To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Leistungsverzeichnis über
Metallbauarbeiten
Bauvorhaben:
Wohnbebauung Campus Wolfsanger Baufeld IKL
Bauort:
Dessenborn - Triftweg
34125 Kassel
Bauherr:
AS.K Campus 2 GmbH & Co. KG
Am Hopfenberg 8
34355 Staufenberg
Planung:
ANP PROPLAN Architektur- und Planungsgesellschaft mbH
Moselweg 4
34302 Guxhagen
Bauleitung:
ANP PROPLAN Architektur- und Planungsgesellschaft mbH
Moselweg 4
34302 Guxhagen
Angebot über:
Metallbauarbeiten
Angebotsabgabe:
10.04.2026
Ausführungsbeginn:
voraussichtlich Anfang Mai 2026
Die Ausführung erfolgt in mehreren Teilabschnitten.
Ungeprüfte Angebotssumme incl. MwSt.:
EURO: ............................
Geprüfte Angebotssumme incl. MwSt. :
EURO: ............................
DatumStempel, Unterschrift
Leistungsverzeichnis über
Grundlagen des Leistungsverzeichnisses und Anlagen
·
Planungsunterlagen ANP Proplan :
-
IKL-Gesamtfreiflächenplan vom 22.07.2024
- Haus I (Vorabzug Ausführungsplanung)
-
I-A-GR-c_VA UG Grundriss 13.02.2026
- I-A-GR-a_VA EG Grundriss 04.03.2026
- I-A-GR-a_VA OG Grundriss 04.03.2026
- I-A-GR-a_VA SG Grundriss 04.03.2026
- I-A-S-b_VA Schnitt A-A 04.02.2026
- I-A-GR AN_VA_Balkongeländer TYP 1 EG vom 11.03.2026
- I-A-GR AN_VA_Balkongeländer TYP 1 OG vom 11.03.2026
- I-A-GR AN_VA_Balkongeländer TYP 1 SG vom 11.03.2026
- I-A-GR AN_VA_Balkongeländer TYP 2 OG vom 11.03.2026
- I-A-GR AN_VA_Balkongeländer TYP 2 SG vom 11.03.2026
-
Haus K (Vorabzug Ausführungsplanung)
-
K-A-GR-e UG Grundriss 22.10.2025
- K-A-GR-g EG Grundriss 13.01.2026
- K-A-GR-g OG Grundriss 13.01.2026
- K-A-GR-h SG Grundriss 13.01.2026
- K-A-S-a Schnitte Laubengang 13.08.2025
- K-A-S-d Schnitt A-A 13.08.2025
- K-A-GR-AN_VA_ Balkongeländer TYP 1 EG u. OG vom 20.08.2025
- K-A-GR-AN_VA_ Balkongeländer TYP 1 SG vom 20.08.2025
- K-A-GR-AN_VA_ Balkongeländer TYP 2 EG u. OG vom 20.08.2025
- K-A-GR-AN_VA_ Balkongeländer TYP 2 SG vom 20.08.2025
-
Haus L (Vorabzug Ausführungsplanung)
-
L-A-GR-f EG Grundriss 13.01.2026
- L-A-GR-g OG Grundriss 13.01.2026
- L-A-GR-h SG Grundriss 13.01.2026
- L-A-S-a Schnitte Laubengang 13.08.2025
- L-A-S-d Schnitt A-A 13.08.2025
- L-A-GR-AN_VA_ Balkongeländer TYP 1 OG vom 20.08.2025
- L-A-GR-AN_VA_ Balkongeländer TYP 1 SG vom 06.08.2025
- L-A-GR-AN_VA_ Balkongeländer TYP 2 OG vom 06.08.2025
- L-A-GR-AN_VA_ Balkongeländer TYP 2 SG vom 06.08.2025
-
IKL Gesamtlageplan
- Geländer Treppe Skizze
Grundlagen des Leistungsverzeichnisses und Anlagen
Örtlichkeit und Angaben zur Baustelle Örtlichkeit
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage. Die Gebäude sind teilweise unterkellert. Die Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle kann über die Straße Dessenborn oder Triftweg erfolgen, die Erschließungsstraße Alter Dreschplatz kann nur bedingt bis gar nicht genutzt werden. Lagerplätze für Baumaterialien, Geräte, Bauwagen etc. müssen mit der Bauleitung abgestimmt werden. Über vorhandene Versorgungsleitungen hat sich der Bieter vor Baubeginn mit den zuständigen Behörden und der Bauleitung in Verbindung zu setzen.
