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Allgemeine Anmerkungen Allgemeine Anmerkungen
Die ALDI SÜD beabsichtigt, im gesamten ALDI-Süd-Gebiet in Deutschland für Bestandsfilialen einen Rahmenvertrag zur Durchführung von Kanalsanierungen in offener und geschlossener Bauweise zu vereinbaren. Die vorgenannten Arbeiten werden vorerst in ca. 265 Eigentumsobjekten notwendig und es ist beabsichtigt die Arbeiten auf mehrere Vertragspartner aufzuteilen.
Im Ramen der Selbstüberwachung wurden die Kanalnetze der betroffenen Filialen inspiziert.
Folgende Unterlagen sind nicht Bestandteil der Anlagen und können auf Aufforderung verteilt werden: Kanalbestandsplan als DWG-Datei, Kanal-TV-Untersuchungsergebnisse, zur einigen Filialen die ISY-BAU-Daten.
Projektspezifische Besonderheiten sind unmittelbar mit den zuständigen Vertretern von ALDI SÜD abzustimmen. Fachliche Fragestellungen sind mit der PE Becker GmbH und örtliche Belange direkt mit der jeweils zuständigen ALDI-Filiale abzustimmen.
In diesem Muster-Leistungsverzeichnis werden ausschließlich Einzelpreise abgefragt und die Abrechnung erfolgt nach den objektbezogenen Gegebenheiten bzw. Leistungsumfängen.
Der Auftraggeber stellt eine Gebietsgrenzenkarte mit den jeweiligen Regionalgesellschaften zur Verfügung und durch den Bieter ist dahingehend der Umkreis zur Ausführung der Arbeiten zu benennen.
Allgemeine Anmerkungen
Vorbemerkungen Kanalsanierung Vorbemerkungen Kanalsanierung
Es liegt eine Dokumentation des Kanalnetzes vor. Alle Inspektionsdaten werden von dem AG nach der Auftragsvergabe über eine digitale Plattform zu verfügung gestellt.
Vor Beginn der Sanierungsarbeiten müssen nur alle zu sanierenden Schadstellen in den Haltungen mittels Kanal-TV aufgenommen und ihre Lage genau eingemessen werden.
Ggfls. könnte es erforderlich werden, aufgrund neuer Feststellungen durch die neuen Aufnahmen das Sanierungsverfahren zu ändern. Dieser Aufwand ist in die EP einzurechnen.
Abhängig von der Witterung ist mit eindringendem Wasser zu rechnen. Die Wahl der Inlinertechnik ist daraufhin abzustimmen.
Die Sanierungsarbeiten können nur in Teilabschnitten und in Abhängigkeit sämtlicher durchzuführenden Arbeiten, den örtlichen Gegebenheiten und Verkehrserfordernissen durchgeführt werden. Sämtliche Kosten, die sich hieraus ergeben, sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Zuwegungen zu dem Grundstück und die Zugängen / Zufahrten der zu den Gebäuden sind frei zu halten.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Vorraussetzung für die Abgabe eines Angebotes ist der Besitz des Gütezeichen Kanalbau mit den entsprechenden Güte- und Prüfbestimmungen.
Die Belästigungen sind so gering wie möglich zu halten. Grundsätzlich ist nur der Einsatz superschallgedämmter und erschütterungsarmer Baugeräte zulässig.
Sämtliche Lieferungen und Leistungen haben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Ggfls. Bestehende DIN-Normen sind grundsätzlich in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung Vertragsbestandteil.
Baustellenabfälle des AN sind arbeitstäglich zu entsorgen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Für jeden Schaden ist ein gesondertes Aufmaß anzufertigen und gesondert abzurechnen mit Angabe der Haltungsnummer, Station und Skizze mit der Lage in Örtlichkeit. Die Kosten dafür sind einzurechnen.
Lagepläne und sonstige Bestandspläne, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind werden vom AG zur Verfügung gestellt.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Die Anerkennung aller evtl. erforderlicher Zulagen
erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit der
Bauleitung.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Bei Benutzung von Kanalanlagen sowie Arbeiten in und an Kanalisationsanlagen sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Insbesondere wird auf die DGUV Vorschrift 22 „Abwassertechnische Anlagen“ und das Arbeitsblatt DWA-A 199-2 „Dienst- und Betriebsanweisung für das Personal von Abwasseranlagen“ hingewiesen. Vor dem Schließen der Schächte sind die Auflagerflächen der Schachtabdeckung zu säubern. Es ist darauf zu achten, dass die Schachtdeckel fest aufliegen.
