Zimmer- und Dachdeckungsarbeiten
Justizgeb. Post5 HO, Barrierefreiheit
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Ergänzung der Angebotsanforderung
Abweichung Lang- und Kurztext Abweichung Lang- und Kurztext Sofern Lang- und Kurztext voneinander abweichen, gilt immer der Langtext.
Abweichung Lang- und Kurztext
Anfragen zu den Verdingungsunterlagen Anfragen zu den Verdingungsunterlagen Anfragen zu den Verdingungsunterlagen sind rechtzeitig unter Berücksichtigung der auf der Vergabeplattform hinterlegten Frist zu stellen. Anfragen und Auskünfte werden ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert.
Anfragen zu den Verdingungsunterlagen
Digitale Pläne Digitale Pläne Digitale Pläne werden für die Vergabe online als pdf-Dateien zur Verfügung gestellt. Die Vergabestelle kann nicht gewährleisten, dass die Pläne maßstabsgetreu wiedergegeben werden. Sollte eine für die Angebotsbearbeitung notwendige Vermaßung fehlen, hat der Bewerber bei der Vergabestelle diese Auskunft zu verlangen.
Digitale Pläne
Besichtigung von Baustellen Besichtigung von Baustellen Ortseinsicht ist nach vorheriger Absprache mit der Vergabestelle möglich und wird empfohlen.
Besichtigung von Baustellen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
11.1 Übergabe von Ausführungszeichnungen durch den AG 11.1 Übergabe von Ausführungszeichnungen durch den AG Die Ausführungszeichnungen werden als Dateien in digitaler, bearbeitbarer Form (*.dwg, *.dxf) übergeben.
11.1 Übergabe von Ausführungszeichnungen durch den AG
11.2 Erstellen von Zeichnungen und Unterlagen 11.2 Erstellen von Zeichnungen und Unterlagen Eine erforderliche Planvorlage des AN hat in Abstimmung mit dem AG so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung von Planprüfung und der erforderlichen Lieferfristen eingehalten werden. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen unter seiner eigenen Verantwortung nach dem Vertrag zu erbringen. Dazu gehören auch Werkstatt-/Montagepläne, Bedienungsanleitungen etc. Deshalb werden vom Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen diesbezüglich keine Freigaben, Anerkenntnisse oder sonstige Rechtserklärungen abgegeben. Die Kenntnisnahme des Auftraggebers entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner vollen Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit und vertragsgerechte Ausführung seiner Leistung. Dies gilt auch für etwaige Planfreigaben. In der Regel erfolgt nur eine Prüfung im Hinblick auf die Gestaltung und die technischen Vorgaben. Sofern im Leistungsverzeichnis die Lieferung und Erstellung von Plänen in digitaler Form gefordert ist, sind diese zwingend nach den Vorgaben des Auftraggebers (insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von Layerstrukturen, Planstempel etc.) zu erstellen. Die Vorgehensweise ist der "Anleitung für beauftragte Firmen" zu entnehmen.
11.2 Erstellen von Zeichnungen und Unterlagen
11.3 Ausführungsfristen (Baufristenplan) 11.3 Ausführungsfristen (Baufristenplan) Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan in digitaler Form über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen FB 214.H. Der Baufristenplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen.
11.3 Ausführungsfristen (Baufristenplan)
11.4 Einrichtung von Unterkünften 11.4 Einrichtung von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
11.4 Einrichtung von Unterkünften
11.5 Baustellenbesprechungen 11.5 Baustellenbesprechungen Zur Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung führt der Auftraggeber regelmäßige Baustellenbesprechungen durch. Zu den jeweils wöchentlich stattfindenden Baustellenbesprechungen (Vertragssprache Deutsch), hat der Auftragnehmer oder ein von ihm für die Leitung der Ausführung bestellter vertretungsbetrechtigter Vertreter teilzunehmen.
