Gartendenkmal, Garten- und Landschaftsbau
Karl-Marx-Allee 93
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1. Angaben zum Bauvorhaben Bauherr Bauherrin WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH, c/o WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte mbh sowie WBM Immobilien Service GmbH, c/o WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte mbH Dircksenstraße 38 10178 Berlin 1.1 Lage der Baustelle Das Grundstück Karl-Marx-Allee 93 liegt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in 10243 Berlin. Es liegt südlich des Weidenwegs, westlich der Straße der Pariser Kommune und nördlich der Karl-Marx-Allee etwas zurückversetzt an der dazugehörigen Fußgängerpromenade. Östlich des Grundstücks befindet sich das Gebäude des ehemaligen Café Warschau, in dem derzeit ein Computerspielemuseum betrieben wird. Zwischen dem Gartenlokal und dem Computerspielemuseum liegt eine öffentlich zugängliche große Plattenfläche, an deren nördlichem Ende sich ein historisches Wandmosaik befindet. 1.2 Anlass und Zweck der Baumaßnahme Die Freifläche Karl-Marx-Allee 93 mit Gartenrestaurant und gärtnerischen Anlagen ist Teil der denkmalgeschützten Gesamtanlage 1.Bauabschnitt Karl-Marx-Allee KMA I. Sowohl die als Biergarten genutzte Freifläche als auch das Gebäude befinden sich in Folge mehrfacher Umbauten und gärtnerischer Vernachlässigung in einem Zustand, der den denkmalrechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Das Gartenrestaurant ist ein eingeschossiges, voll unterkellertes Gebäude in Mauerwerks-Bauweise. Es ist nicht beheizt und die Substanz erfordert Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Ziele und Inhalte der Gesamtmaßnahme sind: - Erfüllung der Denkmalanforderungen an das Gartendenkmal und an das Gebäude, inklusive Rückbau denkmalrechtlich unzulässiger Bauteile und früherer Anbauten. - Ausführung erforderlicher Sanierungsarbeiten an Freifläche und Gebäudebestand. - Modernisierungsarbeiten, inklusive umfassende Erneuerung der Haustechnik, - Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Vollküche des Gastronomiebetriebes gemäß aktuellen Standards. - Ganzjährige Nutzbarkeit des Gartenrestaurants herstellen, inklusive Herstellung eines gartenseitigen Anbaus und Ertüchtigungen zum vorbeugenden Brandschutz. Während der Baumaßnahme findet keine gastronomische Nutzung von Gebäude und Gartenfläche statt. Der jetzige Nutzer wird die Flächen gemäß beiligendem Herrichtungs- und BE-Plan vor Baustart beräumen. 1.3 Größe des Grundstücks Das zu beplanende Grundstück hat einschließlich Gebäude und Wirtschaftshof eine Gesamtfläche von 2.415m² und befindet sich im Eigentum der WBF Wohnungsbaugenossenschaft Friedrichshain, Berlin. Die große Plattenfläche zwischen Gartenlokal und Computerspielemuseum wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme gereinigt. Die zu sanierende Gartenfläche hat eine Größe von 1.431m². Der Wirtschaftshof wird nicht umgeplant und weitestgehend wie im Bestand belassen. Er wird nach Fertigstellung wieder der Anlieferung und Lagerung von Waren des Mieters sowie als Stellfläche für Müllcontainer genutzt. 