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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Name und Anschrift der Auftraggeber:
C2PD GmbH
Lagerstr. 17
20357 Hamburg
Adresse des Bauvorhabens:
Jütländer Allee 46
22527 Hamburg
Baubeschreibung
Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um ein viergeschossiges Wohngebäude zzgl. Staffelgeschoss und Teilunterkellerung der Gebäudeklasse 5, Sonderbau
(gem. HBauO § 2, Absatz 4, Nr. 9a auf Grundlage BPD 2018-1 'Besondere Wohnformen' aufgrund der Demenz WG Typ 3 im Erdgeschoss). Es sind 15 Wohneinheiten geplant, eine Wohngruppe Erdgeschoss, eine im 1. Obergeschoss und 13 weitere Wohneinheiten im 3.OG, 4.OG und Staffelgeschoss. Das Bauvorhaben wird durch die IFB Hamburg gefördert und orientiert sich somit zusätzlich an deren Anforderungen. Die Förderrichtlinie Sonderwohnformen von 2024 stellt damit die Grundlage für alle technischen, energetischen und Ausbau Standards.
1. Lage der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeiten
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt von der Straße
Jütländer Allee, eine Gehwegüberfahrt ist vorhanden.
Eventuelle Fahrbahnverschmutzungen durch Baufahrzeuge
sind sofort vom Verursacher zu beseitigen. Kommt er
dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Reinigung
ggf. von der Bauleitung veranlasst. Die Kosten werden
dem Verursacher angelastet. Der Auftragnehmer und seine
Beschäftigten sowie die von ihm beauftragten
Nachunternehmer und Lieferanten handeln
eigenverantwortlich. Stellplätze für Privatfahrzeuge
sind auf dem Baugelände nicht vorhanden. Der
Auftragnehmer hat für die Sicherheit seiner Fahrzeuge,
Geräte und Materialien eigenverantwortlich zu sorgen,
er gewährleistet die Einhaltung der polizeilichen und
bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften im
Baustellenbereich und haftet für Schäden, die durch
eigenes Fehlverhalten verursacht werden.
2. Gebäude
Die genauen Abmessungen und Höhenverhältnisse sind den
Planunterlagen zu entnehmen.
3. Ausführung
3.1 Allgemeines
Insbesondere über die Transport-, Lager- und
Arbeitsbedingungen sowie über den Zustand der zu
befahrenden und zu bebauenden Untergründe etc. hat sich
der Bieter vor Angebotsabgabe vor Ort zu informieren.
Unkenntnis hierüber berechtigt zu keinerlei
Mehrforderungen des Bieters.
Alle für die Ausführung der Arbeiten bedeutsamen
Normen, Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere die
Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften,
alles neuester Stand, sind Grundlage der Leistungs-beschreibung
und strikt einzuhalten. Anfallender Schutt ist gemäß den
behördlichen Auflagen - gegebenenfalls als Sondermüll -
ordnungsgemäß zu beseitigen.
3.2 Personal und Arbeitsmittel
Die Arbeitsweise und die Auswahl der eingesetzten
Geräte sind den besonderen Erfordernissen der Baustelle
anzupassen. Es dürfen nur Handwerker eingesetzt werden,
die für den hier beschriebenen Einsatzbereich geeignet
sind. Um unnötigen Bauleitungsaufwand für mehrmaliges
Wiederholen von Einweisungen und Anordnungen zu
vermeiden und dadurch hervorgerufene Fehlerquellen
sowie deren Folgen auszuschalten, ist ein personeller
Austausch nicht gestattet oder nur nach Rücksprache mit
der Bauleitung erlaubt.
3.3 Planungsleistungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Bauleitung
vor Ausführungsbeginn die Baudurchführung, die
Ausführungsart sowie sämtliche Ausführungsdetails
abzustimmen. Der Auftragnehmer hat Planungsleistungen
gem. Leistungsbeschreibung zu erbringen (u.a.
