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Bill of Quantities
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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
L E I S T U N G S B E S C H R I E B L E I S T U N G S B E S C H R I E B
Abwasseranalge Weißenburg in Bayern
Kanalsanierung im OT Niederhofen
Grundlage der Leistungsbeschreibung ist die von der Obersten Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern herausgegebene " Leistungsbeschreibung für den Straßen- und Brückenbau in Bayern (LB StB-By) ", Ausgabe 2007
Für die gesamte Leistungsbeschreibung gilt der entsprechende Langtext der LB StB-By, Ausgabe 2007 mit den Vorbemerkungen des verwendeten Leistungsbereichs. Der Langtext und die Vorbemerkungen sind bindend und bei der Kalkulation zu beachten. Textliche Ergänzungen zu den Positionen der LB StB-By sind mit << Textergänzung >> gekennzeichnet. Auf die jeweiligen Positionen der LB StB-By wird am Anfang der Positionen verwiesen. Beim Verweis auf OZ im Leistungsbeschrieb wird Bezug genommen auf die Positionen der LB StB-By mit der entsprechenden Nummerierung.
Weichen die Beschreibungen im nachfolgenden Leistungsbeschrieb von denen der LB StB-By 07 ab, so sind die Ausführungen des Leistungsverzeichnisses maßgebend.
L E I S T U N G S B E S C H R I E B
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Die Vorbemerkungen zu den einzelnen Leistungs-
bereichen der LB StB-By sind Vertragsbestandteil.
2. Für LV-Positionen, die auf Standardtexte der
LB StB-By zurückgreifen, gilt der Wortlaut des
Langtextes als vertraglich vereinbart.
3. Leistungen, deren Text nicht dem in der LB StB-By
abgedruckten entspricht, haben keine StL-Nr.,
sondern lediglich eine Ordnungszahl (OZ) erhalten.
Sämtliche Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten
der LB StB-By gelten jedoch für alle in dem jeweiligen
Abschnitt aufgeführten Leistungen, gleichgültig, ob sie
eine StL-Nr. oder lediglich eine OZ erhalten haben. Die
allgemeinen Vorbemerkungen der LB StB-By
sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung
und gelten für alle Leistungen.
4. Für die Anwendung der Standardtexte sowie der
Ausführung von Leistungen nach der LB StB-By sind
die VOB Teil B und C sowie etwaige Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB) und etwaige Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen (ZTV), Technische
Lieferbedingungen (TL) und Technische Prüfbedingungen
(TP) in den aktuellen Fassungen in Verbindung mit den
durch die Oberste Baubehörde veröffentlichten
Bekanntmachungen vertraglich vereinbart. Weitere
Einzelheiten richten sich nach den Festlegungen in
der Baubeschreibung.
5. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische
Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz *oder gleichwertig* immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
6. Die Unterlagen des AG umfassen alle der
Ausschreibung zugrundeliegenden Unterlagen. Als
Unterlagen des AG gelten auch die nach den ZTV-ING
vom AN zu liefernden Ausführungsunterlagen.
7. Recycling-Baustoffe, deren Bautaug-
lichkeit und Umweltverträglichkeit durch eine ständige
qualitätssichernde Güteüberwachung nach Maßgabe
der TL BuB E-StB , der TL G SOB-StB und der
ZTV wwG-StB By nachgewiesen wurde,
sind gleichwertig zu natürlichen Baustoffen.
Ergänzend dazu sind die Einbauklassen anzugeben.
8. Beton und Zementmörtel:
8.1 Der Beton sowie Zementmörtel muss - soweit in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes enthalten ist -
der DIN EN 206-1 und der DIN 1045-2 sowie den
ZTV-ING entsprechen.
8.2 Bei der Bezeichnung der Expositionsklassen handelt
es sich um eine verkürzte Schreibweise. Die
Ergänzung (D) für die deutsche Regelung entsprechend
DIN-Fachbericht 100 (Beton) gilt als vereinbart.
8.3 Soweit Mindestdruckfestigkeitsklassen bei den
Expositionsklassen angegeben sind, resultieren
diese allein aus der Expositionsklasse bzw. der
Kombination der Expositionsklassen.
9. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KRW) beinhaltet
Entsorgung Verwertungs- und Beseitigungsverfahren,
einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung
oder Beseitigung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Kalkulationshinweis über den Bauablauf, Baufeldbreite und Kostenteilung Allgemeiner Hinweis über den Bauablauf, Baufeldbreiten:
Die Gesamtleistungen sind in zeitlich getrennten
Bauabschnitten durchzuführen, so dass der
Anliegerverkehr bestmöglich Aufrecht erhalten werden
kann bzw. die Umleitung über Oberhochstatt, etc. jederzeit
angeboten werden kann.
Sämtliche aus den notwendigen Abschnitten
sind bei der Kalkulation in allen Positionen
zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung
hierfür erfolgt nicht.
Sämtliche Straßen innerhalb dem OT Niederhofen besitzen
lediglich eine lichte Breite zwischen den Grenzen zwischen
5,50 m und 7,50 m (verfügbare Baufeldbreite 4-6 m).