1.4. Gestaltungskonzept Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung der vorhandenen Außenanlagen unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Vorgaben. Vorgefundene Beton und Natursteinelemente sind zu reinigen, gegenfdalls zu repaieren oder durch neue Elemte zu ersetzen. Beläge/ Mauern Es werden überbaute Plattenbeläge freigelegt. Die vorhandenen Hochbeeteinfassungen aus Waschbeton-U-Elementen werden wieder mit lehnenlosen Sitzbänken versehen. Die umlaufende Natursteinmauer wird saniert bzw. teilweise neu aufgesetzt und mit einer Abdeckplatte aus Naturstein versehen. Stark beschädigte Waschbetonelemente werden durch neue ersetzt. Springbrunnen/Wasserspiel Ein in der Mitte des Gartens befindlicher kleiner Springbrunnen/ Wasserspiel wird saniert, mit neuer Technik ausgestattet und wieder in Betrieb genommen. Das neben liegende Pflanzbett wird wieder bepflanzt. Beleuchtung Eine Mastleuchte im Eingangsbereich sowie kleine Pollerleuchten in den Hochbeeten ermöglichen eine Nutzung der Fläche auch bei Dunkelheit. Einfriedung Eine dezente vollständig umlaufende Einfriedung aus 60cm hohen Metallrahmen im Bereich der Hochbeete stellt eine optische Barriere gegen unbefugte Nutzer dar. Ein doppelflügeliges Eingangstor mit einer Höhe von 1,23m ermöglicht dem Betreiber des Gartenlokals die Öffnungszeiten oder geschlossene Gesellschaften durchzusetzen'. Pflanzung Eine Baumreihe entlang der Straße der Pariser Kommune bildet eine neue Raumkante zur Straße. In diesem Bereich werden 25 Fahrradbügel eingebaut Durch die Wegnahme einer großen Werbetafel entlang der Straße der Pariser Kommune ist die Gartenfläche sehr offen. Es wird eine immergrüne Hecke oberhalb der Natursteinmauer gepflanzt. Durch Lücken in der Hecke entstehen Gartenfenster', die Blicke von außen nach innen und umgekehrt ermöglichen. Es werden einige Bäume gefällt und vier neue Bäume gepflanzt. Die Hochbeetfläche erhalten eine Strauch- und Bodendeckerunterpflanzung. Die Fläche vor dem großen Wandmosaik am Ende der Plattenfläche wird mit Gräsern und Stauden angelegt, dort versickert ein Teil des Dachregenwassers. Zugang Vor dem Wandmosaik entsteht durch eine neue Rampe ein barrierefreier Zugang zur 50cm höher liegenden Terrasse und den WCs. Aufwertung Plattenfläche Die Installation von langen Gartenbänken auf der großen Plattenfläche zwischen Gartenlokal und Computerspielemuseum schafft mehr Aufenthaltsqualität in der öffentlichen Nutzung und ermöglicht außerdem eine gemeinsame Nutzung der Fläche von beiden Betreibern. 1.5 Äußere Erschließung/ Grundstückszufahrten Der jetzige und auch spätere Haupteingang des Gartenlokals ist von der Promenade der Karl-Marx-Allee sein. An der Ostseite des Gebäudes entsteht eine neuer barrierefreier Zugang. Es wird ein zusätzlicher Fluchtwegtreppenaufgang aus dem KG an der N/W Ecke des Gebäudes gebaut. Der Personaleingang wie auch die Anlieferung in den Wirtschaftshof befindet sich am Weidenweg. 1.6 Zusammenstellung auszuführender Arbeiten zu bearbeitende 1431m² Fläche (zzgl 200m² BE-Fläche) Die Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus umfassen folgende Leistungen: Einbau von ca.: - 80 m² Betonformplatten, Verband aus runden und abgerundeten Platten, Sonderanfertigung, Verlegung flächig oder als Einzelsteine zur Sanierung vorh. Fläche - 134lfm. Natursteinmauer ausbessern, abreißen u. neu aufsetzen, vollständig neu Sandstein, Bossenmauerwek versch. Stein-Größen, Mauerhöhe 0,30-1,0m, Br. 45cm - 134 lfm