Der anfallende Bauschutt ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Baustelle ist in geordnetem und sauberen Zustand zu halten. Der Bieter ist gehalten, in die Zeichnungen vor Abgabe des Angebotes Einsicht zu nehmen. Forderungen, die sich begründen in Nichtkenntnis der Lage der Baustelle und der Bauzeichnungen sind gegenstandslos. Verunreinigungen, die durch den ausführenden Unternehmer entstanden sind und nicht beseitigt wurden, werden auf seine Kosten durchgeführt. Sollte ein Container durch den Bauherrn bereitgestellt werden, zur Benutzung aller Unternehmer, so werden diese Kosten anteilig dem Leistungsumfang verrechnet.
Die Außenwände werden mit einem zugelassenen Wärmedämmverbundsystem entsprechend des Wärmeschutznachweises verkleidet und erhalten einen mineralischen Putz.
Außenwände Kellergeschoss sowie Aufzugschacht: Stahlbeton
Außenwände EG-2.OG: KS-Mauerwerk
Das Gerüst wird bauseits durch Rohbauer gestellt.
Örtlichkeit und Angaben zur Baustelle
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Stahlbauarbeiten
Für die Ausführung gelten die Bestimmungen dieses Leistungsverzeichnisses, die allgemeinen technischen Vorschriften der VOB, der einschlägigen Normen soweit sie die Leistungen betreffen, bauaufsichtlich eingeführte Richtlinien, behördliche Vorschriften, Verbandsrichtlinien und Verarbeitungsrichtlinien der Bauteil- bzw. Werkstoffhersteller in der jeweils gültigen Fassung.
Verwiesen wird insbesondere auf:
Normen und Richtlinien:
VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten
DIN 18339 Klempnerarbeiten
DIN EN 612 Hängedachrinne und Regenfallrohre aus Metallblech
DIN 18460 Regenfallleitungen außerhalb von Gebäuden und Dachrinnen
DIN 12056 Teile 1-5 und 1986 Teile 3,4,30,100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN EN 10272, DIN 17440 Nichtrostende Bleche und Bänder
DIN EN 573, DIN EN 485, DIN EN 755 für Aluminium und Aluminiumlegierungen
DIN 59610, DIN EN 1172 Bleche aus Blei und Bleilegierungen
DIN 50975, DIN 50978 für feuerverzinkte und feuerverbleite Bauteile
DIN EN ISO 1163 für Kunststoffformmassen
DIN EN 29453, DIN 1732, DIN EN ISO 18273, DIN EN ISO 857-2, DIN EN 29454-1, DIN 8512, DIN DIN EN ISO 14343 für Schweiß- und Lötstoffe
DIN 1055 neu Einwirkungen auf Tragwerke
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen, Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke
DIN 18203 Teil 2 Toleranzen im Hochbau, vorgefertigte Teile aus Stahl
DIN 4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108: Wärmeschutz im Hochbau
DIN EN 13165: Faserdämmstoffe für das Bauwesen
DIN EN 1999: Aluminium im Hochbau
DIN 18807 Trapezprofile im Hochbau
Teil 1 Stahltrapezprofile, Allgemeine Anforderungen, Ermittlung der
Tragfähigkeitswerte durch Berechnung Teil 2 Stahltrapezprofile,
Durchführung und Auswertung von Tragfähigkeitsversuchen
Teil 3 Stahltrapezprofile, Festigkeitsnachweis und konstruktive Ausbildung
Trapezprofile im Hochbau Aluminium - Trapezprofile und ihre Verbindungen.
