Außenanlage
Interimcontainer Hemmingstedt
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01 Außenanlage
01
Außenanlage
01.__.0010 Außenanlage 9.1 Allgemeiner Leistungsumfang Die Außenanlagen sind als eigenständiger Leistungsbestandteil herzustellen. Der Auftragnehmer hat alle Flächen, Wege, Übergänge und Anschlüsse so zu planen und auszuführen, dass die Interims-Schulcontaineranlage sicher, barrierefrei (EG), dauerhaft nutzbar und in den bestehenden Schulbetrieb eingebunden ist. Die Leistungen umfassen insbesondere das Herrichten der Aufstell- und Anschlussflächen, die Herstellung der Zuwegung zur Containeranlage, den Anschluss an die bestehenden Schulzuwegungen sowie die Wiederherstellung angrenzender Bereiche nach Abschluss der Bauarbeiten. 9.2 Herrichten der Flächen Vor Aufstellung der Containeranlage sind die erforderlichen Flächen freizumachen, zu sichern, höhengerecht vorzubereiten und für die vorgesehene Nutzung herzurichten. Hierzu gehören das Abtragen und Anpassen vorhandener Oberflächen, das Herstellen tragfähiger Unterbauten, die Ausbildung geeigneter Gefälle, der Schutz angrenzender Beläge, Einfassungen, Vegetationsflächen, Schächte, Leitungen und Bestandsbauteile sowie die ordnungsgemäße Entsorgung anfallender Materialien. Die Flächen sind so auszubilden, dass Fundamentierung, Montage, Betrieb, Wartung und Rettungswege uneingeschränkt möglich sind. 9.3 Zuwegung zur Containeranlage Die Zuwegung zur Containeranlage ist vollständig herzustellen und an die Höhenlage der Eingänge, Treppen, Podeste und gegebenenfalls Rampen anzupassen. Sie muss trittsicher, rutschhemmend, entwässert, ausreichend breit, verkehrssicher und für den täglichen Schulbetrieb geeignet sein. Übergänge zu Türen, Podesten und Treppen sind barrierefrei auszubilden. Sauberlaufbereiche, seitliche Einfassungen, Absturzsicherungen, Handläufe, Beleuchtung, Entwässerung und Markierungen sind einzubeziehen, soweit sie für eine sichere Nutzung erforderlich sind. 9.4 Anschluss an die bestehenden Schulzuwegungen Die neue Zuwegung ist funktional und höhengerecht an die vorhandenen Schulzuwegungen und befestigten Bestandsflächen anzuschließen. Bestehende Wegebeziehungen, insbesondere zwischen Schulgebäude, Schulhof, Eingängen und Containeranlage, sind aufrechtzuerhalten bzw. durch gleichwertige Lösungen zu ersetzen. Anschlussbereiche sind so herzustellen, dass keine Stolperstellen, Wasseransammlungen, unzulässigen Quergefälle oder Engstellen entstehen. Bestehende Beläge sind sauber anzuschneiden, fachgerecht anzupassen und nach Abschluss der Arbeiten nutzungsgerecht wiederherzustellen. 9.5 Entwässerung, Schutz und Wiederherstellung Oberflächenwasser ist kontrolliert abzuleiten. Einläufe, Rinnen, Gefälle, Anschlussflächen und angrenzende Entwässerungspunkte sind so anzupassen, dass die Containeranlage, die Zuwegung und die bestehenden Schulflächen nicht beeinträchtigt werden. Während der Bauzeit sind Schulbetrieb, Bestandswege, Bäume, Einfassungen, Leitungen und sonstige Anlagen zu schützen. Nach Fertigstellung sind alle in Anspruch genommenen Flächen zu reinigen, zu ordnen und in einem verkehrssicheren Zustand zu übergeben.
01.__.0010
Außenanlage
1.00
psch
01.__.0020 Baustelleneinrichtung Bauzaun, Baustrom, Bauwasser, Baustellen-WC vom AG.
01.__.0020
Baustelleneinrichtung
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