Hausalarmierungsanlage
Interimsmodulbau Schulbau, Esslingen am Neckar
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01 Hausalarmanlage
01
Hausalarmanlage
01.__.0010 Hausalarmanlage Für die zweigeschossige Interims-Containeranlage des Schelztorgymnasiums (Länge ca. 39 m, Breite ca. 15 m) ist eine vollständige, betriebsfertige und normenkonforme Hausalarmierungsanlage (HAA) zu planen, zu liefern, zu montieren, in Betrieb zu nehmen und mängelfrei zu übergeben. Ziel ist die Überwachung der Flucht- und Rettungswege (Flure und Treppenhäuser) sowie die akustische Alarmierung aller Räume im Gefahrenfall. Die Anlage ist auf eine von der SGE beauftragten Alarm-Empfangs-Stelle (AES) aufzuschalten. Die SGE legt besonderen Wert auf: - standardisierte Systemtechnik für einheitliche Bedienung, Wartung und Instandhaltung, - Kompatibilität zur bestehenden städtischen Brandmeldeinfrastruktur (Essernet / EDP), - offene Steuerungen zur eigenständigen Betreuung (First-Level-Support) und einfache - Integration in bestehende Prozesse, - Zugang zu allen Systemebenen (1st–3rd Level) ohne herstellerspezifische Einschränkungen. a. ) Normative Grundlagen Die Ausführung erfolgt nach folgenden Vorschriften und Normen: - DIN VDE 0833 Teil 1 + 2 - DIN 14675 (Hausalarmierungsanlagen) - DIN EN 54 (Reihe – Komponenten für Hausalarmierungsanlagen) - DIN 18382 (VOB C – Starkstromanlagen) - DIN 4102 (Brandschutz) - VDE 0100, VDE 0113 - Technische Richtlinien der SGE / AES - Herstellerspezifische Montage- und Anschlussvorschriften Die Baugenehmigung einschließlich der gesamten Auflagen und das Brandschutzgutachten -sofern vorhanden- sind vollständig zu berücksichtigen. b) Offenheit / Steuerung / Lizenzen - Einsatz ausschließlich offener, in der EU zugelassener Systeme mit frei programmierbarer Steuerung in deutscher Sprache. - Der Auftraggeber erhält uneingeschränkten Zugang zu allen Systemebenen (1st–3rd Level). - Alle notwendigen Tools, Passwörter, Dongles und Dokumentationen sind mitzuliefern. - Das Nutzungsrecht an der Software gilt zeitlich unbefristet für die Lebensdauer des Gerätes. c) Qualitätsanforderungen Es wird eine betriebsfertig installierte, mängelfrei in Betrieb genommene HAA in hoher handwerklicher und technischer Qualität gefordert. Es dürfen ausschließlich aktuelle, nicht abgekündigte Produkte mit einer Support- und Ersatzteilverfügbarkeit von mindestens 10 Jahren eingesetzt werden. Die Anlage muss vollständig kompatibel mit der bestehenden Esser-Infrastruktur (Essernet/FlexES-Technik) der Stadt Esslingen sein. d) Systemanforderungen Überwachung - Automatische Rauchmelder in sämtlichen Fluren und Treppenräumen (EG und OG). - Manuelle blaue Handmelder an allen Fluchttüren ins Freie (vsl. 3 Stk.) und an der - Hausalarmierungszentrale (aufgebracht auf das Zusatzgehäuse). Alarmierung - Akustische Signalgeber, in jedem Klassenraum mindestens 10 dB(A) über Normalpegel hörbar. - zusätzlich Ansteuerung der vorhandenen ELA-Anlage über geeigneten Koppler oder Interface. Übertragung / Aufschaltung - Doppelfunk-Übertragungsgerät (LTE-IP) zur Aufschaltung auf die AES der Industriebewachung Bad Cannstatt. - Folgende Meldungen sind zu übertragen: o Feuer-Alarm Hausalarmierungsanlage o Störung Hausalarmierungsanlage o Sabotage Übertragungsgerät o Amok-Alarm ELA-Anlage o Störung ELA-Anlage o Störung Übertragungswege o Routinemeldung Übertragungswege Die drei SIM-Karten werden durch die SGE gestellt sowie die Übernahme der laufenden Kommunikations- und Aufschaltungskosten (bestehende Rahmenverträge). Die SIM Karten sowie der Programmierrahmen für das Übertragungsgerät ist frühzeitig abzurufen. Fernzugriff - Integration eines Fernzugriffssystems IFAM IRAS plus mobile zur Diagnose, Wartung und Parametrierung der Hausalarmierungsanlage. e) Vorgeschriebene Komponenten (zur Integration in bestehende SGE-Infrastruktur) - Hausalarmzentrale: Esser FlexES Control, z. B. FX2/2, in Ringbustechnik mit Zusatzgehäuse für Koppler. Kein E30-Brandschutzgehäuse erforderlich. - Rauchmelder: Esser IQ8Quad O (systemzugelassen, nach EN 54-7). - Handmelder: Esser IQ8MCP, blau (für Hausalarmierung, Montage an Fluchttüren). - Signalgeber: Esser IQ8Alarm Plus/So (akustisch, nach EN 54-3). - Übertragungsgerät: TAS Link IV (LTE-IP) im Gehäuse G4+ mit XBT-Baugruppe (TASArt.