11.5 Baustellenbesprechungen
11.6 Energie- und Wasseranschlüsse zu Bauzwecken 11.6 Energie- und Wasseranschlüsse zu Bauzwecken Energieanschlüsse: Anschlüsse für 230 V/400 V sind vor Ort vorhanden. Wasseranschlüsse: 1/2 Zoll in ca. 50 m Entfernung. Anschlüsse und deren Verbrauch stehen kostenlos zur Verfügung, Zwischenzähler sind nach Angaben des AG zu setzen. Anschlüsse für Geräte, Maschinen und sonst. Hilfsmittel, die Energie oder Wasser benötigen, wie z.B. Kabel, Leitungen, Schläuche, Kabeltrommeln, Scheinwerfer etc., sind vom AN bereitzustellen und werden nicht gesondert vergütet.
11.6 Energie- und Wasseranschlüsse zu Bauzwecken
11.7 Ausführung von Stundenlohnarbeiten 11.7 Ausführung von Stundenlohnarbeiten Stundenlohnnachweise sind wöchentlich einzureichen.
11.7 Ausführung von Stundenlohnarbeiten
11.8 Gerichtsstand 11.8 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Bayreuth, für Hochbaumaßnahmen des Bundes und der BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) jedoch Nürnberg vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen.
11.8 Gerichtsstand
Ende der WBVB Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Ende der WBVB
Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen
Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen
Stoffe und Bauteile Stoffe und Bauteile Vom Auftragnehmer dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe und Bauteile eingebaut werden. Die Werte der derzeit gültigen MAK-Liste sind einzuhalten.
Stoffe und Bauteile
Bauarten, Bauprodukte, Nachweise Bauarten, Bauprodukte, Nachweise Im Bezug auf Bauprodukte und Bauarten wird vor allem auf das Produkthaftungsgesetz vom 15.12.1989 (letzte Änderung 17.07.2017), auf die Bayer. Bauordnung vom 23.07.2024, hier besonders auf Artikel 15 bis 23, und die Bayerische Technische Baubestimmung (BayTB) - Ausgabe November 2023 - hingewiesen. Gem. Art. 52 Abs.1 BayBO hat der Unternehmer die erforderlichen Nachweise und Leistungserklärungen über die Verwendbarkeit der eingesetzten Bauprodukte und Bauarten auf der Baustelle bereitzuhalten. Gem. Art. 77 Abs. 5 BayBO ist der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauüberwachung jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfung von Bauprodukten, in die CE-Kennzeichnungen und Leistungserklärungen nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, in die Bautagebücher und andere vorgeschriebene Aufzeichnungen zu gewähren.
Bauarten, Bauprodukte, Nachweise
Kulturhistorische Funde Kulturhistorische Funde Werden vom Auftragnehmer Funde gemacht, die von kulturhistorischer Bedeutung sein könnten, ist sofort der Auftraggeber oder dessen örtlicher Bauleiter zu informieren.
Kulturhistorische Funde
Örtliche Bauleitung Örtliche Bauleitung Während der Arbeiten des Auftragnehmers auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte, deutsch sprechende vertretungsberechtigte Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. Die Qualifikation ist dem AG vor Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Örtliche Bauleitung
Bautagesberichte Bautagesberichte Vom AN sind auf Formblättern Beiträge für das Bautagebuch täglich zu erstellen und spätestens wöchentlich einzureichen. Sie müssen alle Angaben wie Stand und Fortschritt der Arbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufes lückenlos enthalten. Es dient als Grundlage für alle Meldungen und Berichte, die über die Bauausführung zu erstatten sind und bildet nach Abschluss der Bauarbeiten einen wichtigen Bestandteil der Bauakten. Bei der Erstellung und Übergabe der Bautagesberichte handelt es sich somit um eine wesentliche Leistungspflicht des AN, die bei Nichterbringung zur Abnahmeverweigerung führen kann.
Bautagesberichte
Baulärm Baulärm Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden. Auf angrenzende Bebauung und Gebäude ist Rücksicht zu nehmen.
