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Baubeschreibung Baubeschreibung
Vorhabenträger
der Maßnahme "Reutlingen Hauptsammler Ost-BA2" ist die Stadtentwässerung Reutlingen:
Stadtentwässerung Reutlingen
Ein Eigenbetrieb der Stadt Reutlingen
Marktplatz 22
72764 Reutlingen
Veranlassung und Zweck des Vorhabens
Der Hauptsammler Ost, Bauabschnitt 2 dient der Sicherstellung der Entwässerung des gesamten Oststadtbereiches, der Wohngebiete "Unter Achalm" und des Industriegebietes "In Laisen". Die Herstellung des Hauptsammlers Ost ermöglicht die Neuordnung der Entwässerung der o.g. Einzugsgebiete.
Nach Fertigstellung der Anschlussbereiche "Oststadt (ca. 215 ha.) und "Am Heilbrunnen / In Laisen" (ca. 165 ha.) sind am Beginn der Trasse des Hauptsammlers Ost im Kreuzungsbereich der Bismarckstraße/ Bahnhofstraße somit ca. 380 ha Einzugsgebietsfläche angeschlossen.
Nach Querung des DB-Geländes werden noch weitere ca. 58 ha angeschlossen. Somit werden 438 ha Einzugsfläche über den Hauptsammler Ost entwässert.
Kalkulationshinweis
Sämtliche Angaben in der Baubeschreibung und die daraus resultierenden Leistungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Beschreibung der Maßnahme
Im Zuge des Projektes Hauptsammler Ost - Bauabschnitt 2 wird mittels eines Vortriebes (geschlossene Verlegung eines Rohres) der neue Hauptsammler unterirdisch von der Kreuzung Bismarckstraße/Bahnhofstraße bis zur Emil-Adolff-Straße aufgefahren.
Dabei wird die Gleisanlage vor dem Reutlinger Bahnhof gequert. Anschließend beginnt eine Kurvenfahrt des Vortriebes vor dem ehemaligem Hauptzollamt in Richtung des GER-Areals in der Burkhardt+Weber-Straße. Im Zufahrtsbereich des GER-Areals befindet sich die erste Zielgrube. Nach der Einfahrt in die Zielgrube wird die Vortriebsmaschine geborgen und umgesetzt in die Startgrube 2. Die Startgrube 2 befindet sich in der Sankt-Peter-Straße in der Nähe der Aussegungshalle. Aus der Startgrube 2 werden zwei Vortriebe ausgeführt. Der erste Vortrieb erfolgt durch die Sankt-Peter-Straße in Richtung der Zielgrube 1 im GER-Areal. Nach Erreichung der Zielgrube 1 wird die Maschine erneut geborgen und in der Startgrube 2 in Richtung der Zielgrube 2 in der Emil-Adolff-Straße ausgerichtet. Die Zielgrube 2 befindet sich am Ende des Hangbereichs des Bürgerspitals in der Emil-Adolff-Straße.
Die Länge der Vortriebsstrecke (DN3000/DA3600) beläuft sich insgesamt auf 825 m.
Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten durchführen zu können sind Schachtbauwerke notwendig. Die Schachtbauwerke sind in bestimmten Mindestabständen zueinander anzuordnen. Für den Hauptsammler Ost werden 10 Schachtbauwerke hergestellt. Die Schachtbauwerke werden als Sonderschachtbauwerke in Ortbetonbauweiße hergestellt, da die Größe der Bauwerke für den gängigen Kanalbau zu groß ist. Die Ortbetonschachtbauwerke werden zum einen in den Start- und Zielgruben hergestellt. Die Anformschächte, welche seitlich nachträglich an den Hauptsammler angebaut werden, werden ebenfalls in Ortbetonbauweise hergestellt. Die Schachtbauwerke werden bis zu ca. 11 m tief.
Durch die geplante Herstellung einer neuen Trasse der Regional-Stadt-Bahn kommt es zu einer Überschneidung der Projektgebiete. In der Bahnhofstraße im Bereich der Bismarckstraße entsteht auf Höhe der geplanten Startgrube 1 des Hauptsammlers Ost BA2 eine Konfliktstelle zur Regional-Stadt-Bahn. Die Trassenführung der RSB sieht einen Korridor zwischen dem Oberleitungsmast 34-9a und der Startgrube 1 vor. Die Herstellung des Hauptsammlers Ost muss entsprechend terminlich vor dem Ausbau der Regional-Stadt-Bahn erfolgen.
Lage und Grundlagen
Die Baumaßnahme erfolgt in Reutlingen und besteht im Wesentlichem aus einer Vortriebstrasse, welche in 3 Strecken untergliedert ist. Für die Durchführung der Baumaßnahme stehen zwei Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung. Beide Baustelleneinrichtungsflächen sind im innerstädtischen Bereich und unterliegen Anforderungen an Lärm- und Erschütterungsschutz. Es ist Rücksicht auf die Anwohner und Anlieger zu nehmen. Um die verkehrstechnischen Belastungen gering zu halten, sind An- und Ablieferungszeitfenster außerhalb der üblichen stark frequentierten Hauptverkehrszeiten vorzusehen. Schädlicher Rückstau von den Baufeldern in den öffentlichen Verkehr sind nicht zulässig.
Der Betrieb der Baustelle soll zu den üblichen Arbeitstagen u. -zeiten erfolgen (Montags bis Freitags), 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Eine Ausnahme bildet das Auffahren der Vortriebsstrecken. Diese sind in einem 24/7 Betrieb in enger Abstimmung mit der öBÜ aufzufahren. Nicht direkt notwendige und lärmintensive Arbeiten für das Auffahren der Vortriebe, sind in die üblichen Arbeitszeiten einzutakten. Nur absolut notwendige Arbeiten sind im Nachtbetrieb auszuführen. Vorzugsweise sind leise Tätigkeiten nachts auszuführen, wie z.B. Vermessungen, Wartungen, etc..
Allgemeine Projektbeschreibung
Für die Umsetzung des Projektes sind die nachfolgenden wesentlichen Leistungen maßgebend.
Bauablauf
Der Ausschreibung beiliegende Bauablaufplan ist vom AN als Grundlage für die Bauabwicklung zu nutzen. Die Bauabwicklung ist nach Vergabe durch den AN entsprechend zu planen und beim AG zur Freigabe vorzulegen.
Der Bauablauf richtet sich nach den drei aufzufahrenden Vortriebsstrecken. Diese sind in der vorgegebenen Reinfolge aufzufahren:
1. Vortriebsstrecke 1
Startgrube 1 (Bahnhofstraße) bis Zielgrube 1 (GER-Areal)
2. Vortriebsstrecke 2
Startgrube 2 (Sankt-Peter-Straße) bis Zielgrube 1 (GER-Areal)
3. Vortriebsstrecke 3
Startgrube 2 (Sankt-Peter-Straße) bis Zielgrube 2 (Emil-Adolff-Straße)
Während des Auffahrens der Vortriebsstrecke 1 sind parallel die Vorbereitungen für das Auffahren der zweiten Vortriebsstrecke durchzuführen. Dabei sind die kritischen Verkehrszustände so kurz wie möglich zu halten. Bei der Vorbereitung der Vortriebsstrecke 2 wird die Herstellung des Verbaus von Anformschacht 2 und von Anformschacht 3 logistisch herausfordernd. Die Baugruben können nur über das GER-Areal angefahren werden, da eine Abfahrt aus der Sankt-Peter-Straße für Baufahrzeuge auf die Rommelsbacher Straße, Markusstraße oder Jakobstraße nicht möglich ist. Die Baugruben sind über das GER-Areal anzudienen. Dies gilt ebenfalls für die Herstellung der Schachtbauwerke in diesen Baugruben.
Nach der Fertigstellung der Vortriebsstrecke 1 erfolgt das Auffahren der Vortriebsstrecke 2. Während die Vortriebsstrecke 2 aufgefahren wird, sind die Vorbereitungen für die Vortriebsstrecke 3 durchzuführen. Mit der Herstellung des Verbaus und der notwendigen verkehrstechnischen Sicherung, erfolgt ein kritischer Eingriff in die Verkehrsführung in Reutlingen. Die Rommelsbacherstraße wird nur noch in eine Richtung befahren. Die Herstellung des Verbaus der Zielgrube 2 erfolgt kurz nach der Errichtung des Verbaus für Anformschacht 5. Für die Verbauarbeiten an Anformschacht 5 sind vorab Sparten in der Rommelsbacher Straße zu verlegen. Die Verlegung muss nach einander halbseitig erfolgen, da eine Vollsperrung der Rommelsbacher Straße nicht erfolgen kann. Diese Sparten haben keine Redundanz und können nur in der heizfreien Periode umverlegt werden. Durch die Arbeiten im Bereich der Zielgrube 2 wird die Emil-Adolff-Straße ebenfalls so stark eingeschränkt, dass hier auch nur noch ein einspuriger Betrieb möglich ist. Die notwendigen Spartenarbeiten vorab der Bautätigkeiten können ebenfalls nur in der heizfreien Periode erfolgen. Beide Straßen können aus dem Baufeld angefahren werden und von den Straßen kann in das Baufeld gefahren werden. In der Rommelsbacher Straße ist jedoch eine Abfahrt der Baufahrzeuge über die Gustav-Wagner-Straße vorgesehen.
