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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Gliederung der
Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung gliedert sich
in folgende Teile:
0.0 Projektbeschreibung
0.1 Allgemeine technische
Vertragsbedingungen - Angaben zur
Baustelle - ATV nach DIN 18299
0.2 Allgemeine technische
Vertragsbedingungen Angaben zur
Ausführung - ATV nach DIN 18299
0.3 Zusätzliche Technische
Vorbemerkungen, gewerkespezifisch
Leistungsverzeichnis
Anlagen zur Leistungsbeschreibung
Anl.1 Strategieplan Bauablauf
Anl.2 Planliste
Anl.3 BE-Plan
Anl.4 Sammelmappe Grundrisse /
Umplanung
Anl.5 Schnitt B-B
Anl.6 Sammelmappe Details Statische
Ertüchtigung DT1103-DT1104
Anl.7 Sammelmappe Übersichtsplan Bodenaufbau
DT1307-DT1309
Anl.8 Sammelmappe Details Bodenaufbau
DT1310-DT1312
Anl.9 Fotodokumentation
Verwendete Abkürzungen
AG - Auftraggeber
AN - Auftragnehmer
EP - Einheitspreis/ Einheitspreise
GP - Gesamtpreis/ Gesamtpreise
LV - Leistungsverzeichnis
DG4 - Dienstgebäude 4
(Sanierungsgegenstand)
EG - Erdgeschoss
OG - Obergeschoss
UG - Untergeschoss
DG - Dachgeschoss
OKFF - Oberkante Fertigfußboden
BRH - Brüstungshöhe
STH - Sturzhöhe (Unterkante Sturz)
GOK - Geländeoberkante
AF - Außenfenster
AT - Außentür/ -en
NUF - Nutzungsfläche
WT - Werktage
KW - Kalenderwochen
W+M-Planung - Werk- und
Montageplanung
l - Länge
b - Breite
h - Höhe
t - Tiefe
fh - feuerhemmend
fb - feuerbeständig
nbr - nichtbrennbare Baustoffe
RC - Wiederverwendetes, vorhandenes
Bauteil (Recycling)
Stb - Stahbeton
MW - Mauerwerk
KS - Kalksandstein
KS-R(P) - Kalksandstein-Planstein
UZ-Unterzug
1-flgl. - einflügelig
2-flgl. - zweiflügelig
Gliederung der
0.0 Projektbeschreibung
Anlass der Maßnahme
Gegenstand der Baumaßnahme ist die Grundinstandsetzung
des Dienstgebäudes 4 (DG4) auf der Liegenschaft
Friesenstraße 16. Das 1895 als Mauerwerksbau errichtete
Gebäude weist erhebliche Schäden im Bereich der
Fassaden und Fenster auf. Zudem erfordert die Nutzung
innenräumliche Anpassungen. Auch hinsichtlich der
Gebäudetechnik und energetischen Belange besteht bei
dem letztmals 1987/88 in größerem Umfang geänderten
Gebäude Erneuerungsbedarf. Das DG4 ist Teil einer
113.085m² großen Liegenschaft aus der wilhelminischen
Kaiserzeit, welche ehemals als Kasernenanlage genutzt
wurde. Der Großteil der auf dem Areal befindlichen
Gebäude wird als Polizeidienstgebäude genutzt. Das DG4
liegt im Norden des Gesamtgrundstücks und hat die
Adresse Jüterboger Str. 3, in 10965 Berlin.
Sowohl Gebäude als auch Gesamtliegenschaft unterliegen
dem Denkmalschutz.
Gebäude
Das DG 4 ist ein länglicher Baukörper mit einem Mittel-
und zwei Seitenrisaliten. Die maximalen
Gebäudeabmessungen betragen 102,74 m x 20,45 m. Der
Mittelrisalit stellt das Zentrum des DG4 dar. Er ist
als Zweibund ausgebildet und beherbergt auch die beiden
erdgeschossigen Hauptzugänge, das zentrale
Haupttreppenhaus und die Aufzugsanlage. Die
Seitenrisaliten sind als Einbund ausgebildet mit
jeweils einem Nebentreppenhaus am südlichen Ende. Die
ebenfalls einbündigen Rücklagen haben straßenseitig den
Erschließungsgang und zur südlichen Hofseite hin etwa
9,5m tiefe Büroräume. Einzig im 4. OG, einem in den
1980er Jahren ausgebauten Dachgeschossbereich, sind die
Rücklagen als Zweibund ausgebildet. Dort sind die
angrenzenden Büroräume mit Gaubenfenstern versehen.
Die tragenden und aussteifenden Elemente sowie die
Brandwände des gesamten Gebäudes sind in Mauerwerk
ausgeführt. Alle Decken sind aus Stahlbeton. Die
Fassade besteht aus Sichtmauerwerk mit
Naturstein-Sockeln und Sandstein-Gesimsen. Die Fenster
sind überwiegend Holzfenster und vereinzelt
Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Isolierverglasung. Das
Steildach ist eine Holzkonstruktion mit Eindeckung aus
Betondachsteinen.
Höhensituation des Objektes, bezogen auf OKFF EG +/-
0.00:
Dachfirst OK: ca. +22,97m
Dachgeschoss: ca. +18,63m
4. Obergeschoß OKFF: ca. +15,33m
3. Obergeschoß OKFF: ca. + 11,22m
2. Obergeschoß OKFF: ca. + 7,48m
1. Obergeschoß OKFF: ca. + 3,74m
Erdgeschoss OKFF: ca. +/- 0,00m, teilweise -0,19m
Untergeschoss OKFF: ca - 2,50m
Bauordungsrechtliche Einordnung des Objektes
Gebäudeklasse: 5
Sonderbau: ja
Bestandsschutz: ja, nach §85 BauO Bln
Denkmalschutz: ja
Genehmigungspflicht: Baugenehmigung und
denkmalrechtliche Genehmigung liegen vor
Nutzung
Hinsichtlich der Nutzung stellt das DG4 eine
Besonderheit auf der Liegenschaft dar, weil es vor
allem die Kfz-Zulassungsstelle mit regem
Besucherverkehr beherbergt (EG-3.OG). Lediglich im
Dachgeschoss sind zwei Dienstbereiche der Polizei
untergebracht. Insofern funktioniert das DG4 weitgehend
autark von der übrigen Liegenschaft und hat einen viel
stärkeren öffentlichen Bezug zur nördlich gelegenen
Jüterboger Straße. Naturgemäß wird die
Kfz-Zulassungsstelle stark von privaten Kunden und
Händlern aufgesucht, die mit dem Pkw kommen.
Dementsprechend sind die vorhandenen, dem DG4
zugeordneten Außenflächen, ausgiebig von
Parkplatzflächen genutzt, sowohl für die Kunden als
auch für die Mitarbeiter von Kfz-Zulassungsstelle und
Polizeidienststelle.
Auf der nördlich des DG4 gelegenen Seite der Jüterboger
Straße sind externe Dienstleister teilweise in Kiosken,
teilweise in Ladenlokalen angesiedelt. Sie
komplementieren den Ablauf der Kfz-Anmeldung mit dem
Verkauf von Kennzeichen oder Versicherungen. Das DG4
selbst verfügt demzufolge über zwei gleichwertige
Haupteingänge, einen von der Straßenseite aus und einen
von der Hofseite bei den Parkplätzen aus.
Das Gebäude wird während der Baudurchführung
freigezogen, um Baufreiheit zu erhalten. Vor Beginn der
eigentlichen Sanierungsmaßnahme werden zu diesem Zweck
temporäre Containeranlagen zur Zwischenunterbringung
der im Gebäude stattfindenden Nutzungen hergerichtet.
Die Containeranlage für die Nutzung der Kfz-Zulassung
wird auf dem südöstlichen Teil des Parkplatzes
errichtet. Dieser Bereich wird von der Baustelle DG4
abgetrennt und über die östliche Zufahrt separat
erschlossen. Die zweite Containeranlage für die Nutzung
durch die Polizei wird an entfernter Stelle auf der
Liegenschaft errichtet, ohne Relevanz für die Baustelle
DG4. Rund um das DG4 wird ein Bereich eingezäunt, der
ausschließlich der Baudurchführung dient.
Schnittstellen zur Nutzung ergeben sich nicht.
Sanierungsmaßnahmen
Geplant ist eine 'Grundinstandsetzung mit energetischer
Sanierung' durchzuführen. Auf diese Weise wird das
Gebäude wieder für einen langen Zeitraum genutzt werden
können. Die Bauaufgabe sieht eine Sanierung der
Fassaden mit vollständigem Austausch der Fenster
vor.Für die geschlossenen Fassadenteile sind lediglich
Reparaturen und eine Reinigung uvorgesehen. Das Dach
ist in passablem Erhaltungszustand und daher bis auf
einzelne Ausbesserungen von den Sanierungsmaßnahmen
ausgenommen. Innenräumliche sind bereichsweise
Anpassungen kleineren und mittleren Umfangs vorgesehen.
Die Oberflächen im Innenraum werden vollständig
erneuert. Ein zusätzlicher Personenaufzug mit 6
Haltepunkten ist geplant. Darüber hinaus ist die
vollständige Erneuerung der Technischen Ausstattung
vorgesehen. Dies geht mit dem Rückbau aller
schadstoffhaltigen Bauteile einher.
Die außenräumlichen Maßnahmen beschränken sich
weitgehend auf die als Erforderliche Maßnahmen'
identifizierten Anpassungen im unmittelbaren Umgriff
des Gebäudes. Eine Bearbeitung der weiteren zum
Gebäudebereich gehörenden Parkplatzflächen ist nicht
vorgesehen.
0.0 Projektbeschreibung
0.1 Allgemeine technische Vertragsbedingungen - Angaben
zur Baustelle - ATV nach DIN 18299
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,
Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt
sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung
Im Allgemeinen hat sich der Bieter in dem für die
Angebotsbearbeitung erforderlichen Umfang mit den
Örtlichkeiten vertraut zu machen. Dazu sind die als
Anlage anhängenden Pläne (Umgebungsplan,
Baustelleneinrichtungspläne) als Orientierung zu
betrachten.
Die Lage der Baustelle befindet sich in Berlin, Bezirk
Kreuzberg auf dem vornehmlich durch die
Kfz-Zulassungsbehörde und die Berliner Polizei
genutzten Grundstück.
Der Baubereich befindet sich auf der von der Polizei
Berlin genutzten Gesamtliegenschaft Friesenstraße 16.
Sanierungsobjekt ist das nördlich gelegene
Dienstgebäude 4 (DG4) mit der eigenen Zufahrt und
Adresse Jüterboger Str. 3. Westlich des DG4 ist eine
Grundstückszufahrt vorhanden, an die sich ein
Parkplatzbereich anschließt. Die Zufahrt verfügt über
eine lichte Durchfahrtsbreite von 5,50 m. Sie ist nicht
überdacht und hat eine lichte Durchfahrtshöhe von ca.
5m bevor erste Äste queren. Die Zufahrt dient als
Baustellenzufahrt für die Materialanlieferung und
-abholung sowie das Einbringen von Hebe- und
Hilfsgerät. Sowohl Heimstraße als auch Jüterboger
Straße sind mit Kopfsteinpflaster versehen.
Gewerkespezifisch sind Prüfungen der Befahrbarkeit und
Belastung der Zufahrtsstraßen bzw. Brücken und
Torzufahrt durch den AN zu klären.
Das Zufahrtstor wird über Nacht durch das separate
Gewerk Baulogistik verschlossen und morgens wieder
geöffnet.
Der als Baugrundstück vorgesehene Bereich umfasst ca.
5.700m², wovon ca. 1.700m² vom DG4 überdeckt sind.
Nördlich grenzt es an den öffentlichen Raum. Auf den
übrigen Seiten grenzt es an die weiteren Bereiche der
durch eine Zaunanlage abgetrennten Liegenschaft.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere
klimatische oder betriebliche Bedingungen.
Über die allgemeinen bekannten klimatischen Bedingungen
in Berlin hinausgehende äußerliche Umstände sind nicht
bekannt. Besondere Belastungen aus Immissionen ergeben
sich durch die verkehrsbedingte Umweltbelastung der
anliegenden Straßen. Neben den Abgasen ist dabei vor
allem der Straßenlärm zu nennen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch
Anzahl und Höhe der Geschosse.
Das DG 4 ist ein 1895 errichtetes ehemaliges
Kasernengebäude, das zur Büronutzung umgebaut wurde. Es
verfügt über 5 Vollgeschosse. Es ist teilweise
unterkellert und verfügt über ein Satteldach mit nicht
ausgebautem Dachgeschoss. Das EG ist als Hochparterre
ausgebildet. OKFFEG +/- 0,00 liegt zwischen ca. 0,40m
(östl. Zugang) und ca. 1,20m (westl. Zugang) über
Zugangsniveau. OKFFEG +/- 0,00 entspricht = +46,81m ü.
NN.
Das DG4 verfügt über eine Brutto-Grundfläche von
11.099m². Es findet keine Nutzung des Gebäudes während
der Bauarbeiten statt.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle,
insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Ab dem Zufahrtstor Jüterboger Straße ist die Oberfläche
des Parkplatzes mit großformatigen 22cm starken
Betonplatten belegt. Der Parkplatzbereich ist nahezu
eben und nicht wesentlich geneigt (Vgl. auch
beiliegender Lageplan und Fotodokumentation). Vom
Parkplatz aus ist das Gebäude über drei rückwärtige
Eingänge zugänglich.
Die östlich und südöstlich an das DG4 angrenzenden
Teile des Parkplatzes dienen als Anliefer- und
Baustelleinrichtungsfläche. Auch entlang der
südwestlichen, westlichen und nördlichen Gebäudesseite
ist das Gebäude während der Bauzeit umgehbar. Der
restliche Bereich der durch die Polizeiliegenschaft ist
durch eine Zaunanlage vom Baustellenbereich abgetrennt.
Auch die in Form einer provisorischen Containeranlage
auf dem südwestlichen Teil des Parkplatzes ist
vollständig vom Baubereich abgetrennt und wird über
eine separate Zufahrt erschlossen. Es gibt keine
Überschneidungen von Bau- oder
Baustelleneinrichtungsbereich und Nutzungsbereichen.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Das Befahren des Grundstücks Jüterboger Straße ist zum
Be- und Entladen von Materialien möglich. Das Parken
mit privaten PKW ist auf dem gesamten Baugrundstück
untersagt. Das Parken mit Firmen-PKW/LKW z.B. im Rahmen
des Be- und Entladens von Materialien ist in Abstimmung
mit der Bauleitung möglich. Sämtliche Feuerwehr- und
Rettungswege sowie die zusätzlich im BE-Plan
gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig
freizuhalten. Ebenso ist der Zugang zu den
Gebäudeeingängen im Bereich von Flucht- und
Rettungswegen freizuhalten. Der freie Zugang zu
Überflurhydranten ist jederzeit zu gewährleisten.
Generell sind alle Grundstückszufahrten freizuhalten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B.
