Trockenbauarbeiten
Kampus Karree IKL
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Leistungsverzeichnis über Trockenbauarbeiten Bauvorhaben: Wohnbebauung Campus Wolfsanger Baufeld IKL Bauort: Dessenborn - Triftweg 34125 Kassel Bauherr: AS.K Campus 2 GmbH & Co. KG Am Hopfenberg 8 34355 Staufenberg Planung: ANP PROPLAN Architektur- und Planungsgesellschaft mbH Moselweg 4 34302 Guxhagen Bauleitung: ANP PROPLAN Architektur- und Planungsgesellschaft mbH Moselweg 4 34302 Guxhagen Angebot über: Trockenbauarbeiten Angebotsabgabe: 18.08.2025 Ausführungsbeginn: voraussichtlich Anfang September 2025 Ungeprüfte Angebotssumme incl. MwSt.: EURO: ............................ Geprüfte Angebotssumme incl. MwSt. : EURO: ............................ DatumStempel, Unterschrift
Leistungsverzeichnis über
1. Sämtliche in diesen technischen Bestimmungen genannten Leistungen sind Nebenleistungen und ohne besondere Vergütung in den Einheitspreisen enthalten. Für die Ausführung sind die heute allg. bekannten Erkenntnisse der Bautechnik maßgebend. Die aufgeführten Normen gelten als Mindestanforderung. 2. Folgende Vorschriften und DIN Normen gelten als Vertragsbestandteil, sofern nachfolgend keine höheren Anforderungen gestellt werden: Gesetzliche und behördliche Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil A, B und C), in der gültigen Fassung Allgemein anerkannte Regeln der Technik DIN 18 180 Gipskartonplatten, Arten, Anforderung, Prüfung DIN 18 181 Gipskartonplatten im Hochbau, Richtlinien für die Verarbeitung DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten der VOB, Teil C DIN 18 202, T1 T5, Maßtoleranzen im Hochbau Bauausführung: DIN 68800, T1 T5, Holzschutz im Hochbau Schutzmaßnahmen: DIN 4101, T1 T7, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108, T2 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109, T2 Schallschutz im Hochbau Baustoffe und Bauplatten: DIN 18165, T1 Faserdämmstoffe für Bauwesen DIN 18169 Deckenplatten aus Gips DIN 18180 Gipskartonplatten DIN 18184 Gipskarton-Verbundplatten Metallische Werkstoffe: DIN 1725, T1 T3, Aluminiumlegierung Holz und Holzwerkstoffe: DIN 4072 Gespundete Bretter aus Nadelholz DIN 4073, T1 Gehobelte Bretter und Bohlen aus Nadelholz, Maße DIN 68126, T1 Profilbretter mit Schattennut, Maße DIN 68360, T1 Holz für Tischlerarbeiten, Gütebedingungen 3. Angebote sind nur von solchen Bietern möglich, welche die ausgeschriebenen Leistungen sowie die Montage an der Baustelle mit eigenen Fachkräften durchführen. Angebote und Arbeitsleistungen durch Nachunternehmer sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den AG zulässig. 4. Eine Änderung der im LV bezeichneten Produkte und Materialien ist nur nach Zustimmung des Auftraggebers möglich. In bestimmten Fällen kann dann ein Prüfzeugnis von einem staatlichen Materialprüfamt gefordert werden. 5. Die Arbeit ist je nach Erfordernis in Abschnitten auszuführen, wobei auf die Leistung anderer Handwerker Rücksicht zu nehmen ist. Eine Abstimmung untereinander ist erforderlich. 