Zwecks Koordination mit dem Auftraggeber bzw. dem projektbegleitenden Ingenieurbüro müssen die Termine für die Kanalsanierungsarbeiten mindestens 3 Arbeitstage vorher beim AG angemeldet werden.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers hat an den Bauherrn und die PE Becker GmbH zu erfolgen.
Vorbemerkungen Kanalsanierung
Hinweis Rechnungen Hinweis Rechnungen
Die nachfolgenden beschriebenen Arbeiten zur Kanalsanierung sind jeweils in eigenständige Abrechnungsabschnitte geteilt. Daher sind für die jeweiligen Filialen getrennte Rechnungen aufzustellen.
Der Aufwand für die Erstellung der getrennten Rechnungen nach den o.a. Anforderungen wird nicht gesondert vergütet. Hierfür entstehender Aufwand ist in die EP einzurechnen.
Hinweis Rechnungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen
1 Ausschreibung von Tiefbauleistungen zu Kanalarbeiten
2 Bei der Ausführung der Tiefbauarbeiten sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, DGUV-Vorschriften, DGUV-Regeln, DGUV-Informationen, technischen Regelwerke sowie die anerkannten Regeln der Technik in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung zu beachten.
Die nachfolgend aufgeführten Vorschriften und Regelwerke sind nicht abschließend. Soweit in den genannten Vorschriften, Normen, Regelwerken und Richtlinien auf weitere Bestimmungen verwiesen wird, sind auch diese in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten, soweit sie für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägig sind.
Insbesondere sind zu beachten:
BaustellV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 38 – Bauarbeiten
DGUV Regel 103-003 – Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen
DGUV Regel 103-007 – Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume
DGUV Information 201-052 – Rohrleitungsbauarbeiten
DGUV Information 201-022 – Handlungsanleitung für die Arbeit mit provisorischen Rohrabsperrgeräten
DWA-M 162 – Baumstandorte, unterirdische Leitungen und Kanäle
DIN EN 13331 – Grabenverbaugeräte
DIN 1054 – Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau
DIN 4124 – Baugruben und Gräben; Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten
DIN EN 1610 – Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
DIN EN 12889 – Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
einschlägige DIN-/DIN-EN-Normen zu Rohrleitungsmaterialien, Verbindungssystemen, Formstücken und Zubehör
DIN V 4034-1 – Schächte aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen für Abwasserleitungen und -kanäle, Typ 1 und Typ 2, Teil 1
KrWG – Kreislaufwirtschaftsgesetz
MVAS – Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen
RAB – Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
RSA – Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
StVO – Straßenverkehrs-Ordnung
ZTVA-StB – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen
ZTVE-StB – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau
Ein Verzeichnis der einschlägigen Normen und Richtlinien im Kanalbau wird darüber hinaus vom Güteschutz Kanalbau, Bad Honnef, herausgegeben und fortlaufend aktualisiert. Die jeweils Aktuelle Fassung kann auf der Internetseite www.kanalbau.com in der Rubrik „Veröffentlichungen“ / „Infoschriften“ / „Technische Regeln“ eingesehen werden.
3 Forderung Güteschutz Kanalbau / Ersatzweise Fremdüberwachung
Der Auftragnehmer für den Bau, die Sanierung, Inspektion oder Reinigung von Entwässerungskanälen, -leitungen und -bauwerken muss die erforderliche Fachkunde, Leistungs-fähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen. Die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 9611) sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Auftragnehmer im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens der Gütegemein-schaft "Güteschutz Kanalbau" ist.
Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Dabei sind die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 9611) zu erfüllen.
zu beziehen bei: - Gütegemeinschaft "Güteschutz
Kanalbau", Postfach 13 69, 53583 Bad Honnef
- RAL-Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V.,
Siegburger Straße 39, 53757 St. Augustin
- DWA-Bundesgeschäftsstelle, Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef
Erf. Beurteilungsgruppe mindestens: D, I, R, S10.1,
S10.4, S15.1, S15.2, S27.1, S27.2, S27.3, S42.2 und .3
Für ausgeschriebene Leistungen für die grabenlose Sanierung wird für das Schlauchrelining das entsprechende RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" des angebotenen Schlauchliners verlangt.
