07.05
Rasen und Ansaaten
07.09 Sonstiges
07.09
Sonstiges
09 Sonstige Maßnahmen in Außenanlagen
09
Sonstige Maßnahmen in Außenanlagen
09.01 Baustelleneinrichtung
09.01
Baustelleneinrichtung
09.03 Sicherungsmaßnahmen
09.03
Sicherungsmaßnahmen
09.04 Abbruchmaßnahmen
09.04
Abbruchmaßnahmen
09.05 Instandsetzungen
09.05
Instandsetzungen
09.07 Zusätzl. Maßnahmen-Bestandserfassung
09.07
Zusätzl. Maßnahmen-Bestandserfassung
09.09 Sonstige Maßnahmen, Unvorhergesehenes
09.09
Sonstige Maßnahmen, Unvorhergesehenes
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