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Unit price EUR
Net total EUR
Hinweis Teil A, Teil B, Teil C und Teil D Alle in Abschnitt Teil A, Teil B, Teil C und Teil D aufgeführten Angaben dienen als Kalkulationsgrundlage. Alle hier genannten Vorgaben sind, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer erklärt mit seiner Unterschrift unter das Leistungsverzeichnis, dass er alle in diesem Abschnitt aufgeführten Leistungen kalkuliert und komplett in die Einheitspreise eingerechnet hat, es sei denn, er äußert sich schriftlich dazu gegenteilig bis spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe; später eingegangene Widersprüche des Auftragnehmers diesbezüglich werden somit nicht mehr anerkannt.
Hinweis Teil A, Teil B, Teil C und Teil D
A) Allgemeine technische Vorbemerkung / Projektbeteiligte A) Allgemeine technische Vorbemerkung / Projektbeteiligte
Geplante Maßnahme Salzbrunner Straße 53-53d
Als Teil eines Wettbewerbsergebnisses für das Areal erweitert der Neubau in der Salzbrunner Straße 53-53d das Angebot in der Kernwohnanlage Langwasser SüdOst durch die Schaffung von frei finanzierten Wohnungen, geförderten Wohnungen, sowie einer Tiefgarage. Das Bauvorhaben ist Teil der Zielsetzung im Rahmen der geplanten Wohnbauprogramme und stellt die Fortsetzung der INSEK (Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept) nach den Vorgaben der Stadt dar. Die Wohnhäuser werden als Punkthäuser umgesetzt und folgen damit den bereits errichteten Ergänzungsbauten in Holzhybridbauweise im Quartier, die mit der Stadt Nürnberg (Baukunstbeirat) abgestimmt waren.
Die Tiefgarage (Abkürzung TG) verbindet die neuen Wohnhäuser unterirdisch und bietet Platz für knapp 80% der neu errichteten Wohnungen.
Die Mehrfamilienhäuser (MFH) werden als Punkthäuser mit 44 freifinanzierten und 10 geförderten Wohneinheiten und insgesamt 4046m² Wohnfläche geplant. Das Punkthaus wird auf eigenem Grund an der Salzbrunner Straße 53-53d über der Tiefgarage errichtet.
Gegenstand der Ausschreibungen
In dieser Ausschreibung sind die gewerkemäßig getrennten Einzelleistungen zum Abbruch des Bestandsgebäudes und für die Baugrube des Neubaus beschrieben, die im ersten Schritt erstellt wird. Die Errichtung des Neubaus (Tiefgarage und Mehrfamilienhaus wird direkt im Anschluss an die Fertigstellung der Baugrube erfolgen.
Schnittstelle Tiefgarage / Mehrfamilienhaus ist die Rohdecke über Untergeschoss.
Detaillierte Objekt- und Baubeschreibung sind in Teil B) Zusätzliche Vorbemerkungen beschrieben.
Auskünfte zur Leistungsbeschreibung
Alle Anfragen müssen schriftlich (per e-mail) bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der nachfolgend bezeichneten Stelle vorliegen und werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Besichtigung der Örtlichkeiten
Die Bieter haben nach Absprache mit den nachfolgend bezeichneten Stellen Gelegenheit zur Besichtigung der Örtlichkeiten. Eine frühzeitige Terminierung vor
dem Abgabezeitpunkt wird vorausgesetzt.