Sämtlicher Mehraufwand aus den engen Baufeld (z.B. "über
Kopf Arbeiten", etc.) sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen
und werden nicht gesondert vergütet.
Für Baufeldbreiten kleiner 4 m wird eine extra Zulage vergütet.
Eine Entsprechende Position ist im LV eingestellt:
Die gesamte Ausschreibung beinhaltet mindestens
2 Kostenstellen. Alle Leistungen werden durch die
Stadt Weißenburg beauftragt.
im folgende Kostenstellen und somit die Kostenteilung
sind vorgesehen
- 1: Mischwasserkanal
- 2: Oberflächenwasserkanal
Die Kostenstellen sind bereits mit den Abschlagsrechnungen
getrennt abzurechnen
Kalkulationshinweis über den Bauablauf, Baufeldbreite und Kostenteilung
04 BODENBEWEGUNG, GEOTEXTILIEN
04
BODENBEWEGUNG, GEOTEXTILIEN
Vorbemerkungen zu LB 904
1. Allgemeines
1.1 Boden, Einbauklassen und Zuordnungswerte (Z0,
Z1.1, Z1.2, Z2) werden nach den Technischen Regeln
der Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft
Abfall (LAGA) 20 sowie den Anforderungen an die
Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen
in der aktuellen Fassung (geänderte Anlage 2 Stand
11.05.2018) definiert.
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/
grundwasser/doc/verfuell.pdf
Die Verwertungsklassen RW1 bzw. RW2 werden in
der ZTV wwG-StB BY05 definiert.
1.2 Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist, ist bei der Verwendung von Geokunst-
stoffen von einer vorgesehenen Nutzungsdauer von
100 Jahren auszugehen.
1.3 Als Prüfmethode für die Verdichtungskennwerte
im Bereich Erdbau wird die Methode M3 festgelegt,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben wird.
2. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören
zum Leistungsumfang
2.1 Das Zwischenlagern des Bodens, soweit es nicht
vom AG angeordnet wird.
2.2 Wenn das Herstellen von Einbauten und/oder
Bauwerken im Leistungsumfang des AN enthalten
ist, gehören alle dadurch verursachten Erschwernisse
zum Leistungsumfang.
3. Abrechnung
3.1 Die Mengenermittlung erfolgt, soweit nach-
stehend nicht anders geregelt, im Abtrag.
Erfolgt die Abrechnung ausnahmsweise im Auftrag, so
wird der durch die Verdichtung des Dammuntergrundes
bedingte Mehrverbrauch an Schüttmassen nicht ge-
sondert vergütet, wenn in der Leistungsbeschreibung
nichts anderes angegeben ist.
3.2 Die Mengenermittlung von Schüttmaterial aus
Seitenentnahmen wird wie folgt durchgeführt:
Die Menge des Gesamtauftrages in verdichtetem
Zustand abzüglich der Menge des wiederein-
gebauten Abtragsmaterials und der Menge des
Liefermaterials ergibt die Menge des Schütt-
materials.
3.3 Das Erstellen des Planums wird nur einmal vergütet,
auch wenn der Bereich des Planums in
mehreren Positionen enthalten ist
(z.B. Aushub und Bodenverbesserung).
3.4 Bei Bohrungen zur Baugrunderkundung werden die
Bohrlängen unabhängig von der Endtiefe der Bohrung
jeweils in dem Bohrbereich abgerechnet, den sie
durchlaufen.
Vorbemerkungen zu LB 904
04.001 Boden vom Zwischenlager entsorgen 904 1018 10601
Boden, Schadstoffklasse Z0 (nach Eckpunktepapier) vom Zwischenlager nach Unterlagen des AG laden, fördern und entsorgen.
Abgerechnet wird die <<feste Masse nach den entsprechenden
LV-Positionen abzgl. der wieder eingebauten Massen>>
Boden in das Eigentum des AN übernehmen und einer
Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
Boden der OZ 'zum Wiedereinbau unbrauchbares bzw. überschüssiges Material der Erdmassen aus den kompletten Aushubpositionen, Leitungsgräben, Baugruben, etc.'
04.001
Boden vom Zwischenlager entsorgen
7,920.00
m3
04.002 Zulage Z1.1 904 1018 104010100
Belasteten Boden nach Unter-
lagen des AG laden, fördern und entsorgen.
Die Entsorgung ist nachzuweisen.
Boden der OZ '106' Schadstoffbelastung Z 1.1 (nach Eckpunktepapier)
Detailwerte siehe beiliegendes Gutachten
Boden in das Eigentum des AN übernehmen und einer
Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
<<als Zulage zu Position 04.001>>
04.002
Zulage Z1.1
5,000.00
t
04.003 Zulage Z1.2 904 1018 104010100
Belasteten Boden nach Unter-
lagen des AG laden, fördern und entsorgen.
Die Entsorgung ist nachzuweisen.
Boden der OZ '106' Schadstoffbelastung Z 1.2 (nach Eckpunktepapier)
Detailwerte siehe beiliegendes Gutachten
Boden in das Eigentum des AN übernehmen und einer
Entsorgung nach Wahl des AN zuführen.
<<als Zulage zu Position 04.001>>
04.003
Zulage Z1.2
4,000.00
t