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Beschreibung nach DIN 18299 - 0.1 Angaben zur Baustelle Beschreibung nach DIN 18299 - Baubeschreibung
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Kindertagesstätte und Jugendtreff Asperger Straße
Asperger Straße 41
70439 Stuttgart-Stammheim
Flurstücknummer 2266/1.
NUF: ca. 1.010m²
BGF: ca. 2.360m²
BRI: ca. 6.785m³
Nutzung:
Die Stadt Stuttgart errichtet auf dem Grundstück in der Asperger Straße 41 in Stuttgart-Stammheim den Neubau für einen Jugendtreff und eine Kindertagesstätte. Die beiden Nutzungen werden innerhalb des Gebäudes geschossweise getrennt voneinander verortet. Während das EG die Kindertageseinrichtung beinhaltet, ist im OG der Jugendtreff vorgesehen.
Grundstück:
Das städtische Grundstück befindet sich am nördlichen Ortsrand von Stammheim, in einem Gebiet mit freistehenden, ein- bis zweigeschossigen Wohnhäusern, vorwiegend Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser. Direkt nördlich des Baugrundstücks liegt die Justizvollzugsanstalt Stuttgart Stammheim sowie das Oberlandesgericht.
Im Westen verläuft die Asperger Straße, im Süden der Geisinger Weg. Östlich grenzt eine Reihenhauskette mit 6 Reihenhäusern an. Im Norden befindet sich der Parkplatz des Oberlandesgerichtes und der JVA, welche sich nördlich des Baugrundstückes und des Parkplatzes befinden. Der Parkplatz kann nicht von der Öffentlichkeit genutzt werden, er gehöhrt zur JVA. Er liegt ca. 1m tiefer als das Baufeld.
Das Grundstück ist nach Süden konisch zulaufend, verjüngend.
Das Gelände ist weitgehend eben und weist ein Geländefallen von der Asperger Straße von ca. 308,2 im Nordwesten und von 307,4 m ü NN im Südwesten in östliche Richtung bis auf 306,9 im Südosten und 306,0 m ü NN im Nordosten auf.
Auf einem Teil des Geländes stehen zwei Gebäuden, die im Zuge des Bauvorhabens abgebrochen werden. Ein Gebäude dient derzeit als Jugendtreff "7 Morgen".
Der Rückbau der alten Gebäude ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Leistung.
Privates Parken:
Im Wohngebiet ist das Parken auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Auf Grund der verdichteten Wohnnutzung ist von einer beengten Parkplatzsituation auszugehen.
Baustellenzufahrt:
Die Asperger Straße dient als Zufahrt zur Baustelle.
Die Baustellenzufahrt bzw. Baustraße auf der Baustelle ist für die Nutzung durch andere an der Baustelle beschäftigte Firmen freizuhalten. Ebenso sind die Zugänge zum Gebäude für die Nutzung durch andere Firmen jederzeit freizuhalten und sicherzustellen.
Lagerflächen für die Baustelleneinrichtung stehen begrenzt zur Verfügung. Die Nutzung muss mit der örtlichen Bauleitung abgestimmt werden.
Die Baustellenzufahrt ist immer geschlossen zu halten und nur bei Anlieferung temporär zu öffnen.
Außerhalb der Bauzeiten ist die Baustelle abzuschließen.
Linienbus:
Auf der Straße verkehrt ein Linienbus! Tacktung ca. 10-15 Minuten je Richtung. Die Bushaltestelle befindet sich direkt vor dem Baufeld auf der Asperger Straße.
Die Zufahrt über die Asperger Straße ist teilweise durch Bushaltestellen beengt.
Anlieferungszone JVA:
Vor dem Baufeld und in unmittelbarer Nähe zur Baustellenzufahrt verkehrt die An- und Ablieferungen der JVA. Vor dem Baufeld und in unmittelbarer Nähe zur Baustellenzufahrt ist eine Wartezone für die An- und Ablieferungen der JVA eingerichtet.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Der Neubau ist als länglicher, zweigeschossiger Baukörper, parallel zur östlich angrenzenden Reihenhaussiedlung süd-nord-orientiert angeordnet. Das Freigelände erstreckt sich auf der Westseite des Grundstücks von Nord nach Süd.
Das Erdgeschoss ist kammförmig, wodurch sich zurückversetzte Innenhöfe ergeben. Das Obergeschoss ist über seine Westseite zurückgesetzt, ebenfalls kammförmig, wodurch sich unterschiedliche Terrassensituationen ergeben. Eine Treppe führt von der Dachterrasse auf das Gelände.
Das Gebäude ist teilunterkellert.
An der Süd- Ostecke des Gebäudes ist ein Erschließungskern mit Treppe und Aufzug, der vom Außenraum separat erschlossen werden kann. Der Kern dient dem Obergeschoß als 2. Fluchtweg und ermöglicht die unabhängige Erschließung des Untergeschosses, das Lagerflächen, die Räume der Haustechnik, Putzräume und den Umkleideraum für das Hauswirtschaftspersonal beinhaltet. Die Kindertagesstätte im Erdgeschoß wird vom südlichen Vorplatz aus erschlossen. Das Jugendzentrum im Obergeschoß wird über eine in den Baukörper eingeschnittene Außentreppe vom nord- westlichen Freibereich separat erschlossen.
Die äußere Abmessung des kubischen Baukörpers beträgt ca. 38m x 23m.
Die Höhe des Gebäudes beträgt ca. 8m über Gelände.
Der FFB EG ist mit +-0,00 = 307,00üNN festgelegt.
Die Konstruktionshöhen OK FFB sib OK FFB sind:
UG: ca. 2,88m
EG: ca. 3,78m
OG: ca. 3,50m bis OK Dachplatte
Die lichten Konstruktionshöhen OK FFB bis UK RD sind:
UG: ca. 2,35m
EG: ca. 3,28m
OG: ca. 3,34m
Baurechtliche Einstufung:
- Gebäudeklasse 3 (höchgelegenes Geschoss, in dem Aufenthaltsräume möglich sind unter 7m über Gelände)
- Ungeregelter Sonderbau (Nutzung Betreuung von Kindern, Betreuung von Jugendlichen)
Der Planung und Ausschreibung liegt ein Brandschutzkonzept zu Grunde.
Bauweise:
Der Neubau des Kindergartens wird als Hybridbau in Holz und Beton erstellt. Untergeschoss, einige Innenwände im EG, Aufzugsschacht sind in Beton. Innenwände, Dachplatte, Aussenwände sind in Holzskelettbauweise. Die Decke über EG ist als Holz-Beton-Verbunddecke vorgesehen.
Die Gründung erfolgt über eine Bodenverbesserung mit Verdränungssäulen, darüber lagert die Bodenplatte des Erdgeschosses. Das Untergeschoss gründet mit einer Bodenplatte.
Die Aussenwände sind eine Konstruktion aus Holz mit Beplankungen aus Holzwerkstoff- und Dämmplatten. Die Aussenfassade erhällt eine Bekleidung aus Holz.
Das Gebäude wird mit Erdwärmesonden beheizt. Es ist vorgesehen, die Erdwärmesonden am Ende der Baumaßnahme, im Zuge des Baus der Aussenanlagen, umzusetzen. Teile der technischen Anlage insbesondere erdvergrabene Anlagenteile sind durch den Auftragnehmer Rohbau zu erbringen. Dazu existieren Positionen im nachfolgenden Leistungsbeschrieb.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.
Abladeflächen, Parkflächen, BE des AG:
Auf der Einrichtungsfläche sind in Abstimmung mit der Bauleitung nur Einrichtungen, die zur Durchführung der Baumaßnahme erforderlich sind, unterzubringen.
Parkplätze für private PKW der vor Ort tätigen Handwerker sind auf der Bau - bzw. Grundstücksfläche NICHT vorhanden.
Baugelände:
Um das gesamte Baugelände wird/ist ein fest verankerter geschlossener Bauzaun/ bestehender Zaun aufgestellt. In diesem Bauzaun wird ein ca. 2,5 m breites Zufahrtstor eingelassen. Alle zu lagernden Materialien, Stoffe sind zwingend innerhalb des Bauzauns zu lagern.
Das Abladen von LKW, Transportern, muss innerhalb des Bauzauns erfolgen. Maschinen und Hebezeuge sind ebenfalls innerhalb des Bauzauns aufzustellen.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
Die umliegenden Straßenflächen sind frei zu halten.
Sondertransporte und Sonderbewilligungen:
Sondertransporte und Sonderbewilligungen sind in die Angebotsspreise einzukalkulieren und durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu koordinieren.
Straßensperrungen für Leistungen des Auftragnehmers:
Sofern eine Sperrung der Zufahrtsstraßen für Belange des Auftragnehmers erforderlich wird, sind die dazu erforderlichen Genehmigungen bei der Polizei und dem Ordnungsamt vom Auftragnehmer einzuholen. Die dann erforderlichen Beschilderungen z.B. Parkverbotsschilder sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer aufzustellen und abzubauen.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen.
Bauseits steht KEIN Kran zur Verfügung.
Der Kranes ist durch den Auftragnehmer zu stellen. Diese Leistung ist in die Kosten der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, sofern keine separate Position für einen Kran ausgewiesen ist.
Es wurden 2 Kranstandorte mit einem definierten Kran untersucht.
- Ein Kran mit Ausleger 40m kann auf der Westseite aufgestellt werden: z.B. Turmdrehkran, mit Ausladung 40m und einer Tragkraft von ca. 1,2to bei dieser Ausladung. Damit kann das Gebäude komplett überschwenkt werden.
- Ein Kran mit Ausleger 50m kann auf der Südseite aufgestellt werden: z.B. Turmdrehkran Liebherr 71 EC-5, mit Ausladung 50m und einer Tragkraft von ca. 1to bei dieser Ausladung. Damit kann das Gebäude komplett überschwenkt werden.
Beide Kranstandorte sind für das Heben aller Stahlbetonfertigteile unzureichend. Für einen Teil der Stahlbetonfertigteile wird ein zusätzlicher Kran oder die Stellung eines Autokrans erforderlich sein. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Im beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan sind die beiden Kranstandorte mit den jeweiligen Zugleistungen eingetragen.
Leiterrecht:
Kommt ein Kran zum Einsatz, ist der Auftraggeber mit Vorlauf von 28 Tagen darüber zu informieren, so dass die Nachbarschaft über ein evtl. anstehendes Überschwenken der Grundstücke informiert werden kann (Leiterrecht). Andernfalls kann das Überschwenken der Grundstücke (auch bei Windfreistellung) verweigert werden.
Bauseits stehen keine Transporteinrichtungen zur Verfügung.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.
Bauwasser:
Leistungen für das Einrichten der Baustelle mit Bauwasser befinden sich im nachfolgenden Leistungsbeschrieb.
Die Kosten für das Bauwasser trägt der Auftraggeber. Die Zahlungen erfolgen direkt vom Auftraggeber an den Netzbetreiber. Der Auftraggeber ist als Rechnungsempfänger anzugeben.
Bau-Abwasser:
Leistungen für das Einrichten der Baustelle mit Bau-Abwasser befinden sich im nachfolgenden Leistungsbeschrieb.
Die Kosten für das Bau-Abwasser trägt der Auftraggeber. Die Zahlungen erfolgen direkt vom Auftraggeber an den Netzbetreiber. Der Auftraggeber ist als Rechnungsempfänger anzugeben.
Baustrom:
Leistungen für das Einrichten der Baustelle mit Baustrom befinden sich im nachfolgenden Leistungsbeschrieb.
Die Kosten für den Strom übernimmt der Auftragnehmer für seine eigenen Leistungen selbst.
Nach Abschluss seiner Arbeiten (Abnahme der Leistungen) wird der Strom zwischenabgerechnet. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Auftraggeber die weiteren Stromkosten. Der Rohbauer hat die Stromkosten weiterhin anzunehmen und dann gegenüber dem Auftraggeber in angemessenen Abständen abzurechnen.
Für die nachfolgenden Gewerke des Innenausbaus übernimmt der Auftraggeber die Stromkosten.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.
Dem Auftragnehmer wird ein abgeräumtes Gelände übergeben. Es sind lediglich einige Zaunstrecken erhalten, die für den weiteren Baubetrieb belassen werden sollen.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern.
Die Beschreibungen befinden sich im Titel "Erdarbeiten".
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Mindestanforderung für im Innenraum eingesetzte Bauprodukte ist deren Einstufung nach dem AgBB-Bewertungsschema (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung) als emissionsarme Bauprodukte mit Übereinstimmungszeichen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und zusätzlichem Hinweis "emissionsgeprüft nach DiBt- Grundsätzen". Diese Bauprodukte sind auch erkenntlich am Umweltzeichen "blauer Engel" und weiteren Labels, die die Emission nach EN- und ISO-Normen ermitteln und mit entsprechenden Prüfzeugnissen belegen.
Das Gebäude wird vom Zentrallabor der Landeshauptstadt Stuttgart einer Raumluftmessung unterzogen, um Schadstoffe in der Luft festzustellen nach Fertigstellung inkl. Endreinigung und vor Möblierung und Aufnahme der Nutzung der Aufenthaltsräume für Kinder.
Es sind die Grenzwerte der NIK-Liste des Umweltbundesamtes zum Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung einzuhalten.
Produkte mit Deklaration von SVHC (Substances of Very High Concern) dürfen nicht verwendet werden.
Stoffe oder Zubereitungen dürfen nicht verwendet werden, wenn sie gemäß §4 der Gefahrstoffverordnung und Anhang 1 der Richtlinie 67/548/EWG als gefährliche Stoffe folgendermaßen gekennzeichnet sind:
Sehr giftig (T+)
Giftig ( T)
Krebserzeugend (CARC.CAT 1,2 oder3)
Erbgutverändernd (MUT.Cat. 1,2 oder 3)
Fortpflanzungsgefährdend (Rep.Cat 1,2 oder 3)
Dämmstoffe:
2-Chlorpropan-haltige / geschäumte Baustoffe, wie sie z.B. als Blasmittel in Phenolharz-Dämmstoffplatten eingesetzt werden, dürfen generell nicht verbaut oder eingesetzt werden. Bau- und Montageschäume dürfen in Innenräumen nicht verwendet werden.