Bau- und Planungsbeteiligte:
Bauherr
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen
Glogauer Straße 70, 90473 Nürnberg
Tel: 0911 8004 - 0
Fax: 0911 8004 - 100
e-mail: info@wbg.nuernberg.de
Projektsteuerung / Fragen zur Ausschreibung
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen
AS-PL3, Herr Simon Axmann
Glogauer Straße 70, 90473 Nürnberg
Tel: 0911 8004-5146
e-mail: axmann@wbg.nuernberg.de
Planung / Vereinbarung Ortstermine
wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen
AS-PL3, Herr Martin Burin
Glogauer Straße 70, 90473 Nürnberg
Tel: 0911 80 04-5168
e-mail: burin@wbg.nuernberg.de
Freianlagenplanung WGF Objekt Landschaftsarchitekten GmbH
Frau Yvonne Walpurgis
Vordere Cramergasse 11, 90478 Nürnberg
Tel: 0911-9460355
E-Mail: walpurgis@wgf-nuernberg.de
Tragwerkplanung Valentin Maier Bauingenieure AG
Herr Jürgen Freudenberger
Sankt Johann 10, 91056 Erlangen
Tel: 09131-407500
E-Mail: freudenberger@vmb-ag.de
HLS-Planung Solidplan GmbH
Herr Alexander Rummel
Donaustraße 36, 90451 Nürnberg
Tel.: 0911-633 236 00
E-mail: rummel@solid-plan.de
Elektroplanung, Aufzug Solidplan GmbH
Herr Marco Härtel
Donaustraße 36, 90451 Nürnberg
Tel.: 0911-633 236 00
E-mail: haertel@solid-plan.de
Bauphysik, Bauakustik W. Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik GmbH & Co.KG
Herr Christoph Reichert
Südwestpark 100, 90449 Nürnberg
Tel.: 0911-6704718
E-Mail: reichert@ifbsorge.de
Brandschutz Valentin Maier Bauingenieure AG
Herr Thomas Maier
Sankt Johann 10, 91056 Erlangen
Tel: 09131-407500
E-Mail: maier@vmb-ag.de
Baugrundgutachten GBH Geoconsult GmbH
Frau Nadja Vestner
Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth
Tel: 0911-7871830
E-Mail: n.vestner@gbh-geoconsult.de
Artenschutz GBH Geoconsult GmbH
Frau Melanie Diller
Kurgartenstraße 37, 90762 Fürth
Tel: 0911-7871830
E-Mail: m.diller@gbh-geoconsult.de
Baumschutz Baumpflege Adelmann
Frau Eva Adelmann
Sackgasse 2, 90562 Kalchreuth
Tel: 0171-4284829
E-Mail: info@baumpflege-adelmann.de
SiGe-Koordination
noch nicht bekannt
A) Allgemeine technische Vorbemerkung / Projektbeteiligte
B) Zusätzliche technische Vorbemerkung / Objekt- u. Baubeschreibung B) Zusätzliche technische Vorbemerkung / Objekt- u. Baubeschreibung
Vorschriften
Dem Angebot bzw. dem Leistungsverzeichnis, der Vergabe, der Lieferung der Baustoffe, der Ausführung der durchzuführenden Arbeiten und der Abrechnung liegen
weiter, soweit nicht durch die Ausschreibung anders geregelt, zugrunde:
-die bayerische Bauordnung, in Ihrer neuesten Fassung
-die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB, in Ihrer neuesten Fassung
-alle einschlägigen DIN-Vorschriften, in Ihrer neuesten Fassung
-die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft Bayern und des Gewerbeaufsichtsamtes
-die neuesten Herstellervorschriften
-die neuesten Verarbeitungsrichtlinien
-die Zeichnungen und Vorgaben des Architekten, des Statikers und der Projektanten
-alle anerkannten Regeln der Technik
-alle gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen und behördlichen Vorschriften
Für die Beachtung und dauerhafte Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen
und gewerbeaufsichtlichen Vorschriften ist der AN allein verantwortlich. Unmittelbar
nach Auftragserteilung ist dem AG eine hierfür verantwortliche Person schriftlich zu benennen.
Soweit nicht anders angegeben, sind in die Einheitspreise einzkalkulieren:
Herstellung, Montage, Fracht, Anlieferung, Verpackung, Abladung, evtl. Wagenstandgeld, Räumlichkeiten zum Lagern, Kompletteinbau, Gestellung
von Vorrichtungen und Werkzeugen.
Genehmigungen
Einholen von erforderlichen Genehmigungen und Sondernutzungen für die
Benutzung. ggf. Anmietung von öffentlichen Flächen wie Straßenflächen, Gehwegen, Straßensperrungen, Verkehrssicherungen, etc. ist Sache des Auftragnehmers.