Natursteinmauer Abdeckplatte, Br= 45cm, 3 versch. Längen - 1 Stk. Mastleuchte - 25 Stk. Pollerleuchten - 13 Stk. Bodeneienbaustrahler - 10,6 lfm Sitzbänke, o. Lehne, hängend, 1 Einzellänge - 85 lfm Sitzbänke, o.Lehne, stehend, 17 Einzellängen - 5 Stk. Sitzbänke, mit Lehne, 5m lang - 25 Stk. Fahrradbügel, - 66 m² Gitterrost Bereich Fahhradstellplätze, 5 Fl. á 15 Einzelgitter (ges. 75 Stk) - 71 lfm Zaun, h=60cm - 1 Stk. Zauntore, h=123cm, Br.6,25m - 3 Stk. Rampengeländer Flachstahl - 2 Stk. Zauntor, h= 60cm, l=2,20m, 1,20m - 10 Stk. Bäume, versch. StU16-18 - 25 Stk. Sträucher - 61 lfm Heckenpflanzung - 620m² Pflanzfläche für Sträucher und Bodendecker, Stauden - 75 m² Rasen - 1 Stk. Brunnen sanieren einschl. Technik Reinigen von - 540m² Betonformplattenfläche - 47m² Terrazzo (Tanzfläche) - 340m² Betonplatten (rot) - 147lfm Waschbeton-U-Profilen, 2 seitig, h=0,8, br=0,45m - 90m² Sandsteinmauer, Ansichtsfläche - 93 lfm Entwässerungsrinnen Herrichten 14 Stk. Baumfällungen, stubben fräsen 4 Stk. Großstrauch roden 170m³ Bodenaushub/Entsorgung (Bereich Versickerungsflächen) 20 Stk. Pflegeschnitt Bäume, KrDurchm 2-10m BE-Fläche herstellen 200m² 10 cm Asphalttragschicht auf Vlies und 10cm Sand 225m² BE-Zufahrt mit Schutzplatten 225lfm Bauzaun 3 Stk. Bauzauntore 2. Projektbezogene Vorbemerkungen 2.1. Adresse Karl-Marx-Allee 93 10243 Berlin 2.2. Baustelleneinrichtung 2.2.1 Baustelleneinrichtungsfläche für alle Gewerke Der AN stellt die Baustelleneinrichtungsfläche für alle Gewerke her. Es wird eine nicht befahrbare Plattenfläche überbaut mit einer Sandschicht auf der eine Asphalttragschicht eingebaut wird, um die Befahrbarkeit zu ermöglichen. Nach Fertigstellung entsorgt der AN die Überbauung. Die BE-Fläche wird vor dem Gartenrestaurant auf der Promenade der Karl-Marx-Allee hergestellt. Der AN stellt einen Bauzaun entlang der BE-Fläche und umlaufend der Gartenfläche Süd- und Westseite. Die Nord-West-Ecke des Gebäudes wird ebenfalls gesichert. Sollten Arbeiten an den Lichtschächten Weidenweg und der Anlieferungsplattform stattfinden wird dieser Bereich temporär ebenfalls eingezäunt. auzaun und Computerspielemuseum dauerhaft freizuhalten. Der Wirtschaftshof kann in Rücksprache mit der örtlichen BL zusätztlich für kleinere Materiallagerungen genutzt werden. Er ist durch eine zweiflügeliges Tor abschließbar. 2.2.2 Baustelleneinrichtung AN Der nicht befahrbare Plattenbelag im Garten kann nur bedingt als Lagerfläche genutzt werden. Die Bereiche die maschinell genutzt werden sind durch durch lastverteilende Platten zu schützen. In der BE-Fläche steht ausreichend Raum für die Materiallagerung und Personalunterkunft zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personal- und Materialunterkunft zu sorgen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es stehen Sanitäreinrichtungen für das Personal auf der Baustelle zur Verfügung. Der Auftragnehmer übernimmt bis zu dem Tag, an dem der Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wird und der Auftraggeber die Leistung mängelfrei abgenommen hat, die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle. Der AN hat mit Fertigstellung seiner Leistungen Flächen, die er zur Baustelleneinrichtung genutzt hat, wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen. Bauschutt, Verpackungen und sonstige