Kampfmittel
Kalk. Weilheim SPT
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-II- ZTV Kampfmittelerkundung -II- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Kampfmittelerkundung Für das Baufeld ist eine Kampfmittelerkundung bis auf die kampfmittelrelevante Tiefe (ca. 6 m von Oberkante Gelände) durchzuführen. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung, -vorhaltung und -räumung werden nicht gesondert vergütet und sind in die Leistungspositionen einzurechnen. 1. DEFINITIONEN Verantwortlicher vor Ort: Die Anforderung und die Aufgaben an den Verantwortlichen vor Ort sind der Ausführungsplanung Kampfmittel zu entnehmen. Bautagesberichte: Bautagesbericht und Berichte zur Überwachung von Aushubarbeiten sind jeweils wöchentlich zur Prüfung und Anerkennung bei der örtlichen BÜ vorzulegen. Verspätete vorgelegte oder nicht unterzeichnete Berichte seitens der örtlichen BÜ werden als Abrechnungsgrundlage nicht anerkannt. Nachunternehmerliste: Die Liste umfasst eine tabellarische Zusammenfassung aller eingesetzten Nachunternehmer mit Adresse, Ansprechpartner, Führungskräften und Angaben zur Berufsgenossenschaft. 2. AUSFÜHRUNG Beachtung der Arbeitshilfe Kampfmittelräumung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern. Vorgaben der Berufsgenossenschaft (BGI 833, BGR 114 usw.) Bautagesberichte: Die Übergabe durch den AN erfolgt wöchentlich, spätestens am letzten Arbeitstag der entsprechenden Arbeitswoche. Betriebsanweisung: Übergabe durch den AN erfolgt spätestens eine Woche vor Aufnahme der Arbeiten. Gefährdungsbeurteilung: Übergabe durch den AN erfolgt spätestens eine Woche vor Aufnahme der Arbeiten. A+S-Plan für Kampfmittel: Übergabe durch den AN erfolgt spätestens eine Woche vor Aufnahme der Arbeiten. 3. NEBENLEISTUNGEN Nachweis der Qualifikation der ausführenden Firma. Nachweis der Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte. Organigramm mit Benennung des Gesamtverantwortlichen. Nachweis über die Meldung der Arbeiten bei dem örtlichen Kampfmittelräumdienst. Schriftlicher Nachweis über die Unterweisung der eingesetzten Fachkräfte. Erstellen und Liefern von Bautagesberichten. Stellen einer Bauleitung und eines Verantwortlichen vor Ort. Teilnahme des Verantwortlichen vor Ort in den regelmäßigen Baubesprechungen, sowie an außergewöhnlichen Baustellenbegehungen mit Behörden, Berufsgenossenschaft, Sicherheitskoordinator usw. Liefern einer Auflistung über sämtliche Nachunternehmer. Der Auftragnehmer muss auf der Baustelle die für seine Gerätschaften erforderlichen Wasser- und Stromanschlüsse installieren, sofern hierfür keine eigenen Positionen ausgeschrieben sind. Die entsprechenden Verhandlungen und Beantragungen mit den jeweiligen Energieversorgern sind eigenständig vom Auftragnehmer zu führen. Der AG stellt Anschlussmöglichkeiten für Strom zur Verfügung. Die Verbrauchskosten für Strom, aber auch für Wasser, werden durch den AG/BH übernommen. Die Lage vom bauseitigen Stromanschlusspunkt kann der Skizze aus den ZTV "Allgemeine Baustelleneinrichtung" entnommen werden.
-II- ZTV Kampfmittelerkundung
02 Kampfmittelerkundung
02
Kampfmittelerkundung
02.01 Kampfmittelerkundung Baugrubensicherung Durchführung einer Kampfmittelerkundung nach Wahl des Bieters im gesamten Bereich der Spundwand- und Pfahlwandtrasse auf die kampfmittelrelevante Tiefe (ca. 6 m von Oberkante Gelände). Die Länge des Untersuchungsbereiches beträgt ca. 270 m. Art des angebotenen Verfahrens: (vom Bieter anzugeben) Vor Beginn der Bohr- und Rüttelarbeiten muss die Kampfmittelfreiheit durch einen nach Paragraph 7 und 20 des Sprengstoffgesetzes anerkannten Sachverständigen schriftlich bestätigt werden einschließlich Dokumentation. Diese Bestätigung/Dokumentation ist dem Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung zu übergeben.