Montageöffnungen
Als Zugang zum Gebäude können ggf. abhängig von
definierten zeitlichen und örtlichen Bauabschnitten die
drei parkplatzseitigen Zugänge genutzt werden. Eine
Nutzung des straßenseitigen Zugangs ist in
Ausnahmefällen nach Abstimmung mit der Bauleitung
möglich.
Auf der gesamten Baustelleneinrichtungsfläche besteht
in Abstimmung mit der Bauleitung die Möglichkeit für
den AN Kräne für die Ausführung seiner Leistungen
aufzustellen, vorzuhalten und abzubauen. Art des Krans,
Standort und -dauer sind vorab mit der Bauleitung
abzustimmen. Sollte für die Leistungserbringung des AN
eine Kranaufstellung im öffentlichen Straßenraum
erforderlich sein, hat der AN selbständig die
erforderlichen Genehmigungen einzuholen und nach
Abstimmung mit der Bauleitung die nötigen Vorkehrungen
zu treffen.
Ggf. weitere benötigte Verkehrswege und zusätzliche
Baustelleneinrichtung sind von jedem AN nach eigenem
Bedarf im Einvernehmen mit der Bauleitung, entsprechend
den örtlichen Verhältnissen sowie unter Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen und auf eigene Kosten
herzustellen.
Sämtliche Aufwendungen für das horizontale und
vertikale Fördern von Bauteilen, Materialien oder
Abbruchmaterialien sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung erfolgt
nicht.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das
Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und
Abwasser
Anschlüssen für Bauwasser, Baustrom und Abwasser werden
bauseits hergestellt und stehen während der Bauzeit zur
freien Verfügung. Sie befinden sich in max. 100m vom
Arbeitsort. Die weitere Verteilung ist Leistung des AN.
Baustrom 50kVA
Bauwasseranschluss DN 25, bestehend aus Wasserzähler
und 2 Zapfstellen, DN 20 (Storz-Kupplungen)
Bauwasser und Baustrom werden vom AG gestellt.
Eine allgemeine Beleuchtung (Wegbeleuchtung) steht nur
während der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
Für eine ausreichende Beleuchtung der zu bearbeitenden
Bereiche hat der Auftragnehmer zu sorgen.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die
Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder
Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume
Lage und Ausmaß sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu
entnehmen. Durch den AN mitbenutzt werden können
Sanitär- und Wasch-/Duschcontainer. Als Pausenbereiche
können Räume im Gebäudeinnern genutzt werden, in denen
gereade keine Bautätigkeit stattfindet. Diese Räume
sind nicht verschlossen ider verschließbar. Ein
Raumwechsel entsprechend des Baufortschritts kann
mehrfach erforderlich werden. Die gewünschte Möblierung
ist vom AN mitzubringen.
Sämtliche Bauzaunabtrennungen erfolgen bauseits, sofern
nicht anders im Leistungsverzeichnis beschrieben.
Im Baustelleneinrichtungsbereich können dem AN nach
Absprache mit der Bauleitung Lagerflächen für Material
und Gerät zugewiesen werden. Darüber hinaus gehende,
abschließbare Lager- und Aufenthaltsräume werden den AN
nicht zur Verfügung gestellt und sind durch jeden AN
auf eigene Kosten in Form von Baucontainern zu
erbringen. Die Aufstellung erfolgt im Einvernehmen mit
der Bauleitung.
Müssen für die Durchführung der Baumaßnahme öffentliche
bzw. fremde Flächen und Grundstücke über das von der
Baustelleneinrichtung vorgegebene Maß in Anspruch
genommen werden, so hat sich der AN rechtzeitig und
eigenverantwortlich mit den zuständigen Behörden/
Grundstückseigentümern abzustimmen, Beantragungen
durchzuführen und die dafür entstehenden Kosten zu
übernehmen.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine
Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Bodenuntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Die
Oberfläche des Parkplatzes und damit weitere Teile des
Baustellenbereichs ist mit großformatigen 22cm starken
Betonplatten belegt. Bereiche unmittelbar vor den
aufgehenden Fassaden sind teilweise unbefestigt
(Humusschicht mit Grünbewuchs).
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und
Gewässern
Keine Angaben
01.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Alle technischen Bestimmungen, Vorschriften und
Regelungen gesetzlicher, verwaltungstechnischer oder
kommunaler Art sind in ihrer zum Angebotszeitpunkt
gültigen Fassung zu berücksichtigen. Der AN hat sich
eigenständig über sämtliche geltenden Vorschriften,
Gesetze, Regelwerke und Genehmigungen zu informieren
und diese einzuhalten. Hierzu zählt insbesondere das
Abfall- und Immissionsschutzgesetz.
Die aktuell gültigen abfallrechtlichen Bestimmungen des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes fordern bei
Rückbauarbeiten eine Wiederverwendung bzw. Verwertung
für anfallende Abfälle. Abfallarten sind aus diesem
Grund zu separieren und getrennt zu entsorgen.
Das Bestandsgebäude ist denkmalgeschützt. Erforderliche
Eingriffe in den Bestand sind mit der Bauleitung
abzustimmen.
01.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B.
Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und
Abfall
Die für diese Leistungsbeschreibung geltenden
Festlegungen für den Rückbau, Transport und die
Entsorgung von Abfällen findet sich festgelegt in den:
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die
Ausführung der Leistungen
No. 15. Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen
Für den in diesem LV beschriebenen Leistungsumfang gilt
im Besonderen:
- Da der Rückbau bereits erfolgt ist, ist Abfall in
vergleichsweise geringfügigem Ausmaß zu erwarten und
ergibt sich vornehmlich aus den Bauteilanpassungen im
Bereich der Anschlussbauteile.
- Abfall ist zu separieren und zu vertragen bis zum
Müllsammelplatz und dort in die vom AG bzw. sofern als
Leistung erfasst vom AN bereitgestellte Container zu
vertragen. Dies ist in die EP einzukalkulieren.
- Der Umgang bei gewerkespezifischem Abbruch, dem
Abfalltransport und der Entsorgung ist im
Leistungsverzeichnis beschrieben. Die Entsorgung durch
den AN ist dort erfasst.
- Entsorgungsgebühren sind vom AN zu übernehmen und zu
kalkulieren.
- Kleinteiliger Abfall, wie Putzbrocken, kleinere
Verpackungen, Unrat können den entsprechenden vom AG
gestellten Containern zugeführt werden.Die Entsorgung
erfolgt bauseits.
01.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der
Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-,
Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes;
vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
Lärmschutz: Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer
den Anforderungen des BimSchG, der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission
- und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften
(LImSchG) folgende Festlegungen:
Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass die
einschlägigen gesetzlichen Anforderungen an den
Lärmschutz (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz
gegen Baulärm (AVV-Baulärm)) eingehalten werden. Für
die Arbeiten sind dem Stand der Technik bzw. der
Lärmminderungstechnik entsprechende Bauverfahren und
Baumaschinen zu verwenden.
Staubschutz: Maschinen und Geräte sind mit einer
wirksamen Absaugung versehen. Stäube sind an der
Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und
gefahrlos zu entsorgen. Die einschlägigen gesetzlichen
Anforderungen sind einzuhalten. Die Ausbreitung des
Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist zu
verhindern, soweit dies technisch möglich ist.
Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden
Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren
eingesetzt. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von
Stäuben entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.
Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und
geprüft.
Bodenschutz: Durch den AN muss sichergestellt werden,
dass im Zuge seiner Arbeiten der Boden nicht durch
chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Durch
Verwendung von wassergefährdenden Stoffen (Treibstoffe,
Öle oder andere wassergefährdende Stoffe) darf der
Untergrund und das Grundwasser nicht verunreinigt
werden. Die Einleitung von Abwässern aller Art, sowie
das Einbringen von Stoffen, die geeignet sind, eine
Verunreinigung des Grundwassers herbeizuführen, sind
untersagt.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen,
Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen,
Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im
Bereich der Baustelle
Insbesondere auf der Nordseite des DG4 ist alter
Baumbestand vorhanden. Im Fall von Beschädigungen an
Bäumen oder Baumschutzmaßnahmen, Beschädigungen von an
die Baustellenfläche angrenzenden Bestandsgebäuden,
Ummauerungen und Zaunanlagen sowie Bordsteinen und
Fußwegen trägt der Verursacher die Kosten für die volle
Wiederherstellung.
Die Wurzelbereiche der Bäume (Kronendurchmesser zzgl.
1,5m) sind nicht als Ablade- oder Lagerbereich zu
verwenden.
01.1.15 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere
Abwasser- und Versorgungsleitungen
Keine Angaben
0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich
der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle,
Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer
Keine Angaben
0.1.17 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle,
Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen
Es sind keine Hinweise bekannt.
0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung
getroffene Maßnahmen
Es gilt der SiGe-Plan. Den Weisungen des SiGeKo, als
Bauherrenvertreter bzgl. Sicherheits- und
Gesundheitsschutzes des Personals auf der Baustelle ist
Folge zu leisten. Sie kann auf der Baustelle eingesehen
werden. Für alle, sich aus der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen
des Unternehmers und deren Umsetzung während der
gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Dies entbindet den AN nicht von seinen Pflichten
gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen
Anforderungen an die Sicherheit auf Baustellen für
seine Arbeitnehmer und den am Bau Beteiligten. Sich aus
der Bauausführung des AN ergebende Gefahrenstellen sind
durch geeignete Maßnahmen zu kennzeichnen, beschildern
und unfallsicher abzusperren. Kosten, welche auf Grund
mangelhafter Sicherheitsmaßnahmen entstehen, sind durch
den Verursacher zu tragen (z.B. verlängerte
Standzeiten, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen etc.).
Den Anordnungen des verantwortlichen Bauleiters im
Sinne der LBO sowie des verantwortlichen SiGeKo ist
auch in Bezug auf die Sicherheit auf der Baustelle
Folge zu leisten.
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen
Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen,
Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und
dergleichen im Bereich der Baustelle
Keine Angaben
0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B.
des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und
Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
Schadstoffgutachten zum DG4 liegen vor. Als
Auftaktmaßnahme zur Sanierung des Gebäudes wird
bauseits eine Beräumung der im Gebäude vorhandenen
Schadstoffe vorgenommen. Dies erfolgt zeitlich vor den
in diesem LV beschriebenen Arbeiten. Sofern im
Bauablauf unbekannte schadstoffverdächtige Bauteile
vorgefunden werden, ist die Bauleitung zu informieren.
01.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten
Vorarbeiten
Folgende Leistungen wurden/ werden durch den AG im
Vorfeld veranlasst:
- Einholung der Baugenehmigung
- Erbringung der erforderlichen Architekten- und
Fachplanerleistungen einschl. Statik und Fachgutachten
- Grundstück vermessen und die Baugrenzen abstecken
- raumakustischer Bericht
- schallschutztechnischer Bericht
- Wärmeschutzberechnung
- Brandschutzkonzept
- Untersuchungen und Restaurierungskonzept
- Leistungen anderer Unternehmer laut Bauzeitenplan
01.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Neben den auszuführenden Bauleistungen des AN werden
auch andere AN an der Baumaßnahme beteiligt sein.
Insgesamt sind im Wesentlichen beteiligt:
- Arbeiten des Gewerkes Baustelleneinrichtung/
Baulogsitik
- Arbeiten des Gewerkes Entkernung (inkl.
Schadstoffentsorgung)
- Arbeiten des Gewerkes Rohbau
- Arbeiten des Gewerkes Gerüstbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Fenster, Nachbau
- Arbeiten des Gewerkes Fenster, Überarbeitung
- Arbeiten des Gewerkes Fassadensanierung
- Arbeiten des Gewerkes Rolladenarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Dacharbeiten (kleineren
Umfangs, keine Neueindeckung)
- Arbeiten des Gewerkes Tischlerarbeiten und Innentüren
- Arbeiten des Gewerkes Trockenbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Bodenbelagsarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Fliesenarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Metallbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Malerarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Abdichtungsarbeiten
(Kelleraußenwand)
- Arbeiten des Gewerkes ELT- Demontage/ Baustrom
- Arbeiten des Gewerkes HLS - Medientrennung
- Arbeiten des Gewerkes Sanitär/ Heizung
- Arbeiten des Gewerkes RLT
- Arbeiten des Gewerkes Elektro- und Datentechnik
- Arbeiten des Gewerkes Blitzschutz + Erdung
- Arbeiten des Gewerkes FM Allg./ BMA
- Arbeiten des Gewerkes Sicherheitstechnik
- Arbeiten des Gewerkes Aufzugsanlagen
- Arbeiten des Gewerkes Gebäudeautomation
Zeitlich nachgeordnet werden außerdem im Außenraum
arbeitende Gewerke tätig.
0.1 Allgemeine technische Vertragsbedingungen - Angaben
0.2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Angaben
zur Ausführung - ATV nach DIN 18299
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte,
Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach
Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeiten von Leistungen
anderer
Die vorgesehenen Arbeitsabschnitte und terminlichen
Schnittstellen zu den anderen am Bau beteiligten AN
sind dem beiliegenden Strategieplan Bauablauf zu
entnehmen. Das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm und die
aktuell gültigen Verwaltungsvorschrifften (z.B.
BimSchG) sind besonders zu beachten. Der Auftragnehmer
ist verpflichtet, die Lärm- und Staubbelästigung
gegenüber den Nachbarn auf ein Mindestmaß zu
beschränken.
Lärmintensive Arbeiten sind nur in den Zeiten Mo. - Fr.
von 07.00 - 18.00 Uhr auszuführen. Arbeiten außerhalb
der üblichen Arbeitszeiten sind mit dem AG abzustimmen
und durch die zuständigen Behörden genehmigen zu
lassen.
Die hier beschrieben Bauleistung ist mit folgenden
Ablaufschritten zu erbringen:
- Bauanlaufbesprechung zwischen AN und Bauleitung
- Erläuterung und Verortung der Maßnahmen durch
Bauleitung
- Untersuchung und Aufmaß vor Ort durch AN
- Montageplan durch AN, Freigabe AG
- Durchführungsterminplan durch AN, Freigabe AG
- ggf. Herstellen Probeflächen AN
- Ausführung AN gemäß Abstimmung
- Übergabe Dokumentation durch AN
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung,
z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb
weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder
bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen
Zutritt zur Baustelle/ Sicherheitsüberprüfung:
Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt
zur Baustelle, wenn Sie im Besitz eines vom AG bzw.
Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Ausweises, bzw.
einer Zugangschipkarte sind. Dafür erhalten Sie einen
Registrierungszugang zu einer vom AG zur Verfügung
gestellten Online-Plattform. Dort sind für alle für die
Baustelle vorgesehenen Beschäftigten des AN mit
mindestens 1 Woche Vorlauf die Stammdaten einzutragen:
Name. Geb.-Datum, Staatsangehörigkeit, Tätigkeit,
kontaktdaten etc. Bei Erstzugang zur Baustelle wird ein
Foto gemacht und der Zugangsausweis erstellt, der zum
Betreten der Baustelle berechtigt.
Für die KfZ des AN sind zusätzlich das polizeiliche
Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben.
Privatfahrzeuge der Mitarbeiter des AN erhalten keine
Zufahrtsgenehmigung auf das Gelände. Nicht mehr
benötigte Ausweise sind unverzüglich zurückzugeben.
