Bohrpfahlbewehrung (Mat.)
Kalk. Albstadt NB Kaufland
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Projektbeschreibung und Hinweise zur Kalkulation Projektbeschreibung Lage der Baustelle Das Grundstück liegt im Süden von Albstadt und liegt zwischen der Kientenstraße und der Thodor-Groz-Straße nahe der Bundesstraße 463 Die Projektadresse ist: Kientenstraße 6 72458 Albstadt Das Grundstück ist derzeit teilweise, im Abbruchbereich des ehemaligen Baumarktes, eingezäunt. Dieser Bauzaun wird rückgebaut und im Zuge der Abbrucharbeiten komplett mit Bauzaun umwehrt. Bebauung Baugelände Grundstücksfläche:               ca.             18.900 m² Bebaute Fläche:                   ca.             3.450 m² 2. Betrieb Es handelt sich um einen Neubau. Der bestehende Markt wird komplett abgerissen.  Zu dem Zeitpunkt der beschriebenen Arbeiten besteht kein Betrieb; Maßnahmen zur Aufrechterhaltung dieses und sonstige Kompensationen müssen nicht ergriffen werden 3. Verkehr auf der Baustelle, freizuhaltende Flächen Öffentliche Verkehrsflächen sind ständig freizuhalten. Es gilt ständiges Park- und Halteverbot. Baustelleneinrichtungsflächen sind im Vorfeld mit dem AG und der Bauleitung zwingend abzustimmen. 4. Überlassung von Anschlüssen für Energie, Wasser und Abwasser Für die Arbeiten benötigte Medienvesorgung wie Wasser und Strom sind Verantwortungsbereich des AN 5. Vom Auftragnehmer zur Benutzung überlassene Flächen und Räume Dem AN werden im inneren keine Räume zur Verfügung gestellt. 6. Berücksichtigung besonderer Vorgaben und Beschränkungen bei der Entsorgung von Abfällen und Beseitigung Die Baustelle ist inklusive evtl. verschmutzter öffentlicher Flächen täglich zu reinigen. Anfallende Abfälle und Bauschutt sind umgehend zu entsorgen und dürfen auf dem Baugelände nicht zwischengelagert werden. 7. Maßnahmen nach Baustellenverordnung Die Vorgaben des SiGeko sind zu beachten. Alle Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in die EP´s einzukalkulieren. Die Baustellenordnung in der Anlage ist uneingeschränkt zu beachten. 8. Parallele Arbeitsabläufe und Schnittstellen anderer Unternehmen auf der Baustelle Während der eigenen Arbeiten sind auch andere Auftragnehmer an der Baustelle tätig. Schnittstellen zu anderen Gewerken und Abstimmungstermine Alle notwendigen Abstimmungen und Schnittstellen zu Fremdgewerken (Heizung, Lüftung, Sanitär, MSR, Sprinkler, Elektro, BMA, Gewerbekälte) und Bauherr (Kaufland) und eventuell notwendige Termine und oder Übergabepunkten sind mit zu kalkulieren. Die Teilnahme an den entsprechenden Terminen und Lieferung der notwendigen Angaben (z.B. Kabelzuglisten, Beschriftungen Feldgeräte/Anschlusspunkte vor Ort) von Fremdgewerken müssen bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Die Arbeitsabläufe sind mit den zu beauftragenden Firmen TGA  zu koordinieren; Arbeitsabschnitte sind innerhalb einer Taktplanung zu erfassen. 9. Arbeitsablauf (Abschnitte, Unterbrechungen, Beschränkungen, Abhängigkeiten) Die Arbeitsabläufe sind innerhalb der beiliegenden Rahmenterminplanung konzeptionell erfasst. Der AN hat auf Anforderung des AG für seine Arbeiten einen verbindlichen Taktplan über seine gesamte Bauzeit aller Bauabschnitte anzufertigen und einzureichen. Der Taktplan ist innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung dem AG vorzulegen. Die zeitliche Folge der wesentlichen Leistungen muss erkennbar dargestellt sein. Hinweis: Zu Beginn der Arbeiten (BE) laufen zum Teil noch parallel Abbrucharbeiten. 10. Weitere Allgemeine und Technische Vertragsbedingungen - Die "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (ATV)   DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten, sowie - ATV und ZTV, passend zu den jeweiligen Teilleistungen - Planliste vom 30.09.2025 und - die darin aufgeführten Anlagen und Dokumente zur Kalkulation
Projektbeschreibung und Hinweise zur Kalkulation