Die schriftliche Genehmigung ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Die Genehmigungen sind bei den entsprechenden Ämtern und
Behörden einzuholen.
Übergabe von Ausführungszeichnungen
Die Ausführungszeichnungen (Werk- und Detailpläne Architekt) werden dem AN digital übergeben!
Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegung des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 3 Fertigungen zu übergeben.
Baustellenbesprechung
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
Eine Verständigung in deutscher Schrift und Sprache zwischen der Bauleitung und dem Führungspersonal an der Baustelle muss gewährleistet sein. Jegliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen und zu führen.
Baustelleneinrichtung
Eigene Baustelleneinrichtung ist auf dem Grundstück nur in beschränktem Umfang möglich. Siehe Anlage.
Zusätzliche Flächen muss der AN selbst organisieren und ggf. anmieten. Die anfallenden Kosten sind im Angebot mit einzukalkulieren.
Baustellenlärm
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen - AVV Baulärm), sowie insb. das "Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm der Stadt Nürnberg" sind außdrücklich einzuhalten. Der Aufraggeber behält sich Schadensersatzansprüche vor.
Rauchverbot
Das Rauchen (von Zigaretten, etc.) ist auf der Baustelle verboten.
Schimmelpilzprophylaxe - MFH in Holzbauweise
Aufgrund der Holzkonstruktionen und der sehr dichten Gebäudehülle, ist eine durchgängige Vermeidung von Schimmelpilzen erforderlich. Neben der Vermeidung von Feuchtigkeit ist der Verzehr von Speisen und Getränken aus offenen Behältern verboten. Auf eine entsprechende Baustellenhygiene und regelmäßige Abfallentsorgung ist zu achten.
Feuchtigkeit- MFH in Holzbauweise
Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, dass nicht unnötig Nässe oder Feuchtigkeit in die Gebäude eingebracht werden. Insbesondere ist das Einbringen von nassen oder durchfeuchteten Baumaterialien untersagt. Eine Lagerung von Materialien im Freien darf daher nur entsprechend witterungsgeschützt erfolgen.
Materialtransporte
Grundsätzlich stehen bauseitig keine Hilfsmittel zur Verfügung. Beim Einbringen von Material über Fensteröffnungen, sind diese ausreichend zu schützen.
Baum- und Pflanzenschutz
Schutz von Bäumen und Pflanzbeständen
Alle Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zum Schutz von Bäumen und Pflanzbeständen sind zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen, die den schützenswerten Baum- bzw. Pflanzenbestand schädigen wie z.B.
- Bodenverdichtung
- Stoffeinträge wie z.B. Zement, Schmier- Kraftstoffe in Baumnähe
- Beeinträchtigung der Wasserzuführung zu den Wurzeln
- Beschädigung von Baumteile oder andere Pflanzenbestände (wie Wurzeln,
Stamm, Krone etc.)
sind untersagt.
Insbesondere ist das Lagern von Baustoffen und das Abstellen von Geräten auf Baumscheiben verboten. Im Wurzelbereich von Bäumen und Pflanzenbeständen sind Aufgrabungen nur von Hand vorzunehmen. Grünflächen dürfen nur mit einer Sondergenehmigung in Anspruch genommen werden.
Für entstandene Schäden an Bäumen oder Pflanzbeständen oder die Beseitigung von Bäumen ohne Genehmigung werden ggf. Wertminderungen oder Ersatzforderungen geltend gemacht. Die geltenden Normen und Richtlinien zum Schutz von Bäumen auf
Baustellen im Rahmen der VOB (DIN 18920 und RAS-LP4) sind strikt einzuhalten, umzusetzen und zu kontrollieren.
