Estricharbeiten
Jüterboger Str. / Friesenstr.
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Gliederung der Leistungsbeschreibung Die Leistungsbeschreibung gliedert sich in folgende Teile: 0.0 Projektbeschreibung 0.1 Allgemeine technische Vertragsbedingungen - Angaben zur Baustelle - ATV nach DIN 18299 0.2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Angaben zur Ausführung - ATV nach DIN 18299 0.3 Zusätzliche Technische Vorbemerkungen, gewerkespezifisch Leistungsverzeichnis Anlagen zur Leistungsbeschreibung Anl.1 Strategieplan Bauablauf Anl.2 Planliste Anl.3 BE-Plan Anl.4 Sammelmappe Grundrisse / Umplanung Anl.5 Schnitt B-B Anl.6 Sammelmappe Details Statische Ertüchtigung DT1103-DT1104 Anl.7 Sammelmappe Übersichtsplan Bodenaufbau DT1307-DT1309 Anl.8 Sammelmappe Details Bodenaufbau DT1310-DT1312 Anl.9 Fotodokumentation Verwendete Abkürzungen AG - Auftraggeber AN - Auftragnehmer EP - Einheitspreis/ Einheitspreise GP - Gesamtpreis/ Gesamtpreise LV - Leistungsverzeichnis DG4 - Dienstgebäude 4 (Sanierungsgegenstand) EG - Erdgeschoss OG - Obergeschoss UG - Untergeschoss DG - Dachgeschoss OKFF - Oberkante Fertigfußboden BRH - Brüstungshöhe STH - Sturzhöhe (Unterkante Sturz) GOK - Geländeoberkante AF - Außenfenster AT - Außentür/ -en NUF - Nutzungsfläche WT - Werktage KW - Kalenderwochen W+M-Planung - Werk- und Montageplanung l - Länge b - Breite h - Höhe t - Tiefe fh - feuerhemmend fb - feuerbeständig nbr - nichtbrennbare Baustoffe RC - Wiederverwendetes, vorhandenes Bauteil (Recycling) Stb - Stahbeton MW - Mauerwerk KS - Kalksandstein KS-R(P) - Kalksandstein-Planstein UZ-Unterzug 1-flgl. - einflügelig 2-flgl. - zweiflügelig
Gliederung der
0.0 Projektbeschreibung Anlass der Maßnahme Gegenstand der Baumaßnahme ist die Grundinstandsetzung des Dienstgebäudes 4 (DG4) auf der Liegenschaft Friesenstraße 16. Das 1895 als Mauerwerksbau errichtete Gebäude weist erhebliche Schäden im Bereich der Fassaden und Fenster auf. Zudem erfordert die Nutzung innenräumliche Anpassungen. Auch hinsichtlich der Gebäudetechnik und energetischen Belange besteht bei dem letztmals 1987/88 in größerem Umfang geänderten Gebäude Erneuerungsbedarf. Das DG4 ist Teil einer 113.085m² großen Liegenschaft aus der wilhelminischen Kaiserzeit, welche ehemals als Kasernenanlage genutzt wurde. Der Großteil der auf dem Areal befindlichen Gebäude wird als Polizeidienstgebäude genutzt. Das DG4 liegt im Norden des Gesamtgrundstücks und hat die Adresse Jüterboger Str. 3, in 10965 Berlin. Sowohl Gebäude als auch Gesamtliegenschaft unterliegen dem Denkmalschutz. Gebäude Das DG 4 ist ein länglicher Baukörper mit einem Mittel- und zwei Seitenrisaliten. Die maximalen Gebäudeabmessungen betragen 102,74 m x 20,45 m. Der Mittelrisalit stellt das Zentrum des DG4 dar. Er ist als Zweibund ausgebildet und beherbergt auch die beiden erdgeschossigen Hauptzugänge, das zentrale Haupttreppenhaus und die Aufzugsanlage. Die Seitenrisaliten sind als Einbund ausgebildet mit jeweils einem Nebentreppenhaus am südlichen Ende. Die ebenfalls einbündigen Rücklagen haben straßenseitig den Erschließungsgang und zur südlichen Hofseite hin etwa 9,5m tiefe Büroräume. Einzig im 4. OG, einem in den 1980er Jahren ausgebauten Dachgeschossbereich, sind die Rücklagen als Zweibund ausgebildet. Dort sind die angrenzenden Büroräume mit Gaubenfenstern versehen. Die tragenden und aussteifenden Elemente sowie die Brandwände des gesamten Gebäudes sind in Mauerwerk ausgeführt. Alle Decken sind aus Stahlbeton. Die Fassade besteht aus Sichtmauerwerk mit Naturstein-Sockeln und Sandstein-Gesimsen. Die Fenster sind überwiegend Holzfenster und vereinzelt Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Isolierverglasung. Das Steildach ist eine Holzkonstruktion mit Eindeckung aus Betondachsteinen. Höhensituation des Objektes, bezogen auf OKFF EG +/- 0.00: Dachfirst OK: ca. +22,97m Dachgeschoss: ca. +18,63m 4. Obergeschoß OKFF: ca. +15,33m 3. Obergeschoß OKFF: ca. + 11,22m 2. Obergeschoß OKFF: ca. + 7,48m 1. Obergeschoß OKFF: ca. + 3,74m Erdgeschoss OKFF: ca. +/- 0,00m, teilweise -0,19m Untergeschoss OKFF: ca - 2,50m Bauordungsrechtliche Einordnung des Objektes Gebäudeklasse: 5 Sonderbau: ja Bestandsschutz: ja, nach §85 BauO Bln Denkmalschutz: ja Genehmigungspflicht: Baugenehmigung und denkmalrechtliche Genehmigung liegen vor Nutzung Hinsichtlich der Nutzung stellt das DG4 eine Besonderheit auf der Liegenschaft dar, weil es vor allem die Kfz-Zulassungsstelle mit regem Besucherverkehr beherbergt (EG-3.OG). Lediglich im Dachgeschoss sind zwei Dienstbereiche der Polizei untergebracht. Insofern funktioniert das DG4 weitgehend autark von der übrigen Liegenschaft und hat einen viel stärkeren öffentlichen Bezug zur nördlich gelegenen Jüterboger Straße. Naturgemäß wird die Kfz-Zulassungsstelle stark von privaten Kunden und Händlern aufgesucht, die mit dem Pkw kommen. Dementsprechend sind die vorhandenen, dem DG4 zugeordneten Außenflächen, ausgiebig von Parkplatzflächen genutzt, sowohl für die Kunden als auch für die Mitarbeiter von Kfz-Zulassungsstelle und Polizeidienststelle. Auf der nördlich des DG4 gelegenen Seite der Jüterboger Straße sind externe Dienstleister teilweise in Kiosken, teilweise in Ladenlokalen angesiedelt. Sie komplementieren den Ablauf der Kfz-Anmeldung mit dem Verkauf von Kennzeichen oder Versicherungen. Das DG4 selbst verfügt demzufolge über zwei gleichwertige Haupteingänge, einen von der Straßenseite aus und einen von der Hofseite bei den Parkplätzen aus. Das Gebäude wird während der Baudurchführung freigezogen, um Baufreiheit zu erhalten. Vor Beginn der eigentlichen Sanierungsmaßnahme werden zu diesem Zweck temporäre Containeranlagen zur Zwischenunterbringung der im Gebäude stattfindenden Nutzungen hergerichtet. Die Containeranlage für die Nutzung der Kfz-Zulassung wird auf dem südöstlichen Teil des Parkplatzes errichtet. Dieser Bereich wird von der Baustelle DG4 abgetrennt und über die östliche Zufahrt separat erschlossen. Die zweite Containeranlage für die Nutzung durch die Polizei wird an entfernter Stelle auf der Liegenschaft errichtet, ohne Relevanz für die Baustelle DG4. Rund um das DG4 wird ein Bereich eingezäunt, der ausschließlich der Baudurchführung dient. Schnittstellen zur Nutzung ergeben sich nicht. Sanierungsmaßnahmen Geplant ist eine 'Grundinstandsetzung mit energetischer Sanierung' durchzuführen. Auf diese Weise wird das Gebäude wieder für einen langen Zeitraum genutzt werden können. Die Bauaufgabe sieht eine Sanierung der Fassaden mit vollständigem Austausch der Fenster vor.Für die geschlossenen Fassadenteile sind lediglich Reparaturen und eine Reinigung uvorgesehen. Das Dach ist in passablem Erhaltungszustand und daher bis auf einzelne Ausbesserungen von den Sanierungsmaßnahmen ausgenommen. Innenräumliche sind bereichsweise Anpassungen kleineren und mittleren Umfangs vorgesehen. Die Oberflächen im Innenraum werden vollständig erneuert. Ein zusätzlicher Personenaufzug mit 6 Haltepunkten ist geplant. Darüber hinaus ist die vollständige Erneuerung der Technischen Ausstattung vorgesehen. Dies geht mit dem Rückbau aller schadstoffhaltigen Bauteile einher. Die außenräumlichen Maßnahmen beschränken sich weitgehend auf die als Erforderliche Maßnahmen' identifizierten Anpassungen im unmittelbaren Umgriff des Gebäudes. Eine Bearbeitung der weiteren zum Gebäudebereich gehörenden Parkplatzflächen ist nicht vorgesehen.
0.0 Projektbeschreibung
0.1 Allgemeine technische Vertragsbedingungen - Angaben zur Baustelle - ATV nach DIN 18299 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung Im Allgemeinen hat sich der Bieter in dem für die Angebotsbearbeitung erforderlichen Umfang mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Dazu sind die als Anlage anhängenden Pläne (Umgebungsplan, Baustelleneinrichtungspläne) als Orientierung zu betrachten. Die Lage der Baustelle befindet sich in Berlin, Bezirk Kreuzberg auf dem vornehmlich durch die Kfz-Zulassungsbehörde und die Berliner Polizei genutzten Grundstück. Der Baubereich befindet sich auf der von der Polizei Berlin genutzten Gesamtliegenschaft Friesenstraße 16. Sanierungsobjekt ist das nördlich gelegene Dienstgebäude 4 (DG4) mit der eigenen Zufahrt und Adresse Jüterboger Str. 3. Westlich des DG4 ist eine Grundstückszufahrt vorhanden, an die sich ein Parkplatzbereich anschließt. Die Zufahrt verfügt über eine lichte Durchfahrtsbreite von 5,50 m. Sie ist nicht überdacht und hat eine lichte Durchfahrtshöhe von ca. 5m bevor erste Äste queren. Die Zufahrt dient als Baustellenzufahrt für die Materialanlieferung und -abholung sowie das Einbringen von Hebe- und Hilfsgerät. Sowohl Heimstraße als auch Jüterboger Straße sind mit Kopfsteinpflaster versehen. Gewerkespezifisch sind Prüfungen der Befahrbarkeit und Belastung der Zufahrtsstraßen bzw. Brücken und Torzufahrt durch den AN zu klären. Das Zufahrtstor wird über Nacht durch das separate Gewerk Baulogistik verschlossen und morgens wieder geöffnet. Der als Baugrundstück vorgesehene Bereich umfasst ca. 5.700m², wovon ca. 1.700m² vom DG4 überdeckt sind. Nördlich grenzt es an den öffentlichen Raum. Auf den übrigen Seiten grenzt es an die weiteren Bereiche der durch eine Zaunanlage abgetrennten Liegenschaft. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. Über die allgemeinen bekannten klimatischen Bedingungen in Berlin hinausgehende äußerliche Umstände sind nicht bekannt. Besondere Belastungen aus Immissionen ergeben sich durch die verkehrsbedingte Umweltbelastung der anliegenden Straßen. Neben den Abgasen ist dabei vor allem der Straßenlärm zu nennen. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Das DG 4 ist ein 1895 errichtetes ehemaliges Kasernengebäude, das zur Büronutzung umgebaut wurde. Es verfügt über 5 Vollgeschosse. Es ist teilweise unterkellert und verfügt über ein Satteldach mit nicht ausgebautem Dachgeschoss. Das EG ist als Hochparterre ausgebildet. OKFFEG +/- 0,00 liegt zwischen ca. 0,40m (östl. Zugang) und ca. 1,20m (westl. Zugang) über Zugangsniveau. OKFFEG +/- 0,00 entspricht = +46,81m ü. NN. Das DG4 verfügt über eine Brutto-Grundfläche von 11.099m². Es findet keine Nutzung des Gebäudes während der Bauarbeiten statt. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen Ab dem Zufahrtstor Jüterboger Straße ist die Oberfläche des Parkplatzes mit großformatigen 22cm starken Betonplatten belegt. Der Parkplatzbereich ist nahezu eben und nicht wesentlich geneigt (Vgl. auch beiliegender Lageplan und Fotodokumentation). Vom Parkplatz aus ist das Gebäude über drei rückwärtige Eingänge zugänglich. Die östlich und südöstlich an das DG4 angrenzenden Teile des Parkplatzes dienen als Anliefer- und Baustelleinrichtungsfläche. Auch entlang der südwestlichen, westlichen und nördlichen Gebäudesseite ist das Gebäude während der Bauzeit umgehbar. Der restliche Bereich der durch die Polizeiliegenschaft ist durch eine Zaunanlage vom Baustellenbereich abgetrennt. Auch die in Form einer provisorischen Containeranlage auf dem südwestlichen Teil des Parkplatzes ist vollständig vom Baubereich abgetrennt und wird über eine separate Zufahrt erschlossen. Es gibt keine Überschneidungen von Bau- oder Baustelleneinrichtungsbereich und Nutzungsbereichen. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Das Befahren des Grundstücks Jüterboger Straße ist zum Be- und Entladen von Materialien möglich. Das Parken mit privaten PKW ist auf dem gesamten Baugrundstück untersagt. Das Parken mit Firmen-PKW/LKW z.B. im Rahmen des Be- und Entladens von Materialien ist in Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Sämtliche Feuerwehr- und Rettungswege sowie die zusätzlich im BE-Plan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten. Ebenso ist der Zugang zu den Gebäudeeingängen im Bereich von Flucht- und Rettungswegen freizuhalten. Der freie Zugang zu Überflurhydranten ist jederzeit zu gewährleisten. Generell sind alle Grundstückszufahrten freizuhalten. