2 Gerüstbauarbeiten 1 BA. C05
K-BP- Han C05/06 Sanierung
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01 Gerüstbauarbeiten 1. BA C05
01
Gerüstbauarbeiten 1. BA C05
Allgemeine Hinweise Gegenstand dieser Beschreibung sind die Gerüstbauarbeiten für das Gebäude C05. Geltungsbereich sowie technische Ausführungsgrundlage: Die sachlichen Geltungsbereiche sowie die technischen Ausführungen ergeben sich grundsätzlich aus VOB Teil B, C / ATV / DIN. Weiterhin sind sämtliche Gesetze, Verordnungen, Normen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu berücksichtigen, die den Stand der Technik für die auszuführenden Arbeiten, zu verwendenden Materialien und Produkte zum Zeitpunkt der Ausführung definieren. Der Bieter hat sich über Art und Umfang der einzelnen Leistungen aus dem Leistungsverzeichnis und den Planunterlagen zu informieren. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Sollten im Leistungsverzeichnis einzelne Leistungen, welche zur Ausführung der Vertragsleistung des AN zwingend erforderlich sind, nicht enthalten sein, so sind diese Leistungen durch den AN in der Ausführung zu berücksichtigen. Die Vertragsleistung umfasst sämtliche Leistungen und Lieferungen über die gesamte Bauzeitdauer einschließlich Rückbau, die erforderlich sind, um die in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen des Gewerks Gerüstbauarbeiten voll funktionsfähig und bautechnisch einwandfrei herzustellen. Die Ausführung der beschriebenen Leistungen erfolgt nach Einordnung des GU selbst ggf. auch je nach Bauablauf in Teil- und Kleinflächen, welche zeitlich voneinander versetzt zur Ausführung gelangen. Dieser Umstand ist bei der Preisfindung zu berücksichtigen. Alle notwendigen Sonderkonstruktionen, wie Abspreizungen, Abstützungen, Hilfsgerüste, Ballastierungen, etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Vorhaltezeit Gerüste Solange keine Erstfreigabe für die Gerüste und sonstigen Bauteile gemäß nachfolgendem Leistungsverzeichnis erfolgt ist, wird die Standzeit / Vorhaltedauer nicht vergütet. Die Standzeit / Vorhaltedauer der Gerüste und sonstigen Bauteile gemäß nachfolgendem Leistungsverzeichnis wird erst ab dem Tag der Erstfreigabe berechnet und vergütet. Die Benutzung der Gerüste darf erst nach der Freigabe durch den AN Gerüstbauarbeiten erfolgen. Die Gerüstfreigabe muss gut lesbar und vom AN Gerüstbauarbeiten unterschrieben ausgehändigt werden. Der AN hat die Fertigstellung und die damit verbundene Nutzungsfreigabe der Gerüste, etc. ggf. auch in Teilflächen schriftlich dem Auftraggeber bzw. der Objektüberwachung anzuzeigen und ferner durch das entsprechende Freigabeschild am Gerüst kenntlich zu machen. Der Auftraggeber bzw. die Objektüberwachung zeigt schriftlich das Ende der Vorhaltzeit der Gerüste, etc. ggf. auch von Teilflächen mit einem Vorlauf von 2 Wochen datumsmäßig an. Die Vorhaltezeit wird bis zu diesem Datum berechnet. Der AN ist verpflichtet unverzüglich spätestens 5 Tage nach dem benannten Ende der Vorhaltedauer das Gerüst, etc. ggf. die Teilflächen in einem Zug abzubauen und das frei werdende Gerüstmaterial abzufahren. Ggf. erforderliche Zwischenlagerung auf der Baustelle sind vorab schriftlich mit der Objektüberwachung abzustimmen. Der AN Gerüstbauarbeiten hat sicherzustellen, dass er die von der Objektüberwachung (OÜ) abgerufenen Gerüstbauarbeiten nach einer Frist von max. 5 Arbeitstagen ausführt. Dies gilt auch für ggf. von der OÜ abgerufene Gerüstumbauarbeiten, die im Einzelfall eventuell auch nur wenige Stunden Arbeitszeit auf der Baustelle erfordern. Dies ist vom AN Gerüstbauarbeiten entsprechend zu beachten. Hinweis Statischer Nachweis Die nachfolgend beschriebene statische Berechnung einschl. erforderlicher Ausführungszeichnungen beinhaltet auch die ggf. notwendige Umsetzung bzw. notwendige Umbauarbeiten. Die Abgabe erfolgt 3fach in Papierform und 1fach in digitaler Form auf USB- Stick. Die Unterlagen sind dem AG bzw. der Objektüberwachung min. 14 AT vor der Ausführung vorlegen. Für die rechtzeitige Freigabe der Montageplanung ist der AN verantwortlich. Für die Prüfung durch den AG ist pro Prüflauf min. ein Zeitraum von 14 AT zu berücksichtigen
Allgemeine Hinweise
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Fassadengerüst
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Fassadengerüst
01.03 Innengerüst Treppenhäuser
01.03
Innengerüst Treppenhäuser
01.04 Dokumentation
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Dokumentation
01.05 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
01.06 Maschinenstunden
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