Objektbeschreibung
Auf dem Anwesen Salzbrunner Straße 53 (aktuell noch Hausnummer 51) befindet sich ein abbruchreifes Altenwohn- und -pflegeheim der AWO mit bis zu sechs Geschossen. Auf dem Nachbargrundstück wurde ein Ersatzneubau im Juli 2025 fertig gestellt und anschließend bezogen. Bis zum Jahreswechsel 2025/26 wird das Gebäude vollständig leergeräumt und an die wbg GmbH Immobilienunternehmen zur Beseitigung übergeben.
Das Grundstück liegt zwischen einer Siedlungsbebauung aus Mehrfamilienhäusern und dem Grünzug „Ferdinand-Drexler-Weg“ und ist von der Breslauer Straße aus verkehrlich erschlossen. Es hat eine Fläche von rund 4.545 m². Es ist zu rd. 40% bebaut - hinzu kommen Außenanlagen, wie der Anlieferhof mit Zufahrt, die Feuerwehrzufahrt oder der Demenzgarten.
Das Baufeld ist gesäumt von einem alten und schützenswerten Baumbestand aus insgesamt 38 Bäumen. Dieser wird weitestgehend erhalten und über die Bauzeit geschützt. Die Baumschutzmaßnahmen sind zwingend zu beachten und einzuhalten. Auf das Grundstück gelangt man maßgeblich von der Seite Salzbrunner Straße, Mögliche Zugänge über den Ferdinand-Drexler-Weg (alte Feuerwehrzufahrt im Nordosten) und über den Fußweg Neusalzer Straße (Südosten) sind mit der Stadt über eine Sondernutzung zu beantragen. Das Grundstück fällt um ca. 1,70m nach Osten/Nordosten.
Im Anschluss an den Rückbau des best. Altenwohnheims wird das Grundstück mit vier Mehrfamilienhäusern in Holzhybridbauweise auf einer gemeinsamen Tiefgarage bebaut. Bereits im Zuge der Abbruchmaßnahme werden erste Verbaumaßnahmen für den Neubau errichtet, unmittelbar danach erfolgt die Herstellung der Baugrube für den Neubau.
Ausführungszeitraum:
Baumschutz 11/2025 - 02/2026
Rückbau / Abbruch 01/2026-06/2026
Start Neubau, mit Tiefgarage ab 07/2026
Kenndaten Abbruchgebäude:
Grundfläche Gebäude: 1.800 m²
OK oberste Attika: +18,10m ab OKF EG
UK tiefster Keller: -4,90m, darunter ca. 20cm Bodenplatte
Fundamente: Streifenfundamente, Höhe ca. 60-70cm
Kenndaten Neubau:
Grundfläche Gebäude: 2.448 m²
OK Attika / First: +17,81m ab OKF EG
Sohle Baugrube: -4,50m ab OKF EG (unter Aufzügen -5,30m)
rote Umrandung: ungefähre Lage Grundstücksgrenze
Baubeschreibung
Das Bauvorhaben umfasst zunächst den Abbruch des Bestandsgebäudes inkl. Abbruch- Erdbau und Spezialtiefbauarbeiten. Anschließend folgt die Errichtung einer Tiefgarage (eingeschossig) und der Untergeschosse (selbe Ebene wir TG) für die aufgehenden Gebäude. Die Schnittstelle zum aufgehenden Gebäude ist dabei die OK Rohdecke über Keller. Die Grundrissabmessungen der Tiefgarage betragen etwa 75 x 46m (größte Maße). Die Tiefgarage hat einen U-förmigen Grundriss, wobei an den vier Ecken die Kellerräume angebaut werden und drei Luftschächte in Beton außen an die Kubatur angeschlossen werden. Die Unterkante der Bodenplatte liegt bei etwa -4,50m unter OKF EG. Das Tragwerk der Tiefgarage wird in Massivbauweise mit tragenden Außenwänden aus WU-Beton, sowie Stützen und Kernwänden aus Stahlbeton errichtet. Die Gründung erfolgt auf einer WU-Bodenplatte. Die Aussteifung erfolgt über die Stahlbetonwände in Verbindung mit den als Scheiben wirkenden Deckenebenen. Zur Überführung der Lasten aus den Wohnhäusern auf das Tiefgaragenraster werden Trägerroste über den Kellern ausgebildet, die teils auch über der TG liegen.
