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Net total EUR
Leistungsverzeichnis Elektroinstallation ab 2026
Anbieter: _________________________________
Erfurt, 06.02.2026
F ü r Fragen wenden Sie sich bitte an:
Matthias Wand Massivhaus GmbH
J.Geiger
0152 25774062
j.geiger@wand-massivhaus.de
Mit freundlichen Gr üß en
J.Geiger
Angebots- und Auftragsbe- A. Alle Festlegungen in diesem
dingungen Leistungsverzeichnis gehen
den Bedingungen der VOB
(unter A. 3.und A.4.) vor und
werden zum Bestandteil des
abzuschlie ß enden
Bauvertrages.
A. 1. die umseitigen "Besonderen
Vertragsbedingungen" des
Leistungsverzeichnisses
A. 2. die "Zus ä tzlichen
Technischen Vorschriften" des
Leistungsverzeichnisses
A. 3. die "Allgemeinen
Vertragsbedingungen" f ü r
die Ausf ü hrung von
Bauleistungen VOB/B, DIN 1961
in der bei Angebotsabgabe g ü
ltigen Fassung
A. 4. die "Allgemeinen Technischen
Vorschriften" f ü r
Bauleistungen VOB Teil C:
neueste Fassung
A. 5. die beim Generalunternehmer
vorliegenden Pl ä ne sowie
vorgelegte Material- und Ausf
ü hrungsmuster
A. 6. die einschl ä gigen
DIN-Vorschriften - neueste
Fassung - f ü r die zu
liefernden und zu
verarbeitenden Stoffe und
deren Zul ä ssigkeit nach den
jeweiligen Erfordernissen
A. 7. die einschl ä gigen
VDE-Vorschriften und Ausf ü
hrungsregeln.
zu beachten und einzuhalten
B
Unfallverh ü tungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Ger ü stordnung, Vorschriften der Aufsichtsbeh ö rden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheits sind:
polizeiverordnungen, ö rtliche Vorschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts, technische
Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerke sowie des Telegrafenbauamtes, der Stadtwerke und Verkehrsbetriebe
Weitere Vertragsbestandteile –
Angebots- und
Vertragsbedingungen f ü r
Bauleistungen und -lieferungen
1. Vertragsbestandteile und 4.5 Bautageb ü cher hat der
Vertragsgrundlagen, g ü ltig Auftragnehmer auf Anforderung
bei zu f ü hren und davon
etwaigen Widerspr ü chen in dem Fachplaner t ä glich
folgender Reihenfolge: Durchschriften zu ü bergeben.
Die Berichte m ü ssen
1.1 der Bauvertrag mit den alle Angaben enthalten, die f
vorgenommenen Eintragungen; Ä ü r die Bauausf ü hrung und
nderungen Abrechnung von
und Nebenabrede sollen aus Bedeutung sind, insbesondere
Beweisgr ü nden schriftlich ü ber Behinderungen.
erfolgen
1.2 die hier vorliegenden 4.6 Muster und Proben von allen
Angebots- und Werkstoffen und
Vertragsbedingungen Einrichtungsgegenst ä nden
1.3 die Leistungsbeschreibung, sind auf Anforderung
sowie die ihr zugrunde rechtzeitig dem Fachplaner
liegenden Zeichnungen zur Genehmigung
1.4 etwaige "Zus ä tzliche unentgeltlich vorzulegen. Vom
Vertragsbedingungen" Auftraggeber genehmigte
Proben oder Muster
1.5 etwaige `Zus ä tzliche sind zur Abnahme vorzuhalten.
Technische
Vertragsbedingungen"
1.6 VOB Teil C: "Allgemeine 4.7 Pr ü fung : Erforderliche
Technische Baustoffpr ü fungen hat der
Vertragsbedingungen f ü r Auftragnehmer auch ohne
Bauleistungen" in der bei besondere Anweisung auf seine
Vertragsabschlu ß g ü ltigen Kosten durch staatlich
Fassung anerkannte
1.7 VOB Teil B: "Allgemeine Pr ü fstellen durchf ü hren
Vertragsbedingungen f ü r die zu lassen, wobei die
Ausf ü hrung von Entscheidung der Pr ü fstelle
f ü r
Bauleistungen" ihn verbindlich ist. Er darf
nur Baustoffe und -verfahren
anwenden, f ü r die
1.8 das BGB, insbesondere die eine ordnungsgem äß e
Bestimmungen ü ber den Zulassung vorliegt.
Werkvertrag
1.9 etwaige Allgemeine Gesch ä 4.8 Der Einsatz von
ftsbedingungen des Subunternehmern
Auftragnehmers (Nachunternehmer) bedarf der
werden nicht schriftlichen Genehmigung des
Vertragsbestandteil und zwar Auftraggebers.
auch dann nicht, wenn der
Auftragnehmer in sp ä teren 5.-7. Siehe §§ 5 - 11 VOB/B.
Schreiben auf sie hinweist.
2. Verg ü tung 8. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, dem
Auftraggeber jegliche Ä
nderungen,
2.1 Auftragserweiterungen und - ä die Auswirkungen auf die
nderungen, insbesondere zus ä erteilte
tzliche Freistellungsbescheinigung
gem. §§ 48 ff.
und im Vertrag nicht EstG haben k ö nnen,
vorgesehene Leistungen, mitzuteilen. Wird die
werden nur verg ü tet, Freistellungsbescheinigung
wenn der Auftragnehmer vor widerrufen, kann der
der Ausf ü hrung die Auftraggeber den Vertrag aus
Mehrkosten angek ü ndigt wichtigem Grund ohne
und diese Leistungen anbietet Einhaltung einer Frist k ü
und wenn der Auftraggeber ndigen. Im Ü brigen gilt §
dann den VOB/B.
Auftragnehmer ausdr ü cklich 9. - 11. Siehe §§ 9 – 11 VOB/B.
beauftragt. Dies gilt auch f
ü r nicht mit dem
Vertragsgegenstand in 12. Abnahme, M ä ngelr ü ge :
Zusammenhang stehenden Hierf ü r gilt § 12 VOB/B mit
Leistungen. Ein folgender Ma ß gabe:
Mehrverg ü tungsanspruch kann 12.1 Verlangt der Auftragnehmer
jedoch geltend gemacht die f ö rmliche Abnahme, hat
werden, wenn die der Auftraggeber
vom Auftraggeber getroffenen sie binnen 12 Werktagen nach
Erweiterungen bzw. Ä Fertigstellung der
nderungen ganz Gesamtleistung
offensichtlich zu Mehrkosten vorzunehmen, soweit nichts
f ü hren m ü ssen. anderes vereinbart wird. Der
Auftraggeber
2.2 Auftragsminderung : Der kann jedoch die Abnahme so
Auftrag kann dem Umfang nach lange verweigern, wie die
vermindert Leistung
werden. Einzelne Positionen k wesentliche M ä ngel aufweist.
ö nnen entfallen. § 2 Nr. 3
VOB/B gilt unber ü hrt.