Verunreinigungen sind zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung auch nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, wird der AG diese Arbeiten anderweitig vergeben und die Kosten der bauseitigen Durchführung von der Brutto-Schlussrechnungssumme des AN absetzen. Die gesamte Baustelleneinrichtung und zwischengelagerte Materialien sind durch einen 2 m hohen Bauzaun zu sichern, sofern nicht bauseits vorhanden. Außerhalb des mit dem AG abgestimmten Baustelleneinrichtungsplanes bzw. Baustellenbereiches sind keine Flächen zu belegen bzw. zu verstellen. Mit den Einheitspreisen abgegolten sind: - Schutz der bereits fertig gestellten Leistungen bis zur Abnahme. - Ein mehrmaliger An- und Abtransport der Geräte bzw. Umsetzen der Baumaterialien und -maschinen aufgrund vereinbarter Ausführungstermine. - Ein Sichern der eigenen Baustelleneinrichtung durch einen Bauzaun. - Die Sauberhaltung des benutzten Straßenlandes und des Baugrundstücks bzw. der Außenanlagen - arbeitstägliche Entfernen bzw. in geschlossenen Containern lagern des anfallendes Schutts - umweltschonende Entsorgung des anfallenden Schutts und Materials. Der Nachweis zur ordnungsgemäßen Entsorgung ist den Vorschriften entsprechend zu erbringen. 2.3. Baustrom und Bauwasser Baustrom und Bauwasser stellt der AG zur Verfügung, Verrechnung über eine Umlage. 2.4 Umlagekosten Alle Umlagekosten werden durch den Auftraggeber benannt und im Bewerberbogen dargestellt. 2.5. Bauablauf/ Bauablaufplan Der zeitliche und organisatorische Bauablauf erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung des AG. Es wird mit allen Beteiligten einmal wöchentlich eine örtliche Baustellenbesprechung durchgeführt, an der der Auftragnehmer sowie die zum Zeitpunkt vor Ort tätigen Subunternehmer mit einem aussagefähigen und entscheidungsfähigen Vertreter teilzunehmen verpflichtet sind. Die Baustelle ist zwingend mit wenigstens einem ausgebildeten Landschaftsgärtner zu besetzen! Der Auftragnehmer erstellt nach Auftragserteilung einen Bauablaufplan und schreibt ihn über die gesamte Bauzeit fort. Aus dem Bauablaufplan muss folgendes ersichtlich sein: die Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte, die wesentlichen Arbeiten, Meilensteine, Abhängigkeiten der Arbeiten voneinander, Baubeginn und Bauende. Der Bauablaufplan ist gemäß Baufortschritt fortzuschreiben und die Überarbeitung der Bauüberwachung spätestens 5 Werktage nach Aufforderung vorzulegen. Es sind Bautagesberichte zu führen und wöchentlich der Bauüberwachung auszuhändigen. 2.6 Baustellenzufahrten/ Baustelleneinrichtungsfläche Es werden zwei Baustellenzufahrten hergestellt. Eine vorhandene Zufahrt von der Straße der Pariser Komune wird als Baustellenzufahrt genutzt. Im weiteren Verlauf erhält der vorhandene Tennenbelag eine Schutzplatten Überbauung. Im Bereich des neuen Fluchtausgangs, N/W-Ecke des Gebäudes wird eine Gehwegüberbauung als Zuwegung hergestellt. 2.7 Andere am Bau Beteiligte Der Bau der Außenanlagen findet parallel zu Arbeiten anderer Gewerke in/an und um die Gebäude statt. Mit der Behinderung durch die anderen am Bau beteiligten Gewerke ist zu rechnen, wodurch der Ausbau der Außenanlagen unter Umständen in räumlich und zeitlich getrennten Teilabschnitten erfolgt, die sich aus dem allgemeinen Baufortschritt ergeben. Etwaige Unterbrechungen einzelner Arbeiten aufgrund mangelnder Baufreiheit werden als Baubehinderung nicht anerkannt und nicht gesondert vergütet, solange auf dem Baufeld andere Arbeiten ausgeführt werden können. 