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen Als Zugang zum Gebäude können ggf. abhängig von definierten zeitlichen und örtlichen Bauabschnitten die drei parkplatzseitigen Zugänge genutzt werden. Eine Nutzung des straßenseitigen Zugangs ist in Ausnahmefällen nach Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Auf der gesamten Baustelleneinrichtungsfläche besteht in Abstimmung mit der Bauleitung die Möglichkeit für den AN Kräne für die Ausführung seiner Leistungen aufzustellen, vorzuhalten und abzubauen. Art des Krans, Standort und -dauer sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen. Sollte für die Leistungserbringung des AN eine Kranaufstellung im öffentlichen Straßenraum erforderlich sein, hat der AN selbständig die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und nach Abstimmung mit der Bauleitung die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Ggf. weitere benötigte Verkehrswege und zusätzliche Baustelleneinrichtung sind von jedem AN nach eigenem Bedarf im Einvernehmen mit der Bauleitung, entsprechend den örtlichen Verhältnissen sowie unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und auf eigene Kosten herzustellen. Sämtliche Aufwendungen für das horizontale und vertikale Fördern von Bauteilen, Materialien oder Abbruchmaterialien sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Anschlüssen für Bauwasser, Baustrom und Abwasser werden bauseits hergestellt und stehen während der Bauzeit zur freien Verfügung. Sie befinden sich in max. 100m vom Arbeitsort. Die weitere Verteilung ist Leistung des AN. Baustrom 50kVA Bauwasseranschluss DN 25, bestehend aus Wasserzähler und 2 Zapfstellen, DN 20 (Storz-Kupplungen) Bauwasser und Baustrom werden vom AG gestellt. Eine allgemeine Beleuchtung (Wegbeleuchtung) steht nur während der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Für eine ausreichende Beleuchtung der zu bearbeitenden Bereiche hat der Auftragnehmer zu sorgen. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume Lage und Ausmaß sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Durch den AN mitbenutzt werden können Sanitär- und Wasch-/Duschcontainer. Als Pausenbereiche können Räume im Gebäudeinnern genutzt werden, in denen gereade keine Bautätigkeit stattfindet. Diese Räume sind nicht verschlossen ider verschließbar. Ein Raumwechsel entsprechend des Baufortschritts kann mehrfach erforderlich werden. Die gewünschte Möblierung ist vom AN mitzubringen. Sämtliche Bauzaunabtrennungen erfolgen bauseits, sofern nicht anders im Leistungsverzeichnis beschrieben. Im Baustelleneinrichtungsbereich können dem AN nach Absprache mit der Bauleitung Lagerflächen für Material und Gerät zugewiesen werden. Darüber hinaus gehende, abschließbare Lager- und Aufenthaltsräume werden den AN nicht zur Verfügung gestellt und sind durch jeden AN auf eigene Kosten in Form von Baucontainern zu erbringen. Die Aufstellung erfolgt im Einvernehmen mit der Bauleitung. Müssen für die Durchführung der Baumaßnahme öffentliche bzw. fremde Flächen und Grundstücke über das von der Baustelleneinrichtung vorgegebene Maß in Anspruch genommen werden, so hat sich der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich mit den zuständigen Behörden/ Grundstückseigentümern abzustimmen, Beantragungen durchzuführen und die dafür entstehenden Kosten zu übernehmen. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen Bodenuntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Die Oberfläche des Parkplatzes und damit weitere Teile des Baustellenbereichs ist mit großformatigen 22cm starken Betonplatten belegt. Bereiche unmittelbar vor den aufgehenden Fassaden sind teilweise unbefestigt (Humusschicht mit Grünbewuchs). 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern Keine Angaben 01.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. Alle technischen Bestimmungen, Vorschriften und Regelungen gesetzlicher, verwaltungstechnischer oder kommunaler Art sind in ihrer zum Angebotszeitpunkt gültigen Fassung zu berücksichtigen. Der AN hat sich eigenständig über sämtliche geltenden Vorschriften, Gesetze, Regelwerke und Genehmigungen zu informieren und diese einzuhalten. Hierzu zählt insbesondere das Abfall- und Immissionsschutzgesetz. Die aktuell gültigen abfallrechtlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fordern bei Rückbauarbeiten eine Wiederverwendung bzw. Verwertung für anfallende Abfälle. Abfallarten sind aus diesem Grund zu separieren und getrennt zu entsorgen. Das Bestandsgebäude ist denkmalgeschützt. Erforderliche Eingriffe in den Bestand sind mit der Bauleitung abzustimmen. 01.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall Die für diese Leistungsbeschreibung geltenden Festlegungen für den Rückbau, Transport und die Entsorgung von Abfällen findet sich festgelegt in den: Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung der Leistungen No. 15. Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen Für den in diesem LV beschriebenen Leistungsumfang gilt im Besonderen: - Da der Rückbau bereits erfolgt ist, ist Abfall in vergleichsweise geringfügigem Ausmaß zu erwarten und ergibt sich vornehmlich aus den Bauteilanpassungen im Bereich der Anschlussbauteile. - Abfall ist zu separieren und zu vertragen bis zum Müllsammelplatz und dort in die vom AG bzw. sofern als Leistung erfasst vom AN bereitgestellte Container zu vertragen. Dies ist in die EP einzukalkulieren. - Der Umgang bei gewerkespezifischem Abbruch, dem Abfalltransport und der Entsorgung ist im Leistungsverzeichnis beschrieben. Die Entsorgung durch den AN ist dort erfasst. - Entsorgungsgebühren sind vom AN zu übernehmen und zu kalkulieren. - Kleinteiliger Abfall, wie Putzbrocken, kleinere Verpackungen, Unrat können den entsprechenden vom AG gestellten Containern zugeführt werden.Die Entsorgung erfolgt bauseits. 01.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen Lärmschutz: Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BimSchG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm - Geräuschimmission - und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften (LImSchG) folgende Festlegungen: Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen an den Lärmschutz (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm)) eingehalten werden. Für die Arbeiten sind dem Stand der Technik bzw. der Lärmminderungstechnik entsprechende Bauverfahren und Baumaschinen zu verwenden. Staubschutz: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen sind einzuhalten. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist zu verhindern, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren eingesetzt. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Bodenschutz: Durch den AN muss sichergestellt werden, dass im Zuge seiner Arbeiten der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Durch Verwendung von wassergefährdenden Stoffen (Treibstoffe, Öle oder andere wassergefährdende Stoffe) darf der Untergrund und das Grundwasser nicht verunreinigt werden. Die Einleitung von Abwässern aller Art, sowie das Einbringen von Stoffen, die geeignet sind, eine Verunreinigung des Grundwassers herbeizuführen, sind untersagt. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle Insbesondere auf der Nordseite des DG4 ist alter Baumbestand vorhanden. Im Fall von Beschädigungen an Bäumen oder Baumschutzmaßnahmen, Beschädigungen von an die Baustellenfläche angrenzenden Bestandsgebäuden, Ummauerungen und Zaunanlagen sowie Bordsteinen und Fußwegen trägt der Verursacher die Kosten für die volle Wiederherstellung. Die Wurzelbereiche der Bäume (Kronendurchmesser zzgl. 1,5m) sind nicht als Ablade- oder Lagerbereich zu verwenden. 01.1.15 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen Keine Angaben 0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer Keine Angaben 0.1.17 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen Es sind keine Hinweise bekannt. 0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen Es gilt der SiGe-Plan. Den Weisungen des SiGeKo, als Bauherrenvertreter bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutzes des Personals auf der Baustelle ist Folge zu leisten. Sie kann auf der Baustelle eingesehen werden. Für alle, sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Dies entbindet den AN nicht von seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an die Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und den am Bau Beteiligten. Sich aus der Bauausführung des AN ergebende Gefahrenstellen sind durch geeignete Maßnahmen zu kennzeichnen, beschildern und unfallsicher abzusperren. Kosten, welche auf Grund mangelhafter Sicherheitsmaßnahmen entstehen, sind durch den Verursacher zu tragen (z.B. verlängerte Standzeiten, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen etc.). Den Anordnungen des verantwortlichen Bauleiters im Sinne der LBO sowie des verantwortlichen SiGeKo ist auch in Bezug auf die Sicherheit auf der Baustelle Folge zu leisten. 0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle Keine Angaben 0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen Schadstoffgutachten zum DG4 liegen vor. Als Auftaktmaßnahme zur Sanierung des Gebäudes wird bauseits eine Beräumung der im Gebäude vorhandenen Schadstoffe vorgenommen. Dies erfolgt zeitlich vor den in diesem LV beschriebenen Arbeiten. Sofern im Bauablauf unbekannte schadstoffverdächtige Bauteile vorgefunden werden, ist die Bauleitung zu informieren. 01.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten Folgende Leistungen wurden/ werden durch den AG im Vorfeld veranlasst: - Einholung der Baugenehmigung - Erbringung der erforderlichen Architekten- und Fachplanerleistungen einschl. Statik und Fachgutachten - Grundstück vermessen und die Baugrenzen abstecken - raumakustischer Bericht - schallschutztechnischer Bericht - Wärmeschutzberechnung - Brandschutzkonzept - Untersuchungen und Restaurierungskonzept - Leistungen anderer Unternehmer laut Bauzeitenplan 01.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Neben den auszuführenden Bauleistungen des AN werden auch andere AN an der Baumaßnahme beteiligt sein. Insgesamt sind im Wesentlichen beteiligt: - Arbeiten des Gewerkes Baustelleneinrichtung/ Baulogsitik - Arbeiten des Gewerkes Entkernung (inkl. Schadstoffentsorgung) - Arbeiten des Gewerkes Rohbau - Arbeiten des Gewerkes Gerüstbauarbeiten - Arbeiten des Gewerkes Fenster, Nachbau - Arbeiten des Gewerkes Fenster, Überarbeitung - Arbeiten des Gewerkes Fassadensanierung - Arbeiten des Gewerkes Rolladenarbeiten - Arbeiten des Gewerkes Dacharbeiten (kleineren Umfangs, keine Neueindeckung) - Arbeiten des Gewerkes Tischlerarbeiten und Innentüren - Arbeiten des Gewerkes Trockenbauarbeiten - Arbeiten des Gewerkes Bodenbelagsarbeiten - Arbeiten des Gewerkes Fliesenarbeiten - Arbeiten des Gewerkes Metallbauarbeiten - Arbeiten des Gewerkes Malerarbeiten - Arbeiten des Gewerkes Abdichtungsarbeiten (Kelleraußenwand) - Arbeiten des Gewerkes ELT- Demontage/ Baustrom - Arbeiten des Gewerkes HLS - Medientrennung - Arbeiten des Gewerkes Sanitär/ Heizung - Arbeiten des Gewerkes RLT - Arbeiten des Gewerkes Elektro- und Datentechnik - Arbeiten des Gewerkes Blitzschutz + Erdung - Arbeiten des Gewerkes FM Allg./ BMA - Arbeiten des Gewerkes Sicherheitstechnik - Arbeiten des Gewerkes Aufzugsanlagen - Arbeiten des Gewerkes Gebäudeautomation Zeitlich nachgeordnet werden außerdem im Außenraum arbeitende Gewerke tätig.