Baulärm
Ver- und Entsorgungsleitungen Ver- und Entsorgungsleitungen Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer außerdem bei allen zuständigen Stellen über eventuell vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sowie deren Schutz zu informieren. Bei allen Arbeiten, mit oder ohne Geräteeinsatz, im Bereich der Leitungstrassen sind grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften der BayBO und der Berufsgenossenschaften, der VDE, sowie die Merkblätter und Hinweise des örtlichen Energieversorgers einzuhalten. Schäden an Ver- und Entsorgungsleitungen sowie daraus entstehende Folgekosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Ver- und Entsorgungsleitungen
Vermeidung, Verwertung, Beseitigung von Abfällen Vermeidung, Verwertung, Beseitigung von Abfällen Für die Vermeidung und Abfallbewirtschaftung von Abfällen gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012 mit letzter Änderung vom 02.03.2023. Abfälle im Sinne des KrWG, die aus dem Leistungsbereich des AN hervorgehen, sind vom AN bei zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zu entledigen und durch diese entsprechend fach-, sach- und umweltgerecht zu verwerten oder zu beseitigen. Der Nachweis der Entsorgungsstelle und der Bezahlung der Deponiegebühren sind der Schlussrechnung beizufügen.
Vermeidung, Verwertung, Beseitigung von Abfällen
Reinigung Reinigung Die Baustelle ist täglich zu reinigen, inkl. Reinigung bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte.
Reinigung
Alkoholverbot- und Rauchverbot Alkoholverbot- und Rauchverbot Auf der Baustelle herrscht Rauchverbot. Das Konsumieren von Alkohol und/oder Drogen ist ebenfalls untersagt.
Alkoholverbot- und Rauchverbot
Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme darf der Auftragnehmer Dritten nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers weitergeben. Dies gilt auch nach Abschluss der Bauarbeiten für die Erteilung von Referenzen oder der geplanten Veröffentlichung in Firmenbroschüren, Internetauftritten etc.
Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme
Gerätestunden für Kleingeräte Gerätestunden für Kleingeräte z.B. Bohrer, Winkelschleifer, usw. werden auch für Stundenlohnarbeiten nicht gesondert vergütet.
Gerätestunden für Kleingeräte
Rechnungen Rechnungen Alle Rechnungen sind 1-fach beim Auftraggeber und zugleich, falls ein Architektur- oder Ingenieurbüro beauftragt ist, auch bei diesem 1-fach einzureichen (jeweils kumuliert und in Papierform). Auf allen Rechnungen ist sowohl die Maßnahmen- als auch die Vertragsnummer anzugeben. Korrekturen des Auftraggebers aus vorangegangenen Abschlagsrechnungen sind in Folgerechnungen einzupflegen.
Rechnungen
Betriebstechnische Anlagen Betriebstechnische Anlagen Betriebstechnische Anlagen sind auf ihre vertragsmäßige Herstellung und vereinbarte Funktionstauglichkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer schuldet zur Fertigstellung des Werkes oder gegebenenfalls von Teilen des Werks einen Funktionsnachweis, der entsprechend zu dokumentieren ist.