2.7. Bodenbeschaffenheit Ein Bodengutachten hat ergeben, daß in den Hochbeeten Schuttlagerungen vorhanden sind, z.T. bis 2,80m tief. Der Boden/ Schutt wird als Z2, (jetzt BM F3-Qualität) eingestuft. Er wird im Bereich der Versickerungsflächen ausgekoffert und entsorgt. Baumstubben werden nicht gerodet, nur gefräst. 3 . Allgemeine Vorbemerkungen 3.1. Kenntnis der Baustelle, Planunterlagen Dem Auftragnehmer wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten auf der Baustelle wie z.B. Baugelände, Zufahrtsmöglichkeiten, Nutzungen in der Umgebung usw. zu überzeugen und sich über die örtliche Situation Kenntnis zu verschaffen. Die der Ausschreibung beigefügten Planunterlagen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Nachforderungen und Geltendmachung von Mehraufwänden, welche auf Unkenntnis offensichtlich erkennbarer Baustellengegebenheiten oder eindeutig aus den zur Ausschreibung vorliegenden Planunterlagen beruhen, sind ausgeschlossen. 3.2. Zugänglichkeit umliegender Grundstücke Die Zugänglichkeit der umliegenden Grundstücke und Einrichtungen für Nutzer, Anlieferung und Feuerwehr sowie die Befahrbarkeit der umliegenden Straßen ist jederzeit zu gewährleisten. 3.3. Geltungsbereich VOB / Normen Grundlage für die Ausführung und Abrechnung der Arbeiten ist die VOB in der neuesten Fassung in allen Teilen. Es gelten insbesondere die: ATVen DIN 18299,18300 und 18320 sowie die in den einzelnen Leistungspositionen genannten technischen Spezifikationen. 3.4. Sicherung der Baustelle an Verkehrsflächen, Reinigung Die Baustelle ist, wenn dies erforderlich ist, auf Grundlage von Straßenverkehrsordnung StVO, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), Stand 1995, Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten,(BG-Vorschrift C 22), Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97), sowie aktuell gültiger Baustellenverordnung mit den erforderlichen Verkehrs- und Hinweisschildern für die Dauer der gesamten Maßnahme durch den Auftragnehmer zu sichern. Dies betrifft neben den Flächen für den Straßenverkehr auch alle Flächen für den Fußgänger- und Radverkehr. Das Straßenland einschließlich Fußgänger- und Radwege sind durch den Auftragnehmer täglich zum Arbeitsschluss gründlich zu säubern und, falls nicht anders festgelegt, für den Verkehr freizugeben. Der Aufwand für die gesamten Sicherungs- und Reinigungsmaßnahmen sind in den Einheitspreis Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 3.5. Zustandsdokumentation zu Baubeginn, Haftung für Schäden Vor Beginn der Bautätigkeit ist der vorhandene Zustand der Gebäude und anderer Einbauten wie u.a. Lüftungsschächte und Schachtdeckel zu dokumentieren und der örtlichen BL zu übergeben. Nachweislich durch den Auftragnehmer verursachte Verunreinigungen und Beschädigungen an vorhandenen Bauteilen, Leitungen, Straßen und Wegen müssen umgehend durch den AN beseitigt werden. Die Beweislast für Schäden an Bauwerken und Bearbeitungsflächen obliegt während des gesamten Ausführungszeitraums dem Auftragnehmer. Im Bereich empfindlicher Trassen, Leitungen und sonstiger Bauwerke ist ohne gesonderte Vergütung erschütterungsfrei zu arbeiten. 