Für die Erstellung der Baugrube wird im Nordosten und im Süden ein partieller Verbau als überschnittene, frei auskragende Bohrpfahlwand vorgesehen. Die Bohrpfähle mit einem Durchmesser von ca. 51cm werden im System 2 unbewehrt - 1 bewehrt ausgeführt. Im Südwesten wird eine Trägerbohlwand als Verbau errichtet. Die Einflüsse aus den umliegenden Gebäuden wurden entsprechend berücksichtigt. Böschungen in Teilbereichen Südost und Nordwest frei unter Einsatz von Böschungssicherung.
Baugrube:
Baugrund nach Aushub der oberen Schichten ab ca. 2,00m aus Sandstein. Gesamtaushubtiefe bis ca. 4,50m.
Gründung:
UG Flachgründung WU 45-50cm, mit Oberflächenschutzsystem. Bodenplatte im Bereich Treppenhäuser unterseitig gedämmt, Im Bereich der Tiefgarage im Gefälle betoniert, z. T. mit Vertiefungen für Verdunstungsrinnen.
Außenwände UG:
Stahlbeton WU, an drei Stellen Anordnung von Lüftungsschächten in Stahlbeton
Innenwände und Stützen UG:
Stahlbeton, im Bereich Treppenhaus und im Bereich unter dem EG bis 1m unter OKR Decke über UG gedämmt.
TG-Decke:
Stahlbeton WU, 45cm, ohne Bauteilaktivierung, zusätzlich versehen mit bituminöser Abdichtung
Rampen:
KfZ-Rampe Stahlbeton WU 30cm, im Gefälle betoniert, Radrampe STB, ca. 15cm.
Treppenhaus/Aufzugsschacht:
Stahlbetonwände und -decken in SB-Oberfläche, Treppenläufe incl. Podeste Stahlbeton-FT, Treppenläufe in fertiger Oberfläche. Hauptpodeste Stahlbeton mit schwimmendem Sichtestrich.
Vertikaler Lastabtrag UG:
Stahlbetonstützen innen, tragende Wände in Stahlbeton
Vertikaler Lastabtrag OG:
Stahlstützen, Holztafelwände, Holzmassivwände
Aussteifung:
Deckenscheiben, Wände, Treppenhaus und Aufzugskern
Einfahrtsgebäude oberirdisch:
Wand und Decke in Stahlbeton FT-Konstruktion, Dach begrünt
Lüftungsschächte oberirdisch:
in Stahlbeton FT-Konstruktion
Bodenbeschichtung
Befahrbare Flächen mit OS8 bzw. OS11 Beschichtung, mit Park- und Fahrbahmarkierungen, Keller- und Treppenräume erhalten eine Epoxidharz-Beschichtung.
Türelemente
Kellertüren mit Stahlzargen und Türblätern, i. d. R. T30RS / RS
Zufahrtstor:
Gitterschwingtor mit Schlupftüre
Schlosserarbeiten
Lüftungsgitter an Schächten (Oben und unten), Treppengeländer, Mieterkellerabteile
Malerarbeiten:
Reinigung und farbliche Beschichtung der Wandflächen der Tiefgarage, sowie des Treppenhauses (SB), Beschichtung Türen und Geländer
Lüftung:
natürliche Belüftung durch großzügig dimensionierte Lüftungsschächte mit CO-Messung nach Betriebsaufnahme
Beleuchtung:
sicherheitstechnische Beleuchtung, eingebettet in die Regelbeleuchtung als Langfeldleuchten mit Bewegungsmelder, sowie im Bereich der Lüftungsschächte
Entwässerung:
Ableitung Dachflächen Zufahrt und Treppenhaus seitlich in Sickerpackung
Ableitung Regenwasser der TG-Dachfläche seitlich frei ins Gelände
Entwässerung Dachfläche MFH über Freispiegelentwässerung in eine Versickerungsmulde.