Fugendichtstoffe (Silikon):
Es sind generell sauervernetzte Fugendichtstoffe zu verwenden. Sie riechen beim Verarbeiten nach Essig. Auf alkalischen Untergründen können aminvernetzte Silicone eingesetzt werden. Nicht verbaut oder eingesetzt werden dürfen neutralvernetzte Fugendichtstoffe, da sie gesundheitsgefährdende Stoffe mit hohem Siedepunkt freisetzen können.
Anstriche:
Für sämtliche Anstriche im Innenraum dürfen grundsätzlich nur emissionsarme Produkte (VOC und TVOC-arme Produkte) mit entsprechenden Gütesiegeln (ECA, Blauer Engel) verwendet werden.
OSB-Platten:
Es dürfen keine geschliffenen OSB-Platten, die mit der (Innen-)Raumluft in Kontakt treten, verwendet werden. Falls OSB-Platten benötigt werden, dürfen nur ungeschliffene Platten mit PMDI-Verleimung verwendet werden.
Verleimte Holzprodukte:
Es dürfen nur Holzbauprodukte verwendet werden mit Klebstoffsystemen, die zu keiner Formaldehydanreicherung in der Raumluft führen. Insbesondere dürfen bei raumluftrelevanten Bauteilen in den Produkten keine Harnstoff-Formaldehydharzleime (UF/MUF-Leime) verwendet werden. Verwendet werden dürfen nur stark formaldehydbindene Leime (Phenolharzleime) oder formaldehydfreie Leime (PMDI, PU/PUR, PVAc) in Abhängigkeit mit der jeweiligen Zulassung.
Für Bindemittel in Holzwerkstoffen ist der Einsatz von CMR-Stoffen nicht zulässig. Die Anforderungen der DE-UZ 76 (Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innenausbau) sind zu erfüllen und nachzuweisen.
Akustikplatten:
Akustikplatten aus Melaminharzschaum dürfen nicht verwendet werden.
Schichtweise Aufbauten:
Bei schichtweisen Aufbauten von Innenraumoberflächen müssen die einzelnen Arbeitsgänge so ausgeführt werden, dass die eingesetzten Lösungsmittel und andere flüchtige Hilfsstoffe möglichst vollständig abdunsten, bevor die nachfolgende Schicht aufgebracht wird.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.
Abwasser:
Von der öffentlichen Abwassereinleitung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, welche die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, Schlammbeseitigung oder Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, die Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Die örtlichen Einleitbedingungen der Stadt Stuttgart sind zu beachten. Schriftenreihe des Amtes für Umweltschutz Heft 4/ 2001 Technischer Heilquellenschutz in Stuttgart.
Die vorhandenen sanitären Vorrichtungen dürfen nicht zum Reinigen von Werkzeugen und dergleichen benützt werden. Materialrückstände dürfen nicht in diese ergossen werden.
Grundwasser- und Gewässerschutz:
Es ist streng darauf zu achten und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Verunreinigung des Wassers (Grund- und Oberflächenwasser) oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften oder des Wasserabflusses vermieden wird.
Im Falle von Gewässer- und Grundwasserverunreinigungen oder sonstiger nachteiliger Einwirkungen auf Grundwasser, auf Quellen und Gewässer ist unverzüglich der AG zu benachrichtigen.
Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bzw. deren Lagerung sind die einschlägigen rechtlichen Regelungen und der Stand der Technik zu beachten. Dies gilt insbesondere für folgende Vorgaben:
- Wassergefährdende Stoffe dürfen nur über Auffangwannen gelagert werden.
- Fahrzeuge und Maschinen sind nach Arbeitsende auf befestigten und ordnungsgemäß entwässerten Flächen abzustellen.
Bei der Lagerung von Baumaterialien und Bauhilfsstoffen an Oberflächen ist sicherzustellen, dass keine Materialien bei Hochwasser ab- oder ins Gewässer ein - oder abgeschwemmt werden können.
Um Schäden an den Gewässern zu vermeiden, ist auf eine Lagerung in diesem Bereich zu verzichten, sofern diese nicht für den Bauablauf zwingend notwendig ist.
Abfallbeseitigung:
Bei den Arbeiten anfallendes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial, Strahlmittel und dergleichen ist durch den Verursacher täglich im und um den Bau herum sauber aufzunehmen und zu entsorgen.
Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften, Satzungen des Abfallverwertungsbetriebes bzw. der Gemeinde und behördlichen Auflagen. Das Sortieren, Zwischenlagern und getrennte Laden und Transportieren ist danach in den Preis einzukalkulieren. Das gilt entsprechend für die
Trennung nach
- Wertstoffen
- Wiederverwertbarem Abfall
- Deponierbaren Abfällen
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist durch den AN zu erbringen.
Abfallentsorgung AG:
Sollte die eigenverantwortliche Entsorgung durch den Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß erfolgen, so ist der AG nach entsprechender Abmahnung dazu berechtigt, Abhilfe auf Kosten des Auftragnehmers zu schaffen.
Straßenreinigung:
Auf die erforderliche Reinigung der ausfahrenden Fahrzeuge wird besonders hingewiesen. Die Baustrassen und die öffentlichen Strassenflächen sind von Bauschmutz sauberzuhalten. Ggf. sind diese Bereiche mehrmals täglich zu reinigen (Gilt für die durch die eigene Leistung verursachten Verunreinigungen).
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
Das Baufeld liegt INNERHALB eines Wasserschutzgebietes oder Schutzgebietes für eine staatlich anerkannte Heilquelle.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.
Leistungen zur Sicherung der Baustelle im öffentlichen Raum sind im nachfolgenden Leistungsbeschrieb beschrieben.
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.
Leitungen im Baugrund:
Der Spartenplan der Netzbetreiber ist zu beachten! Ausschachtungsarbeiten im näheren Umfeld von Kabeln und Rohren sowie elektrischen Freileitungen sind ca. 30 cm um die Leitung grundsätzlich von Hand auszuführen. Das Informationsblatt "Schutz von Kabel, Rohr- und elektrischen Freileitungen" ist zu beachten.
Im Bereich des Baufeldes befindet sich eine Gashochdruckleitung!
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.
Das gesamte Baufeld wird von einem Abwasserkanal aus Beton DN 40cm unterquert. Der Kanal wird im Zuge der Aushubarbeiten (Leistung Rohbau) rückgebaut.
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.
Eine Sondierung von Kampfmitteln ist nicht erforderlich, diese ist bereits in Vergangenheit erfolgte. Eine Freigabe durch den Kampfmitteldienst liegt dem Auftraggeber vor.
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.
SiGeKo:
Für die Baustelle wird vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator beauftragt. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten.
Im Falle der Beauftragung sind die vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator geforderten Unterlagen bezüglich Personaleinsatz, Geräteeinsatz etc. unverzüglich zu übergeben.
Baustellenordnung:
Bei Beauftragung hat der AN die Pflicht zur Einhaltung der Baustellenordnung. Durch Organisation, Koordination, Überwachung und Berichterstattung entstehende Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Verkehrssicherungspflicht:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Koordinationspflicht:
Wöchentlich findet mit der örtlichen Bauleitung eine Routinebesprechung (Jour-Fixe) statt. Alle Fachbauleiter und die im jeweiligen Zeitraum am Bau tätigen Firmen sind mit einem schriftlich benannten Firmenvertreter (Bauleitung / Obermonteur) zur Teilnahme an den Koordinationsgesprächen verpflichtet.
Koordination zwischen den einzelnen Gewerken und kurzfristige Terminabsprachen werden protokolliert und sind verbindlich. Protokollführend ist der bauleitende Architekt. Protokolle gelten als anerkannt, wenn innerhalb 3 Arbeitstagen kein Widerspruch erfolgt.
Verkehrssprache:
Die Verkehrssprache auf der Baustelle ist Deutsch. Der Auftragnehmer sorgt dafür, daß während der Ausführung seiner Leistungen auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die es ermöglicht, in deutscher Sprache zu kommunizieren. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung trotz Mahnung durch den Auftraggeber nicht nach, so ist dieser berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers einen Dolmetscher heranzuziehen.
Maßnahmen gegen Lärm:
Im direkten Umfeld der Baustelle befinden sich Wohngebäude.
Belästigungen durch Lärm und Staub müssen auf der Baustelle auf das vermeidbare Maß reduziert werden.
Es sind möglichst geräuscharme Baumaschienen mit niedrigem Schallleistungspegel einzusetzen. Es sind alle Geräusche zu verhindern, die nach dem Stand der Technik vermeindbar sind. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken. Der Betrieb der Baustelle ist möglichst geräuscharm abzuwickeln. Es sind Abschirmmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört auch eine den Schallschutz der Nachbarn berücksichtigende Aufstellung der Baumaschinen.
Für die geräuschintensiven Arbeiten und die An- und Abfahrt von LKWs stehen folgende Zeitfenster zu
Verfügung: Werktags: 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Beim Betrieb der Baumaschinen und der Durchführung der Bauarbeiten dürfen folgende Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden:
- 55 dB(A)
Nachtbetrieb oder Baumaßnahmen an Sonn- und Feiertagen sind nicht zulässig.
Soweit behördliche Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden, hat der Auftragnehmer diese dem Bauherrn vorzulegen.
Maßnahmen gegen Staub:
- Bei stark staubenden Arbeiten ist eine Wasserbedüsung einzusetzen.
- Fahrwege sind sauber zu halten und regelmäßig zu reinigen.
Beide Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Werbung auf der Baustelle / Veröffentlichungen:
Die Baustelleneinrichtungen und sonstige Bauteile dürfen vom AN nicht für Werbezwecke benutzt werden.
Veröffentlichungen, z.B. Pressemitteilungen jeglicher Art o.ä., sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG
zulässig.
Rauchverbot:
Auf der Baustelle herrscht Rauchverbot.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für seine Mitarbeiter ein Rauchverbot am Arbeitsplatz zu erlassen und dessen Einhaltung zu überwachen.
Meterrisse:
Es gelten die dem AN von der Bauleitung angewiesenen Meterrisse. Darüberhinausgehende Markierungen sind NICHT verbindlich. Vorhandene Vermessungsmarkierungen des Geometers sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
- entfällt -
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
Dem Leistungsbeschrieb liegt eine geologische Erkundung zu Grunde. Beschreibungen befinden sich im nachfolgenden Leistungsbeschrieb.
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.
Rohdungsarbeiten und Baumfällungen. Rückbau der Bestandsgebäude, Abtrag des Oberbodens und aller befestigten Flächen. Teile der Zaunanlagen sind stehen geblieben.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Arbeitsabschnitte, Abhängigkeit von anderen Leistungen:
Der AG koordiniert die Arbeiten der verschiedenen Unternehmer auf der Baustelle. Die Koordination zwischen den einzelnen Gewerken sowie eventuelle Terminabsprachen sind für alle verbindlich.
Zum Zeitpunkt der Leistungserbringung sind folgende andere Gewerke vor Ort tätig:
- Blitzschutz, Zuarbeit für Rohbau
- Elektro, Einlegearbeiten Rohbau
Beschreibung nach DIN 18299 - 0.1 Angaben zur Baustelle
Beschreibung nach DIN 18299 - 0.2 Angaben zur Ausführung Beschreibung nach DIN 18299 - 0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.
Hausanschlüsse, Versorgungsleitungen:
Die Arbeitstaktung der Baustelle ist so vorzunehmen, dass der Hausanschluss, die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig, ohne Behinderung und parallel zu den Betonarbeiten des Rohbaus verlegt werden können. Bis zur Fertigstellung des Rohbaus müssen die Gebäudeanschlüsse vollständig hergestellt sein. Das Ziehen von Gräben und Verlegen von Leitungen ist mit Fertigstellung des Rohbaus ebenfalls fertig zu stellen. Sämtliche Gräben und Baugruben haben zur Leistungsfertigstellung verfüllt zu sein.
Arbeitsreihenfolge:
Es obliegt darüber hinaus dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzliche technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen, sofern hierfür nicht in Leistungspositionen ausdrücklich eine Vergütung gewährt wird und es sich nicht um Vorgaben der Planung handelt (z.B. Planeintrag in Schalplänen).
Abhängigkeit zu bauseitigen Gewerken:
Es gibt folgende Abhängigkeiten zu bauseitigen Gewerken:
- Die Fertigteile des Vordaches können erst aufgestellt werden, wenn der bauseitige Zimmermann die Holz-Aussenwandverkleidung angebracht hat.
Bauseitige Leistungen:
Es werden in Stahlbetonbauteile verschiedene Installationen (z.B. für Elektro, Blitzschutz) eingelegt. Die Installationsfirmen sind jeweils rechtzeitig vom AN zu verständigen. Er hat die Koordinationspflicht. Für evtl. dadurch entstehende Behinderungen der Rohbauausführung können keine Mehrkosten bzw. Terminverzögerungen abgeleitet werden.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen.
Vor dem Baufeld und in unmittelbarer Nähe zur Baustellenzufahrt verkehrt sowohl ein Linienbus als auch die An- und Ablieferungen der JVA. Vor dem Baufeld und in unmittelbarer Nähe zur Baustellenzufahrt ist eine Wartezone für die An- und Ablieferungen der JVA eingerichtet.
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen.
Die Baustelle ist für die Durchführung der eigenen Leistungen und für das eigene Personal verkehrssicher einzurichten. Diese Einrichtungen sind nach Abschluss der eigenen Arbeiten zu belassen. Die Baustelle ist am Ende der Durchführung der eigenen Leistungen verkehrssicher und gem. den Vorgaben der Unfallverhütung zu hinterlassen.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.
Gerüste:
Bauseits werden keine Fassadengerüste oder weitere Gerüste gestellt. Für die Erbringung seiner Leistungen erforderliche Gerüste hat der AN zu stellen.
Innengerüste:
Bauseits werden keine Innengerüste oder weitere Gerüste gestellt. Für die Erbringung seiner Leistungen erforderliche Gerüste sind durch den AN zu stellen.
Schutznetze:
Schutznetze für seine eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer zu bringen.
Kranstellung:
Bauseits wird KEIN Kran bzw. Mobilkran zur Verfügung gestellt. Die Kranstellung hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Baustelleneinrichtung:
Die Baustelleneinrichtung für die Durchführung seiner Arbeiten hat der Auftragnehmer zu erbringen.