(ZTV) Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen 1.) Die ZTV sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Leistungen und Aufwendungen, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, sind somit durch den Auftragnehmer vertraglich geschuldet und in die Preise einzurechnen, sofern diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. 2.) Die Leistungen sind in Landeswährung mit Nettopreisen anzubieten. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert hinzugerechnet. 3.) Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und der mit der Ausschreibung übergebenen Planung ist die Planung maßgebend. 4.) Der Bieter hat sich vor der Abgabe des Angebotes über die zur Ausführung gelangenden Bauaufgaben informiert, soweit sie im Zusammenhang mit den anzubietenden und auszuführenden Leistungen stehen, so dass Unklarheiten bei der Kalkulation gemäß des vorliegenden Leistungsverzeichnisses nicht bestehen. Spätere Einwände aufgrund ungenügender Kenntnis der Ausschreibungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. 5.) Die der Ausschreibung beigelegten Pläne und die darin benannten Anlagen dienen der Information. Diese Anlagen entbinden den Bieter nicht von der Verpflichtung, sich eigenverantwortlich durch Einsichtnahme in alle Planunterlagen alle für seine Preisfindung erforderlichen Angaben zu beschaffen. 6.) Zu den jeweils auszuführenden Leistungen wurden die Örtlichkeiten besichtigt. Alle erkennbaren preisrelevanten Umstände wurden bei der Einheitspreisermittlung berücksichtigt. 7.) Die Baustelleneinrichtung für den eigenen Bedarf ist – sofern diese nicht in separater Position ausgeschrieben ist – in die Preise einzurechnen. 8.) Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Hebezeuge, Gerüste, Maschinen, Werkzeuge, Hilfsmittel und Hilfskonstruktionen sind zu berücksichtigen und in die Preise einzurechnen. 9.) Gerüste für Fassadenarbeiten und Arbeiten am bzw. auf dem Dach sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Vorhandene Gerüste können unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Die Gerüste dürfen nicht verändert werden und müssen in dem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen werden wie sie vorgefunden wurden. 10.) Baustrom und Bauwasser werden durch das Gewerk Baustelleneinrichtung ab Verteiler bzw. Entnahmestellen für die anderen Leistungen und Gewerke zur Verfügung gestellt. 11.) Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Bauschutt, Verpackungsmaterial, Müll und dergleichen, welches durch die Arbeiten des Auftragnehmers entsteht, ist auf seine Kosten regelmäßig einzusammeln bzw. zu beseitigen und zu entsorgen. Die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben und Vorschriften sind bei der Entsorgung zu beachten. 12.) Verunreinigungen auf den am Baufeld angrenzenden Grundstücken, Bebauungen, Wegen, Straßen, Plätzen und dergleichen, die durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstanden sind, sind arbeitstäglich zu beseitigen. 13.) Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die Sicherung, Lagerung und Verwahrung seiner Baustelleneinrichtung, Maschinen, Geräte, Werkzeuge und dergleichen. Gleiches gilt für gelagerte Baustoffe, Baumaterialien, Bauelemente und für den Einbau bestimmte Geräte und Anlagen bis zur Abnahme der Gesamtbauleistungen. 14.) Bau- und Anlagenteile sind vor Verunreinigungen und Beschädigungen durch die jeweiligen Arbeiten über geeignete Maßnahmen zu schützen. Gleichzeitig hat der Auftragnehmer seine eigenen Leistungen bis zur Abnahme der Gesamtbauleistungen zu schützen. 15.) Alle gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorgaben und Vorschriften notwenigen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sind bei der Durchführung der jeweiligen Arbeiten zu beachten und einzuhalten. 16.) Bei der Angebotserstellung und Ausführung der Leistungen sind - die landesspezifischen öffentlich-rechtlichen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften - die einschlägigen technischen Normen, Regeln und Richtlinien - die anerkannten Regeln der Technik - die Einbau- und Verarbeitungsanleitungen, -vorschriften und -hinweise der Hersteller - die Kaufland-Baubeschreibungen, -Vertragsbedingungen und sonstigen Unterlagen und Planungen von Kaufland zu berücksichtigen, zu beachten und einzuhalten. 