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Net total EUR
- 2441.11 - L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Objekt: THW OV Kaltenkirchen
Kaltenkirchen, THW Neubau OV
Gewerk: VOB DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Malerarbeiten
Bieter:
( Firmenstempel )
Bauherrenvertreter: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postfach 1269, 24011 Kiel
- 2441.11 -
Bauwerk Neubau THW- Ortsverbandsgebäude (OV)
mit KFZ-Halle
Allgemeine Beschreibung:
Bauvorhaben
Neubau THW-Ortsverbandsgebäude mit KFZ-Halle
Ort + Lage:
Die Baustelle befindet sich in der
Süderstraße 4
24568 Kaltenkirchen
Das Grundstück des THW -OV befindet sich in einem Gewerbegebiet östlich zwischen der A7 und nördlich von Henstedt-Ulzburg.
Das Grundstück ist derzeit nicht bebaut. Es gibt jedoch angrenzende Bebauung auf den Nachbargrundstücken.
Östlich von Grundstück befindet sich das Neubaugebäude
von Feuerwehr Kaltenkirchen.
Erschließung:
Die Baustelle befindet sich auf einem bundeseigenen Gelände
und wird mit Bauzaun umzäunt..
Die Baustelle ist über eine asphaltierte Zufahrtsstraße vom öffentlichen Straßenraum (Süderstraße) aus zugänglich.
Die Süderstraße endet an Verkehrsinsel in einem Wohngebiet mit Parkanlage.
Die Arbeiten sind während der üblichen Arbeitszeit Montags bis
Freitags zwischen 7.00 und 18.00 Uhr durchzuführen.
OV= Ortverbandsgebäude:
Geplant ist ein 2-geschossiger Neubau mit Pult- und Grün Dach.
Das Gebäude ist nicht unterkellert. Die Sohle und die
Geschossdecke wird aus Stahlbeton ausgeführt.
Das Außenmauerwerk wird aus 2-schaligem Verblendmauerwerk sowie das Innenmauerwerk aus KS-/Porenbeton-Mauerwerk hergestellt.
Die Verblendfassade wird mit zwei unterschiedlichen Farbtönen (rot + anthrazit) geschossweise ausgebildet.
Die ca. 7,5°-geneigten Pultdachkonstruktion besteht aus
Nadelholz und wird mit einer Grün Dach aus Metall-Stehfalzabdeckung eingedeckt.
Gebäudeabmessungen:
Rechteckiger Baukörper:
Länge: ca. 27,36 m
Breite: ca. 12,11 m
Traufen Höhe: ca. ca. 6,24 m
Firsthöhe: ca. ca. 7,89 m
Pultdach, Neigung ca. 7,80°
Höhe OKFF Geschoßhöhen: lichte Höhen (OKR- UKD):
Erdgeschoss: 0,00; 3,46 m 3,09 m
Obergeschoss: + 3,08; ca. 2,50 m bis 4,25 m
KFZ-Halle
KFZ-Halle wird als Stahlskelettkonstruktion mit vorgehängter Metallfassade auf Metallunterkonstruktion erstellt.
Dach wird als Pultdach mit einer Metall-Stehfalzeindeckung ausgeführt. Es erhält eine Dachbegrünung und eine Photovoltaik-Anlage.
Gründung erfolgt mit Streifen-und Einzelfundamenten. Gebäude wird auf eine Sohlplatte mit Arbeitsgrube aus WU-Beton aufgestellt.
Rechteckiger Baukörper mit Schleppdach:
Länge: ca. 39,91 m +19,01 m Schleppdach
Breite: ca. 19,01 m + 8,95 m Schleppdach
Traufen Höhe: ca. ca. 4,39 m
Firsthöhe: ca. ca. 6,06 m
Pultdach, Neigung ca. 5°
Bauwerk
Allgemeine Vorbemerkungen zur Baustelle Eine Bestandsaufnahme ist vor Beginn der Bauarbeiten mit dem AG vorzunehmen und zu dokumentieren. Der AN erzeugt die zugehörige pdf und die Fotos.
Zu- und Abfahrt erfolgt von der Straße Süderstrasse.
Die Zufahrt ist ständig frei zu halten und ggfs. bei Verunreinigung sofort zu reinigen.
Zufahrt- und Abfahrt und abstellen Fahrzeugen auf Parkplatz von Nachbargrundstück Feuerwehr KaKi ist nicht erlaubt.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse bei der Baustelleneinrichtung können nur in Absprache mit der örtlichen Bauleitung Plätze und Räume zur Materiallagerung genutzt werden.
Baustrom und Bauwasser stehen bauseits zur Verfügung.
Baustrom- und -Wasserverbrauchsmengen werden bei Schlusszahlung in Abzug gebracht. (als Umlagen in der Höhe von 0,5 % der Abrechnungssumme.)