Die Gerüste, Innengerüste, Schutznetze, Krane sind nach Abschluss der eigenen Leistungen abzufahren. Es ist nicht vorgesehen, dass Nachfolgegewerke diese Teile der Baustelleneinrichtung übernehmen.
0.2.23 Planübergaben
Baufreie Planunterlagen (Schal- und Bewehrungspläne des Tragwerksplaners und Werkpläne des Architekten) werden am Auftragnehmer 3 Wochen vor Ausführung des jeweiligen Bauteils zur Verfügung gestellt (z.B. Fundamente, Bodenplatten, Wände UG, Decke über UG, Wände EG, Decke über EG, usw.). Vorabzüge zur Materialdisposition werden dem Auftragnehmer 6 Wochen vor Ausführung der jeweiligen Bauteile zur Verfügung gestellt.
Die Übermittlung erfolgt ausschließlich auf digitalem Wege per PDF-Datei. Es erfolgt KEINE Übergabe von Papierplänen!
Die Aufmaßpläne zu den Rechnungen, Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen sind maßstäblich auf Papier ausgedruck, ggfls. in Ordnern sortiert zeitgleich mit den Rechnungen einzureichen.
0.2.24 Planungen durch den Auftragnehmer und Prüfläufe
Sofern Werk- und Montageplanungen, sowie sonstige zur Prüfung vorgesehene Unterlagen durch den Auftragnehmer angefertigt und geliefert werden müssen (s. nachfolgender Leistungsbeschrieb), obliegt es ausschließlich dem Auftragnehmer diese rechtzeitig dem Auftraggeber zur Sichtung vorzulegen.
Die Vorlage dieser Unterlagen hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der eigene Bauablauf des Auftragnehmers bzw. anderer von diesem Bauablauf abhängender Gewerke nicht behindert wird.
Beschreibung nach DIN 18299 - 0.2 Angaben zur Ausführung
Das Führen von Bautagesberichten Das Führen von Bautagesberichten
Die Bautagesberichte sollen Stand und Fortschritt der Bauarbeit sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufs lückenlos festhalten. Sie dienen als Grundlage für alle Meldungen und Berichte, die über die Bauausführung zu erstatten sind, und bilden nach Abschluss der Bauarbeiten einen wichtigen Bestandteil der Bauakten.
Im besonderen sind in den Bautagesberichten einzutragen:
a) arbeitstäglich mindestens bei Beginn und Schluss jeder Schicht das Wetter und die Temperaturen, dazu die höchsten und niedrigsten Tagestemperaturen.
b) bei Bauten, die durch den Wasserstand offener Gewässer beeinflusst werden, die Wasserstände täglich einmal oder - wenn notwendig - mehrmals täglich.
c) falls angeordnet, die täglichen Grundwasserstände.
d) täglich die Uhrzeiten von Beginn und Ende der Arbeitsschichten.
e) täglich die Leistung der Auftragnehmer und die Zahl der von ihnen beschäftigten Poliere, Schachtmeister, Facharbeiter und Hilfsarbeiter, ggf. nach den von den Auftragnehmern abgelieferten Tagesberichten.
f) geleistete Stundenlohnarbeiten.
g) vertraglich oder ausservertragliche Leistungen durch Bedienstete des Auftraggebers.
h) zu Grossgerät: Zugang, Einsatz und Abgang, Dauer und Ursache eines etwaigen Ausfalls.
i) Eingang von Baustoffen und Bauteilen.
j) Erledigung vorgeschriebener Baustoff-, Boden- und Wasserprüfungen und die dazugehörigen Prüfungsergebnisse.
k) Angaben über die Beschaffenheit des Baugrundes.
l) Beginn und Beendigung der einzelnen Bauarbeiten, datailierte Beschreibung der ausgeführten Arbeiten und der Bauabschnitte/Achsangaben/Geschosse (Gründung, Abnahme der Baugrube, aufgehendes Mauerwerk, Lehrgerüst, Schalungsfristen, Erdarbeiten, Oberbauarbeiten usw.) auch für Leistungen, deren örtliche Überwachung nicht dem Bauführer sondern Bediensteten anderer Fachgebiete obliegt.
m) Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten und Ihre Ursachen.
n) soweit angeordnet oder nach Ermessen des Bauführers zweckmässig, Aufschreibungen für die kalkulatorische Beurteilung wichtiger Einheitspreise.
o) aussergewöhnliche Ereignisse (Unfälle, Rutschungen und dgl.).
p) Notwendigkeit etwaiger Abweichungen von den genehmigten Bauzeichnungen einschl. ihrer Begründung, Beantragung und Genehmigung solcher Änderungen.
q) Vermerk über Aufmessungen.
r) Eingang von Ausführungszeichnungen, Änderungs- und Berichtigungsblättern und Aushändigung an den Auftragnehmer.
s) Hinweise auf Anordnungen der Bauüberwachung nach § 4 Nr. 1 VOB/B; und auf wichtigere Vereinbarungen mit einem Auftragnehmer oder seinem Vertreter.
t) mündliche Weisungen von Vorgesetzten an den Bauführer.
u) Übergabe und Übernahme des Dienstes bei Schichtwechsel, Vertretung und Nachfolge (auf eine Zeile über alle Spalten hinweg).
v) Name des Bauleiters des Auftragnehmers und etwaiger Wechsel.
Die Seiten der Bautagesberichte sind fortlaufend zu numerieren. Die Bautagesberichte sind der Bauleitung des AG wöchentlich zu übergeben.
Das Führen von Bautagesberichten
Beschreibung der Tragkonstruktion, statisches Konzept, statisch konstruktive Sonderheiten Beschreibung der Tragkonstruktion, statisches Konzept, statisch konstruktive Sonderheiten
Hybridbauwerk:
Der Neubau wird mit Holzhybridtragwerk erstellt. Die Gründung, das UG, der Erschließungskern und einige aussteifende EG-Wände werden in Stahlbetonbauweise teilweise mit RC-Beton und Zement CEM III ausgeführt.Die Decken, Wände Stützen und Unterzüge werden im wesentlichen in Holzbauweise erstellt. Die Decke über EG ist eine Holz-Verbund-Decke, das Dach über O besteht aus Brettsperrholz.
Baugrubenherstellung:
Der Baugrubenaushub im unterkellerten Bereich erfolgt bis in den Verwitterungsschutt.
Die Baugrube kann mit 45° frei geböscht ausgehoben werden.
Im nichtunterkellerten Bereich wird die Baugrube ca. 1,3m tief ausgehoben und mit einem Arbeitsplanum aus RC-Schotter für die Herstellung der Stabilisierungssäulen abgedeckt.
Grundwasser:
Das Grundwasser steht im Baugelände unterhalb von 302,0müNN an und hat somit keine Auswirkungen auf den Bauablauf. Es muss allerdings mit Schichtenwasser gerechnet werden, das im Bauzustand durch eine offene Wasserhaltung abgepumpt und in die Kanalisation eingeleitet werden muss.
Gründung:
Unterkellerter Bereich:
Die Gründung des Bauwerks erfolgt im unterkellerten Bereich mit einer elastisch gebetteten Bodenplatte, welche die Gründungslasten über Bettungsspannungen und eine Schottertragschicht in den Verwitterungsschutt abgibt. Die obersten ca. 15cm werden ohne Feinanteile als Drainschicht ausgeführt. Die Grundleitungen werden alle unter der Bodenplatte in gut nachverdichteten Leitungsgräben geführt und die Durchdringungen zur Bodenplatte mit einbetonierten Festflanschen abgedichtet.
Nicht unterkellerter Bereich:
Der nichtunterkellerte Bereich wird mit einer elastisch gebetteten Bodenplatte auf einer Schottertragschicht und CSV-Stabilisierungssäulen gegründet. Die Säulen werden im Raster angeordnet und bis auf den Lettenkeuper geführt. Die Schottertragschicht verteilt die Gründungslasten aus der Bodenplatte gleichmäßig auf die Stabilisierungssäulen.
Das Eingangsportal und die beiden Außengebäude werden mit elastisch gebetteten Bodenplatten bzw. auf Streifenfundamenten gegründet.
UG Wände und Bodenplatte:
Da sich in der Baugrube Schichtenwasser anstauen kann und die Drainage unter der tieferliegenden Bodenplatte ohne Gefälle ausgeführt wird, werden die Bodenplatte und die UG-Außenwände in WU-Bauweise als Teil einer "Weißen Wanne" ausgeführt. Die Bodenplatte wird für eine mittlere Rissweite von 0,2mm bemessen und bewehrt. Die Arbeitsfugen in der Bodenplatte und zwischen Bodenplatte und UG-Außenwänden wird mit einem Arbeitsfugenband gesichert.
Aussenwände:
Die erdberührten UG-Wände werden als fugenlose Stahlbetonwände in WU-Bauweise hergestellt. Sie werden für eine mittlere Rissweite von 0,2mm bemessen und bewehrt. Die Arbeitsfugen in den UG-Außenwänden werden mit einem Arbeitsfugenband gesichert.
Die tragenden Kernwände im EG und OG werden als Stahlbetonwände ausgeführt. Die STB-Kernwände sind in die UG-Wände eingespannt und steifen das Gebäude aus.
Die restlichen Außenwände im EG und OG werden als einseitig beplankte Holztafelwände ausgeführt. Die absturzsichernden umlaufenden Attiken werden auch in Holzrahmenbauweise erstellt und auf der Pfostenprofilen der Holztafelwände befestigt. Die Holztafelwände müssen F-30-Anforderungen genügen und werden deshalb einseitig mit Brandschutzplatten beplankt.
Außenstützen:
In den großen Fensteröffnungen im OG werden Stahlrohrstützen mit F-30 eingebaut.
Innenwände:
Die tragenden Kernwände im EG und OG und die Tragwände im UG werden als Stahlbetonwände ausgeführt und steifen das Bauwerk aus. Zusätzlich werden im EG noch zusätzliche Aussteifungswände als STB-Wände hergestellt.
Die restlichen tragenden Wände im EG und OG werden als Holztafelwände ausgeführt. Die Holzwände müssen F-30-Anforderungen genügen und werden deshalb mit Brandschutzplatten beplankt.
Innenstützen:
Zur Ableitung der größeren Auflagerlasten aus weitgespannten Tür- und Fensterstürzen werden NH - und BSH - Stützen in die Holzwände eingebaut.
Decken:
Die Decke über dem UG wird als Stahlbetonflachdecke hergestellt.
Die Decke über dem Erdgeschoss wird als einachsig spannende Holzbetonverbunddecke (HBV-Decke) ausgeführt. Die Decke wird linienförmig auf BSH-Unterzügen oder den Holztafelwänden aufgelagert. Im Bereich der Marktplätze werden die BSH-Unterzüge durch deckengleiche STV-Unterzüge (Stahl-Beton-Verbundunterzüge) ersetzt, so dass eine ungehinderte Installationsführung möglich ist.
Die HBV-Decke wirkt durch den schubsteif angeschlossenen Aufbeton als Scheibe und steift das Bauwerk aus.
Dächer:
Die Dachdecke über dem OG wird als einachsig spannende Holzmassivdecke aus BSP-Elementen hergestellt und linienförmig auf BSH-Unterzügen oder den Holztafelwänden aufgelagert. Zur Erzielung einer Scheibenwirkung werden die einzelnen BSPH-Elemente mit eingeleimten Schubbrettern verbunden.
Korrosionsschutz tragender Bauteile:
Der Korrosionsschutz der Stahl- / Stahl-Holzkonstruktion erfolgt nach DIN EN ISO 12944:
Stahlbauteile:
Einstufung: Korrosionskategorie: C2 (geringe Korrosivität)
Schutzdauer: sehr lang (VH; > 25 Jahre)
Brandschutzbestimmungen:
Im vorliegenden Brandschutzgutachten wurden folgende brandschutztechnische Auflagen für das Tragwerk festgelegt:
Das Gesamtbauwerk wird in Klasse 3 als ungeregelter Sonderbau eingestuft.
Entsprechend den Vorgaben der Landesbauordnung für Baden-Württemberg werden Anforderungen an die tragenden und aussteifenden Wände, Stützen und Decken gestellt:
EG:
Tragende und aussteifende Bauteile im EG: feuerhemmend (R30)
Decke ü. EG: feuerhemmend (R30)
Treppen: feuerhemmend (R30)
OG:
Tragende und aussteifende Bauteile: feuerhemmend (R30)
Dachtragwerk als Holzkonstruktion: ohne Anforderungen (R0)
Der konstruktive Brandschutz wird durch Ausführung nach DIN EN 1992 bzw. nach DIN 4102 erreicht.
Erdbebengefährdung:
Die Erdbebenbeanspruchung wird in Absprache mit dem Bauherrn nach DIN EN 1998-NA/ 2021 geführt, Baugrundklasse B,
Untergrundkategorie R,
Bedeutungskatergorie III,
Bodenbeschleunigung agR = 0,31m/s².
Statisch konstruktive Sonderheiten des Tragwerkes und der Bauausführung
Alle nachfolgend aufgeführten Maßnahmen sind in die Einheitspreise der betreffenden Positionen oder in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Nachbehandlung:
Für die Betonier- und Nachbehandlungsarbeiten ist vom AN auf Grundlage der DIN 1045-3 eine detaillierte, schriftliche Arbeitsanweisung auszuarbeiten und dem AG zur Genehmigung vorzulegen.
Für die Bauausführung ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:
- sehr gute Betonierbarkeit der Bauteile ist zu achten
- Erhöhte Anforderungen an die Verdichtung
Erhöhte Anforderungen an die Nachbehandlung - siehe hierzu auch das separate Kapitel Nachbehandlung von Beton.
Rissesicherung zur Gewährleistung der Dauerhaftbarkeit und Robustheit bei Betonbauteilen:
Es wird extra darauf hingewiesen, dass eine Mindestbewehrung zur Rissesicherung gemäß den Bestimmungen für Stahlbetonbauteile erforderlich ist. Die Rissesicherung muss folgende Anforderung erfüllen:
Auslegung für zentrischen Zwang in Decken und Wänden, Ermittlung der Mindestbewehrung und Bewehrung zur Rissbreitenbeschränkung nach DIN EN1992-1.
