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- 2441.11 - L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Objekt: Justizvollzugsanstalt Lübeck
JVA HL / Neub. Sporthalle u. Infrastrukt
Gewerk: VOB DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Bodenbelag, Betonwerkstein
Bieter:
( Firmenstempel )
Bauherrenvertreter: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postfach 1269, 24011 Kiel
- 2441.11 -
A) Maßnahmenbeschreibung A)
Maßnahmenbeschreibung
Zur Erweiterung der Sportmöglichkeiten innerhalb des JVA-Geländes wird eine neue Einfeld-Sporthalle in Massivbauweise erstellt.
Hinweis zu den Gebäudenummern
Die Gebäude werden, aus einem alten Kontext heraus, sowohl mit Nummern als auch in der neueren Zeit mit Buchstaben bezeichnet. Um beiden gerecht zu werden, werden im Leistungsverzeichnis Häuser sowohl mit der alten Nummer als auch dem neuen Buchstaben aufgeführt wie z.B. Haus H/19a.
A) Maßnahmenbeschreibung
B) Angaben zur Baustelle und zum Gebäude Erschließung Baufeld
Die Zufahrt zur JVA ist gemäß Punkt D) nur über die Straße Marliring 67 möglich.
Koordinaten 53.8692560526, 10.72079720729
Die JVA liegt im innerstädtischen gemischten Wohngebiet der Hansestadt Lübeck.
Die Zuwegung sind für LKW geeignet. Bei Sattelzügen sind die Schleppkurven durch den AN eigenständig zu ermitteln und zu berücksichtigen. Die Torabmessung zur JVA siehe Punkt D). Sollten Fahrzeuge benötigt werden, deren Abmessungen größer als die der Schleuse unter Punkt D) sind, hat der AN sich eigenständig mit der JVA in Verbindung zu setzen und zu klären, ob und wie diese eine Zuwegung in die JVA erhalten können.
Sofern der Bieter die Örtlichkeiten besichtigen will, ist eine Voranmeldung bei der JVA erforderlich.
Anzumelden hat sich der AN unter: Bauverwaltung@jvahl.landsh.de
Die Verbote gemäß Punkt D) dort -8. Verbote- sind einzuhalten.
Die neu zu errichtende Sporthalle liegt innerhalb des gesicherten JVA-Geländes in einem nochmals separat gesicherten Baufeldbereich. Die Zuwegung vom Haupttor bis zum Rand des gesicherten Baufeldes beträgt ca. 165 m. Dieser Weg darf wie unter D) beschrieben immer nur in Begleitung von Sicherheitspersonal stattfinden. Dies ist auch Lieferanten oder anderem am Bau Beteiligten mitzuteilen.
Die Zuwegungen innerhalb des JVA-Geländes werden ebenfalls durch andere Gewerke und deren Lieferanten als auch durch die Mitarbeiter der JVA und deren Lieferanten genutzt.
Die JVA kann dem AN jederzeit anordnen, kurzfristig für JVA-eigene Belange, mit Fahrzeugen und deren Fahrer des AN zu warten. Für diese Wartezeiten auf Anordnung der JVA ist im LV eine eigene Position vorgesehen.
Zuwegungen für die Feuerwehr und deren Aufstellflächen sind freizuhalten.
Hinter der Zufahrt zum gesicherten Baufeld befindet sich eine ca. 120 m lange geschotterte provisorische Baustraße. Am Ende dieser Baustraße befindet sich ein Wendekreis mit einem Radius von ca. 12,5 m. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Fahrzeuge als auch die seiner Lieferanten für diesen Wendekreis geeignet sind.
Baustrom, Bauwasser, Abwasser
- die Kosten für den Baustrom und Bauwasser übernimmt der AG
- Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser werden wie folgt für alle Gewerke bereitgestellt:
Baustrom:
a) 32 A CE Anschlüsse stehen über zwei Unterverteilung jeweils nördlich und südlich außerhalb der Sporthalle zur Verfügung. Die Zuleitung, die der AN benötigt, hat dieser von diesen UVs (siehe BE-Plan) zu planen und zu kalkulieren.
b) für 16 A CE sowie Schuko 230 VAC stehen drei Unterverteiler, 2 x EG, 1 x OG im Gebäude zur Verfügung. Je nach Baufortschritt können diese Versetzt werden. Die Zuleitung, die der AN benötigt, hat dieser von diesen UVs zu planen und zu kalkulieren.
Bauwasser:
kann über zwei Verteiler jeweils nördlich und südlich außerhalb der Sporthalle entnommen werden. Die Zuleitung, die der AN benötigt, hat dieser von diesen Verteilern (siehe BE-Plan) zu planen und zu kalkulieren.
Abwasser:
kann über einen Pumpensumpf südlich außerhalb der Sporthalle eingeleitet werden.
Lagerflächen
für Material und Aufenthaltscontainer stehen im Außenbereich des gesicherten Baufeldbereiches nur in sehr begrenzter Fläche zur Verfügung. Die Regeln zum Aufstellen für Container und Anlegen von Lagerflächen unter Punkt D) müssen eingehalten werden.
Da im Vorfeld nicht bekannt sein kann, welches Gewerk wieviel Container aufstellen will und wieviel Lagerfläche gerade zur Verfügung steht, muss der AN die Fläche mit Beginn der Arbeiten mit der BÜ abstimmen. Ein Aufstellen oder Lagern von Material ohne Freigabe durch die BÜ ist nicht zulässig.
Im Innenraum der Sporthalle stehen keine Aufenthaltsräume zur Verfügung. Ob Innenräume als Lagerfläche genutzt werden können muss vor Nutzung mit der BÜ abgestimmt werden da dies vom Bauablauf abhängig ist.
