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01 Notlichtanlage
01
Notlichtanlage
01.__.0010 Notlichtanlage Allgemeine Beschreibung:
Das Gebäude ist mit einer batteriegestützten Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE 0100-718 , DIN EN 50172 und VDE 0 108-100 , EN1 838 und LBO auszurüsten . Die Vorgaben des Brandschutzkonzeptes werden eingehalten!
Es wird ein Einzelbatteriesystem gemäß EN 50171 und BGV A 3 zur Versorgung von Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten 230 V / 216 V AC/DC gemäß EN 6 0598-2-22 und EN 1838 errichtet . Mit automatischer Prüfvorrichtung und Einzelleuchtenüberwachung mit individueller Zustands - und
Namensanzeige pro Leuchte in Verbindung mit systemgebundenen EVG, einschließlich Überwachungsbaustein ohne zusätzliche Datenleitung. Die Anlage wird gemäß ISO 9001 entwickelt, gefertigt und geprüft. Es ist ein System eines Herstellers einzusetzen. Die Mischung von unterschiedlichen Fabrikaten ist
unzulässig.
Eine gleichmäßige Ausleuchtung der Fluchtwege nach DIN EN 1 838 (Emin/E max = 1/40) ist zu gewährleisten, Mindestbeleuchtungsstärke 1 Lux. Der Beitrag reflektierten Lichtes darf nicht berücksichtigt werden.
Die Rettungszeichenleuchten sind im Fluchtwegverlauf über jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür, an Kreuzungspunkten und bei Richtungsänderungen zu installieren und müssen von jeder Stelle des Fluchtweges aus einsehbar sein. Die Kennzeichnung der zweiten Fluchtwegmöglichkeit erfolgt ebenfalls
über Einzelbatterieleuchten der Sicherheitsbeleuchtung. Lichttechnische und mechanische Eigenschaften mindestens wie ausgeschrieben (Nachweispflicht für das angebotene Fabrikat).
In unmittelbarer Nähe der Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten ist eine Verteiler- und Stromkreisbezeichnung anzubringen. Die Bezeichnung muss gedruckt oder eingraviert werden . Eine handschriftliche Beschriftung wird nicht akzeptiert.
An zentraler, während der betriebserforderlichen Zeit ständig besetzter Stelle ist durch Meldeeinrichtungen der Anlagenzustand (Betrieb/Störung) der Sicherheitsstromversorgung anzuzeigen.
Die Leitungsverlegung erfolgt gemäß gültiger Landesbauordnung, MLAR und DIN VDE 0 100 Teil 560.
Um den Leitungsanteil, die Brandlast, die Installationskosten und Wartungskosten zu reduzieren, kommt ein Einzelbatteriesystem mit folgenden Eigenschaften zum Einsatz:
Als Batterie kommt nur eine wartungsarme , verschlossene und auslaufsichere Batterie zum Einsatz. Die Nennbetriebsdauer beträgt mindestens 3 h.
An zentraler, während der betriebserforderlichen Zeit ständig besetzter Stelle ist durch Meldeeinrichtungen der Anlagenzustand (Betrieb/Störung) der Sicherheitsstromversorgung anzuzeigen.
Die vollständige Anlage ist von einem durch den AN bestellten Sachverständigen vor Inbetriebnahme abzunehmen.
01.__.0010
Notlichtanlage
1.00
psch