2.3 Auf Mengen ü berschreitungen 12.2 Ist die Leistung fertig
gegen ü ber der gestellt und hat der
Leistungsbeschreibung Auftraggeber die Leistung in
(Leistungsverzeichnis) hat Benutzung genommen, so gilt
der Auftragnehmer vor der die Abnahme nach Ablauf von
Ausf ü hrung 12 Werktagen
nachhaltig hinzuweisen. nach Beginn der Benutzung als
stillschweigend erfolgt, es
sei denn, der
2.4 Vertragspreise bleiben unver Auftraggeber erkl ä rt ausdr
ä ndert ohne R ü cksicht auf ü cklich, dass er die Abnahme
bis zur Beseitigung
Lohnerh ö hungen oder bestimmter wesentlicher M ä
Materialpreissteigerungen. ngel ablehnt, oder es sei
denn, dass er diese
2.5 Wird ausdr ü cklich eine bereits anl ä sslich einer
Lohn- oder vorhergehenden schriftlichen
Stoffpreisgleitklausel M ä ngelr ü ge
vereinbart,
so ist der Auftragnehmer vorsorglich abgelehnt hatte.
verpflichtet, die Lohn- bzw.
Materialpreis ä nderung
sp ä testens binnen zwei 12.3 Erfolgt eine stillschweigende
Wochen nach Eintreten der Ä Abnahme nach vorstehender
nderung anzuzeigen. Bestimmung,
2.6 Giftm ü ll und Problemm ü ll, sind Vorbehalte wegen
die bei seiner bekannter M ä ngel oder wegen
Vertragsleistung anfallen, Vertragsstrafen vom
hat der Auftragnehmer auf Auftraggeber innerhalb der
jeden Fall auf eigene Kosten genannten 12 Werktage geltend
ordnungsgem äß zu machen,
zu entsorgen. sofern sie nicht schon vorher
vorsorglich schriftlich
angemeldet wurden.
2.7 Die Angebots- und 12.4 Technische Abnahmen durch den
Vertragspreise gelten f ü r Architekten, Sonderfachplaner
die fertige Leistung oder
bzw. Lieferung frei sonstigen Dritten sowie ö
Bau-/Verwendungsstelle ffentlich-rechtliche Abnahmen
einschlie ß lich Abladen, durch Beh ö rden
Verpackung und Entsorgung des stellen keine rechtsgesch ä
Verpackungsmaterials. ftliche Abnahme dar. Zu
dieser ist ausschlie ß lich
3. Ausf ü hrungsunterlagen. Es der Auftraggeber berechtigt.
gilt § 3 VOB/B mit folgender
Ma ß gabe:
3.1 Ausf ü hrungspl ä ne m ü ssen 13. Gew ä hrleistung und Verj ä
den Freigabevermerk des hrung : Es gilt § 13 VOB/13,
Fachplaners sofern im Vertrag
tragen. Sie sind f ü r den nicht ausdr ü cklich etwas
Auftragnehmer verbindlich. anderes vereinbart wurde.
Planinhalte, Ma ß e,
Dimensionen und 14. Abrechnung : Die
Leistungsverzeichnisse sind Schlussrechnung ist vierfach
vom Auftragnehmer zu mit allen erforderlichen
pr ü fen; auf Unstimmigkeiten Unterlagen zur Pr ü fung an
oder zu bef ü rchtende M ä den mit der Pr ü fung der
ngel und/oder Bedenken Schlussrechnung
hat er den Auftraggeber Beauftragten und einfach an
unverz ü glich und den Auftraggeber einzureichen.
schriftlich hinzuweisen. Dem
Fachplaner ist eine Abschrift Projektnummer und
zu ü bermitteln. Vertragsdatum, sowie
Planlieferungen erfolgen erhaltene Abschlagszahlungen
entsprechend dem sind aufzuf ü hren. Im Ü
Baufortschritt. brigen gilt § 14 VOB/B.
3.2 Unterlagen ü ber technische 15. Stundenlohnarbeiten werden
Anlagen, Installationen o. nur verg ü tet, wenn sie
ä., die der (gem. Ziffer 2.1
Auftragnehmer nicht selbst dieses Vertrages) ausdr ü
erstellt hat, sondern von cklich vom Auftraggeber
Herstellerseite angeordnet worden sind.
unentgeltlich erlangt hat, Im Ü brigen gilt § 15 VOB/B.
sind sp ä testens bei Abnahme
unentgeltlich
dem Auftraggeber zu ü 16. Zahlungen. Es gilt § 16
bergeben. VOB/13 mit folgender Ma ß
gabe: R ü ckforderungen
3.3 Dem Auftragnehmer ist es aus Ü berzahlung ( §§ 812 ff.
untersagt, ihm im Rahmen der BGB) kann der Auftraggeber
Erf ü llung seiner stellen. Der
Leistungspflicht ü bergebene Auftraggeber ist insoweit
Pl ä ne, Zeichnungen und berechtigt, die
Berechnungen Auftragnehmerrechnung auch
anderweitig zu verwenden, zu nach der Bezahlung durch eine
verwerten oder zu ver ä ndern. Pr ü finstanz nachpr ü fen zu
lassen. Im
4. Ausf ü hrung. Soweit im Ü brigen gilt § 16 VOB/B
Vertrag nicht ausdr ü cklich einschl. § 16 Nr. 3 VOB/B
etwas anderes ver- betreffend
einbart ist, gilt § 4 VOB/B Schlusszahlung.
mit folgender Ma ß gabe:
4.1 Schadens- und Unfallverh ü 17. Sicherheitsleistung. Es gilt
tung : Der Auftragnehmer hat § 17 VOB/B.
f ü r seine
Leistungen alle 18. Sonstige rechtliche
Sicherheitsvorkehrungen zu Regelungen. Es gilt § 18
treffen, um Personen- und VOB/B. Ferner gilt:
Sachschaden abzuwenden. Vor, 18.1 Das Aufma ß erfolgt gemeinsam
w ä hrend und nach der Arbeit durch den Fachplaner zusammen
sowie mit dem
in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer. Verdeckte
Auftragnehmer von sich aus f Teile sind rechtzeitig auf zu
ü r alle messen. Die
Schadensverh ü tungsma ß Messurkunde ist durch den
nahmen zu sorgen, wie Auftragnehmer auf seine
Abschrankungen, Kosten leicht pr ü fbar
Beleuchtung, Gel ä nder, gem äß den Angebotspositionen
Fangger ü ste, Absteifungen, zu erstellen.
Warntafeln,
Brandverh ü tung, 18.2 Forderungsabtretungen sind
Sturmsicherung aller Gegenst unzul ä ssig.
ä nde, Vorschriftsm äß igkeit
von elektrischen Ger ä ten, 18.3 F ü r Arbeitsgemeinschaften
Leitungen usw. M ä ngel an gilt: Die Mitglieder der
der Baustelle, auch an Arbeitsgemeinschaft
Ger ä ten, Ger ü sten usw. haben beim Angebots- bzw.
anderer Auftragnehmer hat der Vertragsabschluss eine
Benutzer zu Mitgliedsfirma
beanstanden. Der federf ü hrend schriftlich zu
Auftragnehmercstellt den allen Rechtshandlungen mit
Auftraggeber ausdr ü cklich Wirkung f ü r und
frei
von Schadensersatzanspr ü gegen die Arbeitsgemeinschaft
chen, die er im Zusammenhang zu bevollm ä chtigen. Der
mit seinen Auftraggeber kann
Leistungen oder Lieferungen aus wichtigem Grund bis zum
zu vertreten hat. Ablauf der Gew ä
hrleistungsfrist von der
4.2 Schutz seiner ausgef ü hrten Arbeitsgemeinschaft die
Leistungen auch gegen Bestimmung einer anderen
Wasser-, Frost-, federf ü hrenden Firma
Sturm- und Wintersch ä den verlangen. Alle Mitglieder
sowie gegen Besch ä digung, der Arbeitsgemeinschaft
Korrosion und haften gesamtschuldnerisch.