Beschreibung Gebäude und Zuwegung
Zweigeschossige Einfeld-Sporthalle.
Das Außenmaß beträgt ca. 26 m in Ost-West sowie ca. 34 m in Nord-Süd Ausrichtung.
Höhe Attika ab OK fertiges Gelände beträgt ca. 9,2 m.
Im EG befindet sich das Spielfeld, Geräteräume, Aufsichtsräume, Umkleiden und WCs, Flure, ein Aufzug,
2 Treppenhäuser sowie Technikräume.
Türen im EG beginnen mit einer 0 wie z.B. 0.03.1
Im OG befinden sich Umkleideräume, WCs, ein Fitnessraum und Technikräume.
Türen im OG beginnen mit einer 1 wie z.B. 1.02.1
TRH-Süd und TRH-Nord sind nur im 1.OG durch Flure verbunden.
Der Haupteingang ist im Nord-Östlichen Eckbereich als 2-flügelige Tür, lichte Breite ca. 2,47 m, lichte Durchgangshöhe ca. 2,26 m. Direkter Zugang zum TRH Nord.
Ein Nebeneingang befindet sich auf der südlichen Seite. Lichte Durchgangsbreite ca. 1,05 m, lichte Durchgangshöhe ca. 2,26 m. Direkter Zugang zum Treppenhaus TRH Süd.
Deckenhöhe EG von OKFB bis UK Abhangdecke ca. 2,60 m.
Deckenhöhe Turnhalle von OKFB bis UK Unterzug ca. 6,97 m.
Höhe OK FB 1.OG beträgt + 3,50 m über OK FB des EG.
Deckenhöhe 1.OG von OK FB bis UK Abhangdecke ca. 3,60 m
Zuwegung 1.OG über
- TRH Nord: 2-läufig, massiver Treppenlauf, mit Podest ca. 1,5 x 3,25 m, 20 Stg. 17,5/28 cm, lichte Breite Lauf ca. 1,30 m.
- TRH Süd: 2-läufig, massiver Treppenlauf, mit Podest ca. 1,27 x 3,13 m, 20 Stg. 17,5/28 cm, lichte Breite Lauf ca. 1,26 m.
Beschreibung Flure und Treppenhäuser
Der Bodenaufbau der Flure des EG und des 1.OG besteht aus schwimmendem Zementestrich mit Fußbodenheizung. Gesamtaufbauhöhe ca. 160 mm.
Unter der Fußmatte befindet sich keine Fußbodenheizung
Innerhalb der Treppenhäuser und Podeste befindet sich keine Fußbodenheizung.
B) Angaben zur Baustelle und zum Gebäude
C) Angaben zur Ausführung Art und Umfang der Leistungen
Auszuführen sind:
- Außmaß vor Ort
- ein Verlegplan und Erstellung Höhenmaß,
- Betonwerkstein,
- Hollzfußleisten,
- Fugenprofile
- Sauberlaufmatte
Aus Sicherheitsgründen werden keine Grundrisse und Schnitte veröffentlicht. Die GR und SS werden dem AN erst nach Beauftragung übergeben.
Die Zuwegung zur gesicherten Baustelle ist dem BE-Plan sowie Punkt D) zu entnehmen.
Beschreibung der Durchführung
Der AN hat die Leistung in mehreren Arbeitsschritten durchzuführen. Dies beinhaltet u.a.:
- Eigenständiges Erstellen eines örtlichen Aufmaßes
- Verlegeplan und Höhenmaß unter Berücksichtigung des durch den AN erstellten Aufmaßes
- Prüfen lassen des werkseigenen ausführungsreifen Verlegeplan durch den AG
- Ausführen der gleichgestellten Verlegeplanung
- Bestellung / Lieferung aller Bauteile / Baustoffe
- Montage / Einbau der Bauleistungen,
- Einbau Matten kurz vor Abnahme.
Der AN hat mit der Aufforderung zum Beginn der Arbeiten unverzüglich mit dem Aufmaß und der Verlegeplanung und dem Höhenmaß zu beginnen.
Der AN hat seine Leistungen für den vorgegebenen Ausführungszeitraum gemäß Formblatt, an die Öffnungszeiten der JVA unter Punkt D) auszurichten und einzukalkulieren.
Die Besonderheiten der Baustelleinrichtung und der Entsorgung unter Punkt D) müssen beachtet werden.
In dem Zeitraum, in dem der AN seine Leistung ausführen wird, werden weitere Ausbaugewerke im zu erwartenden Umfang wie TGA, Estrich, Maler, Putz u.a. auf der Baustelle tätig sein. Der AN hat daher immer in Abstimmung mit der BÜ seine Leistung auszuführen. Ein durchgehendes Arbeiten auf einer Etage kann nicht zugesichert werden. Das Ausführen der verschiedenen Teilleistungen ist einzuplanen.
C) Angaben zur Ausführung
01 ZTVs
01
ZTVs
D) ZTV: Kalkulationshinweise für die Ausführung von Bauarbeiten innerhalb der JVA D) ZTV:
Kalkulationshinweise für die Ausführung von Bauarbeiten innerhalb der JVA
Mit den nachfolgenden Beschreibungen erhält der Bieter Hinweise zu
einschränkenden Bedingungen, die sich aus den Besonderheiten der
Baumaßnahme in der JVA Lübeck ergeben bzw. für Vollzugsanstalten im
Allgemeinen üblich und zu erwarten sind. Diese Erschwernisse hat der Bieter in den Angebotspreisen zu berücksichtigen.