B) Zusätzliche technische Vorbemerkung / Objekt- u. Baubeschreibung
C) Gewerksspezifische technische Vorbemerkungen C) Gewerkespezifische technische Vorbemerkungen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Es gelten die jeweils aktuellsten Fassungen sämtlicher gesetzlicher Regelungen und Normen, insbesondere der technischen Baubestimmungen gem. folgender Liste:
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/28_baytb-feb-2025.pdf
Schnittstellen:
Die auf dem Grundstück liegende bis zu ca. 1,00m starke Auffüllung wird vor Beginn der Arbeiten bauseits abgefahren.
Die hier anzubietende Leistung bezieht sich auf den fertigen Aushub zur Erstellung des Bohrplanums/Arbeitsebene, die Herstellung des Verbaus in Teilbereichen um die zukünftige Baugrube, sowie Erstellung der Baugrube im Anschluss, incl. Einbau einer Schutzschicht zum Schutz der Gründungssohle, sowie der Entsorgung von anfallendem Material.
Übergabe der fertigen Baugrube an den Rohbauer zur Erstellung des Tiefgaragen-Gebäudes.
Genehmigungen:
Einholen von erforderlichen Genehmigungen für die Benutzung. ggf. Anmietung von öffentlichen Flächen wie Straßenflächen, Gehwegen, Straßensperrungen, Verkehrssicherungen etc. ist Sache des Auftragnehmers. Die schriftliche Genehmigung ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Die Genehmigungen sind bei den entsprechenden Ämtern und Behörden einzuholen. Die einzuholende Genehmigung muß die Gestattung der Befahrbarkeit der Baustellenfahrzeuge aller übrigen Folgegewerke beinhalten.
Baumschutz:
Bei der Ausführung der Arbeiten sind die Richtlinien für die Anlage von Straßen, die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg, sowie die DIN 18920 einzuhalten.Des weiteren die Auflagen Baumschutzgutachten und SaP, siehe Anlagen Gutachten.
Baukräne sind so zu plazieren, daß deren Aktionsradius eine Beschädigung der Baumkronen ausschließt. Ver- und Entsorgungsleitungen sind so zu verlegen, daß sie nicht in den Wurzelbereich der Bäume eingreifen. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unterhalb des Kronentraufbereichs zuzügl. 1,50m nach allen Seiten.
Sind die Leitungsverlegungen auf diese Weise nicht möglich, sind die notwendigen Schutzmaßnahmen mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
Leistungsfähigkeit, Eignung:
Mit Abgabe des Angebotes versichert der Bieter, daß sein Unternehmen (einschl. der auf der Baustelle eingesetzten Führungskräfte sowie der Geräteausstattung) den Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung, sowie geforderten Erfahrungen in der Ausführung der beschriebenen Leistungen besitzt.
Planunterlagen:
Siehe Teil D, Anlagen.
Baustelleneinrichtungsplan:
Der Auftragnehmer hat einen detaillierten und übersichtlichen Baustelleneinrichtungsplan M = 1:200 mit Lage aller Baustraßen, Baubuden, Kräne bzw. Bohrgeräte mit Aktionsradius, Lagerplätze, der Zufahrt, der Anliefernung, des Bauzauns, Bäume, des Bewuchses und allem weiter Erforderlichen in Absprache mit dem Auftraggeber zu erstellen und an den Auftraggeber bis spätestens 14 Kalendertage nach Auftragserteilung zur Genehmigung zu übergeben.
Nachweise:
siehe Vorbemerkung Hauptleistung.
C) Gewerksspezifische technische Vorbemerkungen
D) Weitere technische Vorbemerkungen / Anlagen D) Weitere technische Vorbemerkungen / Anlagen
Anlagen
01 Allgemein
02 Sparten
03 Pläne Bestand
04 Pläne Neubau
05 Fachplanung
04 Gutachten
04 Termine
D) Weitere technische Vorbemerkungen / Anlagen
02 Spezialtiefbauarbeiten
02
Spezialtiefbauarbeiten
02.02 Bohrpfahlwand / Verbau
02.02
Bohrpfahlwand / Verbau