4 Beweissicherung
Dem Auftragnehmer wird empfohlen, vor Beginn der Baumaßnahme eine durchgängige Bestandsaufnahme des vorhandenen Zustandes der Trasse und der Umgebung (Gebäude, Mauern, Einfriedungen, Wegbefestigung u. ä.), - zweckmäßigerweise per Video -, durchzuführen. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.
5 Lager- und Arbeitsplätze
Lager- und Arbeitsflächen stehen in den öffentlichen Verkehrsflächen bzw. Wegegrundstücken nur in begrenzter Form zur Verfügung.
Die Baustelle ist in ihrer Ausdehnung so klein wie möglich zu halten.
Soweit außerhalb des Baubereichs Lager- und Arbeitsplätze erforderlich werden, hat der Auftragnehmer diese in eigener Zuständigkeit zu beschaffen und während der gesamten Bauzeit vorzuhalten. Sollten Privatgrundstücke in Anspruch Genommen werden, so hat der Auftragnehmer die Kosten
hierfür zu tragen.
Bei unerlaubter Benutzung privateigener Grundstücke behält Sich der Auftraggeber vor, die daraus entstehenden Kosten für angerichtete Schäden von der Schlussrechnung abzuziehen.
6 Mitteilung des Ausführungsbeginns
Der Ausführungsbeginn sämtlicher Bauleistungen aufgrund dieses Vertrages sind dem Auftraggeber mindestens 3 Arbeitstage vor Beginn der Ausführung mitzuteilen, damit z. B. Tiefbau- und Rohrnetzverlegearbeiten koordiniert und dadurch Wartezeiten auf der Baustelle vermieden werden können.
Unterbrechungen und die Fertigstellung sind unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
7 Verkehrssicherung
Die Verkehrssicherungspflicht des gesamten Arbeitsbereiches sowie die Kennzeichnung und die Beschilderung obliegen dem Auftragnehmer. Dem Auftraggeber ist nach Auftragsvergabe und vor Arbeitsbeginn eine für die Sicherung von Arbeitsstellen verantwortliche Person zu benennen. Eine Qualifikation der benannten verantwortlichen Person gemäß MVAS ist nachzuweisen.
Die Sicherung im öffentlichen Verkehrsbereich richtet sich nach der StVO, den RSA, den ZTV-SA sowie nach den behördlichen Auflagen. Vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, hat der Auftragnehmer eine vorherige Absprache mit den örtlichen Straßenverkehrsämtern und Polizeidienststellen zu treffen sowie eine verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Behörde einzuholen. Der erforderliche Antrag einschl. Lageplan ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist einzurechnen.
An der Baustelle ist ein Hinweis mit Anschrift und Telefonnummer des Auftragnehmers anzubringen. Zugänge und Einfahrten von Anliegern sind soweit wie möglich freizuhalten. Behinderungen sind mit den Anliegern abzustimmen.
Die Kosten für verkehrslenkende Maßnahmen, Absperrungen und Beleuchtung der Baustelle bei Tag und Nacht werden über die Pauschale der Pos. 1.1.10, bzw. über die Pos. 2.1.10 vergütet.
8 Kanalsanierung mittels Schlauchliner
Für alle Verfahrenschritte bei der Linersanierung sind die in den jeweiligen DIBt-Zulassungen vorgegebenen Arbeitsweisen einzuhalten und vom Auftragnehmer lückenlos zu dokumentieren. Es dürfen nur die Trägermaterialien und Harzsysteme verwendet werden, die in der DIBt-Zulassung aufgeführt sind.
Zugelassene Harze
Als Standardharze dürfen nur abwasserbeständige und feuchtigkeitsunempfindliche, warm- oder lichthärtende Harzsysteme, wie ungesättigte Polyesterharze (UP) auf Basis Isophtalsäure/Neopentylglykol (ISO-NPG), gem. DIN 16945 und 16946, Teil 2, Typ 1140 mit Formeigenschaften gem. DIN 18820, Teil 1, Gruppe 3 zur Anwendung kommen.