1. Anmeldungen
Erstanmeldung
Der AN hat mindestens 15 Arbeitstagen (AT) vor Beginn der Tätigkeiten seine Mitarbeiter und Nachunternehmer mit Vordruck der JVA per Mail zur personenbezogenen Sicherheitsüberprüfung anzumelden. Die mail Adresse lautet:
Bauverwaltung@jvahl.landsh.de
Aufzuführen sind alle zum Einsatz kommenden Mitarbeiter und auch alle Nachunternehmer. Der Vordruck ist maschinell auszufüllen und je Person der JVA einzureichen. Die zur Überprüfung notwendigen Unterlagen werden mit Auftragsschreiben versendet.
Der AN hat sowohl Ersatzkräfte als auch Nachunternehmer anzumelden.
Aufgrund der von der JVA Lübeck vorgenommenen Überprüfung kann es in
seltenen Fällen dazu kommen, dass einzelne Mitarbeiter abgelehnt werden
oder auch um Personalausfälle durch Krankheit oder Urlaub, ohne
Zeitverlust durch Nachmeldungen, umgehend kompensieren zu können hat der AN immer Ersatzkräfte mit anzumelden.
Eine beschleunigte Überprüfung ist nicht möglich. Für daraus resultierende Verzögerungen haftet der AN. Jeder angemeldete Mitarbeiter wird durch den AG bzw. der JVA hinsichtlich bestimmter Verhaltensweisen / Regeln verpflichtet.
Ein gültiges Ausweispapier ist immer mitzuführen und bei jedem Einlass
auf die Baustelle am Eingangstor vorzulegen bzw. abzugeben.
Firmeneigene Pkw, die zur Ausführung der Arbeiten auf dem Gelände
notwendig sind, sind im Vorwege mit anzumelden.
Für Nachunternehmer des AN gelten alle Punkte unverändert.
Laufende Arbeiten
Führt der AN die Arbeiten fortlaufend aus, und die für den AN tätigen
Personen wechseln, ist deren Anmeldung (Erstanmeldung erfolgt) mindestens 4 Werktage vor Einsatzbeginn ebenfalls mittels Vordrucks vorzunehmen.
Wiederaufnahme von Arbeiten
Haben die Arbeiten länger als 3 Monate geruht, ist eine Anmeldung gemäß
Erstanmeldung notwendig, das heißt min. 15 Arbeitstage vor Beginn der Arbeiten in der JVA.
- Sicherheitsbelehrung:
Die mit Versand des Anmeldevordrucks übersandte Sicherheitsbelehrung ist
am ersten Tag der Arbeitsaufnahme vor Beginn der Arbeiten doppelseitig
ausgedruckt und unterschrieben dem Beauftragten der JVA zu übergeben.
Der AN hat diesen Zeitaufwand mit einzukalkulieren.
Verstöße gegen die Sicherheit und Ordnung können zum Abbruch der
Arbeiten und zum Verweis von der Baustelle bzw aus dem JVA-Gelände führen.
- Bei Unklarheiten zum Verhalten bei Arbeiten auf dem Gelände der JVA,
hat der AN oder seine Mitarbeiter sich an die Bauverwaltung der JVA zu wenden.
2. Zuwegung zur JVA einschl. Schleuse, öffentlicher Bereich
Die Baustelle liegt im gesicherten Bereich der JVA-Lübeck.
Der AN muss den folgenden Ablauf vor dem Betreten der Anlage einhalten:
- Die Zufahrt in die JVA zur Baustelle erfolgt grundsätzlich über den
Marliring 67.
- Der AN hat sich an der Schranke bei der Hauptpforte anzumelden und
abzuwarten bis er aufgefordert wird, bis zur Hauptpforte vorzufahren.
- An der Hauptpforte müssen sich alle zuvor fristgerechten angemeldeten
Mitarbeiter (siehe Punkt 1) des AN mit gültigem Personalausweis oder
Reisepass anmelden.
- Das Fahrzeug nur mit dem Fahrer fährt in die Fahrzeugschleuse.
- Die anderen Mitarbeiter gelangen zu Fuß durch die Personenschleuse.
- Hinter den Schleusen werden die Mitarbeiter und das Fahrzeug durch den
Sicherheitsdienst in Empfang genommen und auf dem Gelände begleitet.
- Das Verlassen der JVA erfolgt analog in gleicher Weise jedoch ohne
Abmeldung an der Schranke.
- Der AN hat für den Eincheck- und Schleusendurchgang im Mittel 10 min
einzukalkulieren. Für den Auscheck- und Schleusenvorgang sind ebenfalls
im Mittel 10 min anzusetzen.
- Dies ist auch für die Lieferanten mit einzukalkulieren.
- Schleusenabmessung Haupteingang:
Die Durchfahrtshöhe beträgt max. 4,10 m
Die Durchfahrtsbreite beträgt max. 3,50 m.
- Schleusenabmessung Tor Haus H/19a
Die Durchfahrtshöhe beträgt max. 3,95 m
3. Zuwegung zum Baufeld im gesicherten Gelände der JVA
- Nach der Schleuse muss das Fahrzeug mit den Mitarbeitern durch einen
Sicherheitsdienst begleitet werden. D.h. der Weg innerhalb der JVA von
der Hauptpforte bis zum Baufeld, bzw. zwischen Baufeld und BE Flächen
bzw. Pausenbereich erfolgt für Handwerker immer in Begleitung einer
Aufsicht.
- Es ist jedem Mitarbeiter untersagt, sich ohne Begleitung durch den
Sicherheitsdienst, auf dem Gelände zu bewegen.
- Je Wegstrecke sind ca. 5-10 min von der Hauptpforte bis zum Baufeld
kalkulatorisch zu berücksichtigen. Hierbei sind die Schleusungswege und die Entfernung zu berücksichtigen.
Ein eigenständiges Betreten von Abstellbereichen außerhalb des gesicherten Baufeldes ist nicht möglich und muss immer in Begleitung durch den Wachdienst erfolgen.
