WDVS
Josef-Reich-Straße 8-18 (nur gerade) in 88161 Lindenberg
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Beschreibung Baukörper Energetische Sanierung der Gebäude Josef-Reich-Str. 8-18 in 88161 Lindenberg (Allgäu) Gemarkung: Lindenberg i. Allgäu Flurstücke: 260/9, 260/8, 260/38 Effizienzhaus KfW 55 EE 1.1 Kurzbeschreibung Objekt Die untersuchten Objekte sind vier Mehrfamilienhäuser der Gebäudeklasse 3 mit zwei Vollgeschossen und insgesamt 24 Wohneinheiten. Die Gebäude haben je Hausnummer vier Wohneinheiten. Das Baujahr der Gebäude wird auf Grundlage der Bestandsunterlagen auf 1955 bis 1957 geschätzt. Die Gebäude sind vollständig unterkellert und haben mehrere Außenzugänge zum Kellerbereich an den Gebäuderückseiten. Mit Bezug auf den überwiegenden Fensterflächenanteil besitzt das Gebäude mit der Hausnummer 8-10 eine Nordost-Südwest-Ausrichtung und die Gebäude mit den Hausnummer 12, 14, 16 und 18 eine Nordwest-Südost-Ausrichtung. Die Dachkonstruktion ist als Satteldach ausgeführt mit einer Ziegeleindeckung.
Beschreibung Baukörper
Ausführungstermine Ausführungstermine Ausführungszeitraum BA 01 - 03.11.2025 BA 02 - 02.12.2025 BA 03 - 21.01.2026 Ein Detailterminplan mit Zwischenterminen wird im Zuge der Vergabegespräche definiert und als Vertragsanlage ergänzt.
Ausführungstermine
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Arbeitsumfang Ist es dem Anbieter aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich alle ausgeschriebenen Positionen oder Titel auszuführen, ist ein Teilangebot über Einzelpositionen oder Einzeltitel zulässig und erwünscht. Grundlagen Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat, zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt. Die eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise. Eine losweise Vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt) ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen. Vorgaben und Prüfpflicht Auf fehlende oder widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN schriftlich im Vorfeld hinzuweisen. Eventuell fehlende Angaben, Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen, etc.). Hat der Unternehmer Bedenken jeglicher Art gegen die geplante Ausführung hinsichtlich Konstruktion, Art, Sicherheits- oder Schutzvorkehrungen, so sind diese schriftlich mit Angebotsabgabe anzumelden. Des weiteren hat er einen entsprechenden, begründeten, technisch möglichen Alternativvorschlag aufzuzeigen Wird dies unterlassen, hat der Auftragnehmer die folgenden Konsequenzen oder eventuell daraus entstehenden Kosten zu tragen. Nimmt der Bieter keine Eintragungen bei Fabrikatsabfragen vor, gilt das Richtfabrikat der Leistungsbeschreibung als akzeptiert. Sollten Produkte unterschiedlicher Hersteller verwendet werden, so müssen sie in allen Punkten miteinander verträglich sein. Mit den Leistungen kann erst nach einer eine Einigung über die Ausführung unter Verantwortung des AN begonnen werden. Alternativen und Nebenangebote Sieht der Bieter in der ausgeschriebenen Form aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine günstigere Ausführung als möglich an, so ist diese separat mit aufzuführen und die Gleichwertigkeit durch Produktblätter bzw. Prüfzeugnisse nachzuweisen. Hierdurch darf jedoch kein zeitlicher, genehmigungsrechtlicher oder wirtschaftlicher Nachteil bei Nutzung und Betrieb entstehen. Gestalterische Absichten müssen im Wesentlichen erhalten bleiben. Abweichungen zum Hauptangebot sind ausführlich zu beschreiben und kostenmäßig dem Hauptangebot gegenüberzustellen. Die Zustimmung für die Verwendung muss vom AG freigegeben werden. Prüfungen / Zulassungen Auf Wunsch sind kostenlos Prüfzeugnisse bzw. Nachweise der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien, insbesondere für den Nachweis der kfW 55 EE,  vorzulegen. Behördliche Prüfungen, Abnahmeprotokolle, Erstinbetriebnahmen und Prüfzertifikate von Bauteilen sind vom AN durch den Bieter rechtzeitig und eigenverantwortlich zu veranlassen. Eventuell hieraus anfallende Kosten sind im Angebotspreis einzurechnen. Vor der Verwendung anderer Materialien als den Vorgesehenen müssen deren Eigenschaften und Qualität nachgewiesen werden. Umweltschutz Umweltschutzbedingungen, insbesondere den Gewässerschutz, den Lärmschutz, die Luftreinhaltung und Baumschutz nach DIN18920 sind einzuhalten. Es sind ausschließlich amtlich zugelassene, gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe zu verwenden. Bauablauf und Bauausführung Jeder AN hat vor Beginn der Arbeiten eine ständig anwesende Aufsichts- und Ansprechperson zu benennen, welche weisungsberechtigt ist. Die Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen. Es ist möglich, dass die Arbeiten in mehreren Einzelabschnitten zeitlich versetzt, als in sich abgeschlossene Leistungen bereichsweise auszuführen sind. Eine gesonderte Vergütung dafür erfolgt nicht. Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese ohne Behinderung des laufenden Betriebes unverzüglich zu beheben. Die Reinfolge der Anlieferung zur Baustelle, ist mit ecoworks ab zu stimmen. Die Zufahrtswege sind häufig zu besichtigen, um erforderliche Maßnahmen/ Bestimmungen beantragen zu können. SIGEKO und Unfallverhütung Alle Unfallverhütungsvorschriften sowie bau-, orts- und sicherheitspolizeiliche Vorschriften sind gewissenhaft und eigenverantwortlich einzuhalten. Schutzvorrichtungen, die der AN erbringt sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Dies schließt Schäden und Folgeschäden an Personen oder Sachen des AG oder Dritter ein, es sei denn, der AN weist nach, dass der Schaden nicht durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, oder durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist. Werbung Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig. Verschmutzung und Beschädigungen Der AN ist dazu verpflichtet alle Bauteile jeder Art, sowie die erbrachten Leistungen anderer Unternehmer vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Insbesondere bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk und anderen oberflächenfertigen Flächen ist umsichtig vorzugehen. Der Auftragnehmer haftet für alle, gegen den AG erhobenen Ansprüche, die durch sein Unternehmen verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind einzuhalten Der aus der eigenen Leistung verursachte Schutt- und Abfall hat der AN selbst zu tragen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN anteilig beteiligt. Hilfsmittel Alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen der erforderlichen Hilfsmittel wie Hebe- und Scherenbühnen, Arbeitsgerüste, Kräne, Baumaschinen, Abbruchkleingeräte (z.B. Stemmhammer, Betonsäge), Sicherungsmittel, Container etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Nachvergütung für nicht berücksichtigte Hilfsmittel wird nicht honoriert.
Allgemeine Vorbemerkungen
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt: Der im Auftragsfalle gültige NU-Vertrag.Das Leistungsverzeichnis einschließlich Vorbemerkungen und Baubeschreibung sowie die vorhandenen ZeichnungenVOB Teil B und C, neueste FassungDie Ausarbeitung des Angebotes erfolgt für uns kostenlosDie angebotenen Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit und beinhalten sowohl sämtliche Lohnnebenkosten, evtl. Lohn- und Materialpreiserhöhungen, als auch die für die Ausführung notwendigen Nebenleistungen.Der Bieter erklärt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, Vorbemerkungen und Leistungsbeschreibung mit den eingesetzten Preisen anzuerkennen, sich vom Umfang der Lieferung und Leistung überzeugt und Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Angebot stehen, geklärt zu haben. Angaben des Bieters Betriebshaftpflichtversicherung bei: Versicherungs - Nr.: gegen Personenschäden: gegen Sachschäden: gegen Vermögensschäden: Handwerksrolle eingetragen bei Handwerkskammer: unter Nr: Mitglied bei der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer: .......................................................... Ort und Datum, Stempel u. Unterschrift des Bieters
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt
Umbau / Sanierung Umbau / Sanierung Die Ausführung der Arbeiten erfolgt im bewohnten und laufendem Betrieb. Zusätzlicher Aufwand, erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind mit einzurechnen. Alle Arbeiten sind im Vorfeld eng mit der Bauleitung abzustimmen. Alle Arbeiten sind so zu planen, dass die Bewohner möglichst keine Einschränkung haben. Auf die Mieter ist maximale Rücksicht zu nehmen.
