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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Außenanlage
01
Außenanlage
01.__.0010 Außenanlage 9.1 Allgemeiner Leistungsumfang
Die Außenanlagen sind als eigenständiger Leistungsbestandteil herzustellen. Der Auftragnehmer hat alle
Flächen, Wege, Übergänge und Anschlüsse so zu planen und auszuführen, dass die
Interims-Schulcontaineranlage sicher, barrierefrei (EG), dauerhaft nutzbar und in den bestehenden
Schulbetrieb eingebunden ist. Die Leistungen umfassen insbesondere das Herrichten der Aufstell- und
Anschlussflächen, die Herstellung der Zuwegung zur Containeranlage, den Anschluss an die bestehenden
Schulzuwegungen sowie die Wiederherstellung angrenzender Bereiche nach Abschluss der Bauarbeiten.
9.2 Herrichten der Flächen
Vor Aufstellung der Containeranlage sind die erforderlichen Flächen freizumachen, zu sichern, höhengerecht
vorzubereiten und für die vorgesehene Nutzung herzurichten. Hierzu gehören das Abtragen und Anpassen
vorhandener Oberflächen, das Herstellen tragfähiger Unterbauten, die Ausbildung geeigneter Gefälle, der
Schutz angrenzender Beläge, Einfassungen, Vegetationsflächen, Schächte, Leitungen und Bestandsbauteile
sowie die ordnungsgemäße Entsorgung anfallender Materialien. Die Flächen sind so auszubilden, dass
Fundamentierung, Montage, Betrieb, Wartung und Rettungswege uneingeschränkt möglich sind.
9.3 Zuwegung zur Containeranlage
Die Zuwegung zur Containeranlage ist vollständig herzustellen und an die Höhenlage der Eingänge, Treppen,
Podeste und gegebenenfalls Rampen anzupassen. Sie muss trittsicher, rutschhemmend, entwässert,
ausreichend breit, verkehrssicher und für den täglichen Schulbetrieb geeignet sein. Übergänge zu Türen,
Podesten und Treppen sind barrierefrei auszubilden. Sauberlaufbereiche, seitliche Einfassungen,
Absturzsicherungen, Handläufe, Beleuchtung, Entwässerung und Markierungen sind einzubeziehen, soweit
sie für eine sichere Nutzung erforderlich sind.
9.4 Anschluss an die bestehenden Schulzuwegungen
Die neue Zuwegung ist funktional und höhengerecht an die vorhandenen Schulzuwegungen und befestigten
Bestandsflächen anzuschließen. Bestehende Wegebeziehungen, insbesondere zwischen Schulgebäude,
Schulhof, Eingängen und Containeranlage, sind aufrechtzuerhalten bzw. durch gleichwertige Lösungen zu
ersetzen. Anschlussbereiche sind so herzustellen, dass keine Stolperstellen, Wasseransammlungen,
unzulässigen Quergefälle oder Engstellen entstehen. Bestehende Beläge sind sauber anzuschneiden,
fachgerecht anzupassen und nach Abschluss der Arbeiten nutzungsgerecht wiederherzustellen.
9.5 Entwässerung, Schutz und Wiederherstellung
Oberflächenwasser ist kontrolliert abzuleiten. Einläufe, Rinnen, Gefälle, Anschlussflächen und angrenzende
Entwässerungspunkte sind so anzupassen, dass die Containeranlage, die Zuwegung und die bestehenden
Schulflächen nicht beeinträchtigt werden. Während der Bauzeit sind Schulbetrieb, Bestandswege, Bäume,
Einfassungen, Leitungen und sonstige Anlagen zu schützen. Nach Fertigstellung sind alle in Anspruch genommenen Flächen zu reinigen, zu ordnen und in einem verkehrssicheren Zustand zu übergeben.
01.__.0010
Außenanlage
1.00
psch
01.__.0020 Baustelleneinrichtung Bauzaun, Baustrom, Bauwasser, Baustellen-WC vom AG.
01.__.0020
Baustelleneinrichtung
1.00
psch