3.6. Baumschutz Die vorhandenen Bäume im Bearbeitungsgebiet sind zu´schützen und zu erhalten. Bei allen auszuführenden Arbeiten ist die DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen zu beachten. Sämtliche Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen, wie z.B. Abtragearbeiten dürfen nur in Handarbeit durchgeführt werden. 3.7. Befahrung zukünftiger Vegetationsflächen Zukünftige Vegetationsflächen dürfen nur für direkte Arbeiten an diesen Flächen mit leichten Fahrzeugen befahren werden. Für Ausnahmen zu dieser Regelung ist die Freigabe der Bauüberwachung einzuholen. 3.8. Nutzung des öffentlichen Straßenlandes Es steht ausreichend Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Gelände des AG zur Verfügung. Ein Nutzen des öffentlichen Straßenlandes für Materiallagerungen ist nicht vorgesehen. 3.9. Ausführungsunterlagen - Prüfpflicht des Auftragnehmers Alle für die Ausführung vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen sind durch den Auftragnehmer gemäß VOB/B §3 (3) binnen 10 Werktagen nach Erhalt auf Unstimmigkeiten und zur Ausführung noch notwendige Angaben und Unterlagen zu prüfen und diese ggf. unverzüglich nachzufordern. Verzögerungen im Bauablauf, welche auf dem nicht ausreichenden Nachkommen der Prüfpflicht beruhen, liegen im Risikobereich des Auftragnehmers. 3.10. Transportwege innerhalb der Baustelle Transportwege innerhalb der Baustelle werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, insofern dies im Leistungstext der Position nicht anders definiert ist. 3.11. Gefahrenstoffe Die Einhaltung der Vorschriften des Chemikaliengesetztes und der Gefahrenstoffverordnung sind zu beachten. Es gilt die DIN 52 900. 3.12. Material- und Bodenentsorgung 3.12.1 Materialentsorgung gefährliche Abfälle Die für die Entsorgung gefährlicher Abfälle erforderliche Erzeugernummer für das Bauprojekt wird ebenso wie erforderliche Einzelentsorgungsnachweise (EN) vom AG bzw. dessen Verfahrensbevollmächtigten beantragt. Der AN wird nicht als Verfahrensbevollmächtigter des AG tätig; diese Aufgabe übernimmt ein vom AG beauftragtes fachkundiges Ingenieurbüro. Nach Erteilung der Erzeugernummer erfolgt, ebenfalls durch den AG, die Registrierung bei der Zentralen Kommunikationsstelle (ZKS). Der AN ist für den Transport der gefährlichen Abfälle zu den vom AN vorgegebenen Entsorgungsanlagen verantwortlich und ist in diesem Zusammenhang auch am elektronischen Nachweisverfahren beteiligt. Die hierfür erforderlichen Vorgänge und Abläufe (insbesondere die Signatur von Begleitscheinen) sind in den Pauschalfestpreis einzukalkulieren. 3.12.2 Materialentsorgung ungefährliche Abfälle Sämtliche im Rahmen der Baumaßnahme anfallenden und durch den Auftragnehmer zu entsorgenden Materialien sind erst nach einem gemeinsamen Aufmaß mit der Bauleitung abzufahren und auf Nachweis zu entsorgen. Gegebenenfalls erforderlich werdende Zwischenlagerungen sind so zu sichern, dass Unfallgefahren sowie Ansammeln von Sperrmüll sicher ausgeschlossen sind. Die Abfuhr von Schutt und Bauabfällen muss entsprechend den Vorschriften zum Nachweis der Entsorgung nicht besonders überwachungsbedürftiger Bauabfälle durchgeführt werden. Hierzu gehört auch die Führung von Begleitscheinen zum Nachweis. Diese sind