Umbau / Sanierung
Normen Normen A) DIN/EN-Normen in der jeweils aktuellsten Fassung B) Regeln und Richtlinien in der jeweils aktuellsten Fassung C) Gütebestimmungen in der jeweils aktuellsten Fassung
Normen
Planunterlagen Planunterlagen Grundlage der Angebote sind die folgenden Planunterlagen: Planparket bestehend aus: 388_ECW_SKZ_BE-Plan H8-18388LNB_Bauteilkatalog388_RUP_BER_Brandschutzstellungnahme-28.05.2025Detail 388_LP5_BUF_BTX_ARC_XX_DT_XX_508_04_P_Sockel vertikal388_LP5_BUF_BTX_ARC_XX_DT_XX_510_04_P_Sockel ohne Konsole vertikalBA 01 - Haus 16-18 | Josef-Reich-Straße 16-18 388_LP5_BUF_H16-18_ARC_XX_AN_XX_201_00_P_Ansichten388_LP5_BUF_H16-18_ARC_XX_GR_00_101_00_P_Grundriss EG388_LP5_BUF_H16-18_ARC_XX_GR_U1_104_00_P_Grundriss UG388_LP5_BUF_H16-18_ARC_XX_SC_XX_301_00_P_SchnitteBA 02 - Haus 8-10 | Josef-Reich-Straße 8-10 388_LP5_BUF_H8-10_ARC_XX_AN_XX_201_00_P_Ansichten388_LP5_BUF_H8-10_ARC_XX_GR_00_101_00_P_Grundriss EG388_LP5_BUF_H8-10_ARC_XX_GR_U1_104_00_P_Grundriss UG388_LP5_BUF_H8-10_ARC_XX_SC_XX_301_00_P_SchnitteBA 03 - Haus 12-14 | Josef-Reich-Straße 12-14 388_LP5_BUF_H12-14_ARC_XX_AN_XX_201_00_P_Ansichten388_LP5_BUF_H12-14_ARC_XX_GR_00_101_00_P_Grundriss EG388_LP5_BUF_H12-14_ARC_XX_GR_U1_104_00_P_Grundriss UG388_LP5_BUF_H12-14_ARC_XX_SC_XX_301_00_P_Schnitte
Planunterlagen
Ortsbesichtigung Ortsbesichtigung Eine Ortsbesichtigung durch den Bieter vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen, um sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Kosten, die der Auftragnehmer aus Unkenntnis der Örtlichkeiten, insbesondere der Gebäude sowie der Gegebenheiten geltend machen will, werden nicht anerkannt. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er sich mit den örtlichen Verhältnissen und eventuellen Erschwernissen vertraut gemacht hat. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass aufgrund der Grundstücks- und Zufahrtssituation gewisse Einschränkungen in der Baufreiheit bestehen können. Der Bieter hat sich über die Grundstücks- und Zufahrtssituation umfassend zu informieren.
Ortsbesichtigung
Hilfsmittel Hilfsmittel Alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen der erforderlichen Hilfsmittel wie Hebe- und Scherenbühnen, Arbeitsgerüste, Kräne, Baumaschinen, Abbruchkleingeräte (z.B. Stemmhammer, Betonsäge), Sicherungsmittel, Container etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Nachvergütung für nicht berücksichtigte Hilfsmittel wird nicht honoriert.
Hilfsmittel
ZTV Wärmedämmverbundsystem Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Wärmedämmverbundsysteme 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade, VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V., WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit der Wanduntergründe durch Schnurgerüst und Flächenaufmaß sicherzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der AG unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Siloaufstellungen, Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: vollständiges Wärmedämm-Verbundsystem nach EnEV-Nachweis, Anpassung des WDVS an den Geländeverlauf, Anschluss an integrierten und vorgesetzten Sonnenschutz, Anordnung von Brandschutzriegeln, statische Bemessungen, Windsog, Dübelberechnung, Gefahr von Veralgung, Sockelausbildung, Dachrandanschluss sowie Innenseiten von Attiken, Dehnungsmöglichkeiten an Fensterbankanschlüssen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Sofern Regenfallrohre zur Ausführung von WDVS-Arbeiten demontiert werden, müssen vom AN provisorische Regenwasserableitungen bis auf die Geländeoberfläche an allen Fallrohranschlüssen angebracht werden. Im Falle von Zugerscheinung durch "Kaminwirkung" bei Gerüsten mit Gerüstverkleidung hat der AN bei Erfordernis für temporäre Öffnungen in der Verkleidung zu sorgen. Wenn dem AN Gerüste bauseits zur Verfügung gestellt werden, sind diese von grober Verschmutzung, die durch die Arbeiten des ANs entstanden sind, täglich zu Arbeitsende zu reinigen. 