0.1 Allgemeine technische Vertragsbedingungen - Angaben
0.2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Angaben zur Ausführung - ATV nach DIN 18299 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeiten von Leistungen anderer Die vorgesehenen Arbeitsabschnitte und terminlichen Schnittstellen zu den anderen am Bau beteiligten AN sind dem beiliegenden Strategieplan Bauablauf zu entnehmen. Das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm und die aktuell gültigen Verwaltungsvorschrifften (z.B. BimSchG) sind besonders zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärm- und Staubbelästigung gegenüber den Nachbarn auf ein Mindestmaß zu beschränken. Lärmintensive Arbeiten sind nur in den Zeiten Mo. - Fr. von 07.00 - 18.00 Uhr auszuführen. Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sind mit dem AG abzustimmen und durch die zuständigen Behörden genehmigen zu lassen. Die hier beschrieben Bauleistung ist mit folgenden Ablaufschritten zu erbringen: - Bauanlaufbesprechung zwischen AN und Bauleitung - Erläuterung und Verortung der Maßnahmen durch Bauleitung - Untersuchung und Aufmaß vor Ort durch AN - Montageplan durch AN, Freigabe AG - Durchführungsterminplan durch AN, Freigabe AG - ggf. Herstellen Probeflächen AN - Ausführung AN gemäß Abstimmung - Übergabe Dokumentation durch AN 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen Zutritt zur Baustelle/ Sicherheitsüberprüfung: Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Baustelle, wenn Sie im Besitz eines vom AG bzw. Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Ausweises, bzw. einer Zugangschipkarte sind. Dafür erhalten Sie einen Registrierungszugang zu einer vom AG zur Verfügung gestellten Online-Plattform. Dort sind für alle für die Baustelle vorgesehenen Beschäftigten des AN mit mindestens 1 Woche Vorlauf die Stammdaten einzutragen: Name. Geb.-Datum, Staatsangehörigkeit, Tätigkeit, kontaktdaten etc. Bei Erstzugang zur Baustelle wird ein Foto gemacht und der Zugangsausweis erstellt, der zum Betreten der Baustelle berechtigt. Für die KfZ des AN sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Privatfahrzeuge der Mitarbeiter des AN erhalten keine Zufahrtsgenehmigung auf das Gelände. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich zurückzugeben. Personenzugang zur Baustelle erfolgt über ein Personendrehkreuz und nur mit dem vom AG ausgehändigten Ausweis/ der Chipkarte, Dies ist bei der Einheitspreisbildung zu berücksichtigen. Zutrittsausweise / Zuverlässigkeitsüberprüfung LKA Der Unternehmer verpflichtet sich spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehene Mitarbeiter unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt (LKA) zu unterziehen, sowie die einzusetzenden KFZ beim Nutzer anzumelden. Das Antragsformular ist für jeden einzelnen Mitarbeiter, welcher auf der betreffenden Polizeiliegenschaft tätig sein wird, auszufüllen. Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern und im Original mit einer zusammenfassenden Auflistung aller benannten Mitarbeiter einzureichen bei: Polizei Berlin Mietermanagement Dir ZS TL C 321 o. 322 Keibelstraße 36 10178 Berlin Durch die Polizei Berlin werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten Personen Zugangsausweise per Post zugestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von je ein Kalenderjahr und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere Kalenderjahr rechtzeitig neu beantragt werden. Die Zugangsausweise müssen vor Leistungs- / Baubeginn vorliegen. Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets diesen Zugangsausweis sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass / Personalausweis) mit sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung zwischen 6-8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Ohne gültige Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht erlaubt und zugelassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich rechtzeitig vor Baubeginn, unmittelbar nach der Auftragserteilung die Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen. Anlieferungen Für vorher registriertes Personal (vorbehaltlich der Freigabe durch die Polizei) kann von dort aus der Zufahrt und der Zugang bis zur Baustelle unbeaufsichtigt erfolgen. Nicht registrierte Lieferfahrer müssen von registrierten Personen abgeholt, beaufsichtigt und wieder zur Pforte begleitet werden. 0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Die beschriebenen Arbeiten lassen keinen Umgang mit gefährlichen Abfällen und Schadstoffen erwarten. Besteht ein Verdachtsfall, ist dieser umgehend der Bauleitung anzuzeigen. Durch den AG wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gestellt, dessen Hinweise in der Regel von Bauherren oder seiner Fachbauleitung unmittelbar zur unverzüglichen Umsetzung angewiesen werden. 0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung Siehe Beschreibung ATV 01.1.12. 0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der AG die Durchführung der Maßnahmen übernimmt Bei erforderlichen Sondertransporten, Sperrungen von Verkehrsflächen/Gehwegflächen bei Antransport bzw. Montage etc., z.B. beim Antransport vorgefertigter Bauteile, übernimmt der AN die Abstimmung und Beantragungen mit den Behörden. Alle erforderlichen Kosten trägt der AN, sie sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AG übernimmt hierfür keine Leistungen und auch keine Kosten. 0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer Aufenthalts- und Lagerräume können in unter ATV 0.1.8 beschriebenem Umfang genutzt werden. Zur Mitbenutzung vorhanden ist zudem ein Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst für die Fassaden- und Fensterarbeiten, Breitenklasse SW90, Lastklasse 3, Höhenklasse 1 samt Treppenaufgang, einläufig, Laufbreite 0,75m Zur Mitbenutzung vorhanden ist zudem ein außenliegender Personen- und Materialaufzug, 600kg. Hinweis:Zwischen jeweiligem Haltepunkt des Bauaufzuges und der Etage ist eine Fensterbrüstung h=ca. 1,00m zu überwinden. Die Gerüste werden verkehrssicher übergeben und sind ebenfalls in verkehrssicheren Zustand zu halten. Das Anbringen eigener Aufzüge u. ä. an den bauseitigen Gerüsten ist nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und den Gerüstbaubetrieb möglich. Sämtliche beschriebenen Einrichtungen können während der Standzeit des Baugerüstes durch andere Auftragnehmer mitgenutzt werden. 0.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für anderen Unternehmer vorzuhalten hat Nicht relevant. 0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Einrichtung sind Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden. 0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile: im Ausnahmefall im Positionstext erwähnt 0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen Nicht relevant. 0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise Benötigt wird eine Dokumentation der Leistungen, welche den im Projekthandbuch der BIM (aktuelle Fassung) formulierten Anforderungen an eine Übergabedokumentation gemäßder Vorgaben der VOB-Teil C gerecht wird. Die Übergabedokumentation ist so zu gliedern, wie im Projekthandbuch unter dem Abschnitt 2 Firmenspezifischer Teil Hochbau' dargestellt: https://www.bim-berlin.de/geschaeftsbeziehungen/vertra sbedingungen Die Dokumentationen sind durch den AN in 1-facher Ausfertigung (vollständig in Papier und digital) an den AG zu übergeben. Die Ausfertigung in Papierform enthält die Originaldokumente. Die Dokumentation ist rechtzeitig und vollständig, mindestens 1 Woche vor Abnahme, beim AG vorzulegen. Nachteile und Schäden, die dem AG durch eine nicht rechtzeitige Vorlage dieser Dokumente entstehen (z.B. auch Reinigungs- und Pflegeanleitungen) gehen zu Lasten des AN. Die Unterlagen stellen einen wesentlichen Bestandteil der geschuldeten Leistung dar. Das Fehlen der Dokumentation stellt einen wesentlichen Mangel dar. 0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwendung zuzuführen sind Nicht relevant. 0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten Umgang mit Abfall ist bereits mit ATV 01.1.12 auskömmlich beschrieben. 0.2.15 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. Nicht relevant. 0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Nichtzutreffend. Die für Abladen, Lagern und Transport notwendige Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der gesamte horizontale und vertikale Materialtransport bis zur Verwendungsstelle ist Sache des AN. Dieser hat sich vor der Angebotsabgabe über die Örtlichkeiten zu informieren und Liefer- und Transportwege entsprechend zu bewerten und in die Einheits- und Pauschalpreise einzukalkulieren. Es wird keine Baustellenbewachung durch den AG vorgesehen. Das vor Ort eingesetzte Material und Werkzeug ist durch den AN eigenverantwortlich gegen Diebstahl zu sichern. Ein Anspruch auf Schadensersatz bei Diebstahl gegenüber dem AG besteht nicht. 0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer Nichtzutreffend. 0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation Nichtzutreffend. 0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Eine Weiterarbeit der Folgegewerke auf der Leistung des AN gilt nicht als Abnahme. Die Leistung wird durch den Bauherrn förmlich abgenommen und schriftlich fixiert. Teilabnahmen sind nicht vorgesehen. Durch den AN ist bis zur Abnahme die erbrachte Leistung eigenverantwortlich zu schützen. Gleichfalls sind alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke entsprechend zu schützen. Verschmutzungen und Beschädigungen werden zu Lasten des Verursachers behoben. 0.2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag Nichtzutreffend. 0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Die Abrechnung hat anhand von Aufmaßblättern, gem. VOB zu erfolgen. Das Aufmaß ist in Papierforrm und digital zu übergeben. Aufmaße sind in Positionsreihenfolge und positionsweise kumulativ zu fassen. Zu jedem Einzelaufmaß ist ein Aufmaßdeckblatt zu erstellen, auf dem - Positionsmenge gesamt Soll, - Positionsmenge Gesamt Ist - Positionsmengenzuwachs zum jeweiligen Aufmaß ablesbar gelistet ist. Neben den fortlaufend zu nummerierenden Aufmaßblättern ist ein zeichnerisches Aufmass (Darstellung in Ansichtszeichnung) zu erstellen und bei jeder Rechnung mit einzureichen. Die Zwischenrechnungen sind kumulativ und prüffähig aufzustellen. Für alle Leistungen, die später bzw. zum Schluss der Baumaßnahme nicht mehr überprüfbar sind, muss rechtzeitig ein prüffähiges Aufmaß aufgestellt und eingereicht werden. Mit den Arbeiten, deren Ausführung die Überprüfung des eingereichten Aufmaßes nicht mehr ermöglichen würde, darf erst nach Bestätigung durch die Bauleitung fortgefahren werden. Die Dokumentationsunterlagen (Vgl. 0.2.12) sind der Bauüberwachung spätestens eine Woche vor Abnahmetermin in geordneter Form zur Prüfung vorzulegen (1x Papier, 1x digital). Die Begleichung der Schlussrechnung erfolgt erst nach Freigabe der Schlussdokumentation durch die Bauüberwachung. 0.2.22 Bautageberichte Bautageberichte sind wöchentlich der Bauüberwachung des AG unaufgefordert digital zu übergeben. Auf gesonderter Anfrage der Bauüberwachung tageweise. 0.2.23 Baubesprechungen Der Auftragnehmer oder seine Vertreter haben an anfallenden Baubesprechungen und Baubegehungen teilzunehmen, zu denen der Auftraggeber oder die Bauüberwachung einlädt. Es werden in noch festzulegenden Abständen Baubesprechungen zwischen den am Bau Beteiligten durchgeführt. Für die Kalkulation ist von 1x wöchentlich auszugehen. Alle Auftragnehmer müssen zu diesen Baubesprechungen einen kompetenten während des Bauvorhabens nicht wechselnden Partner entsenden. 0.2.24 Schäden / Baureinigung Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen sind von ihm während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung oder Anordnung laufend zu beseitigen. Alle vom AN verursachten und weitere vorkommende Personen-, Sach-, oder sonstige Schäden sind unverzüglich nach deren Entdeckung dem AG schriftlich unter Hinzufügung der entsprechenden Unterlagen bekannt zu geben. 0.2.25 Fotodokumentation Aufgrund der Sicherheitsanforderungen auf der Liegenschaft ist das Fotografieren und Filmen auf dem Gelände untersagt und bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung. Die Auftragnehmer verpflichten sich, ihre Arbeitskräfte und die Lieferanten davon zu unterrichten. 0.2.26 Bauschild Das Aufstellen und Anbringen von eigenen Firmenreklameschildern ist verboten und wird kostenpflichtig entfernt. 0.2.27 Verantwortlicher Firmenbauleiter / Führungspersonal Der Auftragnehmer hat für die Durchführung seiner Arbeiten einen ständigen örtlichen und verantwortlichen Bauleiter / Polier mit ausreichenden Vollmachten schriftlich zu benennen und diese durch seine Unterschrift zu bestätigen. Mitarbeiter, die ihr Beschäftigungsverhältnis beenden (Kündigung oder Entlassung) sind dem AG unverzüglich zu melden, damit die Zutrittsberechtigung aufgehoben wird.
0.2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Angaben
0.3 Zusätzliche Technische Vorbemerkungen, gewerkespezifisch 0.3.1 Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen: - Estricharbeiten nach DIN 18353 - CA Fließestrich auf Trennlage - CT Estrich auf Trennlage in Sanitärbereichen - CA Bodenausgleich im Verbund - Untergrundausgleich Trokenschüttung - Doppelbodensystem für Serverräume - Hohlbodensystem in Büroräumen - Schnellestrich auf 2K -Epoxidharzbasis im Untergeschoss - Partielle Ausbesserungs- und Reparaturarbeiten. Auszuführen im denkmalgeschützten Bestandsgebäude bei großer Varianz der vorhandenen Bodenaufbauten und damit Einbausituationen im Gebäudebestand. Auszuführen samt der erforderlichen Begleitleistungen wie beschrieben. Die nachfolgenden Leistungspositionen enthalten alle Arbeiten, die zur abnahmefähigen Erstellung von Bauleistungen erforderlich sind. Sämtliche Maße und Angaben in den Plänen und im LV sind vor Herstellung, Lieferung und Einbau an Ort und Stelle zu überprüfen. Abstimmung mit Anderen am Bau Beteiligten Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten, wie z.B. den AN Baustelleneinrichtung, Baulogistik, anderen Ausbau- oder Haustechnischen Gewerken etc. abzustimmen. Die Gesamtkoordination erfolgt durch die Bauleitung, der AN ist jedoch zur Mitwirkung verpflichtet. Technische Anforderungen, Normen und Richtlinien. Es gelten alle für die im LV enthaltenen Leistungen zu treffenden Normen und Vorschriften. Insbesondere sind u. a. zu beachten: - VOB Teil B - DIN 18353 Estricharbeiten - Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) Vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie alle Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Die Leistung des Auftragnehmers umfasst die Planung, Herstellung, sowie die fix und fertige Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen sowie deren Dokumentation Zusätzlich zu dieser Leistungsbeschreibung sind u.a. in ihrer jeweils neuesten Fassung zu beachten: Die anerkannten Regeln der Technik, VwVBU - Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt, die geltenden Richtlinien, Gesetze und Verordnungen, die Herstellervorschriften der Hersteller, Bautechnische Anforderungen zur Vermeidung von Unfällen UVVs in ihrer neuesten Fassung ZTV, Leistungsbeschreibung und die Ausführungs- und Detailplanung erläutern das geforderte Sanierungsprinzip. Die technischen Forderungen der ZTV, Ausführungs- und Detailplanung und die damit vorgegebene formale Gestaltung sind verbindlich. U. U. abweichende Vorgehensweisen sind mit dem AG abzustimmen. Die Ausarbeitung der firmeneigenen Werk- und Montageplanung und die bauphysikalisch und konstruktiv richtige Ausführung obliegt dem Bieter. Alle evtl. erforderlichen Zulassungen/ Zustimmungen im Einzelfall sind Leistung des Bieters. Die dem LV beigefügten Pläne des Architekten stellen die Konzeption für die vom AN zu erbringenden Konstruktionsunterlagen dar. Alle Maße sind vor Ausführung örtlich und rechnerisch zu prüfen. Durch den AN hat nach Auftragserteilung ein Aufmaß vor Ort und eine Klärung aller Einzelheiten zu erfolgen. Die Werkstatt- und Montagezeichnungen sind dem AG samt einer Planliste digital zur Verfügung zu stellen. Mit der Ausführung darf erst begonnen werden, wenn die Zeichnungen vom AG oder dessen Beauftragten auf Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen geprüft und für die Fertigung freigegeben sind. 0.3.2 Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor Beschädigungen sind erst nach Absprache mit dem AG zu entfernen. Sollten für auszuführenden Arbeiten Hebezeuge oder Montagegerüste zusätzlich zu den in den ATV zur Mitbenutzung beschriebenen notwendig sein, sind die dadurch entstehenden Aufwendungen in der Kalkulation der EP zu berücksichtigen. Sollte für die angebotenen Arbeiten zusätzliche Prüfungen oder Gutachten erforderlich sein, gehört es zu den Aufgaben des AN, diese zu bewirken. Der sachgemäße Schutz aller eigener Bauteile bis zur Abnahme durch den Bauherrn ist Leistung des Auftragnehmers (gemäß VOB), die Kosten für diese Maßnahmen sind in die betreffenden EP einzurechnen. Der sachgemäße Schutz anderer Gewerke im Arbeitsbereich des Auftragnehmers ist ebenfalls in geeigneter Form herzustellen, z.B. durch Abkleben der Flächen oder Schutz mit Weich- bzw. Hartfaserplatten. 0.3.3 Maßangaben Es wird darauf hingewiesen, dass die ausgeschriebenen Maße "Circa-Maße" und lediglich als Grundlage für die Angebotserstellung heranzuziehen sind. Sämtliche Maße sind durch den AN am Bau zu prüfen. 0.3.4 Standsicherheit Der AN ist dafür verantwortlich, dass über den gesamten Zeitraum der hier beschreibenenen Leistungserbringung eine statische Gewähr der Standsicherheit der jeweiligen Restbauteile bestehen bleibt. Das Aufstellen und Vorhalten von erforderliche Hilfskonstruktionen für Zwischenzustände (z.B. Abstützungen) sind Leistung des AN. 0.3.5 Estrichplatz Ergänzend zu den Beschreibung der Baustelleneinrichtung in den ATV gilt für dieses Gewerk: Im Baustelleneinrichtungsplan 301950001_A_AR_LA-BE_2-d sind zwei potenzielle Estrichplätze auf der Südseite des Gebäudes markiert. Es ergeben sich Schlauchwege von bis zu 30m senkrecht und 50m waagerecht. Die Fassade ist eingerüstet. Schläuche könnnen über die Rüstung an der Fassade hochgeführt werden. Fenster und Fassadenverkleidung sind dabei durch den AN wirksam und ohne gesonderter Vergütung zu schützen. Bauwasserentnahmestellen sind im UG des Gebäudes sowie an der im BE-Plan markierten Stelle im Außenraum vorhanden. 0.3.6 Allgemeine Angaben zur Bauausführung Estricharbeiten - Auf Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sind stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile wirksam getrennt sind und eine Überlänge über OK-Estrich gewährleistet ist. Der Randstreifenüberstand darf vom Estrichleger nicht abgeschnitten werden. Er wird vom Bodenleger, Fliesenleger etc. belagbündig abgeschnitten, um zu gewährleisten, dass die Kontakttrennung im Randanschluss erhalten bleibt. - Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. - Metallteile, wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich haben; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln. - Aussparungen sind zu schalen. - Estriche sind gleichmäßig dick und ebenflächig herzustellen. Sie sind absolut waagerecht auszuführen, wenn in der Leistungsbeschreibung keine Verlegung im Gefälle vorgeschrieben ist. - Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, dass Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc. ohne weitere Vorarbeiten der Nachfolgehandwerker aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten.