- max. Rissweite wcal < 0,20 mm für WU-Bauteile
- max. Rissweite wcal < 0,30 mm für Gründungsbauteile und ungeschützte Außenbauteile
- max. Rissweite wcal < 0,40 mm für Innenbauteile und Außenbauteilen unter WDVS
Dies führt zusammen mit der noch zusätzlich erforderlichen statischen Bewehrung zu einem Bewehrungsgrad von ca. 90-180 kg/m³. Besondere Maßnahmen bei der Herstellung und der Betontechnologie, wie z.B. geeignete Nachbehandlungsmaßnahmen, Schalungen länger stehen lassen, Abdeckungen, Wässerung sind zu beachten.
Die Herstellung der Fertigteile (Treppen, usw.) muss vom Fertigteilwerk besonders überwacht und dokumentiert werden.
Beschreibung der Tragkonstruktion, statisches Konzept, statisch konstruktive Sonderheiten
Planung durch den AN Planung durch den AN
Der AN ist dazu verpflichtet, alle ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Übereinstimmung und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor der Ausführung der Bauleitung des AG zu melden.
Nachträglich vom Prüfingenieur noch geforderte Grüneintragungen oder Zulagen werden über eine Zusatzstahlliste an den AN übergeben und müssen in der Ausführung berücksichtigt werden.
- Änderungen gegenüber den geplanten und in den Ausführungsplänen dargestellten Tragkonstruktion bedürfen der besonderen Genehmigung durch den AG und sind eigenverantwortlich mit dem Prüfingenieur abzustimmen. Die Kosten für die erforderliche Umplanung sind vom AN allein zu tragen (z.B. eine Umstellung der Bewehrungspläne von Stabstahl- in Mattenbewehrung oder ähnliches).
- Die Schalpläne enthalten die statisch erforderlichen Angaben und sind als Ergänzung zu den Werkplänen des Architekten zu sehen. So sind z.B. Angaben zu Elektro-, Heizung- und Sanitärleerrohren und Lüftungseinlegeteile oder Halfenschienen für nichttragende Teile in den Schalplänen nicht enthalten.
Nach Auftragsvergabe ist vom AN ein Terminablaufplan vorzustellen und mit den Planern abzustimmen. In dieser Abstimmung werden die Liefertermine der Planvorgaben festgelegt. Der AN kann also nicht erwarten, dass er bei Auftragsvergabe alle Planunterlagen sofort zu seiner Verfügung erhält.
Die statischen Nachweise aller zur Herstellung der tragenden Bauteile erforderlichen Zwischen-bauzustände sind vom AN zu erbringen und beim Prüfingenieur zur Genehmigung einzureichen. Dies gilt auch für besondere Berechnungen (z.B. für Schalungen, Baubehelfe, Gerüste).
Weicht der AN von der vorgegebenen Planung ab, gilt dies als Sondervorschlag des AN und muss von diesem geplant und zur Prüfung eingereicht werden. Sondervorschläge sind generell möglich, müssen aber zuvor vom AG geprüft und genehmigt werden.
Planung durch den AN
Lastannahmen Lastannahmen
Dachdecke ü. OG:
- Gewicht Dachaufbau: 2,5 kN/m²
- Verkehrslast: ohne
- Schneelast: 1,0 kN/m²
Decke ü. EG, Innenbereiche:
- Gewicht des Bodenaufbaus: 2,7 kN/m²
- Verkehrslast: 5 kN/m²
Decke ü. EG, Aussenbereich, Terrassen:
- Gewicht des Dachaufbaus: 3 kN/m²
- Verkehrslast: 5 kN/m²
Decke ü. EG, Aussenbereich, begrünt:
- Gewicht des Dachaufbaus: 6,8 kN/m²
- Verkehrslast+Schnee: 1 kN/m²
Decke (ü. EG) unter den Musikräumen (Räume 2.9 und 2.10 im OG)
- Gewicht des Bodenaufbaus: 6 kN/m²
- Verkehrslast: 5 kN/m²
Bodenplatte EG:
- Gewicht des Bodenaufbaus: 2,5 kN/m²
- Verkehrslast: 5 kN/m²
Erdbebenzone 0 nach DIN EN 1998-NA 2021,
- Sapir=0,771m/s²,
- agr = 0,308 m/s²
- geringe Seismität.
Lastannahmen
01 Leitungsauskunft
01
Leitungsauskunft
01.01 Leitungsauskunft
01.01
Leitungsauskunft
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Baustelleneinrichtung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Baustelleneinrichtung
1. Baustellenablauf/ Bauzeitenplan/ Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung erfolgt auf der dafür ausgewiesenen Fläche nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung.
Es ist zu berücksichtigen, dass nur minimale Lager- und Montagefläche vorhanden ist. Lagerplätze zur Zwischenlagerung müssen vor Anlieferung mit der örtlichen Bauleitung vereinbart werden.
Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
- Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
- Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleineinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
- Jegliche Fundamente für Teile der Baustelleneinrichtung (z.B. für Kran) sind rückstandslos zu entfernen.
Der Rückbau der Baustelleneinrichtung beinhaltet auch immer das Abfahren bzw. die fachgerechte Entsorgung des Materials.
2. Angaben zur Ausführung
Baustraßen des AN werden von allen anderen am Bau Beteiligten für diese kostenfrei benutzt.
Das Herstellen der erforderlichen Gründungen und des Unterbaues für alle Teile der Baustelleneinrichtung ist Sache des Unternehmers und ist in die Einheitspreise einzurechnen, sofern dafür nachfolgend keine separaten Positionen existieren (inkl. statische und gründungstechnische Berechnungen für das Aufstellen von Silos u. dgl.).
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen.
Transportmittel und Hebezeuge sind vom AN in geeigneter Form selbst zu stellen.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
3. Sicherungsmaßnahmen
Für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen gem. Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere der Absturzsicherungen und Abdeckungen, ist folgendes zu beachten und als Nebenleistung zu kalkulieren:
- Oberflächenfertige Wände und Decken wie Sichtbeton- oder Sichtmauerwerkswände dürfen n i c h t zur Verankerung oder andersweitigen Befestigung von Sicherungsmaßnahmen wie Absturzsicherungen, Abdeckungen etc. herangezogen werden.
- Die Verkehrssicherheit ist auch ohne gesonderte Aufforderung seitens der Bauleitung durch den AN zu gewährleisten.
- Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
- Die Sicherung der Absturzkanten, auch an Arbeitsabschnitten des AN (z.B. Betonier- und Schalungsabschnitte bei der Deckenherstellung) und sämtlicher anderer Absturzkanten sowie Auf-/Abbau und Unterhalt von Arbeitsebenen in den Treppenhäusern und Aufzugschächten etc. ist Sache des Auftragnehmers.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Baustelleneinrichtung
02 Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers
02
Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers
02.01 Baustelleneinrichtung des AN
02.01
Baustelleneinrichtung des AN
02.02 Gerüste
02.02
Gerüste
02.03 Schnurgerüst
02.03
Schnurgerüst
02.04 Vermessungen
02.04
Vermessungen
03 Baustelleneinrichtung für den Auftraggeber
03
Baustelleneinrichtung für den Auftraggeber
Baustelleneinrichtungen des Auftraggebers Baustelleneinrichtungen des Auftraggebers
Die nachfolgenden Beschreibungen gelten für den gesamten Titel der Baustelleneinrichtungen für den Auftraggeber. Sie werden in den einzelnen Positionen nicht nochmals wiederholt.
Abrechnung Vorhaltungen und Instandhaltungen:
Abrechnung für den Zeitraum ab Abnahme der eigenen Leistung bis zur Abmeldung der Baustelleneinrichtung durch die örtliche Bauleitung. Über die Dauer seiner eigenen Leistungserbringung hat der Auftragnehmer die Vorhaltung und Instandhaltung als Nebenleistung zu erbringen.
Zeitpunkt des Rückbaus:
Ausführung nach Abschluss der eigenen Leistungen, nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme. Auf gesonderte Anweisung der Bauleitung in einem separaten Arbeitseinsatz.
Pausierung zwischen Ende der eigenen Leistung und Räumen der Baustellenfläche.
Baustelleneinrichtungen des Auftraggebers
03.01 Baustellenflächen und -rampen
03.01
Baustellenflächen und -rampen
03.02 Bauzaun
03.02
Bauzaun
03.03 Baumedien, Strom, Wasser, Abwasser
03.03
Baumedien, Strom, Wasser, Abwasser
03.04 Absturzsicherungen, Bodenabdeckungen und Geländer
03.04
Absturzsicherungen, Bodenabdeckungen und Geländer
03.05 Sanitärcontainer
03.05
Sanitärcontainer
03.06 Bürocontainer
03.06
Bürocontainer
03.07 Bautüren
03.07
Bautüren
03.08 Sonstiges, SiGe-Tafel, Schutzring Geothermie
03.08
Sonstiges, SiGe-Tafel, Schutzring Geothermie
04 Erdarbeiten
04
Erdarbeiten
Beschreibung nach DIN 18300 - Erdarbeiten Beschreibung nach DIN 18300 - Erdarbeiten
Die Nummerierungen entsprechen der Nummerierung der DIN 18300. Sofern Punkte hier nicht benannt sind, sind diese für das vorliegende Bauprojekt nicht relevant bzw. werden diese Angaben in den nachfolgenden Positionen gemacht.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Bestandskanal
Unter dem Baufeld verläuft der bestehende Entwässerungskanal DN 400mm Stahlbeton. Dieser wird durch den AN rückgebaut. Entsprechende Positionen finden sich im Leistungsbeschrieb.
0.1.2 Einbindung Baugrundgutachter
Es ist dem bauseitigen Geologen die Möglichkeit zu geben, die Aushubarbeiten zu besichtigen. Die Abnahme der Gründungssohle erfolgt ebenfalls durch den bauseitigen Geologen. Er ist mit Vorlauf von 21 Kalendertagen zu informieren und einzuladen.
0.1.4 Art, Lage und Maße sowie Eigentümer natürlicher und künstlicher Hohlräume
sowie von Hindernissen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie unter- und oberirdische Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen- und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den Auftragnehmer zu sichern.
0.1.5 Angabe der Geotechnischen Kategorie nach DIN 4020 "Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke mdash; Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-2".
Dem Leistungsbeschrieb liegt eine geologische Erkundung zu Grunde.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, sind mit dem Auftraggeber umgehend gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Erdbauwerken.
0.2.2 Anzahl, Art, Lage, Maße, Ausbildung und Zweck von Baugruben und Gräben, inklusive der Mindestmaße für Arbeitsräume, gegebenenfalls nach Tiefen gestaffelt, Höhenlagen der Sohlen.
Baugrube für eine Teilunterkellerung. Flache Baugrube für die Bodenplatte EG.
0.2.3 Neigung von Böschungen und Ausbildung von Bermen.
Für die Herstellung einer rund 3,5m tiefen Baugrube steht um den UG-Grundriss auch zur östlichen Grundstücksgrenze ausreichend Platz zur Verfügung, so dass man freie Böschungen ausbilden kann. Dazu können in Anlehnung an DIN 4124 "Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten folgende Böschungswinkel vorgesehen werden:
45° - 50° in künstlichen Auffüllungen (45° für kohäsionsloses Material wie Schottertragschichten, Sand in Leitungszonen oder evtl. Arbeitsraumverfüllungen im Zusammenhang mit den Bestandsgebäuden).
60° in quartärem Löß- und Lößlehm.
0.2.5 Sicherungen von Baugruben, Gräben, Böschungen und Hängen.
Die Angaben der DIN 4124 sind zu beachten, dazu gehört die erforderliche Mindestarbeitsraumbreite (50 cm ab Außenkante Schalung) und die Einhaltung eines lastfreien Streifens hinter der Böschungsoberkante (mind.1 m bzw. gegenüber schweren Lasten mind. 2 m).
In diesem Sinn sind Baugrubenböschungen auch von jeglichen Kranlasten freizuhalten. Bei der Kranaufstellung ist daher entweder ein ausreichender Abstand zur Böschung einzuhalten oder die Kranfundamente sind so zu vertiefen, dass keine Lastausstrahlung in die Böschung stattfindet. Als Faustregel kann dazu im Löß- Lößlehmhorizont von einem Lastausbreitungswinkel von 30° gegenüber der Horizontalen ausgegangen werden.
Alle Böschungen sind zum Schutz gegen Erosion, Austrocknung und Nachfall von losem Material direkt nach ihrer Herstellung mit Folie abzudecken.
0.2.12 Verwenden, Aufbereiten und Behandeln von Boden, Fels und sonstigen Stoffen sowie Art des Einbaus oder der sonstigen Verwertung unter Berücksichtigung der umweltrelevanten Inhaltsstoffe.
Der AN hat sich über die Auflagen der Stadt Stuttgart hinsichtlich Bauausführung und Entsorgung zu informieren und diese einzuhalten.
Der ausgehobene Boden wird nicht zur Wiederverfüllung gelagert. Er ist abzufahren.
0.2.15 Art und Möglichkeiten der Zwischenlagerung.
Auf dem Baufeld stehen nur eingeschränkt Flächen zur Zwischenlagerung des Bodens zur Verfügung. Der Boden ist direkt zu laden und abzufahren.
Zur Deklaration sind Schürfen vorzunehmen.
0.2.19 Vorgaben, die aus Sachverständigengutachten resultieren,
Die im Baufeld oberflächennah vorhandenen lehmigen Auffüllungen und insgesamt der Löß- und Lößlehmhorizont sind ausgesprochen witterungs- und frostempfindlich und verlieren in Kombination mit mechanischer Einwirkung ihre vorhandene mäßige Tragfähigkeit. Selbst die gut tragfähigen Lettenkeupertonsteine sind noch im Hinblick auf die genannten Beanspruchungen empfindlich. Für den Schutz von Planumsflächen und Gründungssohlen vor Witterung und Frost wird auf die Erdbauregeln verwiesen, dazu gehört
- das Belassen von Schutzschichten bis zum Einbringen von Sauberkeitsschichten,
- das rückschreitende Arbeiten bei der Freilegung sowie,
- dass ein Gefälle vorgesehen wird.
Bei einer Bauzeit im Winter ist auf den Frostschutz zu achten, dazu kann die gründliche Entwässerung der Baugrube und zusätzlich der Einsatz von Frostschutzmatten dienen.
Bei Auftreten von Grund- oder Sickerwasser auf relativ undurchlässigem Boden- oder Gesteinsschichten ist die Bauleitung unverzüglich zu verständigen. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle ist zu vermeiden.
Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
Für das Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Wurden durch Verschulden des AN Baugrubenteile zu tief ausgehoben, so sind sie kostenlos wieder zu verfüllen und zu verdichten. Im Bereich tragender Bauteile ist die Höhendifferenz dann mit Beton C8/10 ohne Vergütung auszugleichen.
Der Aushub ist so durchzuführen, daß keine Auflockerung in der Gründungssohle entsteht. Falls dennoch in der Gründungssohle Auflockerungen entstanden sind, muß die Sohle mit einem Plattenrüttler entsprechend nachverdichtet werden. Die Kosten hierfür hat der AN zu tragen.
Verfüll- und Hinterfüllarbeiten dürfen erst ausgeführt werden, wenn die zu hinterfüllenden Bauteile ausreichend ausgesteift sind. Sollte dies nicht gegeben sein, so sind nach Rücksprache mit dem Tragwerksplaner entsprechende Absteifungen einzubauen.
Das Enfernen und Ableiten von Tagwasser ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet.
Beschreibung nach DIN 18300 - Erdarbeiten
Geologische Beschreibung Geologische Beschreibung
Für die Baumaßnahme wurde der Baugrund durch einen Geologen erkundet und die Ergebnisse in einem Baugrundgutachten festgehalten.
Hydrologie, Grundwasserstand
Es wurde in einer Tiefe von ca. 6,5m unter Gelände bei einer Bohrung Wasser angetroffen. Ob es sich bereits um freies Grundwasser oder um Stau- oder Sickerwasser handelte, ließ sich nicht eindeutig klären. Es gibt keine Anhaltspunkte für Grundwasser bis zu einer Tiefe von 8-10m unter Gelände.
Nach dem GIS-Fachkartenwerk Geologie und Grundwasser 2019 des Amts für Umweltschutz ist mit einem Grundwasserstand von ca. 299müNN zu rechnen. Aus hydrologischen Karten von 1966 lässt sich ein Grundwasserstand von ca. 300-302müNN ableiten.
Die Baumaßnahme liegt damit über dem Grundwasserstand.
Auf Grund des bindigen Bodens ist ggfls. eine Wasserhaltung für das anfallende Stauwasser in den tiefer liegenden Baugrubenbereiche ohnehin erforderlich.
Wird wider Erwarten Grundwasser freigelegt, ist unverzüglich der Auftraggeber zu verständigen.
Geologischer Schichtenaufbau
Im Bereich des Bauvorhabens liegen idealisiert von oben nach unten folgende geologischen Schichten vor:
- künstliche Auffüllungen (A): Oberboden / Wegbefestigungen
- Quartär (Q): Lößlehm, Löß, Verwitterungsschutt
- Lettenkeuper (ku): Wechselfolge von Mergelstein, Tonstein mit zwischengelagerten Dolomit- und Kalksteinen in unterschiedlichem Verwitterungszustand
Künstliche Auffüllungen (A)
In allen in den Freiflächen ausgeführten Sondierungen sind ca. 0,1 bis 0,2 m mächtige humose Oberböden vorhanden, die aufgrund darunter befindlicher geringmächtiger Auffüllungen als umgelagert bzw. durch Bewirtschaftung beeinflusst, anzusehen sind. Die in den Sondierpunkten angetroffenen Auffüllungen bestehen überwiegend aus umgelagerten, oft durchwurzelten natürlichen Böden mit wenigen Anteilen an Kalksteinschottern, Kieseln oder mergeligen Anteilen. Die Konsistenzen dieser Böden können überwiegend als steif bezeichnet werden.
Die Auffüllungsmächtigkeiten betragen in den Sondierungen meist nur wenige Dezimeter bis maximal 1,0 m in der RKS 2. Mit weiteren, möglicherweise auch mächtigeren Auffüllungen ist in den Arbeitsräumen zu den Gebäuden und Leitungsgräben oder auch in einem lokal auffällig erhöhten Geländeabschnitt im nordöstlichen Geländeabschnitt neben dem Gebäude 41b zu rechnen.
Quartär (Q)
Die quartären Bildungen setzen sich im Baufeld aus mehrere Meter mächtigen Lößlehmen und Lössen zusammen. Die Konsistenzen variieren hier in Abhängigkeit vom Abstand zur Geländeoberfläche und zur Lage zu Bäumen ganz erheblich. Bei der in Baumnähe ausgeführten RKS 1 sind die Konsistenzen aufgrund von Durchwurzelung und Austrocknung bis zur Lößbasis als halbfestfest oder als fest zu bezeichnen und Klüfte zu beobachten. In den übrigen Rammkernsondierungen lässt sich eine mit zunehmender Tiefe geringere Steifigkeit des Bodens beobachten. Oberflächennah sind halbfeste, steif-halbfeste und steife Zustandsformen festzustellen, nach unten überwiegend weich-steife und steife Konsistenzen. In der Rammsondierung DPH 3 macht sich wie in der RKS 1 der Einfluss durch Austrocknung bemerkbar, sodass hier wesentlich höhere Schlagzahlen als in der DPH 6 in vergleichbarer Tiefe zu verzeichnen sind. Die geringen Schlagzahlen von 1 und 2 Schlägen/Dezimeter zwischen 2,5 m und 3,7 m unter Flur in der DPH 6 weisen nach unseren Erfahrungen auf weich-steife bis weiche Konsistenzen im Löß und eine lockere Lagerung hin.
Die quartäre Basis wird aus den Verwitterungsbildungen des unterlagernden Lettenkeupers gebildet, sodass hier kalkige und tonig-mergelige Anteile überwiegen. Dieser Übergangshorizont zum darunter anstehenden Lettenkeuper wurde in unseren Profilen einheitlich als Verwitterungsschutt bezeichnet, er beinhaltet aber, in Abhängigkeit vom Ausgangsgestein neben grobkörnigeren Partien auch lehmige Passagen. Er könnte auch als umgelagerter Lettenkeuper bezeichnet werden, wie dies in der weiter nördlich gelegenen Bohrung B 4 mit der Archiv-Nr.:07120/ 3225 [7] angesprochen wurde. Die Abgrenzung zum anstehenden Lettenkeuper ist allerdings subjektiv und nicht einheitlich. In kalkig-dolomitischen Bereichen, also in Abschnitten mit ursprünglich felsigem Charakter wird dieser Übergangshorizont des Verwitterungsschutts in der Regel geringmächtiger angesprochen als in Bereichen mit tonig-mergeligem Ausgangsmaterial in dem die Verwitterung tiefer greift. In den Rammkernsondierungen wurde als Kriterium für das anstehende Gestein/ Boden eine deutliche Schichtung und das weitgehende Fehlen von Lehmanteilen herangezogen. Entsprechend variiert die Mächtigkeit des Verwitterungsschutts zwischen 0,2 m in der DPH 3 und 0,9 m in der RKS 2.
Lettenkeuper (ku)
Die Rammsondierungen lassen mit stark wechselnden Schlagzahlen auf einen regen Wechsel in der Gesteinsausbildung schließen. Es treten hier neben unterschiedlich stark verwitterten, teils feinsandigen Ton- und Mergelsteinen, schiefrigen kohligen Partien (Lettenkohle, RKS 4) verwitterte Dolomitsteine und zu Dolomitschluff verwitterte Partien und sandige Kalksteinlagen auf. Auch unter Berücksichtigung der beiden nächstgelegenen Bohrungen 7120/1341 und 7120/3225 mit mehreren Meter mächtigen tonigen und teils kohligen Abschnitten sind die hier vorhandenen Gesteine vermutlich in den mittleren bis unteren Abschnitt des Lettenkeupers mit u.a.den sog. "Sandigen Pflanzenschiefern" und "Estherienschichten" zu stellen.
Die Konsistenzen der Tonsteine und Mergelsteine sind überwiegend als halbfest-fest, halbfest und fest zu bezeichnen. Steife Zustandsformen sind im Zusammenhang mit Vernässungen in der RKS 4 abschnittsweise zwischen 5,75 und 6,45 m zwischengeschaltet.
Insgesamt sind die angetroffenen Lettenkeuperschichten als gut bis sehr gut tragfähig einzustufen.
Versickerung
Entsprechend der oberflächennahen Ausbildung als überwiegend toniger, leicht feinsandiger Schluff kann in grober Schätzung ein Durchlässigkeitsbeiwert kf in einer Größenordnung von 10-8 bis 10-9m/s erwartet werden. Für den Löß als leicht tonigen, feinsandigen Schluff kann ein Durchlässigkeitsbeiwert kf in einer Größenordnung von 10-6 bis 10-8m/s grob abgeschätzt werden.
Homogenbereiche nach DIN 18300 und 18301, Ausgabe 2015
Oberboden (A) (stellt keinen Homogenbereich dar)
Homogenbereich 1:
Auffüllungen überwiegend bindig (A), Lößlehm, Löß (Q)
Korngrößenverteilung: T/ U/ S / G: 0-30% / 30-95% / 5-30% / 0-30%
Steine und Blöcke: <= 5%
Feuchtraumgewicht 18,5-21,0kN/m³
Kohäsion c: 2,5-10 kN/m²
undränierte Kohäsion cu: 60-350kN/m²
Wassergehalt wn: 7-25%
Konsistenzzahl Ic: 0,5 bis >1
PlastizitätszahlIp: 0-40%
Lagerungsdichte: locker bis mitteldicht
Organischer Anteil: 0-8 %
Abrasivität: nicht abrasiv
Bodengruppen: TL / TM / UL / TA / SÜ / GÜ
Frostempfindlichkeit: F3 stark frostempfindlich
ortsübliche Bezeichnung: Lehm
Oberer Horizont:
Unter dem Oberboden, wenige Dezimeter unter GOK.
Unterer Horizont:
ca. 3,0-3,8m unter GOK
Mächtigkeit: ca. 2,8-3,6m
Einstufung nach VwV: Z0
Einstufung nach EBV: BM-0
Homogenbereich 2:
Verwitterungsschutt, Lettenkeuper vollständig bis mäßig verwittert (Mergelstein, Tonstein, Kalk- und Dolomitstein verwittert).
Korngrößenverteilung: T/ U/ S / G: 0-50% / 20-80% / 10-60% / 0-80%
Steine und Blöcke: <= 10%
Feuchtraumgewicht 19,5-22,5kN/m³
Kohäsion c: 5-35 kN/m²
undränierte Kohäsion cu: 80-400kN/m²
Wassergehalt wn: 5-30%
Konsistenzzahl Ic: 0,5 - 1,6
PlastizitätszahlIp: 0-40%
Lagerungsdichte: locker bis dicht
Organischer Anteil: 0-10 %
Abrasivität: nicht abrasiv und schwach abrasiv
Bodengruppen: TM / TL / TA / SÜ / SU / GU / GÜ
Frostempfindlichkeit: F3 stark frostempfindlich
ortsübliche Bezeichnung: Letten
Oberer Horizont:
ca. 3,0-3,8m unter GOK
Unterer Horizont:
ca. 3,9-4,4m unter GOK
Mächtigkeit: ca. 0,6-0,9m
Einstufung nach VwV: Z0
Einstufung nach EBV: BM-0
Homogenbereich 3:
Lettenkeuper angewittert, Tonstein, Mergelstein, Dolomitstein, Sandstein, Kalkstein, fest-hart.
Benennung: Ton- und Mergel, Dolomitstein, Kalkstein, Sandstein
Raumgewicht: 21,5-26 kN/m³
Verwitterung: angewittert bis unverwittert
Veränderlichkeit: nicht veränderlich bis stark veränderlich
Druckfestigkeit: 10-250MN/m²
Trennflächenrichtung: horizontal und vertikal
Trennflächenabstand: 2mm bis 400mm
Gesteinskörperform: kleinstückig zerlegt, feinplattig, plattig bis bankig
Abrasivität: nicht abrasiv bis stark abrasiv
Einstufung nach VwV: Z0
Einstufung nach EBV: BM-0
Oberer Horizont:
ca. 3,9-4,4m unter GOK
Geologische Beschreibung
04.01 Aushubarbeiten
04.01
Aushubarbeiten
04.02 Bodenverbesserung - CSV-Stabilisierungssäulen
04.02
Bodenverbesserung - CSV-Stabilisierungssäulen
04.03 Schottertragschichten, Verfüllarbeiten
04.03
Schottertragschichten, Verfüllarbeiten
05 Dränarbeiten
05
Dränarbeiten
05.01 Dränarbeiten
05.01
Dränarbeiten
06 Bauteile für die Geothermie
06
Bauteile für die Geothermie
06.01 Bauteile für die Geothermie
06.01
Bauteile für die Geothermie
07 Bauteile für den Aufzugsbau
07
Bauteile für den Aufzugsbau
07.01 Bauteile für den Aufzugsbau
07.01
Bauteile für den Aufzugsbau
08 Elektro - Kabelanlagen, Elektro und Blitzschutz
08
Elektro - Kabelanlagen, Elektro und Blitzschutz
Schnittstelle Rohbau - Elektro/ Blitzschutz Schnittstelle Rohbau - Elektro
Einlegearbeiten und Leerrohre im Beton/ Sichtbeton:
Die Einlegearbeiten und Leerrohrarbeiten sind bauseitige Leistung beim Gewerk Elektroarbeiten. Der Rohbauer hat die Leistungen eigenverantwortlich und frühzeitig, mit einem Vorlauf von 7 Kalendertagen, beim AN Elektroarbeiten abzurufen. Die Arbeitesbereiche für das Gewerk Elektro sind so vorzubereiten, dass der AN Elektro ungehindert arbeiten kann. Die Arbeitsbereiche sind so vorzubereiten, dass für den Elektriker ausreichend Arbeit für min. 1/2 Tag zur Verfügung steht. Er wird nicht für einzelne Leerrohre und/oder Hohldosen anfahren. Dem AN Elektro ist der vorgesehene Arbeitsbereich herzurichten und unfallsicher einzurichten, ihm sind die erforderlichen Gerüste und Zuwegungen zu stellen.
Leerrohre unter der Bodenplatte:
Unter den Bodenplatten sind keine Elektro-Leerrohrverlegungen vorgesehen.