Nachlaufend zu den Vortriebsarbeiten sind die Stahlbetonarbeiten für die Schachtbauwerke auszuführen, als auch die Anschlüsse des Hauptsammlers an diese neuen Bauwerke. Nachlaufend zu den Vortriebsstrecken erfolgt auch die Aufhängung der Fremdwasserleitung.
Nach der Fertigstellung aller Bauwerke und der Installation der Fremdwasserleitung über die gesamte Länge erfolgt der Anschluss an die bestehende Kanalisation in der Bismarckstraße über einen DN2800 Kanal, welcher in offener Bauweise verlegt wird. Als Abschluss dieses Kanals dient ein Bauwerk in der Bismarckstraße an das die Bestandskanalisation angeschlossen wird.
Nachfolgend erfolgen die sukzessiven Anschlüsse des einzuleitenden Schmutzwassers.
Sobald die Kanalverlegungen abgeschlossen sind, der Baugrubenverbau im oberen Bereich abgebrochen ist und die Erdarbeiten abgeschlossen sind, erfolgt als letztes die Straßen- und Parkplatzwiederherstellung. In diesem Zuge sind auch die Baustelleneinrichtungsflächen zurückzubauen.
Das vorgesehene Bauzeitfenster beginnt 05/2026 und endet 07/28.
Der Auftragnehmer (AN) hat unter Berücksichtigung der terminlichen Vorgaben einen verbindlichen Baufristenplan aufzustellen und spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung vorzulegen. Der Baufristenplan ist vom AN monatlich und bei wesentlichen Änderungen unverzüglich zu aktualisieren und erneut vorzulegen. Änderungen sind zu begründen und im Baufristenplan kenntlich zu machen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Vom Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator ("SiGeKo") werden ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan ("SiGe-Plan") und eine Baustellenordnung erstellt, welche von den beauftragten Firmen entsprechend umzusetzen sind.
Vor Baugebinn erfolgt eine Sicherheitseinweisung in den SiGePlan sowie in die Baustellenordnung, an der die verantwortlichen Personen der beauftragten Firmen teilnehmen müssen. Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Teilnahme an der Sicherheitseinweisung bestätigt ist.
Es ist von jeder beauftragten Firma (und ggf. unterbeauftragten Firmen) dem SiGeKo eine "Firmenselbstauskunft" nach vorgegebenem Blankett vorzulegen.
Die Vorankündigung wird nach Genehmigung des verbindlichen Bauzeitenplans sowie nach Vorliegen der Bauftragungen aller ausführenden Firmen vom SiGeK ausgefertigt und spätestens vierzehn Tage vor Baugebinn über den Auftraggeber an die zuständige Arbeitsschutzbehörde versandt.
Kampfmittel
Die Kampfmittelfreiheit ist durch den AN herzustellen. Kampfmitteluntersuchungen sind überal dort erforderlich, wo der Kampfmittelbeseitigungsdienst auf Grund seiner Recherchen eine Kampfmittelbelastung vermutet und sich die geplante Baumaßnahme im sogenannten Gefährdungsband bewegt (6m pauschal angenommene Eindringtiefe für Kampfmittel Bomben in den Erdboden, bezogen auf die Geländeoberkante von 1945). Für den Planungsraum besteht grundsätzlich ein diffuser Verdacht auf Kampfmittel im Baugrund. Bislang wurden entlang der Trasse verschiedene Sondierungen durchgeführt. Diese können jedoch nicht über die gesamte Trasse und für alle Bautätigkeiten die Kampfmittelfreiheit gewährleisten.
Die Kampfmittelbeseitigung ist eine Vor-Ort-Aufgabe des Regierungspräsidiums Stuttgart. Das dortige Referat 62 ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg. Rechtsgrundlage: Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums von Baden-Württemberg über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (VwVKampfmittelbeseitigungsdienst) vom 21.12.2006 - Az.:3-1115.8/227-Bekanntgemacht am 26.01.2007; (GABI. S. 16), neu erlassen und geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 31.08.2013 (GABI. S. 342).
Die Maßnahme zur Feststellung der Kampfmitetlfreiheit sind mit dem o.a. Referat und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst abzustimmen.
Die Durchführung vertikaler Kampfmittelsondierungen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung und ist vom AN vorlaufend zur Durchführung der Spezial-Tiefbauarbeiten vorzunehmen und entsprechend in der Bauablaufplanung zu berücksichtigen (einschl. entsprechender Sondierungs- u. Auswerte-Zeiträume des Kampfmittelbeseitigungsdienstes).
Der AN hat ein entsprechendes Konzept zur Herstellung der Kampfmittelfreiheit dem AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen und dieses gem. den Anmerkungen des Kampfmittelräumdienstes anzupassen.
Als Kalkulationsgrundlage für die Erstellung eines Konzeptes und der vorgesehenen Maßnahmen kann der Kampfmittelübersichtsplan genutzt werden. Dieser plant dient lediglich der Visualisierung bereits erfolgter Maßnahmen.
Für die Herstellung der Kampfmittelfreiheit wird gänzlich das Konzept des AN und die daraus abgeleiteten Maßnahmen verbindlich.
Die Vortriebstrasse unter der Gleisanlage gilt gem. der vorab durchgeführten Maßnahmen des AG als kampfmittelfrei. Eine Freigabebescheinigung liegt vor.
Erdarbeiten
Die notwendigen Erdarbeiten erfolgen bis in große Tiefen und bedingen entsprechendes Gerät. Es ist zu beachten, dass ab Grenztiefen Fels in verschiedenen Verwitterungsklassen vorhanden ist. Der meiste Aushub erfolgt unter beengten Verhältnissen in Baugruben oder schmalen Straßenbereichen. Für die Fahrtwege der Aushubmassen sind die vorhandenen Fahrregelungen zu beachten. Das meiste Material ist vom Aushubort zur Baustelleneinrichtungsfläche am Bahnhof zu transportieren.
Aus dem Vortrieb unter Spülförderung gefördertes Material darf erst nach einer entsprechenden Ausblutung weiter transportiert werden.
Verbau
Der Baugrubenverbau ist durch überschnittene Bohrpfähle herzustellen. Die Arbeiten erfolgen unter beengten Verhältnissen. Seitliches Bohrgut ist fortlaufend abzuziehen, sodass Schüttkegel nicht den angrenzenden Verkehr beeinträchtigen oder bis außerhalb des Baufeldes reichen.
Für tiefe Kanalgräben sind für den Grabenverbau eine geprüfte Statik vorzulegen und das vorgesehene Verbausystem mit Abgabe des Angebotes einzureichen.
Für Kanalgräben in üblicher Verlegetiefe ist ein Normverbau vorzusehen.
Vortrieb
Die Ausführungsreihenfolge und die Ausführungsrichtung der Vortriebe ist gemäß Amtsentwurf vorgegeben und so vom AN umzusetzen.
Die Ausführung der Vortriebsarbeiten hat gemäß ATV DIN 18319 VOB Teil C, der DIN EN 12889 und dem DWA-A 125 zu erfolgen. Weiterhin sind die Regelungen der Verordnung über Arbeiten unter Druckluft (DruckLV) und die Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten unter Druckluft (DGUV_201-061) zu beachten.
Vortriebsstrecke 1
Die Vortriebsstrecke 1 unterquert nach der Ausfahrt aus der Startbaugrube 1 (SG1) mit einer Geraden die Gleisanlage der DB-Strecke 4600 (DB-Flurstücke 584 und 584/13) vor dem Reutlinger Bahnhof. Anschließend wird in einem Rechtsbogen (R = 220m) das Gelände des ehemaligen Hauptzollamts und die Burkhardt-Weber-Straße unterquert. Nach dem Rechtsbogen geht die Tasse über einen Übergangsbogen/Gerade in einen Linksbogen (R = 380m) über, der bis zur Einfahrt in die Zielbaugrube 1 (ZG 1) südlich des GER-Areals beibehalten wird.
Bei Vortriebsstrecke 1 ist planmäßig die Durchfahrung von einem Verbaukasten (überschnittene Bohrpfahlwand) für den Anformschacht (AS1) vorgesehen.
Nach der Ausfahrt aus SG 1 wird ein Oberleitungsmast (34-9a) seitlich der Fundamentierung mit einem lichten Abstand von unter 5,0 m und einer Überdeckung zwischen Rohrscheitel und UK-Mastfundament von etwa 3,4 m passiert. Unter Zugrundelegung einer durchgeführten Setzungsberechnung werden planmäßig keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen vorgesehen. Es erfolgt ein bauherrenseitiges Monitoring des Fundamentes, des Mastes und der Gleisanlage. Das Vortriebskonzept des AN ist auf darauf abzustimmen.