Betriebstechnische Anlagen
Ende der WZVB Ende der Weiteren Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Ende der WZVB
Baubeschreibung Baubeschreibung: Im Rahmen der kleinen Baumaßnahme "Barrierefreiheit" sollen bei dem bestehenden Justizgebäude II, Poststraße 5, 95028 Hof, im Wesentlichen folgende Umbauten vorgenommen werden: Das 1863 erbaute staatseigene Gebäude in der Poststr. 5 wurde 1996 grundlegend saniert. In diesem Zuge wurde das Treppenhaus in Holzkonstruktion durch eine Stahlbetonbauweise ersetzt. - In das vorhandene Treppenauge soll jetzt eine Aufzugsanlage zur Erzielung der Barrierefreiheit des Gebäudes eingebaut werden. - Barrierefreie Erschließung im Außenbereich durch Anpassung des Hintereingangsbereiches zum Treppenhaus, auf der Südseite des Gebäudes (Innenhof). Einbau einer neuen barrierefreien Haustüre gemäß DIN 18040-1, mit Drehtürantrieb. Einbau eines Vordaches aus Stahl/Glas. - Schaffung eines barrierefreien PKW-Stellplatzes auf dem eigenen Grundstück - Einbau eines barrierefreien WCs im Obergeschoss II, gemäß DIN 18040-1 - Änderung der Zugangstür- und Wandsituation zum Bauamt im Dachgeschoss, zum Erlangen barrierefreier Bewegungsräume vor der Aufzugtüre. Die Maßnahmen müssen im laufenden Betrieb durchgeführt werden, das Treppenhaus muss eingeschränkt zugänglich bleiben. Lage der Baustelle: Projektadresse/Lage der Baustelle: Justizgebäude II Poststraße 5 95028 Hof a.d. Saale Das Grundstück befindet sich an der Kreuzung Poststraße/Marienstraße bzw. Lessingstraße in der Hofer Innenstadt. Das Grundstück ist von der Poststraße aus anfahrbar. Größe: Lagebeschreibung/Abmessungen, Lage und Zahl der Geschosse, Bauweise: Das in Massivbauweise erstellte Gebäude ist Teil einer Reihenbebauung und erstreckt sich über ein unterirdisches Stockwerk (Keller) und vier oberirdische Stockwerke (Erdgeschoss, Obergeschoss I, Obergeschoss II, Dachgeschoss). Das Treppenhaus befindet sich im Gebäude integriert an der Südseite, dem Innenhof zugewandt. Aufgrund des ca. 1 m zur Oberkante des Erdgeschossfußbodens tiefer liegenden Innenhofs befindet sich ein Treppenzwischenpodest zwischen Erdgeschoss und Keller als Zugangsplattform zum Gebäude, sowie eine Hintereingangstüre, welche erneuert wird. Massives Gebäude mit tragenden Mauerwerkswänden. Die tragenden Innenwände sind ebenfalls gemauert. Holzbalkendecken zwischen den oberirdischen Geschossen. Die Decke über dem Kellergeschoss ist eine massive Gewölbedecke. Im Bereich des Treppenhauses bestehen die Decken, die Zwischenpodeste und die Treppenläufe aus Stahlbeton. Das Satteldach besteht aus einem ingenieursmäßigen Pfettendach mit doppelt stehendem Stuhl. Die Außenmaße des Bestandgebäudes betragen im Grundriss ca. 21,10 m x 14,70 m. Die Höhe des Gebäudes beträgt vom Straßenniveau aus ca. 18,40 m. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über die Tordurchfahrt an der Nordseite, vom öffentlichen Gehweg der Poststraße aus. Die Durchfahrt zum Innenhof ist nur für Kleinfahrzeuge geeignet, der Innenhof steht nicht als Lagerfläche zur Verfügung. Die Tordurchfahrt verfügt über eine lichte Öffnung von nur 2,00 m Breite und 2,40 m Höhe. Die Bruttogrundfläche beträgt Kellergeschoss ca. 312 m² Erdgeschoss ca. 309 m² Obergeschoss I ca. 309 m² Obergeschoss II ca. 309 m² Dachgeschoss ca. 306 m² BGF gesamt ca. ca. 1.545 m² Verkehr auf der Baustelle: Schwerlastverkehr ist auf der Poststraße möglich. BE-Fläche Als Baustelleneinrichtungsfläche steht die öffentliche Verkehrsfläche direkt vor dem Gebäude an der Poststraße zur Verfügung, welche für den Betrieb der Baustelle teilgesperrt und umzäunt wird. Diese Flächen können in Teilbereichen für Lager- und Aufenthaltsräume des Auftragnehmers genutzt werden. Liefermaterial für die Baustelle muss durch die ca. 14,80 m lange Tordurchfahrt zum Innenhof und dann über die bestehende Hintereingangstüre in das Gebäude transportiert werden. Hierbei ist die sehr eingeschränkte Durchfahrtshöhe und - breite zu berücksichtigen. (s.o)
Baubeschreibung
01 Zimmer-, Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
01
Zimmer-, Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Abbrucharbeiten und Entsorgung
01.02
Abbrucharbeiten und Entsorgung
01.03 Zimmerarbeiten
01.03
Zimmerarbeiten
01.04 Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
01.04
Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten

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