Einlegearbeiten Blitzschutz:
Vom AN Blitzschutz muss unter der Bodenplatte der Erder und innerhalb der Bodenplatte der Potentialausgleich verlegt werden. In den Betonwänden des UGs müssen vom AN Blitzschutz Erdungsfestpunkte mit den nötigen Zuleitungen eingelegt werden.
Die Einlegearbeiten Blitzschutz sind bauseitige Leistung beim Gewerk Blitzschutzarbeiten. Der Rohbauer hat die Leistungen eigenverantwortlich und frühzeitig, mit einem Vorlauf von 7 Kalendertagen, beim AN Blitzschutzarbeiten abzurufen. Die Arbeitesbereiche für das Gewerk Blitzschutz sind so vorzubereiten, dass der AN Blitzschutz ungehindert arbeiten kann. Dem AN Blitzschutz ist der vorgesehene Arbeitsbereich herzurichten und unfallsicher einzurichten, ihm sind die erforderlichen Gerüste und Zuwegungen zu stellen.
Bauseitige Installationsarbeiten allgemein:
Das Benageln, Bohren, Durchschneiden der Schalungen zur Befestigung von einzubetonierenden Leitungen ist den Installationsfirmen zu gestatten. Für das Einbetonieren bauseits montierter Teile wird keine separate Vergütung gewährt.
Schnittstelle Rohbau - Elektro/ Blitzschutz
08.01 Bauleistungen für Kabelanlagen
08.01
Bauleistungen für Kabelanlagen
08.02 Einbauteile/ Einlegeteile in Stahlbetonfertigteile
08.02
Einbauteile/ Einlegeteile in Stahlbetonfertigteile
09 HLS - Entwässerungskanalarbeiten
09
HLS - Entwässerungskanalarbeiten
Schnittstelle HLS - Elektro Schnittstelle HLS - Elektro
für Fettabscheider und Rückstaupumpanlage kommen die Rohre und die Hauseinführungen, auch für die Elektroleitungen, vom AN Rohbau .
Übergabepunkt zum Gewerk Elektro sind im Haus die Anschluss-/Steuerkästen für die entsprechenden Geräte.
Schnittstelle HLS - Elektro
09.01 Entwässerungskanalarbeiten Schmutzwasser
09.01
Entwässerungskanalarbeiten Schmutzwasser
09.02 Fettabscheider und Zubehör
09.02
Fettabscheider und Zubehör
09.03 Bodeneinlaufe
09.03
Bodeneinlaufe
09.04 Entwässerungskanalarbeiten Regenwasser
09.04
Entwässerungskanalarbeiten Regenwasser
10 HLS - Schächte, Anschlüsse
10
HLS - Schächte, Anschlüsse
10.01 Schächte
10.01
Schächte
10.02 Anschlüsse an bestehende Kontrollschächte
10.02
Anschlüsse an bestehende Kontrollschächte
11 HLS - Sonstiges
11
HLS - Sonstiges
11.01 sonstige Leistungen, Entwässerung
11.01
sonstige Leistungen, Entwässerung
12 HLS - Erschließung öffentliche Wasserversorgung
12
HLS - Erschließung öffentliche Wasserversorgung
12.01 Trinkwasserrohre erdverlegt
12.01
Trinkwasserrohre erdverlegt
12.02 HLS - Vorbereitung Hausanschluss Trinkwasser
12.02
HLS - Vorbereitung Hausanschluss Trinkwasser
13 Entlüftung Batterieraum
13
Entlüftung Batterieraum
13.01 Entlüftung Batterrieraum
13.01
Entlüftung Batterrieraum
14 Betonarbeiten
14
Betonarbeiten
Beschreibung nach DIN 18331 - Betonarbeiten Beschreibung nach DIN 18331 - Betonarbeiten
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.2 Ausbildung von Baugruben.
Die Baugrube ist als frei geböschte Baugrube vorgesehen.
0.1.4 Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten.
Bauseits werden keine Gerüste gestellt.
0.1.5 Windeinwirkung.
Die Hauptwindrichtung ist West.
Windlast Zone 1, Gebäudehöhe <= 10m.
0.2 Angaben zur Ausführung
Die Schal- und Bewehrungspläne werden durch den AG erbracht.
Überwachungsklasse:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der vorgesehenen Baumaßnahme um eine Baustelle mit Überwachungsklasse 2 nach DIN EN 13670, DIN 1045-3 Tabelle NA 1 handelt. Es sind daher nur solche Unternehmen zugelassen, die die gesamten Bedingungen nach DIN 1045-3, Anhang B erfüllen können.
0.2.3 Verwendung von Beton besonderer Zusammensetzung
Reduktion von Rissen:
Vorwiegend werden die Stahlbetonbauteile fugenlos hergestellt. Daher werden aus Gründen der Zwangsbeanspruchungen eine an den entsprechenden Stellen notwendige rissverteilende Bewehrung (dünne Stäbe, enger Abstand) eingelegt. Die Reduktion der Zwangsbeanspruchung ist durch geeignete Betonrezepturen im Hinblick das Abfließen der Hydratationswärme, der Temperaturentwicklung, dem Schwinden und Quellen zu berücksichtigen. Bei der Zusammensetzung des Betons sind insbesondere alle Maßnahmen zu ergreifen, um das Schwindmaß des Betons möglichst klein zu halten.
Außerdem ergeben sich für die Bauausführung folgende Konsequenzen, die im Verantwortungsbereich des AN liegen:
a.) Schwindarmen, langsam abbindenden Zement verwenden, Festigkeitsentwicklung r < 0,30 (ggf. 56-Tagesfestigkeit) und Zement mit niedriger Hydratationswärmeentwicklung (LH-Zement, CEM III).
b.) Niedrigen Wasser-Zement-Wert einhalten (<0,52)
c.) Erhärtender Beton ist vor Austrocknung und raschem Abkühlen zu schützen, Schalung länger stehen lassen, Oberfläche abdecken und feucht halten.
d.) Arbeitsfugen sind sinnvoll festzulegen, dazu ist Rücksprache mit dem Tragwerksplaner zu halten
Der Mindestzementgehalt, die Art der weiteren Zuschlagsstoffe und die Betonzusatzmittel für die einzelnen Anwendungsbereiche sind entsprechend vom AN zu wählen. Darüber hinaus sind Zementgehalt, Sieblinie, W/Z-Wert usw. in das Ermessen des AN gestellt.
Der zu verarbeitende Beton wir als "Beton mit Eigenschaften" hergestellt. Die vom AN gewählte Betonrezeptur ist dem AG rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen.
Zement:
Es ist ein CEM III zu verwenden, da dieser im Vergleich zu anderen Zementsorten weniger CO2-schädlich ist. Zudem weißt der CEM III den gewünschten hellen Farbton auf.
RC-Beton:
Es ist bei Bauteilen ohne Anforderung an den Sichtbeton zwingend RC-Beton, Beton mit rezyklierte Gesteinskörnung zu verwenden (Ausnahme Betonbauteile mit freier Bewitterung). Es ist der Leitfaden zum Einsatz von R-Beton des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu beachten. Der Leitfaden Stand September 2017 liegt der Gebäudeplanung und der nachfolgenden Leistungsbeschreibung zu Grunde.
Der RC-Beton ist mit max. zulässigem Anteil an rezyklierter Gesteinskörnung gemäß DAfStb-Richtlinie "Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung" vorgesehen. Der Typ (1 oder 2) íst dem Auftragnehmer freigestellt.
RC-Beton bei WU-Bauteilen:
Für die WU-Bauteile (Betone mit hohem Wassereindringwiderstand, wasserundurchlässige Betonbauteile) ist ebenfalls RC-Beton einzusetzen.
Eine ausführliche Beschreibung des WU-Betons existiert in einem separaten Kapitel.
Nachweis:
Der Nachweis über die Verwendung von RC-Beton ist über die Lieferscheine zu führen. Die Lieferscheine für die Betone sind mit der Dokumentation (gesonderte Position) einzureichen. Auf den Lieferscheinen oder einer tabellarischen Anlage ist der Anteil an recyklierter Gesteinskörnung anzugeben.
Güteklassen:
Der Standsicherheitsnachweis für die Stahlbetonteile wurde auf der Grundlage der DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-2, sowie den zugehörigen nationalen Anhänge erstellt. Für bewehrte Teile ist allgemein Beton der Güteklasse RC30/37 und C35/45 vorgeschrieben. Sämtliche Stahlbetonpositionen sind nach DIN 1045-2, DIN 1045-3 und DIN EN 13670 herzustellen.
Zusätze im Beton:
Zusätze zum Beton (Verflüssiger, Frostschutzmittel usw.) dürfen nur mit besonderer Zustimmung des bauseitigen Tragwerkplaners verwendet werden. Die Eignung ist durch amtliche Prüfzeugnisse zu belegen.
Bei einzelnen Bauteilen können durch hohen Bewehrungsanteil die Abstände zwischen den einzelnen Bewehrungsstäben so klein sein, dass das Größtkorn der Zuschläge auf 8 oder 16 mm begrenzt werden muss, der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise einzurechnen.
0.2.4 Sichtbeton
Für die Beschreibung des Sichtbetons existiert ein separates Kapitel, s. nachfolgend.
0.2.7 Mitnutzung von Gerüsten durch andere Unternehmen, besondere Anforderungen.
0.2.8 Umbau von Gerüsten für Zwecke anderer Unternehmer.
Der Rohbauer hat seine Gerüste für Drittgewerke, den AG und die Bauleitung des AGs arbeitssicher herzustellen. Dies betrifft insbesondere die Leistungen der Elektro-Einlegearbeiten und Blitzschutzarbeiten, die durch bauseitige Auftragnehmer erbracht werden.
0.2.9 Vorhalten von Gerüsten, Abdeckungen, Umwehrungen und dergleichen über die eigene Nutzungsdauer hinaus.
Gerüste sind abzuziehen, Einrichtungen der Unfallsicherung sind zu belassen. Entsprechende Leistungen sind im Leistungsbeschrieb beschrieben.
0.2.15 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Arbeits-, Bewegungs-, Schein-,
Bauwerks- und Bauteilfugen, Ausbildung von Schalungsstößen sowie von Abschlüssen
und Anschlüssen an angrenzende Bauteile.
Wenn nichts anders definiert ist, sind Arbeitsfugen rau auszuführen
0.2.24 Anforderungen hinsichtlich der Nachbehandlung des Betons sowie Besonder-
heiten u. a. bei der Verwendung von Trenn- sowie Nachbehandlungsmitteln.
Eine systematische Nachbehandlung sämtlicher Betonflächen wird verlangt. Die Nachbehandlung zählt zur Vervollständigung der Betonierleistung und ist Bestandteil der Betonierarbeiten. Sämtliche Nachbehandlungsmaßnahmen sind von geschultem Fachpersonal durchzuführen.
Frische Betonflächen sind gegen Einflüsse aus Niederschlag, Wasser, zu starke Sonneneinstrahlung, Windeinwirkung usw. gemäß DIN-Vorschriften durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
Die Nachbehandlung hat unmittelbar nach dem Einbau / Verdichten des Betons zu erfolgen.
Eine wärmedämmende Maßnahme ist zwingend durchzuführen. Sie verhindert ein unkontrolliertes, schnelles Abfließen der Bauteiltemperatur. Beim Abbinden des Betons darf die Temperaturdifferenz zwischen Bauteilmitte und Außenfläche T 15 K nicht überschreiten. Temperaturmessungen sind durchzuführen. Auf Verlangen sind die Ergebnisprotokolle dem AG vorzulegen. Sämtliche erforderliche Messgeräte sind auf der Baustelle vorzuhalten. Die Kosten sind in die Angebotspreise einzurechnen.
Für die Dauer und die erforderlichen Maßnahmen der Nachbehandlung richten sich nach den Vorgaben des Zementmerkblattes "Nachbehandlung von Beton", sowie den Vorgaben der DIN 1045 bzw. DIN EN 1992.
Die Rüst- und Ausschalfristen der Stahlbetonbauteile orientieren sich an deren Festigkeitsentwicklung. Die tatsächliche Festigkeitsentwicklung muss vom AN am Bauteil eigenverantwortlich ermittelt und dokumentiert werden. Der AN hat daraus die erforderlichen Ausschalfristen festzulegen. Die Grundlage für die Ermittlung der Ausschalfristen ergeben sich nach der DIN 1045, sowie dem DBV-Merkblatt "Betonschalungen und Ausschalfristen".
Wandartige Träger, Unterzüge und weitgespannte Decken müssen bis zum Erreichen von 80% der Betonnennfestigkeit unterstützt bleiben. Die jeweilige Festigkeit muss vom AN am Bauteil eigenverantwortlich ermittelt und dokumentiert werden.
Die Spannschlösser der Schalungen dürfen nur in Absprache mit der Bauleitung des AG vorab gelöst werden. Entstehende Schalungsspalte sind unverzüglich abzudecken.
Erscheinen die vom AN vorgesehenen Vorkehrungen für die Nachbehandlung der Bauleitung des AG als nicht ausreichend, so kann die Bauleitung des AG in Ergänzung zusätzliche Maßnahmen, gem. vorsteh. Bedingungen, bzw. nach DIN 1045 fordern, ohne dass diese gesondert erstattet werden.
0.2.26 Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Strahlenschutz.
Brandschutz- und Schallschutzanforderungen:
Betonwände und -decken erfüllen mit einer Mindestdicke bereits hohe Brandschutz- und Schallschutzanforderungen. Die Betonwände - und decken werden daher im nachfolgenden nicht nochmals nach diesen Anforderungen unterschieden. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Betonwände- und -decken Anforderungen an den Brand- und/oder Schallschutz erfüllen müssen, was sie mit den im LV beschriebenen Dicken ohnehin tun. Anforderungen an den Brand- und/oder Schallschutz werden daher in den Positionen nicht erwähnt.
Die Betonbauteile wurden nach DIN EN 1991-1-2 für dem Brandfall bemessen. Der Brandschutz wird über die Betondeckung sichergestellt. Die Angaben in den Schal- und Bewehrungsplänen sind zu beachten.