Das betrifft gleichermaßen jegliche Material An- und Abtransporte. Diese Umstände sind zu berücksichtigen und in die Einheitspreise des Angebots einzukalkulieren.
- Pausen außerhalb des Baufeldes sind nicht möglich.
- Alle Transport-Fahrzeuge müssen immer und ständig abgeschlossen sein.
- Material und Personal kann zu Beginn der Arbeiten direkt im Baufeld
ausgeladen werden. Die Fahrzeuge sind anschließend und für die Dauer der
Arbeitszeit auf den Parkplatz für die PKW-Stellplätze bzw. Pausenbereich
für Handwerker gemäß BE-Plan abzustellen.
In diesen Kalkulationshinweisen sind Zeitwerte für das Ein- und Aus- schleusen als auch die Zuwegung auf dem Gelände aufgeführt. Der AN hat Geräte und Personaleinsatz sowie Lieferanten unter Berücksichtigung der Zuwegung so vorzusehen, dass die genannten Termine und Fristen dem Grunde nach eingehalten werden können.
Mit Abgabe des Angebotes sind die zuvor aufgeführten Umstände, und somit eine ausreichende Bereitstellung eigener Kapazitäten als auch die Durchführung bekannt und im Angebotspreis einzukalkulieren.
4. Lager- und Containerflächen für den AN auf der Baustelle
Allgemein
Lager- und Containerflächen werden auf dem Gelände durch den AG und die JVA auf den ausgewiesenen Flächen zugewiesen und stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Zusätzlich benötigte Lagerflächen sind nur in Abstimmung der Bauüberwachung und JVA zulässig.
Der AN hat darauf zu achten, dass nur kurzfristig zu verbauendes Material angeliefert und zwischengelagert werden.
Container
Das Aufstellen von Container des AN zum Lagern oder für Personal ist nur begrenzt und nur in vorheriger Abstimmung mit der BÜ und der JVA gemäß BE Plan möglich.
Grundlegend müssen Container mit einem Mindestabstand zu einem Zaun von ca. 80 cm bis ca. 1 m aufgestellt werden.
Alle Lücken und Aufklettermöglichkeiten auf die Container sind durch S-Drahtrollen zu verhindern.
Volle Reststoffcontainer sind immer zeitnah abzufahren.
Mischmüllcontainer sind als geschlossene abschließbare Muldencontainer
aufzustellen. Diese sind zu Feierabend immer abzuschließen. Der Schlüssel ist
bei der Abmeldung zu hinterlegen.
Lagerflächen
- Grundsätzlich dürfen auf lagerflächen nur Materialien zwischengelagert werden, die eine Höhe von bis 1,5 m nicht übersteigen wie Steinpaletten, etc.
- Materialien, Bauteile, die zum Überklettern des Sicherungszauns geeignet sind wie z.B. Kanthölzer, Bohlen, Gerüstteile, Träger o.a., müssen immer gesichert sein.
Gesichert bedeutet, mit einer abschließbaren Kette so gesichert, das die Bauteile nicht entfernt / gelöst werden können. Der Schlüssel ist beim Verlassen in einen Safe an der Anmeldung zu hinterlegen.
- Grundsätzlich sind beim Lagern von Materialien und Aufstellen von Containern Versteckmöglichkeiten zu vermeiden.
Sobald Unklarheiten bestehen sind diese vor Ausführungsbeginn mit dem Sicherheitsbeauftragten der JVA abzustimmen und genehmigen zu lassen.
Fahrzeuge
- Das Abstellen oder Parken von privaten Kraftfahrzeugen innerhalb des
Gelände der JVA ist grundsätzlich nicht gestattet.
Parken ist auf dem Besucherparkplatz außerhalb des JVA-Geländes möglich.
- Örtlich verbleibende Baufahrzeuge müssen zum Feierabend abgeschlossen
werden. Die Schlüssel sind beim Verlassen in einen Safe an der Anmeldung
zu hinterlegen. Bei Systemschlüsseln, mit denen unterschiedliche
Maschinen eines Herstellers betrieben werden können, sind zusätzliche
Sicherungsmaßnahmen wie z.B. eine Verkettung des Lenkrades mit Schloss
notwendig. Abgabe des Schlüssels wie vor beschrieben.
5. Verschluss von Arbeitsmitteln / Materialien
- Werkzeuge jeglicher Art und Arbeitsmittel dürfen nicht frei herumliegen und müssen nach Feierabend immer unter Verschluss d.H. abgeschlossen sein.
Dies gilt für sämtliches Werkzeug sowie aller Gegenstände, die als Fluchthilfe dienen könnten.
- Bauteile, die von einer Person allein zu bewegen sind wie z.B. Paletten u.ä. müssen in einen abgeschlossenen Container gebracht werden oder gesichert werden. Schlüssel sind beim Verlassen bei der Anmeldung in einen Safe zu deponieren.
- Das aufzusammeln und wegschließen von Werkzeugen, Hilsmittel, zu verarbeitenden Teilen hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Auslasszeiten erreicht werden. Dies ist in den Angebotspreis einzurechnen.
6. Reststoffe
Der AN hat darauf zu achten, dass alle losen Reststoffe direkt nach Erzeugung jedoch mindestens arbeitstäglich vollständig aufgelesen werden und in abschließ- bare Container entsorgt werden. Die Schlüssel sind eim Verlassen an der Pforte mit abzugeben. Auch kleine Reststücke insbeondere aus Metall sind aufzulesen und zu entsorgen.
Größere Bauteile sind so zu zerkleinern, dass sie in den Container passen.
Die JVA behält sich vor, dem AN während der Arbeiten vorzugeben, welche Bauteile zu zerkleinern oder direkt zu entsorgen sind. Dieser Anordnung ist unverzüglich Folge zu leisten.