Es ist dem Auftragnehmer überlassen, auch hochwertigere Harze, wie z.B. Vinylester- oder Epoxidharze, einzusetzen. Der Einsatz dieser Harze bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Auftraggebers.
Für Anschlussleitungen sind sowohl Epoxid- als auch Silikatharzsysteme mit DIBt-Zulassung einzusetzen und in der "Erklärung zum Schlauchlinereinsatz" zu benennen.
Härtungssysteme
Gemäß den Vorschriften und Angaben des Harzlieferanten sind nur Härtungssysteme und Zuschlagstoffe zugelassen, die auf die Gesamtrezeptur abgestimmt sind.
Zugelassene Trägermaterialien
Es dürfen nur für das Abwasser geeignete, korrosionsbeständige Materialien, wie z.B. Polyesternadelfilz, E-CR/Advantex-Glasgewebe oder mindestens gleichwertige, eingebaut werden. Es dürfen nur Schlauchträger eingebaut werden, die aus einem Stück gefertigt sind. Zusammengeklebte, genähte oder sonst wie radial oder tangential miteinander verbundene Schlauchträger dürfen nicht eingebaut werden.
Imprägnierung des Trägermaterials
Die Imprägnierung der Trägermaterialien hat gem. DIBt-Zulassung bzw. Verfahrenshandbuch in speziellen Fahrzeugen unter konstanten Bedingungen sowie unter Vakuumziehen erfolgen. Die Temperatur des Harzsystems ist zu messen und zu protokollieren.
Eine Auslegung bzw. Imprägnierung auf der Straße oder sonstigen Flächen wird nicht zugelassen.
Lagerung und Einbau der Liner
Die mit Kunstharz imprägnierten Schläuche sind vor Ihrem Einbau sachgerecht zu lagern und zu schützen.
Beim Schlaucheinbau ist auf eine schlauchschonende Einbringtechnik zu achten, so z. B. Beim Einziehen des Schlauchträgers auf eine einstellbare Zugbegrenzung der Winde oder beim Inversieren auf entsprechende Einführungshilfen. Ablagerungen, vorstehende Scherben und Stutzen, also alle Hindernisse, die den Schlauchträger beschädigen könnten, sind im Vorfeld zu beseitigen.
Beim Vorhandensein von Bögen, Dimensionswechsel etc. ist im Sanierungsabschnitt die Gefahr möglicher Faltenbildung zu prüfen und ggf. zu beseitigen bzw. nach Absprache mit der Bauleitung auszuschließen.
Geprüfte statische Berechnung
Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine geprüfte statische Berechnung für das Schlauchlining gem. ATV-Merkblatt M 127, Teil 2, vorzulegen. Folgende Parameter müssen berücksichtigt werden:
- Altrohrzustand Anschlussleitungen = II
- Tiefe bis ca. 3,00 m
- Statische Kenndaten gem. Vorgaben im LV
- Ausgehärtete Mindestwandstärke gem. DIN EN ISO 11296-4
Der AG behält sich vor, diese zusätzlich von einem externen Fachbüro prüfen zu lassen.
Probestücke
Im Rahmen der Fremdüberwachung sind aus jedem Aushärtungsabschnitt nach Angabe und im Beisein des Auftraggebers Linersegmente herauszuschneiden um die erzielten Materialkenndaten zu ermitteln. Die ermittelten Kenndaten werden mit den Werten aus der geprüften Statik Verglichen. Ein sogenanntes "Nachtempern" der Proben wird nicht zugelassen. Die Abrechnung dieser Prüfungen erfolgt in einer gesonderten Position des Leistungsverzeichnisses. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Einbau des Schlauchträgers Proben zu entnehmen, um den Harztyp feststellen zu lassen.