Vortriebsstrecke 2
Die Vortriebsstrecke 2 wird von einer Doppelpressgrube/Startgrube 2 (SG2) in der Sankt-Peter-Straße in Richtung der ZG 1 aufgefahren.
Nach einer Geraden geht dieser Vortrieb in einen moderaten Rechtsbogen (R = 1000 m) über. Vor der Einfahrt in die ZG1 geht der Rechtsbogen in eine Gerade über. Nach der Ausfahrt aus der SG 2 haben die ersten etwa 170 m eine Überdeckung unter den von DWA-A 125, Anhang B, für das Verfahren angegebenen 1,3DA und in der Firste des Ausbruchquerschnittes können quartäre Sedimente anstehen.
Bei Vortriebsstrecke 2 ist planmäßig die Durchfahrung von drei Verbaukästen (überschnittene Bohrpfahlwand) für die Anformschächte (AS2 bis AS 4) vorgesehen.
Die Beweissicherung der Privatgrundstücke erfolgt AG seitig.
Vortriebsstrecke 3
Aus der SG 2 wird ein weiterer Vortrieb (Vortriebsstrecke 3) in Richtung der Zielgrube 2 (ZG2) in der Emil-Adolffstraße aufgefahren. Dieser Vortrieb ist als Gerade projektiert. Nach der Ausfahrt aus der SG 2 unterquert der Vortrieb das Areal vor der Aussegnungshalle und die Rommelsbacher Straße auf den ersten 65 m mit einer Überdeckung unter den von DWA-A 125, Anhang B, für das Verfahren angegebenen 1,3DA und in der Firste des Ausbruchquerschnittes können quartäre Sedimente anstehen.
Vor der Einfahrt in ZG 2, wird der Fuß eines Hangbereichs unterhalb des Bürgerspitals gequert und die Überdeckung des Vortriebs verringert sich auf ein Minimum und in der Firste des Ausbruchquerschnittes können quartäre Sedimente anstehen.
Bei Vortriebsstrecke 3 ist planmäßig die Durchfahrung von einem Verbaukasten (überschnittene Bohrpfahlwand) für den Anformschacht (AS5) vorgesehen.
Unter Zugrundelegung durchgeführter Berechnungen zur Auftriebsicherheit und zur Ausbläsersicherheit sind im Amtsentwurf keine zusätzlichen Maßnahmen zur Ballastierung vorgesehen.
Stahlbetonarbeiten
Die Stahlbetonarbeiten für die Erstellung der Schachtbauwerke erfolgen in den zuvor hergestellten Baugruben. Die Herstellung der Bauwerke erfolgt mittels Ortbeton. Für die vorgesehenen Stahlbetonarbeiten ist ein Betonierkonzept vor der Ausführung auszuarbeiten und mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. In dem Konzept muss auf folgende Themen eingegangen werden:
- Schalungssystem
- Die Traggerüste sind vom AN incl. statischer Berechnung und Konstruktionsplänen bereitzustellen.
- Halterung mit Halfenschienen, Ankerhülsen (keine Dübel)
- Notwendige Gerüste für den Betonbau und ggf. Sonnenschutz sind vom AN incl. statischer Berechnung und
Konstruktionsplänen bereitzustellen.
- Betonage
- Betonrezeptur
- Ausbildung und Reinigung der Arbeitsfugen
- Erläuterung Anlaufmischung
- Betonage der aufgehenden Wänden umlaufend, durchgehend ohne Unterbrechungen
- Verdichtung des Beton
- Nachbehandlung
- Frühschwinden
- Schutzmaßnahmen gegen vorzeitiges Austrocknen
- Festigkeit und Dauerhaftigkeit der Betonrandzone
- Schutz vor schädlichen Wettereinflüssen und Temperatur (Sonne / Hitze und Frost)
- Schädliche Erschütterungen, Stöße oder Beschädigungen
während der Hinterfüllarbeiten
- Dauer der Nachbehandlung
- Hinweise zu WU-Konstruktion
- Alle Bauteile sind in wasserundurchlässigem Beton mit hohem
Wassereindringwiderstand nach DIN und der WU-Richtlinie
auszuführen. Auf die Zusammensetzung, Verarbeitung und
Nachbehandlung ist besonders zu achten.
- Es ist schwindarmer Beton mit geringer Hydratationsentwicklung und geringstmöglichen
w/z-Faktor ist zu verwenden. Alle fertigen Oberflächen sind
während dem Abbinden entsprechend nachzubehandeln.
Auf den Schutz gegen Austrocknung wird besonders
hingewiesen.
- Für eine ausreichende Verarbeitbarkeit ist i. d. R. Konsistenzklasse F3 oder eine weichere Konsistenz zu verwenden. Bei der Wahl der Konsistenzklasse und ggf. weitere Betoneigenschaften (z. B. Pumpbarkeit, Verdichtbarkeit) müssen auch das Einbaugerät und die Einbaugeschwindigkeit berücksichtigt werden.
- Bei der Festlegung des Betons sind unter Berücksichtigung
der Randbedingungen (Witterung, Bauteildicke) die
geplanten betontechnischen und ausführungstechnischen Erfordernisse zu beachten, welche
die Entstehung von Zwang beeinflussen.
- Bei freien Fallhöhen von mehr als 1 m (nach DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke") ist stets eine
Anschlussmischung zu verwenden, um einen fehlstellenfreien Betoneinbau sicherzustellen.
- Arbeitsfugen werden mit druckwasserhaltenden Fugenblechen mit/ohne Verpressschläuchen abgedichtet.
- Die Dichtsysteme werden so angeordnet, dass sie die Bewehrungsführung nicht behindern.
- Die Bodenplatten werden in zwei Betonierabschnitten hergestellt. Zuerst der tiefliegende Teil und dann der obere Bereich ab -6,10 m in einem Abschnitt.
- Alle zur Herstellung und Nachbehandlung erforderlichen betontechnologischen Maßnahmen sind vollständig im Verantwortungsbereich der ausführenden Baufirma.
- Es sind nur Fugenbleche/-bänder, Einbauteile, Schalungsanker und Abstandshalter zu verwenden, die
folgende Bedingungen erfüllen:
o geregelt nach Norm (Herstellung und Verwendung)
o geregelt nach Eignungsnachweis auf Grundlage der
Prüfgrundsätze der DIBt-FBB über abP
o geregelt nach WU-Richtlinie
Baustelleneinrichtungsfläche
Lager- und Arbeitsflächen stehen im begrenzten Umfang zur Verfügung. Die Einweisung erfolgt vor Arbeitsaufnahme durch die örtliche Bauüberwachung. Die zur Verfügung stehenden Arbeits- und Lagerflächen sind in den beigefügten Plänen dargestellt und werden für die Dauer der Bauzeit kostenlos zu Verfügung gestellt. Darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsflächen hat der Auftragnehmer selbst zu beschaffen.
Das Aufstellen von Wohncontainern, Wohnwagen etc. und der Aufenthalt auf der Baustelle außerhalb der Arbeitszeit ist untersagt.
Es stehen zwei Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung, welche durch den AN einzurichten sind:
Hauptbaustelleneinrichtungsfläche
Parkplatz Bahnhof (Bahnhofstraße):
Von ca. der Höhe der Bismarckstraße bis zum Blockheizkraftwerkund die unbefestigten Flächen neben
der Gleisanlage. Hier sollen die Aushubmassen gelagert werden und bieten dem AN Fläche für die Anordnung seiner allgemeinen BE.
Fläche = ca. 5.000 m2
Parkplatz am Friedhof (Sankt-Peter-Straße):
Die Baustelleneinrichtungsfläche erstreckt sich von der
Kreuzung mit der Rommelsbacher Straße bis zur
Aussegnungshalle. Hier ist die Baustelleneinrichtung
unterbrochen und verläuft nach der Aussegnungshalle
weiter bis ca. zur Kreuzung Markusstraße.
Fläche = 1.800 m2
Der abgestimmte Bereich vor dem Friedhof/ der Aussegnungshalle ist frei und sauber zu halten.
Bodenlagerung u. -aufbereitung
Im Zuge der Maßnahme ist sämtlicher Aushub aus Baugruben, Vortrieb, Kanalgräben, Straßenabbruch, etc. auf die BE-Flächen bei der Startgrube 1 zu fahren, zu lagern und dort zu beproben.
Für die Lagerung ist ein Bodenlager mit untergliederten Lagerboxen gem. der zuerwartenden objektbezogenen Aushubmengen zu errichten. Die Aushubmassen sind eineindeutig dem Aushubort zuzuweisen.
Nach der Lagerung erfolgt eine Beprobung durch den AG. Das Material ist soweit möglich nach einer ggf. notwendigen Aufbereitung und entsprechenden Beprobungsergebnissen am Aushubort wieder einzubauen.
Überschüssiges Material ist nach einer erfolgten Beprobung Abzufahren und einer neuen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen.
Verwertung Aushub und Abbruch
Grundsätzlich ist eine Wiederverwendung des Aushubs als Verfüllmaterial vorgesehen. Dazu hat der AN den Aushub entsprechend der Aushubstelle zuzuordnen. Nach einer Beprobung und der Feststellung der Wiedereinbaufähigkeit, ist das Material auf 0/45 zu brechen.
Ausgebaute Straßenbauteile wie Randsteine, Pflastersteine, Rabattensteine, etc. sind sorgsam auszubauen und können vom AN für den Wiedereinbau vorgesehen werden, sofern keine wesentlichen Beschädigungen vorliegen.
Baugrundverhältnisse
BGS 1: Auffüllungen
Oberflächennah stehen bei vier Bohrungen (KB 01.11, KB 03.1, KB 05.1, KB 11.1) Asphaltschichten mit Mächtigkeiten zwischen 0,07m und 0,2m an. Bei der Bohrung KB 01,1 war ein rd. 10cm mächtiger Mutterboden vorhanden, bei der Bohrung KB 12.1 ein rd. 10cm mächtiger Pflasterstein.
Unterhalb der Asphaltschicht, des Mutterbodens und des Pflastersteins wurden in allen Kernbohrungen Auffüllungen mit Gesamtmächtigkeiten zwischen ca. 0,6m und ca. 2,3m aufgeschlossen.
Bei den Bohrungen KB 01.11, KB 05.1, KB 11.1 und KB 12.1 stehen unterhalb der befestigten Verkehrsfläche der zugehörige Schotterunterbau mit einer grauen Farbe an. Dieser setzt sich aus sandigen, schwach schluffigen Kiesen zusammen. Bei der KB 12.1 steht unter dem Schotteraufbau zudem ein kiesiger, schwach sandiger Schluff an. Nach Handbefund weisen die Schluff eine steife Konsistenz auf.
In den Bohrungen KB 03.1, KB 05.1 und KB 01.1 setzen sich die Auffüllungen als schwach kiesige, schwach sandige Tone einer graubraunen Farbe zusammen. In den Tonen wurden zudem Fremdanteile (Ziegel-, Holz-, Baustoff- und Schlackereste) sowie vereinzelt umgelagerte Tonmergelsteine erkundet. Nach Handbefund weisen die Tone eine halbfeste Konsistenz auf. Die Auffüllungen wurden als schwach feucht erkundet.
Die Auffüllungen sind nach DIN 18196 in die Bodengruppen [GW], [GU/GT], [TL] und [TM] einzustufen.
BGS 2: Quartär:
In den Kernbohrungen KB 01.11 und KB 12.1 wurden unterhalb der Auffüllung quartäre Schichten mit einer Mächtigkeit von ca. 1,15m bis 1,60m aufgeschlossen. Die quartären Schichten setzen sich überwiegend aus Sanden bzw. Kiesen mit schluffigen Nebenanteilen und einer grauen bis braunen Farbe zusammen. In der KB 12.1 stehen oberhalb der quartären Kiese schwach kiesige, schwach sandige Tone mit einer dunkelgrauen bis hellbraunen Farbe an. Nach Handbefund weisen die Tone eine steife Konsistenz auf. Die Mächtigkeit der Tone beträgt 0,95m. Die quartären Schichten wurden als trocken bis schwach feucht erkundet. Zudem sind in den quartären Schichten schwach organische Bestandteile vorhanden.
Die gemischtkörnigen Böden der BGS 2 sind nach DIN 18196 in den Bodengruppen GU/GT, GU*/GT*, SU/ST, die Tone der BGS 2 in den Bodengruppen TM und TA einzustufen.
BGS 3: Jura-Formationen
An der Basis der quartären Schichten bzw. der künstlichen Auffüllungen folgen zum einen vollständig zu Lockergestein zersetzte und zum anderen wechselhaft verwitterte Tonmergel- und Tonsteine der Jura-Formationen. Lokal wurden zudem Kalksteine aufgeschlossen.
Mit den Bohrungen wurden die unterschiedlich verwitterten Jura-Formationen bis in eine maximale Tiefe von 20m unter Gelände erkundet. Die Schichtoberkante der Jura-Formationen variiert, entsprechend der Morphologie des Projektgebiets, und weist nach den Ergebnissen der Bohrungen Tiefenlagen zwischen 364,29 m ü. NHN (KN 01.11) und 371,09 m +. NHN (KB/GWM 12.1) auf. Dies entspricht rd. 1,60m und 6,60m unter Gelände.
Die Jura-Formationen treten hier stratigraphisch als Opalinuston-, Jurensismergel-, Posidonienschiefer- und Amaltheenton-Formation auf. Die Jura-Formationen bestehen zum einen aus vollständig zu Lockergestein zersetzten und zum anderen wechselhaft verwitterten Tonmergel- und Tonstein, vereinzelt Kalksteinen, mit einer hell- bis dunkelgrauen, untergeordnet grünbraunen Farbe. Insbesondere im Posidonienschiefer wurde ein fauliger Geruch festgestellt. Möglicherweise ist dies ein Hinweis auf Methon. Die Festgesteine sind fein mainiert bis dick und außerordentlich engständig bis mittelständig geschichtet. Festgesteine werden zudem nach ihrer Qualität in Rock Quality (RQD) klassifiziert. Die RQD-Werte variieren in den oberen Bereichen der BGS 3 zwischen ca. 0% bis 15%, mit zunehmender Tiefe nehmen die RQD-Werte bis auf rd. 60% bis 90% zu. Bei der KB/GWM 12.1 kann durchgängig von einem RQD-Wert von 10% bis max. 50% ausgegangen werden.
Sie liegen oft mit Verwitterungsgraden V3 bis V4, in den größeren Tiefen auch mit Verwitterungsgraden V1 bis V2 vor. In den oberen Bereichen wurden teils vollständig zu Lockergestein zersetzte Tone angetroffen (Verwitterungsgrad V5). Nach Handbefund weisen die Tone eine steife bis halbfeste Konsistenz auf. Die Tone der BGS 3 (V5) sind in die Bodengruppen TM und TA einzustufen.
Entsprechend der festgestellten Verwitterungsgrade sind die aufgeschlossenen Jura-Formationen in Anlehnung an die EA-Pfähle [U24] zunächst als sehr mürb (einaxiale Druckfestigkeit < 1,25 MN/m2) bis hart und sehr hart (einaxiale Druckfestigkeit > 100 MN/m2) einzustufen, wobei insbesondere in tieferliegenden Bereichen mit erhöhten Gesteinsfestigkeiten gerechnet werden muss. Die Schichtunterkante der Jura-Formation wurde im Zuge der Baugrunderkundung nicht aufgeschlossen.
Eine eindeutige Zuordnung zwischen Tiefe und Verwitterungsgraden kann anhand der Bohrergebnisse nicht vorgenommen werden.
In den Bohrungen KB 03.1 KB 05.1 und KB 01.1 setzen sich die Auffüllungen als schwach kiesige, schwach sandige Tone einer graubraunen Farbe zusammen. In den Tonen wurden zudem Fremdanteile (Ziegel-, Holz-, Baustoff- und Schlackereste) sowie vereinzelt umgelagerte Tonmergelsteine erkundet. Nach Handbefund weisen die Tone eine halbfeste Konsistenz auf. Die Auffüllungen wurden als schwach feucht erkundet.
Die Auffüllungen stehen unter den Asphaltflächen und dem Schotterunterbau an. Dieser setzt sich aus sandigen und schwach schluffigen Kiesen. Bei der KB 12.1 steht unter dem Schotteraufbau zudem ein kiesiger, schwach sandiger Schluff an. Nach Handbefund weisen die Schluffe eine steife Konsistenz auf . Bei KB 12.1 steht unter dem Schotteraufbau zudem ein kiesiger, schwach sandiger Schluff an.
Gefährdung durch Methangas:
Bei der Baugrunderkundung wurden in den Jura-Formationen, insb. im Posidonienschiefer, geruchliche Auffälligkeiten sowohl bei den Bohrarbeiten als auch im geotechnischen Labor bei der Probenaufbereitung und bei der Grundwasserprobenahme aus den Messstellen festgestellt. Die Posidonienschiefer können ein Muttergestein für Erdgas sein. In den vorhandenen Klüften kann somit Erdgas (Hauptbestandteil Methan) aufsteigen. Bei größeren Klüften bzw. durch Ansammeln von Methangas besteht zudem die Gefahr, dass explosionsartige Atmosphären entstehen. Hier sind im Vorfeld der Baumaßnahme sicherheitstechnische Maßnahmen (z.B. PSA, Lagerung Aushub) einzuplanen und in einem Arbeits- und Sicherheitsplan festzuhalten.
Des Weiteren können durch das Vorhandensein von Methangas umwelttechnisch entsorgungsrelevante Themen entstehen (Anfall von ggf. organoleptisch auffälligen Material auf der Baustelle). Für die Entsprgungsanalytik können weitere Parameter notwendig werden um mögliche Gasbildungen quantifizieren zu können.