Personenzugang zur Baustelle erfolgt über ein
Personendrehkreuz und nur mit dem vom AG ausgehändigten
Ausweis/ der Chipkarte, Dies ist bei der
Einheitspreisbildung zu berücksichtigen.
Zutrittsausweise / Zuverlässigkeitsüberprüfung LKA
Der Unternehmer verpflichtet sich spätestens innerhalb
einer Woche nach Auftragserteilung, sämtliche für das
Bauvorhaben vorgesehene Mitarbeiter unentgeltlich einer
Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt
(LKA) zu unterziehen, sowie die einzusetzenden KFZ beim
Nutzer anzumelden.
Das Antragsformular ist für jeden einzelnen
Mitarbeiter, welcher auf der betreffenden
Polizeiliegenschaft tätig sein wird, auszufüllen. Die
Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG
beauftragten Planungsbüro abzufordern und im Original
mit einer zusammenfassenden Auflistung aller benannten
Mitarbeiter einzureichen bei:
Polizei Berlin
Mietermanagement
Dir ZS TL C 321 o. 322
Keibelstraße 36
10178 Berlin
Durch die Polizei Berlin werden für die überprüften und
als zugangsberechtigt festgestellten Personen
Zugangsausweise per Post zugestellt. Die
Zugangsausweise haben eine Laufzeit von je ein
Kalenderjahr und verlängern sich nicht automatisch. Sie
müssen somit für jedes weitere Kalenderjahr rechtzeitig
neu beantragt werden. Die Zugangsausweise müssen vor
Leistungs- / Baubeginn vorliegen.
Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den
Polizeiliegenschaften stets diesen Zugangsausweis sowie
ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass /
Personalausweis) mit sich zu führen. Auf Verlangen des
Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner
eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Zuverlässigkeitsprüfung zwischen 6-8 Wochen in Anspruch
nehmen kann. Ohne gültige Zugangsausweise ist der
Zugang zur Liegenschaft nicht erlaubt und zugelassen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich rechtzeitig vor
Baubeginn, unmittelbar nach der Auftragserteilung die
Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen.
Anlieferungen
Für vorher registriertes Personal (vorbehaltlich der
Freigabe durch die Polizei) kann von dort aus der
Zufahrt und der Zugang bis zur Baustelle
unbeaufsichtigt erfolgen. Nicht registrierte
Lieferfahrer müssen von registrierten Personen
abgeholt, beaufsichtigt und wieder zur Pforte begleitet
werden.
0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in
kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere
Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
Die beschriebenen Arbeiten lassen keinen Umgang mit
gefährlichen Abfällen und Schadstoffen erwarten.
Besteht ein Verdachtsfall, ist dieser umgehend der
Bauleitung anzuzeigen.
Durch den AG wird ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator gestellt, dessen Hinweise
in der Regel von Bauherren oder seiner Fachbauleitung
unmittelbar zur unverzüglichen Umsetzung angewiesen
werden.
0.2.4 Besondere Anforderungen an die
Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen,
z.B. Behälter für die getrennte Erfassung
Siehe Beschreibung ATV 01.1.12.
0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des
Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der AG die
Durchführung der Maßnahmen übernimmt
Bei erforderlichen Sondertransporten, Sperrungen von
Verkehrsflächen/Gehwegflächen bei Antransport bzw.
Montage etc., z.B. beim Antransport vorgefertigter
Bauteile, übernimmt der AN die Abstimmung und
Beantragungen mit den Behörden. Alle erforderlichen
Kosten trägt der AN, sie sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Der AG übernimmt hierfür keine
Leistungen und auch keine Kosten.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge,
Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und
dergleichen durch den Auftragnehmer
Aufenthalts- und Lagerräume können in unter ATV 0.1.8
beschriebenem Umfang genutzt werden.
Zur Mitbenutzung vorhanden ist zudem ein Fassadengerüst
als Arbeits- und Schutzgerüst für die Fassaden- und
Fensterarbeiten, Breitenklasse SW90, Lastklasse 3,
Höhenklasse 1 samt Treppenaufgang, einläufig,
Laufbreite 0,75m
Zur Mitbenutzung vorhanden ist zudem ein außenliegender
Personen- und Materialaufzug, 600kg.
Hinweis:Zwischen jeweiligem Haltepunkt des Bauaufzuges
und der Etage ist eine Fensterbrüstung h=ca. 1,00m zu
überwinden.
Die Gerüste werden verkehrssicher übergeben und sind
ebenfalls in verkehrssicheren Zustand zu halten. Das
Anbringen eigener Aufzüge u. ä. an den bauseitigen
Gerüsten ist nur nach Genehmigung durch die Bauleitung
und den Gerüstbaubetrieb möglich. Sämtliche
beschriebenen Einrichtungen können während der
Standzeit des Baugerüstes durch andere Auftragnehmer
mitgenutzt werden.
0.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls
für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste,
Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume,
Einrichtungen und dergleichen für anderen Unternehmer
vorzuhalten hat
Nicht relevant.
0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von
wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen
Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der
Einrichtung sind Produkte aus Recyclingmaterial
(Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden.
0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)
Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile:
im Ausnahmefall im Positionstext erwähnt
0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und
Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch
z.B. an die biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen
Nicht relevant.
0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten
Eignungs- und Gütenachweise
Benötigt wird eine Dokumentation der Leistungen, welche
den im Projekthandbuch der BIM (aktuelle Fassung)
formulierten Anforderungen an eine
Übergabedokumentation gemäßder Vorgaben der VOB-Teil C
gerecht wird. Die Übergabedokumentation ist so zu
gliedern, wie im Projekthandbuch unter dem Abschnitt 2
Firmenspezifischer Teil Hochbau' dargestellt:
https://www.bim-berlin.de/geschaeftsbeziehungen/vertra
sbedingungen
Die Dokumentationen sind durch den AN in 1-facher
Ausfertigung (vollständig in Papier und digital) an den
AG zu übergeben. Die Ausfertigung in Papierform enthält
die Originaldokumente. Die Dokumentation ist
rechtzeitig und vollständig, mindestens 1 Woche vor
Abnahme, beim AG vorzulegen. Nachteile und Schäden, die
dem AG durch eine nicht rechtzeitige Vorlage dieser
Dokumente entstehen (z.B. auch Reinigungs- und
Pflegeanleitungen) gehen zu Lasten des AN. Die
Unterlagen stellen einen wesentlichen Bestandteil der
geschuldeten Leistung dar. Das Fehlen der Dokumentation
stellt einen wesentlichen Mangel dar.
0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle
gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen
oder einer anderen Verwendung zuzuführen sind
Nicht relevant.
0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem
Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe
und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die
Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über
Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu
tragenden Entsorgungskosten
Umgang mit Abfall ist bereits mit ATV 01.1.12
auskömmlich beschrieben.
0.2.15 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und
Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden,
sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer
Übergabe.
Nicht relevant.
0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen,
Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen
übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder
Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
Nichtzutreffend. Die für Abladen, Lagern und Transport
notwendige Baustelleneinrichtung ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Der gesamte
horizontale und vertikale Materialtransport bis zur
Verwendungsstelle ist Sache des AN. Dieser hat sich vor
der Angebotsabgabe über die Örtlichkeiten zu
informieren und Liefer- und Transportwege entsprechend
zu bewerten und in die Einheits- und Pauschalpreise
einzukalkulieren.
Es wird keine Baustellenbewachung durch den AG
vorgesehen. Das vor Ort eingesetzte Material und
Werkzeug ist durch den AN eigenverantwortlich gegen
Diebstahl zu sichern. Ein Anspruch auf Schadensersatz
bei Diebstahl gegenüber dem AG besteht nicht.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer
Nichtzutreffend.
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und
bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken
mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer
für die Gebäudeautomation
Nichtzutreffend.
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der
Abnahme
Eine Weiterarbeit der Folgegewerke auf der Leistung des
AN gilt nicht als Abnahme. Die Leistung wird durch den
Bauherrn förmlich abgenommen und schriftlich fixiert.
Teilabnahmen sind nicht vorgesehen.
Durch den AN ist bis zur Abnahme die erbrachte Leistung
eigenverantwortlich zu schützen. Gleichfalls sind alle
fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke
entsprechend zu schützen. Verschmutzungen und
Beschädigungen werden zu Lasten des Verursachers
behoben.
0.2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der
Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche
für maschinelle und elektrotechnische sowie
elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die
Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die
Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer
2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag
Nichtzutreffend.
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder
Tabellen
Die Abrechnung hat anhand von Aufmaßblättern, gem. VOB
zu erfolgen. Das Aufmaß ist in Papierforrm und digital
zu übergeben.
Aufmaße sind in Positionsreihenfolge und positionsweise
kumulativ zu fassen. Zu jedem Einzelaufmaß ist ein
Aufmaßdeckblatt zu erstellen, auf dem
- Positionsmenge gesamt Soll,
- Positionsmenge Gesamt Ist
- Positionsmengenzuwachs
zum jeweiligen Aufmaß ablesbar gelistet ist.
Neben den fortlaufend zu nummerierenden Aufmaßblättern
ist ein zeichnerisches Aufmass (Darstellung in
Ansichtszeichnung) zu erstellen und bei jeder Rechnung
mit einzureichen. Die Zwischenrechnungen sind kumulativ
und prüffähig aufzustellen.
Für alle Leistungen, die später bzw. zum Schluss der
Baumaßnahme nicht mehr überprüfbar sind, muss
rechtzeitig ein prüffähiges Aufmaß aufgestellt und
eingereicht werden. Mit den Arbeiten, deren Ausführung
die Überprüfung des eingereichten Aufmaßes nicht mehr
ermöglichen würde, darf erst nach Bestätigung durch die
Bauleitung fortgefahren werden.
Die Dokumentationsunterlagen (Vgl. 0.2.12) sind der
Bauüberwachung spätestens eine Woche vor Abnahmetermin
in geordneter Form zur Prüfung vorzulegen (1x Papier,
1x digital). Die Begleichung der Schlussrechnung
erfolgt erst nach Freigabe der Schlussdokumentation
durch die Bauüberwachung.
0.2.22 Bautageberichte
Bautageberichte sind wöchentlich der Bauüberwachung des
AG unaufgefordert digital zu übergeben. Auf gesonderter
Anfrage der Bauüberwachung tageweise.
0.2.23 Baubesprechungen
Der Auftragnehmer oder seine Vertreter haben an
anfallenden Baubesprechungen und Baubegehungen
teilzunehmen, zu denen der Auftraggeber oder die
Bauüberwachung einlädt. Es werden in noch
festzulegenden Abständen Baubesprechungen zwischen den
am Bau Beteiligten durchgeführt. Für die Kalkulation
ist von 1x wöchentlich auszugehen. Alle Auftragnehmer
müssen zu diesen Baubesprechungen einen kompetenten
während des Bauvorhabens nicht wechselnden Partner
entsenden.
0.2.24 Schäden / Baureinigung
Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und
Verunreinigungen sind von ihm während der Durchführung
der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung oder
Anordnung laufend zu beseitigen. Alle vom AN
verursachten und weitere vorkommende Personen-, Sach-,
oder sonstige Schäden sind unverzüglich nach deren
Entdeckung dem AG schriftlich unter Hinzufügung der
entsprechenden Unterlagen bekannt zu geben.
0.2.25 Fotodokumentation
Aufgrund der Sicherheitsanforderungen auf der
Liegenschaft ist das Fotografieren und Filmen auf dem
Gelände untersagt und bedarf der ausdrücklichen
Genehmigung durch die Bauleitung. Die Auftragnehmer
verpflichten sich, ihre Arbeitskräfte und die
Lieferanten davon zu unterrichten.
0.2.26 Bauschild
Das Aufstellen und Anbringen von eigenen
Firmenreklameschildern ist verboten und wird
kostenpflichtig entfernt.
0.2.27 Verantwortlicher Firmenbauleiter /
Führungspersonal
Der Auftragnehmer hat für die Durchführung seiner
Arbeiten einen ständigen örtlichen und verantwortlichen
Bauleiter / Polier mit ausreichenden Vollmachten
schriftlich zu benennen und diese durch seine
Unterschrift zu bestätigen.
Mitarbeiter, die ihr Beschäftigungsverhältnis beenden
(Kündigung oder Entlassung) sind dem AG unverzüglich zu
melden, damit die Zutrittsberechtigung aufgehoben wird.
0.2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Angaben
0.3 Zusätzliche Technische Vorbemerkungen,
gewerkespezifisch
0.3.1 Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende
Leistungen:
- Estricharbeiten nach DIN 18353
- CA Fließestrich auf Trennlage
- CT Estrich auf Trennlage in Sanitärbereichen
- CA Bodenausgleich im Verbund
- Untergrundausgleich Trokenschüttung
- Doppelbodensystem für Serverräume
- Hohlbodensystem in Büroräumen
- Schnellestrich auf 2K -Epoxidharzbasis im
Untergeschoss
- Partielle Ausbesserungs- und Reparaturarbeiten.
Auszuführen im denkmalgeschützten Bestandsgebäude bei
großer Varianz der vorhandenen Bodenaufbauten und damit
Einbausituationen im Gebäudebestand. Auszuführen samt
der erforderlichen Begleitleistungen wie beschrieben.
Die nachfolgenden Leistungspositionen enthalten alle
Arbeiten, die zur abnahmefähigen Erstellung von
Bauleistungen erforderlich sind. Sämtliche Maße und
Angaben in den Plänen und im LV sind vor Herstellung,
Lieferung und Einbau an Ort und Stelle zu überprüfen.
Abstimmung mit Anderen am Bau Beteiligten
Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten, wie
z.B. den AN Baustelleneinrichtung, Baulogistik, anderen
Ausbau- oder Haustechnischen Gewerken etc. abzustimmen.
Die Gesamtkoordination erfolgt durch die Bauleitung,
der AN ist jedoch zur Mitwirkung verpflichtet.
Technische Anforderungen, Normen und Richtlinien.
Es gelten alle für die im LV enthaltenen Leistungen zu
treffenden Normen und Vorschriften.
Insbesondere sind u. a. zu beachten:
- VOB Teil B
- DIN 18353 Estricharbeiten
- Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln)
Vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften sind die
allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie alle
Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst die Planung,
Herstellung, sowie die fix und fertige Durchführung der
ausgeschriebenen Leistungen sowie deren Dokumentation
Zusätzlich zu dieser Leistungsbeschreibung sind u.a.
in ihrer jeweils neuesten Fassung zu beachten:
Die anerkannten Regeln der Technik, VwVBU -
Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt, die
geltenden Richtlinien, Gesetze und Verordnungen, die
Herstellervorschriften der Hersteller, Bautechnische
Anforderungen zur Vermeidung von Unfällen UVVs in ihrer
neuesten Fassung
ZTV, Leistungsbeschreibung und die Ausführungs- und
Detailplanung erläutern das geforderte
Sanierungsprinzip. Die technischen Forderungen der ZTV,
Ausführungs- und Detailplanung und die damit
vorgegebene formale Gestaltung sind verbindlich. U. U.
abweichende Vorgehensweisen sind mit dem AG
abzustimmen.