Die Brandschutzanforderungen sind wie folgt:
- Wände UG: F90 feuerbeständig nach DIN 4102/ EI90 nach 13501
- Decke über UG: F90 feuerbeständig nach DIN 4102/ EI90 nach 13501
- Gebäudezugewandte Wandtafeln des Außengebäudes Müllraum + Dachfläche: F30 feuerhemmend nach DIN 4102/ EI30 nach 13501
- Betonwände der Kerne Treppenhaus/Aufzug EG und OG: F30 feuerhemmend nach DIN 4102/ EI30 nach 13501
0.2.31 Schutz von Bau- oder Anlagenteilen und dergleichen.
Bauteile aus Sichtbeton sind zu schützen. Leistungen dazu sind im Leistungsbeschrieb beschrieben.
0.2.32 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilen der Leistung.
Nachträgliche Arbeiten an Betonbauteilen:
Stemmarbeiten an konstruktiven Bauteilen sind zu vermeiden und werden nur in Ausnahmefällen genehmigt. Sie dürfen erst nach schriftlicher Genehmigung durch den Tragwerksplaner ausgeführt werden und müssen später auch ohne besondere Vergütung vom AN geschlossen werden. Kosten aus daraus resultierenden Umplanungen, statische Nachweise etc. trägt der Auftragnehmer.
Sämtliche Kernbohrungen oder Schneidarbeiten, auch für Montagezwecke des Auftragnehmers, dürfen erst nach schriftlicher Genehmigung durch den Tragwerksplaner ausgeführt werden. Die durch die Kernbohrungen, Schlitze oder Stemmarbeiten freigelegte Bewehrung ist dauerhaft gegen Korrosion (z.B. durch Beschichtung, usw.) zu schützen.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben.
0.3.2 Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen bei
Abschnitt 3.1.2, wenn andere als die dort aufgeführten Toleranzen gelten sollen,
Es gelten die erhöhten Anforderungen aus der DIN 18202, Tabelle 3. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Sichtbetonbauteile gelten als flächenfertig.
Abschnitt 3.2, wenn zum Erreichen der geforderten Eigenschaften besondere Anforderungen an das Zusammensetzen, Mischen, Verarbeiten und Nachbehandeln des Betons gestellt werden sollen,
Es gelten besondere Anforderungen, insbesondere in Hinblick auf die Betone mit besonderen Eigenschaften. Die Anforderungen sind in den Titeln beschrieben.
Abschnitt 3.3, wenn für die Schalung eine bestimmte Art oder eine bestimmte Ausführung zur Anwendung kommen soll,
Für die Sichtbetonbauteile werden Vorgaben gemacht, Beschreibungen dazu finden sich im Leistungsbeschrieb.
Abschnitt 3.3, wenn an die Betonflächen besondere Anforderungen gestellt werden, z.B. Waschbeton, werksteinmäßige Bearbeitung, gebrochene Kanten, Entgraten,
Anwendung kommen soll,
An die Sichtbetonbauteile werden besondere Anforderungen gestellt, Beschreibungen dazu finden sich im Leistungsbeschrieb.
Abschnitt 3.3, wenn geschalte Flächen des Betons nach dem Ausschalen bearbeitet werden sollen, z.B. für die Putzhaftung.
Eine Bearbeitung z.B. für das Auftragen von Aussenabdichtungen, Herstellung von adhäsiven Verbindungen, ist dem Leistungsbeschrieb zu entnehmen.
Beschreibung nach DIN 18331 - Betonarbeiten
Beschreibung Sichtbeton - Ortbeton und Fertigteile Beschreibung Sichtbeton - Ortbeton und Fertigteile
Sichtbeton nach DBV-Merkblatt "Sichtbeton"
Ausgabe Juni 2016
Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen an die Schalung und den Beton der Sichtbetonbauteile gelten für alle nachfolgend beschriebenen Sichtbetonbauteile, Ortbeton und Fertigteile. Die Beschreibung wird in den einzelnen Positionen nicht nochmals wiederholt!
Der Sichtbeton hat eine Oberfläche mit definierter Qualität, die anhand von Musterwänden festgestellt wird. Die Sichtbetonflächen erhalten bereits im Rohbau ihr endgültiges Aussehen und bleiben ohne Verkleidung oder deckende Nachbehandlung.
Für alle Sichtbetonflächen
Bei Sichtbetonoberflächen ist zu gewährleisten:
- Nesterfreiheit
- Porenarmut
- Farbgleichheit
- keine Schlierenbildung
- ausreichende Bewehrungsüberdeckung
- keine sichtbaren Abdrücke aus Bewehrungsabstandhaltern.
Für Bauteile in Sichtbetonqualität, sind folgende Anforderungen einzukalkulieren:
- Die Betone im Bereich Sichtbetonschalung sind mit einheitlichen Zuschlägen zu versetzen.
- Bei der Anwendung von Betonzusatzmitteln ist durch amtliche Zulassungszeugnisse nachzuweisen, dass diese Zusatzmittel keine Ausblühungen verursachen und nicht korrodierend auf Metall wirken.
- Der Mehlkorngehalt soll bei Sichtbeton auf das für die Verarbeitung und das Herstellen eines geschlossenen Gefüges erforderliche Maß beschränkt werden. Es wird ein einheitlicher Farbton verlangt.
- Um Farbgleichheit bei allen nicht verputzten Betonteilen zu erzielen, darf nur eine Zementsorte verwendet werden.
Ebenheitstoleranzen
Bezüglich der Ebenheitstoleranzen gelten die erhöhten Anforderung DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7.
RC-Beton bei Sichtbeton-Bauteilen:
Für die Sichtbeton-Bauteile sollen keine RC-Betone eingesetzt werden.
Besondere Anforderungen an die Bewehrung im Sichtbetonbereich:
Es ist zu verhindern, dass fertige Sichtbetonfläche durch Rostfahnen oder Rostpartikel verunreinigt werden. Für Sichtbetonflächen ist deshalb verzinkter Rödeldraht zu verwenden, Anschlussbewehrungen sind einzuhüllen z.B. mit Kunststoff-Folie.
Abstandshalter sind aus Faserzemet im Farbton des Betons vorzusehen.
Besondere Nachbehandlung
Die Nachbehandlung des Betons ist in den Einheitspreis einzukalkulieren.
In Ergänzung zur VOB C und DIN-Vorschriften gilt dies auch für die Nachbehandlung bei Lufttemperaturen unter +5 Grad sowie über +30 Grad (Zeitraum von 48 Std. vor dem Betonieren). Dies ist ebenfalls einzukalkulieren. Grundsätzlich gelten für die Ausschalfristen die Anforderungen gem. DIN1045. Außerdem sind für Sichtbetonbauteile besondere Maßnahmen zum Schutz zu treffen.
Schutz der Betonflächen
Es wird bindend vorgeschrieben, dass bei allen Sichtbetonbauteilen sofort nach dem Ausschalen ein wirkungsvoller Kantenschutz angebracht wird. Die Aussenbauwerke sind zusätzlich einzuhüllen. Entsprechende Leistungen sind im Leistungsbeschrieb enthalten.
Nicht erreichte Sichtbetonqualität:
Erbringt der Auftragnehmer die geforderte Sichtbeton-Oberflächenqualität nicht oder sind die Teile bei der Abnahme nicht in dem vertraglich geforderten Zustand, behält sich der Auftraggeber die Wahl vor zwischen
a) Abbruch und Erneuerung
b) Preisreduktion für Qualitätsminderung
c) Betonkosmetik (ggf. in Verbindung mit b).
"Betonkosmetik" darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden, wobei jedoch erst nach der "Kosmetik" über die Frage der Qualität entschieden wird.
Weitere Beschreibung für Bauteile aus Ortbeton Wände und Decken
SB 3
Oberfläche, sichtbar bleibende Betonflächen, mit hohen gestalterischen Anforderungen, Klasse SB 3.
Schalungshaut schwach saugend.
3-S Platte Fichte, mind. 21mm, feinjähriges Fichtenholz, Mittellage durchgehend, keine Umleimer. Decklamellenbreite mindestens 40 mm, maximal 130 mm. Verleimung Wasser- und witterungsbeständig gem. EN 314-3. Oberflächen und Kanten beidseitig geschliffen, Beschichtung aus Melaminharz, ca. 140g/qm.
Vereinzelt Fugen bis 500 mm (Länge) und 1 mm (Breite) zulässig
Holzfehler und größere Äste ausgebessert
Äste bis 40 x 80mm sind zulässig
Harzgallen max. bis 5 x 50mm zulässig
Holzfehler sind mit Holzdübeln fachgerecht auszubessern
Max. Durchmesser Holzdübel 50 x 25mm
Je Seite und m2 max. 15 Holzdübeln zulässig
Verfärbungen bis max. 20 % der Fläche je Seite zulässig
Leichte Bläue und Rotstreife sind zulässig
Fäule unzulässig
Leichter Insektenbefall zulässig
Kleiner Wurmstich zulässig
Sichtbare Brettstruktur stehend innerhalb der Wandfläche. Schalungsseitig auf Träger aufgeschraubt, keine sichtbaren Nagel- oder Schraubstellen.
Ausführung Kanten scharfkantig, mit viertelkreisförmigem Kantenbruch Radius 3mm (Silikon in Schalung).
Ankerlöcher flächenbündig ohne Schattenfuge mit Faserzementstopfen, Farbigkeit passend zur Betonoberfläche verschlossen.
Musterfläche:
UG, Raum 0.08 Technik
Weitere Beschreibung für Fertigteiltreppen
SB3,
Schalung wie zuvor beschrieben, zudem:
Absolut dichte glatte Schalung, keine sichtbaren Schalungsansätze oder Stöße- keine Nagelstellen. Ankerstellen / Ankerlöcher sind nicht zulässig.
Ausführung Kanten scharfkantig, mit viertelkreisförmigem Kantenbruch Radius 3mm (Silikon in Schalung).
Es ist eine durchgängig gleiche Oberfläche bei allen Elementen herzustellen.
SB3 an Untersichten, Stufen (Auftritt und Steigung) sowie einer Wangenseite Richtung Treppenauge. Stufen (Auftritt und Steigung) geschliffen / gestrahlt R9.
Einfüllseite gescheibt und feinst geglättet, Schalung stehend (Längsseite).
Transportanker nur in später nicht sichtbaren Bereichen, an Vorderkante der Auflagerkonsole (estrichüberdeckter Bereich) zulässig.
Weitere Beschreibung für Fertigteilpodestplatten
SB3,
Schalung wie zuvor beschrieben, zudem:
Absolut dichte glatte Schalung, keine sichtbaren Schalungsansätze oder Stöße- keine Nagelstellen. Ankerstellen / Ankerlöcher sind nicht zulässig.
Ausführung Kanten scharfkantig, mit viertelkreisförmigem Kantenbruch Radius 3mm (Silikon in Schalung).
Es ist eine durchgängig gleiche Oberfläche bei allen Elementen herzustellen.
SB3 an Aufsicht und Kanten.
Aufsicht geschliffen / gestrahlt R9.
Einfüllseite gescheibt und feinst geglättet.
Montage / Versetzen mit Sauggerät, Transportanker in Aufsicht und an Sichtseiten nicht zulässig.
Weitere Beschreibung für Fertigteile Aussenbauwerke Wand- und Deckenplatten
(Aussenbauwerke "Geschirrhütten" Kinderwagen- und Müllraum, Gerätehaus/Müllraum, Vordach)
SB3,
Schalung wie zuvor beschrieben, zudem:
Absolut dichte glatte Schalung, keine sichtbaren Schalungsansätze oder Stöße- keine Nagelstellen. Ankerstellen / Ankerlöcher sind nicht zulässig.
Winkel und Leibungen müssen vorbetoniert, bzw. ansatzlos anbetoniert werden.
Ausführung Kanten scharfkantig, mit viertelkreisförmigem Kantenbruch Radius 3mm (Silikon in Schalung).
Es ist eine durchgängig gleiche Oberfläche bei allen Elementen herzustellen.
Einfüllseite gescheibt und feinst geglättet.
Transportanker bevorzugt in später nicht sichtbaren Bereichen. Andernfalls Transportanker vertieft, flächenbündig verspachtelt und betonkosmetisch überarbeitet.
Beschreibung Sichtbeton - Ortbeton und Fertigteile
Abdichtungs- und WU-Konzept "Stuttgarter Modell" Abdichtungs- und WU-Konzept "Stuttgarter Modell"
Grundwasserstand
Der Grundwasserstand wurde bei den Probebohrungen weit unterhalb der Geländeoberkante (< 302,0müNN) ermittelt. Es kann zeitweise Schichten bzw. Sickerwasser in der tieferen Baugrube anfallen.
Beanspruchung
Bei den vor Ort vorhandenen geotechnischen Verhältnissen wird die Anordnung einer Dränage um das Untergeschoss vorgesehen, die als reine Sicherheitsdränage lediglich einen Wasseraufstau im Arbeitsraum, den sog. Wanneneffekt verhindern soll, aber keinesfalls grundwasserführende Schichten erfasst.
Klassifizierung der Beanspruchung nach WU-Richtlinie/ DIN 18533:
Oberhalb der Dränanlage:
- WU-Beanspruchungsklasse BK2, nicht drückendes Wasser,
- Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser, W 1.2-E.
Unterhalb der Dränanlage:
- WU-Beanspruchungsklasse BK1, drückendes Wasser,
- mäßige Einwirkung von drückendem Wasser, W 2.1-E.
Nutzungsklasse
- hochwertig genutzte Räume im UG mit Bodenaufbau Nutzungsklasse A, NK-A
- Weniger hochwertig genutzte Räume im UG (Technik), Nutzungsklasse B, NK-B
Entwurfsgrundsatz
Das gewählte WU-Konzept folgt dem "Stuttgarter Modell" und ist damit nicht in die klassischen Entwurfsgrundsätze der WU-Richtlinie einzuordnen.
"Stuttgarter Modell"
Die WU-Wanne existiert nur für den Notfall, falls der Straßenkanal überläuft und die Rückstauklappe schließt, evtl. kann es dann zu einem sehr kurzfristigen Wasseranstau kommen.
Das "Stuttgarter Modell" besteht aus einer unter der UG-Bodenplatte angeordneten Sicherheitsdrainage und einer WU-Konstruktion mit einer max. Rissweite von 0,2mm. Zusätzlich wird auf die UG-Außenwände eine Schwarzabdichtung aufgebracht, die Konstruktion folgt damit am ehesten dem Entwurfsgrundsatz c der WU-Richtlinie. .