Grundwasser
Im Rahmen der Baugrunderkundungen im Februar 2023 wurde in allen Bohrungen Wasser angetroffen. Drei Bohrungen (KB/GWM 03.1, KB/GWM 01.1 und KB/GWM 12.1) wurden für eine längerfristige Beobachtung des Grundwasserstandes zu Grundwassermessstellen ausgebaut.
Der Ausbau der Grundwassermessstellen KB/GWM 01.1, KB/GWM 03.1 und KB/GWM 12.1 erfolgte in unterschiedlichen Tiefenlagen der Jura-Formationen (s. Filterstrecken in den Ausbauplänen der Anlage 2.1).
Wasserhaltung
Für die Herstellung der Baugruben und der Kanalarbeiten in offener Bauweise sind offene Wasserhaltungen vorgesehen.
Projektbeteiligte und digitaler Datenaustausch
Der zuständige Vertreter des Auftraggebers wird bei Auftragserteilung schriftlich benannt. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
- Die Objekt- und Bauüberwachung erfolgt durch einen beauftragten Architekten / Ingenieur.
- Ein Baugrund- und Gründungsgutachter begleitet das Projekt.
- Das Projekt wird durch eine ökologische Bauüberwachung begleitet.
- SiGeKo
- Bauüberwacher Bahn für Vortrieb 1
- Beweissicherung Privatgrundstücke
- Beweissicherung DB-Anlagen
Der Datenaustausch erfolgt im Wesentlichen online. Eventuelle Vereinbarungen zur ergänzenden Vorlage von Dokumenten in Papierform bleiben davon unberührt bestehen.
Bautagesberichte
Durch den AN sind für die Dauer der Bauzeit Bautagesberichte anzufertigen und wöchentlich der öBÜ vorzulegen. In den Bautagesberichten sind Wetter, Temperatur, durchgeführte Arbeiten und die Anzahl der Beschäftigten zu dokumentieren.
Stromanschlüsse
Stromanschlüsse sind durch den AN selbstständig in Eigenregie über den örtlichen Versorger zu besorgen. Der Mittelspannungsanschluss der Trafostationen für die Vortriebstrassen ist mit der Fairnetz GmbH vorabgestimmt.
Trafostation
Für die Vortriebe ist eine Versorgung über das Mittelspannungsnetz vorgesehen. Dazu wurden mit dem örtlichen Versorger "Fairnetz GmbH zwei Anschlusspunkte an das Mittelspannungsnetz zur Verfügung gestellt. Die Anschlüsse erfolgen an die vom AN zu bringenden Trafostationen. Die Anschlüsse der Trafostationen an das Mittelspanunngsnetz übernimmt die Fairnetz GmbH. Alle weiteren Anschlüsse von der Trafostation in Richtung von Abnahmestellen des AN sind durch den AN vorzunehmen.
Die Trafostationen sind aufzuständern, um gegen Starkregenereignisse gesichert zu sein. Für die Trafostationen sind zur Freigabe Werk- und Montagepläne vorzulegen.
Abwasseranschlüsse
Abwasseranschlüsse sind an das öffentliche Kanalnetz möglich. Diese sind vorab mit dem AG abzustimmen und sich vom AG freigeben zu lassen.
Lärm- und Umweltschutz
Als generelle Nachtruhezeit gilt nach AVV Baulärm die Zeit werktags zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr. Soweit Nachtarbeit erforderlich ist, ist vom AN hierfür die Zustimmung des AG und eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde (hier: Ordnungsamt der Stadt Reutlingen oder Landratsamt) einzuholen.
Samstagsarbeit u. Sonntagsarbeit ist regulär nicht vorgesehen und nur in Ausnahmefällen (Vortriebsarbeiten), analog der Nachtarbeit, mit dem Auftraggeber, dem Ordnungssamt und dem Landratsamt abzustimmen.
Es dürfen nur Baumaschinen eingesetzt werden, die den Lärmschutzanforderungen des RAL UZ 53 entsprechen. Zudem müssen Baumaschinen folgende, leistungsabhängige Emissionsanforderungen einhalten:
- ab 19 kW bis kleiner 37 kW:mit Partikelminimierungssystem
- ab 37 kW bis kleiner 56 kW:Stufe IIIA oder mit Partikelminimierungssystem
- ab 56 kW bis 560 kW:Stufe IV oder mit Partikelminimierungssystem
- Anforderung Partikelminimierungssystem: dauerhafter Rückhaltungsgrad min. 90 %
- Nachweise des Baumaschinenherstellers bzw. bei Nachrüstungen der technischen Prüfstelle sind vorzulegen
Die betroffenen Baumaschinentypen, mögliche Ausnahmen und notwendige Nachweise sind der Broschüre "Partikelfilter für emissionsarme Baumaschinen", Herausgeber Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Stand 10/2016, zu entnehmen, die hier zu finden ist:
https://lb.boa-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/11250/file/baumaschinen_luftqualitaetsverordnung_final.pdf
Baumschutz
Für ausgesuchte Bäume ist ein Schutz vorgesehen. Siehe Leistungsverzeichnis. Der Schutz ist vor Ort mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die bedarfsweise Andienung/Zugänglichkeit des im Baustellenbereich befindlichen Heizkraftwerkes der Fair Energie ist zu gewährleisten.
Verkehrssicherungspflicht und Reinigung der Zufahrten
Der AN hat die Verschmutzungen der Zufahrten und sonstigen benutzten Straßen durch die Bau- und Lieferantenfahrzeuge - vor allem bei ungünstigen Witterungsverhältnissen - ständig zu beseitigen und die hierfür erforderlichen Geräte vorzuhalten und einzusetzen.
Es erfolgt eine umfängliche Sicherung des Personen- und Rad- sowie Fußgängerverkehrs mit Umleitungen. Maßnahmen zur Verkehrssicherung sind in den jeweiligen Positionen beschrieben.
Die Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußgängerverkehr liegt während der Bauzeit bis zur Abnahme der gesamten Baumaßnahme uneingeschränkt beim AN. Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA - 2021, die Straßenverkehrsordnung (StVO und VwV -StVO) und die ZTV-S A 97 sind zu beachten. Die erforderlichen verkehrsbehördlichen Genehmigungen sind durch den An zu erwirken.
Baustoffe
Folgende Vorgaben:
a) Spätestens bei der Auftragsvergabe hat der Auftragnehmer sämtliche zur Verwendung vorgeschlagenen Materialien, Produkte, Neben- und Hilfsprodukte sowie Bauelemente hinsichtlich ihrer Eigenschaften mit Herstellerangabe, exakter Produktbezeichnung, technischen Datenblättern und evtl. technischen Prüfbescheiden zu deklarieren.
b) Es dürfen nur schadstoffarme, lösemittelarme, nicht sensibilisierend wirkende und geruchsneutrale Produkte und Materialien verwendet werden.
Folgende Baustoffe dürfen nicht verwendet werden:
c) Bauteile und Baunebenprodukte aus tropischen, subtropischen oder borealen Hölzern sofern nicht FSC-zertifiziert (Forest Stewardship Council, www.fsc-deutschland.de, MB 2561 vom 08.12.1989)
Dem AG sind die Datenblätter sämtlicher Stoffe und Materialien vorzulegen, die auf die Baustelle gebracht werden. Aus den Datenblättern müssen sämtliche Inhaltsstoffe bzw. Stoffgruppen hervorgehen.
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- / Güteschutzgemeinschaft vorliegt.
Die Leistungen werden abgerechnet nach örtlichem Aufmass an der Baustelle in eingebautem Zustand bzw. nach den vorliegenden Ausführungsplänen.
Abfall
Dem AN obliegt für alle zur Wiederverwendung nicht geeigneten oder nicht vorgesehenen Stoffe und Materialien die ordnungsgemäße Entsorgung und Deponierung. Hierzu hat der AN Ort und Name der zur Deponierung vorgesehenen und abfallrechtlich genehmigten Stelle zu benennen und zum Nachweis der Entsorgung entsprechende Entsorgungsnachweise seinen Rechnungen beizulegen.
Wenn nicht anders festgelegt ist, sind die Kosten für das Be- und Entladen, den Transport und die Entsorgung der Abfälle incl. Übernahme-/Begleitscheingebühren in den Einheitspreisen zu kalkulieren. Nur bei der Vorgabe des Entsorgungsweges durch den AG werden die Entsorgungskosten vom AG direkt getragen und sind deshalb kein Bestandteil der Einheitspreise.
Die Bestimmungen zum Transport von Gefahrgut sind bei Notwendigkeit einzuhalten.
Die Abfälle sind von der Baustelle/Zentrale Baustelleneinrichtung/Zwischenlager direkt zur Entsorgungsanlage zu transportieren. Eine Zwischenlagerung auf dem Transportweg zur Entsorgungsanlage ist nicht erlaubt.