Die Ausarbeitung der firmeneigenen Werk- und
Montageplanung und die bauphysikalisch und konstruktiv
richtige Ausführung obliegt dem Bieter. Alle evtl.
erforderlichen Zulassungen/ Zustimmungen im Einzelfall
sind Leistung des Bieters.
Die dem LV beigefügten Pläne des Architekten stellen
die Konzeption für die vom AN zu erbringenden
Konstruktionsunterlagen dar. Alle Maße sind vor
Ausführung örtlich und rechnerisch zu prüfen. Durch den
AN hat nach Auftragserteilung ein Aufmaß vor Ort und
eine Klärung aller Einzelheiten zu erfolgen.
Die Werkstatt- und Montagezeichnungen sind dem AG samt
einer Planliste digital zur Verfügung zu stellen. Mit
der Ausführung darf erst begonnen werden, wenn die
Zeichnungen vom AG oder dessen Beauftragten auf
Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen geprüft und
für die Fertigung freigegeben sind.
0.3.2 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor
Beschädigungen sind erst nach Absprache mit dem AG zu
entfernen.
Sollten für auszuführenden Arbeiten Hebezeuge oder
Montagegerüste zusätzlich zu den in den ATV zur
Mitbenutzung beschriebenen notwendig sein, sind die
dadurch entstehenden Aufwendungen in der Kalkulation
der EP zu berücksichtigen.
Sollte für die angebotenen Arbeiten zusätzliche
Prüfungen oder Gutachten erforderlich sein, gehört es
zu den Aufgaben des AN, diese zu bewirken.
Der sachgemäße Schutz aller eigener Bauteile bis zur
Abnahme durch den Bauherrn ist Leistung des
Auftragnehmers (gemäß VOB), die Kosten für diese
Maßnahmen sind in die betreffenden EP einzurechnen.
Der sachgemäße Schutz anderer Gewerke im Arbeitsbereich
des Auftragnehmers ist ebenfalls in geeigneter Form
herzustellen, z.B. durch Abkleben der Flächen oder
Schutz mit Weich- bzw. Hartfaserplatten.
0.3.3 Maßangaben
Es wird darauf hingewiesen, dass die ausgeschriebenen
Maße "Circa-Maße" und lediglich als Grundlage für die
Angebotserstellung heranzuziehen sind. Sämtliche Maße
sind durch den AN am Bau zu prüfen.
0.3.4 Standsicherheit
Der AN ist dafür verantwortlich, dass über den gesamten
Zeitraum der hier beschreibenenen Leistungserbringung
eine statische Gewähr der Standsicherheit der
jeweiligen Restbauteile bestehen bleibt.
Das Aufstellen und Vorhalten von erforderliche
Hilfskonstruktionen für Zwischenzustände (z.B.
Abstützungen) sind Leistung des AN.
0.3.5 Estrichplatz
Ergänzend zu den Beschreibung der Baustelleneinrichtung
in den ATV gilt für dieses Gewerk:
Im Baustelleneinrichtungsplan 301950001_A_AR_LA-BE_2-d
sind zwei potenzielle Estrichplätze auf der Südseite
des Gebäudes markiert. Es ergeben sich
Schlauchwege von bis zu 30m senkrecht und 50m
waagerecht.
Die Fassade ist eingerüstet. Schläuche könnnen über die
Rüstung an der Fassade hochgeführt
werden. Fenster und Fassadenverkleidung sind dabei
durch den AN wirksam und ohne gesonderter
Vergütung zu schützen.
Bauwasserentnahmestellen sind im UG des Gebäudes sowie
an der im BE-Plan markierten Stelle im Außenraum
vorhanden.
0.3.6 Allgemeine Angaben zur Bauausführung
Estricharbeiten
- Auf Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen
sind stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile
wirksam getrennt sind und eine Überlänge über
OK-Estrich gewährleistet ist. Der Randstreifenüberstand
darf vom Estrichleger nicht abgeschnitten werden. Er
wird vom Bodenleger, Fliesenleger etc. belagbündig
abgeschnitten, um zu gewährleisten, dass die
Kontakttrennung im Randanschluss
erhalten bleibt.
- Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter sind durch
den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung
wirksam zu schützen.
- Metallteile, wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen,
Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung
mit dem Estrich haben; sie sind mit Dämmstreifen zu
ummanteln.
- Aussparungen sind zu schalen.
- Estriche sind gleichmäßig dick und ebenflächig
herzustellen. Sie sind absolut waagerecht auszuführen,
wenn in der Leistungsbeschreibung keine Verlegung im
Gefälle vorgeschrieben ist.
- Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, dass
Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett,
Fliesen etc. ohne weitere Vorarbeiten der
Nachfolgehandwerker aufgebracht werden können. Somit
sind Estrichoberkanten genau einzuhalten.
0.3 Zusätzliche Technische Vorbemerkungen,
Anpassungserfordernisse Bodenaufbau
Im Bestandsgebäude variiert das Anpassungserfordernis
bei den Bodenaufbauten. Der Bestand weist zumeist
Stahlsteindecken und nur in kleinen Teilen Betondecken
aus. Im Bestand finden sich häufig Stahlsteindecken auf
Unterflansch ausgeführt. Oberhalb der Stahlsteindecken
ist oft eine Schüttung verwendet und darauf ein
Schlackebeton. Die Aufbauhöhen variieren und damit auch
der Sanierungsansatz. Entsprechend der Aufbausituation
sind die Bodenaubauten in den Übersichtsplänen
Bodenaufbau (DT1307-1309), den Details Bodenaufbau
(DT1310-1313) und dieser Leistungsbeschreibung
folgendermaßen unterschieden:
A1 Höhe Bestandsboden passt. Kein zus. Aufbau.
Nur Ergänzung Belag.Keine Leistung in diesem LV
A2 Estrich neu zu ergänzen.
A2.1 oberhalb Trockenschüttung
A2.2 oberhalb Beton
A2.3 Schnellestrich Untergeschoss
A3 Trockenschüttung zu erneuern
A3.1 auf ebener Oberfläche
A3.2 auf unebener Oberfläche
A3.3 im Trägerzwischenraum
A4 Hohlboden
A4.1 Doppelbodensystem Serverraum
A4.2 Trockenhohlbodensystem
Die in den Übersichtsplänen Bodenaufbau dargestellten
Angaben zum Bodenbelag (B) sind rein informativ zu
verstehen. Die Herstellung von Bodenbelägen ist nicht
Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Anpassungserfordernisse Bodenaufbau
01 Vorbereitende und Baubegleitende
Arbeiten
01
Vorbereitende und Baubegleitende
Arbeiten
01.__. 1 Montagekonzept erstellen Konzept für die Montage erstellen und im Vorfeld der
Arbeiten mit dem AG abstimmen.
Beinhaltet :
- vom AN gewählte Verfahren und geplante Vorgehensweise
- Förderwege innerhalb des Gebäudes und auf dem
Grundstück, räumliche und zeitliche Erfordernisse
- Ggf. gewählte Schutzmaßnahmen
- Einzelne Arbeitsschritte und eingesetztes Gerät
- Terminlicher Ablauf
- Ggf. notwendige Vorleistungen
Übergabe des Konzepts schriftlich im Format PDF per
E-Mail.
01.__. 1
Montagekonzept erstellen
1.00
psch
02 Abbruch und Entsorgung
02
Abbruch und Entsorgung
Da das gebäude weitgehend entkernt ist, sind für den
Bereich Abbruch lediglich kleine Mengen enthalten, die
sich u. U. bei baulichen Anpassungen im 4. OG ergeben.
In den EP der Positionen "abbrechen" ist jeweils
einzukalkulieren:
Anfallenden Bauschutt durch Gebäude und Außenraum bis
Müllsammelplatz im Baustellenbereich zu vertragen und
in vom AN zu stellende Container verladen. Dies ist in
die EP der Posiitionen einzukalkulieren.
In den EP der Positionen "Entsorgung" ist jeweils
einzukalkulieren:
Den jeweiliegen Abfall, nicht gefährlich, nicht
schadstoffbelastet in Abfallbehältern oder auf Boden
lagernd, laden, mit LKW des AN zur Verwertungsanlage
transportieren und entsorgen.
Die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen.
Evtl. anfallende gewerketypische Verschnittmengen sind
auf gleichem Weg durch den AN zu entsorgen.
Da das gebäude weitgehend entkernt ist, sind für den
02.__. 1 Desolaten Estrich in Teilflächen ausstemmen, Abbruchmaterial Desolaten Estrich in Teilflächen ausstemmen,
Abbruchmaterial in Container verbringen,
Schnittarbeiten s. ges. Pos.
Einzelflächen von 0,5 - 1,00m²
d= ca. 50-80mm
02.__. 1
Desolaten Estrich in Teilflächen ausstemmen, Abbruchmaterial
10.00
m²
02.__. 2 Beton-Nassschnitt zur Begrenzung Abbruchflächen Beton-Nassschnitt zur Begrenzung der abzubrechenden
Bestandsestrichflächen
Einzelflächen von 0,5 - 1,00 m²
d= ca. 50-80mm
02.__. 2
Beton-Nassschnitt zur Begrenzung Abbruchflächen
100.00
m
02.__. 3 Estriche Einschneiden Einschneiden von Estrichen
Ausführung in Kleinlängen ab 1,00m
d=bis zu 15cm
02.__. 3
Estriche Einschneiden
50.00
m
02.__. 4 Alte Rohrleitungen ausstemmen Alte Rohre, Leitungsdurchführungen etc. aus Kappen-,
Betondecken ausstemmen, Anfallenden Bauschutt in
Container verbringen,
d bis 150 mm
L bis 400 mm
02.__. 4
Alte Rohrleitungen ausstemmen
20.00
St
02.__. 5 Überstehende Metallteile abschneiden, entfernen Überstehende Metallteile wie Rohrenden,
Veranherungseisen im Bestand abschneiden mittels
Trennschleifer, Anfallenden Bauschutt in Container
verbringen, inkl. Schutz angrenzender Bautele vor
Funkenflug nach Erfordernis
d=bis 40mm
02.__. 5
Überstehende Metallteile abschneiden, entfernen
50.00
St
02.__. 6 Klebereste Altbelag entfernen Klebereste Altbelag, auf Boden, mineralisch, entfernen
und anfallenden Bauschutt zum Container vertragen.
02.__. 6
Klebereste Altbelag entfernen
500.00
m²
02.__. 7 Entsorgung Beton 170101 Entsorgung Beton, nicht gefährlich, nicht
schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, laden, mit
LKW des AN zur Verwertungsanlage transportieren und
entsorgen. Die Entsorgungsgebühren werden vom AN
übernommen.
Abfallschlüssel: 170101 Beton
02.__. 7
Entsorgung Beton 170101
20.00
t
02.__. 8 Entsorgung Baustoffe auf Gipsbasis 170802 Entsorgung Baustoffe auf Gipsbasis, nicht gefährlich,
nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, laden,
mit LKW des AN zur Verwertungsanlage transportieren und
entsorgen. Die Entsorgungsgebühren werden vom AN
übernommen.
Abfallschlüssel: 170802 Baustoffe auf Gipsbasis
02.__. 8
Entsorgung Baustoffe auf Gipsbasis 170802
20.00
t
02.__. 9 Entsorgung Bau-/Abbruchabfälle, gemischt, 170904 Entsorgung Bau-/Abbruchabfälle, gemischt, nicht
gefährlich, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle
lagernd, laden, mit LKW des AN zur Verwertungsanlage
transportieren und entsorgen. Die Entsorgungsgebühren
werden vom AN übernommen.
Abfallschlüssel: 170904 Bau-/Abbruchabfälle, gemischt
02.__. 9
Entsorgung Bau-/Abbruchabfälle, gemischt, 170904
20.00
t
03 Schutzmaßnahmen, Untergrundvorbereitung
03
Schutzmaßnahmen, Untergrundvorbereitung
03.__. 1 Schutzkonstruktion, Bauteilschutz, vertikal Vertikale Schutzkonstruktion für Bauteile und Einbauten
mit OSB-Platten auf Unterkonstruktion montieren und
wieder entfernen.
Aufbau und Abbau nach Vorgabe AG.
03.__. 1
Schutzkonstruktion, Bauteilschutz, vertikal
50.00
m²
03.__. 2 Bauteilschutz, Folie, staubdicht abgeklebt Bauteile zum Schutz mit Folie überdecken und staubdicht
abkleben und wieder beseitigen.
Größe: über 5,0m²
Foliestärke: 0,5,,
Aufbau und Abbau nach Vorgabe AG.
03.__. 2
Bauteilschutz, Folie, staubdicht abgeklebt
250.00
m²
03.__. 3 Oberflächen Einbauteile schützen, untere 10cm Oberflächen Einbauteile, wie Türpfosten, Brüstungen,
Geländer o.ä durch Abkleben der unteren 10cm schützen.
Einzellängen Abwicklung ab 50cm
03.__. 3
Oberflächen Einbauteile schützen, untere 10cm
200.00
m
03.__. 4 Reinigen des Untergrundes Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, von
Verunreinigungen, durch Abstoßen und Absaugen mit
Industriesauger, Untergrund waagerecht, aufgenommene
Stoffe sammeln, und in den auf dem Werstoffhof der
Baustelle vom AG gestellten Container verbringen.
03.__. 4
Reinigen des Untergrundes
1,000.00
m²
03.__. 5 Höhenausgleich mit Zementschlämme, zur Überbrückung Höhenausgleich mit Zementschlämme zur Überbrückung
grober Unebenheiten, d= bis zu 10-20mm, Kleinflächen
bis 1m².
03.__. 5
Höhenausgleich mit Zementschlämme, zur Überbrückung
100.00
m²
03.__. 6 Kratzspachtelung Bestandsboden Schließen von Poren und Luken als Kratzspachtelung mit
Spachtelmasse, d= bis zu 50mm, Kleinflächenbis 0,25m²
03.__. 6
Kratzspachtelung Bestandsboden
100.00
St
03.__. 7 Verunreinigung entfernen, Kugelstrahlen Waagerechte bzw. leicht geneigte Betonflächen mittels
mobilem Schleuder Strahl-Verfahren (z. B. Blastrac) von
altem Farbanstrich, Schlämme, mürbem Feinmörtel,
Verunreinigungen, losen Bestandteilen o. ä. befreien
und das Strahlgut fachgerecht entsorgen.
Durch das Kugelstrahlen ist die Betonoberfläche
erkennbar abzutragen, die gestrahlte Betonoberfläche
muss eine porige, feinraue Struktur aufweisen.
Randbereiche und schwer zugängliche Stellen sorgfältig
von Hand nacharbeiten. Die Betonoberfläche ist vor
erneuter Verschmutzung zu schützen. Der Schutz der
angrenzenden Bauteile sowie des Umfeldes ist
inbegriffen.
Die Haftzugfestigkeit des Untergrundes muss nach
einmaligem Strahlen mindestens 1,5 N/mm2 betragen.
Ausführung nur nach Abstimmung und Anweisung mit der
Bauleitung.