7. Anstaltszeiten / Arbeitszeiten
Dieses Leistungsverzeichnis unterscheidet zwischen Anstalts- und Arbeitszeiten. Sie sind unabänderlich und in den Angebotspreis einzukalkulieren:
- Einlasszeiten an der Hauptpforte:
Montag - Freitag: frühestens ab 07:10 Uhr
- Verlassen der Hauptpforte:
Montag - Freitag: bis spätestens 17.30 Uhr
- Sollte es notwendig sein, dass die Arbeiten zu anderen Zeiten stattfinden, ist dieses rechtzeitig, min. 1 Woche vor der Durchführung, anzumelden und nur nach Genehmigung durch die JVA durchführbar.
- Liefer- und Bewegungszeiten innerhalb der Anstalt können von der JVA
jederzeit kurzfristig unterbrochen werden. Daraus entstehende Wartezeiten sind der Bauüberwachung zeitnah zur Gegenzeichnung vorzulegen. Abrechnungseinheit je angefangene 1/4 h und je Mitarbeiter einschl. einem Fahrzeug.
- Grundsätzlich kann zwischen 11:30 und 12:30 Uhr keine Materialanlieferung durch die Schleuse getätigt werden. Dieses Zeitfenster ist durch den Nutzer belegt.
- Pausen können außerhalb des gesicherten Baufeldes, aber innerhalb des Anstaltsgeländes, nur im eigens dafür zur Verfügung gestellten Abstellbereich genommen werden.
8. Verbote
Verstößt der AN einschl. seiner NU gegen die folgenden Verpflichtungen, stehen
dem AG die vertraglichen und gesetzlichen Rechte zu wie:
- Kündigung aus wichtigem Grund,
- Schadensersatz u.a.
soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.
Desweiteren ist die JVA berechtigt, Mitarbeiter, die gegen die Verbote verstoßen, dauerhaft vom Gelände der JVA zu verweisen.
Die Verbote gelten auch für die Nachunternehmer des AN. Der AN ist dafür vollumfänglich verantwortlich, dem NU alle Informationen weiterzugeben und auf deren Einhaltung zu achten.
Lieferanten sind auf diese Regelung hinzuweisen.
Soweit für die Ausführung von Tätigkeiten ein Mobiltelefon notwendig sein sollte, wird dies nur auf Antrag für den Vorarbeiter des AN zugelassen. Die entsprechende Handynummer und Modellausführung ist bereits in der Anmeldung aufzulisten. Veränderungen sind unaufgefordert mitzuteilen.
Das Mitführen von Mobiltelefonen / Handys / Laptops oder sonstigen internet- fähigen Geräten auf dem Gelände der JVA ist verboten.
Alle Mitarbeiter haben Ihre Mobiltelefone bzw. anderen internetfähigen Geräte bei Betreten der Anstalt in den Schließfächern im Besuchereingang zu verwahren.
Das Fotografieren ist verboten. Müssen Fotos für Dokumentation oder
Schadenfeststellung gemacht werden, ist eine gesonderte Genehmigung
durch die JVA einzuholen und das bildherstellende Gerät ist bei der Anmeldung
anzugeben.
Eine Kontaktaufnahme mit den Insassen ist verboten und stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar.
Der AN, seine MA, Nachunternehmer und Lieferanten dürfen weder Briefe
noch andere Gegenstände für Gefangene in die Anstalt bringen oder mit nach draußen nehmen. Es dürfen auch keine Nachrichten in irgendeiner Form übertragen werden.
In der JVA besteht ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Es darf
weder Alkohol noch andere Rauschmittel in die Anstalt gebracht werden.
Das Rauchen ist nur im Außenbereich gemäß Vorgabe durch die JVA
gestattet. Rauchen in Gebäuden ist nicht erlaubt.
9. Verschwiegenheitsklausel
Die während der Tätigkeit in einer Justizvollzugseinrichtung erlangten vertraulichen Informationen und Kenntnisse insbesondere über Namen und persönliche Verhältnisse der Gefangenen, Mitarbeiter über Vollzugsabläufe und die Organisation der Einrichtung, über bauliche Gegebenheiten und Sicherheits- einrichtungen und Sicherheitstechnik unterliegen der Verschwiegenheit.
D) ZTV: Kalkulationshinweise für die Ausführung von Bauarbeiten innerhalb der JVA
E) ZTV: Betonwerkstein E) ZTV
ALLGEMEIN
Teilnahme an Baubesprechungen
Der AN bzw. ein bevollmächtigter Vertreter hat an örtlichen angesetzten wöchentlichen Baubesprechungen mit der Bauüberwachung im Rahmen der Baudurchführung teilzunehmen insofern mit der BÜ keine andere einvernehmliche Regelung getroffen wird.
Bautageberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und davon
dem AG eine Kopie zu übergeben. Ausführung als PDF.
Die Bautageberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sind wie Wetter, Temperatur, die Anzahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt mit Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, bestimmte Arten von Ausführung oder Abrechnung, besondere Abnahmen nach VOB/B § 12, Nr. 2, Unterbrechungen der Ausführung einschließlich kürzerer Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angaben der Gründe, Unfälle, Behinderung und sonstige Vorkommnisse. Sie sind wöchentlich zu übergeben.
Bautageberichte sind keine Nachweise für Stundenlohnarbeiten.
Hilfsmittel
Dem AN werden durch den AG keine Gerüste, Hebe- oder Hilfseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Notwendige Hilfsmittel wie Hebe- oder Transporteinrichtungen hat der AN in die BE oder EPs einzukalkulieren. Das Vertragen einschl. der notwendigen Tragehilfen über die zuvor genannten Zuwegungen hat der AN in seine EPs einzukalkulieren. Die Weglängen vom Lagerplatz bis zum Eingang können bis zu 150 m betragen. Hinzu kommen die Weglängen im Gebäude.