Während der Bauarbeiten anfallendes Abwasser, besonders zementhaltiges Spülwasser und Schlempen, dürfen nicht in ein Gewässer eingeleitet werden. Das Wasser ist zu fassen, falls erforderlich zu neutralisieren und der Kläranlage zuzuführen. Generell muss während der Bauzeit und später jeglicher Schadstoffeintrag in Wasser und Boden verhindert werden. Für das Gesamtvorhaben gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht.
Abrechnung, Aufmaße
Die Rechnungslegung erfolgt erst nach Aufmaßfreigabe durch die Bauüberwachung. Den Aufmaßen sind die Nachweise über die Qualität der aufgemessenen Stoffe (Datenblatt und/oder Lieferschein) beizufügen.
Die Rechnungslegung hat kumulativ zu erfolgen, die Aufmaßbedienung jedoch ausdrücklich nicht. Es sind der jeweiligen Abschlagsrechnung nur die zugehörigen Aufmaße, die mit dieser Rechnung erbrachten Leistungen beizulegen, und nicht die Aufmaße für alle erbrachten Leistungen.
Alle Aufmaßelemente können mit entsprechender Bezeichnung, LV-Positionsnummer und Stückzahl als vorgefertigte Tabellenunterlagen zum Aufmaß vorgelegt werden. Dabei sollte eine Liste entsprechend einer Funktionseinheit angefertigt werden.
Auf Stundennachweisen werden keine Materialauflistungen akzeptiert. Diese Materialien sind gesondert in entsprechenden Skizzen und Tabellen aufzulisten.
Abrechnungen sind dreifach in Papierform sowie elektronisch einzureichen. Grundlage für die Abrechnung bzw. die Schlussrechnungsstellung ist das Aufmaß.
Aus dem Aufmaß ist die Mengenermittlung zu erstellen. In der Mengenermittlung sind die Positionen der Reihenfolge gemäß LV und mit korrektem Kurztext aufzulisten. Zu jeder Position mit Kurztext in der Mengenermittlung hat ein eindeutiger Verweis auf das oder die entsprechenden Aufmaßblätter und Abschlagsrechnungsnummer zu erfolgen. Die angegebenen Mengen müssen aufgrund der Verweise zu dem oder den Aufmaßblätter/n eindeutig nachvollziehbar sein. In der Mengenermittlung erfolgt in einer weiteren Spalte die
Summenbildung aller aufgemessenen Mengen je Position.
Alle Mengen die nachträglich nicht zweifelsfrei festzustellen sind, müssen vor Beginn bzw. nach Beendigung der Arbeiten gemeinsam festgestellt werden. Die Durchführung der Feststellung ist dem AG und der öBü mind. 3 Tage vorher schriftlich mitzuteilen.
Die Schlussrechnung wird anhand der Mengenermittlung erstellt. In der Schlussrechnung sind die Positionen der Reihenfolge gemäß LV und mit korrektem Kurztext aufzulisten. Die abzurechnenden Mengen müssen der Mengenermittlung entsprechen. Neben den ermittelten abrechenbaren Mengen sind der Angebotseinheitspreis der jeweiligen Position und daneben die Gesamtsumme der betreffenden Position anzugeben. Eventuelle Nachträge oder Sondervorschläge aus dem Angebot und dergleichen sind entsprechend hinter den LV-Titeln gemäß der v. g. Beschreibung aufzuführen. Je LV-Titel, Nachtragsvereinbarung oder Sondervorschlag ist eine Zwischensumme zu bilden. Am Ende sind alle Titelsummen aufzuführen, um daraus die abrechenbare Nettogesamtsumme zu ermitteln. Anschließend sind alle eventuell gewährten Nachlässe, Rabatte usw. von der Nettogesamtsumme abzuziehen. Die dann resultierende Nettosumme wird als letztes ausgewiesen.
Das Aufmaß und Rechnungen haben mindestens in der Schriftgröße 10 und 1½-zeilig zu erfolgen.
Ergänzende Vorgaben zur elektronischen Abrechnung:
1. Die Rechnungen / Berechnungen sind in der zu übermittelnden d11-Datei zu führen. Der Übertrag von gerechneten Ergebnissen direkt in die d11-Datei ist nicht zu lässig. Die Berechnungen müssen einen eindeutigen Verweis auf ein Aufmaßblatt vorweisen. Im Aufmaßblatt, auf welches verwiesen wird, ist die entsprechende Größe (Länge, Fläche, Volumen, etc.) kenntlich zu machen. Aufmaßblätter sind durchgängig zu nummerieren. Jedes Aufmaßblatt erhält einen eigenen (Datei-) Namen (z.B. Aufmaßblatt_0001.pdf)
2. Zu jeder Abschlagsrechnung ist neben der postalischen Zustellung eine E-Mail an die örtliche Bauüberwachung mit folgendem Inhalt zu senden:
- Elektronisches Aufmaß exportiert als PDF-Datei der aktuellen AR (x.AR)
- Elektronisches Aufmaß exportiert als PDF-Datei der gesamten Rechnungen (1.AR – x.AR)
- Die aktuelle AR als PDF-Export
- Die d11-Datei der aktuellen AR (x.AR)
- Bevor der AN eine neue AR stellt, hat eine Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu erfolgen. Der Abrechnung werden nur die von der Bauüberwachung gegengezeichneten Mengenanerkenntnisse zugrunde gelegt.
3. Blatt / Zeile darf nur einmalig initial befüllt werden. Anschließend sind Änderungen und Anpassungen an der Rechnungsstellung durch folgende Blatt / Zeile – Zeilen hinzuzufügen (kumulierte Rechnungsstellung). Für die Rechnungsstellung ist folgende Nomenklatur vorgesehen:
- 1. AR Blatt 100/A0 fff
- 2. AR Blatt 200/A0 fff
- 3. AR Blatt 300/A0 fff
- Etc.
- Korrekturen der örtlichen Bauüberwachung in Blatt 9000/A0 fff
4. Datenformate:
- LV-Formate (X81-X86) = GAEB XML 3.1
- Aufmaße (d11-Datei) = REB-VB 23.003
Umrechnung von Schüttgütern
Schüttgut / Material Geschüttet [t/m³] Verdichtet [t/m³]
Sand 0 - 2 mm 1,56 1,85
Sand 0 - 8 mm 1,70 -
Kies 8 - 16 mm 1,78 -
Kies 8 - 32 mm 1,78 -
Kiessand 0 - 32 mm 1,72 2,05
Kalksteinschotter 32 - 45 mm1,521,75
Kalksteinschotter 45 - 56 mm1,521,75
Kalksteinsplitt 5 - 32 mm1,56-
Siebschutt 1,8 2,08
Schottertragschicht 1,8 2,15
Kaltasphalt - 2,15
Bituminöse Tragschicht- 2,36
Bituminöse Deckschicht- 2,39
Binder - 2,36
Gussasphalt - 2,45
Oberboden (Mutterboden)1,70-
Schutt/Unrat 1,80 -
Lava - 1,10
Recyclingmaterial - 2,10
Werden für die ausgeschriebenen Arbeiten im Zuge anderer Untersuchungen (Kontrollprüfungen für Gütenachweise) an neutralen Instituten auch Gewichte von Schüttgütern ermittelt, treten die dort festgestellten an die Stelle der hier festgelegten Werte. Die Umrechnungstabelle hat nur abrechnungstechnische, jedoch keine bodenmechanische Bedeutung.
Absteckung und Vermessung
Bei Vereinbarung der ZTV gilt:
Übergabe des Festpunktnetzes erfolgt durch den AN vor Ort. Die Übergabemodalitäten werden in der Vereinbarung zur Bauberechnung im Rahmen der Zuschlagserteilung geregelt (Ort, Zeitpunkt etc.).
Übergabe aller achsrelevanten Daten in digitaler und papierener Form.
Die notwendige Absteckung erfolgt durch den AN. Der AG verweist hierzu und bei allen weiteren vermessungstechnischen Leistungen, welche für die Ausführung und Bauabrechnung erforderlich sind, uaf den diesbezüglichen Anforderungen der ZTV Verm-StB01.
Die Vermessungsleistungen betreffen den komplette Kanal- und Straßenbau Abstechung der neuen Fahrbahnränder.
> Absteckung Kanlachse
> Absteckung für Straßenbau
> Absteckung Fahrbahnränder, insbesondere neu
Deckenhöhen.
Position mit EP nach Stunden
Der AN hat alle lage- und höhenmäßigen Absteckungen entsprechend den Angaben der Bauleitung und den Ausführungsplänen selbst durchzuführen.
Die Absteckung der Wege und Mauern und Ausstattung ist vor Baubeginn durch die Bauleitung abzunehmen.
Entwässerungseinrichtungen, Schächte, Anschlussleitungen, Haltungspunkte nach Herstellung digital aufnehmen. Aufzunehmen sind die Leitungen am offenen
Graben nach Lage und Höhe in Gauss-Krüger-Koordinaten der Anschlusspunkt am Hauptkanal, das Leitungsende, und alle relevanten Zwischen- und Eckpunkte an lage- und höhenmäßigen Richtungswechseln.