-Nr.: 00-80-144A440); die Stromversorgung erfolgt über die Hausalarmzentrale mit galvanischer Trennung über einen Spannungskonverter. - Außenantenne: 5G 4x4 MIMO Omnistrahler Antenne Loop V.4 (Artikel-Nr.: FTS 96208); versorgt sowohl das Übertragungsgerät als auch das Fernzugriffssystem mit Mobilfunk (LTE-IP); Montage im Außenbereich (Dachkante) an empfangsoptimaler Stelle (< –90 dBm), außerhalb des Handbereichs. - Fernzugriffssystem: IFAM IRAS plus mobile. f) Planung und Ausführung Ausführungsplanung Der Auftragnehmer erstellt die Ausführungsplanung und legt diese dem Auftraggeber zur Freigabe vor. Anschließend erfolgt die Erstellung der Werk- und Montageplanung. Die Planung umfasst: - Digitale CAD-Pläne (DWG/PDF) im Maßstab 1:50 - Linienführung, Gerätepositionen, Stromversorgung, Schnittstellen - Ein Satz Papierpläne (DIN A2) mindestens eine Woche vor Montagebeginn Montage - Installation gemäß VDE 0100 / VDE 0833 - Rauchmelder und Handmelder in normgerechter Montagehöhe - EMV-gerechte Leitungsverlegung und Potentialausgleich - Kabelkennzeichnung und Gerätebeschriftung - Einbindung der ELA-Anlage über Koppler oder direkt, da diese in unmittelbarer Nähe installiert wird - Durchführung von Funktionsprüfungen, Schallpegelmessungen und Inbetriebnahme mit Nachweisprotokollen Besondere Hinweise - Koordination mit den Gewerken Elektroinstallation, Containertechnik und IT Vernetzung erforderlich - Die Installation ist so auszuführen, dass ein späterer Rückbau ohne Beschädigung der Containerstruktur möglich ist - Alle Komponenten sind neu, typgeprüft und mit CE-Kennzeichnung zu liefern - Das einheitliche Meldergruppen bzw. Melderbezeichnungsschema sowie der Programmierrahmen für das Übertragungsgerät werden von der SGE zur Verfügung gestellt. g) Dokumentation / Revisionsunterlagen Abgabetermin Zwei Kalenderwochen vor Abnahme vollständig einzureichen. Eine Abnahme ohne geprüfte und freigegebene Revisionsunterlagen wird nicht durchgeführt. Umfang - Errichterbestätigung nach DIN 14675 - Nachweis der Fachkompetenz - Bestätigung der AES-Aufschaltung - Anlagenbeschreibung mit Inbetriebnahme- und Abnahmeprotokoll - Konformitäts- und VdS-Bescheinigungen - Brandfallsteuermatrix - Melder- und Steuerungsverzeichnisse - Programmierdateien (unverschlüsselt) der Zentrale und Peripherie - Bedienungs- und Installationsanleitungen - Grundrisspläne mit Peripherie und Überwachungsbereichen - Kabel- und Verlegepläne inkl. Kabelspinne - Gerätepläne - Messprotokolle (inkl. Schallpegelnachweis) - Datensicherungen des Gesamtsystems - Wartungsanweisungen und -intervalle - Bautagebuch Die Unterlagen sind 2-fach auf Papier (DIN A2/A3/A4) im Stehordner und 1-fach elektronisch (USB-Stick, DWG/PDF/JPG) abzugeben. In der Nähe der HAA-Zentrale ist eine Metall-Plantasche zur Aufbewahrung der vollständigen Revisionsunterlagen zu liefern und anzubringen. h) Einweisung / Schulung Die Einweisung erfolgt in mehreren Phasen: - Einführung und Bedienerschulung während der Inbetriebnahme - Nachschulung nach Probebetrieb - Fernsupport und telefonische Unterstützung in den ersten 6 Monaten nach Abnahme Je Einweisung sind bis zu 3 Personen (Bedienpersonal, Administratoren, AES) zu schulen. Ein Schulungsprotokoll ist zu erstellen. i) Abnahme / Nachabnahme Die Abnahme erfolgt gemeinsam mit der SGE oder deren Beauftragten. Am Abnahmetag sind alle Gerätepositionen zu prüfen und die volle Funktionalität nachzuweisen. Bei Mängeln erfolgt Nachbesserung und erneute Abnahme auf Kosten des Auftragnehmers. j) Leistungsergebnis Bereitzustellen ist eine voll funktionsfähige, geprüfte, dokumentierte und aufgeschaltete Hausalarmierungsanlage, die den technischen und normativen Vorgaben der SGE entspricht. Das Gesamtsystem ist kompatibel, zukunftssicher und wartungsfreundlich auszuführen.
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