Kampfmittel
Kalk. Krailing; SPT
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Vorbemerkung / Vertragstext Baubeschreibung: Das Bauvorhaben befindet sich in Bergstraße 10 in 82152 Krailling Für die Errichtung des Untergeschosses bzw. der Tiefgarage wird zur Sicherung der Baugrube entlang aller Grundstücksgrenzen ein temporärer Verbau benötigt. Dieser soll als Trägerbohlverbau in Teilbereichen mit Rückverankerung zur Ausführung kommen. Im Bereich des nördlichen Nachbarn muss eine rückverankerte Spritzbetonsicherung zur Ausführung kommen. Die Entwurfsplanung der Baugrube (Statische Berechnung, Planung und Planbearbeitung) wird für die vorliegende Planung bauseits zur Verfügung gestellt. Sondervorschläge sind auf eigene Kosten in prüffähiger Form zu planen. Die prüffähige Ausführungsplanung mit statischer Berechnung wird als Position abgefragt und ist vom AN zu erbringen. Die geologische sowie hydrologische Beschaffenheit des Baugrundes ist im geotechnischen Bericht der Geotechnischen Gesellschaft Prof.Dr.Schuler/Dr.-Ing.Gödecke mbH vom 29.09.2025 dargestellt Für die Ausführung der Arbeiten gelten folgende DIN- Vorschriften: - VOB - Teil C - DIN 18301 - Bohrarbeiten - DIN 18309 - Einpressarbeiten - DIN 1045 - Stahlbeton - DIN 1054 - Baugrund - Sicherheitsnachweis im Erd- u nd Grundbau - DIN 1055 - Lastannahmen für Bauten - DIN EN 12715 - Injektionen - DIN EN 14199 - Mikropfähle Einheitliche Angebots- und Vertragsbedingungen im Deutschen Spezialtiefbau (Stand: 02.09.2010) werden Grundlage des Angebots sein. Zusätzliche technische Vorbemerkungen - Auf die Beachtung der Schutzmaßnahmen der Berufsgenossenschaft wird besonders hingewiesen. Für die Folgen von eventuellen Unfällen trägt der Unternehmer die alleinige Verantwortung. - Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind strengstens zu beachten. - Der AN hat seinen Bauschutt laufend, jedoch mindstens einmal wöchentlich, zu entfernen. Wird ein Container bauseits gestellt, werden die Kosten umgelegt. - Für Diebstähle und Zerstörungen an Materialien und Bauleistungen haftet der Auftragnehmer bis zum Tag der Abnahme der Arbeiten. - Es wird nach Abschluss der vertraglichen Leistungen eine vertraglich vereinbarte Abnahme durchgeführt. - Sämtliche Arbeiten sind ohne Unterbrechungszeit und zügig auszuführen. Eine Abstimmung mit anderen in der Ausführung befindlichen Gewerken ist vorzunehmen. - Die Ausführung der parallel laufenden Gewerke und damit eventuell aufkommende Behinderungen berechtigen nicht zu Nachforderungen.. - Baustrom und den ggf. notwendigen Wasseranschluss hat sich der AN auf eigene Kosten zu besorgen. - Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen und dergleichen zu informieren und gegebenenfalls eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. - Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen- und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den Auftragnehmer zu sichern. - Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet. - Änderungen oder Ergänzungen der Ausführung sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Bauleitung oder des Bauherrn möglich. Der Bieter versichert: 1. dass er sich über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie aller besonderen örtl. Verhältnisse, die die Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Situation werden nicht anerkannt. 2. dass im LV keine Unklarheiten sind, 3. dass er über die zur fach- und fristgerechten Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte und Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte Bereitstellung gesichert ist. Übergabe des Baufeldes: Das Baufeld wird bauseits durch die Abbruchfirma auf ein Planum ca.0,50m unter GOK hergerichtet. Folgendes Maschinengewicht ist aus ihrer Leistung bei der Herstellung des Bohrplanums zu berücksichtigen: ' . ...................................................' to .
Vorbemerkung / Vertragstext
01 Baugrubenverbau an Grundstücksgrenze, nicht wasserdicht
01
Baugrubenverbau an Grundstücksgrenze, nicht wasserdicht
Bauablauf und Ausführungshinweise Bauablauf und Ausführungshinweise 1.Baufeldvorbereitung - Das Rammplanum wird vom Bauherr durch die Abbruchfirma gemäß den Angaben der Bauleitung der ausführenden Firma Spezialtiefbau zum Maschinengewicht vorbereitet. Das Planum folgt dem natürlichen Gelände abzüglichg der Rotlage. Das Planum muss ausreichend tragfähig für ein Rammgerät sein. Sparten und Leitungen, welche in der Rammtrasse liegen, sind bauseits vor Beginn der Spezialtiefbauarbeiten zu entfernen bzw. umzulegen. Sparten siehe angefügte Bestandsplanung. 2.Rammarbeiten Bohlträger Ein Rammüberstand der Träger ist für den Rückbau zu berücksichtigen. Planmäßig werden alle Träger und Ausfachungen ausgebaut. 3. Aushub auf planmäßige Baugrubensohle und Einbau der Feldausfachung Die Verbaufelder sind abschnittsweise freizulegen. Die Aushubtiefen sind in Abhängigkeit der temporären Standsicherheit der Böden abzustimmen. 4. Herstellung des Rohbaus bis Decke über UG (bauseits) 5. Bauwerk hinterfüllen bis Geländeoberkante (bauseits) 6. Ausbau der Stahlausfachung und Ziehen der Bohlträger Hinweise zur Bauausführung: Zusatzlasten aus Hebegeräten, Baggerbetrieb etc. wurden in der statischen Berechnung des Verbaus nicht berücksichtigt und sind zu vermeiden bzw. mit dem Ersteller der Statik abzusprechen. LKW-Verkehr muss einen Mindestabstand zur Verbauhinterkante von 1,00 m einhalten. Dies ist bauseits zu gewährleisten. Bei der Herstellung von Böschungen sind die Angaben des Baugrundgutachters zu berücksichtigen. Folgende rechnerische Verbauverformungen sind bauseits auf Verträglichkeit für die angrenzenden Straßen, Leitungen und Grundstücke zu prüfen: 25-50mm derzeitige Terminschiene: 15.01.2026 Versand FLB 28.01.2026 Angebotseröffnung 28.02.2026 Ende Zuschlagsfrist 01.04.2026 Beginn Spezialtiefbau 29.04.2026 Übergabe Baugrubensohle 05.05.2026 Beginn Rohbau 05.09.2026 Beginn Rückbau Verbau
Bauablauf und Ausführungshinweise
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung