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Beschreibung des Bauvorhabens:
Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist der schlüsselfertige Neubau von
2 mehrgeschossigen barrierefreien Wohnhäusern in Holzhybrid-Bauweise auf
der Grundlage der beiliegenden Pläne.
1. Konstruktion:
Fundamente: Streifenfundamente für Balkonstützen
Decken TH: Filigrandecken
Geschossdecken: DENNERT DX Fertigteildecken
Außenwände TH: Stahlbeton-Halbfertigteilwände
Außenwände: Holzwände (Zimmerer)
Innenwände: Stahlbeton-Halbfertigteilwände
Treppen: Stahlbeton (Fertigteile)
2. Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift der Baustelle:
Justus-Knecht-Str.
76646 Bruchsal
Lage des Grundstücks:
Das Grundstück ist von der Justus-Knecht-Str. und der
Prinz-Wilhelm-Straße her anfahrbar.
Auf dem Grundstück stehen Lagerflächen und Parkmöglichkeiten zur
Verfügung.
3. Lage und Transportwege / Zufahrtmöglichkeiten:
Zufahrt über Justus-Knecht-Str. und der Prinz-Wilhelm-Straße möglich.
Transportwege und Transportmittel für den Transport der Baustoffe auf
der Baustelle:
Baustraßen werden vom Erdbauunternehmen hergestellt.
Verunreinigungen der Zufahrtsstraßen sind unverzüglich und ohne
Aufforderung zu entfernen.
1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung,
Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür
notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente
sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und
umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor
Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in
das Eigentum des AN über.
4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen
Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren
und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420
und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften
zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten.
5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren:
Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des
AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den
Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum
Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der
zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle
lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es
obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu
sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen.
6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan
sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten
Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der
Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten
neu zu setzen.
8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche
bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber
dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden.
Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und
genehmigt werden.
9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen
ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen
und Wege, mindestens jedoch täglich;
Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte
Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;
Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung
gestellt
10. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor
Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die
nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der
Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
11. Ausführungsunterlagen / Freigaben
Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich
Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende
Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle
zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne,
Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und
3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig,
jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben.
12. Unterlagen zur Abnahme
Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN
folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben:
Fachbauleitererklärungen,
Revisionspläne / Bestandspläne,
vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von
Baustoffen etc.
eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige
Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige
Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnung
lückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und
Bauzeitraum.
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische
Ausführung grundsätzlich aus der DIN 18195 - Bauwerksabdichtungen und
der DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten
Weiter sind zu beachten:
- Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere
- Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen
- Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung der Fugen im
Nassbereich
- Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern
unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen
- Nr. 5: Butylbänder
- Nr. 7: Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus angemörtelten
keramischen Fliesen
2 Stoffe, Bauteile
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche
Bestätigung des Musters durch den Bauherrn sollte eingeholt werden.
Unterschiedliche Fabrikate für Wand- und Bodenfliesen in einem Raum
werden grundsätzlich nicht zugelassen.
Für Material ist (wenn nicht anders beschrieben) erste Wahl anzubieten.
Fliesen dürfen nicht bleihaltig sein.
3 Ausführung
3.1 Allgemeines
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder
Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen
sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind
Fensterwinkel zu verwenden.
Anschlüsse von Wand- an Bodenflächen, von Gegenständen (Badewannen u.ä.)
sowie von Türschwellen an geflieste Flächen sind wasserbeständiug und
elastisch auszufugen, sofern im einzelnen nichts anderes ausgeschrieben
ist.
Elastische Verfugung ist weiter vorzunehmen bei Flächen von mehr als 4 m
Länge, einspringenden Ecken sowie an den Berührungslinien verschiedener
Untergründe (z.B. Beton und Mauerwerk). Die Fugenkanten sind mit
Haftprimer vorzustreichen. Die Ränder sind abzukleben. Fugen müssen frei
von Mörtelresten sein und bis zum Untergrund durchgehen. Das Material
der Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein.
Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen
sein. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine
Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind
geschlossenzeilige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Falls nicht anders ausgeschrieben, sind die Fliesen und Platten im
Fugenschnitt und parallel zu den Wänden zu verlegen. Unabhängig davon
sind vor Beginn der Arbeiten die Verlegerichtung, der Einsatz von
Schmuckelementen u. dgl. mit der Bauleitung und dem Bauherrn
festzulegen.
Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen
entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht
möglich, ist eine Abstimmung vorzunehmen.
Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind
Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden.
Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen
von schmalen Streifen ist zu vermeiden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Stark saugende Untergründe (z.B. Ziegelmauerwerk und Gipsputz) sind
entsprechend der ausgeschriebenen Verlegeart (Dickbett, Dünnbett)
vorzubehandeln (Zementspritzbewurf bzw. Grundierung).
Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders
beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen,
Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor
Verschmutzung geschützt werden.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden
Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen
Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede
auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu
entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand
hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Sind an der Unterseite der Platten Rillenstrukturen vorhanden, so ist
auf gleiche Verlegerichtung zu achten.