3.2 Materialien Die Verarbeitungsrichtlinien der WDVS-Hersteller sind ebenso einzuhalten wie die Vorgaben aus DIN 55699. Polystyrol-Hartschaumdämmungen siand nur in grafitgeschäumter Ausführung zulässig. Alle Materialien sind systemintern aus dem Produktangebot nur eines Herstellers zu beziehen. Eckschutz- und Abschlussprofile sollen mit minimaler Ansichtsbreite in verzinkter Oberfläche, keinesfalls jedoch kunststoffbeschichtet ausgeführt werden. 3.3 Untergrund Dem AN obliegt rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Prüfung des Untergrunds in Bezug auf Ebenheit, Trockenheit, Saugfähigkeit, Materialeignung, Festigkeit der Oberfläche etc. 3.4 Anschlüsse Rahmen, Gewände, Fensterbänke u. ä. dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind durch geeignete Maßnahmen, z. B. entsprechende An- und Abschlussprofile, Kompribänder und dergleichen, zu trennen. Des Weiteren ist bei Anschlüssen zwischen Bauteilen im Innen- und Außenbereich eine thermische Trennung auszubilden; der Isothermenverlauf ist zu beachten. 3.5 Fugen Der AN erfragt unaufgefordert die größten zu erwartenden Fugen und Setzungsbewegungen, er stimmt die Auswahl geeigneter Fugenprofile hierauf ab. Die Ausbildung aller Fugen sowie der An-/Abschlüsse erfolgen nach Vorgaben des Systemherstellers. Fugen sind im WDVS direkt oberhalb der Fugen im  Untergrund des WDVS auszuführen. 3.6 Oberputz/Beschichtung - WDVS Auf gleichmäßige Färbung und Oberflächenausbildung des Oberputzes ist zu achten. Flecken und Ansätze im Oberputz gelten als wesentlicher Mangel. Besonders bei Oberputzschichten mit Farbzusatz ist darauf zu achten, dass für zusammenhängende Flächen nur Material einer Charge verwendet wird. Alle nichtmineralischen, getönten Oberputze erhalten einen abschließenden Deckenanstrich mit Silikonharzfarbe zur Vermeidung von Flecken/Farbunterschieden. 3.7 Deckendämmung entfällt 3.8 Innendämmungen entfällt 3.9 Oberflächenvergütung - Anti-Graffiti WDVS-Oberflächen an öffentlich begehbaren Flächen erhalten bis 3,00 m Höhe, soweit nicht abweichend beschrieben, eine zum System des WDVS-Herstellers gehörige Anti-Graffiti-Beschichtung. 3.10 Biozide Materialeinstellungen Dem AG ist bekannt, dass Jahre nach der Herstellung des WDVS ein Algen- und Pilzbefall an  Fassadenflächen auftreten kann. Biozide Einstellungen der Oberputze oder Anstriche können diesen Effekt als Opferschicht nur verzögern, nicht jedoch dauerhaft unterbinden. Aus Gründen des Umweltschutzes soll der AN, soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, in bewitterten Lagen keine biozid eingestellten Materialien verwenden, um keine Biozide in das Grundwasser einzutragen. 3.11 Sockel Die Oberfläche des Sockelputzes ist, soweit nicht ausdrücklich anderslautend beschrieben, mit einfarbig grauem Oberputz und doppellagiger Gewebespachtelung (Panzergewebe) herzustellen. 3.12 Bauphysik Fensterlaibungen in schwach dämmenden Bauteilen (Betonwände, Kalksandsteinwände etc.) müssen grundsätzlich gedämmt werden. Metallprofile, z. B. Sockelprofile, sind, wenn der Untergrund nicht aus schwach dämmendem Baumaterial wie z. B. aus Kalksandstein oder Beton besteht, thermisch durch Unterlegen von Streifen aus geeignetem Dämmstoff, z. B. extrudiertem Polystyrolhartschaum, thermisch von den Wänden zu trennen. In das WDVS einbindende oder dieses tangierende Bauteile sind mit dauerelastischen Materialien oder bewegungsaufnehmenden Fugenprofilen so anzuarbeiten, dass die auftretenden Längenänderungen zwängungsfrei aufgenommen werden. Soweit Dübel zur Befestigung von WDVS verwendet werden, sind nur eingesenkte Dübel mit wärmegedämmten Kopfscheiben zulässig. 