0.3 Zusätzliche Technische Vorbemerkungen,
Anpassungserfordernisse Bodenaufbau Im Bestandsgebäude variiert das Anpassungserfordernis bei den Bodenaufbauten. Der Bestand weist zumeist Stahlsteindecken und nur in kleinen Teilen Betondecken aus. Im Bestand finden sich häufig Stahlsteindecken auf Unterflansch ausgeführt. Oberhalb der Stahlsteindecken ist oft eine Schüttung verwendet und darauf ein Schlackebeton. Die Aufbauhöhen variieren und damit auch der Sanierungsansatz. Entsprechend der Aufbausituation sind die Bodenaubauten in den Übersichtsplänen Bodenaufbau (DT1307-1309), den Details Bodenaufbau (DT1310-1313) und dieser Leistungsbeschreibung folgendermaßen unterschieden: A1 Höhe Bestandsboden passt. Kein zus. Aufbau. Nur Ergänzung Belag.Keine Leistung in diesem LV A2 Estrich neu zu ergänzen. A2.1 oberhalb Trockenschüttung A2.2 oberhalb Beton A2.3 Schnellestrich Untergeschoss A3 Trockenschüttung zu erneuern A3.1 auf ebener Oberfläche A3.2 auf unebener Oberfläche A3.3 im Trägerzwischenraum A4 Hohlboden A4.1 Doppelbodensystem Serverraum A4.2 Trockenhohlbodensystem Die in den Übersichtsplänen Bodenaufbau dargestellten Angaben zum Bodenbelag (B) sind rein informativ zu verstehen. Die Herstellung von Bodenbelägen ist nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Anpassungserfordernisse Bodenaufbau
01 Vorbereitende und Baubegleitende Arbeiten
01
Vorbereitende und Baubegleitende Arbeiten
01.__. 1 Montagekonzept erstellen Konzept für die Montage erstellen und im Vorfeld der Arbeiten mit dem AG abstimmen. Beinhaltet : - vom AN gewählte Verfahren und geplante Vorgehensweise - Förderwege innerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück, räumliche und zeitliche Erfordernisse - Ggf. gewählte Schutzmaßnahmen - Einzelne Arbeitsschritte und eingesetztes Gerät - Terminlicher Ablauf - Ggf. notwendige Vorleistungen Übergabe des Konzepts schriftlich im Format PDF per E-Mail.
01.__. 1
Montagekonzept erstellen
1.00
psch
02 Abbruch und Entsorgung
02
Abbruch und Entsorgung
Da das gebäude weitgehend entkernt ist, sind für den Bereich Abbruch lediglich kleine Mengen enthalten, die sich u. U. bei baulichen Anpassungen im 4. OG ergeben. In den EP der Positionen "abbrechen" ist jeweils einzukalkulieren: Anfallenden Bauschutt durch Gebäude und Außenraum bis Müllsammelplatz im Baustellenbereich zu vertragen und in vom AN zu stellende Container verladen. Dies ist in die EP der Posiitionen einzukalkulieren. In den EP der Positionen "Entsorgung" ist jeweils einzukalkulieren: Den jeweiliegen Abfall, nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet in Abfallbehältern oder auf Boden lagernd, laden, mit LKW des AN zur Verwertungsanlage transportieren und entsorgen. Die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. Evtl. anfallende gewerketypische Verschnittmengen sind auf gleichem Weg durch den AN zu entsorgen.
Da das gebäude weitgehend entkernt ist, sind für den
02.__. 1 Desolaten Estrich in Teilflächen ausstemmen, Abbruchmaterial Desolaten Estrich in Teilflächen ausstemmen, Abbruchmaterial in Container verbringen, Schnittarbeiten s. ges. Pos. Einzelflächen von 0,5 - 1,00m² d= ca. 50-80mm
02.__. 1
Desolaten Estrich in Teilflächen ausstemmen, Abbruchmaterial
10.00
02.__. 2 Beton-Nassschnitt zur Begrenzung Abbruchflächen Beton-Nassschnitt zur Begrenzung der abzubrechenden Bestandsestrichflächen Einzelflächen von 0,5 - 1,00 m² d= ca. 50-80mm
02.__. 2
Beton-Nassschnitt zur Begrenzung Abbruchflächen
100.00
m
02.__. 3 Estriche Einschneiden Einschneiden von Estrichen Ausführung in Kleinlängen ab 1,00m d=bis zu 15cm
02.__. 3
Estriche Einschneiden
50.00
m
02.__. 4 Alte Rohrleitungen ausstemmen Alte Rohre, Leitungsdurchführungen etc. aus Kappen-, Betondecken ausstemmen, Anfallenden Bauschutt in Container verbringen, d bis 150 mm L bis 400 mm
02.__. 4
Alte Rohrleitungen ausstemmen
20.00
St
02.__. 5 Überstehende Metallteile abschneiden, entfernen Überstehende Metallteile wie Rohrenden, Veranherungseisen im Bestand abschneiden mittels Trennschleifer, Anfallenden Bauschutt in Container verbringen, inkl. Schutz angrenzender Bautele vor Funkenflug nach Erfordernis d=bis 40mm
02.__. 5
Überstehende Metallteile abschneiden, entfernen
50.00
St
02.__. 6 Klebereste Altbelag entfernen Klebereste Altbelag, auf Boden, mineralisch, entfernen und anfallenden Bauschutt zum Container vertragen.
02.__. 6
Klebereste Altbelag entfernen
500.00
02.__. 7 Entsorgung Beton 170101 Entsorgung Beton, nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN zur Verwertungsanlage transportieren und entsorgen. Die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. Abfallschlüssel: 170101 Beton
02.__. 7
Entsorgung Beton 170101
20.00
t
02.__. 8 Entsorgung Baustoffe auf Gipsbasis 170802 Entsorgung Baustoffe auf Gipsbasis, nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN zur Verwertungsanlage transportieren und entsorgen. Die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. Abfallschlüssel: 170802 Baustoffe auf Gipsbasis
02.__. 8
Entsorgung Baustoffe auf Gipsbasis 170802
20.00
t
02.__. 9 Entsorgung Bau-/Abbruchabfälle, gemischt, 170904 Entsorgung Bau-/Abbruchabfälle, gemischt, nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, laden, mit LKW des AN zur Verwertungsanlage transportieren und entsorgen. Die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. Abfallschlüssel: 170904 Bau-/Abbruchabfälle, gemischt
02.__. 9
Entsorgung Bau-/Abbruchabfälle, gemischt, 170904
20.00
t
03 Schutzmaßnahmen, Untergrundvorbereitung
03
Schutzmaßnahmen, Untergrundvorbereitung
03.__. 1 Schutzkonstruktion, Bauteilschutz, vertikal Vertikale Schutzkonstruktion für Bauteile und Einbauten mit OSB-Platten auf Unterkonstruktion montieren und wieder entfernen. Aufbau und Abbau nach Vorgabe AG.
03.__. 1
Schutzkonstruktion, Bauteilschutz, vertikal
50.00
03.__. 2 Bauteilschutz, Folie, staubdicht abgeklebt Bauteile zum Schutz mit Folie überdecken und staubdicht abkleben und wieder beseitigen. Größe: über 5,0m² Foliestärke: 0,5,, Aufbau und Abbau nach Vorgabe AG.
03.__. 2
Bauteilschutz, Folie, staubdicht abgeklebt
250.00
03.__. 3 Oberflächen Einbauteile schützen, untere 10cm Oberflächen Einbauteile, wie Türpfosten, Brüstungen, Geländer o.ä durch Abkleben der unteren 10cm schützen. Einzellängen Abwicklung ab 50cm
03.__. 3
Oberflächen Einbauteile schützen, untere 10cm
200.00
m
03.__. 4 Reinigen des Untergrundes Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, von Verunreinigungen, durch Abstoßen und Absaugen mit Industriesauger, Untergrund waagerecht, aufgenommene Stoffe sammeln, und in den auf dem Werstoffhof der Baustelle vom AG gestellten Container verbringen.
03.__. 4
Reinigen des Untergrundes
1,000.00
03.__. 5 Höhenausgleich mit Zementschlämme, zur Überbrückung Höhenausgleich mit Zementschlämme zur Überbrückung grober Unebenheiten, d= bis zu 10-20mm, Kleinflächen bis 1m².
03.__. 5
Höhenausgleich mit Zementschlämme, zur Überbrückung
100.00
03.__. 6 Kratzspachtelung Bestandsboden Schließen von Poren und Luken als Kratzspachtelung mit Spachtelmasse, d= bis zu 50mm, Kleinflächenbis 0,25m²
03.__. 6
Kratzspachtelung Bestandsboden
100.00
St
03.__. 7 Verunreinigung entfernen, Kugelstrahlen Waagerechte bzw. leicht geneigte Betonflächen mittels mobilem Schleuder Strahl-Verfahren (z. B. Blastrac) von altem Farbanstrich, Schlämme, mürbem Feinmörtel, Verunreinigungen, losen Bestandteilen o. ä. befreien und das Strahlgut fachgerecht entsorgen. Durch das Kugelstrahlen ist die Betonoberfläche erkennbar abzutragen, die gestrahlte Betonoberfläche muss eine porige, feinraue Struktur aufweisen. Randbereiche und schwer zugängliche Stellen sorgfältig von Hand nacharbeiten. Die Betonoberfläche ist vor erneuter Verschmutzung zu schützen. Der Schutz der angrenzenden Bauteile sowie des Umfeldes ist inbegriffen. Die Haftzugfestigkeit des Untergrundes muss nach einmaligem Strahlen mindestens 1,5 N/mm2 betragen. Ausführung nur nach Abstimmung und Anweisung mit der Bauleitung.
03.__. 7
Verunreinigung entfernen, Kugelstrahlen
200.00
03.__. 8 Putzüberstände entfernen Putzüberstände und sonstige Unebenheiten für die Einbringung der Estrichkonstruktion entfernen inkl. folgender Arbeitsschritte: - Entfernen Überstände, - Abbürsten und säubern der Stellen, - Anfallenden Bauschutt in Container verbringen, Bearbeitungshöhe ca. 10 cm Ausführung in unterschiedlichen Einzellängen ab 0,5 m
03.__. 8
Putzüberstände entfernen
100.00
m
03.__. 9 Wandflächen im Sockelbereich verputzen Mauerwerkswandflächen im Sockelbereich zur Verlegung des Estrichrandstreifens mit Kalkzementputz verputzen oder bestehenden Putz ausgleichen Bearbeitungshöhe ca. 100 mm Ausführung in unterschiedlichen Einzellängen ab 0,5 m Ausführung nur nach Abstimmung und Anweisung mit der Bauleitung.
03.__. 9
Wandflächen im Sockelbereich verputzen
100.00
m
04 Estricharbeiten CA (A2)
04
Estricharbeiten CA (A2)
Die in diesem Titel beschriebenen Calciumsulfat-Fließestrich-Arbeiten sind über die Etagen EG-4.OG in einzelnen Räumen zu erbringen, die nicht als Feuchträume deklariert sind. In zwei Anwendungsfällen: 1. Auf Beton/ Aufbeton, Bestand. Vgl. auch DT1310-2 Aufbau 2.2 2. Auf Trockenschüttung, neu (in separatem Titel erfasst) Vgl. auch DT1311-1 Aufbau 3.1 Vgl. auch: Übersichtspläne Böden DT1307-DT1309.