6. Die Gestellung sämtlicher Gerüste, Geräte und Förderanlagen ist im Preis enthalten, bauseitige Hilfeleistung wird nicht gegeben. Alle Maße sind vor Beginn der Arbeiten verantwortlich am Bau zu prüfen. 7. Der Auftragnehmer stimmt seine Leistungen technisch und zeitlich mit seinen Vor- und Nachfolgegewerken ab und koordiniert seine Arbeit selbständig auch mit allen sonstigen Arbeiten, die seine Leistungen technisch und zeitlich beeinflussen, bzw. die von seinen Leistungen beeinflusst werden. Behinderungen durch andere Firmen, wie sie üblicherweise am Bau vorkommen, sind einzukalkulieren. Bei Aufteilung der Leistung in zeitlich getrennte Abschnitte können keine zusätzlichen Baustelleneinrichtungs-, Transport- oder sonstige Kosten geltend gemacht werden. Besondere Zulagen und Erschwernisse werden nicht vergütet. 8. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung zur Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Pos. zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind vor Ausführung mit einer entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. 9. Dem Leistungsverzeichnis beigefügte Zeichnungen sind als Konstruktionsvorschlag zu betrachten. Den Beschreibungen liegen diese Zeichnungen zu Grunde. Bei eventuellen Unterschieden, zwischen beschriebenen Leistungen und Konstruktionsvorschlag, ist das Leistungsverzeichnis gültig. 10. Dem Unternehmer werden Grundrisszeichnungen im M 1:50 übergeben. Sämtliche Aufmaße sind an der Baustelle selbstverantwortlich zu nehmen. 11. Die Befestigungen der Abhängungen sind mit Metall-Spreizdübel (nicht Kunststoffdübel) in die Stahlbetondecken in den Geschossen in der erforderlichen Anzahl herzustellen. 12. Auf die Rohinstallation für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro ist Rücksicht zu nehmen. Evtl. erforderliche Maßnahmen, die zur Überbrückung von Befestigungspunkten notwendig werden, werden nicht gesondert vergütet. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen enthalten. 13. Zu liefernde Stoffe und Bauteile müssen umweltverträglich sein. Die Umweltverträglichkeit ist auf Wunsch des Auftraggebers kostenlos nachzuweisen. 14. Bei Wandlängen >15,00 m sind alle 15,00 m konstruktive Dehnfugen anzuordnen. 15. In Feuchträumen müssen die Gipskartonplatten 1 cm über dem Rohfußboden enden. Ausschnitte und Schnittflächen der Gipskartonplatten müssen mit einem Hafttiefgrund behandelt werden. 16. Boden- und Wandprofile der Metallständerwände dürfen nur mittels Dübel und Schrauben befestigt werden. 17. Zur Schalltrennung sind geeignete Filzstreifen unter die Boden- und Wandprofile zu legen. 18. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass es sein Material in die einzelnen Geschosse bringt. Alle Aufwendungen für den vertikalen, sowie horizontalen Transport der Baustoffe sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1. Sämtliche in diesen technischen Bestimmungen genannten Leistungen sind Nebenleistungen und ohne besondere Vergütung in den Einheitspreisen enthalten. Für die Ausführung sind die heute allg. bekannten Erkenntnisse der Bautechnik maßgebend. Die aufgeführten Normen gelten als Mindestanforderung.
1. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Ausführung seiner Leistungen, die Arbeiten und Vorleistungen anderer Gewerke zu überprüfen. Bedenken zur Ausführung sind der Bauleitung/ dem Architekten schriftlich mitzuteilen. Etwaige Ansprüche wegen Mängel an den Arbeiten der Vorunternehmen können nach Beginn der Ausführung von der Bauleitung/dem Architekten nicht mehr anerkannt werden. 2. Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet: - Einrichten u. Räumen der Baustelle, sowie Vorhalt der Gewerkespezifischen Baustelleneinrichtung bis zur Auftragserfüllung - liefern, aufstellen und vorhalten von Arbeitsgerüsten (auch über 2,00 m Arbeitsbühne), sowie Bereitstellung für Mitbenutzung durch andere Unternehmer - Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen jeglicher Art - Kosten für die Beseitigung der Schutzmaßnahmen, von Putzresten, sowie der anfallenden Abfälle und Verpackungen - Anpassen und Verschnitt der Profile, Mineralfaser und Gipskartonplatten, sowie sämtl. Anschlüsse an Wände, Stützen und andere Bauteile nach Herstellervorschrift - Einzelfächen unter 5qm sind nicht gesondert ausgeschrieben. Größen von gleich gearteter Flächen sind den Zeichnungen zu entnehmen und in die Flächeneinheitspreise einzukalkulieren. - Befestigung der Unterkonstruktion nach Werksvorschrift an den vorgefundenen Bauteilen aus Stahlbeton, LHlz- und Ziegel-Mauerwerk bzw. Leichtbauwänden - Herstellen von Aussparungen in den verlangten Abmessungen für Einbauleuchten, Lüftungsgitter, Dosenausschnitten, Rohrleitungs- und Kabeldurchführungen - Aussparungen bis d = 40-80 mm, - Anfertigung der Montagepläne und Deckenspiegel nach Auftragserteilung - Bestands- und Revisionsunterlagen 3. Metallständerwände werden auf OK Rohdecke aufgesetzt und bis UK Rohdecke geführt. Wandhöhen sind dem Architektenplan zu entnehmen. Sämtl. Anschlüsse an Massivbauteile, sowie T-Anschlüsse an andere Metallständerwände sind in Absprache mit der Bauleitung/dem Architekten vor Beginn der Arbeiten abzusprechen, gem. Herstellerrichtlinien auszuführen und in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Wand- und Deckenoberflächen sind, wenn in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, nach Qualitätsstufe Q2 [Standard] zu verspachteln. Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach gemeinsamen Aufmass mit der Bauleitung/dem Architekten und nach den neuesten Bestimmungen der VOB. Ausführung der Wände und Abhangdecken nach den Verarbeitungsrichtlinien des System-Herstellers. Die Verarbeitung unterschiedlicher System-Komponenten innerhalb eines Bauteils ist nicht zulässig. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und alle sonstigen einschlägigen Vorschriften für die Durchführung der Arbeiten sind zu berücksichtigen und zu beachten. Zufahrt zur Baustelle erfolgt über öffentliche Straße. Die Zufahrtsmöglichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu prüfen und für die Baustellenandienung zu berücksichtigen. Die bei den Arbeiten des AN anfallenden Restmaterialien, Schutt, Müll und Reststoffe sind regelmäßig, sofort bei Anfall zu beseitigen. Die Beseitigung wird nicht durch den AG betrieben. Für die Leistungen zur Schuttbeseitigung wird auf die gesetzlichen Vorschriften zur Trennung von Materialien verwiesen. Der AN hat im Rahmen seines Auftrages für die Sicherung seiner Leistungen bis zu ihrer Abnahme zu sorgen. Hierzu gehört auch die Sicherung gegen Tagwasser. Der AN hat sich, sofern erforderlich für seine Arbeiten, vor Baubeginn über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen, Schächten, etc. bei Gemeinde, Versorgungsträger und ggfls. Vorunternehmern zu informieren und erforderliche Unterlagen zu beschaffen. Alle verwendeten Baustoffe müssen ungebraucht sein und der Kategorie 1. Wahl entsprechen. Der AN hat dem AG gegenüber den Nachweis der Güteüberwachung der zu liefernden Stoffe und Bauteilen entsprechend den DIN-Normen, zu erbringen. Die Forderung gilt als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle vorliegt.
1. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Ausführung seiner Leistungen, die Arbeiten und Vorleistungen anderer Gewerke zu überprüfen. Bedenken zur Ausführung sind der Bauleitung/ dem Architekten schriftlich mitzuteilen. Etwaige Ansprüche wegen Mängel an den Arbeiten der Vorunternehmen können nach Beginn der Ausführung von der Bauleitung/dem Architekten nicht mehr anerkannt werden.
