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Beschreibung des Bauvorhabens:
Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist der schlüsselfertige Neubau von
2 mehrgeschossigen barrierefreien Wohnhäusern in Holzhybrid-Bauweise auf
der Grundlage der beiliegenden Pläne.
Die Gebäude werden im KFW __ Standard errichtet.
1. Konstruktion:
Fundamente: Streifenfundamente für Balkonstützen
Decken TH: Filigrandecken
Geschossdecken: DENNERT DX Fertigteildecken
Außenwände TH: Stahlbeton-Halbfertigteilwände
Außenwände: Holzrahmenwände (Zimmerer)
Innenwände: Stahlbeton-Halbfertigteilwände
Treppen: Stahlbeton (Fertigteile)
2. Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift der Baustelle:
Justus-Knecht-Str.
76646 Bruchsal
Lage des Grundstücks:
Das Grundstück ist von der Justus-Knecht-Str. her anfahrbar.
Auf dem Grundstück stehen Lagerflächen und Parkmöglichkeiten zur
Verfügung.
3. Lage und Transportwege / Zufahrtmöglichkeiten:
Zufahrt über Justus-Knecht-Str. möglich.
Transportwege und Transportmittel für den Transport der Baustoffe auf
der Baustelle:
Baustraßen werden vom Erdbauunternehmen hergestellt.
Verunreinigungen der Zufahrtsstraßen sind unverzüglich und ohne
Aufforderung zu entfernen.
4. Baukran
Der Kran wird bauseits gestellt.
Stellung des geschulten Bedienpersonals hat durch den NU zu erfolgen und
ist einzukalkulieren.
Zusätzliche Kranfahrten durch bauseitig gestellten Kranfahrer sind durch
den NU an den AG nach Stunden zu bezahlen.
1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung,
Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür
notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
2.Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind
die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
3.Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und
umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor
Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in
das Eigentum des AN über.
4.Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen
Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren
und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420
und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften
zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten.
5.Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren:
Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des
AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den
Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum
Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der
zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle
lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es
obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu
sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen.
6.Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan
sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
7.Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten
Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der
Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten
neu zu setzen.
8.Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche
bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber
dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden.
Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und
genehmigt werden.
9.Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen
ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen
und Wege, mindestens jedoch täglich;
Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte
Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;
Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung
gestellt
10. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor
Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die
nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der
Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
11. Ausführungsunterlagen / Freigaben
Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich
Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende
Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle
zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne,
Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und
3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig,
jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben.
12. Unterlagen zur Abnahme
Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN
folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben:
Fachbauleitererklärungen und Fachunternehmererklärungen sind vor
Ausführungbeginn vorzulegen
Revisionspläne / Bestandspläne,
vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von
Baustoffen etc.
eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige
Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige
Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnung
lückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und
Bauzeitraum.
Mindestlohnerklärung muss vor Ausführungsbeginn vorliegen und einmal im
Monat aktualisieren
Beschreibung des Bauvorhabens:
1 Arbeitsvorbereitung
1
Arbeitsvorbereitung
1. 1 Baustelleneinrichtung
1. 1
Baustelleneinrichtung
2 Rohbauarbeiten
2
Rohbauarbeiten
2. 1 Beton- und Stahlbetonarbeiten
2. 1
Beton- und Stahlbetonarbeiten
2. 2 Systemdecken
2. 2
Systemdecken
2. 3 Betonfertigteile
2. 3
Betonfertigteile
2. 4 Kellerlichtschacht, Lichtschachtrost
2. 4
Kellerlichtschacht, Lichtschachtrost
2. 5 Bewehrung und Einbauteile
2. 5
Bewehrung und Einbauteile
2. 6 Perimeterdämmung, Abdichtungen
2. 6
Perimeterdämmung, Abdichtungen
2. 7 Sonstiges
2. 7
Sonstiges
2. 8 Erdung
2. 8
Erdung
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3. 1 Stundenlohnarbeiten
3. 1
Stundenlohnarbeiten