Industriebeton
Jülich Forschungszentrum
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05 BETONARBEITEN
05
BETONARBEITEN
Hinweis Betonarbeiten Gründung Die Gründung erfolgt für die Bauteile A und B mittels 0,25m - 1,50m starken Bodenplatten, Streifen- und Einzelfundamenten als WU-Konstruktion. Bewehrung Das Einbringen der Bewehrung ohne Abstandhalter ist unzulässig. Es werden zementgebundene Abstandhalter verwendet. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN zu prüfen, ob beim Einbringen der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, ein ordnungsgemäßes Einbringen und Verdichten des Betons möglich ist. Ansonsten ist unverzüglich die Objektüberwachung des AG zu konsultieren, um Rüttellücken und Betoniergassen, in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner, bzw. Prüfingenieur festzulegen. Das ist nicht erforderlich, wenn entsprechende Angaben in den Ausführungsplänen enthalten sind. Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde, dem Prüfingenieur, sowie mit dem Bodengutachter. Die Objektüberwachung des AG ist darüber zu informieren. Bauabschnitte und Arbeitsfugen. Bauabschnitte der Herstellung der Bodenplatten sind dem beigefügten Plan S-0221U-4GP-FUb-0001b_Ergänzung Bauabschnitte und Arbeitsfugen zu entnehmen. Die 1,5 m dicke Bodenplatte, Bauteil A, ist ohne Arbeitsfugen in einem Arbeitsgang zu betonieren. Die Bodenplatte Bauteil B, ist mit Arbeitsfugen herzustellen. Schalungen Es sind Schalungssysteme eines einzigen Herstellers zu verwenden. Die Elementstöße, Betonier abschnitte, Anordnung der Spannhülsen sind auf das Ausbauraster abzustimmen. Es ist eine glatte, nicht saugende Schalhaut zu verwenden. Gegen die Verwendung von zugelassenem, farblosem Schalungsöl besteht kein Einwand, sofern keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen. Verseifungs- und Ölflecke auf den Betonflächen müssen unbedingt vermieden werden. Das Einlegen von Rohrleitungen in die Schalung durch andere Unternehmen, z. B. Stahlpanzerrohre der elektrischen Leitungen, Rohre für die sanitäre Installation sowie Anker, ist zu gestatten. Es sind Schalungs-Mauerstärken mit Hüllrohren aus faserbewehrtem Beton und beiderseitig aufgesetztem Kunststoff-Konus zur späteren Entfernung zu verwenden. Einbetonierte Spanndrähte sind nicht zugelassen. Vor dem Betonieren sind die entsprechend ausgebildeten Schalungen von Fremdkörpern zu reinigen. Köcherschalungen sind zu entwässern. Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt. Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Objektüberwachung des AG zulässig. Hilfsstützen sind auch vorzusehen unter tragenden Bauteilen, wenn die darunter liegenden Konstruktionsteile noch nicht die zulässige Tragfähigkeit erreicht haben. Sonstiges Alle Ortbetonarbeiten sollen mit CEM III-Zement ausgeführt werden. Dies ist in alle Einheitspreise einzukalkulieren. Für Betonarbeiten gilt Überwachungsklasse 2 nach DIN EN 13670/DIN 1045-3. Für alle Oberseiten der Bodenplatten ist ein maschinelles Glätten der Betonoberfläche vorgesehen. Da die Bodenplatten als WU-Konstruktion hergestellt werden, müssen Risse vermieden werden. Für die Oberfläche der Sauberkeitsschicht im Bereich der 1,5m dicken Bodenplatte ist ein maschinelles Glätten der Betonoberfläche vorgesehen. Stahlbeton-Bauteile sind ohne Sichtbetonanforderungen herzustellen. Für Schalung und Ausführung der Bewehrung gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste; Montagehalterungen sowie Kraneinsatz.
Hinweis Betonarbeiten
05.01 Sauberkeitsschichten, Trennlagen, Auffüllungen
05.01
Sauberkeitsschichten, Trennlagen, Auffüllungen

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