03.__. 7
Verunreinigung entfernen, Kugelstrahlen
200.00
m²
03.__. 8 Putzüberstände entfernen Putzüberstände und sonstige Unebenheiten für die
Einbringung der Estrichkonstruktion entfernen inkl.
folgender Arbeitsschritte:
- Entfernen Überstände,
- Abbürsten und säubern der Stellen,
- Anfallenden Bauschutt in Container verbringen,
Bearbeitungshöhe ca. 10 cm
Ausführung in unterschiedlichen Einzellängen ab 0,5 m
03.__. 8
Putzüberstände entfernen
100.00
m
03.__. 9 Wandflächen im Sockelbereich verputzen Mauerwerkswandflächen im Sockelbereich zur Verlegung
des Estrichrandstreifens mit Kalkzementputz verputzen
oder bestehenden Putz ausgleichen
Bearbeitungshöhe ca. 100 mm
Ausführung in unterschiedlichen Einzellängen ab 0,5 m
Ausführung nur nach Abstimmung und Anweisung mit der
Bauleitung.
03.__. 9
Wandflächen im Sockelbereich verputzen
100.00
m
04 Estricharbeiten CA (A2)
04
Estricharbeiten CA (A2)
Die in diesem Titel beschriebenen
Calciumsulfat-Fließestrich-Arbeiten sind über die
Etagen EG-4.OG in einzelnen Räumen zu erbringen, die
nicht als Feuchträume deklariert sind. In zwei
Anwendungsfällen:
1. Auf Beton/ Aufbeton, Bestand.
Vgl. auch DT1310-2 Aufbau 2.2
2. Auf Trockenschüttung, neu (in separatem Titel
erfasst)
Vgl. auch DT1311-1 Aufbau 3.1
Vgl. auch: Übersichtspläne Böden DT1307-DT1309.
Die in diesem Titel beschriebenen
04.__. 1 Vorbereiten des Rohbodens für CAF auf Trennlage durch Reinigen Vorhandenen verschmutzten Aufbeton/ Rohboden staubfrei
mechanisch reinigen und mit einem Industriesauger
absaugen. Vorbereiten für CAF auf Trennlage.
Ort: EG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude
Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, Untergrund Aufbeton,
Bestand
04.__. 1
Vorbereiten des Rohbodens für CAF auf Trennlage durch Reinigen
1,200.00
m²
04.__. 2 Trennschicht mit Schrenzlage, einlagig, Untergrund Aufbeton Trennschicht mit zu gewähltem System passender
Schrenzlage, einlagig.
Trennschicht auf separat beschriebener Holzfaser
Dämmplatte aus beidseitig kunststoffbeschichtetem
Natronkraftpapier, mind. 100
g/m², einlagig, Stöße mind. 8 cm überlappend.
Untergrund:
1. Auf Beton/ Aufbeton, Bestand.
2. Auf Trockenschüttung, neu (in separatem Titel
erfasst)
Ort: EG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude
Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, A.3.1
04.__. 2
Trennschicht mit Schrenzlage, einlagig, Untergrund Aufbeton
1,200.00
m²
04.__. 3 Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Estrich CAS Herstellen einer Randfuge an allen aufgehenden
Bauteilen, mit zu gewähltem System passendem
Randdämmstreifen aus Mineralwolle für Estrich CAS auf
Trennlage.
Baustoffklasse A1,
Dicke 12 mm, Höhe 100 mm.
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Der Randdämmstreifen steht 10 bis maximal 20mm über den
fertigen Estrich über. Ggf. ist der Dämmstreifen als
Teil dieser Position entsprechend zuzuschneiden.
04.__. 3
Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Estrich CAS
700.00
m
04.__. 4 Calciumsulfat Basis CA-C25-F6, d=10-30mm, als Estrich auf Trennschicht Liefern und Verlegen eines Estrichs nach DIN 18560 und
DIN EN 13813 für den Innenbereich.
- Estrichnenndicke: 10 bis 30mm
Spannungsarme, faserarmeirte, selbstverlaufende
Bodenspachtelmasse von 10 bis 30 mmSchichtdicke
Werksgemischter und qualitätsüberwachter
Calciumsulfat-Basis (CA) aus Werktrockenmörtel,
Körnung <= 4 mm,
- Brandverhalten: Baustoffklasse A1 nicht brennbarer
nach DIN EN 13501-1,
- Druckfestigkeitsklasse: C25
- Biegezugfestigkeitsklasse. F6
- Flächenlast: 3 kN/m2 DIN EN 1991-1-1
- Punktlast: 2 kN DIN EN 1991-1-1
- Inkl. lot- u. fluchtgerechtes Abziehen. Oberfläche
abreiben und nachglätten zur Aufnahme aller üblichen
Bodenbeläge (auch großformatige Fliesen und Platten)
geeignet,
- Schutzmaßnahmen für Nachbehandlungen
und gegen unbefugtes Betreten sind Bestandteil der
Position 12.1
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Hersteller/Typ: Knauf N 440 oder gleichwertig
.........''
vom Bieter einzutragen
Ort: Räume R021 und R216
Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, A.3.1
04.__. 4
Calciumsulfat Basis CA-C25-F6, d=10-30mm, als Estrich auf Trennschicht
70.00
m²
04.__. 5 Calciumsulfat-Fließestrich CAF-C25-F5, d=40mm, als Estrich auf
Trennschicht Liefern und Verlegen eines Estrichs nach DIN 18560 und
DIN EN 13813 für den Innenbereich.
- Estrichnenndicke: 40mm
Fließestrich als Estrich auf Trennschicht
Werksgemischter und qualitätsüberwachter
Calciumsulfat-Fließestrich (CAF) aus Werktrockenmörtel,
Körnung <= 4 mm,
- Brandverhalten: Baustoffklasse A1 nicht brennbarer
nach DIN EN 13501-1,
- Druckfestigkeitsklasse: C25
- Biegezugfestigkeitsklasse. F5
- Flächenlast: 3 kN/m2 DIN EN 1991-1-1
- Punktlast: 2 kN DIN EN 1991-1-1
- Inkl. lot- u. fluchtgerechtes Abziehen. Oberfläche
abreiben und nachglätten zur Aufnahme aller üblichen
Bodenbeläge (auch großformatige Fliesen und Platten)
geeignet,
- Schutzmaßnahmen für Nachbehandlungen
und gegen unbefugtes Betreten sind Bestandteil der
Position 12.1
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Hersteller/Typ: Knauf FE 50 Largo oder gleichwertig
vom Bieter einzutragen
Ort: EG-4.OG, Räume ausgenommen Feuchträume, verteilt
über gesamtes Gebäude
Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, A.3.1
04.__. 5
Calciumsulfat-Fließestrich CAF-C25-F5, d=40mm, als Estrich auf
Trennschicht
1,100.00
m²
04.__. 6 Fließestrich, CAF-C25-F5, Mehrstärke d= 5 mm Zulage für Mehrpreis für Mehrstärken des in Pos. 04.4
beschriebenen CA-Estrichs je 5 mm Mehrstärke.
04.__. 6
Fließestrich, CAF-C25-F5, Mehrstärke d= 5 mm
125.00
m²
04.__. 7 Bewegungsfuge 12/80 in Fließestrich CAS Bewegungsfugen nach IWM Merkblatt 5 (Fugen in
Calciumsulfat Fließestrich) gemäß Fugenplan nach
Vorgaben des Planers anlegen und einbauen bei
Türdurchgängen, Flächen über 5m Kantenlänge,
Flächeneinschnürungen o.ä.
Als zu gewähltem System passende Bewegungsfuge 12/80.
04.__. 7
Bewegungsfuge 12/80 in Fließestrich CAS
50.00
m
04.__. 8 Scheinfuge schneiden, schließen in Estrich CAS Herstellen der Scheinfugen, DIN EN 13318, in Estrich
CAS, durch nachträgliches Einschneiden in den frischen
Estrichmörtel, Schnitttiefe über 10 bis 20 mm.
Kraftschlüssig mit Kunstharz schließen.
04.__. 8
Scheinfuge schneiden, schließen in Estrich CAS
50.00
m
04.__. 9 Randabstellung, Estrich CAS Randabstellung Estrich CAS herstellen. Estrich
absperren, z.B. entlang Dehnfugen, Aufbauwechsel,
Schacht o. ä.
Einzellängen ab 1m.
04.__. 9
Randabstellung, Estrich CAS
50.00
m
04.__. 10 Anschlagwinkel aus Edelstahl, Estrich CAS Anschlagwinkel 20/60/2 mm aus Edelstahl matt, an
Übergängen Estrich CT einbauen. Einzellängen wie
Türbreiten 1 bis 2m.
04.__. 10
Anschlagwinkel aus Edelstahl, Estrich CAS
50.00
m
05 Estricharbeiten Feuchträume CT (A2)
05
Estricharbeiten Feuchträume CT (A2)
Die in diesem Titel beschriebenen
Zement-Fließestrich-Arbeiten sind über die Etagen
EG-4.OG in einzelnen Feuchtraumbereichen zu erbringen.
Vgl. auch: Übersichtspläne Böden DT1307-DT1309 sowie
DT1311-2 Aufbau 3.2 auf Trockenchüttung, neu (Schüttung
in separatem Titel erfasst).
Die in diesem Titel beschriebenen
05.__. 1 Trennschicht mit Schrenzlage, einlagig, Untergrund Trockenschüttung Trennschicht mit zu gewähltem System passender
Schrenzlage auf Holzfaser Dämmplatte aus beidseitig
kunststoffbeschichtetem Natronkraftpapier, mind. 100
g/m², einlagig, Stöße mind. 8 cm überlappend.
Untergrund:
Auf Trockenschüttung, neu (in separatem Titel erfasst)
Ort: EG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude
Anwendung bei Bodenaufbau A3.2
05.__. 1
Trennschicht mit Schrenzlage, einlagig, Untergrund Trockenschüttung
250.00
m²
05.__. 2 Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Estrich CT Herstellen einer Randfuge an allen aufgehenden
Bauteilen, mit zu gewähltem System passendem
Randdämmstreifen aus Mineralwolle für Estrich CT auf
Trennlage.
Baustoffklasse A1,
Dicke 12 mm, Höhe 100 mm.
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Der Randdämmstreifen steht 10 bis maximal 20mm über den
fertigen Estrich über. Ggf. ist der Dämmstreifen als
Teil dieser Position entsprechend zuzuschneiden.
05.__. 2
Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Estrich CT
350.00
m
05.__. 3 Schnellestrich 40mm CT-C30-F5, auf Trennschicht, Feuchtraum, (A3.2) Liefern und Verlegen eines Estrichs nach DIN 18560 und
DIN EN 13813 für Innenbereich.
Einbau als Estrich auf Trennschicht als
konventioneller, schnell abbindender Zementestrich aus
Werktrockenmörtel. Geeignet für Nassbereiche
Körnung <= 4 mm,
- Brandverhalten: Baustoffklasse A1 nicht brennbarer
nach DIN EN 13501-1,
- Druckfestigkeitsklasse: C30
- Biegezugfestigkeitsklasse. F5
- Estrichnenndicke: 40mm
- schnelle Belegreife, früh nutzbar
- Inkl. lot- u. fluchtgerechtes Abziehen. Oberfläche
abreiben und nachglätten zur Aufnahme aller üblichen
Bodenbeläge (auch großformatige Fliesen und Platten)
geeignet,
- Schutzmaßnahmen für Nachbehandlungen
und gegen unbefugtes Betreten sind Bestandteil der
Position 12.1
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Hersteller/Typ: Knauf Schnellestrich CT oder
gleichwertig
vom Bieter einzutragen
Ort: EG-4.OG, Feuchträume, verteilt über gesamtes
Gebäude
Anwendung bei Bodenaufbau A3.2
Vgl. auch:Übersichtspläne Böden DT1307-DT1309 sowie
Detail Bodenaufbau DT1311-03
05.__. 3
Schnellestrich 40mm CT-C30-F5, auf Trennschicht, Feuchtraum, (A3.2)
250.00
m²
05.__. 4 Bewegungsfuge 12/80 in Fließestrich, CT Bewegungsfugen nach gemäß Fugenplan nach Vorgaben des
Planers anlegen und einbauen in Estrich CT bei
Türdurchgängen, Flächen über 5m Kantenlänge,
Flächeneinschnürungen o.ä.
Als zu gewähltem System passende Bewegungsfuge
05.__. 4
Bewegungsfuge 12/80 in Fließestrich, CT
50.00
m
05.__. 5 Scheinfuge schneiden, schließen, Estrich CT Herstellen der Scheinfugen, DIN EN 13318, in Estrich CT
durch nachträgliches Einschneiden in den frischen
Estrichmörtel, Schnitttiefe über 10 bis 20 mm.
Kraftschlüssig mit Kunstharz schließen.
05.__. 5
Scheinfuge schneiden, schließen, Estrich CT
50.00
m
05.__. 6 Randabstellung, Estrich CT Randabstellung Estrich, CT herstellen. Estrich
absperren, z.B. entlang Dehnfugen, Aufbauwechsel,
Schacht o. ä.
Einzellängen ab 1m.
05.__. 6
Randabstellung, Estrich CT
50.00
m
05.__. 7 Anschlagwinkel aus Edelstahl, Estrich CT Anschlagwinkel 20/60/2 mm aus Edelstahl matt, an
Übergängen Estrich CT einbauen. Einzellängen wie
Türbreiten 1 bis 2m.
05.__. 7
Anschlagwinkel aus Edelstahl, Estrich CT
50.00
m
06 Bodenausgleich CA (A2)
06
Bodenausgleich CA (A2)
Die in diesem Titel beschriebenen
Bodenausgleich-Arbeiten sind über die Etagen EG-4.OG in
einzelnen Räumen zu erbringen, die nicht als
Feuchträume deklariert sind. In zwei Anwendungsfällen:
1. Auf Beton/ Aufbeton, Bestand als Verbundausgleich
Vgl. auch DT1310-3 Aufbau 2.2
2. Auf Trockenschüttung (in separatem Titel erfasst),
Holzfaser-Dämmplatte und Trennschicht
Vgl. auch DT1310-1 Aufbau 2.1
Vgl. auch: Übersichtspläne Böden DT1307-DT1309.
Die in diesem Titel beschriebenen
06.__. 1 Vorbereiten des Rohbodens für Bodenausgleich durch Reinigen Vorhandenen verschmutzten Aufbeton/ Rohboden staubfrei
mechanisch reinigen und mit einem Industriesauger
absaugen. Vorbereiten für Bodenausgleich.
Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, Untergrund Beton/
Aufbeton, Bestand
06.__. 1
Vorbereiten des Rohbodens für Bodenausgleich durch Reinigen
100.00
m²
06.__. 2 Entfernen von haftmindernden Trennschichten durch abfräsen,
zusammenhängende Fläche Haftmindernde Trennschichten vom Beton/
Estrichuntergrund abfräsen z. B. Schmutz, Staub, Fett,
Öl, Farbreste.