Teil 6 Ermittlung der Tragfähigkeitswerte durch Berechnung
Teil 7 Ermittlung der Tragfähigkeitswerte durch Versuche
Teil 8 Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchtauglichkeit
Teil 9 Anwendung und Konstruktion
DIN EN ISO 12944 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und Überzüge
Teil 1 Allgemeines, Begriffe Korrosionsbelastungen
Teil 5 Beschichtungsstoffe und Schutzsysteme
Teil 8 Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen
DAST Richtlinie 016 Bemessung und konstruktive Gestaltung von Tragwerken aus dünnwandigen kaltgeformten Bauteilen
Zulassungen der Profiltafeln
IfBt-Richtlinie Zur Beurteilung und Überwachung des Korrosionsschutzes dünnwandiger Bauteile aus verzinktem und organisch beschichtetem Flachzeug aus Stahl
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste, Berechnung und bauliche Durchbildung
Behördliche Vorschriften
Landesbauordnung
Wärmeschutzverordnung
Sicherheitstechnische Vorschriften
Unfallverhütungsvorschriften - Berufsgenossenschaft
Allgemeine Vorschriften VBG 1
Bauarbeiten VBG 37
Leitern und Tritte VBG 37
Verbindungen und Befestigungen müssen sich ungehindert bei Wärmeeinflüssen dehnen und zusammenziehen können ohne Undichtigkeiten hervorzurufen. Hierbei ist mit einem maximalen Temperaturunterschied von 100°C zu rechnen. Kitte und Kleber dürfen keine aggressiven Bestandteile im Sinne der DIN 52460 enthalten und müssen innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche dauerhaft standfest sein. Bei der Befestigungstechnik ist darauf zu achten, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann. Innerhalb von gleichartigen Bauteilen dürfen nur gleichartige Materialien verwendet werden.Alle Verankerungen haben so zu erfolgen, dass diese den Windangriffen standhalten. Überstände von Metalldeckungen müssen mit einer Tropfnase ausgebildet werden und einen Überstand nach den anerkannten Fachregeln über die fertige Kante erhalten. Rinnen sind im gleichmäßigen Gefälle zu verlegen. Soweit Einlaufbleche ausgeführt werden sind diese ausreichend unter die Dacheindeckung zu führen. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Gewähr für dauerhafte Regensicherheit und Funktionsfähigkeit der Dacheindeckung.Die Einheitspreise gelten jeweils für die beschriebene Position in vollständiger Ausführung.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Metallbauarbeiten/Schlosser
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Stahl- oder Aluminium-Bauelementen.
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung der Architekten.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Nebenangebote
Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der ausgeschriebenen Konstruktion Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die angeführten Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin vorliegen.
Normen - Richtlinien
Für die Auftragsabwicklung gelten:
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind. Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des System-Herstellers geplant und gefertigt werden.
Unterlagen für Behörden, öffentl. Stellen sowie Versorgungsunternehmen
Die für die Baugenehmigungsbehörde, für andere öffentliche Stellen und Versorgungsunternehmen erforderlichen Unterlagen stellt der AN für seinen Leistungsbereich rechtzeitig auf und holt etwa erforderliche Genehmigungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber ein. Dafür anfallende Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten. Entstehen dem AG Kosten durch Verzögerungen, fehlerhafte oder mangelhafte Unterlagen, die zusätzliche Untersuchungen oder Prüfungen erfordern, so trägt der AN die entstehenden Kosten.
Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis
Der AN hat alle von Ihm angebotenen Konstruktionen statisch zu überprüfen und auf Anforderung des AG einen statischen Nachweis über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen einschl. aller Einbauteile in prüfbarer Ausführung vorzulegen. Der AN hat die statischen Berechnungen / Vordimensionierung der zum Einbau kommenden Teile alleinverantwortlich durchzuführen.
Statische Bedenken gegen die geplante Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich durch den AN dem AG mitzuteilen.
Gem. § 3 Nr. 5 VOB/B handelt es sich bei dem rechnerischen Nachweis um eine Vertragsleistung die, soweit nicht in einer gesonderten Position ausgewiesen, nicht besonders vergütet wird.
Werkstoff Aluminium
Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden.
Der AN hat sicherzustellen, dass die von Ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören.
In diesem Zusammenhang ist die Veröffentlichung des Gesamtverbandes der deutschen Aluminiumindustrie e.V., Aluminium im Bauwesen, "ökologisch und nachhaltig", Grundlage der v.g. Forderung.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Werkstoff Stahl
Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen.
Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen, sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen.
Edelstahl
Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z.B. grundsätzlich Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden (Kaltfassaden) sowie grundsätzlich alle Verbindungsteile sind aus rostfreiem Edelstahl herzustellen.
Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1 nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle der Stahlgruppen A2 für zugängliche Konstruktionen, ansonsten A4 verwendet werden.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorossion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.
Baumaße
Das Aufmass ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen.
Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmass unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren.
Ausführungsunterlagen
Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu liefern.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.1.3). Grundsätzlich sind die Darstellungen in Zeichnungen,
Maßstab mind. 1:50 und in 3-facher Ausfertigung, zu liefern.
Toleranzen
Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202.
Toleranzen werden nach DIN 18202, Fassung April 1997 wie folgt bewertet:
Grenzmaße Tabelle 1
Winkeltoleranzen Tabelle 2
Ebenheitstoleranzen Tabelle 3
Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner Leistungen hiervon abweichende Toleranzen fest, so ist der AG hierüber inkl. der daraus resultierenden Konsequenzen (z.B. Änderung der Konstruktion; Kosten etc.) unverzüglich schriftlich zu informieren.
Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden.
Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und der aktuelle "Stand der Technik" zu berücksichtigen und zu befolgen.
Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen.
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.
Der Meterriss, ist abeichend von § 3 VOB/B "in unmittelbarer Nähe" nur einmal pro Geschoss angebracht und muss eigenverantwortlich vom AN an die für ihn relevanten Stellen, an die Fassade übertragen werden.
Abdichtung zum Baukörper
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Stahlbau/Schlosserarbeiten
Alle geschraubten Verbindungen sind in Edelstahl mind.
V2A herzustellen. bzw. nach den Angaben in die
statische Berechnung auch als HV-Verbindungen in Stahl
verzinkt.
Im Außenbereich sind Schweißungen vor Ort nur in
Abstimmung mit der Bauleitung zulässig, wenn die
Umgebung vor Schaden gesichert ist.
Alle Stahlbauteile werden, wenn in den Einzelpositionen
nichts anderes beschreiben wird feuerverzinkt
hergestellt.
Stahlbauteile: S235JR
Der AN hat seine Arbeiten mit den ausführenden Firmen
der restlichen Gewerke so abzustimmen, dass ein
reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist.
Arbeiten, die notwendig oder üblich für die
ausgeschriebenen Arbeiten sind, in der Ausschreibung
jedoch
nicht gesondert beschrieben sind, gehören zur
Vertragsleistung und berechtigen nicht zu
Mehrforderungen
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge
"Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert
beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter
Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der
Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den
DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Für Bau- und Montagezustände ist allein die ausführende
Firma verantwortlich. Eventuell dazu erforderliche
statische Berechnungen und Konstruktionen, sind Sache
des Auftragnehmers und in Einheitspreise
einzukalkulieren
DIN 18335 Stahlbauarbeiten, DIN 18360
Metallbauarbeiten. DIN EN ISO 14122-3 Treppen aus
Stahl, Geländer aus Stahl (Alt : DIN 24530, DIN 24533)
Verarbeitungsvorschriften der Hersteller von
Anlagenteilen und Zubehörteilen sind verbindlich
einzuhalten.
Die Abrechnung der zu fertigenden, zu liefernden und zu
montierenden Profilstahlbauteile St 37, Stützen und
Unterzüge, erfolgt nach Gewicht.
Die Abrechnung der zu liefernden, Geländer, Podeste und
Stufen erfolgt nach, lfdm, qm und Stück.
Die gemäß dem Standsicherheitsnachweis und der
Leistungsbeschreibung erforderlichen Verbindungsmittel
wie Schrauben, Niete, Schweißnähte, Dübel usw. sind
einzukalkulieren.
Die Standsicherheitsnachweise für Balkone, ggf. Treppen- und
Geländerkonstruktionen sind durch den Auftragnehmer zu
erstellen. Die Kosten hierfür sind in den Ingenieurleistungen
einzukalkulieren.
Alle Verbindungsmittel wie Schrauben, Muttern,
Unterlegscheiben, Keilscheiben, Halteklammern usw. sind
in Edelstahl (1.4571) oder feuerverzinkt zu liefern und
einzubauen.
Eine allseitige Feuerverzinkung ist gemäß DIN 18364
Punkt 3.6 und DIN EN ISO 1461 auszuführen.
Befestigungen bzw. Verbindungen von Bauteilen durch
verschweißen auf der Baustelle sind durch entsprechende
Vorfertigung auszuschließen. Es sind nur geschraubte
Befestigungen und Verbindungen zulässig.
Erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste (auch über
2,00 m Arbeitshöhe), sowie Hub- und Hebezeuge sind vom
Auftragnehmer zu stellen und in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Alle Gebäude
01
Alle Gebäude
01.01 Personalstunden
01.01
Personalstunden
01.02 Ingeneurleistungen
01.02
Ingeneurleistungen
02 Haus K+L
02
Haus K+L
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Geländer Treppe
02.02
Geländer Treppe
02.03 Geländer Balkone und Terrassen
02.03
Geländer Balkone und Terrassen
03 Haus I
03
Haus I
03.01 Baustelleneinrichtung
03.01
Baustelleneinrichtung
03.02 Geländer Treppe
03.02
Geländer Treppe
03.03 Geländer Balkone und Terrassen
03.03
Geländer Balkone und Terrassen