Die Daten sind als ASCII-Datensatz und als Darstellung im dxf-Format zu übergeben. Absteckung- und Vermessungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet und sind in die
Einheitspreise mit einzurechnen.
Der Arbeitsumfang muss vor Beginn der Baumaßnahme mit dem AG gesondert abgesprochen werden.
Sofern die Ausschreibung Positionen enthält, bei welchen ein Leitfabrikat mit "oder gleichwertig" vorgegeben ist, hat sich der Bieter bei der Fabrikatsabfrage zu entscheiden und darf entweder das Leitfabrikat oder ein gleichwertiges Fabrikat eintragen. Der Bieter hat sich für ein Fabrikat zu entscheiden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Trägt der Bieter nichts ein gilt das Leitfabrikat vertraglich automatisch als vereinbart.
Baustellenführungen
Vom AG können Baustellenführungen für Anwohner und Medienvertreter anberaumt werden. Der AN hat die Baustelle für diese Baustellenführungen entsprechend vorzubereiten.
Baubeschreibung
01 Allgemeine Arbeiten / BE
01
Allgemeine Arbeiten / BE
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
06 Rohrvortriebsarbeiten
06
Rohrvortriebsarbeiten
Vorbemerkungen zu den Rohrvortriebsarbeiten 1. Allgemeines
Im Zuge der Baumaßnahme soll ein neuer Hauptsammler im Rohrvortriebsverfahren von der Kreuzung Bismarckstraße / Bahnhofstraße bis zur Emil-Adolff-Straße hergestellt werden.
Es sind 3 Vortriebsabschnitte gemäß Amtsentwurf vorgesehen:
Vortriebsstrecke 1 von Startbaugrube SG 1 zur Zielgrube ZG1
Vortriebsstrecke 2 von Startbaugrube SG 2 zur Zielgrube ZG1
Vortriebsstrecke 3 von Startbaugrube SG 2 zur Zielgrube ZG2
Die Ausführungsreihenfolge und die Ausführungsrichtung der Vortriebe ist gemäß Amtsentwurf vorgegeben und so vom AN umzusetzen.
Die Vortriebsstrecke 1 unterquert nach der Ausfahrt aus der Startbaugrube 1 (SG1) mit einer Geraden die Gleisanlage der DB-Strecke 4600 (DB-Flurstücke 584 und 584/13) vor dem Reutlinger Bahnhof. Anschließend wird in einem Rechtsbogen (R = 220m) das Gelände des ehemaligen Hauptzollamts und die Burkhardt-Weber-Straße unterquert. Nach dem Rechtsbogen geht die Trasse über einen Übergangsbogen/Gerade in einen Linksbogen (R = 380m) über, der bis zur Einfahrt in die Zielbaugrube 1 (ZG 1) südlich des GER-Areals beibehalten wird.
Bei Vortriebsstrecke 1 ist planmäßig die Durchfahrung von einem Verbaukasten (überschnittene Bohrpfahlwand) für den Anformschacht (AS1) vorgesehen.
Nach der Ausfahrt aus SG 1 wird ein Oberleitungsmast (34-9a) seitlich der Fundamentierung mit einem lichten Abstand von unter 5,0 m und einer Überdeckung zwischen Rohrscheitel und UK-Mastfundament von etwa 3,4 m passiert. Unter Zugrundelegung einer durchgeführten Setzungsberechnung werden planmäßig keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen vorgesehen. Es erfolgt ein bauherrenseitiges Monitoring des Fundamentes und des Mastes. Das Vortriebskonzept des AN ist auf darauf abzustimmen.
Die Vortriebsstrecke 2 wird von einer Doppelpressgrube/Startgrube 2 (SG2) in der Sankt-Peter-Straße in Richtung der ZG 1 aufgefahren.
Nach einer Geraden geht dieser Vortrieb in einen moderaten Rechtsbogen (R = 1000 m) über. Vor der Einfahrt in die ZG1 geht der Rechtsbogen in eine Gerade über. Nach der Ausfahrt aus der SG 2 haben die ersten etwa 170 m eine Überdeckung unter den von DWA-A 125, Anhang B, für das Verfahren angegebenen 1,3DA und in der Firste des Ausbruchquerschnittes können quartäre Sedimente anstehen.
Bei Vortriebsstrecke 2 ist planmäßig die Durchfahrung von drei Verbaukästen (überschnittene Bohrpfahlwand) für die Anformschächte (AS2 bis AS 4) vorgesehen.
Aus der SG 2 wird ein weiterer Vortrieb (Vortriebsstrecke 3) in Richtung der Zielgrube 2 (ZG2) in der Emil-Adolffstraße aufgefahren. Dieser Vortrieb ist als Gerade projektiert. Nach der Ausfahrt aus der SG 2 unterquert der Vortrieb das Areal vor der Aussegnungshalle und die Rommelsbacher Straße auf den ersten 65 m mit einer Überdeckung unter den von DWA-A 125, Anhang B, für das Verfahren angegebenen 1,3DA und in der Firste des Ausbruchquerschnittes können quartäre Sedimente anstehen.
Vor der Einfahrt in ZG 2, wird der Fuß eines Hangbereichs unterhalb des Bürgerspitals gequert und die Überdeckung des Vortriebs verringert sich auf ein Minimum und in der Firste des Ausbruchquerschnittes können quartäre Sedimente anstehen.
Bei Vortriebsstrecke 3 ist planmäßig die Durchfahrung von einem Verbaukasten (überschnittene Bohrpfahlwand) für den Anformschacht (AS5) vorgesehen.
Unter Zugrundelegung durchgeführter Berechnungen zur Auftriebsicherheit und zur Ausbläsersicherheit sind im Amtsentwurf keine zusätzlichen Maßnahmen zur Ballastierung vorgesehen. Für die Abdichtung der überdeckenden Bodenschicht im Bereich der geringen Überdeckung (< 1,3DA) sind im Amtsentwurf partielle Schleierinjektionen projektiert für den Fall, dass die Spülflüssigkeit durch die Jura-Formation gedrückt wird und der Stützdruck nicht aufgebaut werden kann.
Im Rahmen einer vom AN vorzulegenden Stützkraftberechnung sind die Aspekte der Ausbläsersicherheit und der Aufbruchsicherheit nochmals zusätzlich zu prüfen.
Die Ausführung der Vortriebsarbeiten hat gemäß ATV DIN 18319 VOB Teil C, der DIN EN 12889 und dem DWA-A 125 zu erfolgen. Weiterhin sind die Regelungen der Verordnung über Arbeiten unter Druckluft (DruckLV) und die Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten unter Druckluft (DGUV_201-061) zu beachten.
Der Rohrvortrieb hat im Mikrotunnelbau mit Spülförderung und Druckluftpolster, nach DWA-A 125, Abschnitt 6.1.3.1.4 zu erfolgen.
Für die Baugrundeigenschaften des mit dem Rohrvortrieb zu durchörternden Bodens/Fels liegt ein Stollenbautechnisches Gutachten vor, das den Vergabeunterlagen beiliegt (Stollenbautechnisches Gutachten vom 14.09.2023). Das Gutachten enthält geotechnische Längsschnitte, in denen die projektierte Vortriebstrasse eingetragen ist.
Im Gutachten sind die zu erwartenden Baugrundverhältnisse und die vorliegenden Angaben zum Grundwasser im Kapitel 8.1 detailliert dargestellt. Die Angaben zu den Bemessungswasserständen sind gemäß Tabelle 8.2 zu berücksichtigen.
Der Vortrieb durchörtert gemäß Stollenbautechnischem Gutachten vorrangig den Bereich der Juraformationen mit Verwitterungsgraden V2 bis V4. Untergeordnet können Bereiche des Übergangsbereichs Jura-Formation/Quartär mit Verwitterungsgrad V5 angetroffen werden. Es wird darauf verwiesen, dass größere Steine und/oder Blöcke bzw. gering verwitterte Festgesteinsabschnitte und Bereiche bindiger Tone, ausgeprägt plastisch, als Hindernisse vorhanden sein können.
Die Homogenbereiche nach GSTT Information 28-2 können wie folgt angenommen werden:
Juraformation Ton-/Mergelstein (vorrangig)
F30 Z0.6-D2.6A1-3 T2-3
Juraformation Dolomit-/Kalkstein) (untergeordnet)
F50-F200 Z0.6-D2.6A1-3 T2-3
Beim Vortrieb im Fels des Ton-/Megelgesteins ist gemäß Stollenbautechnischem Gutachten vorrangig von einer kaum bis schwachen Abrasivität auszugehen. In den Bereichen des Fels mit hohen einaxialen Druckfestigkeiten ist untergeordnet ein sehr abbrasiver Abbau des Gesteins zu erwarten.
Vollständig zersetzte Juraformation Ton-/Mergelstein (untergeordnet)
LBM 2 P2 S3
Beim Vortrieb in der vollständig zersetzten Jura-Formation ist mit einem mittleren bis hohen Verklebungspotential zu rechnen.