Das Vorhalten von Baustellenleuchten und Verlängerungskabel
von der Entnahmestelle zur Einsatzstelle ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Bautagesberichte sind arbeitstäglich zu führen und der Bauleitung unaufgefordert spätestens jeweils zum Wochenende zu übergeben/ zu faxen/ zu mailen.
Ein Bauschild ist vorgesehen. Firmeneigene Bauschilder können ebenfalls in Absprache mit der Bauleitung angebracht werden.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse zu informieren.
Kommt der AN der Verpflichtung zur Schuttbeseitigung nicht nach, so wird diese auf Kosten des AN von der Bauleitung veranlasst.
Die Kosten werden nach Ankündigung bei andauernder Missachtung bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Der Auftragnehmer hat an Baustellenbesprechungen, die vom Auftraggeber wöchentlich angesetzt werden, teilzunehmen.
Der Bieter hat die Möglichkeit vor Angebotsabgabe die Baustelle örtlich zu besichtigen. Es wird empfohlen, von der Möglichkeit dieser Besichtigung Gebrauch zu machen, da Kosten für evtl. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht berücksichtigt werden können.
Auf Verlangen des AG's sind Musterstücke, Probesteine, Prüfzeugnisse oder Qualitätsnachweise kostenfrei vorzulegen.
Vom Bauherrn wird eine Baustellenordnung erlassen. Der Bauherr bestellt nach der Baustellenverordnung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, seinen Anweisungen sind Folge zu leisten. Dieser erstellt einen Si-Ge-Plan der für alle am Bau beteiligten verbindlich wird!
Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach Plan Lage und ggf. örtlichem Aufmaß (Einzelaufmaß und Summenaufmaß). Die Aufmaße sind als Tabellen und zusätzlichen Zeichnungen vollständig und eindeutig zu erstellen.
Winterbaumaßnahme:
Sämtliche Rohbauarbeiten sind bei Außentemperaturen
bis -5°C zu berücksichtigen und bei Einsatzplanung zu beachten. Zusätzlich Schutzmaßnahme werden gesondert vergütet.
BlowerDoor-Test:
Das Gebäude erhält Druckdifferenzausgleichsmessung (BlowerDoor Test). Es ist die Sorgfalt bei Abdichtung in der Luftdichtungsebene gem. DIN 4108-7 zu beachten. Zum Blower-Door-Test hat der AN einen Mitarbeiter für den eigentlichen Test beizustellen.
Dokumentation nach Fertigstellung der Arbeiten
Nach Fertigstellung der Arbeiten sind folgende
Unterlagen als Dokumentation (3- fach in Ordnern
abgeheftet + CD) vorzulegen :
- Fachunternehmererklärung
- Genehmigungsbescheide
- Prüfberichte (z.B.für Beton usw.)
- Auflistung der verwendeten Materialien mit
Herstellerangaben und Produktbeschreibungen
- Erforderliche Nachweise für Bodenverdichtung
usw.
6.Ausführungsfrist: Siehe Anlage, gem. Vertragsfristen
Allgemeine Vorbemerkungen zur Baustelle
01 Deckenanstrich
01
Deckenanstrich
01.01 Trockenbau Neu TRH
01.01
Trockenbau Neu TRH
01.02 Betondecke
01.02
Betondecke
02 Wandanstrich
02
Wandanstrich
02.01 Wandanstriche Putz neu
02.01
Wandanstriche Putz neu
02.02 Wandanstrich KS KFZ-Halle
02.02
Wandanstrich KS KFZ-Halle
02.03 Wandanstrich Trockenbau
02.03
Wandanstrich Trockenbau
02.04 Versiegelung Wand
02.04
Versiegelung Wand
02.05 Zulage
02.05
Zulage
03 Lackierarbeiten
03
Lackierarbeiten
03.01 Türen Stückzahl
03.01
Türen Stückzahl
03.02 Rohrleitungen
03.02
Rohrleitungen
04 Tapezierarbeiten
04
Tapezierarbeiten
04.01 Glasfaser Wand Flur + TRH
04.01
Glasfaser Wand Flur + TRH
04.02 Glasfase Decke Flur + TRH
04.02
Glasfase Decke Flur + TRH
05 Bodenbeschichtung - OV- Gebäude
05
Bodenbeschichtung - OV- Gebäude
05.01 Vorbereitung
05.01
Vorbereitung
05.02 Beschichtung
05.02
Beschichtung
05.03 Nachbereitung
05.03
Nachbereitung
06 Bodenbeschichtung - KFZ-Halle
06
Bodenbeschichtung - KFZ-Halle
06.01 PUR 2-K Beschichtung
06.01
PUR 2-K Beschichtung
06.02 Sonstiges
06.02
Sonstiges
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
07.01 Stundenlohnarbeiten
07.01
Stundenlohnarbeiten
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