Das Verfugungsmaterial muss biologisch unbedenklich sein und darf nicht
zu Verfärbungen der Platten führen.
Das Verfugen darf erst nach Abbinden bzw. Trocknen des Verlegemörtels
und keinesfalls vor Ablauf von 24 Stunden erfolgen. Wenn nicht anders
beschrieben, ist das Verfugen mit Gummispachtel bzw. -schieber zulässig.
Werden flüssige Dichtungen gegen nichtdrückendes Wasser im Zusammenhang
mit Fliesen- und Plattenarbeiten ausgeschrieben, müssen diese eine
Temperaturbeständigkeit zwischen 5 und 75° C,
- eine chemische Resistenz gegenüber Flüssigkeiten mit einem pH-Wert
zwischen 7 und 12,
- eine Wasserdruckbeständigkeit bis 10 N/cm² und
- eine Haftzugfestigkeit von mindestens 0,8 N/mm²
nachweisbar besitzen.
Risse in der Ebene bis 0,5 mm müssen überbrückt werden können. Die
gleichen Werte gelten bei Verwendung von Dichtmörtel im
Dünnbettverfahren.
Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit
Dichtungsmittel zu überdecken.
Dehnungsfugen sollten im Raster von 4 m hergestellt werden.
Ausblühungen müssen vor Ausführung der Fliesenarbeiten trocken
abgebürstet werden (keine Metallbürste verwenden!); das Mauerwerk muss
dazu ausgetrocknet sein.
Ausgleichsspachtelungen müssen frei von gipshaltigen Bindemitteln sein.
3.2 Bodenbeläge
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf
das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn
unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die
Belegreife festzustellen. Bei Zementestrich soll ein Feuchtigkeitsgehalt
von 2%, bei Anhydritestrich von 0,5% nicht überschritten werden.
Scheinfugen im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem
Verlegen der Beläge zu schließen.
Bodeneinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit Klebeflansch einzubauen.
Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abläufe mit
Pressdichtungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluß
für den Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur vom
Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Das gilt sinngemäß auch für den
Einbau von Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und
Falleitungen.
Einläufe mit Geruchverschluß sind mit Wasser zu füllen.
Bodenabläufe mit Anschluß an Dichtungen müssen unverschlossene Öffnungen
in der Dichtungsebene aufweisen.
Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlussbereich zusätzlich ein leichtes
Gefälle.
Besonders bei Stufenbelägen ist darauf zu achten, dass keine starre
Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag
entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich.
Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist auf
Verlangen eine Prüfung nach DIN 51130 - Prüfung von Bodenbelägen -
nachzuweisen. Das gilt analog für die Bestimmung der Frostbeständigkeit
nach DIN EN 202.
Trockenbaufußböden (TUB-Elemente) sind vor der Fliesenverlegung
vollflächig zu spachteln.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern
und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste
sind vom Verursacher zu beseitigen.
Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender
Erhärtung des Verlegemörtels zu verfugen. Ist eine Imprägnierung
vorgesehen (z.B. bei Cotto-Platten), ist erst nach der Imprägnierung
(gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen.
Für Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind werkseitig hergestellte
und relativ elastische Fugenmörtel zu verwenden.
Fliesen über Heizestrich sollten großformatig (mindestens 0,10 m²) sein
und mit Kreuzfuge verlegt werden.
Für mechanisch hochbelastete Bodenbeläge (z.B. Werkstätten) ist zu
beachten:
- Auf dem Untergrund ist zusätzlich eine Haftbrücke aufzubringen, falls
im Dickbett verlegt wird.
- Der Dickbettmörtel muss der Festigkeit von ZE 20 nach DIN 18560
entsprechen.
- Auf das verdichtete und eben abgezogene Mörtelbett ist unmittelbar
eine Haftschlämme aufzubringen.
- Fugen sind mit der zulässigen Mindestbreite anzulegen.
- Dünnbettmörtel soll nicht dicker als 4 mm aufgetragen werden und soll
eine vom Hersteller bestätigte Eignung für hochbelastbare Beläge
besitzen.
- An Wandanschlüssen und Durchdringungen sind Bewegungsfugen anzuordnen.
- Bei Verlegung auf Trennschicht ist ein Mörtelbett von 60 mm Dicke und
mit Bewehrungseinlage grundsätzlich erforderlich. Schwimmende Verlegung
ist zu vermeiden.
- Liegen Bewegungsfugen in Verkehrsbereichen, müssen die Fugenflanken
durch korrosionsbeständige, oberflächenbündige Metallprofile geschützt
werden.
Längs der Fugen ist eine Reihe ungeschnittener Platten zu verlegen.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im
Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert
zu trocknen.
Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen.
Beschreibung des Bauvorhabens:
1 Fliesen- und Plattenarbeiten
1
Fliesen- und Plattenarbeiten
1. 1 Vorbereitende Arbeiten
1. 1
Vorbereitende Arbeiten
1. 2 Verlegearbeiten
1. 2
Verlegearbeiten
1. 3 Stundenmittellohn
1. 3
Stundenmittellohn