Im Stollenbautechnischen Gutachten wurden geruchliche Auffälligkeiten in den Jura-Formationen, insb. im Posidonienschiefer, sowohl bei den Bohrarbeiten als auch im geotechnischen Labor bei der Probenaufbereitung und bei der Grundwasserprobenahme aus den Messstellen beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Posidonienschiefer ein Muttergestein für Erdgas sein können. Es wird weiter darauf verwiesen, dass in den vorhandenen Klüften Erdgas (Hauptbestandteil Methan) aufsteigen könnte und bei größeren Klüften bzw. durch Ansammeln von Methangas die Gefahr bestehen könnte, dass explosionsartige Atmosphären entstehen.Bei der technischen Bearbeitung des Projektes durch den AN sind diese Aspekte beim Konzept für die Werkzeugkontrolle mit aufzunehmen und die sicherheitstechnischen Maßnahmen (z.B. PSA, Atemschutz, ATEX-Gaswarngeräte etc.) darzustellen und mit dem Baugrundsachverständigen und SiGeKo abzustimmen.
In den Einheitspreisen sind alle zum Vortrieb gehörenden Nebenleistungen und Stofflieferungen, soweit sie nicht gesondert beschrieben werden, eingeschlossen. Folgende Besondere Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in den Positionen des Vortriebs einzurechnen, hierzu zählen:
Transport des separierten Boden/Fels-Gemisches von der Separation innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche und Aufsetzen auf HaufwerkenTransportieren, Ein- und Ausbauen, Vorhalten und Betreiben von ZwischenpressstationenAnbringen von wasserfesten Nummerierungen an den Innenseiten der Rohre an jeder Fuge entsprechend dem Rohrfolgeplan des ANVerpressen von Ringräumen mit hydraulisch abbindenden Stoffen nach Beendigung der Vortriebsarbeiten einschließlich Lieferung der MaterialienEinrichtungen und Maßnahmen hinsichtlich der Personenrettung, Brandschutz, Belüftung sowie Beleuchtung des aufgefahrenen VortriebsstrangesEinrichtungen und Maßnahmen bezüglich des Lärmschutzes zur bestehenden BebauungReinigung der Vortriebsrohre nach Beendigung aller Arbeiten
Für die Ausführung der Vortriebsarbeiten in den Wintermonaten sind bei Bedarf zusätzliche Winterbaumaßnahmen für ortsübliche Winter (bis - 15°C) zu treffen z.B.
Beräumung von der Baumaßnahme beeinträchtigter Verkehrsflächen von Schnee und Splittstreuung wintertaugliche Betriebs- und Schmierstoffe und Schutzmaßnahmen für Baugeräte, HydraulikaggregateVerschließen des Aggregate bei Frosteinwirkung mittels FolienplanenAufstellung von beheizbaren Schutzzelten über den BaugrubenAbdecken von frostgefährdeten Baustoffen mittels Thermomattenbeheizte Lagerung von frostgefährdeten BaustoffenFrostsicherung/Entleerung von wasserführenden Schläuchen und RohrleitungenDie Winterbaumaßnahmen werden nicht gesondert vergütet.
2. Personenrettung, Beleuchtung, Belüftung, Brandschutz
Für die Ausführung der Vortriebsarbeiten hat der AN die jeweils gültigen Normen, Gesetze, Vorschriften und Richtlinien für Personenrettung, Beleuchtung, Belüftung und Brandschutz umzusetzen und die erforderlichen Leistungen in die Einheitspreise einzurechnen.
3. Statische Berechnung Vortriebsrohre
Die prüfbaren Statiken für die Vortriebsrohre gemäß DWA-A 161 (einschließlich aller Lastfälle) sind jeweils mindestens drei Wochen vor Vortriebsbeginn in 3-facher Ausfertigung zur Prüfung vorzulegen. Die Erstellung der prüffähigen statischen Berechnung hat in Abstimmung mit dem AG, dem Prüfstatiker und dem Aufsteller der Rohrstatik zu erfolgen. Erst nach erfolgter Freigabe durch den AG darf mit der Rohrproduktion begonnen werden.
4. Navigation des Rohrstranges
Der AN hat die Höhe und die Richtung des Rohrstranges laufend zu überwachen und aufzuzeichnen.
Vorgaben zum Navigationssystem:
Zur Bestimmung der Position der Vortriebsmaschine ist bei den Vortriebsstrecken 1 und 2 ein nordsuchender Kreiselkompass in Verbindung mit einer elektronischen Schlauchwasserwaage einzusetzen, welche ein lückenloses Registrieren des Vergleichs zwischen Soll-Lage und Ist-Lage der Vortriebsmaschine gewährleistet. Bei der Vortriebsstrecke 3 ist ein Laser-Zieltafelsystem in Verbindung mit einer elektronischen Schlauchwasserwaage einzusetzen. Die vorab beschriebenen Navigationssysteme stellen Mindestanforderungen dar. Die Wahl des Navigationssystems obliegt dem AN.
Die Datenaufzeichnung des Navigationssystems hat digital zu erfolgen. Alle Daten des Navigationssystems sind chronologisch weg-/zeitabhängig, unabhängig vom Online-
Überwachungs-System, in einem Datenprotokoll aufzuzeichnen.
5. Kontrollvermessung
Zur Kontrolle des Vortriebs und des Navigationssystems hat der AN die Lage und Höhe der Vortriebsmaschine durch ein unabhängiges, auf die Vermessung im Rohrvortrieb erfahrenes, Vermessungsbüro einmessen zu lassen. Die Ergebnisse der Vermessung sind dem AG unmittelbar und in geeigneter Weise graphisch und/oder tabellarisch (SOLL-IST-Vergleich) dargestellt zu übergeben. Der Stillstand der Vortriebsarbeiten für die Dauer der Messungen durch den AN wird nicht gesondert vergütet.
Für die Zieleinfahrt in den Baugruben sind folgende Werte einzuhalten:
Vortriebsstrecke 1
nach DWA -A 125, Tabelle 10:
maximale horizontale Abweichung von der Soll-Lage 200 mm
maximale vertikale Abweichung von der Soll-Höhe 50 mm
Vortriebsstrecke 2 und 3
abweichend von DWA -A 125, Tabelle 10:
maximale horizontale Abweichung von der Soll-Lage 100 mm
maximale vertikale Abweichung von der Soll-Höhe 50 mm
6. Qualitätsanforderungen an die Stahlbeton-Rohre
Die Stahlbetonrohre müssen den Anforderungen nach DIN EN 1916, DIN V 1201, sowie den zusätzlichen erhöhten Anforderungen der FBS-Qualitätsrichtlinie in Verbindung mit den Anforderungen des DWA-A 125 entsprechen.
Es muss der Nachweis der Übereinstimmung sowie eine Eigen- und Fremdüberwachung der Produktion vorliegen.
Der Nachweis der Fremdüberwachung muss durch eine nach DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditierte Zertifizierungs- und Zulassungsstelle aus dem europäischen Raum erfolgen. Es ist der Nachweis von mindestens 6 Jahren erfolgreicher Fremdüberwachung vorzulegen.
Der Produktionsstandort des Lieferanten muss über ein etabliertes und zertifiziertes Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001 verfügen.
Das Anbohren der Rohrwandungen der Vortriebsrohre zur Befestigung von Ver- oder Entsorgungsleitungen an den Rohren ist nicht zugelassen. Für die Aufhängung der Spül- und Förderleitungen und der Versorgungs-/Steuerungs-und Messkabel sind die vorgesehenen Ankerschienen zu benutzen. Die für die Montage an den Ankerschienen erforderlichen Hammerkopfschrauben sind durch den AN zu stellen und werden nicht gesondert vergütet.
Vorbemerkungen zu den Rohrvortriebsarbeiten
06.01 Technische Berarbeitung
06.01
Technische Berarbeitung
06.02 Baustelleneinrichtung
06.02
Baustelleneinrichtung
06.03 Vortriebsstrecke 1 (SG1-ZG1)
06.03
Vortriebsstrecke 1 (SG1-ZG1)
06.04 Vortriebsstrecke 2 (SG2-ZG1)
06.04
Vortriebsstrecke 2 (SG2-ZG1)
06.05 Vortriebsstrecke 3 (SG2-ZG2)
06.05
Vortriebsstrecke 3 (SG2-ZG2)
06.06 Injektionsarbeiten
06.06
Injektionsarbeiten
06.07 Vortriebsbegleitende Online-Überwachung
06.07
Vortriebsbegleitende Online-Überwachung
06.08 ABFUHR UND ENTSORGUNG SEPARATIONSGUT
06.08
ABFUHR UND ENTSORGUNG SEPARATIONSGUT
06.09 KONTROLLPRÜFUNGEN
06.09
KONTROLLPRÜFUNGEN
06.10 SCHACHTANSCHLUSSARBEITEN
06.10
SCHACHTANSCHLUSSARBEITEN