02.01
Kampfmittelerkundung Baugrubensicherung
1.00
psch
02.02 Kampfmittelerkundung Dichtsohle Durchführung einer Kampfmittelerkundung nach Wahl des Bieters im gesamten Bereich der durch den AN herzustellenden Dichtsohle auf die kampfmittelrelevante Tiefe (ca. 6 m von Oberkante Gelände). Fläche der Dichtsohle ca. 2.250 m2. Vor Beginn der Einbring- und Aushubarbeiten muss die Kampfmittelfreiheit durch einen nach Paragraph 7 und 20 des Sprengstoffgesetzes anerkannten Sachverständigen schriftlich bestätigt werden einschließlich Dokumentation. Diese Bestätigung/Dokumentation ist dem Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung zu übergeben.
02.02
Kampfmittelerkundung Dichtsohle
1.00
psch
02.03 Kampfmittelerkundung Wasserhaltung - Versickerungsbereich Durchführung einer Kampfmittelerkundung nach Wahl des Bieters im gesamten Bereich der möglichen Versickerungsfläche auf die kampfmittelrelevante Tiefe (ca. 6 m von Oberkante Gelände). Die Fläche des Untersuchungsbereiches in Summe beträgt ca. 100 m2 (drei getrennte Flächen mit ca. 55 m2 bzw. 2 x 20 m2 pro Fläche). Vor Beginn der Bohrarbeiten muss die Kampfmittelfreiheit durch einen nach Paragraph 7 und 20 des Sprengstoffgesetztes anerkannten Sachverständigen schriftlich bestätigt werden einschließlich Dokumentation. Diese Bestätigung/Dokumentation ist dem AG in zweifacher Ausfertigung zu übergeben.
02.03
Kampfmittelerkundung Wasserhaltung - Versickerungsbereich
1.00
psch
02.04 Kampfmittelerkundung Aushubbereich Durchführung einer Kampfmittelerkundung nach Wahl des Bieters im gesamten Bereich des Baugrubenaushubs innerhalb des Baugrubenverbaus auf die kampfmittelrelevante Tiefe (ca. 6 m von Oberkante Gelände). Fläche der Baugrube: ca. 2.250 m2 Vor Beginn der Bohr- und Aushubarbeiten muss die Kampfmittelfreiheit durch einen nach Paragraph 7 und 20 des Sprengstoffgesetztes anerkannten Sachverständigen schriftlich bestätigt werden einschließlich Dokumentation. Diese Bestätigung/Dokumentation ist dem Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung zu übergeben.
02.04
Kampfmittelerkundung Aushubbereich
1.00
psch
02.05 Überwachung von Aushubarbeiten Überwachung von Aushubarbeiten lokaler Verdachtspunkte bzw. -flächen durch Munitionsfachkraft mit Befähigungsschein. Erforderliches Gerät, Kfz, km-Geld, Auslösen usw. sind einzurechnen.
02.05
Überwachung von Aushubarbeiten
O
5.00
d
02.06 Kampfmittelerkundung Wasserhaltung - Förderbrunnen u. GW-Pegel Durchführung einer Kampfmittelerkundung nach Wahl des Bieters im gesamten Bereich der möglichen Anordnung (nach Planung WH durch AN) der Förderbrunnen auf die kampfmittelrelevante Tiefe (ca. 6 m von Oberkante Gelände). Die Untersuchungspunkte betragen nach WH-Konzept insgesamt 6 Stück. Davon ca. 4 Stück Förderbrunnen im Arbeitsraum und ca. 2 Stück GW-Messpegel. Art des angebotenen Verfahrens: (vom Bieter anzugeben) Vor Beginn der Bohrarbeiten muss die Kampfmittelfreiheit durch einen nach Paragraph 7 und 20 des Sprengstoffgesetztes anerkannten Sachverständigen schriftlich bestätigt werden einschließlich Dokumentation. Diese Bestätigung/Dokumentation ist dem AG in zweifacher Ausfertigung zu übergeben.
02.06
Kampfmittelerkundung Wasserhaltung - Förderbrunnen u. GW-Pegel
1.00
psch
02.07 Bergungsgruben bis 1,25 m Tiefe Herstellen von Bergungsgruben bis 1,25 m Tiefe einschließlich der erforderlichen Erd-, Verbau- und Wiederverfüllungsarbeiten zur Feststellung bzw. Räumung von Kampfmitteln.
02.07
Bergungsgruben bis 1,25 m Tiefe
O
3.00
St
02.08 Bergungsgruben bis 2 m Tiefe Herstellen von Bergungsgruben bis 2 m Tiefe einschließlich der erforderlichen Erd-, Verbau- und Wiederverfüllungsarbeiten zur Feststellung bzw. Räumung von Kampfmitteln.
02.08
Bergungsgruben bis 2 m Tiefe
O
2.00
St