Grundlagen des Leistungsverzeichnisses und Anlagen · Planungsunterlagen ANP Proplan : - IKL-Gesamtfreiflächenplan vom 22.07.2024 - Haus I (Genehmigungsplanung vom November 2022) - I-G-GR UG Grundriss - I-G-GR EG Grundriss - I-G-GR OG Grundriss - I-G-GR SG Grundriss - I-G-S Schnitt A-A - Haus K (Vorabzug Ausführungsplanung) - K-A-GR-b UG Grundriss 06.05.2025 - K-A-GR-b EG Grundriss 06.05.2025 - K-A-GR-b OG Grundriss 06.05.2025 - K-A-GR-c SG Grundriss 11.06.2025 - K-A-S-c Schnitt A-A 11.06.2025 - Haus L (Vorabzug Ausführungsplanung) - L-A-GR-b EG Grundriss 06.05.2025 - L-A-GR-b OG Grundriss 06.05.2025 - L-A-GR-c SG Grundriss 11.06.2025 - L-A-S-c Schnitt A-A 11.06.2025 - IKL Gesamtlageplan
Grundlagen des Leistungsverzeichnisses und Anlagen
Örtlichkeit und Angaben zur Baustelle Örtlichkeit Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage. Die Gebäude sind teilweise unterkellert. Die Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle kann über die Straße Dessenborn oder Triftweg erfolgen, die Erschließungsstraße Alter Dreschplatz kann nur bedingt bis gar nicht genutzt werden. Lagerplätze für Baumaterialien, Geräte, Bauwagen etc. müssen mit der Bauleitung abgestimmt werden. Über vorhandene Versorgungsleitungen hat sich der Bieter vor Baubeginn mit den zuständigen Behörden und der Bauleitung in Verbindung zu setzen. Der anfallende Bauschutt ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Baustelle ist in geordnetem und sauberen Zustand zu halten. Der Bieter ist gehalten, in die Zeichnungen vor Abgabe des Angebotes Einsicht zu nehmen. Forderungen, die sich begründen in Nichtkenntnis der Lage der Baustelle und der Bauzeichnungen sind gegenstandslos. Verunreinigungen, die durch den ausführenden Unternehmer entstanden sind und nicht beseitigt wurden, werden auf seine Kosten durchgeführt. Sollte ein Container durch den Bauherrn bereitgestellt werden, zur Benutzung aller Unternehmer, so werden diese Kosten anteilig dem Leistungsumfang verrechnet. Die Außenwände werden mit einem zugelassenen Wärmedämmverbundsystem entsprechend des Wärmeschutznachweises verkleidet und erhalten einen mineralischen Putz. Außenwände Kellergeschoss sowie Aufzugschacht: Stahlbeton Außenwände EG-2.OG: KS-Mauerwerk Das Gerüst wird bauseits durch Rohbauer gestellt.
Örtlichkeit und Angaben zur Baustelle
01 Alle Gebäude
01
Alle Gebäude
01.01 Personalstunden
01.01
Personalstunden
02 Haus K+L
02
Haus K+L
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Wände
02.02
Wände
02.03 Anschlüsse und Zulagen, Wände
02.03
Anschlüsse und Zulagen, Wände
02.04 Deckensysteme
02.04
Deckensysteme
02.05 Anschlüsse und Zulagen, Decken
02.05
Anschlüsse und Zulagen, Decken
03 Haus I
03
Haus I
03.01 Baustelleneinrichtung
03.01
Baustelleneinrichtung
03.02 Wände
03.02
Wände
03.03 Anschlüsse und Zulagen, Wände
03.03
Anschlüsse und Zulagen, Wände
03.04 Deckensysteme
03.04
Deckensysteme
03.05 Anschlüsse und Zulagen, Decken
03.05
Anschlüsse und Zulagen, Decken
04 Sonderausstattung
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Sonderausstattung
04.01 Sonderkonstruktionen
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Sonderkonstruktionen
04.02 Fertigfenster
04.02
Fertigfenster

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