Verschmutzung obliegt dem 18.4 Die Anlieferung bei reinen
Auftragnehmer ohne Aufpreis Lieferungen ist dem
bis zur Auftraggeber bzw.
Abnahme. Ebenso obliegt ihm Fachplaner rechtzeitig anzuk
ohne Aufpreis Entfernung von ü ndigen. Ü bernahmezeitpunkt
Schnee und -adresse
und Eis, soweit f ü r seine sind zu vereinbaren. Die
Leistungen n ö tig. Transportgefahr geht zu
Lasten des Lieferanten.
4.3 Leitungen im Erdreich und in 18.5 Ausreichende
Bauteilen hat der Haftpflichtversicherung ist
Auftragnehmer zu die Auftragsvoraussetzung.
beachten und zu sch ü tzen, Deckungszusagen und -summe
bevor er dort Arbeiten sind f ü r die ganze Bauzeit
vornimmt. nachzuweisen.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter 18.6 Gerichtsstand : Es gilt der
des AN, der fachlich und pers Gerichtsstand des Sitzes
ö nlich
geeignet und deutschsprachig des Auftraggebers als
ist, muss w ä hrend vereinbart.
dergesamten Arbeitszeit
anwesend sein. Er darf nur
abgezogen werden, wenn mit
dem bauf ü hrenden
Bauleiter des AG eine 18.7 Rechtsunwirksamkeit von
Vereinbarung ü ber eine Vertragsteilen ber ü hrt die
geeignete Ersatzperson ü brigen nicht.
erfolgt ist. Auf Anforderung
hat der Auftragnehmer einen
Fachbauleiter
nach den jeweils geltenden ö
ffentlich-rechtlichen
Bestimmungen einzusetzen,
sofern im Vertrag vereinbart.
Recyclingverpflichtung/Bauschu
ttentsorgung
Im Rahmen der
Umweltzertifizierung unseres
Unternehmens haben wir uns
verpflichtet, k ü nftig alle
recycelbaren Baustoffe
einer umweltgerechten
Verwertung zuzuf ü hren. Dies
betrifft insbesondere
S ä mtliche Kartonagen,
(Pack-)Papiere,
Einwegpaletten etc.
S ä mtliche Verpackungsstoffe
und F ü llstoffe (z. B.
Folien, Styroporchips,
Luftpolsterfolien etc.)
S ä mtliche D ä mmstoffe und
D ä mmstoffreste
S ä mtliche Kunststoffteile,
Kunststoffrohre und Ä hnliches
Es gilt somit als vereinbart,
dass der AN diese Stoffe
selbst entsorgen und der
Industrieentsprechend der g ü
ltigen R ü
cknahmeverpflichtungen wieder
zuf ü hren. Der Auftragnehmer
hat von seinen Arbeiten herr
ü hrende Verunreinigungen
(Abf ä lle,
Verpackungsmaterialien,
Schutt, Schmutz und
dergleichen) ohne besondere
Aufforderungen des
Auftraggebers am Ende jedes
Arbeitstages, jedoch sp ä
testens jede Woche bis
Freitagmittag, 12.00Uhr zu
beseitigen, das hei ß t, zu
sammeln, abzufahren und
fachgerecht zu entsorgen.
Nach dem w ö chentlichen
Einsatz, jedoch sp ä testens
Freitags, ist die Baustelle
besenrein und frei von
Verunreinigungen (z. B.
Putz-, M ö rtel-, Stein-,
Ziegel- und Betonresten etc)
zu verlassen.
Container zur Entsorgung
aller o. g. Materialien
werden vom Auftraggeber nicht
gestellt. F ü r ordnungsgem
äß e Trennung und den
Abtransport dieser Stoffe ist
der Auftragnehmer selbst
verantwortlich. Sind
Verunreinigungen vom AN
innerhalb dieser
Vertragsfrist nicht
beseitigt, ist der
Auftraggeber berechtigt, dem
Auftragnehmer eine
angemessene Nachfrist zu
setzen und im Falle des
fruchtlosen Verstreichens
dieser Nachricht die
Verunreinigungen selbst oder
durch Dritte beseitigen zu
lassen. Die nachgewiesenen
Kosten hierf ü r tr ä gt der
AN.
Eine Entsorgungspauschale wird nicht mehr erhoben.
Eigene Werbetafeln oder Hinweisschilder des Auftragnehmers auf der Baustelle sind untersagt und werden ggf. auf Kosten des Nachunternehmers entsorgt
Leistungsverzeichnis Elektroinstallation ab 2026
01 Allgemeine Vorbemerkungen
01
Allgemeine Vorbemerkungen
Die angebotenen Einheitspreise gelten für alle Baustellen der Die angebotenen Einheitspreise gelten f ü r alle Baustellen der
Matthias Wand Massivhaus GmbH und Wand Wohnbau GmbH
mit Sitz in 99084 Erfurt, Anger 23.
Die angebotenen Einheitspreise gelten für alle Baustellen der
ALLGEMEINE HINWEISE ALLGEMEINE HINWEISE
Der AN hat sich vor Ausf ü hrung der Arbeiten ü ber die Lage von Leitungen, Kabeln, Dr ä nen, Kan ä len u. ä. beim AG und bei den f ü r die Ver- und Entsorgungsanlagen zust ä ndigen Tr ä gern anhand der ausliegenden Bestandspl ä nen zu unterrichten. F ü r s ä mtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind alle erforderlichen Stoffe, Bauteile und Bauelemente vom AN bereitzustellen.
Ü bergabeort Baustelle: Alle im nachstehenden Leistungsverzeichnis aufgef ü hrten Materialien einschlie ß lich aller Stoffe, die ü ber Nachtr ä ge angeboten werden, sind vom AN abzuladen und gegebenfalls zwischenzulagern. F ü r eventuelle Provisorien werden keine gesonderten Kosten verg ü tet. Das Leistungsverzeichnis ist keine Bestellgrundlage. F ü r die Materialbestellung sind die genauen Massen durch den Auftragnehmer festzustellen.
Werden Fabrikatsanfragen nicht ausgef ü llt, geht der Auftraggeber grunds ä tzlich davon aus, da ß das Leitfabrikat angeboten wurde oder der Auftragnehmer eine freie Fabrikatauswahl zul äß t.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen f ü r die Ausf ü hrung von Bauleistungen VOB/B und die Allgemeinen Technischen Vorschriften - ATV- VOB/C gelten in der jeweils letzten Fassung, die sp ä testens drei Monate vor dem Er ö ffnungs-/Einrichtungstermin im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist.