Zusammenhängende Flächen, je m²
Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, Untergrund Beton/
Aufbeton, Bestand
06.__. 2
Entfernen von haftmindernden Trennschichten durch abfräsen,
zusammenhängende Fläche
10.00
m²
06.__. 3 Entfernen von haftmindernden Trennschichten durch abfräsen,
Kleinfläche Haftmindernde Trennschichten vom Beton/
Estrichuntergrund abfräsen z. B. Schmutz, Staub, Fett,
Öl, Farbreste.
Mengeneansatz 1 Kleinfläche bis 0,25m² = 1 St
Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, Untergrund Beton/
Aufbeton, Bestand
06.__. 3
Entfernen von haftmindernden Trennschichten durch abfräsen,
Kleinfläche
50.00
St
06.__. 4 Aufrauen des Untergrundes durch Fräsen Aufrauen des Untergrundes aus Aufbeton/ Beton durch
Fräsen. Vorbereiten für Bodenausgleich.
Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, Untergrund Beton/
Aufbeton, Bestand
06.__. 4
Aufrauen des Untergrundes durch Fräsen
50.00
m²
06.__. 5 Schnellgrund - Haftbrücke für normal saugende Untergründe Schnell trocknende Dispersionsgrundierung als
Haftbrücke für normal saugende Untergründe
Aufbringen einer Haftbrücke auf Beton/ Estrich,
als lösungsmittelfreie Kunststoffdispersion,
nach ca. 2 Std. trocken,
Verbrauch ca. 150 g/m².
- Sehr emissionsarm (Emicode EC 1 Plus)
- Schnell trocknend
- zur Aufnahme von Bodenspachtelmasse
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Hersteller/Typ: Knauf Schnellgrund oder gleichwertig
vom Bieter einzutragen
Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, Untergrund Beton/
Aufbeton, Bestand
06.__. 5
Schnellgrund - Haftbrücke für normal saugende Untergründe
75.00
m²
06.__. 6 Faseramierte, gipsgebundene Bodenspachtelmasse, Verbundausgleich
selbstverlaufend auf Beton Spannungsarme, faserarmeirte, selbstverlaufende
Bodenspachtelmasse von 3 bis 10 mm Schichtdicke
Ausgleichen des Untergrundes aus Beton, Bestand zur
Aufnahme üblicher Bodenbeläge aus Linoleum mit
Werktrockenmörtel auf Calciumsulfatbasis,
- Für Holz- und kritische Untergründe
- Faserarmiert
- Gut schleifbar
- Sehr emissionsarm (Emicode EC 1 Plus)
- Sehr gut verlaufend
- Sehr spannungsarm
- Baustoffklasse A2 nichtbrennbar - nach DIN EN 13501-1
- Maschinell verarbeitbar und pumpfähig
Festigkeitsklasse CA-C25-F7, nach DIN EN 13813,
stuhlrollenfest,
begehbar nach ca. 2 Std.,
belegbar nach ca. 1 bis 8 Tagen (je nach Belagsart und
Schichtdicke),
Dicke in mm 3-10,
Verbrauch ca. 1,6 kg/m² je mm Schichtdicke
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Hersteller/Typ: Knauf N410 FLEX oder gleichwertig
vom Bieter einzutragen
Ort: Raum R124
Anwendung bei Bodenaufbau A2.1
06.__. 6
Faseramierte, gipsgebundene Bodenspachtelmasse, Verbundausgleich
selbstverlaufend auf Beton
50.00
m²
06.__. 7 Holzfaser-Dämmplatte, Untergrund für Bodenspachtelmasse Thermisch und mechanisch hoch belastbare
Holzfaser-Dämmplatte, geeignet unter Fertigteil-, Nass-
oder Gussasphaltestrich auf separat beschriebener
Ausgleichsschüttung verlegen als Untergrund für
faserverstärkte Bodenspachtelmasse
Stärke: 8mm
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Hersteller/Typ: Knauf Fasoperl-A8 oder gleichwertig
vom Bieter einzutragen
Ort: Raun R316
Anwendung bei Bodenaufbau A2.1
06.__. 7
Holzfaser-Dämmplatte, Untergrund für Bodenspachtelmasse
30.00
m²
06.__. 8 Faseramierte, gipsgebundene Bodenspachtelmasse, Verbundausgleich
selbstverlaufend auf Holzfaserplatte Ausgleichen des Untergrundes aus Holzfaser-Dämmplatte
Anwendung bei Bodenaufbau A2.1
06.__. 8
Faseramierte, gipsgebundene Bodenspachtelmasse, Verbundausgleich
selbstverlaufend auf Holzfaserplatte
H
30.00
m²
06.__. 9 Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Estrich CAS Herstellen einer Randfuge an allen aufgehenden
Bauteilen, mit mit zu gewähltem System passendem
Randdämmstreifen aus Mineralwolle für Estrich
selbstverlaufende Bodenspachtelmasse.
Baustoffklasse A1,
Dicke 12 mm, Höhe 100 mm.
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Der Randdämmstreifen steht 10 bis maximal 20mm über den
fertigen Estrich über. Ggf. ist der Dämmstreifen als
Teil dieser Position entsprechend zuzuschneiden.
06.__. 9
Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Estrich CAS
100.00
m
06.__. 10 Randabstellung, Bodenausgleich CA Randabstellung, Bodenausgleich CA herstellen.
Bodenausgleich absperren, z.B. entlang Dehnfugen,
Aufbauwechsel, Schacht o. ä.
Einzellängen ab 1m.
06.__. 10
Randabstellung, Bodenausgleich CA
50.00
m
06.__. 11 Anschlagwinkel aus Edelstahl, Bodenausgleich CA Anschlagwinkel 20/60/2 mm aus Edelstahl matt, an
Übergängen Bodenausgleich einbauen. Einzellängen wie
Türbreiten 1 bis 2m.
06.__. 11
Anschlagwinkel aus Edelstahl, Bodenausgleich CA
50.00
m
07 Trockenschüttung (A3)
07
Trockenschüttung (A3)
Die Abrechnung der nachfolgend beschriebenen
Trockenschüttungen erfolgt über m² Bodenfläche.
Die Ausführungsshöhe variiert dabei von ca. 20 - 200mm
i. M. je nach Bereich. Diese Varianz in der Aufbauhöhe
ist in jeweils einer Grundposition pro Arbeitsgang
(Maximale Schütthöhe pro Arbeitsgang 100mm) erfasst. In
Ergänzung der Grundposition ist eine Position für das
Erfassen von jeweils 10mm Merhrdicke berücksichtigt.
Somit ergeben sich 4 Leistungspositionen:
- Arbeitsgang 1, bis 100mm
1. Grundposition, Dicke 20mm
2. Grundposition, Dicke 50mm
3. Ergänzung je Mehrdicke 10mm (51mm bis 99mm)
- Arbeitsgang 2, bis 200mm
4. Grundposition, Dicke 100mm
5. Ergänzung je Mehrdicke 10mm (101mm bis 199mm)
Außerdem ergibt sich vereinzelt, dass Erfordernis
Bereiche im Zwischenraum der vorhandenen Stahlträger
bis 200mm zu verfüllen. Separat erfasst wie folgt:
6. Grundposition Trägerzwischenraum, Dicke 100mm
7. Ergänzung je Mehrdicke 10mm (101mm bis 199mm)
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß der
erbrachten Leistung.
Die Abrechnung der nachfolgend beschriebenen
07.__. 1 Untergrundausgleich Trockenschüttung bis 49 mm, Dicke 20mm Untergrundausgleich mit Trockenschüttung bis 100mm
Ausgleichen (= 20 mm) des Untergrundes aus
Stahlsteindecke, Zementestrich oder Schlackeschüttung
bei Gefälleabweichungen/ größeren Unebenheiten/ bei
vorhandenen Rohren/ Obergurten von Stahlträgern zum
Höhenausgleich, durch Schüttung aus mineralisch
ummanteltem vulkanischen Gestein, geeignet für den
Gebrauch unter Fertigteilestrichen und Fließestrichen.
Installations- und Trägerteile sind mindestens 10mm zu
überdecken.Hohlräume sind sorgfältig zu verfüllen oder
vor dem Verlegen der Schüttung zu verschließen.
Dicke: 20 mm (ab je ca. 50 mm Schütthöhe zusätzlich
verdichten), Planebenen Untergrund herstellen durch
exaktes Abziehen auch in Randbereichen unter Verwendung
einer professionellen Abziehvorrichtung.
Verbrauch: ca. 10 l/m2 je 1 cm Schüttdicke
Ausführung in einzelnen Räumen oder Teilen von Räumen,
bei Flächen von ca. 3-30 m².
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Hersteller/Typ: Knauf Trockenschüttung PA oder
gleichwertig
vom Bieter einzutragen
Ort: UG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude
Vgl. auch:Übersichtspläne Böden DT1307-DT1310
07.__. 1
Untergrundausgleich Trockenschüttung bis 49 mm, Dicke 20mm
90.00
m²
07.__. 2 Untergrundausgleich Trockenschüttung bis 100 mm, Dicke 50mm Untergrundausgleich mit Trockenschüttung bis 100mm
Ausgleichen (= 20 mm) des Untergrundes aus
Stahlsteindecke, Zementestrich oder Schlackeschüttung
bei Gefälleabweichungen/ größeren Unebenheiten/ bei
vorhandenen Rohren/ Obergurten von Stahlträgern zum
Höhenausgleich, durch Schüttung aus mineralisch
ummanteltem vulkanischen Gestein, geeignet für den
Gebrauch unter Fertigteilestrichen und Fließestrichen.
Installations- und Trägerteile sind mindestens 10mm zu
überdecken.Hohlräume sind sorgfältig zu verfüllen oder
vor dem Verlegen der Schüttung zu verschließen.
Dicke: 50 mm (ab je ca. 50 mm Schütthöhe zusätzlich
verdichten), Planebenen Untergrund herstellen durch
exaktes Abziehen auch in Randbereichen unter Verwendung
einer professionellen Abziehvorrichtung.
Verbrauch: ca. 10 l/m2 je 1 cm Schüttdicke
Ausführung in einzelnen Räumen oder Teilen von Räumen,
bei Flächen von ca. 3-30 m².
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Hersteller/Typ: Knauf Trockenschüttung PA oder
gleichwertig
vom Bieter einzutragen
Ort: UG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude
Vgl. auch:Übersichtspläne Böden DT1307-DT1310
07.__. 2
Untergrundausgleich Trockenschüttung bis 100 mm, Dicke 50mm
400.00
m²
07.__. 3 Trockenschüttung bis 100mm - Mehrdicke der Schüttung je 10mm Mehrdicke der in Pos 07.2 vorbeschriebenen Schüttung
Mengensansatz je 10 mm Dicke.
Position findet Anwendung in Ergänzung der Vorposition
bei Ausführungshöhen von =51mm bis =99mm.
07.__. 3
Trockenschüttung bis 100mm - Mehrdicke der Schüttung je 10mm
570.00
m²
07.__. 4 Untergrundausgleich Trockenschüttung bis 200 mm, Dicke 100mm Untergrundausgleich mit Trockenschüttung bis 200mm in
zwei Arbeitsgängen.
Dicke: 100 mm (ab je ca. 50 mm Schütthöhe zusätzlich
verdichten)
07.__. 4
Untergrundausgleich Trockenschüttung bis 200 mm, Dicke 100mm
H
710.00
m²
07.__. 5 Trockenschüttung bis 200mm - Mehrdicke der Schüttung je 10mm Mehrdicke der in Pos 07.4 vorbeschriebenen Schüttung
Mengensansatz je 10 mm Dicke.
Position findet Anwendung in Ergänzung der Vorposition
bei Ausführungshöhen von =101mm bis =199mm.
07.__. 5
Trockenschüttung bis 200mm - Mehrdicke der Schüttung je 10mm
850.00
m²
07.__. 6 Trockenschüttung Trägerzwischenraum bis 200 mm, Dicke 100mm Untergrundausgleich mit Trockenschüttung bis 200mm im
Zwischenraum von Doppel-T Stahlträgern. Vollständige
Hohlraumfüllung.
Ausgleichen (= 20 mm) des Untergrundes aus
Stahlsteindecke, im Trägerzwiscneraum durch Schüttung
aus mineralisch ummanteltem vulkanischen Gestein.
Dicke: 100 mm (ab je ca. 50 mm Schütthöhe zusätzlich
verdichten),
Ausführung in einzelnen Kleinbereichen, bei Flächen von
ca. 2-10 m².
07.__. 6
Trockenschüttung Trägerzwischenraum bis 200 mm, Dicke 100mm
H
260.00
m²
07.__. 7 Trockenschüttung Trägerzwischenraum bis 200mm - Mehrdicke der
Schüttung je 10mm Mehrdicke der in Pos 07.6 vorbeschriebenen Schüttung
Mengensansatz je 10 mm Dicke.
Position findet Anwendung in Ergänzung der Vorposition
bei Ausführungshöhen von =101mm bis =199mm.
07.__. 7
Trockenschüttung Trägerzwischenraum bis 200mm - Mehrdicke der
Schüttung je 10mm
350.00
m²
07.__. 8 Schüttung Bestand einebnen, verdichten Schüttung, Bestand mit einem Handstampfer oder einem
leichten Elektro-Flächenrüttler die Schüttung
mechanisch verdichten und planeben über Lehren
abziehen.
Ort: EG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude
Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, A.3.1
07.__. 8
Schüttung Bestand einebnen, verdichten
50.00
m²
07.__. 9 Holzfaser-Dämmplatte, Ausgleich auf
Stahlträgerdecke, Obergurt Thermisch und mechanisch hoch belastbare
Holzfaser-Dämmplatte, geeignet unter Fertigteil-, Nass-
oder Gussasphaltestrich als Untergrundausgleich auf
Stahlträgerdecke auf separat beschriebener
Ausgleichsschüttung verlegen,
Stärke: 8mm
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Hersteller/Typ: Knauf Fasoperl-A8 oder gleichwertig
vom Bieter einzutragen
Oberhalb der Trockenschüttung bündig mit der OK des
Obergurtes der Stahlträger der Deckenkonstruktion in
die Bestandsdecke einzupassen.Einbau in einzelnen
Streifen von b=0,5m bis 1,20m. Sich daraus ggf.
ergebender Zuschnitt und Verschnitt sind in den EP
einzukalkulieren.
Ort: EG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude
Anwendung bei Bodenaufbau A3.1, A.3.2
07.__. 9
Holzfaser-Dämmplatte, Ausgleich auf
Stahlträgerdecke, Obergurt
530.00
m²
07.__. 10 Untergrundausgleich auf Stahlträgerdecke, Gebundene
Ausgleichsschüttung, Dicke 10mm Untergrundausgleich auf Stahlträgerdecke mit
Trockenschüttung. Dicke 10mm,
Einbau inmitten des Sandwich-Aufbaus aus
Holz-Dämmplatte, Zwischenschüttung und Holz-Dämmplatte
(Vgl. DT1311-1).
Gebundene Ausgleichsschüttung Staubex®, Einbaudicke bis
40 mm und Nutzlasten bis 3 kN/m²
Gebundene Ausgleichsschüttung aus geblähtem Perlit
Gestein nachEuropäisch techn. Bewertung ETA-20/0792
mit ca. 90 kg/m³ Schüttdichte und
Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl ? = 3,
Einbaudicke 10mm (= 40 mm, Mindestschütthöhe 10 mm),
einbringen und mit einer Überhöhung von 20 % planeben
über Lehren abzuziehen.