Materialprüfungen
Folgende Prüfungen sind für jeden Aushärteabschnitt vorgeschrieben:
- Prüfung der Biegefestigkeit, Ermittlung des Biege-E-Moduls im "3-Punkt-Biegeversuch" nach DIN EN ISO 178
- Prüfung der Wasserdichtheit des Laminates bei -0,5 bar Unterdruck und einseitiger Wasserauflast in Anlehnung an DIN EN 1610
- Ermittlung der Wandstärke des ausgehärteten Probestückes
Statische Kenndaten
Das eingebaute Linermaterial muss nachstehende
Mindestkenndaten aufweisen:
Synthesefaserfilze
Kurzzeit-E-Modul: 2.850 N/mm2
Langzeit-E-Modul 1.425 N/mm2
Kurzzeit-Biegefestigkeit 40 N/mm2
Langzeit-Biegefestigkeit 20 N/mm2
Abminderungsfaktor 2,0
Textilglasmaterial
Kurzzeit-E-Modul: 8.500 N/mm2
Langzeit-E-Modul 5.315 N/mm2
Kurzzeit-Biegefestigkeit 200 N/mm2
Langzeit-Biegefestigkeit 125 N/mm2
Abminderungsfaktor 1,6
Sollten diese Vorgaben erheblich von den in der DIBt-Zulassung aufgeführten statischen Vorgaben abweichen, so können in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dem bauleitenden Ingenieurbüro die Vorgaben der DIBt-Zulassung zu Grunde gelegt werden.
Nichterreichen der statischen Kenndaten und Vorgaben Sollten die vorgegebenen Kenndaten oder die Dichtheit des Laminates nicht erreicht werden, so werden aus dem ausgehärteten Liner weitere Probestücke mit geeigneten Geräten herausgeschnitten und abermals beprobt. Die Stellen, an denen die Proben herausgeschnitten werden, gibt allein der AG vor. Alle anfallenden Kosten der zusätzlichen Beprobung und das fachgerechte Verschließen der Probenahmestelle mit Epoxid-Harz gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Dichtheitsprüfung
Eine Dichtheitsprüfung der ausgekleideten Leitungen ist in Anlehnung an DIN EN 1610 mit Wasser- oder Luftdruck auszuführen.
Dokumentation
Der gesamte Ablauf der Linersanierung ist gem. DIBt-Zulassung bzw. ISO-Zertifizierung zu dokumentieren und dem Auftraggeber in Form von aussagefähigen Arbeitsprotokollen vorzulegen. Aus diesen Protokollen müssen die einzelnen Arbeitsschritte und der zeitliche Ablauf der Sanierung zu ersehen sein.
9 Erklärung zum Schlauchlinereinsatz
Bei der Ausführung der im Angebot angefragten Schlauchlinerarbeiten sollen die Erläuterungen beigefügten werden.
Durch seine rechtsverbindliche Unterschrift bestätigt der Bieter, dass die Schlauchlinerarbeiten gemäß der DIBt-Zulassung sowie dem Verfahrenshandbuch ausgeführt und die darin aufgeführten Materialien eingebaut werden.
Die Angaben zum Schlauchlinereinsatz sind zur Wertung des Angebotes zwingend erforderlich. Bei nicht ausgefüllter bzw. unzureichend ausgefüllter Erklärung kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
01 Kanalsanierung in geschlossener Bauweise
01
Kanalsanierung in geschlossener Bauweise
01.01 Voruntersuchung
01.01
Voruntersuchung
01.02 Baustelleneinrichtung
01.02
Baustelleneinrichtung
01.03 Allgemein und Verkehrssicherung
01.03
Allgemein und Verkehrssicherung
01.04 Kanalreinigung
01.04
Kanalreinigung
01.05 Robotersanierung
01.05
Robotersanierung
01.06 Schachtsanierung
01.06
Schachtsanierung
01.07 Optische Inspektion / Dokumentation
01.07
Optische Inspektion / Dokumentation
01.08 Arbeiten gegen Nachweis für die geschlossene Bauweise
01.08
Arbeiten gegen Nachweis für die geschlossene Bauweise
02 Kanalsanierung in offener Bauweise
02
Kanalsanierung in offener Bauweise
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Allgemein und Verkehrssicherung
02.02
Allgemein und Verkehrssicherung
02.03 Erd- und Oberflächenarbeiten
02.03
Erd- und Oberflächenarbeiten
02.04 Kanalbauarbeiten
02.04
Kanalbauarbeiten
02.05 Sonstige Leistungen im Kanalbau
02.05
Sonstige Leistungen im Kanalbau
02.06 Kanalsanierung im Gebäude
02.06
Kanalsanierung im Gebäude
02.07 Arbeiten gegen Nachweis für die offene Bauweise
02.07
Arbeiten gegen Nachweis für die offene Bauweise