Die in diesem Titel beschriebenen
04.__. 1 Vorbereiten des Rohbodens für CAF auf Trennlage durch Reinigen Vorhandenen verschmutzten Aufbeton/ Rohboden staubfrei mechanisch reinigen und mit einem Industriesauger absaugen. Vorbereiten für CAF auf Trennlage. Ort: EG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, Untergrund Aufbeton, Bestand
04.__. 1
Vorbereiten des Rohbodens für CAF auf Trennlage durch Reinigen
1,200.00
04.__. 2 Trennschicht mit Schrenzlage, einlagig, Untergrund Aufbeton Trennschicht mit zu gewähltem System passender Schrenzlage, einlagig. Trennschicht auf separat beschriebener Holzfaser Dämmplatte aus beidseitig kunststoffbeschichtetem Natronkraftpapier, mind. 100 g/m², einlagig, Stöße mind. 8 cm überlappend. Untergrund: 1. Auf Beton/ Aufbeton, Bestand. 2. Auf Trockenschüttung, neu (in separatem Titel erfasst) Ort: EG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, A.3.1
04.__. 2
Trennschicht mit Schrenzlage, einlagig, Untergrund Aufbeton
1,200.00
04.__. 3 Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Estrich CAS Herstellen einer Randfuge an allen aufgehenden Bauteilen, mit zu gewähltem System passendem Randdämmstreifen aus Mineralwolle für Estrich CAS auf Trennlage. Baustoffklasse A1, Dicke 12 mm, Höhe 100 mm. Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Der Randdämmstreifen steht 10 bis maximal 20mm über den fertigen Estrich über. Ggf. ist der Dämmstreifen als Teil dieser Position entsprechend zuzuschneiden.
04.__. 3
Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Estrich CAS
700.00
m
04.__. 4 Calciumsulfat Basis CA-C25-F6, d=10-30mm, als Estrich auf Trennschicht Liefern und Verlegen eines Estrichs nach DIN 18560 und DIN EN 13813 für den Innenbereich. - Estrichnenndicke: 10 bis 30mm Spannungsarme, faserarmeirte, selbstverlaufende Bodenspachtelmasse von 10 bis 30 mmSchichtdicke Werksgemischter und qualitätsüberwachter Calciumsulfat-Basis (CA) aus Werktrockenmörtel, Körnung <= 4 mm, - Brandverhalten: Baustoffklasse A1 nicht brennbarer nach DIN EN 13501-1, - Druckfestigkeitsklasse: C25 - Biegezugfestigkeitsklasse. F6 - Flächenlast: 3 kN/m2 DIN EN 1991-1-1 - Punktlast: 2 kN DIN EN 1991-1-1 - Inkl. lot- u. fluchtgerechtes Abziehen. Oberfläche abreiben und nachglätten zur Aufnahme aller üblichen Bodenbeläge (auch großformatige Fliesen und Platten) geeignet, - Schutzmaßnahmen für Nachbehandlungen und gegen unbefugtes Betreten sind Bestandteil der Position 12.1 Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Hersteller/Typ: Knauf N 440 oder gleichwertig .........'' vom Bieter einzutragen Ort: Räume R021 und R216 Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, A.3.1
04.__. 4
Calciumsulfat Basis CA-C25-F6, d=10-30mm, als Estrich auf Trennschicht
70.00
04.__. 5 Calciumsulfat-Fließestrich CAF-C25-F5, d=40mm, als Estrich auf Trennschicht Liefern und Verlegen eines Estrichs nach DIN 18560 und DIN EN 13813 für den Innenbereich. - Estrichnenndicke: 40mm Fließestrich als Estrich auf Trennschicht Werksgemischter und qualitätsüberwachter Calciumsulfat-Fließestrich (CAF) aus Werktrockenmörtel, Körnung <= 4 mm, - Brandverhalten: Baustoffklasse A1 nicht brennbarer nach DIN EN 13501-1, - Druckfestigkeitsklasse: C25 - Biegezugfestigkeitsklasse. F5 - Flächenlast: 3 kN/m2 DIN EN 1991-1-1 - Punktlast: 2 kN DIN EN 1991-1-1 - Inkl. lot- u. fluchtgerechtes Abziehen. Oberfläche abreiben und nachglätten zur Aufnahme aller üblichen Bodenbeläge (auch großformatige Fliesen und Platten) geeignet, - Schutzmaßnahmen für Nachbehandlungen und gegen unbefugtes Betreten sind Bestandteil der Position 12.1 Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Hersteller/Typ: Knauf FE 50 Largo oder gleichwertig vom Bieter einzutragen Ort: EG-4.OG, Räume ausgenommen Feuchträume, verteilt über gesamtes Gebäude Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, A.3.1
04.__. 5
Calciumsulfat-Fließestrich CAF-C25-F5, d=40mm, als Estrich auf Trennschicht
1,100.00
04.__. 6 Fließestrich, CAF-C25-F5, Mehrstärke d= 5 mm Zulage für Mehrpreis für Mehrstärken des in Pos. 04.4 beschriebenen CA-Estrichs je 5 mm Mehrstärke.
04.__. 6
Fließestrich, CAF-C25-F5, Mehrstärke d= 5 mm
125.00
04.__. 7 Bewegungsfuge 12/80 in Fließestrich CAS Bewegungsfugen nach IWM Merkblatt 5 (Fugen in Calciumsulfat Fließestrich) gemäß Fugenplan nach Vorgaben des Planers anlegen und einbauen bei Türdurchgängen, Flächen über 5m Kantenlänge, Flächeneinschnürungen o.ä. Als zu gewähltem System passende Bewegungsfuge 12/80.
04.__. 7
Bewegungsfuge 12/80 in Fließestrich CAS
50.00
m
04.__. 8 Scheinfuge schneiden, schließen in Estrich CAS Herstellen der Scheinfugen, DIN EN 13318, in Estrich CAS, durch nachträgliches Einschneiden in den frischen Estrichmörtel, Schnitttiefe über 10 bis 20 mm. Kraftschlüssig mit Kunstharz schließen.
04.__. 8
Scheinfuge schneiden, schließen in Estrich CAS
50.00
m
04.__. 9 Randabstellung, Estrich CAS Randabstellung Estrich CAS herstellen. Estrich absperren, z.B. entlang Dehnfugen, Aufbauwechsel, Schacht o. ä. Einzellängen ab 1m.
04.__. 9
Randabstellung, Estrich CAS
50.00
m
04.__. 10 Anschlagwinkel aus Edelstahl, Estrich CAS Anschlagwinkel 20/60/2 mm aus Edelstahl matt, an Übergängen Estrich CT einbauen. Einzellängen wie Türbreiten 1 bis 2m.
04.__. 10
Anschlagwinkel aus Edelstahl, Estrich CAS
50.00
m
05 Estricharbeiten Feuchträume CT (A2)
05
Estricharbeiten Feuchträume CT (A2)
Die in diesem Titel beschriebenen Zement-Fließestrich-Arbeiten sind über die Etagen EG-4.OG in einzelnen Feuchtraumbereichen zu erbringen. Vgl. auch: Übersichtspläne Böden DT1307-DT1309 sowie DT1311-2 Aufbau 3.2 auf Trockenchüttung, neu (Schüttung in separatem Titel erfasst).
Die in diesem Titel beschriebenen
05.__. 1 Trennschicht mit Schrenzlage, einlagig, Untergrund Trockenschüttung Trennschicht mit zu gewähltem System passender Schrenzlage auf Holzfaser Dämmplatte aus beidseitig kunststoffbeschichtetem Natronkraftpapier, mind. 100 g/m², einlagig, Stöße mind. 8 cm überlappend. Untergrund: Auf Trockenschüttung, neu (in separatem Titel erfasst) Ort: EG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude Anwendung bei Bodenaufbau A3.2
05.__. 1
Trennschicht mit Schrenzlage, einlagig, Untergrund Trockenschüttung
250.00
05.__. 2 Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Estrich CT Herstellen einer Randfuge an allen aufgehenden Bauteilen, mit zu gewähltem System passendem Randdämmstreifen aus Mineralwolle für Estrich CT auf Trennlage. Baustoffklasse A1, Dicke 12 mm, Höhe 100 mm. Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Der Randdämmstreifen steht 10 bis maximal 20mm über den fertigen Estrich über. Ggf. ist der Dämmstreifen als Teil dieser Position entsprechend zuzuschneiden.
05.__. 2
Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Estrich CT
350.00
m
05.__. 3 Schnellestrich 40mm CT-C30-F5, auf Trennschicht, Feuchtraum, (A3.2) Liefern und Verlegen eines Estrichs nach DIN 18560 und DIN EN 13813 für Innenbereich. Einbau als Estrich auf Trennschicht als konventioneller, schnell abbindender Zementestrich aus Werktrockenmörtel. Geeignet für Nassbereiche Körnung <= 4 mm, - Brandverhalten: Baustoffklasse A1 nicht brennbarer nach DIN EN 13501-1, - Druckfestigkeitsklasse: C30 - Biegezugfestigkeitsklasse. F5 - Estrichnenndicke: 40mm - schnelle Belegreife, früh nutzbar - Inkl. lot- u. fluchtgerechtes Abziehen. Oberfläche abreiben und nachglätten zur Aufnahme aller üblichen Bodenbeläge (auch großformatige Fliesen und Platten) geeignet, - Schutzmaßnahmen für Nachbehandlungen und gegen unbefugtes Betreten sind Bestandteil der Position 12.1 Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Hersteller/Typ: Knauf Schnellestrich CT oder gleichwertig vom Bieter einzutragen Ort: EG-4.OG, Feuchträume, verteilt über gesamtes Gebäude Anwendung bei Bodenaufbau A3.2 Vgl. auch:Übersichtspläne Böden DT1307-DT1309 sowie Detail Bodenaufbau DT1311-03
05.__. 3
Schnellestrich 40mm CT-C30-F5, auf Trennschicht, Feuchtraum, (A3.2)
250.00
05.__. 4 Bewegungsfuge 12/80 in Fließestrich, CT Bewegungsfugen nach gemäß Fugenplan nach Vorgaben des Planers anlegen und einbauen in Estrich CT bei Türdurchgängen, Flächen über 5m Kantenlänge, Flächeneinschnürungen o.ä. Als zu gewähltem System passende Bewegungsfuge
05.__. 4
Bewegungsfuge 12/80 in Fließestrich, CT
50.00
m
05.__. 5 Scheinfuge schneiden, schließen, Estrich CT Herstellen der Scheinfugen, DIN EN 13318, in Estrich CT durch nachträgliches Einschneiden in den frischen Estrichmörtel, Schnitttiefe über 10 bis 20 mm. Kraftschlüssig mit Kunstharz schließen.
05.__. 5
Scheinfuge schneiden, schließen, Estrich CT
50.00
m
05.__. 6 Randabstellung, Estrich CT Randabstellung Estrich, CT herstellen. Estrich absperren, z.B. entlang Dehnfugen, Aufbauwechsel, Schacht o. ä. Einzellängen ab 1m.
05.__. 6
Randabstellung, Estrich CT
50.00
m
05.__. 7 Anschlagwinkel aus Edelstahl, Estrich CT Anschlagwinkel 20/60/2 mm aus Edelstahl matt, an Übergängen Estrich CT einbauen. Einzellängen wie Türbreiten 1 bis 2m.
05.__. 7
Anschlagwinkel aus Edelstahl, Estrich CT
50.00
m
06 Bodenausgleich CA (A2)
06
Bodenausgleich CA (A2)
Die in diesem Titel beschriebenen Bodenausgleich-Arbeiten sind über die Etagen EG-4.OG in einzelnen Räumen zu erbringen, die nicht als Feuchträume deklariert sind. In zwei Anwendungsfällen: 1. Auf Beton/ Aufbeton, Bestand als Verbundausgleich Vgl. auch DT1310-3 Aufbau 2.2 2. Auf Trockenschüttung (in separatem Titel erfasst), Holzfaser-Dämmplatte und Trennschicht Vgl. auch DT1310-1 Aufbau 2.1 Vgl. auch: Übersichtspläne Böden DT1307-DT1309.