Die weiteren in den Vertragsbedingungen genannten DIN-Normen sind in der drei Monate vor dem Er ö ffnungs-/Einrichtungstermin g ü ltigen Fassung ma ß gebend. Grundlage f ü r die Ausf ü hrung aller das Bauvorhaben betreffenden Leistungen sind nachstehende Leits ä tze, Regeln und Vorschriftenwerke: Leits ä tze und Regeln des Verbandes der Deutschen Elektrotechniker mit allen Nachtr ä gen in der jeweils letztg ü ltigen Fassung (VDE), die Arbeitsst ä ttenrichtlinien, die DIN 57185, Teil 1 und 2, f ü r Blitzschutzanlagen.
Weiterhin sind alle f ü r die Arbeiten g ü ltigen beh ö rdlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht mehr einzeln aufgef ü hrt sind. Die Anordnung der Anlagenteile ist so zu w ä hlen, da ß eine gute Zug ä nglichkeit der Bedienstelle, eine leichte gefahrlose Bedienbarkeit sowie eine gute Ablesbarkeit aller Me ß instrumente gew ä hrleistet ist und ferner ausreichender Platz zur Durchf ü hrung von Reparaturen und zum Ausbau von Teilen zur Verf ü gung steht.
Die Gr öß e und Lage von Einbring ö ffnungen f ü r die Auswechslung von Anlagenteilen ist vor Montagebeginn zu ü berpr ü fen. Werden dem Auftragnehmer Ausf ü hrungszeichnungen zur Verf ü gung gestellt, so hat der AN diese vor Beginn der Arbeiten auf die tats ä chlichen ö rtlichen Gegebenheiten sowie auf die zur Verwendung kommenden Bauteile abzustimmen und zu erg ä nzen. Ma ß angaben f ü r Einbauten sind grunds ä tzlich vor Fertigung bzw. Bestellung der Einbauten am Bau zu ü berpr ü fen.Die Ausf ü hrung der Anlage ist unter Einhaltung aller f ü r die Konstruktion, Errichtung und den Betrieb von haustechnischen Anlagen g ü ltigen Bestimmungen und Richtlinien und den neuesten technischen Erkenntnissen sowie den anerkannten Regeln der Technik einschlie ß lich Anweisungen und Auflagen der sonstigen, zu Ü berwachung und Kontrolle zust ä ndigen Beh ö rden und Stellen zu erfolgen.
Es d ü rfen nur Materialien erster Qualit ä t verwendet werden; soweit diese einer G ü tezeichen ü berwachung unterliegen, m ü ssen sie mit entsprechenden G ü teschutzzeichen versehen sein. Alle elektrischen Ger ä te, Kabel, Leitungen usw. m ü ssen das VDE-Pr ü fzeichen oder gleichwertig tragen. Die Zul ä ssigkeit und Ordnungsm äß igkeit alle Materialien auch bei Lieferung durch den Bauherrn, l äß t der Auftragnehmer auf seine Kosten und ohne besondere Veranlassung pr ü fen, andernfalls haftet er in vollem Umfang f ü r alle Sch ä den, die durch die Verwendung von ungeeigneten, fehlerhaften oder besch ä digten Materialien entstehen. Grunds ä tzlich d ü rfen bei Lieferung keine Ger ä te auslaufender Serien angeboten und eingebaut werden. Sollten sich zwischen Auftragserteilung und endg ü ltigem Montagebeginn Fabrikats ä nderungen ergeben, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, vor Einbau eine Kl ä rung mit der Fachbauleitung herbeizuf ü hren. Kommen andere als in der Ausschreibung geforderte Stoffe oder Bauteile zur Verwendung, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Die Verantwortung f ü r die fachgerechte, den Vorschriften entsprechende und technisch einwandfreie Ausf ü hrung sowie f ü r die Vollst ä ndigkeit und die betriebssichere Funktion der gesamten Anlage obliegt voll dem Auftragnehmer und wird durch nichts eingeschr ä nkt. In der nachstehenden Beschreibung ausgewiesenen Eckdaten und Anlagendimensionierungen sind generell vom Auftragnehmer auf die tats ä chlichen Gegebenheiten zu ü berpr ü fen, zu korrigieren und bei der Angebotspreisgestaltung zu ber ü cksichtigen.In der Beschreibung fehlende oder unvollst ä ndige Angaben, die zur Erf ü llung der notwendigen Funktionen notwendig sind,berechtigen nicht zu Nachforderungen.
ALLGEMEINE HINWEISE
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG UND TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG UND TECHNISCHE ERL Ä UTERUNGEN
Allgemeine Baubeschreibung
Das Geb ä ude wird in mehrgeschossig aus Stahlbeton, Mauerwerk und mit Trockenbauelementen errichtet.
Leistungsumfang ist die komplette Ausf ü hrung der gesamten Stark- und Schwachstrominstallation des Geb ä udes sowie die Verlegesysteme und die Verkabelung Telefon, Antenne, Schwachstrom.
Folgende Leistungsgrenzen werden vereinbart:
1. Starkstromanlage: Abgangsklemmen der Hausanschlusssicherung des EVU (Kabelverteiler der EnBW im Hausanschlussraum),
2. Haustechnik (L ü ftung, K ä lte, Heizung, Sanit ä r): jeweilige Netz-Anschlu ß klemme und komplette Verdrahtung der Bauteile
3. Installation aller R ä ume und Beleuchtung gem. Baubeschreibung, Installation bis Anschlu ß klemme an Leuchtenausla ß bzw. Einbauger ä t. Bei entsprechender Auftragserteilung erweitert sich der Leistungsumfang auf die einzubauenden Leuchten, Leuchtmittel und Ger ä te.
4. Leitungen und Abschlu ß im Verteiler f ü r die Leitungsnetze Telefon
5. Antennenleitungen zwischen Haus ü bergabepunkt im HAR bis zu den Anschlussdosen als r ü ckkanal taugliches Netz .
Energieversorgung
Das Geb ä ude erh ä lt eine Einspeisungen aus dem Ortsnetz des Energieversorgers.
Kosten die eventuell seitens der Versorgungsunternehmen (z.B. Hausanschlu ß kosten, Z ä hlermontagen etc.) anfallen, werden direkt vom Versorgungsunternehmen an die Bauherren verrechnet.
Schutzma ß nahme, Potentialausgleich, Ü berspannungsschutz
Schutzma ß nahme
Als Schutzma ß nahme gegen gef ä hrliche K ö rperstr ö me werden angewendet gem. DIN VDE 0100 Teil 410:
1. Fehlerstromschutzschaltung mit I^n=0,03 A f ü r Steckdosenstromkreise in Dusch- und Sanit ä rr ä umen, feuchten R ä umen und im Au ß enbereich,
2. Fehlerstromschutzschaltung mit I^n=0,03 A f ü r Steckdosenstromkreise, Lichtstromkreise und Festanschl ü sse an beigestellten Betriebsmitteln bei Erfordernis zur Erh ö hung des Sicherheitsniveaus gegen ü ber dem Schutz durch Abschaltung innerhalb von 0,2 Sekunden,
3. Schutz durch Abschaltung durch die Ü berstromschutzeinrichtungen in den Steckdosen und Beleuchtungsstromkreisen.
Nach DIN 40050 sind die Installationen in Wohnr ä umen, trockenen R ä umen und zugeh ö rigen Nebenr ä umen im Mindestschutzgrad IP 20, in Keller-, Technik- und feuchten Nebenr ä umen in Mindestschutzgrad IP 44 auszuf ü hren. F ü r spritzwassergef ä hrtdete Installationen gilt der anzuwendende Mindestschutzgrad IP 54, bei Gef ä hrdung durch Strahlwasser IP 65.