Unter der elastisch gebetteten Bodenplatte des Untergeschosses wird deshalb in der 15cm dicken Kiesfilterschicht eine gefällelose Sicherheitsdrainage eingebaut, die mit einer Rückstauklappe an den Kanal angeschlossen wird. Da sich beim Schließen der Klappe kurzfristig Wasser bis OK Bodenplatte anstauen kann, wurde mit dem Bauherrn abgestimmt, dass das UG zusätzlich als "weiße Wanne" ausgeführt wird.
Bautechnische Ausbildung der "weissen Wanne" entsprechend der DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton".
Entwurfskonzept
Für frühen u. späten Zwang. Festlegung und Begrenzung von Trennrissbreiten durch engmaschige risseverteilende Bewehrung. Frühe vorhandene Risse können während der Bauphase verpresst werden. Abdichten aller Arbeitsfugen und Durchdringungen durch Fugenbänder/Fugenbleche und druckwasserdichten Durchführungen.
Zusätzlich werden die UG-Außenwände mit einer Abdichtung der Außenwand nach DIN 18533 entsprechend der festgelegten Wassereinwirkungsklasse ausgeführt (bahnenförmige Abdichtung).
Rissminimierung:
Um die Rissgefahr möglichst gering zu halten, sind entsprechende Vorgaben an die Betonzusammensetzung sinnvoll. Verringerung der lastunabhängigen Verformungen infolge Hydratationswärme und Trocknungsschwinden durch:
- Verwendung von Beton mit langsamer Festigkeitsentwicklung r < 0,30 (ggf. 56-Tagesfestigkeit)
- Verwendung von Zementen mit niedriger Hydratationswärmeentwicklung (LH-Zemente, CEM III)
- Erhöhte Nachbehandlungsanforderung an die Betonbauteile Schutz des Beton vor dem Austrocknen (z.B. längere Schalungsverweildauer) und ggf. vor raschen Abkühlen (z.B. Luftpolsterfolie).
Fugenbänder:
Alle Fugenband / -blechsysteme sind im WU-Bereich immer als geschlossenes System ausbilden. Die vertikalen Arbeitsfugenbänder / -bleche sind mit zugelassenen Stoßverbindungen an die ringförmig geschlossenen horizontalen Arbeitsfugenbänder / -bleche anzuschließen.
Durchdringungen:
Sämtliche Durchdringungen (Futterrohre, Rohrmanschetten, Hauseinführungen, usw) der WU-Bauteile sind druckwasserdicht und hinterlaufsicher auszuführen.
Verfüllung Arbeitsräume:
Damit kein Oberflächen- oder Sickerwasser in die tiefere Baugrube einfließen kann, wird der Arbeitsraum mit wenig sicherfähigem Material verfüllt.
Abdichtungs- und WU-Konzept "Stuttgarter Modell"
14.01 Planung
14.01
Planung
14.02 Überwachungsklasse
14.02
Überwachungsklasse
14.03 Sichtbetonerprobungsflächen
14.03
Sichtbetonerprobungsflächen
14.04 Sauberkeitsschicht
14.04
Sauberkeitsschicht
14.05 Bodenplatten und Fundamente
14.05
Bodenplatten und Fundamente
14.06 Wände/ Stützen
14.06
Wände/ Stützen
14.07 Decken
14.07
Decken
14.08 Sockel, Schwellen und Aufkantungen
14.08
Sockel, Schwellen und Aufkantungen
14.09 Fugenbleche
14.09
Fugenbleche
14.10 Betonstahl und Stahleinbauteile, Einbauteile
14.10
Betonstahl und Stahleinbauteile, Einbauteile
14.11 Wand- und Deckendurchbrüche
14.11
Wand- und Deckendurchbrüche
14.12 Hydrophobierung Sichtbeton
14.12
Hydrophobierung Sichtbeton
14.13 Kernbohrungen
14.13
Kernbohrungen
14.14 Fertigteile aus Stahlbeton
14.14
Fertigteile aus Stahlbeton
14.15 Schutzmaßnahmen Sichtbeton
14.15
Schutzmaßnahmen Sichtbeton
15 Abdichtungs- und Dämmarbeiten
15
Abdichtungs- und Dämmarbeiten
Planunterlagen Planunterlagen
- 0 211-A-018-V15-101 - Sockeldetail Übersichtplan, EG und UG Vertikalschnitt
- 0211-A-018-V7,5-102 - Gründungsaufbau unter EG BoPla nicht unterkellertes Bereich Vertikalschnitt
- 0211-A-018-V7,5-103 - Gründungsaufbau unter UG BoPla Vertikalschnitt
- 0211-A-018-V7,5-104 - Gründungsaufbau unter Schacht Pumpensumpf Vertikalschnitt
- 0211-A-018-V5-105 - Aufbau unter BoPla EG unterkellertes Bereich, Vertikalschnitt
Planunterlagen
Bodenaufbau Bodenplatten Bodenaufbau Bodenplatten
Von oben nach unten.
Bodenplatte UG:
- staubbindender Anstrich, Oberflächenbeschichtung odgl.
- Estrich nach DIN 18560
- PE-Trennlage
- Abdichtung nach DIN 18533
Aufbau: ca. 180mm (Leistungen Nachfolgegewerk)
- Bodenplatte aus Stahlbeton
- PE-Folie als Trennlage
- 200mm Perimeterdämmung aus XPS
- Sauberkeitsschicht, Untergrundvorbereitung und Schottertragschichten gem. separatem Beschrieb
Der Wärmedurchgangskoeffizient dieser Konstruktion beträgt U <= 0,162 W/m²K.
Bodenplatte EG:
- Bodenbelag, Fliesen mit/ohne AIV odgl.
- Heizestrich nach DIN 18560
- 20mm wärme- und trittschalldämmende Systemplatte für Fußbodenheizung.
- 60mm Wärmedämmung EPS
- Abdichtung nach DIN 18533
Aufbau: ca. 180mm (Leistungen Nachfolgegewerk)
- Bodenplatte aus Stahlbeton
- PE-Folie als Trennlage
- 200mm Perimeterdämmung aus XPS
- Sauberkeitsschicht, Untergrundvorbereitung und Schottertragschichten gem. separatem Beschrieb
Der Wärmedurchgangskoeffizient dieser Konstruktion beträgt U <= 0,136 W/m²K.
Bodenaufbau Bodenplatten
Wandaufbauten gegen Erdreich Wandaufbauten gegen Erdreich
Von innen nach außen
Aussenwände UG:
- Stahlbeton
- Abdichtung
- 160mm Perimeterdämmung XPS
- Schutzschicht
- Arbeitsraumverfüllung
Der Wärmedurchgangskoeffizient dieser Konstruktion beträgt U <= 0,263 W/m²K.
Sockelzone EG:
- Stahlbeton
- Abdichtung
- 160mm Perimeterdämmung XPS
- Schutzschicht
- Arbeitsraumverfüllung
Wandaufbauten gegen Erdreich
15.01 Abdichtungsarbeiten
15.01
Abdichtungsarbeiten
15.02 Dämmarbeiten
15.02
Dämmarbeiten
16 Mauerarbeiten
16
Mauerarbeiten
16.01 Mauerarbeiten UG
16.01
Mauerarbeiten UG
17 Entsorgung/ Verwertung
17
Entsorgung/ Verwertung
17.01 Entsorgung/ Verwertung
17.01
Entsorgung/ Verwertung
18 Dokumentation
18
Dokumentation
18.01 Dokumentation
18.01
Dokumentation
19 Angehängte Stundenlohnarbeiten
19
Angehängte Stundenlohnarbeiten
Angehängte Stundenlohnarbeiten - Besondere Angehängte Stundenlohnarbeiten - Besondere
Vertragsbedingungen
1. Vergütung von Stundenlohnarbeiten
Vergütet werden Stundenlohnarbeiten nach Weisung und Anerkennung des Auftraggebers.
Sie werden nur vergütet, wenn sie als solche ausdrücklich vereinbart worden sind mit Abschluss einer Stundenlohnvereinbarung.
Sollen Leistungen im Stundenlohn ausgeführt werden, ist dem Auftraggeber umgehend ein Angebot über die dafür voraussichtlich erforderlichen Stunden mit Angabe der Lohngruppen, sowie die erwarteten weiteren Kosten (Stoffe, Geräte, etc) einzureichen. Auch erwartete Zeit- und Erschwerniszuschläge sind vorab anzumelden.
Die örtliche Bauüberwachung des AG erhält dieses Angebot gleichzeitig zur Prüfung in Kopie.
Wird unverzügliches Handeln erforderlich, so kann die örtliche BÜ des AG eine umgehende Ausführung in Stundenlohn anordnen. In diesem Fall wird eine Stundenlohnvereinbarung umgehend nach Ausführung vereinbart.
Die Stundenlohnzettel sind der örtlichen BÜ umgehend, spätestens wöchentlich zur Prüfung zu überreichen. Sie müssen den Anforderungen von § 15 Abs. 3 VOB/B entsprechen.
Ein konkreter Bezug auf die Stundenlohnvereinbarung muss hergestellt werden in folgender Art: Stundenlohnzettel Nr. xxx (numerisch aufsteigend) zu Stundenlohnvereinbarung Nr. xxx vom 00.00.2099.(Datum der Stundenlohnvereinbarung).
Vergütet wird nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d.h. An- und Abfahrtszeiten sowie Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt.
Für die Vergütung von Zeit-und Erschwerniszuschlägen werden die tariflichen Rahmenbestimmungen für den jeweiligen Leistungsbereich angewendet. Sofern es hierzu keine tariflichen Regelungen gibt, wird nach ortsüblichen Zuschlägen vergütet.
Die Zeitzuschläge (Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit) werden nur vergütet, wenn die Arbeit zu besonderen Zeiten vom Auftraggeber ausdrücklich gefordert wurde.
Sie werden auf der Basis des tatsächlich ausbezahlten und nachgewiesenen Lohnes (ohne Lohnnebenkosten) berechnet. Hierzu sind vom AN auf Verlangen des AG Gehaltsnachweise der eingesetzten Arbeitskräfte vorzulegen, für die Zeit- und Erschwerniszuschläge geltend gemacht werden.
Für die Ausführung von untergeordneten Leistungen, wie z.B. Stemm-, Reinigungsarbeiten etc., wird nur der Lohn eines Helfers vergütet, auch wenn vom Auftragnehmer höher qualifiziertes Personal eingesetzt wird.
Stunden von aufsichtsführendem Personal (Bauleiter, Montageinspektor etc.) für Besprechungen, Aufmaß und Abrechnung usw. werden nicht gesondert vergütet. Diese Kosten sind mit den angebotenen Stundenlohnsätzen abgegolten.
Die Regelungen des § 15 Abs. 2 VOB/B sind davon unberührt.
2. Angebotene Stundenlohnarbeiten
Es besteht kein Anspruch auf Ausführung der Stundenlohnarbeiten im angebotenen Umfang.
Die Stundenlohnverrechnungssätze für die jeweiligen Arbeitskräfte sind ohne Aufgliederung anzubieten.
Anzubieten ist für die jeweilige Arbeitskraft (Lohn-und Berufsgruppe) ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält, wie z.B. Lohn-und Gehaltskosten einschließlich etwaiger Lohnzulagen, Lohnzuschläge und vermögenswirksamer Leistungen, die Lohn-und Gehaltsnebenkosten (z.B. Auslösungen, Wegegelder, Wegzeitenentschädigung, Fahrtkostenerstattung etc.), die Sozialkassenbeiträge, ggf. Winterbauumlage, die Gemeinkostenanteile sowie Gewinn (einschließlich Unternehmerwagnis), jedoch ohne Umsatzsteuer.
Ist vertraglich keine Vereinbarung über die Vergütung, zum Beispiel bestimmter Lohngruppen, getroffen, so gilt die ortsübliche Vergütung. Diese wird auf Grundlage des Tariflohns ermittelt, sofern vorhanden. Im Übrigen gilt § 15 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B.
3. Vergütung von Stoffen und Gerätekosten
3.1 Stoffe
Im Stundenlohnzettel aufgeführte Stoffkosten werden nur anerkannt, sofern hierfür keine im Leistungsverzeichnis anwendbaren Positionen vorhanden sind.
Die Stoffpreise müssen anhand von Original-Einkaufsbelegen unter Abzug von Rabatten aller Art nachgewiesen werden.
Auf diese Stoffpreise wird ein Faktor für Gemeinkosten, Gewinn sowie für die anteiligen Fracht-, Fuhr- und Ladekosten frei Baustelle anerkannt.
Dieser Faktor ist in der entsprechenden Position anzubieten. (Abrechnung nach Stoffkostennachweis).
Wurde vertraglich kein Faktor vereinbart, so werden ortsübliche Zuschläge anerkannt.
3.2 Geräte
Kleingeräte
Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten bis 800 Euro netto Anschaffungswert entsprechend § 6 Abs. 2 EStG (Einkommensteuerrichtlinien) einschl. Zubehör, Betriebsstoffen, sowie die Kosten für die Instandhaltung (z.B. Schärfen von Werkzeugen etc.) im normalen Rahmen, werden nicht vergütet. Diese sind bei öffentlichen Aufträgen mit dem Unternehmerzuschlag abgegolten.
Geräte über 800 Euro Anschaffungswert
Die Kosten für die Vorhaltung von Geräten über 800 Euro Anschaffungswert hinaus bzw. von KFZ, LKW etc. sind vom AN auf der Vergleichsbasis der BGL 2020 (Baugeräteliste) zu ermitteln. Die Geräte-Kenn-Nr. aus der BGL des zum Vergleich angesetzten Gerätes, ist zur Plausibilitätsprüfung anzugeben.
4. Abrechnung der Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnrechnungen sind umgehend nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten entsprechend der Stundenlohnvereinbarung einzureichen, spätestens 4 Wochen nach Ausführung.
Die Rechnung ist mit konkretem Bezug auf die Stundenlohnvereinbarung, mit Angabe des Vereinbarungsdatums, einzureichen. Die anerkannten Stundenlohnzettel sind mit der Rechnung im Original einzureichen und in der Rechnungsaufstellung aufzuführen (Angabe der Bezeichnung der Stundenzettel numerisch aufsteigend)
Angehängte Stundenlohnarbeiten - Besondere
19.01 Löhne
19.01
Löhne
19.02 Stoffe in EURO
19.02
Stoffe in EURO
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