Die in diesem Titel beschriebenen
06.__. 1 Vorbereiten des Rohbodens für Bodenausgleich durch Reinigen Vorhandenen verschmutzten Aufbeton/ Rohboden staubfrei mechanisch reinigen und mit einem Industriesauger absaugen. Vorbereiten für Bodenausgleich. Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, Untergrund Beton/ Aufbeton, Bestand
06.__. 1
Vorbereiten des Rohbodens für Bodenausgleich durch Reinigen
100.00
06.__. 2 Entfernen von haftmindernden Trennschichten durch abfräsen, zusammenhängende Fläche Haftmindernde Trennschichten vom Beton/ Estrichuntergrund abfräsen z. B. Schmutz, Staub, Fett, Öl, Farbreste. Zusammenhängende Flächen, je m² Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, Untergrund Beton/ Aufbeton, Bestand
06.__. 2
Entfernen von haftmindernden Trennschichten durch abfräsen, zusammenhängende Fläche
10.00
06.__. 3 Entfernen von haftmindernden Trennschichten durch abfräsen, Kleinfläche Haftmindernde Trennschichten vom Beton/ Estrichuntergrund abfräsen z. B. Schmutz, Staub, Fett, Öl, Farbreste. Mengeneansatz 1 Kleinfläche bis 0,25m² = 1 St Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, Untergrund Beton/ Aufbeton, Bestand
06.__. 3
Entfernen von haftmindernden Trennschichten durch abfräsen, Kleinfläche
50.00
St
06.__. 4 Aufrauen des Untergrundes durch Fräsen Aufrauen des Untergrundes aus Aufbeton/ Beton durch Fräsen. Vorbereiten für Bodenausgleich. Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, Untergrund Beton/ Aufbeton, Bestand
06.__. 4
Aufrauen des Untergrundes durch Fräsen
50.00
06.__. 5 Schnellgrund - Haftbrücke für normal saugende Untergründe Schnell trocknende Dispersionsgrundierung als Haftbrücke für normal saugende Untergründe Aufbringen einer Haftbrücke auf Beton/ Estrich, als lösungsmittelfreie Kunststoffdispersion, nach ca. 2 Std. trocken, Verbrauch ca. 150 g/m². - Sehr emissionsarm (Emicode EC 1 Plus) - Schnell trocknend - zur Aufnahme von Bodenspachtelmasse Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Hersteller/Typ: Knauf Schnellgrund oder gleichwertig vom Bieter einzutragen Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, Untergrund Beton/ Aufbeton, Bestand
06.__. 5
Schnellgrund - Haftbrücke für normal saugende Untergründe
75.00
06.__. 6 Faseramierte, gipsgebundene Bodenspachtelmasse, Verbundausgleich selbstverlaufend auf Beton Spannungsarme, faserarmeirte, selbstverlaufende Bodenspachtelmasse von 3 bis 10 mm Schichtdicke Ausgleichen des Untergrundes aus Beton, Bestand zur Aufnahme üblicher Bodenbeläge aus Linoleum mit Werktrockenmörtel auf Calciumsulfatbasis, - Für Holz- und kritische Untergründe - Faserarmiert - Gut schleifbar - Sehr emissionsarm (Emicode EC 1 Plus) - Sehr gut verlaufend - Sehr spannungsarm - Baustoffklasse A2 nichtbrennbar - nach DIN EN 13501-1 - Maschinell verarbeitbar und pumpfähig Festigkeitsklasse CA-C25-F7, nach DIN EN 13813, stuhlrollenfest, begehbar nach ca. 2 Std., belegbar nach ca. 1 bis 8 Tagen (je nach Belagsart und Schichtdicke), Dicke in mm 3-10, Verbrauch ca. 1,6 kg/m² je mm Schichtdicke Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Hersteller/Typ: Knauf N410 FLEX oder gleichwertig vom Bieter einzutragen Ort: Raum R124 Anwendung bei Bodenaufbau A2.1
06.__. 6
Faseramierte, gipsgebundene Bodenspachtelmasse, Verbundausgleich selbstverlaufend auf Beton
50.00
06.__. 7 Holzfaser-Dämmplatte, Untergrund für Bodenspachtelmasse Thermisch und mechanisch hoch belastbare Holzfaser-Dämmplatte, geeignet unter Fertigteil-, Nass- oder Gussasphaltestrich auf separat beschriebener Ausgleichsschüttung verlegen als Untergrund für faserverstärkte Bodenspachtelmasse Stärke: 8mm Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Hersteller/Typ: Knauf Fasoperl-A8 oder gleichwertig vom Bieter einzutragen Ort: Raun R316 Anwendung bei Bodenaufbau A2.1
06.__. 7
Holzfaser-Dämmplatte, Untergrund für Bodenspachtelmasse
30.00
06.__. 8 Faseramierte, gipsgebundene Bodenspachtelmasse, Verbundausgleich selbstverlaufend auf Holzfaserplatte Ausgleichen des Untergrundes aus Holzfaser-Dämmplatte Anwendung bei Bodenaufbau A2.1
06.__. 8
Faseramierte, gipsgebundene Bodenspachtelmasse, Verbundausgleich selbstverlaufend auf Holzfaserplatte
H
30.00
06.__. 9 Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Estrich CAS Herstellen einer Randfuge an allen aufgehenden Bauteilen, mit mit zu gewähltem System passendem Randdämmstreifen aus Mineralwolle für Estrich selbstverlaufende Bodenspachtelmasse. Baustoffklasse A1, Dicke 12 mm, Höhe 100 mm. Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Der Randdämmstreifen steht 10 bis maximal 20mm über den fertigen Estrich über. Ggf. ist der Dämmstreifen als Teil dieser Position entsprechend zuzuschneiden.
06.__. 9
Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Estrich CAS
100.00
m
06.__. 10 Randabstellung, Bodenausgleich CA Randabstellung, Bodenausgleich CA herstellen. Bodenausgleich absperren, z.B. entlang Dehnfugen, Aufbauwechsel, Schacht o. ä. Einzellängen ab 1m.
06.__. 10
Randabstellung, Bodenausgleich CA
50.00
m
06.__. 11 Anschlagwinkel aus Edelstahl, Bodenausgleich CA Anschlagwinkel 20/60/2 mm aus Edelstahl matt, an Übergängen Bodenausgleich einbauen. Einzellängen wie Türbreiten 1 bis 2m.
06.__. 11
Anschlagwinkel aus Edelstahl, Bodenausgleich CA
50.00
m
07 Trockenschüttung (A3)
07
Trockenschüttung (A3)
Die Abrechnung der nachfolgend beschriebenen Trockenschüttungen erfolgt über m² Bodenfläche. Die Ausführungsshöhe variiert dabei von ca. 20 - 200mm i. M. je nach Bereich. Diese Varianz in der Aufbauhöhe ist in jeweils einer Grundposition pro Arbeitsgang (Maximale Schütthöhe pro Arbeitsgang 100mm) erfasst. In Ergänzung der Grundposition ist eine Position für das Erfassen von jeweils 10mm Merhrdicke berücksichtigt. Somit ergeben sich 4 Leistungspositionen: - Arbeitsgang 1, bis 100mm 1. Grundposition, Dicke 20mm 2. Grundposition, Dicke 50mm 3. Ergänzung je Mehrdicke 10mm (51mm bis 99mm) - Arbeitsgang 2, bis 200mm 4. Grundposition, Dicke 100mm 5. Ergänzung je Mehrdicke 10mm (101mm bis 199mm) Außerdem ergibt sich vereinzelt, dass Erfordernis Bereiche im Zwischenraum der vorhandenen Stahlträger bis 200mm zu verfüllen. Separat erfasst wie folgt: 6. Grundposition Trägerzwischenraum, Dicke 100mm 7. Ergänzung je Mehrdicke 10mm (101mm bis 199mm) Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß der erbrachten Leistung.
Die Abrechnung der nachfolgend beschriebenen
07.__. 1 Untergrundausgleich Trockenschüttung bis 49 mm, Dicke 20mm Untergrundausgleich mit Trockenschüttung bis 100mm Ausgleichen (= 20 mm) des Untergrundes aus Stahlsteindecke, Zementestrich oder Schlackeschüttung bei Gefälleabweichungen/ größeren Unebenheiten/ bei vorhandenen Rohren/ Obergurten von Stahlträgern zum Höhenausgleich, durch Schüttung aus mineralisch ummanteltem vulkanischen Gestein, geeignet für den Gebrauch unter Fertigteilestrichen und Fließestrichen. Installations- und Trägerteile sind mindestens 10mm zu überdecken.Hohlräume sind sorgfältig zu verfüllen oder vor dem Verlegen der Schüttung zu verschließen. Dicke: 20 mm (ab je ca. 50 mm Schütthöhe zusätzlich verdichten), Planebenen Untergrund herstellen durch exaktes Abziehen auch in Randbereichen unter Verwendung einer professionellen Abziehvorrichtung. Verbrauch: ca. 10 l/m2 je 1 cm Schüttdicke Ausführung in einzelnen Räumen oder Teilen von Räumen, bei Flächen von ca. 3-30 m². Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Hersteller/Typ: Knauf Trockenschüttung PA oder gleichwertig vom Bieter einzutragen Ort: UG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude Vgl. auch:Übersichtspläne Böden DT1307-DT1310
07.__. 1
Untergrundausgleich Trockenschüttung bis 49 mm, Dicke 20mm
90.00
07.__. 2 Untergrundausgleich Trockenschüttung bis 100 mm, Dicke 50mm Untergrundausgleich mit Trockenschüttung bis 100mm Ausgleichen (= 20 mm) des Untergrundes aus Stahlsteindecke, Zementestrich oder Schlackeschüttung bei Gefälleabweichungen/ größeren Unebenheiten/ bei vorhandenen Rohren/ Obergurten von Stahlträgern zum Höhenausgleich, durch Schüttung aus mineralisch ummanteltem vulkanischen Gestein, geeignet für den Gebrauch unter Fertigteilestrichen und Fließestrichen. Installations- und Trägerteile sind mindestens 10mm zu überdecken.Hohlräume sind sorgfältig zu verfüllen oder vor dem Verlegen der Schüttung zu verschließen. Dicke: 50 mm (ab je ca. 50 mm Schütthöhe zusätzlich verdichten), Planebenen Untergrund herstellen durch exaktes Abziehen auch in Randbereichen unter Verwendung einer professionellen Abziehvorrichtung. Verbrauch: ca. 10 l/m2 je 1 cm Schüttdicke Ausführung in einzelnen Räumen oder Teilen von Räumen, bei Flächen von ca. 3-30 m². Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Hersteller/Typ: Knauf Trockenschüttung PA oder gleichwertig vom Bieter einzutragen Ort: UG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude Vgl. auch:Übersichtspläne Böden DT1307-DT1310
07.__. 2
Untergrundausgleich Trockenschüttung bis 100 mm, Dicke 50mm
400.00
07.__. 3 Trockenschüttung bis 100mm - Mehrdicke der Schüttung je 10mm Mehrdicke der in Pos 07.2 vorbeschriebenen Schüttung Mengensansatz je 10 mm Dicke. Position findet Anwendung in Ergänzung der Vorposition bei Ausführungshöhen von =51mm bis =99mm.
07.__. 3
Trockenschüttung bis 100mm - Mehrdicke der Schüttung je 10mm
570.00
07.__. 4 Untergrundausgleich Trockenschüttung bis 200 mm, Dicke 100mm Untergrundausgleich mit Trockenschüttung bis 200mm in zwei Arbeitsgängen. Dicke: 100 mm (ab je ca. 50 mm Schütthöhe zusätzlich verdichten)
07.__. 4
Untergrundausgleich Trockenschüttung bis 200 mm, Dicke 100mm
H
710.00
07.__. 5 Trockenschüttung bis 200mm - Mehrdicke der Schüttung je 10mm Mehrdicke der in Pos 07.4 vorbeschriebenen Schüttung Mengensansatz je 10 mm Dicke. Position findet Anwendung in Ergänzung der Vorposition bei Ausführungshöhen von =101mm bis =199mm.
07.__. 5
Trockenschüttung bis 200mm - Mehrdicke der Schüttung je 10mm
850.00
07.__. 6 Trockenschüttung Trägerzwischenraum bis 200 mm, Dicke 100mm Untergrundausgleich mit Trockenschüttung bis 200mm im Zwischenraum von Doppel-T Stahlträgern. Vollständige Hohlraumfüllung. Ausgleichen (= 20 mm) des Untergrundes aus Stahlsteindecke, im Trägerzwiscneraum durch Schüttung aus mineralisch ummanteltem vulkanischen Gestein. Dicke: 100 mm (ab je ca. 50 mm Schütthöhe zusätzlich verdichten), Ausführung in einzelnen Kleinbereichen, bei Flächen von ca. 2-10 m².
07.__. 6
Trockenschüttung Trägerzwischenraum bis 200 mm, Dicke 100mm
H
260.00
07.__. 7 Trockenschüttung Trägerzwischenraum bis 200mm - Mehrdicke der Schüttung je 10mm Mehrdicke der in Pos 07.6 vorbeschriebenen Schüttung Mengensansatz je 10 mm Dicke. Position findet Anwendung in Ergänzung der Vorposition bei Ausführungshöhen von =101mm bis =199mm.
07.__. 7
Trockenschüttung Trägerzwischenraum bis 200mm - Mehrdicke der Schüttung je 10mm
350.00
07.__. 8 Schüttung Bestand einebnen, verdichten Schüttung, Bestand mit einem Handstampfer oder einem leichten Elektro-Flächenrüttler die Schüttung mechanisch verdichten und planeben über Lehren abziehen. Ort: EG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude Anwendung bei Bodenaufbau A2.2, A.3.1
07.__. 8
Schüttung Bestand einebnen, verdichten
50.00
07.__. 9 Holzfaser-Dämmplatte, Ausgleich auf Stahlträgerdecke, Obergurt Thermisch und mechanisch hoch belastbare Holzfaser-Dämmplatte, geeignet unter Fertigteil-, Nass- oder Gussasphaltestrich als Untergrundausgleich auf Stahlträgerdecke auf separat beschriebener Ausgleichsschüttung verlegen, Stärke: 8mm Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Hersteller/Typ: Knauf Fasoperl-A8 oder gleichwertig vom Bieter einzutragen Oberhalb der Trockenschüttung bündig mit der OK des Obergurtes der Stahlträger der Deckenkonstruktion in die Bestandsdecke einzupassen.Einbau in einzelnen Streifen von b=0,5m bis 1,20m. Sich daraus ggf. ergebender Zuschnitt und Verschnitt sind in den EP einzukalkulieren. Ort: EG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude Anwendung bei Bodenaufbau A3.1, A.3.2
07.__. 9
Holzfaser-Dämmplatte, Ausgleich auf Stahlträgerdecke, Obergurt
530.00
07.__. 10 Untergrundausgleich auf Stahlträgerdecke, Gebundene Ausgleichsschüttung, Dicke 10mm Untergrundausgleich auf Stahlträgerdecke mit Trockenschüttung. Dicke 10mm, Einbau inmitten des Sandwich-Aufbaus aus Holz-Dämmplatte, Zwischenschüttung und Holz-Dämmplatte (Vgl. DT1311-1). Gebundene Ausgleichsschüttung Staubex®, Einbaudicke bis 40 mm und Nutzlasten bis 3 kN/m² Gebundene Ausgleichsschüttung aus geblähtem Perlit Gestein nachEuropäisch techn. Bewertung ETA-20/0792 mit ca. 90 kg/m³ Schüttdichte und Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl ? = 3, Einbaudicke 10mm (= 40 mm, Mindestschütthöhe 10 mm), einbringen und mit einer Überhöhung von 20 % planeben über Lehren abzuziehen. Verdichtung der Schüttung durch vollflächiges Begehen der Holzfaser-Dämmplatten. Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Hersteller/Typ: Knauf Staubex oder gleichwertig vom Bieter einzutragen Ort: EG-4.OG, verteilt über gesamtes Gebäude Anwendung bei Bodenaufbau A3.1, A.3.2
07.__. 10
Untergrundausgleich auf Stahlträgerdecke, Gebundene Ausgleichsschüttung, Dicke 10mm
500.00
07.__. 11 Holzfaser-Dämmplatte, Ausgleich auf Stahlträgerdecke, obere Lage Verlegen als obere Lage auf Trockenschüttung des dem Untergrundausgleich auf Stahlträgerdecke dienenden Sandwich-Aufbaus aus Holz-Dämmplatte, Zwischenschüttung und Holz-Dämmplatte (Vgl. DT1311-1). Ohne Unterbrechungen durch Stahlträger vollflächig montiert. Dicht aneinanderstoßend unter Vermeidung von Kreuzfugen fugenversetzt auf der separat beschriebenen Schüttung verlegen.