Potentialausgleich und Ü berspannungsschutz
Der Potentialausgleich wird nach DIN VDE 0100 Teil 410 f ü r neu zu
errichtende Verbraucheranlagen gefordert.
Der Potentialausgleich verhindert Potentialunterschiede zwischen Schutzleiter und nicht zum Betriebsstromkreis geh ö renden leitf ä higen Anlagenteile, wie Wasser- und Heizungsrohre, L ü ftungskan ä le, Blitzschutz, Aufzugsanlage, Stahlkonstruktionen sowie Verlegesysteme aus elektrisch leitenden Werkstoffen.
Nach DIN VDE 0100 Teil 410 besteht der Potentialausgleich aus dem:
- Hauptpotentialausgleich
- Nebenptentialausgleich
Die Hauptpotentialausgleichschiene ist im Kellergescho ß in der N ä he der Haupt-Unterverteilungen zu installieren. Anschl ü sse sind entsprechend DIN VDE 0100 vorzunehmen.
In den Potentialausgleich sind folgende Anlagenteile einzubeziehen:
- Fundamenterder
- Abflu ß rohre (metallisch)
- Wasserleitungen
- Rohre der Warmwasserheizung
- Kan ä le der L ü ftung
- Aufzugsschienen
- Blitzschutzanlage
- metallene Verlegesysteme und sonstige metallene Leitungskan ä le
S ä mtliche Anschl ü sse sind entsprechend ihrer Art dauerhaft zu beschriften.
Bei der Installation in Duschen oder B ä dern werden f ü r leitf ä hige Einrichtungen ebenfalls Potentialausgleichma ß nahmen gefordert, die mit dem Schutzleiter nicht in Verbindung stehen.
Gleiches gilt f ü r die Ableitungen elektrostatisch leitf ä higer Fu ß b ö den sowie f ü r Abschirmungen gegen elektrische St ö rfelder.
Ü ber weitere Ma ß nahmen zum Schutz einzelner Ger ä te entscheidet der Nutzer.
Verrechnungsme ß einrichtungen f ü r Heizung und Trinkwasser sind elektrisch leitend zu ü berbr ü cken.
Zus ä tzlicher Potentialausgleich ist in den Dusch- und Badr ä umen gem. DIN VDE 0100 Teil 701 vorzunehmen.
Die Querschnitte f ü r Potentialausgleichsleiter gelten nach DIN VDE 0100
Teil 540.
Erdung
Der bauseits eingebaute Fundament- und Ringerder ist zu verwenden. Die Verbindung des Fundamenterders des Geb ä udes mit dem Potentialausgleich soll im Hausanschlussraum erfolgen.
Energieverteilung und Steigleitungen
Kunststoffkabel und Leitungen werden in den D ä mmschicht des Fu ß bodenaufbaus, zu fr ä sende Wandschlitze und Trockenbauw ä nden / Koffer verlegt.
Installation
Die komplette Installation im Geb ä ude wird unter Einsatz von Kabeln und Leitungen ausgef ü hrt, die den derzeit g ü ltigen VDE-Bestimmungen und Normbezeichnungen entsprechen. Die Dimensionierung der Starkstromkabel und Starkstromleitungen hat durch den Auftragnehmer entsprechend der installierten Leistung, unter Ber ü cksichtigung der Gleichzeitigkeitsfaktoren, des Spannungsabfalls und der H ä ufung auf/in den Kabeltr ä gersystemen zu erfolgen.
Angegebene Kabelquerschnitte auf den Pl ä nen (Schema UV) dienen nur als Orfientierungswerte und sind durch den Auftragnehmer bei seiner Ausf ü hrungsplanung zu ü berpr ü fen, zu aktualisieren bzw. neu festzulegen.
Folgende Kabel und Leitungen kommen zum Einsatz:
- Mehrleiter-Kunststoffkabel NYY,
- NYM und NYCWY als Einspeisekabel f ü r Etagenverteiler und zentrale Schaltschr ä nke des Gewerkes HLS.
Sonst werden f ü r die Starkstromverkabelung Plastmantelleitungen NYM, f ü r vieladrige Steuerkabel Kunststoffkabel NYY verlegt. Bei Anschl ü ssen von ortsver ä nderlichen Betriebsmitteln und abgependelten Leuchten ist flexible Gummischlauchleitung einzusetzen. Die Schwachstromverkabelung erfolgt entsprechend Beschreibung der Schwachstromanlagen.
Funtionserhaltende Kabel und Leitungen sind wie folgt zu verwenden:
- JE-H(St)HRH E30 f ü r die Verkabelung der RWA-Taster
- JE-H(St)H E30 f ü r die Verkabelung der Rauchmelder der RWA-Anlage
- (N)HXH E30 f ü r die Verkabelung der Sicherheitsbeleuchtung von der Batterie zum Sicherheitslichtger ä t und von dort bis jewei ersten Sicherheitsleuchte im jeweiligen Brandabschnitt.
Bei den Installationsger ä ten ist ein einheitliches Fl ä chenprogramm eines Fabrikates einzusetzen. Anzahl und Anordnung der einzelnen Installationsger ä te ist den Installationspl ä nen bzw. der Bemusterung zu entnehmen.
Bei Wandfl ä chen mit Fliesenbelag erfolgt die Installation unter Putz in Feuchtraumausf ü hrung. Das Setzen der Dosen erfolgt in Abstimmung mit dem Fliesenbelag auf Mitte Fliese oder im Fugenkreuz, sofern beauftragt.
Aufputzinstallationsger ä te sind generell im Schutzgrad IP 44 einzusetzen. Unterputzinstallationsger ä te in Na ß bereichen (Wasch- und Duschr ä ume, Au ß enanlagen) sind als Ger ä te im Schutzgrad IP 44 (Steckdosen mit Klappdeckel) einzusetzen.
Die Anschlu ß punkte von Einzelger ä ten sind vor Ausf ü hrung der Leitungsinstallation zu benennen und abzustimmen.
In Abstimmung mit der Bauleitung sind die beigestellten Steuerungen f ü r T ü ren und Rauch-W ä rme-Abzug einschlie ß lich der notwendigen Bedienger ä te (Not-Schalter, Bedienungstableau) anzuschlie ß en und zu
installieren.
Ger ä te- und Montageh ö hen
Montageh ö hen ü ber OKFF:
- Schalter 1,05 m (T ü rklinkenh ö he)
- Taster 1,05 m
- Steckdosen 0,30 m
- Reinigungs-
und Arbeitsplatzsteckdosen 1,05 m (bzw. in Abstimmung mit der Bauleitung u. Architekt)
- Herdanschlu ß dosen 0,30 m
- Wandausl ä sse, Spiegelleuchten 1,80 - 2,10 m (bzw. in Abstimmung mit der Bauleitung u.