17.) Die beschriebenen Leistungen verstehen sich als fix und fertige, vollständige und funktionstüchtige Leistungen, inkl. aller erforderlichen Kleinteile und Befestigungsmittel, Hilfsstoffe und Hilfsmittel, Unterkonstruktionen, etc. sowie aller Nebenleistungen und besonderen Leistungen - auch wenn diese nicht im Detail beschrieben sind. 18.) Werden Vorleistungen durch Dritte erbracht, sind diese durch den Auftragnehmer zu prüfen. Über etwaige Unstimmigkeiten oder Beanstandungen muss der Auftraggeber rechtzeitig informiert werden, so dass diesem technisch und organisatorisch die Nacherfüllung möglich ist. 19.) Fabrikatsvorgaben von Kaufland sind zwingend einzuhalten, es sei denn, es sprechend triftige Gründe (z.B. Verfügbarkeit) dagegen. In diesem Fall ist durch den Auftragnehmer ein gleichwertiges Fabrikat oder System vorzuschlagen und die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Auftraggeber. 20.) Systeme sind durchgängig mit den vom System-Hersteller vorgesehenen Systemkomponenten auszuführen. 21.) Alle Materialien, Bauelemente und Geräte, die die Optik und Funktionalität maßgeblich bestimmen, sind rechtzeitig vor Ausführung zu bemustern. Der Einbau auf der Baustelle darf erst nach Freigabe durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten erfolgen. Über die Art und Form der Muster entscheidet der Auftraggeber. 22.) Sofern nicht gesondert ausgeschrieben, sind die Kosten für die Projektierung der Leistungen in die Preise des jeweiligen Gewerkes einzurechnen. Die Projektierung kann je nach Gewerk und Notwendigkeit ein örtliches Aufmaß, statische Berechnungen, Werks-, Fertigungs-, Detail- und Montageplanung auf Grundlage der Vorgaben von Kaufland sowie die Erstellung der Revisionsunterlagen beinhalten. 23.) Alle Konstruktionen, Bauweisen und Systeme müssen so ausgelegt sein, dass Sie die üblichen und zulässigen Toleranzen der Vorleistungen bzw. Untergründe aufnehmen bzw. ausgleichen können. 24.) Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss, berechtigen nicht zu Mehrkosten oder einer Verlängerung der Ausführungsfristen. Im Zweifelsfall muss der Auftragnehmer das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen nachweisen. 25.) Je nach Gewerk und Leistung sind folgende Aufwendungen und Leistungen zu berücksichtigen und die Preise einzurechnen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis beschrieben sind: - alle Transporte von Baustoffen, Baumaterialien, Bauelementen, Geräten, Anlagen, etc. bis zum Einbauort - erforderliche und gewerksübliche Untergrundvorbereitungen und -vorbehandlungen - sämtliche Bohrungen, Schweißungen, Klebungen, Kleinteile, Befestigungsmittel, Zwischenlagen, Dämmungen, Dichtungen, Folien, Versiegelungen, etc., die für die Verbindung, Montage und Befestigung der Bauteile und Bauelemente erforderlich sind - fachgerechtes Anarbeiten und Anschließen an sämtliche an- bzw. begrenzenden Bauteile, Ein-, Anbauten und Durchdringungen - alle Eckausbildungen, Passfelder und -elemente, Abschlüsse, freien Enden, etc. - sämtliche vorkommenden Montage-, Anschluss- und Befestigungsuntergründe wie Beton, Mauerwerk, Stahl, Aluminium, Bleche, Gipskarton, etc. - notwendige Pass-, Schräg- und Rundschnitte sowie Verschnitt - Herstellen von Aussparungen und Ausschnitten für Installationen und Einbauten von Fremdgewerken - interne Verkabelung und Anschlüsse von Anlagen, Zuleitung zu elektrischen Verbrauchern bauseits durch das Gewerk Elektro 26.) Ergänzend sind folgende ZTV für Erdarbeiten/Außenanlagen zu beachten:
(ZTV) Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen
200 Sondergründung (200.04)
200
Sondergründung (200.04)
200.04 Sondergründung
200.04
Sondergründung

Your bid details

Net total
Discount
0.00
Statutory VAT
%
0.00
Gross total
0.00
Cash discount
%
Deadline is
days
0.00
Gross total (cash discount applied)
0.00
Net total incl. discount
0.00

Your documents

Remarks