07.__. 11
Holzfaser-Dämmplatte, Ausgleich auf Stahlträgerdecke, obere Lage
H
1,300.00
07.__. 12 Absperrband Tür - fertiggestellte Räume Räume mit fertiggestellter, abgezogener Schüttungsoberfläche sind klar sichtbar über die Türleibung verklebtem Absperrband abzutrennen und mit Hinweis zu kennzeichnen: NICHT BETRETEN. Nach erfolgter Weiterberabeitung der Oberfläche ist die Markierung zu entfernen. Abrechnungsanastz: Je Stück Türleibung.
07.__. 12
Absperrband Tür - fertiggestellte Räume
100.00
St
07.__. 13 Absperrband Bereich - fertiggestellter Räume Bereichsabtrennung ohne Türleibung als brusthoch von Wand zu Wand verklebtes Absperrband. Abrechnungsansatz: Lfd m Absperrlänge.
07.__. 13
Absperrband Bereich - fertiggestellter Räume
H
100.00
m
08 Doppelbodensystem Serverräume (A4.1)
08
Doppelbodensystem Serverräume (A4.1)
08.__. 1 Reinigung Rohboden und aufgehende Wand Serverräume Rohbetondecke und Sockelbereich der aufgehenden Wand bis h=500mm max. durch Saugen von Staub reinigen. Das Beseitigen von Verunreinigungen in kleinerem Umfang ist mit einkalkuliert. Abrechnungseinheit: m² Bodenfläche und Wandfläche. Verteilt auf 6 Räume.
08.__. 1
Reinigung Rohboden und aufgehende Wand Serverräume
200.00
08.__. 2 Rohbodenversiegelung -1K, Serverräume Versiegelung des Rohbetonboden zur Staubbindung mit einer lösemittelfreien Kunstharzdispersion. Erzeugnis: Lindner 1-K Rohbodenversiegelung grün od. glw. Art. Verteilt auf 6 Räume.
08.__. 2
Rohbodenversiegelung -1K, Serverräume
185.00
08.__. 3 Doppelbodensystem Serverräume Liefern und Montieren eines Doppelbodensystems für technische Betriebsräume mit Konformitätszertifikat. Die Bodenplatten bestehen aus faserverstärktem Calciumsulfat mit umlaufendem Kantenschutz. Einbauvoraussetzungen: Der bestehende Rohboden des jewiligen Einbauortes für den Doppelboden ist nicht für die beabsichtigte Nutzlast geeignet. Ein Doppelbodensystem mittels höhenverstellbaren Doppelbodenstützen auf die Rohdecke zu stellen ist daher keine Option. Bauseits (Gewerk Stahlbau) wird eine Lastverteilung aus HEA120 Stahlträgern errichtet, die die aufkommenden Lasten weiterverteilt. Montage: Das herzustellende Doppelbodensystem verfügt analog zu einem Schaltwartenboden über eine eigene Unterkonstruktion aus Trägerprofilen, die in diesem Fall direkt auf die Lastverteilebene zu montieren ist. Die Unterkonstruktion des Doppelbodensystems besteht aus einer korrosionsgeschützten und verschraubten Stahlkonstruktion, die direkt auf die HEA120 Stahlträger zu montieren ist. Sämtliche Schraubverbindungen werden mit metrischem Gewinde ausgeführt. Eine elektrisch leitende Arretierungsauflage fixiert die Bodenplatten auf der Tragkonstruktion. Punktlast DIN EN 12825: 5000 N Flächenlast DIN EN 12825: 5000 N Linienlast je m Längsprofil und Spannweite = 1,00 m: 5000 N/m Punkt- und Flächenlast gelten für den gesamten Doppelbodenbereich. Es gibt keine Differenzierung zwischen Gehbereich und Schrankbereich. Bauhöhe bis OKFFB: ca. 100mm zwischen OK Lastverteilung und OKFF, bei möglicher systembedingter Abweichung. Bodenplattendicke: ca. 38mm Bodenplattengröße: 600x600mm Baustoffklasse Trägerplatte DIN EN 13501-1: A1 Bodenplattenbelag: Linoleum 2,5mm Antistatisch und ableitfähig, im Werk appliziert mit seitlichem Umleimer, Farbton hellgrau, z.B. Forbo marmoleum Ohmex oder vergleichbar. Unterkonstruktion: Achsmaß 600mm Profilabmessung: ca.72x40mm Baustoffklasse: DIN EN 13501-1: A1 Tragprofil Rahmenbereich: C-Profil, Stahl, verzinkt Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Hersteller/Typ: MERO-Doppelbodensystem Typ 2-600/6N36 oder gleichwertig vom Bieter einzutragen Abgerechnet wird die volle Fläche der Unterkonstruktion. Die Rahmenkonstruktion wird ohne Mehrpreis ausgeführt. Für entfallende Bodenplatten im Rahmenbereich ergibt sich keine Preisminderung. Mengenansatz m² Raumfläche verteilt sich auf insgesamt 6 Räume: Bei Abmaß ca. 5,93x5,00m und jeweils 29,7m² NUF: 1. OG Raum 105 Achse D-E/ 17-18 1. OG Raum 126 Achse D-E/ 3-4 3. OG Raum 305a Achse D-E/ 17-18 3. OG Raum 324a Achse D-E/ 3-4 Bei Abmaß ca. 6,15x3,15m und 18,8m² NUF: 4. OG Raum 405 Bei Abmaß ca. 5,21x3,36m und 17,5m² NUF: 4. OG Raum 419 Hinter der Eingangstür des Raumes ist jeweils ein Bereich von ca. 1,20 x1,8,m auszusparen. Vgl. auch: Übersichtspläne Böden DT1308, DT1309, sowie DT1312-1
08.__. 3
Doppelbodensystem Serverräume
185.00
08.__. 4 Plattenheber für glatte Oberflächen Plattenheber für glatte Oberflächen Liefern und der Bauleitung Übergeben von Saughebern mit 2 Näpfen zum Aufnehmen von Doppelbodenplatten ohne Belag bzw. mit glattem Oberbelag.
08.__. 4
Plattenheber für glatte Oberflächen
6.00
St
09 Hohlboden (A.4.2)
09
Hohlboden (A.4.2)
Ausgleich von Rohbodentoleranzen, außerhalb der DIN 18202, Tabelle 2, Zeile 2 bis 15 mm/qm oder Ausgleich erfolgt durch höhenverstellbare Stützenkonstruktion.
Ausgleich von Rohbodentoleranzen, außerhalb der DIN
09.__. 1 Reinigung Rohboden und aufgehende Wand Rohbetondecke und Sockelbereich der aufgehenden Wand bis h=500mm max. durch Saugen von Staub reinigen. Das Beseitigen von Verunreinigungen in kleinerem Umfang ist mit einkalkuliert. Abrechnungseinheit: m² Bodenfläche und Wandfläche.
09.__. 1
Reinigung Rohboden und aufgehende Wand
250.00
09.__. 2 Rohbodenversiegelung -1K Versiegelung des Rohbetonboden zur Staubbindung mit einer lösemittelfreien Kunstharzdispersion. Die Verträglichkeit mit dem Stützenkleber (Hohlboden) muss sichergestellt sein. Erzeugnis: Lindner 1-K Rohbodenversiegelung grün od. glw. Art.
09.__. 2
Rohbodenversiegelung -1K
190.00
09.__. 3 Abdichtung - Dampfsperre Bodenfläche Liefern und Aufbringen einer Abdichtung auf staubfrei gereinigtem Rohbetonboden gemäß DIN 18533 Teil 1 und Teil 2 gegen aufsteigende Feuchte, bestehend aus einer dampfdichten, systembodengeeigneten Dampfsperre. Die Eignung dieser Dampfsperre als Abdichtung unter Systemböden muss nachgewiesen werden. Abdichtungsbahn ist auf dem Untergrund vollflächig durch Selbstverklebung mit einer Überlappung von mindestens 100mm zu verlegen Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Hersteller/Typ: Alumit DS od. Abdichtung gemäß DIN 18533 Teil 1 und Teil 2 oder gleichwertig vom Bieter einzutragen Ort: Erdgeschoss Vgl. auch:Übersichtsplan Böden DT1307
09.__. 3
Abdichtung - Dampfsperre Bodenfläche
190.00
09.__. 4 Abdichtung - Dampfsperre aufgehende Wand Abdichtung aufbringen auf staubfrei gereinigter aufgehender Wandfläche bis OK Trockenhohlboden. Höhe Wandfläche 200-500mm. An- und Abschlüsse an Durchdringungen bzw. aufgehende Bauteile sind mit einer Überdeckung von mindestens 50mm unter Verwendung eines Anschlusstreifens im System herzustellen. Abdichtungsbahn ist auf dem Untergrund vollflächig durch Selbstverklebung mit einer Überlappung der Längsnähte von mindestens 100mm zu verlegen. Abrechnungseinheit: m² Wandfläche
09.__. 4
Abdichtung - Dampfsperre aufgehende Wand
H
100.00
09.__. 5 Trockenhohlbodensystem G 40 (5 kN) Liefern und Montieren eines Trockenhohlbodensystems in nicht brennbarer Ausführung. Die Unterkonstruktion besteht aus einer verzinkten, Chrom(VI)-freien, höhenjustierbaren Stahlstützenkonstruktion, die mit einer lösemittelfreien Gewindeversiegelung fixiert wird. Die Stützen werden auf dem Rohboden mit einem lösemittelfreien, EMICODE EC1 plus zertifizierten Klebstoff befestigt. Für das Hohlbodensystem liegt eine Umwelt-Produktdeklaration (EPD-Environmental Product Declaration) nach ISO 14025 und EN 15804 sowie ein Cradle to Cradle-Zertifikat (in Silber) vor. Die Trägerplatte kann optional mit FSCTM-Zertifizierung (FSCTM C119815) ausgeführt werden. Das Hohlbodensystem ist für die Verwendung in Innenräumen geeignet. Revisionsöffnungen können durch das Einfügen von konventionellen Doppelbodenplatten problemlos auch nachträglich eingefügt werden. Das System ist oberflächenfertig zur Verlegung von geeigneten Bodenbelägen aller Art unter Anwendung der gewerkeüblichen Vorarbeiten. Im Einheitspreis sind sämtliche, zur Einhaltung der Statikanforderungen gemäß DIN EN 13213 erforderlichen Zusatzmaßnahmen im Randbereich enthalten. Gesamtkonstruktionshöhe: '180-250' mm. Technische Daten: Tragschichtdicke: 40 mm Rastermaß: 600 x 600 mm Flächengewicht: ca. 55 kg/m² Lastklasse: 5 (5 kN) gemäß Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13 213 Ein Konformitätszertifikat - durch eine qualifizierte und vom Bundesverband Systemböden e.V. anerkannte Zertifizierungsstelle - ist vorzulegen Baustoffklasse Trägerplatte: A1 nach EN 13501 / A2 nach DIN 4102 Baustoffklasse Unterkonstruktion: A1 nach EN 13501 / A1 nach DIN 4102 Feuerwiderstandsklasse: REI30 nach EN 13501/ F30 nach DIN 4102 Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Hersteller/Typ: Alumit DS od. Abdichtung gemäß DIN 18533 Teil 1 und Teil 2Lindner FLOOR and more® G 40 x L / D oder gleichwertig vom Bieter einzutragen Abgerechnet wird die volle Fläche der Unterkonstruktion. Die Rahmenkonstruktion wird ohne Mehrpreis ausgeführt. Für entfallende Bodenplatten im Rahmenbereich ergibt sich keine Preisminderung. Mengenansatz m² Raumfläche verteilt sich auf insgesamt 5 Räume im EG von leicht variierendem Abmaß ca. 9x4,50m. Raum 007a, 44,27m² NUF, auszugleichende Aufbauhöhe bis OKFF 40-185mm Raum 007b, 48,08m² NUF, auszugleichende Aufbauhöhe bis OKFF 185mm Raum 007c, 45,54m² NUF, auszugleichende Aufbauhöhe bis OKFF 200mm Raum 007d, 45,54m² NUF, auszugleichende Aufbauhöhe bis OKFF 210mm Raum 005, 44,76m² NUF, auszugleichende Aufbauhöhe bis OKFF 210-250mm Vgl. auch: Grundriss GR00-T3, Übersichtsplan Böden DT1307 und Detail DT1312-2
09.__. 5
Trockenhohlbodensystem G 40 (5 kN)
190.00
10 Estricharbeiten Untergeschoss
10
Estricharbeiten Untergeschoss
10.__. 1 Vorbereiten des Rohbodens für Verbundestrich durch Reinigen Vorhandenen verschmutzten Aufbeton/ Rohboden staubfrei mechanisch reinigen und mit einem Industriesauger absaugen. Vorbereiten für Einbau Verbundestrich.. Ort: UG, verteilt über gesamtes Geschoss
10.__. 1
Vorbereiten des Rohbodens für Verbundestrich durch Reinigen
250.00
10.__. 2 FE-Imprägnierung - Haftbrücke auf stark- und nicht saugenden Untergründen für Verbundestrich FE-Imprägnierung als Haftbrücke für Verbundkonstruktionen auf Bodenflächen Aufbringen einer Haftbrücke auf den zuvor beschriebenen gereinigten Flächen Aufbeton/ Rohboden als 2K-Epoxidharz niedriger Viskosität mit Quarzsandeinstreuung (0,5-1,2 mm), Verbrauch: ca. 350 g/m² Epoxidharz und ca. 1,5 kg/m² Sand. Zur Aufnahme von Verbundkonstruktionen- Sehr emissionsarm (Emicode EC 1 Plus) Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Hersteller/Typ: Knauf FE-Imprägnierung F451 oder gleichwertig vom Bieter einzutragen
10.__. 2
FE-Imprägnierung - Haftbrücke auf stark- und nicht saugenden Untergründen für Verbundestrich
250.00
10.__. 3 Maschinengängiger Schnellestrich auf 2K-Epoxidharzbasis Liefern und Verlegen eines Estrichs maschinengängigen Schnellestrichs auf 2K-Epoxidharzbasis, SR-B2,0-C25-F7 als Verbundestrich Nach 24 Stunden belegreif Emissionsarm (geprüft nach AgBB) Epoxidharzgebunden Leicht mit Latte abzuziehen Wasserfrei Fugenarm Kein Schüsseln, spannungsarm Für Nassbereiche geeignet Für den Innenbereich Schnell erhärtend Aufzubringen auf Rohboden nach vorbeschriebener FE-Imprägnierung. Estrichnenndicke: 15mm Brandverhalten: Baustoffklasse E nach DIN EN 13501-1, - Druckfestigkeitsklasse: C25 - Biegezugfestigkeitsklasse. F7 - Estrichnenndicke: 15mm - Inkl. lot- u. fluchtgerechtes Abziehen. Oberfläche abreiben und nachglätten zur Aufnahme für späteres Aufbringen einer Epoxid 2-Komponenten-Beschichtung - Schutzmaßnahmen für Nachbehandlungen und gegen unbefugtes Betreten sind Bestandteil der Position {12.1} Ausführung gemäß Vorgaben System-Hersteller Hersteller/Typ: Knauf Stretto oder gleichwertig vom Bieter einzutragen Ort: UG, verschiedene Raum- und Gangbereiche Vgl. auch: Übersichtsplan Böden DT1307
10.__. 3
Maschinengängiger Schnellestrich auf 2K-Epoxidharzbasis
250.00
10.__. 4 Maschinengängiger Schnellestrich auf 2K-Epoxidharzbasis, Mehrstärke d=5 mm Zulage für Mehrpreis für Mehrstärken des in Pos. 10.3 beschriebenen Schnellestrichs je 5 mm Mehrstärke.