Architekt)
- Oberkante Verteilung 1,80 m
- Kontrolleuchten 2,50 m
- Abzweigdosen, von UK Decke 0,30 m
- Handmelder BMA und RA-Taster 1,30 m
- Taster und Steckdosen
- Behindertengerecht 0,85 m
- Rauchmelder an der Decke (bzw. in Abstimmung mit der Bauleitung u.
Architekt)
L ü ftungstechnik
Material der LUNOS L ü ftungsanlage wird bauseits geliefert und ist vom AN einzubauen sowie die notwendige Verkabelung herzustellen und anzuschlie ß en. Ein Unterdruckw ä chter f ü r die L ü ftungsanlage oder Fensterkontakt f ü r die Abzugshaube ist nicht gefordert.
Abnahme
Die Erf ü llung aller Leistungen ist der Bauleitung zur f ö rmlichen Abnahme rechtzeitig anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anlage vor der Ausf ü hrung mit dem Auftraggeber durchzusprechen und gegebenfalls Ab ä nderungen gem äß Angaben durchzuf ü hren.
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG UND TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
FÜR DEN BEREICH ELEKTROTECHNIK ZTV - ZUS Ä TZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
F Ü R DEN BEREICH ELEKTROTECHNIK
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ALLGEMEINE HINWEISE
Diese Vorbemerkungen sind ZUS Ä TZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
Bei Widerspr ü chen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis.Einw ä nde oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zubegr ü nden.
Der Bieter best ä tigt, da ß die aufgef ü hrten Lohnstundens ä tze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die ü blichen Berechnungsmerkmale vollst ä ndig beinhalten.
Der Einheitspreis ist in EUR anzugeben. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Das gilt auch f ü r Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchf ü hrung seiner Leistungen zu erbringen hat.
Nebenleistungen werden nicht gesondert verg ü tet und geh ö ren ohne Erw ä hnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und BesonderenLeistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C).
Der Wortlaut des vom Auftraggeber ü bergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht best ä tigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie f ü r Eventual- oder Alternativpositionen.
Der Einheitspreis des Angebotes ist ma ß gebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft (z.B. durch Rechen- oder Eingabefehler) ist.
Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen f ü r nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausf ü hrung anzubieten; vers ä umt er dies, setzt der Auftraggeber markt ü bliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt.
S ä mtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausf ü hrungsunterlagen m ü ssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausf ü hrung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen d ü rfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Pr ü fungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unber ü hrt.
Werden unter 2.1 - Geltungsbereich und Ausf ü hrungsgrundlage - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der VOB/C (DIN 18299 ff) genannt, so gelten die in diesen aufgef ü hrten DIN bzw. DIN EN ohne besondere Erw ä hnung als Ausf ü hrungsgrundlage, Leistungs- und G ü tebestimmung. Werden f ü r einzubauendes Material G ü tenachweise gem äß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Ü berwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist.
Eventualpositionen bzw. Bedarfspositionen werden nur auf ausdr ü ckliche Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers ausgef ü hrt. Ü ber die Ausf ü hrung von Alternativpositionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen.
Folgende Unterlagen sind sp ä testens drei Wochen nach der Abnahme gem. Bauvertrag beizubringen:
- Grundrisspl ä ne M 1:50 mit Eintragung der Elektroinstallation
- Schemata
- FM-Kabellisten Bestandszeichnungen mit den Eintragungen der Ausf ü hrungsart, Anlagen und
Bedienungsanleitungen, Auswertung aller Messungen
- Zus ä tzlich ist ein Ordner mit Informationen/ Produktdatenbl ä ttern ü ber alle eingebauten Betriebsmittel anzulegen und zu ü bergeben.
BESONDERE HINWEISE
Geltungsbereich und Ausf ü hrungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausf ü hrung grunds ä tzlich aus DIN
18382 und DIN 18384.
Weitere Ausf ü hrungsgrundlage sind u.a.
- die Anschlu ß vorschriften des EVU
- die VDE-Vorschriften
- die Vorschriften der Deutschen Telekom
- die DIN-Vorschriften bzw. Sonderzulassungen der eingebauten Kabel,
Schalter, Verteilungen, Sicherungen, Ger ä te und Hilfsvorrichtungen
- die DIN-Vorschriften ü ber Beschilderungen und Schaltungsunterlagen
- die VDE 0108 Sicherheitsstromversorgung-Sicherheitsbeleuchtung
- die Technischen Baubestimmungen
F ü r einzubauende Aggregate, Steuer-, Me ß - und Regeleinrichtungen u. dgl. gelten die jeweils zutreffenden DIN-Vorschriften.
Vorleistungen und Baufreiheit
Schlitze und Durchbr ü che sind, sofern nichts anderes ausgeschrieben ist, durch den Auftragnehmer nur in Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen.
Kostenabgrenzung
Bauseitig gestellte Bauteile sind zu pr ü fen und einschlie ß lich aller Nebenleistungen einzubauen bzw. anzuschlie ß en und mit dem Einheitspreis anzubieten.
Alle Verteilungen, soweit sie nicht mit Einbauautomaten ausger ü stet sind, sind mit komplettem Sicherungsmaterial, Pa ß schrauben, St ö pselk ö pfen und Sicherungspatronen best ü ckt, anzubieten. Die Reserve- Stromkreise m ü ssen mit St ö pselk ö pfen abgedeckt sein. Zum betriebsfertigen Anschlie ß en einer Verteilung geh ö rt ferner auch das Einf ü hren und Anschlie ß en s ä mtlicher Stromkreise zu- und abgehender Leitungen.
S ä mtliche Eisenteile sind, soweit Verzinkung nicht ausdr ü cklich verlangt wird, korrosionsgesch ü tzt (dreischichtig) anzubieten. Hilfs- und Haltekonstruktionen, z.B. C- oder L-Profile, f ü r die ausgeschriebene Verlegeart sind in die Preise einzurechnen.
Der Verbrauch von Kleinmaterial, wie L ö tzinn, Dichtbuchsen, Schellen, Haken, Schmelzeins ä tzen, Bindemitteln, Kitt, D ü beln, Schrauben u. dgl. ist mit den Preisen abgegolten.
Leistungen gem äß Nr. 6.3.2 bis 6.3.4 DIN 18382 gelten als Nebenleistung.
In die Preise sind auch die notwendigen und ü blichen Beschilderungen und Beschriftungen f ü r Befehlsgeber, sonstige Steuereinrichtungen und Ger ä te sowie ggf. f ü r K ä sten und Abzweige einzurechnen. Im Beton verlegte Rohre und Kan ä le sind auf Durchgang zu pr ü fen und ggf. zu reinigen.
Vom Bieter angebotene Ausr ü stungen, Aggregate, Schaltschr ä nke, Ger ä te und dgl. beinhalten im Preis den betriebsfertigen Zustand einschl. der kompletten Oberfl ä chenbeschichtung, der Best ü ckung
mit Leistungsschildern, der Abnahme - soweit erforderlich, der Lieferung der technischen Dokumentation.
Als Nebenleistung ist auch das Beschaffen der notwendigen Genehmigungen der Versorgungsbetriebe bzw. Rechtstr ä ger, sowie Vollzungsmeldungen bzw. Abnahmen anzusehen.