Muster
Der AN hat für die verschiedenen Bodenbläge Muster an den AG zu übergeben. Die Muster enthalten die Anforderung und Farbtöne gemäß ZTV bzw. Anforderungen und Farbtöne nach Abstimmung mit AG. Diese Muster werden nicht gesondert vergütet.
Es dürfen nur vom AG schriftlich freigegebene bemusterte Bauteile ausgeführt werden.
SiGeKo
Den Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung ist Folge zu leisten. Durch Nichtbefolgung hervorgerufene bzw. durch den AN verursachte Stillstände oder Verzögerungen gehen zu Lasten des AN und werden diesem in Abzug gebracht. Die Einweisung durch den SiGeKo ist an alle Mitarbeiter einschl. NU weiterzugeben.
Sofern das Ausführen der eigenen Leistungen Risiken enthält, hat der AN vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsanalyse für diese Arbeiten schriftlich zu erstellen und dem SiGeKO unaufgefordert zu übermitteln. Beispiele sind absturzgefährdete Bereiche, das Betreiben schwerer Maschinen o.a.
Beschädigungen durch AN verursacht
Durch den AN verursachte Beschädigungen auf dem Weg zum gesicherten Baufeld und auch innerhalb des Baufeldes sind vom AN auch nach der Durchführung der eigenen Vertragsleistung ohne besondere Vergütung zu beheben.
Lässt sich ein für die Beschädigung Verantwortlicher nicht feststellen, so ist der AG berechtigt, die entstehenden Kosten zur Wiederherstellung, auf die zum Zeitpunkt der Beschädigung tätigen bzw. anwesenden Firmen umzulegen.
Schutt, Abfälle, Restmaterialien
die aus dem Leistungsbereich des AN herrühren, müssen vom AN arbeitstäglich beseitigt werden, um zu verhindern, dass Insassen an Gegenstände gelangen könnten. Dies hat der AN in seine EPs einzukalkulieren.
Kommt der Unternehmer dieser Verpflichtung nach Aufforderung durch die BÜ oder der JVA nicht unmittelbar nach, so wird die Reinigung bzw. Entfernung zu seinen Lasten von der Bauüberwachung veranlasst.
Bauteilauswahl
Bei der Wahl von Bauteilen und deren Befestigung hat der AN diese Vandalismussicher und für hohe Belastungen auszulegen. Alle für Insassen zugängliche Bauteile einschl. Ausführung und Befestigung müssen für diesen Zweck ausgelegt sein.
Edelstahl ist immer als nicht rostender Edelstahl auszuführen.
Arbeiten mit Funkenflug
Alle Arbeiten auf der Baustelle, die Funkenflug erzeugen wie Schweißen Flexen, Schleifen u.a. müssen bis 2 Stunden vor Arbeitsende beendet sein. Der AN hat Bauteile vor Funkenflug zu schützen. Diese Leistung wird nicht extra vergütet.
Befestigung von Bauteilen
Alle Bauteile müssen so befestigt werden, dass Insassen entweder nicht an die Befestigung z.B. Verschraubung gelangen (nicht sichtbare Befestigung). Sollte dies nicht möglich sein, sind die Befestigungsmittel so zu wählen, dass diese nur mit Spezialwerkzeug entfernt werden können. Schrauben / Bolzen u.ä. müssen min. die Sicherheitsklasse 2 aufweisen. Diese Befestigungsmittel sind zusätzlich mit einer hochfesten Schraubensicherung auf Basis von Dimethacrylatester o.glw. zu verkleben. Anforderung Losbrechmoment einer z.B. M10 Verbindung >= 33,0 Nm.
Die Produkte und Ausführungen sind Produktneutral ausgeschrieben. Der AN hat seine Produktwahl gemäß der ausgeschriebenen Positionen anzubieten. Eine nach Beauftragung geänderte Ausführung mit einem anderen Aufbau aufgrund Wahl eines Herstellers, der den ausgeschriebenen Aufbau nicht anbietet, wird nicht anerkannt.
Aufmaß
ist vor Fertigstellung der Werk- und Montageplanung eigenständig vor Ort durch den AN durchzuführen. Der AN hat dies in seine EPs mit einzukalkulieren.
Betonwerkstein
Allgemein
- Der Bieter hat sich mit Angebotsabgabe darüber informiert und bestätigt mit Angabe eines Produkts, das das jeweils angbotene Produkt in voller Menge gemäß LV einschl. Verschnitt zum Zeitpunkt der Ausführung durch seine Lieferanten lieferbar ist.
- die zu schneidenden Seiten für die Werksteinbeläge sind den Planunterlagen zu entnehmen und im durch den AN zu erstellenden Verlegeplan kenntlich zu machen. Der Verschnitt ist in die EPs einzukalkulieren. Verschnitt wird nicht gesondert vergütet.
- Platten müssen in der Fläche und Stufen ausgelegt sein für Nutzlast 5,0 kN/m², Kategorie C3,
- Größe und Anforderungen an die Räume:
Da die Grundrisse nicht vollständig vor Auftagsvergabe zur Verfügung gestellt werden dürfen, erfolgt eine Auflistung der Räume bezüglich Flächen, Umfang, mit/ohne Fußbodenheizung sowie Treppenläufe und Podeste.
Der AN hat insbesondere die Abmessung der kleinen Räume zu beachten.
Verwendete Abkürzungen:
HE HeizEstrich,
Angaben sind ca. Werte. Umfang einschl. Türen.