3.13 Brandschutz In WDVS mit brennbaren Dämmstoffen sind Brandschutzriegel aus nichtbrennbaren Dämmstoffen (Mineralwolle A1, Flammpunkt > 1.000 °C) mindestens an folgenden Stellen einzubauen: < 90 cm über OK Gelände als Sockelstreifen, im Gebäudeabschluss unterhalb Traufe/Attika, vollständig umlaufend (nicht nur über Fensterstürzen!) in mindestens jedem zweiten Geschoss. Beim Einbau von Polystyroldämmstoffen an Fassaden bewohnter oder genutzter Gebäude besteht während des Anbringens der Polystyrolplatten bis zu deren Überdeckung mit Armierungsmörtel ein deutlich erhöhtes Brandrisiko mit schlimmstmöglicher Personengefährdung! Aus diesem Grund ist der AN für die Einhaltung bzw. Umsetzung der nachfolgenden Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich: Aufklärung der Bewohner/Nutzer der Gebäude zu den Brandgefahren durch Aushänge und Flugblättern. Der AN wird nur so viele unverputzte Polystyrol-Dämmstoffflächen erstellen, wie es arbeitsablauftechnisch unverzichtbar ist, um ansatzfreie Armierungsputzflächen zu bekommen. Dämmstoffe aus Polystyrol dürfen vom AN nur in mindesterforderlicher Menge und stets nur unmittelbar vor ihrer Verarbeitung auf dem Gerüst zu lagern. Das Arbeitsgerüst ist vom AN arbeitstäglich komplett von Polystyrolresten abzufegen; alle übrigen brennbaren Stoffe sind von dem Gerüst und unter dem Gerüst arbeitstäglich zu entfernen. Der AN benennt dem AG bis spätestens 5 Tage vor Ausführungsbeginn den für den Brandschutz verantwortlichen Bauleiter namentlich. Gleichfalls sind Brandwände mit nicht brennbaren mineralischen Dämmstoffen zu überdecken, der AN erkundet hierfür unaufgefordert die Lage von Brandwänden hinter den zu verputzenden Außenwänden. Der Sockelbereich solcher Brandwandüberdeckungen ist mit feuchtigkeitsresistenter und nicht brennbarer Schaumglasdämmung zu versehen. 3.14 Statik/Windlasten Der AN schuldet im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Dübelstatik und als deren Grundlage eine Windsogberechnung samt deren Prüfung. Alle erforderlichen Eingangswerte für die Statik ermittelt der AN nach Auftragserteilung selbstständig.
ZTV Wärmedämmverbundsystem
01 BA 01 - Haus 16-18 | Josef-Reich-Straße 16-18 | 320.06. - WDVS
01
BA 01 - Haus 16-18 | Josef-Reich-Straße 16-18 | 320.06. - WDVS
01.01 320.06. - WDVS | Vorbereitende Maßnahmen zum Gebaudesockel und Loggia
01.01
320.06. - WDVS | Vorbereitende Maßnahmen zum Gebaudesockel und Loggia
01.02 320.06. - WDVS | Dämmarbeiten am Gebäudesockels
01.02
320.06. - WDVS | Dämmarbeiten am Gebäudesockels
01.03 320.06. - WDVS | Fensterbänke
01.03
320.06. - WDVS | Fensterbänke
02 BA 02 - Haus 8-10 | Josef-Reich-Straße 8-10 | 320.06. - WDVS
02
BA 02 - Haus 8-10 | Josef-Reich-Straße 8-10 | 320.06. - WDVS
02.01 320.06. - WDVS | Vorbereitende Maßnahmen zum Gebaudesockel und Loggia
02.01
320.06. - WDVS | Vorbereitende Maßnahmen zum Gebaudesockel und Loggia
02.02 320.06. - WDVS | Dämmarbeiten am Gebäudesockel
02.02
320.06. - WDVS | Dämmarbeiten am Gebäudesockel
02.03 320.06. - WDVS | Fensterbänke
02.03
320.06. - WDVS | Fensterbänke
03 BA 03 - Haus 12-14 | Josef-Reich-Straße 12-14 | 320.06. - WDVS
03
BA 03 - Haus 12-14 | Josef-Reich-Straße 12-14 | 320.06. - WDVS
03.01 320.06. - WDVS | Vorbereitende Maßnahmen zum Gebaudesockel und Loggia
03.01
320.06. - WDVS | Vorbereitende Maßnahmen zum Gebaudesockel und Loggia
03.02 320.06. - WDVS | Dämmarbeiten am Gebäudesockel
03.02
320.06. - WDVS | Dämmarbeiten am Gebäudesockel
03.03 320.06. - WDVS | Fensterbänke
03.03
320.06. - WDVS | Fensterbänke
04 BA 01-03 | Josef-Reich-Straße 8-18 | 320.14. - Sonsiges u. Stundenlohnarbeiten
04
BA 01-03 | Josef-Reich-Straße 8-18 | 320.14. - Sonsiges u. Stundenlohnarbeiten
04.01 320.14 | Stundenlohnarbeiten
04.01
320.14 | Stundenlohnarbeiten

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