Kran
Josef Zintl Strasse
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02 Baustellenkran inkl. Fundamentierung
02
Baustellenkran inkl. Fundamentierung
Ein für die Bauwabwicklung notwendiger und ausreichender Baukran (Ausladung / Hakenhöhe / Traglast / Spitzenlast / etc.) ist durch den Bieter anzubieten und vorzuhalten. Weiter ist ebenfalls die tragfähige Untergrundvorbereitung für den Aufstellbereich des Baukranes einschließlich evtl. erforderlicher Fundamentierung gem. Vorgabe des Kranherstellers sowie in statischer Rücksprache als  Leistung des Bieters vorgesehen. Der Kranfahrer wird durch die Baufirma gestellt und über die Position Baustelleneinrichtung mit erfasst und abgerechnet.
Ein für die Bauwabwicklung notwendiger und
02.__. 1 Baustellenkran Anliefern, Aufbauen und Vorhalten eines Baustellenkrans in geeigneter Größe zur Durchführung der kompletten Baumeisterarbeiten (kalkuliert 12 Monate). Vorschlag zum Kran: Liebherr EC H8 oder ähnlich Anlaufstrom 60 A (max.) Einsatzbereich bis ca. 35,00 m Kranfundament nach gesonderter Position. Kranstandort entsprechend Baustelleneinrichtungplan: Standfläche ca. 7,00 x 7,00 m, Mindestabstand zu den Spundwänden 2,00 m, Abstand der 49 m2 großen Standfläche zur nördlichen Grundstücksgrenze ca. 5,00 m, zur östlichen Grundstücksgrenze (Straßenseite) ca. 3,50 m Es ist darauf zu achten, dass der o.g. Anlaufstrom nicht überschritten wird. Nach Fertigstellung der Baumeisterarbeiten Abbau des Krans und Abfahrt im Zuge der Baustellenräumung. Die Baumschutzzonen sind zu beachten. Sollte für den Kranaufbau eine halbseitge Straßensperrung und/oder Halteverbotszonen erforderlich sein, bitten wir um rechtzeitige Bekanntgabe, mind. 4 Wochen vor dem geplanten Aufstelltermin (derzeit KW 38/2025).
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Baustellenkran
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02.__. 2 Verlängerung der Vorhaltezeit je KW Verlängerung der Vorhaltezeit um je eine Kalenderwoche. Der Kran ist seitens des Bieters mit einer Vorlaufzeit von mind. zwei Wochen freizumelden und dann spätestens in der dritten Woche nach Freimeldung von der Baustelle zu entfernen. Eine Vergütung längerer Standzeiten nach Freimeldung erfolgt nicht, Behinderungen des Baustellenablaufs sind unbedingt zu vermeiden.
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Verlängerung der Vorhaltezeit je KW
O
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02.__. 3 Fundamentierung Kran Seitens des Erdabuers wird am geplanten Kranstandort ein Planum mit ca. 7,00 x 7,00 m Fläche hergerichtet. Eine evtl. erforderliche Fundamentierung ist durch die ausführende Baufirma auf Ihre Kosten herzustellen. Hierfür evtl. erforderliche, zusätzliche Erd- und Aushub- bzw. Auffüllarbeiten sind durch die Baufirma zu tragen. Die Bewehrung ist in den Kranfundamentierungspreis einzurechnen. Nach Rücksprache mit dem Statiker für die Spundwandberechnung ist es erforderlich, das Kranfundament in etwa bis auf die spätere Baugrubensohle zu gründen. Eine mögliche Variante könnten 4 Stück Säulen aus Brunnenringen sein, die entsprechend ab O.K. Ausgangsplanum zum Einbringen der Spundwände bei ca. -1,00 m unter OK FFB EG bis auf eine Tiefe von ca. -3,00 m zu gründen sind. Das Einbringen der Brunnenringe erfolgt durch den Erdbauer, die Magerbetonfüllung ist durch die Baufirma zu kalkulieren. Angesetzte Magerbetonmenge: 4 Stück Schächte à 2,00 m Tiefe = ca. 6,30 m3. Darüber ist eine lastverteilende Grundplatte mit ca. 7,00 x 7,00 x 0,30 m vorzusehen. Das Schalen und Einbauen der Lastverteiler-/Fundamentplatte versteht sich durch die Baufirma. Angesetzte Betonmenge: ca. 7,00 x 7,00 x 0,30 m = 14,70 m3. Hierfür pauschal.
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Fundamentierung Kran
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psch

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