Verdichtung der Schüttung durch vollflächiges Begehen
der Holzfaser-Dämmplatten.
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Hersteller/Typ: Knauf Staubex oder gleichwertig
vom Bieter einzutragen
Ort: EG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude
Anwendung bei Bodenaufbau A3.1, A.3.2
07.__. 10
Untergrundausgleich auf Stahlträgerdecke, Gebundene
Ausgleichsschüttung, Dicke 10mm
500.00
m²
07.__. 11 Holzfaser-Dämmplatte, Ausgleich auf Stahlträgerdecke, obere Lage Verlegen als obere Lage auf Trockenschüttung des dem
Untergrundausgleich auf Stahlträgerdecke dienenden
Sandwich-Aufbaus aus Holz-Dämmplatte, Zwischenschüttung
und Holz-Dämmplatte (Vgl. DT1311-1). Ohne
Unterbrechungen durch Stahlträger vollflächig montiert.
Dicht aneinanderstoßend unter Vermeidung von Kreuzfugen
fugenversetzt auf der separat beschriebenen Schüttung
verlegen.
07.__. 11
Holzfaser-Dämmplatte, Ausgleich auf Stahlträgerdecke, obere Lage
H
1,300.00
m²
07.__. 12 Absperrband Tür - fertiggestellte Räume Räume mit fertiggestellter, abgezogener
Schüttungsoberfläche sind klar sichtbar über die
Türleibung verklebtem Absperrband abzutrennen und mit
Hinweis zu kennzeichnen: NICHT BETRETEN.
Nach erfolgter Weiterberabeitung der Oberfläche ist die
Markierung zu entfernen.
Abrechnungsanastz: Je Stück Türleibung.
07.__. 12
Absperrband Tür - fertiggestellte Räume
100.00
St
07.__. 13 Absperrband Bereich - fertiggestellter Räume Bereichsabtrennung ohne Türleibung als brusthoch von
Wand zu Wand verklebtes Absperrband.
Abrechnungsansatz: Lfd m Absperrlänge.
07.__. 13
Absperrband Bereich - fertiggestellter Räume
H
100.00
m
08 Doppelbodensystem Serverräume (A4.1)
08
Doppelbodensystem Serverräume (A4.1)
08.__. 1 Reinigung Rohboden und aufgehende Wand Serverräume Rohbetondecke und Sockelbereich der aufgehenden Wand
bis h=500mm max. durch Saugen von Staub reinigen. Das
Beseitigen von Verunreinigungen in kleinerem Umfang ist
mit einkalkuliert.
Abrechnungseinheit: m² Bodenfläche und Wandfläche.
Verteilt auf 6 Räume.
08.__. 1
Reinigung Rohboden und aufgehende Wand Serverräume
200.00
m²
08.__. 2 Rohbodenversiegelung -1K, Serverräume Versiegelung des Rohbetonboden zur Staubbindung mit
einer lösemittelfreien Kunstharzdispersion.
Erzeugnis: Lindner 1-K Rohbodenversiegelung grün od.
glw. Art. Verteilt auf 6 Räume.
08.__. 2
Rohbodenversiegelung -1K, Serverräume
185.00
m²
08.__. 3 Doppelbodensystem Serverräume Liefern und Montieren eines Doppelbodensystems für
technische Betriebsräume mit Konformitätszertifikat.
Die Bodenplatten bestehen aus faserverstärktem
Calciumsulfat mit umlaufendem Kantenschutz.
Einbauvoraussetzungen:
Der bestehende Rohboden des jewiligen Einbauortes für
den Doppelboden ist nicht für die beabsichtigte
Nutzlast geeignet. Ein Doppelbodensystem mittels
höhenverstellbaren Doppelbodenstützen auf die Rohdecke
zu stellen ist daher keine Option.
Bauseits (Gewerk Stahlbau) wird eine Lastverteilung aus
HEA120 Stahlträgern errichtet, die die aufkommenden
Lasten weiterverteilt.
Montage:
Das herzustellende Doppelbodensystem verfügt analog zu
einem Schaltwartenboden über eine eigene
Unterkonstruktion aus Trägerprofilen, die in diesem
Fall direkt auf die Lastverteilebene zu montieren ist.
Die Unterkonstruktion des Doppelbodensystems besteht
aus einer korrosionsgeschützten und verschraubten
Stahlkonstruktion, die direkt auf die HEA120
Stahlträger zu montieren ist. Sämtliche
Schraubverbindungen werden mit metrischem Gewinde
ausgeführt. Eine elektrisch leitende
Arretierungsauflage fixiert die Bodenplatten auf der
Tragkonstruktion.
Punktlast DIN EN 12825: 5000 N
Flächenlast DIN EN 12825: 5000 N
Linienlast je m Längsprofil und Spannweite = 1,00 m:
5000 N/m
Punkt- und Flächenlast gelten für den gesamten
Doppelbodenbereich. Es gibt keine Differenzierung
zwischen Gehbereich und Schrankbereich.
Bauhöhe bis OKFFB: ca. 100mm zwischen OK Lastverteilung
und OKFF, bei möglicher systembedingter Abweichung.
Bodenplattendicke: ca. 38mm
Bodenplattengröße: 600x600mm
Baustoffklasse Trägerplatte DIN EN 13501-1: A1
Bodenplattenbelag: Linoleum 2,5mm Antistatisch und
ableitfähig, im Werk appliziert mit seitlichem
Umleimer, Farbton hellgrau, z.B. Forbo marmoleum Ohmex
oder vergleichbar.
Unterkonstruktion: Achsmaß 600mm
Profilabmessung: ca.72x40mm
Baustoffklasse: DIN EN 13501-1: A1
Tragprofil Rahmenbereich: C-Profil, Stahl, verzinkt
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Hersteller/Typ: MERO-Doppelbodensystem Typ 2-600/6N36
oder gleichwertig
vom Bieter einzutragen
Abgerechnet wird die volle Fläche der
Unterkonstruktion. Die Rahmenkonstruktion wird ohne
Mehrpreis ausgeführt. Für entfallende Bodenplatten im
Rahmenbereich ergibt sich keine Preisminderung.
Mengenansatz m² Raumfläche verteilt sich auf insgesamt
6 Räume:
Bei Abmaß ca. 5,93x5,00m und jeweils 29,7m² NUF:
1. OG Raum 105 Achse D-E/ 17-18
1. OG Raum 126 Achse D-E/ 3-4
3. OG Raum 305a Achse D-E/ 17-18
3. OG Raum 324a Achse D-E/ 3-4
Bei Abmaß ca. 6,15x3,15m und 18,8m² NUF:
4. OG Raum 405
Bei Abmaß ca. 5,21x3,36m und 17,5m² NUF:
4. OG Raum 419
Hinter der Eingangstür des Raumes ist jeweils ein
Bereich von ca. 1,20 x1,8,m auszusparen.
Vgl. auch: Übersichtspläne Böden DT1308, DT1309, sowie
DT1312-1
08.__. 3
Doppelbodensystem Serverräume
185.00
m²
08.__. 4 Plattenheber für glatte Oberflächen Plattenheber für glatte Oberflächen
Liefern und der Bauleitung Übergeben von Saughebern mit
2 Näpfen zum Aufnehmen von Doppelbodenplatten ohne
Belag bzw. mit glattem Oberbelag.
08.__. 4
Plattenheber für glatte Oberflächen
6.00
St
09 Hohlboden (A.4.2)
09
Hohlboden (A.4.2)
Ausgleich von Rohbodentoleranzen, außerhalb der DIN
18202, Tabelle 2, Zeile 2 bis 15 mm/qm oder Ausgleich
erfolgt durch höhenverstellbare Stützenkonstruktion.
Ausgleich von Rohbodentoleranzen, außerhalb der DIN
09.__. 1 Reinigung Rohboden und aufgehende Wand Rohbetondecke und Sockelbereich der aufgehenden Wand
bis h=500mm max. durch Saugen von Staub reinigen. Das
Beseitigen von Verunreinigungen in kleinerem Umfang ist
mit einkalkuliert.
Abrechnungseinheit: m² Bodenfläche und Wandfläche.
09.__. 1
Reinigung Rohboden und aufgehende Wand
250.00
m²
09.__. 2 Rohbodenversiegelung -1K Versiegelung des Rohbetonboden zur Staubbindung mit
einer lösemittelfreien Kunstharzdispersion.
Die Verträglichkeit mit dem Stützenkleber (Hohlboden)
muss sichergestellt sein.
Erzeugnis: Lindner 1-K Rohbodenversiegelung grün od.
glw. Art.
09.__. 2
Rohbodenversiegelung -1K
190.00
m²
09.__. 3 Abdichtung - Dampfsperre
Bodenfläche Liefern und Aufbringen einer Abdichtung auf staubfrei
gereinigtem Rohbetonboden gemäß DIN 18533 Teil 1 und
Teil 2 gegen aufsteigende Feuchte, bestehend aus einer
dampfdichten, systembodengeeigneten Dampfsperre.
Die Eignung dieser Dampfsperre als Abdichtung unter
Systemböden muss nachgewiesen werden. Abdichtungsbahn
ist auf dem Untergrund vollflächig durch
Selbstverklebung mit einer Überlappung von mindestens
100mm zu verlegen
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Hersteller/Typ: Alumit DS od. Abdichtung gemäß DIN
18533 Teil 1 und Teil 2 oder gleichwertig
vom Bieter einzutragen
Ort: Erdgeschoss
Vgl. auch:Übersichtsplan Böden DT1307
09.__. 3
Abdichtung - Dampfsperre
Bodenfläche
190.00
m²
09.__. 4 Abdichtung - Dampfsperre aufgehende Wand Abdichtung aufbringen auf staubfrei gereinigter
aufgehender Wandfläche bis OK Trockenhohlboden.
Höhe Wandfläche 200-500mm. An- und Abschlüsse an
Durchdringungen bzw. aufgehende Bauteile sind mit einer
Überdeckung von mindestens 50mm unter
Verwendung eines Anschlusstreifens im System
herzustellen. Abdichtungsbahn ist auf dem Untergrund
vollflächig durch Selbstverklebung mit einer
Überlappung der Längsnähte von mindestens 100mm zu
verlegen.
Abrechnungseinheit: m² Wandfläche
09.__. 4
Abdichtung - Dampfsperre aufgehende Wand
H
100.00
m²
09.__. 5 Trockenhohlbodensystem G 40 (5 kN) Liefern und Montieren eines Trockenhohlbodensystems in
nicht brennbarer Ausführung.
Die Unterkonstruktion besteht aus einer verzinkten,
Chrom(VI)-freien, höhenjustierbaren
Stahlstützenkonstruktion, die mit einer
lösemittelfreien Gewindeversiegelung fixiert wird.
Die Stützen werden auf dem Rohboden mit einem
lösemittelfreien, EMICODE EC1 plus zertifizierten
Klebstoff befestigt.
Für das Hohlbodensystem liegt eine
Umwelt-Produktdeklaration (EPD-Environmental Product
Declaration) nach ISO 14025 und EN 15804 sowie ein
Cradle to Cradle-Zertifikat (in Silber) vor.
Die Trägerplatte kann optional mit FSCTM-Zertifizierung
(FSCTM C119815) ausgeführt werden.
Das Hohlbodensystem ist für die Verwendung in
Innenräumen geeignet.
Revisionsöffnungen können durch das Einfügen von
konventionellen Doppelbodenplatten problemlos auch
nachträglich eingefügt werden.
Das System ist oberflächenfertig zur Verlegung von
geeigneten Bodenbelägen aller Art unter Anwendung der
gewerkeüblichen Vorarbeiten.
Im Einheitspreis sind sämtliche, zur Einhaltung der
Statikanforderungen gemäß DIN EN 13213 erforderlichen
Zusatzmaßnahmen im Randbereich enthalten.
Gesamtkonstruktionshöhe: '180-250' mm.
Technische Daten:
Tragschichtdicke: 40 mm
Rastermaß: 600 x 600 mm
Flächengewicht: ca. 55 kg/m²
Lastklasse: 5 (5 kN) gemäß Anwendungsrichtlinie zur DIN
EN 13 213
Ein Konformitätszertifikat - durch eine qualifizierte
und vom Bundesverband Systemböden e.V. anerkannte
Zertifizierungsstelle - ist vorzulegen
Baustoffklasse Trägerplatte: A1 nach EN 13501 / A2 nach
DIN 4102
Baustoffklasse Unterkonstruktion: A1 nach EN 13501 / A1
nach DIN 4102
Feuerwiderstandsklasse: REI30 nach EN 13501/ F30 nach
DIN 4102
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Hersteller/Typ: Alumit DS od. Abdichtung gemäß DIN
18533 Teil 1 und Teil 2Lindner FLOOR and more® G 40 x L
/ D oder gleichwertig
vom Bieter einzutragen
Abgerechnet wird die volle Fläche der
Unterkonstruktion. Die Rahmenkonstruktion wird ohne
Mehrpreis ausgeführt. Für entfallende Bodenplatten im
Rahmenbereich ergibt sich keine Preisminderung.
Mengenansatz m² Raumfläche verteilt sich auf insgesamt
5 Räume im EG von leicht variierendem Abmaß ca.
9x4,50m.
Raum 007a, 44,27m² NUF, auszugleichende Aufbauhöhe
bis OKFF 40-185mm
Raum 007b, 48,08m² NUF, auszugleichende Aufbauhöhe
bis OKFF 185mm
Raum 007c, 45,54m² NUF, auszugleichende Aufbauhöhe
bis OKFF 200mm
Raum 007d, 45,54m² NUF, auszugleichende Aufbauhöhe
bis OKFF 210mm
Raum 005, 44,76m² NUF, auszugleichende Aufbauhöhe
bis OKFF 210-250mm
Vgl. auch: Grundriss GR00-T3, Übersichtsplan Böden
DT1307 und Detail DT1312-2
09.__. 5
Trockenhohlbodensystem G 40 (5 kN)
190.00
m²
10 Estricharbeiten Untergeschoss
10
Estricharbeiten Untergeschoss
10.__. 1 Vorbereiten des Rohbodens für Verbundestrich durch Reinigen Vorhandenen verschmutzten Aufbeton/ Rohboden staubfrei
mechanisch reinigen und mit einem Industriesauger
absaugen. Vorbereiten für Einbau Verbundestrich..