10.__. 4
Maschinengängiger Schnellestrich auf 2K-Epoxidharzbasis, Mehrstärke d=5 mm
250.00
10.__. 5 Anrampung herstellen, Schnellestrich auf 2K-Epoxidharzbasis Anrampung in Kellerflur herstellen als Zulage zur in Pos. 10.3 beschriebenen Herstellung des maschinengängigen Schnellestrichs auf 2K-Epoxidharzbasis. l= ca.1,72m b= ca.0,82m h= ca. 0,25m Gang UG Achse 4-5
10.__. 5
Anrampung herstellen, Schnellestrich auf 2K-Epoxidharzbasis
1.00
St
10.__. 6 Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis Herstellen einer Randfuge an allen aufgehenden Bauteilen, mit zu gewähltem System passendem Randdämmstreifen Randdämmstreifen aus Mineralwolle für Estrich selbstverlaufende Bodenspachtelmasse. Baustoffklasse A1 Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis, Dicke 12 mm, Höhe 50 mm. Ausführung gemäß Vorgaben System Hersteller Der Randdämmstreifen steht 10 bis maximal 20mm über den fertigen Estrich über. Ggf. ist der Dämmstreifen als Teil dieser Position entsprechend zuzuschneiden.
10.__. 6
Randdämmstreifen aus Mineralwolle 12/100, Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis
290.00
m
10.__. 7 Randabstellung, Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis Randabstellung, Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis herstellen. Absperren, z.B. entlang Dehnfugen, Aufbauwechsel, Schacht o.ä. Einzellängen ab 1m.
10.__. 7
Randabstellung, Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis
20.00
m
10.__. 8 Anschlagwinkel aus Edelstahl, Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis Anschlagwinkel 20/60/2 mm aus Edelstahl matt, an Übergängen Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis einbauen. Einzellängen wie Türbreiten 1 bis 2m.
10.__. 8
Anschlagwinkel aus Edelstahl, Schnellestrich 2K Epoxidharzbasis
10.00
m
11 Ausbesserungen, Reparatur, Anarbeiten
11
Ausbesserungen, Reparatur, Anarbeiten
11.__. 1 Estrichstreifen b= bis 0,3m/ Ausbesserung Alte Estrichflächen nach Abbruch ausbessern inkl. folgender Arbeitsschritte: - Entfernen loser Teilflächen, - Säubern und Vorbereiten der Fehlstellen, - Anfallenden Bauschutt in Container verbringen, - Freigelegte Flächen reinigen und mit einem geeigneten schnelltrocknenden, epoxidharzhaltigen, standfesten Material verschließen und oberfächenbündig und eben an den vorhandenen Estrich anarbeiten. Belegbar nach ca. 3 Tagen Stärke variierend: 40-100mm Breite der Fehlstellen, bis ca. 0,3m z.B. im Anschlussbereich an neu erstellte Wände, Schlitzen o. ä. Ausführung in unterschiedlichen Einzellängen ab 0,5 m
11.__. 1
Estrichstreifen b= bis 0,3m/ Ausbesserung
100.00
m
11.__. 2 Estrichstreifen b= bis 0,6m/ Ausbesserung Breite der Fehlstellen, bis ca. 0,6m z.B. im Bereich entfernter Wandteile oder Türschwellen
11.__. 2
Estrichstreifen b= bis 0,6m/ Ausbesserung
H
100.00
m
11.__. 3 Estrich-Teilreparatur, Kleinfläche bis 1m², Stärke 10 bis 50mm Teilreparaturen von Estrichflächen ínkl. folgender Arbeitsschritte: - Entfernen loser Teilflächen, - Säubern und Vorbereiten der Fehlstellen, - Anfallenden Bauschutt in Container verbringen, - Ausbessern nach Herstelleranweisung mit Reparaturmörtel, dabei Auftrag einer Haftschlämme (zum System passend, schrumpfarm, wasserundurchlässig), Ergänzen der ausgebrochenen Querschnittsbereiche durch Grobspachtelung bis zum Erreichen einer ebenen Fläche Material nach 3 h begehbar, 2 Tage bis zur Belagsreife Kleinfläche bis 1m² Auftragsdicke variierend von 10 bis 50mm
11.__. 3
Estrich-Teilreparatur, Kleinfläche bis 1m², Stärke 10 bis 50mm
50.00
St
11.__. 4 Estrich-Teilreparatur, Kleinfläche bis 1m², >50 bis 100mm Stärke Auftragsdicke variierend von 50 bis 100mm Stärke
11.__. 4
Estrich-Teilreparatur, Kleinfläche bis 1m², >50 bis 100mm Stärke
H
20.00
St
11.__. 5 Estrich-Teilreparatur, Fläche bis 5m², Stärke 10 bis 50mm Zusammenhängende Reparaturfläche bis 5m² Erfasst als m² Reparaturfläche Auftragsdicke variierend von 10 bis 50mm
11.__. 5
Estrich-Teilreparatur, Fläche bis 5m², Stärke 10 bis 50mm
H
50.00
11.__. 6 Estrich-Teilreparatur, Fläche bis 5m², Stärke >50 bis 100mm Stärke Zusammenhängende Reparaturfläche bis 5m² Erfasst als m² Reparaturfläche Auftragsdicke variierend von >50 bis 100mm Stärke
11.__. 6
Estrich-Teilreparatur, Fläche bis 5m², Stärke >50 bis 100mm Stärke
H
50.00
11.__. 7 Zargeneinstand Brandschutztür, 1-flgl., herstellen Bodeneinstand für Zarge Brandschutztür, einflüglig nachträglich herstellen Bestandsestrich beidseitig einschneiden, ausbauen, und anfallenden Schutt zum Container vertragen. Ausschnittsohle mit Estrich egalisieren b= bis 450mm l= bis 1,20m t= min 30mm unter OKFF
11.__. 7
Zargeneinstand Brandschutztür, 1-flgl., herstellen
12.00
St
11.__. 8 Zargeneinstand Brandschutztür, 2-flgl., herstellen Bodeneinstand für Zarge Brandschutztür, zweiflüglig herstellen l= bis 2,50m
11.__. 8
Zargeneinstand Brandschutztür, 2-flgl., herstellen
H
12.00
St
11.__. 9 Zargeneinstand Brandschutztür, 1-flgl., verschließen Epoxidharzestrich Verschließen der zuvor hergestellten Öffnung für den Bodeneinstand Zarge Brandschutztür, einflüglig, nach Zargen-Montage fachgerecht oberflächenverzahnt mit mit einem geeigneten schnelltrocknenden, epoxidharzhaltigen, standfesten Material verschließen und oberfächenbündig und eben an den vorhandenen Estrich anarbeiten Inkl. Untergrundvorbereitung, Reinigung, Haftgrundgrundierung vorab sowie Glättung und bei Bedarf Schliff dem Einbringen, bzw. Trocknen. Belegbar nach ca. 3 Tagen b= bis 450mm l= bis 1,20m Stärke = 30-60mm
11.__. 9
Zargeneinstand Brandschutztür, 1-flgl., verschließen Epoxidharzestrich
12.00
St
11.__. 10 Zargeneinstand Brandschutztür, 2-flgl., verschließen Epoxidharzestrich Öffnung für Bodeneinstand Zarge Brandschutztür, zweiflüglig l= bis 2,50m
11.__. 10
Zargeneinstand Brandschutztür, 2-flgl., verschließen Epoxidharzestrich
H
12.00
St
11.__. 11 Verzahnung mit Altestrich herstellen / Risse schließen Risse und Sollbruchstellen im Bestandsestrich und Verbundstellen zwischen alten und neuem Estrich mittels Winkelschleifer aufweiten, säubern/ aussaugen und mit Epoxidharz ausgießen. Quer zur Rissbildung sind Estrichklammern aus Edelstahl einzubauen und mit Epoxidharz zu vergießen. Herstellung der Oberfläche eben und flächenbündig.
11.__. 11
Verzahnung mit Altestrich herstellen / Risse schließen
200.00
m
11.__. 12 Installationsöffnungen schließen, bis 0,05m2, d bis 400mm Schließen von Durchbrüchen und Installationsöffnungen, Deckenstärke bis 400mm zur Durchführung der beschriebenen Estricharbeiten Bestehende Installationsöffnungen, eckig und rund, mit Beton kraftschlüssig vergießen, einschl. herstellen bzw. stemmen eines Kraftschlüssigen Verbundes zu den Bestandsdecken, Anfallenden Bauschutt in Container verbringen Decken-Stärke bis 400 mm Öffnung: bis 20/20 cm (0,05m²)
11.__. 12
Installationsöffnungen schließen, bis 0,05m2, d bis 400mm
20.00
St
11.__. 13 Zulage für Anarbeiten Durchdringungen bis 0,1m² Zulage für das Anarbeiten des Estrichs an Durchdringungen bis 0,1 m² Größe. Einbau Randdämmstreifen an die Durchdringung als Teil der Position.
11.__. 13
Zulage für Anarbeiten Durchdringungen bis 0,1m²
100.00
St
11.__. 14 Zulage für Anarbeiten Durchdringungen >0,1m² Zulage für das Anarbeiten des Estrichs an Durchdringungen größer als 0,1 m² Einbau Randdämmstreifen an die Durchdringung als Teil der Position.
11.__. 14
Zulage für Anarbeiten Durchdringungen >0,1m²
100.00
St
11.__. 15 Zulage für Anarbeiten Durchdringungen an ein Paar Heizungsrohre Estrich an ein Paar gedämmte Heizungsrohre anarbeiten Randdämmstreifen und die Rohre verlegen. Estrichplatten möglichst passgenau an die Rohrisolierung anarbeiten. Fehlstellen mit Epoxidharzestrich ausfüllen. Abrechnung je Rohrpaar, nicht je Rohr, als 1Stk.
11.__. 15
Zulage für Anarbeiten Durchdringungen an ein Paar Heizungsrohre
50.00
St
12 Nachbereitung
12
Nachbereitung
12.__. 1 Estrich nach EInbau schützen Liefern, Anbringen von Schutzmaßnahmen von Estrich im Aushärtungszeitraum mit Kunststoff-Folien und Hartfaserplatten im Randbereich. Foliendicke min. 0,5mm. Abtrennung der Räume/ Bereiche mit Asperrband. Kennzeichnung der jeweiligen Bereiche mit: - Datum des Einbautermins Estrich, - Datum Begehbarkeit, - Datum Freigabe für Arbeiten mit Leitern und Rüstungen Unmittelbar nach Ablauf der Schutzeit Schutzmittel und Kennzeichnung demontieren und fachgerecht entsorgen. Abrechnung als 1 Stück je Zugang/ Absperrsituation.
12.__. 1
Estrich nach EInbau schützen
200.00
St
12.__. 2 Schutzabdeck. Bodenfläche Estrich, Begehbar, Hartfaserpl. D 4mm Begehbare Schutzabdeckung der Bodenfläche, aus Estrich, Abdeckung aus Hartfaserplatten, Dicke 4 mm, herstellen und beseitigen. Kleinbereiche bis zu 2m² wie Türschwellen, etc. Anwendung nach Abstimmung mit der Bauleitung.
12.__. 2
Schutzabdeck. Bodenfläche Estrich, Begehbar, Hartfaserpl. D 4mm
20.00
St
12.__. 3 Markierung Messstellen für CM-Verfahren Messstellenmarkierung zur Ermittlung der Restfeuchte eines Calciumsulfatestrichs oder Zementestrichs anlegen.
12.__. 3
Markierung Messstellen für CM-Verfahren
20.00
St
12.__. 4 Messung CM-Verfahren Messung des Feuchtigkeitsgehalts des Untergrundes zur Feststellung der Belegreife vor den Vorbereitungs- und Verlegearbeiten der Bodenbeläge in Abstimmung mit Bauleitung.
12.__. 4
Messung CM-Verfahren
20.00
St
13 Stundenlohnarbeiten
13
Stundenlohnarbeiten
13.__. 1 Facharbeiterstunden auf Nachweis Facharbeiterstunden für Fensterarbeiten auf Nachweis, nach Erfordernis und gesonderte Beauftragung durch den AG
13.__. 1
Facharbeiterstunden auf Nachweis
10.00
h
13.__. 2 Helferstunden auf Nachweis Helferstunden für Fensterarbeiten auf Nachweis, nach Erfordernis und gesonderte Beauftragung durch den AG
13.__. 2
Helferstunden auf Nachweis
5.00
h

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