Werkstattpläne, Werk- und Montagepläne, sowie statische
Nachweise). Der AN hat auf Basis der Ausführungsplanung
vermaßte Werkzeichnungen nach eigener örtlicher
Bauaufnahme als Übersicht M. 1:10, Details bis M. 1:1
nach Maßgabe des AG anzufertigen und der Bauleitung zur
Genehmigung vorzulegen. Die Ausführung erfolgt
ausschließlich nach den von der Bauleitung
freigegebenen Ausführungszeichnungen. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Dies entbindet den AN nicht von seiner eigenen
Prüfungs- und Hinweispflicht.
3.4 Vorschriften und Normen -ach separat erfasst
Bei Widersprüchen zwischen Normen, Richtlinien, Merkblättern und den objektspezifischen Planungsunterlagen ist vor Ausführung eine schriftliche Klärung mit der Bauleitung bzw. dem Auftraggeber herbeizuführen.
Die technischen Angaben der Leistungsbeschreibung
stellen qualitative Mindestanforderungen dar, die nicht
unterschritten werden dürfen. Soweit andere
Vorschriften, Normen und sonstige Regeln der Technik
höhere Anforderungen stellen, sind diese zu erfüllen.
Angebote, die auch nur in Teilbereichen den gestellten
Mindestanforderungen nicht gerecht werden, können wegen
Unvollständigkeit von der Wertung ausgeschlossen
werden.
Für alle Gewerke gelten grundsätzlich die kleinsten
zulässigen Maßtoleranzen der jeweiligen DIN 18201 bis
DIN 18203, soweit im LV nichts anderes vermerkt ist.
Gem. Tabelle 3, DIN 18 202 werden grundsätzlich
"erhöhte Anforderungen" an die Ebenheit von Flächen
gestellt. Werden die zulässigen Toleranzen
überschritten, so sind notwendige Nacharbeiten des AN
ohne Mehrkosten für den Bauherren auszuführen.
3.5 Materiallieferung und -lagerung
Materialien sind ausschließlich in solchen Mengen
anzuliefern, wie sie kurzfristig zu verarbeiten sind.
Die Lagerzeiten der Materialien sollen so kurz wie
möglich sein. Wegen der direkten Nähe zur benachbarten
Bebauung sind Rücksichtnahmen und Abstimmungen zur
Vermeidung von Belästigungen und Beeinträchtigungen
unverzichtbar. Den Anweisungen der Bauleitung zur
Materiallagerung ist unbedingt Folge zu leisten. Die
Verkehrssicherheit für Transporte auf und außerhalb der
Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. Kosten für die
Beseitigung von Schäden an fremdem Eigentum, die der AN
verursacht hat, trägt der AN.
3.6 Vermessung
Sämtliche erforderliche Vermessungsarbeiten zur
Herstellung der ausgeschriebenen Leistung sind bei der
Preisbildung zu berücksichtigen.
3.7 Baustrom, Bauwasser
Regelung erfolgt im Rahmen der Auftragsverhandlung.
3.8 Brandschutz
Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Materialien sowie
bei Löt-, Brenn- und Schweißarbeiten ist vom
betreffenden AN unaufgefordert geeignetes Löschgerät
bereitzuhalten. Falls erforderlich, ist eine Brandwache
zu stellen.
3.9 Abrechnung
Bei Vergabe wird ein Zahlungsplan vereinbart, der sich
an dem vom AN zu liefernden Ablaufplan orientiert.
4. Angebot
Der Bieter führt eine Prüfung der Angebotsunterlagen
auf Vollständigkeit durch.
Er hat seine Arbeiten auf der Baustelle zu koordinieren
und zu überwachen, Bautagebuch zu führen, Kosten- und
Terminrahmen einzuhalten. Der Auftragnehmer ist
alleiniger Ansprechpartner für den Auftraggeber.
Koordinationsaufwand einschl. zugehöriger Gemeinkosten
ist einzukalkulieren.
Der AN ist für die Erfüllung der behördlichen und
berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber
seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Vor Abgabe
seines Angebotes hat er sich über die örtlichen
Verhältnisse zu informieren. Nachforderungen aus
Unkenntnis der Sachlage oder missverstandener Auslegung
der Ausschreibung und Pläne werden nicht anerkannt.
Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Tageszeiten (z.B.
Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit usw.) sind erst nach
Zustimmung durch die Bauleitung des AG erlaubt. Das
Einholen der behördlichen Erlaubnis ist Sache des AN.
Das Angebot ist vollständig abzugeben. Unvollständige
Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden.
Alle angebotenen Leistungen umfassen auch die Lieferung
der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen
und Lagern auf der Baustelle, wenn in der
Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt.
Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine
Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz
"oder gleichwertig" verwendet worden, und fehlt die für
das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im LV
genannte Fabrikat als vereinbart.
Bedenken gegen ausgeschriebene Leistungen sind vom
Bieter bei Angebotsabgabe schriftlich und mit
Gegenvorschlägen vorzubringen. Geschieht das nicht,
übernimmt der Bieter die volle Gewähr für die
angebotene Leistung im Sinne von § 13 VOB/B. Der Bieter
erklärt mit Angebotsabgabe, dass er über den Umfang der
geplanten Leistungen vollständig informiert ist und
dass Unklarheiten im Angebotstext, die zu
Mehrforderungen führen können, nicht gegeben sind. Es
ist grundsätzlich die komplette Leistung einschl. aller
Nebenleistungen gem. VOB/C anzubieten.
Auf allgemein gültige Begriffe wie liefern, herstellen
und einbauen wird in der Leistungsbeschreibung
weitgehend verzichtet. Es ist dennoch grundsätzlich die
fertige Leistung einschl. Lieferung aller Materialien,
allen Nebenleistungen und der für die Durchführung
eigener Leistungen erforderlichen Vermessungsleistungen
anzubieten. Schuttbeseitigung bedeutet grundsätzlich
die vorschriftsmäßige Abfuhr des Materials einschl.
Containerkosten und Kippgebühr.
Der AN hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im
Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung
anzubieten. Versäumt er dieses, so setzt der AG
marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls
es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt.
Die Kalkulation von Nachtragsangeboten ist auf
Verlangen des AG ebenso offen zulegen wie die
Urkalkulation des Hauptangebotes.
Sollte der Bieter Nachunternehmer beauftragen, so hat
er eine Erklärung über den vorgesehenen Einsatz von
Nachunternehmern vorzulegen.
Der Bieter hat auf Verlangen die Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der vorgesehenen
Nachunternehmer nachzuweisen. Die Nachweise richten
sich nach §§ 6a, 6b und 16b VOB/A. Hierzu sind
insbesondere entsprechende Bescheinigungen der
Berufsgenossenschaft, der Sozialversicherungsträger,
ein Handelsregisterauszug sowie steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorzulegen
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die
benannten Nachunternehmer zu überprüfen und nach
eigenem Ermessen abzulehnen, falls die geringsten
Zweifel an der Erfüllung o.a. Bedingungen bestehen.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er sich von
den örtlichen Gegebenheiten bezüglich Lage, Anfahrt,
Arbeits- und Lagerplätze etc. überzeugt hat und alle in
den Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
beschriebenen Leistungen und Bedingungen bei der
Preisbildung berücksichtigt hat.
5. Baustelleneinrichtung
Kosten für die zur Durchführung der vertraglichen
Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung einschl.
Lieferung, Auf- und Abbau sowie Vorhaltung sind
grundsätzlich in die Einheitspreise einzukalkulieren.
6. Ausführung
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen, in dem täglich
die geleisteten Arbeiten, Zahl- und Art der
Arbeitskräfte, Witterungsverhältnisse sowie besondere
Vorkommnisse einzutragen sind. Das Bautagebuch ist dem
Bauleiter wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen, eine
Durchschrift ist auszuhändigen. Darüber hinaus ist der
AN verpflichtet, an den regelmäßig stattfindenden
Baubesprechungen teilzunehmen. Grundlage der Arbeiten
sind die Planunterlagen und Zeichnungen des
Architekten, die statischen Berechnungen sowie
- die Angaben und Details der sonstigen Fachplaner und
Sonderfachleute
- alle sonstigen behördlichen Auflagen,
- die Leistungsbeschreibung.