Raum Name Fläche Umfang Bemerkungen,
Nr - in m2 in m -
0.02 Schuh-Raum 4,5 8,8 HE ohne
0.01 Flur 55,0 58,0 HE mit
TRHNord Podest 4,9 9,5 HE ohne
TRHNord OG 7,7 11,3 HE ohne
TRHSüd EG 12,8 19,8 HE ohne
TRHSüd Podest 4,9 9,5 HE ohne
TRHSüd OG 2,6 6,5 HE ohne
0.24 Zugang 5,0 10,2 HE ohne
- Ausführung des Bodenbelag als Kreuzfugenverband/Rechteckverband.
- Ausführung des Treppenbelages als Winkelstufen
- beim Aufbau der verschiedenen Komponenten z.B. am Boden wie Grundierung, Mörtel und sonstigen Schichten ist auf die Systemverträglichkeit der Produkte zu achten. Es obliegt dem AN darauf zu achten, das bei Einsatz von Produkten verschiedener Hersteller diese kompatibel bzw. zugelassen sind.
- Überzahnung zwischen benachbarten Platten ist bis max. 1,5 mm auszuführen.
- der Bodenbelag und die Winkelstufen müssen vor Ausführung durch den AG bemustert und schriftlich freigegeben werden.
Betonwerkstein
Betonwerksteinbelag für Flure und Podeste
Bezeichnung Bwst-1
Material Betonwerkstein,
Oberfläche Bearbeitung geschliffen, imprägniert
Farbton / Optik Anthrazit / Schwarz wie Anlage Muster
Format 30 x 60 cm
Länge 97 mm
Dicke 20 mm, Einschichtig
aus Block hergestellt,
Rutschhemmung R9
Biegezugfestigkeit ca. 10,1 MPa
Wasseraufnahme ca. 3,47 M%
Schleifverschleiss 16cm3/50cm2
Druckfestigkeit >= 60 MPa
Brandverhalten A1fl nicht brennbar
Rutschwiderstand R9, Standard
für die Räume
EG: 0.01, 0.02, 0.24 sowie TRH Nord, TRH Süd mit den jeweiligen Podesten
OG: TRH Nord und TRH Süd
Untergrund:
- Flur, 0.01: schwimmender Zementesrich mit Fußbodenheizung
- Sauberlaufzone, Raum 0.02, Treppenpodeste, Treppenhausvorbereich: schwimmender Zementesrich ohne Fußbodenheizung,
Verlegung:
- Randfuge am Übergang zur Wand > 5 mm <= 8 mm, gleichmäßigige Tiefe in Flucht. Die Fußleiste in den Fluren ist 10 mm Dick.
Betonwerkstein als Winkelstufe
Farbton und Optik Anthrazit / Schwarz wie Anlage Muster
wie Betonwerksteinbelag für Flure zuvor
Breite Stufe TRH Süd ca. 142,5 cm, TRH Nord ca. 1,46 m
Dicke 4 cm, Tritt- und Setztstufe
Trittstufe (Tiefe) 28 cm
Setzstufe (Höhe) 17,5 cm
Mörtelbett ca. 20 mm
Winkelstufe Setz- und Trittstufe als ein Stück,
Rutschwiderstand R9, Standard
Ausführung Gerade,
Unterschnitt ohne,
Stoßtritt gerade,
Antrittskante gefast,
Konizität Kopfseite ohne,
Kontraststreifen erste und letzte Stufe eines Treppenlaufes
Ausführung Kontraststreifen aus Material wie Werksteinbelag
Farbton aus dem Programm des Herstellers nach
Wahl und Bemusterung durch den AG
sofern Preisgruppen, hat der AN die höchste zu
kalkulieren
eingelassen und eben mit den angrenzenden Flächen
ohne Überständeauszuführen
Fußleiste / Sockelleiste
Anforderung an die Ausführung:
- Die Sockelleisten auf den Stufen sind mit einer anderen Dicke auszuführen als an den Wänden, da die Fugen an den Treppenläufen größer sind .
- Ausführung bei Wänden von Außen- und/oder Innenecken in Gehrung,
- Stoßstellen im Raum sind so weit wie möglich zu vermeiden,
- Ausführung von Stoßstellen als Teillänge sind auf Gehrung herzustellen und verklebt
- Befestigung mittels Senkkopfschraube Sicherheitsklasse 2 und Dübel,
- Schraubenkopf in Farbe wie Fußleiste
- Befestigung ist Oberflächengleich mit der Leiste auszuführen
- Schraubabstand max. 35 cm
- Befestigung/Schraubbild ist gleichmäßig zu verteilen bzw. mit BÜ
abzustimmen,
- Höhe der Befestigung ist immer gleich anzusetzen.
- Untergrund: Putz Massivwand wie KS oder Stahlbeton, Sichtbetonwand
- Alle Befestigungen / Schrauben sind mit gleichen Schraubenprofil auszuführen.
- Sockelleisten sind endbeschichtet lackiert zu liefern, dh. Grundbeschichtung, Zwischenbeschichtung und Endbeschichtung einschl. der Zwischenschlei- fungen. Der AN liefert einen Nachweis, dass die Fußleisten eine dreifache Beschichtung aufweisen.
Fußleiste für Wände EG,
Bezeichnung FL-1
Material Vollholz, Hartholz, Darrdichte >= 600 kg/m3
Buche
Abmessung h/t 80 mm / 10 mm
vordere obere Kante abgerundet
Befestigung geschraubt, Senkkopfschraube Sicherheitsklasse 2
Edelstahl, nicht rostend, Kopf in Farbe wie Fußleiste
Farbton Fußleiste weißer bzw. heller Farbton bis HBZ 70, der Farbton ist
an einen vorhandenen Farbton anzupassen
Fußleiste für Podeste und Treppenläufe Wände OG,
Bezeichnung FL-2
Abmessung h/t 80 mm / 15 mm
sonst wie FL-1
Eingangsmatte
Einlage:
Das einzusetzende Produkt ist eine Aufrollbare, äußerst strapazierfähige Premium-Eingangsmatte mit Ripseinlage 522 PS mit Aufteilung gemäß Abstimmung AG.