Abfallbeseitigung
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschl ä gigen Vorschriften ü ber die Entsorgung von Sonderm ü ll, insbesondere f ü r asbesthaltige Baustoffe bei Abbruch sind einzuhalten.
Das Einf ü llen in Gruben, Aufsch ü ttungen u. ä. oder das Verbrennen ist untersagt.
Allgemeine Angaben zur Bauausf ü hrung
Kabel
Leitungs- und Schemakennzeichen bei Elektroinstallationen:
Zuordnung der Farben bei NYA-Dr ä hten:
(gem äß DIN VDE 0293)
f ü r dreiphasige Leitungen:
Phase L1 schwarz
Phase L2 braun
Phase L3 grau
Nulleiter blau
Schutzleiter gr ü n-gelb
- f ü r einphasige Leitungen:
Phase schwarz
Nulleiter blau
Schutzleiter gr ü n-gelb
- f ü r Steuerleitungen:
Nulleiter (zur Sch ü tzspule) blau
Phase (zum Doppeldr ü ckknopf) schwarz
- f ü r Lichtleitungen allgemein:
Phase schwarz
Nulleiter blau
Schutzleiter gr ü n-gelb
Phase zum Schalter schwarz
vom Schalter zur Lampe grau
Nulleiter zur Lampe blau
- f ü r Lichtleitungen bei Stromsto ß schaltern, Treppenhaus-Automaten
usw.,
Nulleiter zu den Dr ü ckern blau
Leitungen zu allen Dr ü ckern
(Tasterleitungen) gelb
Leitungen zu den Lampen
(Lampenleitungen) schwarz
Verteilungen, Dosen, Ger ä te
F ü r Schalter- und Steckdosen m ü ssen Isolierstoff - Unterputzdosen f ü r Schraubbefestigung verwendet werden. Schalter und Steckdosen, sowie Eins ä tze f ü r Kombinationen m ü ssen mit Tragringen ausger ü stet sein und sind mittels Schrauben in den Isolierstoff - Unterputzdosen zu befestigen. Gleiches gilt f ü r den Einsatz von Schaltern und Steckdosen in Isolierstoff Hohlwanddosen. Hier ist besonders bei der Kabeleinf ü hrung auf eine entsprechende Zugentlastung bzw. Kabelbefestigung zu achten.
F ü r Unterputzdosen, Schalter und Steckdosen, sowie Eins ä tze f ü r Kombinationen und Lichtdr ü cker darf im gesamten Bauvorhaben nur ein einheitliches Fabrikat verwendet werden.
Durchbr ü che und Schlitze, die f ü r andere Installationen vorgesehen sein k ö nnen, d ü rfen nur nach Abstimmung mit der Bauleitung belegt werden.
Beim Anbringen von Schaltern und Steckdosen ist auf die Schlagrichtung der T ü ren zu achten.
Ferner ist darauf zu achten, da ß :
- alle K ä sten senkrecht sitzen
- Abzweigdosen bzw. -k ä sten jeweils in gleicher H ö he liegen
- die Dosen f ü r Schalter bzw. Steckdosen jeweils in gleicher H ö he liegen
wenn nichts anderes angegeben wird,
- untereinander- bzw. nebeneinander liegende Schalterdosen genau in
lotrechter bzw. waagrechter Linie liegen
- Schalterdosen in gefliesten W ä nden genau im Fugenschnitt gesetzt
(Zusammenarbeit mit dem Fliesenleger) sofern beauftragt
- bei nebeneinanderliegenden Dosen oder K ä sten, sofern die Abweichungen nicht zu gro ß sind, entweder nur Dosen oder nur K ä sten verwendet werden.
- Schalter in der Kippstellung "oben aus" montiert werden.
Stahlblechk ä sten f ü r Auf- oder Unterputzmontage sind mit innenliegenden Winkeleisenrahmen mit Deckel im Falz und Messingschrauben zu befestigen, sie sind mit einem glattem, einwandfrei haftendem Grundanstrich zu liefern.
Bei Verlegung von Stark- und Schwachstromleitungen in einem Kasten sind Trennw ä nde und bei Postleitungen getrennte Deckel vorzusehen.
S ä mtliche Verteilungen sind, wenn nicht besonders vermerkt, nach den Standardma ß en zu fertigen.
S ä mtliche Motorschutzger ä te, auch bauseits gelieferte, m ü ssen auf die Nennstromst ä rke des jeweils zu sch ü tzenden Motors eingestellt werden.
Die Ü berpr ü fung der Relais hat nach Vorschrift der Herstellerfirma zu erfolgen.
Allgemeines
Stellt der Auftragnehmer Abweichungen zwischen Ausf ü hrungspl ä nen und Leistungsverzeichnis fest, hat er sich sofort mit dem ausschreibenden Planungsb ü ro in Verbindung zu setzen. Eigenm ä chtige Ä nderungen d ü rfen nicht vorgenommen werden.
S ä mtliche zur Verf ü gung stehende Pl ä ne m ü ssen als Ausf ü hrungspl ä ne gekennzeichnet sein. Vorabzugspl ä ne d ü rfen nicht als Ausf ü hrungspl ä ne ben ü tzt werden.
Bei der Installation von Verteilungsleitungen f ü r Heizung, L ü ftung usw. der Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn mit den ausf ü hrenden Heizungs- bzw. L ü ftungsfirmen Verbindung aufzunehmen.
Bei der Montage der Telefonleitung ist auf einen ausreichenden, gegenseitigen Abstand zwischen Fernmelde- und Starkstromleitung zu achten.
Das Erstellen von Schlitzen an Leichtbauw ä nden und Mauerwerk darf nur mit Mauerfr ä se vorgenommen werden. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter m ö glichster Schonung der Bauwerke auszuf ü hren,
Aussparungen f ü r die wichtigsten Durchbr ü che werden nach M ö glichkeit vorgesehen. Bei der Montage ist darauf zu achten, da ß Kamine und Luftsch ä chte nicht besch ä digt werden, ggfs. ist ein anderer Leitungsweg zu w ä hlen.
Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige, zur Sicherheit dienende Betriebsmittel sind zu beschriften.
Bei Einlegearbeiten in Ortbeton mu ß der Bieter in der Lage sein, auf Abruf die Arbeiten innerhalb eines Tages zu beginnen.
Bauseitig gelieferte Einbauteile, Leuchten, Motoren usw. sind entgegenzunehmen, einzulagern und vor dem Einbau abzunehmen, soweit es ohne Funktionsprobe m ö glich ist.
Das Anbringen von Elektrobauteilen unter wasserf ü hrenden Rohrleitungen bzw. sanit ä r- und heizungstechnischen Objekten, bei denen Undichtigkeiten nicht absolut auszuschlie ß en sind, ist grunds ä tzlich zu vermeiden. Im Ausnahmefall sind Bauteile mit dem entsprechenden Schutzgrad gegen Wasser einzubauen oder Abdeckungen anzubringen.
Beschriftungen m ü ssen dauerhaft angebracht sein; eine handschriftliche Ausf ü hrung ist nicht zul ä ssig. Alle Verteilungen m ü ssen einen Schaltplan in einer Schaltbildtasche enthalten; codierte Bezeichnungen sind zu erl ä utern.