Der AN hat alle evtl. erforderl. Genehmigungen für die
Benutzung von öffentl. Grundstücksflächen bzw.
Nachbargrundstücken rechtzeitig vor Baubeginn
einzuholen. Alle hierdurch entstehenden Kosten sind in
die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Bauherrschaft
ist von allen Forderungen freizustellen, die durch
unmittelbare und mittelbare Beschädigungen entstehen
können. Verursachte Schäden sind unaufgefordert zu
beseitigen.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial und sonstig anfallende
Bauschuttmassen sind vom AN kostenlos zu beseitigen.
Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von
Sondermüll sind streng einzuhalten. Das Einfüllen in
Arbeitsräume sowie das Eingraben oder Verbrennen auf
der Baustelle ist untersagt.
Bei Durchführung von Schweiß- und Schneidbrennarbeiten,
Arbeiten mit offener Flamme und sonstigen
funkenreißenden Arbeiten sind die gültigen Auflagen der
Bauberufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht, etc. zu
beachten und einzuhalten (Brand- und Explosionsschutz).
Der Nachweis der Herstellerqualifikation zum Schweißen
von Stahlbauten nach DIN 18800-7 ist auf Verlangen der
Bauleitung vorzulegen.
Brennbare Gegenstände und lagernde feuergefährliche
Stoffe, auch Staub und Abfälle, soweit brennbare
Umkleidungen und Isolierungen, sind vor Beginn der
Arbeiten aus der Umgebung der Arbeitsstelle zu
entfernen. Ortsfeste brennbare Bauteile wie Balkenwerk,
Holzwände, -böden und -türen, sind vor Beginn der
Arbeiten durch nicht entflammbare Schutzbeläge, Wasser,
feuchte Tücher, oder Sand zuverlässig gegen Flammen,
Funken und glühende Metallteilchen zu schützen. Die
neben bzw. über und unter der Arbeitsstelle liegenden
Räume sind während der Ausführung der Arbeiten laufend
auf etwa auftretende Feuer (z.B. durch
Wärmefortleitung, Funkenflug oder dgl.) zu untersuchen.
Mit der Unterschrift unter sein Angebot erkennt der
Auftragnehmer an, dass die Regelungen dieser
Allgemeinen Vorbemerkungen Vertragsbestandteil werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweis Anlagebeschreibung
Gem. Vorgabe durch IFB Fördermittel, ist dem Thema Energieeffizienz des Aufzugs besonderes Augenmekt zu legen.
Die Aufzugsanlagen, darf im Stillstand eine Leistungsaufnahme von max. 50 W aufweisen. Das Entspricht der Effizienzklasse A im Stillstand.
Der Stand-by-Verbrauch ist bei Inbetriebnahme durch Leistungsmessung nachzuweisen
Ausführung in Edelstahl
Hinweis für Brandfall graviert
Leuchtring für die Taster
Eingebaut auf dem Türrahmen als Deckplatte
Im Fahrkorbtableau enthalten:
Kurzhubtaster
Notruftaster
Fahrkorbstandanzeiger
Notruf und Gegensprecheinrichtung
Ausführung in Edelstahl
Fahrkorbansage
Hinweise graviert
Auf / Zu Taster
Im Brandfall auf EG Fahren
Achtung: Gemäß Baubeschreibung besteht ein Widerspruch. Der Text auf Seite 25 des FLB beschreibt eine rollstuhlgerechte Kabine. Gemäß Seite 3 des FLB wird jedoch eine Kabine gefordert, die für die Aufnahme von Krankentragen geeignet ist.
Gebaut wird eine Kabine, die für die Aufnahme von Krankentragen geeignet ist.
Die Architekturplanung hat dies bereits berücksichtigt. Bitte die Schachtmaße hierauf beziehen.
Zusätzliche Vorschriften:
EN 81-20/50; EN 81-70:2021; Ausführung gemäß EN81-73
Die Ausstattungsspezi? kation ist mit dem Auftraggeber zu bemustern.
Hinweis
01 Personenaufzüge
01
Personenaufzüge
01.01 Personenaufzüge
01.01
Personenaufzüge