BereichInnen
MaterialAluminium
Höhe Matte22 mm
Profilabstand5 mm, Abstandshalter aus Gummi
Profilbreite30 mm
Ripse alsBürste
FarbtonAnthrazit bzw. Farbcode 47.01
RutschhemmungR 11
Farbechtheit Reiben4
BrandverhaltenCfl-s1
BeansspruchungsklasseObjektgeeignet, 33
Mattenverbindermit
Mattenteilungdurch den AN vorzuschlagen und mit AG abzustimmen und
freigeben zu lassen
- Verbindung durch kunststoffummanteltes Edelstahlseil.
- Belastung normal bis stark
- Begehung bis 2000 Begehungen/Tag.
- Beroll- und Befahrbarkeit: Rollstühle, Transportkarren,
- Inkl. Trägerprofil aus verwindungssteifem Aluminium mit unterseitiger Trittschalldämmung
- Trittfläche eingelassene, widerstandsfähige, witterungsbeständige Ripsstreifen
- Tatsächliche Mattenhöhe der Einlage CB: + 1 bis 2 mm.
- Die Matten sind erst kurz vor Fertigstellung einzulegen.
- Der Rahmen ist bis zum einlegen der Matten durch eingelegte und Rahmenüberdeckende Platten zu schützen.
Abmessungen der Matte: Tiefe ca. 1,72 m Breite ca. 5,35 m + Anschluss zwischen Pfosten der PR-Konstruktion, Tiefe ca. 0,25 m, Breite ca. 2,47 m
Fläche ca. 9,8 m2. Abrechnung nach Aufmaß. Eine durchlaufende Matte.
Rahmen:
Der AN Hat den Mattenrahmen / Einbaurahmen zu liefern und eizubauen.
Rahmen besteht aus Winkelprofilen, Ecken auf Gehrung, mit Knotenblechen,
MaterialV2A Stahl, nichtrostend
Abmessungca. 25 x 30 mm
Materialstärke 3,0 mm
Die jeweilige freizulegende Höhe ist durch den Typ der Matte sowie Einbaurahmen festzulegen. Sofern im LV andere Höhen angegeben sind, sind die Höhen für Matte und Rahmen einzuplanen und einzukalkulieren.
E) ZTV: Betonwerkstein
02 Begleitende Ausführungen
02
Begleitende Ausführungen
02.01 Begleitende Ausführungen
02.01
Begleitende Ausführungen
03 Betonwerkstein Bodenbelag
03
Betonwerkstein Bodenbelag
03.01 Vorbereitende Ausführungen
03.01
Vorbereitende Ausführungen
03.02 Betonwerkstein, Flure, Podeste
03.02
Betonwerkstein, Flure, Podeste
04 Betonwerkstein Winkelstufen Treppen
04
Betonwerkstein Winkelstufen Treppen
Beschreibung Treppen Beschreibung
TRH Nord:
- Zweiläufige gerade Treppe mit Zwischenpodest.
- Kein Treppenauge. Beide Läufe liegen beidseitig zwischen
Sichtbetonwände, verputzt, Putz ca. 15 mm,
- beide Läufe je 1 x10 Steigungen. Stg.17,5/28,5 cm.
- Breite der Stufenelemente ohne Fugen ca. 1,46 m
- Untergrund beide Läufe Betonfertigteiltreppe.
- Ausführung Oberfläche Zwischenpodest: schwimmender Estrich ohne Heizung mit Betonwerkstein wie Bodenbelag (d=20 mm) durch AN
- Holzfußleiste als Sockelleiste auf Podest und beiden Läufen erfolgt durch AN
- Ort: Innenraum
TRH Süd
- Zweiläufige gerade Treppe mit Zwischenpodest.
- Kein Treppenauge. Beide Läufe liegen beidseitig zwischen
Stahlbetonwänden verputzt, Putz ca. 15 mm,
- die Läufe sind unsymetrisch, 1 x Lauf mit 13 Stg, 1 x Lauf mit 7 Stg. Stg.17,5/28 cm.
- Breite der Stufenelemente ohne Fugen ca. 1,425 m
- Putz ca. 15 mm, Abstand Putz zu Betonwerkstein ca. 15 mm
- Untergrund beide Läufe Betonfertigteiltreppe.
- Ausführung Oberfläche Zwischenpodest: schwimmender Estrich ohne Heizung mit Betonwerkstein wie Bodenbelag (d=20 mm) durch AN
- Holzfußleiste als Sockelleiste auf beiden Läufen und Podest durch AN
- Ort: Innenraum
Beschreibung Treppen
04.01 Vorbereitende Ausführungen
04.01
Vorbereitende Ausführungen
04.02 Betonwerkstein, Winkelstufen, Treppenläufe
04.02
Betonwerkstein, Winkelstufen, Treppenläufe
05 Fußleiste, Verfugung, Sauberlaufmatte
05
Fußleiste, Verfugung, Sauberlaufmatte
05.01 Fußleiste, Verfugung
05.01
Fußleiste, Verfugung
05.02 Sauberlaufmatte
05.02
Sauberlaufmatte
07 Arbeiten auf Nachweis
07
Arbeiten auf Nachweis
07.01 Stundenlohnarbeiten
07.01
Stundenlohnarbeiten
07.02 Wartezeiten, Gesondertes An- und Abrücken
07.02
Wartezeiten, Gesondertes An- und Abrücken
07.03 Weitere Ausführungen
07.03
Weitere Ausführungen
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