unaufgefordert der Bauüberwachung vorzulegen. Bauabfälle, die aufgrund ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge, gem. §2 Abs. 2 AabfG einer besonderen Behandlung bedürfen, sind gemäß den Vorschriften, insbesondere §8ff. RestÜberwV zu entsorgen und zu belegen 3.12.3 Bodenentsorgung/ Deklarationsuntersuchung Die Deklarationsuntersuchungen der Mischproben, Haufwerksuntersuchungen werden vom Verfahrensbevollmächtigten des AG ausgeführt. Der Mindestuntersuchungsumfang der Proben sowie die Terminierung der Beprobung sind im Vorfeld frühzeitig und eigenständig durch den AN mit dem Verfahrensbevollmächtigten Baugrundgutachter abzustimmen. Vorbenannte Sachverhalte sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.14. Materiallieferung Die beauftragten Materialien sind unmittelbar nach der Auftragserteilung hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit zu sichern. Sämtliche Materialien sind vor dem Einbau anhand von Mustern unaufgefordert der örtlichen Bauleitung vorzulegen und bestätigen zu lassen. Für sämtliche Materialien gelten die derzeit gültigen Gütebestimmungen, Normen und Richtlinien. Erforderliche Nachweise sind der Bauleitung auf Verlangen vor Baubeginn vorzulegen und bestätigen zu lassen. Die entsprechenden Nachweise werden nicht gesondert vergütet und sind in die jeweiligen Leistungspositionen mit einzukalkulieren. 3.15. Verbotene Produkte, Umweltverträglichkeit Tropische Hölzer, Torfprodukte sowie PVC-haltige Materialien dürfen bei der Baumaßnahme nicht verwendet werden. Nicht verwendet werden dürfen außerdem Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte Fluorchlorkohlen- wasserstoffe (FCKW, HFCW, CFC) enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt werden. Alle verwendeten Materialien dürfen grundsätzlich keine umweltschädigenden sowie gesundheitsgefährdenden Eigenschaften aufweisen. Für Ausnahmen zu dieser Regelung ist die Freigabe der Bauüberwachung einzuholen. 3.16. Abrechnung Zu jeder Rechnung ist eine aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes beizulegen. 3.17. Beauftragung von Nachträgen Nachtragsangebote müssen vor Ausführung schriftlich beauftragt sein. 3.18. Zwischenabnahme nicht mehr sichtbarer Leistungen Nicht mehr sichtbare Teile (z.B. Baugrund) sind der Bauüberwachung gemäß § 4 (10) VOB/B rechtzeitig zur Zwischenabnahme anzuzeigen. Weiterführende Leistungen ohne erfolgte Zwischenabnahme werden nicht anerkannt bzw. müssen vom AN prüfbar nachgewiesen werden. 3.19. Lieferscheine und Fuhrscheine Sämtliche Lieferscheine und Fuhrscheine müssen die Fahrzeugnummer vom Triebwagen bzw. Anhänger enthalten. Wagenmaße sind exakt anzugeben. Auf Verlangen sind die Bodenmengen auf dem Fahrzeug einzuebnen. Die Lieferscheine sind am Tage der Lieferung als Original der Bauüberwachung vorzulegen. 3.20. Qualifizierung für Arbeiten im öffentlichen Straßenland Sämtliche Straßenbauarbeiten dürfen nur durch eine Fachfirma ausgeführt werden. Sollte die anbietende Firma nicht über diese Qualifikation verfügen, ist zwingend ein entsprechend qualifizierter Nachunternehmer für diese Arbeiten mit dem Angebot zu benennen. 3.21. Sonstiges Sämtliche eingesetzten Arbeitsgeräte müssen schallgedämmt sein. Arbeiten an Elektroanlagen sind nur durch eine Firma mit der Zulassung hierfür durchzuführen.