Die nach Nr. 3.2 bis 3.4 DIN 18382 vorzunehmenden Einweisungen und zu ü bergebenden Unterlagen schlie ß en auch ein:
- Bestandspl ä ne der neuen Anlage
- Technische Beschreibung von Ger ä ten
- Ersatzteillisten
- die Einweisung ü ber die Ü berwachung und Wartung der Anlage.
Die Gestaltung eines Wartungsvertrages wird hiervon nicht ber ü hrt.
TECHNISCHE ERL Ä UTERUNGEN SCHWACHSTROM
Besonders zu beachtende Vorschriften und Vorgaben
DIN VDE-Bestimmungen Gruppe 01, 0108 T2, T6 und T7, DIN-Normen 18299 und 18382, Richtlinie ü ber brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Leitungsanlagen-Richtlinie LAR 2000 ,Technische Anschaltbedingungen der Feuerwehr, AGB der Deutschen Telekom, DIN-Normen, Richtlinie f ü r Antennenanlagen (RGA), Auflagen der Baugenehmigung, EMV-Richtlinien.
Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der vom Auftraggeber ü bergebenen Unterlagen Leistungsbeschreibung mit Pl ä nen (Schemata/Installationspl ä ne) eine Montageplanung zu erstellen.
Auf der Grundlage der Planung sind dann die erforderlichen Montage- und Werkstattzeichnungen (Werkplanung) gem äß DIN 18382 und 18386 zu erstellen. Die Ausf ü hrungs- und die Werkplanung dem AG zu ü bergeben.
Der Auftraggeber wird dann eine Ausfertigung - mit einem Sichtvermerk gekennzeichnet - zur ü ckgeben. Vor Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage ist eine Pr ü fung auf Betriebsf ä higkeit und eine Pr ü fung gem. den DIN-Normen auszuf ü hren. Die Aufzeichnungen der Pr ü fergebnisse einschl. Dokumentationen sind zu ü bergeben.
Das Bedienungspersonal ist in die Handhabung aller technischen Anlagen einzuweisen. Bei diesen Einweisungen sind auch Hinweise zu Art und Umfang der Wartung zu erl ä utern. Die Einweisungen sind in Form eines Einweisungsprotokolls (Anlage, Namen der anwesenden Personen, Datum, Unterschrift usw.) festzuhalten und zu ü bergeben.
F ü r alle pr ü fpflichtigen Anlagen - gem äß Hauspr ü fverordnung ist eine Pr ü fung durch eine Sachverst ä ndigen ( z.B. T Ü V S ü ddeutschland ) durchf ü hren zu lassen; das jeweilige Pr ü fprotokoll ist zu ü bergeben. Die Pr ü fungstermine sind rechtzeitig bekanntzugeben.
F ü r Neuanlagen sind alle f ü r den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der jeweiligen Anlage erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie Bestandspl ä ne zu fertigen und zu ü bergeben:
Bedienungs- und Wartungsanleitungen, im Ordner mit Inhaltsangabe Bestandspl ä ne,
1fach auf Diskette/CD-ROM (CAD-Zeichnungen).
Standorte der Zentralen
Die Deutsche Telekom errichtet den Telefonanschlu ß und setzt im Geb ä ude im HAS den Haus ü bergabepunkt. Der Telefon-Hauptverteiler ist unmittelbar daneben zu setzen. F ü r das Antennenleitungsnetz ist vorgesehen eine Baumstruktur im Geb ä ude, beginnend vom H Ü P im Hausanschlussraum UG r ü ckkanaltauglich aufzubauen.
Antennenleitungsanlage
Die Ausf ü hrung Antennenleitungsanlage hat zu erfolgen nach den g ü ltigen DIN- und EN-Normen sowie Richtlinien und Verf ü gungen der RegTP insbesondere in Hinsicht auf Fremdst ö rstrahlsicherheit. Das Leitungsnetz ist geschirmt nach EN 50083 sowie r ü ckkanaltauglich auszuf ü hren.
Alle eingesetzten Ger ä te, wie Verst ä rker, Verteiler, Abzweiger (sofern beauftragt) und Anschlu ß dosen m ü ssen eine CE-Kenzeichnung und Schirmungsma ß Klasse A DIN-EN 50083-2 aufweisen. Die Breitbandverteilanlage ist von einem Haus ü bergabepunkt im HA-Raum vorgesehen. Die m ö gliche Kanalbelegung ist vor Ausf ü hrung vom AN mit dem Kabelnetzbetreiber (Kabel BW) abzustimmen. Vom AN ist das komplette r ü ckkanaltaugliche Leitungsnetz einschl. eingepegelter Anschlu ß dosen und Verteilerkomponenten zu erstellen und mit Dokumentation zum Nachweis dem Nutzer zu ü bergeben.Alle Komponenten der Anlage sind f ü r Breitbandbetrieb anzubieten. S ä mtliche Kabel (HF-Kabel) sind unter Putz bzw. im Steigeschacht und auf Kabelpritschen zu verlegen. Die Antennenleitungsanlage ist vorschriftsm äß ig zu erden. Weichen, Verteiler, Abzweiger, Schalterdosen, Anschlu ß dosen und Befestigungsmaterial sind mit einzukalkulieren.
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FÜR DEN BEREICH ELEKTROTECHNIK
02 Standardinstallation laut BLB
02
Standardinstallation laut BLB
02.01 Standardinstallation Haus ohne Keller
02.01
Standardinstallation Haus ohne Keller
02.02 zusätzliche Räume
02.02
zusätzliche Räume
02.03 zusätzliche Raumausstattung
02.03
zusätzliche Raumausstattung
02.04 Anschlüsse Fußbodenheizung
02.04
Anschlüsse Fußbodenheizung
03 Keller
03
Keller
03.01 Standardinstallation Keller
03.01
Standardinstallation Keller
04 Elektroinstallation für Wärmeerzeuger und Solaranlagen
04
Elektroinstallation für Wärmeerzeuger und Solaranlagen
04.00 Gasbrennwert- Heizungen
04.00
Gasbrennwert- Heizungen
04.01 Anschluss Luft- Wasser- Wärmepumpe
04.01
Anschluss Luft- Wasser- Wärmepumpe
04.02 Anschluss der Brunnenpumpe einer Grundwasser- Wärmepumpe
04.02
Anschluss der Brunnenpumpe einer Grundwasser- Wärmepumpe
04.03 Anschluss Solarthermie bei Wärmepumpen
04.03
Anschluss Solarthermie bei Wärmepumpen
05 Zusätzliche Installationen und Ausführungsarten
05
Zusätzliche Installationen und Ausführungsarten
05.01 Installationen
05.01
Installationen
05.02 Installationsarten
05.02
Installationsarten
05.03 Anschlüsse Lüftungsanlagen und Unterdruckwächter
05.03
Anschlüsse Lüftungsanlagen und Unterdruckwächter
07 Erdungsanlagen
07
Erdungsanlagen
07.01 Ringerder
07.01
Ringerder
07.02 Fundamenterder
07.02
Fundamenterder
08 Schutzeinrichtungen
08
Schutzeinrichtungen
08.01 Überspannungsschutz
08.01
Überspannungsschutz