Ort: UG, verteilt über gesamtes Geschoss
10.__. 1
Vorbereiten des Rohbodens für Verbundestrich durch Reinigen
250.00
m²
10.__. 2 FE-Imprägnierung - Haftbrücke auf stark- und nicht saugenden
Untergründen für Verbundestrich FE-Imprägnierung als Haftbrücke für
Verbundkonstruktionen auf Bodenflächen
Aufbringen einer Haftbrücke auf den zuvor
beschriebenen gereinigten Flächen Aufbeton/ Rohboden
als 2K-Epoxidharz niedriger Viskosität mit
Quarzsandeinstreuung (0,5-1,2 mm),
Verbrauch: ca. 350 g/m² Epoxidharz und ca. 1,5 kg/m²
Sand. Zur Aufnahme von Verbundkonstruktionen- Sehr
emissionsarm (Emicode EC 1 Plus)
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Hersteller/Typ: Knauf FE-Imprägnierung F451 oder
gleichwertig
vom Bieter einzutragen
10.__. 2
FE-Imprägnierung - Haftbrücke auf stark- und nicht saugenden
Untergründen für Verbundestrich
250.00
m²
10.__. 3 Maschinengängiger Schnellestrich auf
2K-Epoxidharzbasis Liefern und Verlegen eines Estrichs maschinengängigen
Schnellestrichs auf 2K-Epoxidharzbasis, SR-B2,0-C25-F7
als Verbundestrich
Nach 24 Stunden belegreif
Emissionsarm (geprüft nach AgBB)
Epoxidharzgebunden
Leicht mit Latte abzuziehen
Wasserfrei
Fugenarm
Kein Schüsseln, spannungsarm
Für Nassbereiche geeignet
Für den Innenbereich
Schnell erhärtend
Aufzubringen auf Rohboden nach vorbeschriebener
FE-Imprägnierung.
Estrichnenndicke: 15mm
Brandverhalten: Baustoffklasse E
nach DIN EN 13501-1,
- Druckfestigkeitsklasse: C25
- Biegezugfestigkeitsklasse. F7
- Estrichnenndicke: 15mm
- Inkl. lot- u. fluchtgerechtes Abziehen. Oberfläche
abreiben und nachglätten zur Aufnahme für späteres
Aufbringen einer Epoxid 2-Komponenten-Beschichtung
- Schutzmaßnahmen für Nachbehandlungen
und gegen unbefugtes Betreten sind Bestandteil der
Position {12.1}
Ausführung gemäß Vorgaben System-Hersteller
Hersteller/Typ: Knauf Stretto oder gleichwertig
vom Bieter einzutragen
Ort: UG, verschiedene Raum- und Gangbereiche
Vgl. auch: Übersichtsplan Böden DT1307
10.__. 3
Maschinengängiger Schnellestrich auf
2K-Epoxidharzbasis
250.00
m²
10.__. 4 Maschinengängiger Schnellestrich auf 2K-Epoxidharzbasis, Mehrstärke
d=5 mm Zulage für Mehrpreis für Mehrstärken des in Pos. 10.3
beschriebenen Schnellestrichs je 5 mm Mehrstärke.
10.__. 4
Maschinengängiger Schnellestrich auf 2K-Epoxidharzbasis, Mehrstärke
d=5 mm
250.00
m²
10.__. 5 Anrampung herstellen, Schnellestrich auf 2K-Epoxidharzbasis Anrampung in Kellerflur herstellen als Zulage zur in
Pos. 10.3 beschriebenen Herstellung des
maschinengängigen Schnellestrichs auf
2K-Epoxidharzbasis.
l= ca.1,72m
b= ca.0,82m
h= ca. 0,25m
Gang UG Achse 4-5
10.__. 5
Anrampung herstellen, Schnellestrich auf 2K-Epoxidharzbasis
1.00
St
10.__. 6 Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Schnellestrich 2K
Epoxidharzbasis Herstellen einer Randfuge an allen aufgehenden
Bauteilen, mit zu gewähltem System passendem
Randdämmstreifen Randdämmstreifen aus Mineralwolle für
Estrich selbstverlaufende Bodenspachtelmasse.
Baustoffklasse A1 Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis,
Dicke 12 mm, Höhe 50 mm.
Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller
Der Randdämmstreifen steht 10 bis maximal 20mm über den
fertigen Estrich über. Ggf. ist der Dämmstreifen als
Teil dieser Position entsprechend zuzuschneiden.
10.__. 6
Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Schnellestrich 2K
Epoxidharzbasis
290.00
m
10.__. 7 Randabstellung, Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis Randabstellung, Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis
herstellen. Absperren, z.B. entlang Dehnfugen,
Aufbauwechsel, Schacht o.ä.
Einzellängen ab 1m.
10.__. 7
Randabstellung, Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis
20.00
m
10.__. 8 Anschlagwinkel aus Edelstahl, Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis Anschlagwinkel 20/60/2 mm aus Edelstahl matt, an
Übergängen Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis einbauen.
Einzellängen wie Türbreiten 1 bis 2m.
10.__. 8
Anschlagwinkel aus Edelstahl, Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis
10.00
m
11 Ausbesserungen, Reparatur, Anarbeiten
11
Ausbesserungen, Reparatur, Anarbeiten
11.__. 1 Estrichstreifen b= bis 0,3m/ Ausbesserung Alte Estrichflächen nach Abbruch ausbessern
inkl. folgender Arbeitsschritte:
- Entfernen loser Teilflächen,
- Säubern und Vorbereiten der Fehlstellen,
- Anfallenden Bauschutt in Container verbringen,
- Freigelegte Flächen reinigen und mit einem geeigneten
schnelltrocknenden, epoxidharzhaltigen, standfesten
Material verschließen und oberfächenbündig und eben an
den vorhandenen Estrich anarbeiten.
Belegbar nach ca. 3 Tagen
Stärke variierend: 40-100mm
Breite der Fehlstellen, bis ca. 0,3m
z.B. im Anschlussbereich an neu erstellte Wände,
Schlitzen o. ä.
Ausführung in unterschiedlichen Einzellängen ab 0,5 m
11.__. 1
Estrichstreifen b= bis 0,3m/ Ausbesserung
100.00
m
11.__. 2 Estrichstreifen b= bis 0,6m/ Ausbesserung Breite der Fehlstellen, bis ca. 0,6m
z.B. im Bereich entfernter Wandteile oder Türschwellen
11.__. 2
Estrichstreifen b= bis 0,6m/ Ausbesserung
H
100.00
m
11.__. 3 Estrich-Teilreparatur, Kleinfläche bis 1m², Stärke 10 bis 50mm Teilreparaturen von Estrichflächen ínkl. folgender
Arbeitsschritte:
- Entfernen loser Teilflächen,
- Säubern und Vorbereiten der Fehlstellen,
- Anfallenden Bauschutt in Container verbringen,
- Ausbessern nach Herstelleranweisung mit
Reparaturmörtel, dabei Auftrag einer Haftschlämme (zum
System passend, schrumpfarm, wasserundurchlässig),
Ergänzen der ausgebrochenen Querschnittsbereiche
durch Grobspachtelung bis zum Erreichen einer ebenen
Fläche
Material nach 3 h begehbar, 2 Tage bis zur
Belagsreife
Kleinfläche bis 1m²
Auftragsdicke variierend von 10 bis 50mm
11.__. 3
Estrich-Teilreparatur, Kleinfläche bis 1m², Stärke 10 bis 50mm
50.00
St
11.__. 4 Estrich-Teilreparatur, Kleinfläche bis 1m², >50 bis 100mm Stärke Auftragsdicke variierend von 50 bis 100mm Stärke
11.__. 4
Estrich-Teilreparatur, Kleinfläche bis 1m², >50 bis 100mm Stärke
H
20.00
St
11.__. 5 Estrich-Teilreparatur, Fläche bis 5m², Stärke 10 bis 50mm Zusammenhängende Reparaturfläche bis 5m²
Erfasst als m² Reparaturfläche
Auftragsdicke variierend von 10 bis 50mm
11.__. 5
Estrich-Teilreparatur, Fläche bis 5m², Stärke 10 bis 50mm
H
50.00
m²
11.__. 6 Estrich-Teilreparatur, Fläche bis 5m², Stärke >50 bis 100mm Stärke Zusammenhängende Reparaturfläche bis 5m²
Erfasst als m² Reparaturfläche
Auftragsdicke variierend von >50 bis 100mm Stärke
11.__. 6
Estrich-Teilreparatur, Fläche bis 5m², Stärke >50 bis 100mm Stärke
H
50.00
m²
11.__. 7 Zargeneinstand Brandschutztür, 1-flgl., herstellen Bodeneinstand für Zarge Brandschutztür, einflüglig
nachträglich herstellen
Bestandsestrich beidseitig einschneiden, ausbauen, und
anfallenden Schutt zum Container vertragen.
Ausschnittsohle mit Estrich egalisieren
b= bis 450mm
l= bis 1,20m
t= min 30mm unter OKFF
11.__. 7
Zargeneinstand Brandschutztür, 1-flgl., herstellen
12.00
St
11.__. 8 Zargeneinstand Brandschutztür, 2-flgl., herstellen Bodeneinstand für Zarge Brandschutztür, zweiflüglig
herstellen
l= bis 2,50m
11.__. 8
Zargeneinstand Brandschutztür, 2-flgl., herstellen
H
12.00
St
11.__. 9 Zargeneinstand Brandschutztür, 1-flgl., verschließen Epoxidharzestrich Verschließen der zuvor hergestellten Öffnung für den
Bodeneinstand Zarge Brandschutztür, einflüglig, nach
Zargen-Montage fachgerecht oberflächenverzahnt mit mit
einem geeigneten schnelltrocknenden,
epoxidharzhaltigen, standfesten Material verschließen
und oberfächenbündig und eben an den vorhandenen
Estrich anarbeiten
Inkl. Untergrundvorbereitung, Reinigung,
Haftgrundgrundierung vorab sowie Glättung und bei
Bedarf Schliff dem Einbringen, bzw. Trocknen.
Belegbar nach ca. 3 Tagen
b= bis 450mm
l= bis 1,20m
Stärke = 30-60mm
11.__. 9
Zargeneinstand Brandschutztür, 1-flgl., verschließen Epoxidharzestrich
12.00
St
11.__. 10 Zargeneinstand Brandschutztür, 2-flgl., verschließen Epoxidharzestrich Öffnung für Bodeneinstand Zarge Brandschutztür,
zweiflüglig
l= bis 2,50m
11.__. 10
Zargeneinstand Brandschutztür, 2-flgl., verschließen Epoxidharzestrich
H
12.00
St
11.__. 11 Verzahnung mit Altestrich herstellen / Risse schließen Risse und Sollbruchstellen im Bestandsestrich und
Verbundstellen zwischen alten und neuem Estrich mittels
Winkelschleifer aufweiten, säubern/ aussaugen und mit
Epoxidharz ausgießen. Quer zur Rissbildung sind
Estrichklammern aus Edelstahl einzubauen und mit
Epoxidharz zu vergießen.
Herstellung der Oberfläche eben und flächenbündig.
11.__. 11
Verzahnung mit Altestrich herstellen / Risse schließen
200.00
m
11.__. 12 Installationsöffnungen schließen, bis 0,05m2, d bis 400mm Schließen von Durchbrüchen und Installationsöffnungen,
Deckenstärke bis 400mm zur Durchführung der
beschriebenen Estricharbeiten
Bestehende Installationsöffnungen, eckig und rund, mit
Beton kraftschlüssig vergießen, einschl. herstellen
bzw. stemmen eines Kraftschlüssigen Verbundes zu den
Bestandsdecken, Anfallenden Bauschutt in Container
verbringen
Decken-Stärke bis 400 mm
Öffnung: bis 20/20 cm (0,05m²)
11.__. 12
Installationsöffnungen schließen, bis 0,05m2, d bis 400mm
20.00
St
11.__. 13 Zulage für Anarbeiten Durchdringungen bis 0,1m² Zulage für das Anarbeiten des Estrichs an
Durchdringungen bis 0,1 m² Größe.
Einbau Randdämmstreifen an die Durchdringung als Teil
der Position.
11.__. 13
Zulage für Anarbeiten Durchdringungen bis 0,1m²
100.00
St
11.__. 14 Zulage für Anarbeiten Durchdringungen >0,1m² Zulage für das Anarbeiten des Estrichs an
Durchdringungen größer als 0,1 m²
Einbau Randdämmstreifen an die Durchdringung als Teil
der Position.
11.__. 14
Zulage für Anarbeiten Durchdringungen >0,1m²
100.00
St
11.__. 15 Zulage für Anarbeiten Durchdringungen an ein Paar Heizungsrohre Estrich an ein Paar gedämmte Heizungsrohre anarbeiten
Randdämmstreifen und die Rohre verlegen. Estrichplatten
möglichst passgenau an die Rohrisolierung anarbeiten.
Fehlstellen mit Epoxidharzestrich ausfüllen.
Abrechnung je Rohrpaar, nicht je Rohr, als 1Stk.
11.__. 15
Zulage für Anarbeiten Durchdringungen an ein Paar Heizungsrohre
50.00
St
12 Nachbereitung
12
Nachbereitung
12.__. 1 Estrich nach EInbau schützen Liefern, Anbringen von Schutzmaßnahmen von Estrich im
Aushärtungszeitraum mit Kunststoff-Folien und
Hartfaserplatten im Randbereich. Foliendicke min.
0,5mm. Abtrennung der Räume/ Bereiche mit Asperrband.
Kennzeichnung der jeweiligen Bereiche mit:
- Datum des Einbautermins Estrich,
- Datum Begehbarkeit,
- Datum Freigabe für Arbeiten mit Leitern und Rüstungen
Unmittelbar nach Ablauf der Schutzeit Schutzmittel und
Kennzeichnung demontieren und fachgerecht entsorgen.
Abrechnung als 1 Stück je Zugang/ Absperrsituation.
12.__. 1
Estrich nach EInbau schützen
200.00
St
12.__. 2 Schutzabdeck. Bodenfläche Estrich, Begehbar, Hartfaserpl. D 4mm Begehbare Schutzabdeckung der Bodenfläche, aus Estrich,
Abdeckung aus Hartfaserplatten, Dicke 4 mm, herstellen
und beseitigen.
Kleinbereiche bis zu 2m² wie Türschwellen, etc.
Anwendung nach Abstimmung mit der Bauleitung.
12.__. 2
Schutzabdeck. Bodenfläche Estrich, Begehbar, Hartfaserpl. D 4mm
20.00
St
12.__. 3 Markierung Messstellen für CM-Verfahren Messstellenmarkierung zur Ermittlung der Restfeuchte
eines Calciumsulfatestrichs oder Zementestrichs
anlegen.
12.__. 3
Markierung Messstellen für CM-Verfahren
20.00
St
12.__. 4 Messung CM-Verfahren Messung des Feuchtigkeitsgehalts des Untergrundes zur
Feststellung der Belegreife vor den Vorbereitungs- und
Verlegearbeiten der Bodenbeläge in Abstimmung mit
Bauleitung.
12.__. 4
Messung CM-Verfahren
20.00
St
13 Stundenlohnarbeiten
13
Stundenlohnarbeiten
13.__. 1 Facharbeiterstunden auf Nachweis Facharbeiterstunden für Fensterarbeiten auf Nachweis,
nach Erfordernis und gesonderte Beauftragung durch den
AG
13.__. 1
Facharbeiterstunden auf Nachweis
10.00
h
13.__. 2 Helferstunden auf Nachweis Helferstunden für Fensterarbeiten auf Nachweis, nach
Erfordernis und gesonderte Beauftragung durch den AG
13.__. 2
Helferstunden auf Nachweis
5.00
h
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