1. Angaben zum Bauvorhaben
Die Anlage zum LV ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung und bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. BV Karl-Marx-Allee 93, Gartenrestaurant, Außenanlagen, Planliste Ausführungsplanung Plan-Code Plan-Nr. Inhalt Maß- stab Datum KMA93_24 212_AP_FA TP_01_O_V TP-01 Technischer Plan Außenanlagen 1:100 12.12.24 KMA93_24 212_AP_FA HP_01_O_V HP-01 Herrichtungsplan Außenanlagen 1:100 12.12.24 KMA93_24 212_AP_FA BEP_01_O V BEP-01 Baustelleneinrichtun splan 1:100 12.02.25 DT.1.0 Wegeaufbauten, Mauern, Treppen KMA93_24 212_AP_FA DT_11_0_V DT.1.1 Belag, Sonderplatten 1:25 12.12.24 KMA93_24 212_AP_FA DT_12_O_V DT 1.2 Rampe, Treppe Seiteneingang Ost 1:25 12.12.24 KMA93_24 212_AP_FA DT_13_O_V DT 1.3 Rampe Seiteneingang Ost 1:25 12.12.24 KMA93_24 212_AP_FA DT_13_O_V DT 1.4 Natursteinmauer 1:25 12.12.24 DT. 2.0 Vegetation KMA93_24 212_AP_FA DT_21_O_V DT.2.1 Baumpflanzung westl. Garten 1:25 12.12.24 DT. 3.0 Brunnen/ Wasserspiel KMA93_24 212_AP_FA DT_31_O_V DT 3.1 Wasserspiel 1:25 12.12.24 DT. 4.0 Ausstattung KMA93_24 212_AP_FA DT_41_O_V DT.4.1 Sitzbank hängend 1:20 12.12.24 KMA93_24 212_AP_FA DT_42_O_V DT.4.2 Sitzbank stehend 1:20 12.12.24 DT.5.0 Stahlbau (LA) KMA93_24 212_AP_FA DT_51_O_V DT.5.1 Eingangstor 1:25 12.12.24 KMA93_24 212_AP_FA DT_52_O_V DT.5.2 Einfriedung in Pflanzflächen 1:25 12.12.24 KMA93_24 212_AP_FA DT_53_O_V DT.5.3 Tor Seiteneingang Ost 1:25 12.12.24
Die Anlage zum LV ist Bestandteil der
01 Geländeflächen
01
Geländeflächen
01.01 Bodenarbeiten
01.01
Bodenarbeiten
02 Befestigte Flächen
02
Befestigte Flächen
02.01 Wege
02.01
Wege
03 Baukonstruktionen in Außenanlagen
03
Baukonstruktionen in Außenanlagen
03.01 Einfriedungen Vermieter
03.01
Einfriedungen Vermieter
03.02 Einfriedungen Mieter
03.02
Einfriedungen Mieter
03.03 Mauern, Wände
03.03
Mauern, Wände
03.04 Rampen, Treppen, Tribühnen
03.04
Rampen, Treppen, Tribühnen
04 Technische Anlagen in Aussenanlagen
04
Technische Anlagen in Aussenanlagen
04.01 Abwasseranlagen
04.01
Abwasseranlagen
04.02 Wasseranlagen
04.02
Wasseranlagen
04.06 Starkstromanlagen Vermieter
04.06
Starkstromanlagen Vermieter
04.07 Starkstromanlagen Mieter
04.07
Starkstromanlagen Mieter
05 Einbauten in Aussenanlagen
05
Einbauten in Aussenanlagen
05.01 Allgemeine Einbauten, Vermieter
05.01
Allgemeine Einbauten, Vermieter
05.09 Einbauten, sonstiges
05.09
Einbauten, sonstiges
07 Pflanz- und Saatflächen
07
Pflanz- und Saatflächen
07.01 Oberbodenarbeiten
07.01
Oberbodenarbeiten
07.02 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
07.02
Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
07.04 Pflanzen
07.04
Pflanzen
07.05 Rasen und Ansaaten
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Rasen und Ansaaten
07.09 Sonstiges
07.09
Sonstiges
09 Sonstige Maßnahmen in Außenanlagen
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Sonstige Maßnahmen in Außenanlagen
09.01 Baustelleneinrichtung
09.01
Baustelleneinrichtung
09.03 Sicherungsmaßnahmen
09.03
Sicherungsmaßnahmen
09.04 Abbruchmaßnahmen
09.04
Abbruchmaßnahmen
09.05 Instandsetzungen
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Instandsetzungen
09.07 Zusätzl. Maßnahmen-Bestandserfassung
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Zusätzl. Maßnahmen-Bestandserfassung
09.09 Sonstige Maßnahmen, Unvorhergesehenes
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Sonstige Maßnahmen, Unvorhergesehenes

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